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   OLG Brandenburg, 21.03.2014 - 9 WF 27/14   

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OLG Brandenburg, 21.03.2014 - 9 WF 27/14 (https://dejure.org/2014,23401)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21.03.2014 - 9 WF 27/14 (https://dejure.org/2014,23401)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21. März 2014 - 9 WF 27/14 (https://dejure.org/2014,23401)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 03.12.2012 - 1 WF 327/12

    Einschränkung der Dispositionsmaxime im Amtsverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.03.2014 - 9 WF 27/14
    Bei dem vorliegenden Umgangsverfahren nach § 151 Nr. 2 FamFG handelt es sich um ein Amtsverfahren, welches wegen des nicht bestehenden Antragserfordernisses grundsätzlich nicht der Disposition der Verfahrensbeteiligten unterliegt (OLG Frankfurt ZKJ 2013, 127; OLG Celle ZKJ 2011, 433 m. Anm. Heilmann).

    Durch den Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs können die Beteiligten ein Umgangsverfahren nicht beenden, dies ist erst der Fall, wenn die gerichtliche Billigung der getroffenen Einigung gemäß § 86 Abs. 1 Nr. 2, 156 Abs. 2 FamFG erteilt wird (OLG Frankfurt ZKJ 2013, 127; Horndasch-Viefhues/Götsche, FamFG, 3. Aufl. 2013, § 83 Rn. 5).

    Ob die nach § 156 Abs. 2 FamFG erforderliche Billigung des Familiengerichts ausdrücklich im Sitzungsprotokoll oder in einem Beschluss nach § 38 FamFG aufzunehmen ist (vgl. zum Streitstand OLG Frankfurt ZKJ 2013, 127) oder auch stillschweigend durch die Protokollierung des Vergleichs erfolgen kann, bedarf vorliegend keiner Entscheidung.

  • BGH, 25.09.2013 - XII ZB 464/12

    Isolierte Kostenbeschwerde in Familiensachen: Mindestbeschwer in einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.03.2014 - 9 WF 27/14
    Die in § 61 Abs. 1 FamFG für vermögensrechtliche Angelegenheiten vorgesehene Mindestbeschwer von über 600 EUR findet auf eine Kostenbeschwerde in einer nichtvermögensrechtlichen Angelegenheit keine Anwendung (BGH FamRZ 2013, 1876).
  • OLG Celle, 12.08.2011 - 10 WF 246/11

    Verfahrensregeln bei Abänderung einer familiengerichtlich gebilligen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.03.2014 - 9 WF 27/14
    Bei dem vorliegenden Umgangsverfahren nach § 151 Nr. 2 FamFG handelt es sich um ein Amtsverfahren, welches wegen des nicht bestehenden Antragserfordernisses grundsätzlich nicht der Disposition der Verfahrensbeteiligten unterliegt (OLG Frankfurt ZKJ 2013, 127; OLG Celle ZKJ 2011, 433 m. Anm. Heilmann).
  • OLG Schleswig, 30.12.2011 - 10 UF 230/11

    Rechtsfolgen der Erledigungserklärung im Umgangsverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.03.2014 - 9 WF 27/14
    Auch weitere Erklärungen oder Beschlüsse, die erkennen lassen, dass das Gericht einen zwischen den Beteiligten geschlossenen Vergleich jedenfalls konkludent billigt und daher das Verfahren als erledigt ansieht (vgl. dazu OLG Schleswig, FamRZ 2012, 895; Horndasch-Viefhues/Horndasch, FamFG, 3. Aufl. 2013, § 156 Rn. 14; Schlünder, FamRZ 2012, 9), sind nicht erkennbar.
  • OLG Frankfurt, 21.01.2014 - 5 WF 310/13

    Kostenentscheidung in Famiiensachen erst, wenn Verfahren beendet

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.03.2014 - 9 WF 27/14
    Gegen eine Billigung des Vergleichs durch das Familiengericht spricht zuletzt der Umstand, dass ein gerichtlicher Hinweis nach § 89 Abs. 2 FamFG nicht erfolgt ist (vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. Januar 2014 - 5 WF 310/13), der aber üblicherweise bereits mit der Billigung verbunden sein sollte (vgl. auch Rüntz/Viefhues FamRZ 2010, 1285, 1289).
  • OLG Hamm, 21.05.2015 - 2 UF 3/15

    Beschwerderecht, Wegfall des Einvernehmens der Beteiligten über das Umgangsrecht

    Bei dem vorliegenden Umgangsverfahren nach § 151 Nr. 2 FamFG handelt es sich um ein Amtsverfahren, welches wegen des nicht bestehenden Antragserfordernisses grundsätzlich nicht der Disposition der Verfahrensbeteiligten unterliegt (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 21. März 2014 - 9 WF 27/14 - FamRZ 2014, 2019; OLG Frankfurt, Beschluss vom 03. Dezember 2012 - 1 WF 327/12 - FamRZ 2014, 53; OLG Celle, Beschluss vom 12. August 2011 - 10 WF 246/11 - ZKJ 2011, 433).

    Wird durch den Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs das Umgangsverfahren nicht beendet, sondern erst durch die gerichtliche Billigung der getroffenen Einigung gemäß §§ 86 Abs. 1 Nr. 2, 156 Abs. 2 FamFG (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 21. März 2014 - 9 WF 27/14 - FamRZ 2014, 2019; OLG Frankfurt, Beschluss vom 03. Dezember 2012 - 1 WF 327/12 - FamRZ 2014, 53), folgt hieraus, dass das Einvernehmen aller Beteiligter hinsichtlich der Vereinbarung noch vorliegen muss (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. März 2015, II-5 UF 51/15).

  • OLG Frankfurt, 13.12.2021 - 6 WF 155/21

    Amtswegig eingeleitete Umgangssachen nach § 1684 BGB

    Leitet ein Familiengericht auf einen als bloße Anregung i.S.d. § 24 Abs. 1 FamFG zu verstehenden Antrag ein Umgangsverfahren ein, kann das Verfahren nicht durch Rücknahme des "Antrags" oder andere Dispositionsakte der Beteiligten beendet werden (§ 22 Abs. 4 FamFG; vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 3.12.2012, 1 WF 327/12 , Rn. 14 - juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 21.3.2014, 9 WF 27/14, Rn. 3 - juris; Staudinger/Dürbeck (2019), Rn. 175 zu § 1684 BGB).
  • OLG Frankfurt, 11.12.2014 - 4 WF 204/14

    Überprüfung des Ermessensgebrauchs des Amtsgerichts bei Kostenentscheidung in

    Bei Umgangsverfahren, für deren Einleitung das Gesetz in § 1684 Abs. 3 Satz 1 BGB keine Antragstellung vorsieht, handelt es sich um von Amts wegen einzuleitende Verfahren im Sinne des § 24 FamFG, weshalb ein von einem Elternteil gestellter Antrag auf Einleitung eines solchen Verfahrens lediglich eine Anregung im Sinne des § 24 Abs. 1 FamFG ist, in deren Folge das Gericht nach freiem Ermessen über die Einleitung eines Umgangsverfahrens entscheidet (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschlüsse vom 22.2.2011, 4 UF 13/11 , vom 27.6.2011, 4 WF 144/11 , und vom 20.4.2012, 4 WF 89/12, alle veröffentlicht unter www.hefam.de; so auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 21.3.2014, 9 WF 27/14, juris; OLG Frankfurt, ZKJ 2013, 127; OLG Celle, ZKJ 2011, 433).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 19.03.2014 - 9 WF 27/14   

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https://dejure.org/2014,31627
OLG Brandenburg, 19.03.2014 - 9 WF 27/14 (https://dejure.org/2014,31627)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19.03.2014 - 9 WF 27/14 (https://dejure.org/2014,31627)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19. März 2014 - 9 WF 27/14 (https://dejure.org/2014,31627)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Dispositionsbefugnis der Beteilgten im Umgangsverfahren; Wirksamkeit der Beendigung des Verfahrens durch Abschluss eines Vergleichs

  • rechtsportal.de

    FamFG § 86 Abs. 1 Nr. 2 ; FamFG § 156 Abs. 2
    Umfang der Dispositionsbefugnis der Beteilgten im Umgangsverfahren

  • rechtsportal.de
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.09.2013 - XII ZB 464/12

    Isolierte Kostenbeschwerde in Familiensachen: Mindestbeschwer in einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.03.2014 - 9 WF 27/14
    Die in § 61 Abs. 1 FamFG für vermögensrechtliche Angelegenheiten vorgesehene Mindestbeschwer von über 600 EUR findet auf eine Kostenbeschwerde in einer nichtvermögensrechtlichen Angelegenheit keine Anwendung (BGH FamRZ 2013, 1876).
  • OLG Celle, 12.08.2011 - 10 WF 246/11

    Verfahrensregeln bei Abänderung einer familiengerichtlich gebilligen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.03.2014 - 9 WF 27/14
    Bei dem vorliegenden Umgangsverfahren nach § 151 Nr. 2 FamFG handelt es sich um ein Amtsverfahren, welches wegen des nicht bestehenden Antragserfordernisses grundsätzlich nicht der Disposition der Verfahrensbeteiligten unterliegt (OLG Frankfurt ZKJ 2013, 127; OLG Celle ZKJ 2011, 433 m. Anm. Heilmann).
  • OLG Schleswig, 30.12.2011 - 10 UF 230/11

    Rechtsfolgen der Erledigungserklärung im Umgangsverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.03.2014 - 9 WF 27/14
    Auch weitere Erklärungen oder Beschlüsse, die erkennen lassen, dass das Gericht einen zwischen den Beteiligten geschlossenen Vergleich jedenfalls konkludent billigt und daher das Verfahren als erledigt ansieht (vgl. dazu OLG Schleswig, FamRZ 2012, 895; Horndasch-Viefhues/Horndasch, FamFG , 3. Aufl. 2013, § 156 Rn. 14; Schlünder, FamRZ 2012, 9), sind nicht erkennbar.
  • OLG Frankfurt, 21.01.2014 - 5 WF 310/13

    Kostenentscheidung in Famiiensachen erst, wenn Verfahren beendet

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.03.2014 - 9 WF 27/14
    Gegen eine Billigung des Vergleichs durch das Familiengericht spricht zuletzt der Umstand, dass ein gerichtlicher Hinweis nach § 89 Abs. 2 FamFG nicht erfolgt ist (vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. Januar 2014 - 5 WF 310/13), der aber üblicherweise bereits mit der Billigung verbunden sein sollte (vgl. auch Rüntz/Viefhues FamRZ 2010, 1285, 1289).
  • OLG Frankfurt, 10.08.2016 - 5 UF 167/16

    Notwendigkeit der Bestimmung des mitwirkungsbereiten Dritten bei begleiteten

    Dies ist vorliegend der Fall, da das Amtsgericht lediglich eine unzulässige Teilentscheidung (vgl. OLG Brandenburg BeckRS 2014, 12088; OLG Frankfurt ZKJ 2013, 127) über das Umgangsrecht der Beschwerdeführerin getroffen hat.
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