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   BAG, 20.02.2002 - 4 AZR 37/01   

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BAG, 20.02.2002 - 4 AZR 37/01 (https://dejure.org/2002,3229)
BAG, Entscheidung vom 20.02.2002 - 4 AZR 37/01 (https://dejure.org/2002,3229)
BAG, Entscheidung vom 20. Februar 2002 - 4 AZR 37/01 (https://dejure.org/2002,3229)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    MTL II § 21 Abs. 1; ; TV Lohngruppen - TdL Vorbem. Nr. 1 Abs. 1; ; TV Lohngruppen - TdL Vorbem. Nr. 1 Abs. 1 Lohngr. 4 Fallgr. 6.11; ; TV Lohngruppen - TdL Vorbem. Nr. 1 Abs. 1 Loh... ngr. 5 Fallgr. 6.8; ; TV Lohngruppen - TdL Vorbem. Nr. 1 Abs. 1 Lohngr. 5 a Fallgr. 5; ; BBiG § 25 Abs. 1; ; BBiG § 34 Abs. 2; ; BBiG § 108

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitslohn; Berufsbildung; Eingruppierung öffentlicher Dienst; Tarifauslegung; Tarifrecht öffentlicher Dienst - Entlohnung eines Hausmeisters einer Polizeidirektion nach MTL II; Ausbildung zum Kfz-Handwerker bzw. Kfz-Mechaniker als einschlägiger anerkannter ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    MTL II § 21 Abs. 1 ; TV Lohngruppen - TdL Vorbem. Nr. 1 Abs. 1, Lohngr. 4 Fallgr. 6.11, Lohngr. 5 Fallgr. 6.8, Lohngr. 5 a Fallgr. 5; BBiG § 25 Abs. 1, § 34 Abs. 2, § 108
    Eingruppierung von Hausmeistern: Notwendigkeit einer Ausbildung in einem einschlägigen, anerkannten Ausbildungsberuf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 100, 319
  • MDR 2002, 1128
  • BB 2002, 1652
  • DB 2002, 1893
  • ARST 2002, 233
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 21.03.2001 - 10 AZR 41/00

    Eingruppierung - Verkaufshilfe im Einzelhandel

    Auszug aus BAG, 20.02.2002 - 4 AZR 37/01
    Ein einschlägiger anerkannter Ausbildungsberuf ist ein solcher, in dem Kenntnisse vermittelt sind, die den Arbeitnehmer befähigen, die jeweiligen Arbeiten sachgerecht ausführen zu können, die in seinem Aufgabengebiet üblicherweise anfallen (vgl. BAG 21. März 2001 - 10 AZR 41/00 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 75; Senat 6. Dezember 1989 - 4 AZR 485/89 - ZTR 1990, 157 f.; 9. März 1983 - 4 AZR 61/80 - BAGE 42, 86 ff.; 14. März 1984 - 4 AZR 45/82 - nv.).
  • BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 61/80

    Einschlägige Lehrabschlußprüfung - Tarifauslegung - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus BAG, 20.02.2002 - 4 AZR 37/01
    Ein einschlägiger anerkannter Ausbildungsberuf ist ein solcher, in dem Kenntnisse vermittelt sind, die den Arbeitnehmer befähigen, die jeweiligen Arbeiten sachgerecht ausführen zu können, die in seinem Aufgabengebiet üblicherweise anfallen (vgl. BAG 21. März 2001 - 10 AZR 41/00 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 75; Senat 6. Dezember 1989 - 4 AZR 485/89 - ZTR 1990, 157 f.; 9. März 1983 - 4 AZR 61/80 - BAGE 42, 86 ff.; 14. März 1984 - 4 AZR 45/82 - nv.).
  • LAG München, 27.10.2000 - 9 Sa 288/00

    Eingruppierung: Kfz-Handwerker als Hausmeister

    Auszug aus BAG, 20.02.2002 - 4 AZR 37/01
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 27. Oktober 2000 - 9 Sa 288/00 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 09.02.1983 - 4 AZR 267/80

    Eingruppierung eines Kesselwärters - Verzugszinsen - Tarifliche Mindestvergütung

    Auszug aus BAG, 20.02.2002 - 4 AZR 37/01
    Dagegen ist der Begriff "Arbeitsvorgang" (§ 22 BAT) in die Tarifwerke für die Arbeiter des öffentlichen Dienstes nicht eingegangen und daher auch vorliegend nicht zu verwenden (vgl. BAGE 41, 358, 361).
  • BAG, 06.12.1989 - 4 AZR 485/89

    Eingruppierung: Fernmelderevisor

    Auszug aus BAG, 20.02.2002 - 4 AZR 37/01
    Ein einschlägiger anerkannter Ausbildungsberuf ist ein solcher, in dem Kenntnisse vermittelt sind, die den Arbeitnehmer befähigen, die jeweiligen Arbeiten sachgerecht ausführen zu können, die in seinem Aufgabengebiet üblicherweise anfallen (vgl. BAG 21. März 2001 - 10 AZR 41/00 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 75; Senat 6. Dezember 1989 - 4 AZR 485/89 - ZTR 1990, 157 f.; 9. März 1983 - 4 AZR 61/80 - BAGE 42, 86 ff.; 14. März 1984 - 4 AZR 45/82 - nv.).
  • BVerwG, 22.01.1986 - 1 B 1.86

    Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Nachweis der Sachkunde durch "mehrere

    Auszug aus BAG, 20.02.2002 - 4 AZR 37/01
    Der Kläger hat auf die "Hausmeisterstundenberechnung beim Polizeipräsidium Niederbayern/Oberpfalz" vom 16. April 1999 und die Anlage 1 B 1/86 verwiesen.
  • BAG, 14.03.1984 - 4 AZR 45/82
    Auszug aus BAG, 20.02.2002 - 4 AZR 37/01
    Ein einschlägiger anerkannter Ausbildungsberuf ist ein solcher, in dem Kenntnisse vermittelt sind, die den Arbeitnehmer befähigen, die jeweiligen Arbeiten sachgerecht ausführen zu können, die in seinem Aufgabengebiet üblicherweise anfallen (vgl. BAG 21. März 2001 - 10 AZR 41/00 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 75; Senat 6. Dezember 1989 - 4 AZR 485/89 - ZTR 1990, 157 f.; 9. März 1983 - 4 AZR 61/80 - BAGE 42, 86 ff.; 14. März 1984 - 4 AZR 45/82 - nv.).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.03.2021 - 2 Sa 265/20

    Eingruppierung eines Hausmeisters - einschlägige Ausbildung

    Zur Einschlägigkeit hat sich das Arbeitsgericht den Ausführungen des Bundesarbeitsgerichtes aus seinem Urteil vom 20.02.2002 zum Az.: 4 AZR 37/01 angeschlossen und daraus gefolgert, dass es sich bei dem Beruf des Polsterers nicht um einen einschlägigen Beruf handelt.

    Die Tätigkeit eines Hausmeisters bezieht sich im Wesentlichen auf die Instandhaltung und Wartung von Gebäuden und baulichen Anlagen sowie des dazugehörigen Grundstückes, einschließlich kleinerer Instandsetzungsarbeiten und Reparaturen, und zwar auf alle bauhandwerklichen Bereiche, die beim Bau und der Wartung von Gebäuden anfallen und damit der Instandhaltung und Wartung dienen (BAG, Urteil vom 20.02.2002 - 4 AZR 37/01 - Rn. 51, 53, juris).

    Ein einschlägiger anerkannter Ausbildungsberuf ist ein solcher, in dem Kenntnisse vermittelt sind, die den Arbeitnehmer befähigen, die jeweiligen Arbeiten sachgerecht ausführen zu können, die in seinem Aufgabengebiet üblicherweise anfallen (BAG, Urteil vom 20.02.2002 - 4 AZR 37/01 - Rn. 48, juris).

    Sofern Personen aus anderen Berufen in größeren Hausmeistereien als spezialisierte Reparaturfachkräfte eingestellt werden, aber überwiegend in ihrem eigenen Beruf tätig sind und die Hausmeistertätigkeit in der Regel nur nebenbei/vertretungsweise ausüben, kommen als Zugangsalternativen auch Berufe aus dem Bereich Bau-, Holz, wie z. B. Tischler, in Betracht (BAG, Urteil vom 20.02.2002 - 4 AZR 37/01 - Rn.51).

    Hiervon mag es im Einzelfall Ausnahmen geben, damit wird aber eine generalisierende Betrachtungsweise und Regelung nicht unzulässig (BAG, Urteil vom 20.02.2002 - 4 AZR 37/01 - Rn. 53, juris).

  • LAG Thüringen, 18.08.2016 - 2 Sa 212/14

    Eingruppierung eines Hausmeisters - einschlägige Ausbildung - Höhergruppierung im

    aa) Der Hausmeister ist ein Arbeitnehmer, der in größeren/großen Miet-, Eigentums- wohnungsanlagen, größeren Privathäusern und anderen Gebäuden verschiedener Art, wie Behörden-, Büro-, Fabrikgebäuden, Schulen, Ausstellungs-, Sport-, Vereins-, Verbandshäusern, Gewerbebetrieben der verschiedenen Art, Heimen, Krankenhäusern usw. für die Hausordnung, für das Funktionieren von Heizung, Gas-, Licht-, Wasserversorgung, die Säuberung der Räumlichkeiten durch das ihm unterstellte Reinigungspersonal verantwortlich ist (BAG 20. Februar 2002 - 4 AZR 37/01 ZTR 2002, 531-533 m. w. N.).

    Insoweit kommen verschiedene Berufe als einschlägig anerkannte Ausbildungsberufe in Betracht, wovon auch die Tarifvertragsparteien in Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1 ausgehen, wenn sie keinen bestimmten Ausbildungsberuf bezeichnen, sondern von einem "einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf sprechen (BAG 20. Februar 2002 - 4 AZR 37/01 - ZTR 2002, 531-533 mwN).

  • LSG Bayern, 26.03.2009 - L 18 R 116/03

    Berufsunfähigkeit - Heizungsmonteur - zumutbare Verweisungstätigkeiten -

    Einen eigenständigen Beruf des Hausmeisters gebe es bis heute nicht (vgl. Urteil des Bundesarbeitsgerichts -BAG- vom 20.02.2002 - 4 AZR 37/01 -).

    55 Soweit der Kläger in der Berufungsbegründung unter Verweis auf die Entscheidung des BAG vom 20.02.2002, aaO, vorträgt, dass die Tätigkeit des Hausmeisters als Verweisungstätigkeit ausscheidet, weil es einen eigenständigen Beruf des Hausmeisters bis heute nicht gebe, verkennt er, dass auch solche Tätigkeiten Verweisungstätigkeiten sein können, für die es keine Berufsausbildung gibt.

  • BAG, 13.02.2003 - 8 ABR 53/01

    Zustimmungsersetzung zur Eingruppierung

    "Einschlägig" bedeutet nach dem allgemeinen Sprachgebrauch "bezüglich", "zutreffend" und "dazugehörig" (Wahrig Deutsches Wörterbuch 6. Aufl. S. 404; vgl. auch BAG 20. Februar 2002 - 4 AZR 37/01 - AP MTL II § 21 Nr. 6).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.02.2012 - 11 TaBV 36/11

    Eingruppierung von Mitarbeitern der Abteilung Haustechnik in einem SB-Warenhaus

    Er legt bei notwendigen Arbeiten selbst mit Hand an, insbesondere bei Reparaturen (BAG 20.02.2002 - 4 AZR 37/01 - BAGE 100, 319).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2012 - 1 A 2039/11

    Amtsangemessenheit der Übertragung einer unterstützenden Tätigkeit des

    vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26. September 1978 - I 1826/76 -, juris, Rn. 18; BAG, Urteil vom 20. Februar 2002 - 4 AZR 37/01 -, BAGE 100, 319 = juris, Rn. 54 ("Sicherstellen des bestimmungs- und ordnungsgemäßen/pfleglichen Gebrauchs von Gebäuden, Grundstücken"); LSG Rh.-Pf., Urteil vom 27. Januar 1997 - L 2 I 167/93 -, juris, Rn. 78; Breier u. a., Eingruppierung und Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte im öffentlichen Dienst, Kommentar, Stand: Juni 2012, Anlage 1 a zum BAT (VKA), Rn. 3 (zum Schulhausmeister); Beschreibung der Ausbildung zum Hausmeister der Bundesagentur für Arbeit unter www.jumpforward.de/berufe/8122/Hausmeisterin.html: "Im Winter räumen sie Schnee und streuen Sand."; siehe auch die Zuordnung des Winterdienstes zu den Hausdienstgeschäften des Justizwachtmeisterdienstes in den Bestimmungen über die Besorgung von Hausdienstgeschäften, AV d. JM vom 30. November 2011 (2103-Z.5), JMBl. NRW S. 369.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2012 - 1 A 2040/11

    Amtsangemessenheit der Übertragung von einfachen ergänzenden Reparaturarbeiten,

    vgl. LSG Berlin-Bbg., Urteil vom 17. Januar 2008 - L 3 RJ 57/03 -, juris, Rn. 108: "Die Aufgaben des Hausmeisters (...) umfassen (...) Instandhaltungs-, Instandsetzungs-, Reinigungs- und Pflegeaufgaben", "Kleinere Mängel werden selbst behoben, dabei handelt es sich z. B. um Abflussverstopfungen oder auch den Austausch von Glühbirnen bzw. Leuchtmitteln", "Pflege der Außenanlagen"; LAG S.A., Urteil vom 25. Juni 2002 - 8 Sa 845/01 -, juris, Rn. 34: "handwerkliche Tätigkeiten aus verschiedenen Berufsfeldern"; BAG, Urteil vom 20. Februar 2002 - 4 AZR 37/01 -, BAGE 100, 319 = juris, Rn. 54: "Sicherstellen des bestimmungs- und ordnungsgemäßen/pfleglichen Gebrauchs von Gebäuden, Grundstücken"; OLG Köln, Urteil vom 20. Juli 1998 - 5 U 72/98 -, NJW-RR 1999, 1479 = juris, Rn. 30: "allgemeine[n] Pflege- und Reinigungsarbeiten, ... Auswechseln von Glühlampen"; LSG Rh.-Pf., Urteil vom 27. Januar 1997 - L 2 I 167/93 -, juris, Rn. 78: "'Allround-Tätigkeit', die sowohl leichte (Kontrollgänge, Überwachungsaufgaben ...) und mittelschwere (Reparaturarbeiten, Reinigungsarbeiten) [...] Arbeiten umfasst."; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26. September 1978 - I 1826/76 -, juris, Rn. 18: Gehwegreinigung; Breier u. a., Eingruppierung und Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte im öffentlichen Dienst, Kommentar, Stand: Juni 2012, Anlage 1 a zum BAT (VKA), Rn. 3 (zum Schulhausmeister); Beschreibung der Ausbildung zum Hausmeister der Bundesagentur für Arbeit unter www.jumpforward.de/berufe/8122/Hausmeisterin.html: "In der Regel sind Hausmeister/innen überall im Einsatz, wo innerhalb oder außerhalb des Gebäudes haustechnische Arbeiten zu erledigen sind.
  • ArbG Berlin, 28.10.2020 - 60 Ca 480/20

    Eingruppierung der mit der Kampfmittelbeseitigung betrauten Tarifbeschäftigten

    Ähnlich wie in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes im Falle des Hausmeisters (BAG vom 20.02.2002 - 4 AZR 37/01 - AP Nr. 6 zu § 21 MTL II, unter 3.b)aa) der Gründe) muss der Begriff der "Einschlägigkeit" darauf zurückgenommen werden, dass der Arbeitnehmer durch die Ausbildung befähigt ist, die jeweiligen Arbeiten sachgerecht ausführen zu können, die in seinem Aufgabengebiet üblicherweise anfallen, da es eben die im eigentlichen Wortsinn einschlägige Berufsausbildung nicht gibt.
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Rechtsprechung
   BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 733/00   

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https://dejure.org/2001,878
BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 733/00 (https://dejure.org/2001,878)
BAG, Entscheidung vom 06.12.2001 - 2 AZR 733/00 (https://dejure.org/2001,878)
BAG, Entscheidung vom 06. Dezember 2001 - 2 AZR 733/00 (https://dejure.org/2001,878)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Klageänderung - leitender Angestellter - Leiter der Revisionsabteilung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ordentliche betriebsbedingte Arbeitgeberkündigung; Leiter der zentralen Revision als leitender Angestellter; Sachdienlichkeit zweitinstanzlicher Klageerweiterung; Fehlende Betriebsratsanhörung; Gerichtliches Ermessen; Nachträgliche objektive Klagehäufung; Zugrundelegung ...

  • rechtsportal.de

    Arbeitslohn; Betriebsverfassungsrecht; Kündigung; Provision/Umsatzbeteiligung; Schadenersatz; Prozessrecht - Leitende Angestellte; Klageänderung; Ordentliche betriebsbedingte Kündigung; Leiter der zentralen Revision als leitender Angestellter; Sachdienlichkeit ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 816 (Ls.)
  • ARST 2002, 233
 
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Wird zitiert von ... (97)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 23.01.1986 - 6 ABR 51/81

    Leitende Angestellte im Ruhrbergbau

    Auszug aus BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 733/00
    er muß mit weitgehender Weisungsfreiheit und Selbstbestimmung im Rahmen seines Tätigkeitsbereiches versehen sein (BAG 23. Januar 1986 - 6 ABR 51/81 - BAGE 51, 1) und kraft seiner leitenden Funktion maßgeblichen Einfluß auf die Unternehmensführung ausüben.

    Von welcher Delegationsstufe ab leitende Angestellte im Unternehmen nicht mehr beschäftigt werden, läßt sich nur im jeweiligen Einzelfall bestimmen (BAG 23. Januar 1986 - 6 ABR 51/81 - aaO).

    Der maßgebliche Einfluß fehlt jedenfalls dann, wenn der Angestellte nur bei der rein arbeitstechnischen, vorprogrammierten Durchführung unternehmerischer Entscheidungen eingeschaltet wird, etwa im Rahmen von Aufsichts- oder Überwachungsfunktionen (BAG 19. November 1974 - 1 ABR 20/73 - aaO; 19. November 1974 - 1 ABR 50/73 - BAGE 26, 358; 9. Dezember 1975 - 1 ABR 80/73 - BAGE 27, 374; 23. Januar 1986 - 6 ABR 51/81 - aaO).

    Die "schlichte Vorgesetztenstellung" selbst gegenüber einer größeren Zahl unterstellter Arbeitnehmer kann bei fehlender selbständiger Einstellungs- und Entlassungsbefugnis für eine Qualifikation als leitender Angestellter nach § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BetrVG nicht ausschlaggebend sein (BAG 23. Januar 1986 - 6 ABR 51/81 - aaO).

  • BAG, 25.10.2001 - 2 AZR 358/00

    Leitender Angestellter - Zentraleinkäufer eines Warenhausunternehmens

    Auszug aus BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 733/00
    aa) Dies erfordert die Wahrnehmung typisch unternehmerischer (Teil-) Aufgaben, sodaß grundsätzlich Tätigkeiten aus dem Bereich der wirtschaftlichen, technischen, kaufmännischen, organisatorischen, personellen und wissenschaftlichen Leitung des Unternehmens in Betracht kommen (st. Rspr., vgl. nur BAG 29. Januar 1980 - 1 ABR 45/79 - BAGE 32, 381; Senat 25. Oktober 2001 - 2 AZR 358/00 - nv.).

    bb) Der Einfluß auf die Unternehmensführung kann darin bestehen, daß der leitende Angestellte selbst die Entscheidungen trifft, aber auch darin, daß er kraft seiner Schlüsselposition Voraussetzungen schafft, an denen die Unternehmensleitung schlechterdings nicht vorbeigehen kann (BAG 17. Dezember 1974 - 1 ABR 105/73 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 15; 19. November 1974 - 1 ABR 20/73 - BAGE 26, 345; 11. Januar 1995 - 7 ABR 33/94 - BAGE 79, 80; Senat 25. Oktober 2001 - 2 AZR 358/00 - nv.).

    dd) Den Tatsachengerichten ist bei der Gesamtwertung der für die Charakterisierung eines leitenden Angestellten maßgebenden Merkmale ein Beurteilungsspielraum einzuräumen (BAG 29. Januar 1980 - 1 ABR 45/79 - BAGE 32, 381, 385; 5. März 1974 - 1 ABR 19/73 - BAGE 26, 39, 59 f.; zuletzt 25. Oktober 2001 aaO).

    § 5 Abs. 4 BetrVG enthält Auslegungsregeln, die in Fällen, in denen die Zuordnung eines Angestellten zum funktionalen Grundtatbestand des § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BetrVG zweifelhaft bleiben, eine Entscheidungshilfe geben sollen (BT-Drucks. 11/2503 vom 16. Juni 1988 S 25, 30; Senat 25. Oktober 2001 - 2 AZR 358/00 -).

  • BAG, 29.01.1980 - 1 ABR 45/79

    Begriff der leitenden Angestellten nach § 5 Abs. 3 BetrVG

    Auszug aus BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 733/00
    aa) Dies erfordert die Wahrnehmung typisch unternehmerischer (Teil-) Aufgaben, sodaß grundsätzlich Tätigkeiten aus dem Bereich der wirtschaftlichen, technischen, kaufmännischen, organisatorischen, personellen und wissenschaftlichen Leitung des Unternehmens in Betracht kommen (st. Rspr., vgl. nur BAG 29. Januar 1980 - 1 ABR 45/79 - BAGE 32, 381; Senat 25. Oktober 2001 - 2 AZR 358/00 - nv.).

    dd) Den Tatsachengerichten ist bei der Gesamtwertung der für die Charakterisierung eines leitenden Angestellten maßgebenden Merkmale ein Beurteilungsspielraum einzuräumen (BAG 29. Januar 1980 - 1 ABR 45/79 - BAGE 32, 381, 385; 5. März 1974 - 1 ABR 19/73 - BAGE 26, 39, 59 f.; zuletzt 25. Oktober 2001 aaO).

    In der Revisionsinstanz ist nur noch nachzuprüfen, ob der Sachverhalt fehlerfrei festgestellt wurde, die Bewertungsmaßstäbe nicht verkannt sind und die Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Punkte vertretbar erscheint (BAG 29. Januar 1980 aaO).

  • BAG, 19.11.1974 - 1 ABR 20/73

    Betriebverfassungsrechtlicher Rechtsstatus - Rechtsschutzinteresse - Leitender

    Auszug aus BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 733/00
    bb) Der Einfluß auf die Unternehmensführung kann darin bestehen, daß der leitende Angestellte selbst die Entscheidungen trifft, aber auch darin, daß er kraft seiner Schlüsselposition Voraussetzungen schafft, an denen die Unternehmensleitung schlechterdings nicht vorbeigehen kann (BAG 17. Dezember 1974 - 1 ABR 105/73 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 15; 19. November 1974 - 1 ABR 20/73 - BAGE 26, 345; 11. Januar 1995 - 7 ABR 33/94 - BAGE 79, 80; Senat 25. Oktober 2001 - 2 AZR 358/00 - nv.).

    Der maßgebliche Einfluß fehlt jedenfalls dann, wenn der Angestellte nur bei der rein arbeitstechnischen, vorprogrammierten Durchführung unternehmerischer Entscheidungen eingeschaltet wird, etwa im Rahmen von Aufsichts- oder Überwachungsfunktionen (BAG 19. November 1974 - 1 ABR 20/73 - aaO; 19. November 1974 - 1 ABR 50/73 - BAGE 26, 358; 9. Dezember 1975 - 1 ABR 80/73 - BAGE 27, 374; 23. Januar 1986 - 6 ABR 51/81 - aaO).

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung

    Auszug aus BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 733/00
    Daher ist es nicht Sache der Arbeitsgerichte, dem Arbeitgeber eine "bessere" oder "richtigere" Unternehmens-/Personalstruktur vorzuschreiben (BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 61).
  • BAG, 30.05.1985 - 2 AZR 321/84

    Betriebsbedingte Kündigung eines Hafeneinzelbetriebsarbeiters

    Auszug aus BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 733/00
    das Beschäftigungsbedürfnis gerade dort entfallen ist, wo der gekündigte Arbeitnehmer zuletzt eingesetzt war (BAG 30. Mai 1985 - 2 AZR 321/84 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 24 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 36).
  • BAG, 07.02.1985 - 2 AZR 91/84

    Soziale Auswahl - Vergleichbarkeit der Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 733/00
    Vergleichbar sind solche Arbeitnehmer, die austauschbar sind (BAG 7. Februar 1985 - 2 AZR 91/84 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 9 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 20).
  • BAG, 07.11.1996 - 2 AZR 811/95

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 733/00
    Es unterliegt dabei der freien unternehmerischen Entscheidung des Arbeitgebers, das Anforderungsprofil für den jeweiligen Arbeitsplatz festzulegen (BAG 7. November 1996 - 2 AZR 811/95 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 82 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 88).
  • BAG, 11.01.1995 - 7 ABR 33/94

    Prokuristen als leitende Angestellte

    Auszug aus BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 733/00
    bb) Der Einfluß auf die Unternehmensführung kann darin bestehen, daß der leitende Angestellte selbst die Entscheidungen trifft, aber auch darin, daß er kraft seiner Schlüsselposition Voraussetzungen schafft, an denen die Unternehmensleitung schlechterdings nicht vorbeigehen kann (BAG 17. Dezember 1974 - 1 ABR 105/73 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 15; 19. November 1974 - 1 ABR 20/73 - BAGE 26, 345; 11. Januar 1995 - 7 ABR 33/94 - BAGE 79, 80; Senat 25. Oktober 2001 - 2 AZR 358/00 - nv.).
  • BGH, 19.11.1999 - V ZR 321/98

    Fernwärmeleitung als Rechtsmangel eines Grundstücks

    Auszug aus BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 733/00
    Die Sachdienlichkeit ist im allgemeinen erst dann zu verneinen, wenn in der Berufungsinstanz ein völlig neuer Streitstoff in den Rechtsstreit eingeführt wird, bei dessen Beurteilung das Ergebnis der bisherigen Prozeßführung nicht verwertet werden kann (BGH 5. Mai 1983 - VII ZR 117/82 - MDR 1983, 1017; BGH 19. November 1999 - V ZR 321/98 - NJW 2000, 803 jeweils mwN; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann aaO § 263 Rn. 26; Zöller/Gummer aaO § 523 Rn. 8).
  • BAG, 05.03.1974 - 1 ABR 19/73

    Charakterisierung eines Angestellten als leitender Angestellter -

  • BGH, 17.01.1951 - II ZR 16/50

    Prozeßführungsrecht des Ehemannes. Klagänderung

  • BGH, 05.05.1983 - VII ZR 117/82

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung im zweiten Rechtszug - Voraussetzungen für

  • BAG, 09.12.1975 - 1 ABR 80/73

    Begriff des leitenden Angestellten i.S. des BetrVG

  • BAG, 19.11.1974 - 1 ABR 50/73

    Rechtsschutzinteresse - Betriebsverfassungsrechtlicher Rechtsstatus - Akuter

  • LAG Nürnberg, 18.10.2000 - 4 Sa 52/99

    Arbeitsgerichtsverfahren: Klageerweiterung in der Berufungsinstanz; Leitender

  • BAG, 17.12.1974 - 1 ABR 105/73

    Leitender Angestellter - Unternehmerentscheidung - Vorgesetzteneigenschaft

  • LAG Baden-Württemberg, 20.12.2018 - 17 Sa 11/18

    Auskunftsanspruch nach der Datenschutzgrundverordnung EUV 2016/679 - berechtigte

    Voraussetzung für die Wahrnehmung einer unternehmerischen (Teil-)Aufgabe ist, dass dem leitenden Angestellten rechtlich und tatsächlich ein eigener und erheblicher Entscheidungsspielraum zur Verfügung steht, d.h. er muss mit weitgehender Weisungsfreiheit und Selbstbestimmung seinen Tätigkeitsbereich wahrnehmen und kraft seiner leitenden Funktion maßgeblichen Einfluss auf die Unternehmensführung ausüben (BAG, 6. Dezember 2001 - 2 AZR 733/00, Rn. 44, juris).
  • BAG, 25.03.2009 - 7 ABR 2/08

    Leitender Angestellter - Prokura

    Die Würdigung des Beschwerdegerichts ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur daraufhin überprüfbar, ob der Sachverhalt fehlerfrei festgestellt wurde, die Bewertungsmaßstäbe nicht verkannt sind und die Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Punkte vertretbar erscheint (vgl. zur Revision BAG 6. Dezember 2001 - 2 AZR 733/00 - zu B II 3 a dd der Gründe mwN, AP ZPO § 263 Nr. 3 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 65).

    er muss mit weitgehender Weisungsfreiheit und Selbstbestimmung seinen Tätigkeitsbereich wahrnehmen und kraft seiner leitenden Funktion maßgeblichen Einfluss auf die Unternehmensführung ausüben (BAG 6. Dezember 2001 - 2 AZR 733/00 - zu B II 3 a aa der Gründe, AP ZPO § 263 Nr. 3 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 65).

    Der maßgebliche Einfluss fehlt jedenfalls dann, wenn der Angestellte nur bei der reinen arbeitstechnischen, vorbestimmten Durchführung unternehmerischer Entscheidungen eingeschaltet wird, etwa im Rahmen von Aufsichts- oder Überwachungsfunktionen (BAG 6. Dezember 2001 - 2 AZR 733/00 - zu B II 3 a cc der Gründe mwN, aaO.).

  • BAG, 05.05.2010 - 7 ABR 97/08

    Leitender Angestellter - Chefarzt - Einfluss auf die Unternehmensführung

    § 5 Abs. 3 Satz 2 BetrVG stellt zwingendes Recht dar (BAG 6. Dezember 2001 - 2 AZR 733/00 - zu B II 3 b aa der Gründe, AP ZPO § 263 Nr. 3 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 65).

    Soweit die Rechtsbeschwerde die Gestaltung und Höhe das Gehaltes des Beteiligten zu 3) als Argument anführt, kommt es darauf nur in Zweifelsfällen nach der Auslegungsregel in § 5 Abs. 4 Nr. 3 BetrVG an (BAG 6. Dezember 2001 - 2 AZR 733/00 - zu B II 3 b ee der Gründe, aaO) .

    Eine "schlichte Vorgesetztenstellung" ist für eine Qualifikation als leitender Angestellter nach § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BetrVG nicht ausschlaggebend (vgl. BAG 6. Dezember 2001 - 2 AZR 733/00 - zu B II 3 b aa der Gründe, AP ZPO § 263 Nr. 3 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 65).

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Rechtsprechung
   BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 253/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1157
BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 253/00 (https://dejure.org/2001,1157)
BAG, Entscheidung vom 12.12.2001 - 5 AZR 253/00 (https://dejure.org/2001,1157)
BAG, Entscheidung vom 12. Dezember 2001 - 5 AZR 253/00 (https://dejure.org/2001,1157)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Arbeitnehmerbegriff

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision - Arbeitnehmerbegriff - Dienstleistung - Verpflichteter - Vertragliche Leistungspflicht - Hilfskräfte - Erbringung durch Dritte - Arbeitsverhältnis - Ordentliche Kündigung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer oder Selbstständiger?

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Abgrenzung freier Mitarbeiter / AN, Arbeitnehmerbegriff, mittelbares Arbeitsverhältnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2411
  • NZA 2002, 787
  • BB 2002, 1494
  • BB 2002, 1702
  • DB 2002, 1610
  • ARST 2002, 233
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 16.07.1997 - 5 AZR 312/96

    Arbeitnehmerstatus eines Zeitungszustellers

    Auszug aus BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 253/00
    Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, so ist letztere maßgebend (vgl. Senat 30. September 1998 - 5 AZR 563/97 - BAGE 90, 36; Senat 16. Juli 1997 - 5 AZR 312/96 - BAGE 86, 170; BGH 21. Oktober 1998 - VIII ZB 54/97 - NZA 1999, 110).

    Dies sind wesentliche Merkmale selbständigen Tätigwerdens (so bereits Senat 16. Juli 1997 aaO; ebenso BGH 21. Oktober 1998 aaO; im Ergebnis auch BAG 13. August 1980 - 4 AZR 592/78 - BAGE 34, 111, 120; zust. Boemke ZfA 1998, 285, 313).

    Deshalb stellte er im eigenen Namen und für eigene Rechnung von ihm frei ausgewählte Arbeitskräfte ein, denen er allein weisungsberechtigt war (dazu bereits Senat 16. Juli 1997 aaO sowie BAG 13. August 1980 aaO).

    Denn mit dem Vertrag vom 27. August 1996 haben die Parteien ihre rechtlichen Beziehungen auf eine neue Grundlage gestellt, inhaltlich verändert und das Rechtsverhältnis nicht nur anders bezeichnet (vgl. hierzu Senat 12. September 1996 - 5 AZR 1066/94 - BAGE 84, 108; Senat 16. Juli 1997 aaO).

  • BAG, 13.08.1980 - 4 AZR 592/78

    Bundeswehr - Bewirtschaftung einer Kantine - Heimbetriebsleiter -

    Auszug aus BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 253/00
    Dies sind wesentliche Merkmale selbständigen Tätigwerdens (so bereits Senat 16. Juli 1997 aaO; ebenso BGH 21. Oktober 1998 aaO; im Ergebnis auch BAG 13. August 1980 - 4 AZR 592/78 - BAGE 34, 111, 120; zust. Boemke ZfA 1998, 285, 313).

    Deshalb stellte er im eigenen Namen und für eigene Rechnung von ihm frei ausgewählte Arbeitskräfte ein, denen er allein weisungsberechtigt war (dazu bereits Senat 16. Juli 1997 aaO sowie BAG 13. August 1980 aaO).

    Vielmehr beruhte der Entschluß des Klägers zur persönlichen Mitarbeit offenbar auf wirtschaftlichen Überlegungen, deren zwingende Erforderlichkeit der Kläger nicht schlüssig dargelegt hat (vgl. hierzu auch BAG 13. August 1980 aaO).

  • BGH, 21.10.1998 - VIII ZB 54/97

    Rechtsweg zu den Zivilgerichten für Streitigkeiten zwischen einem Frachtführer

    Auszug aus BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 253/00
    Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, so ist letztere maßgebend (vgl. Senat 30. September 1998 - 5 AZR 563/97 - BAGE 90, 36; Senat 16. Juli 1997 - 5 AZR 312/96 - BAGE 86, 170; BGH 21. Oktober 1998 - VIII ZB 54/97 - NZA 1999, 110).

    Dies sind wesentliche Merkmale selbständigen Tätigwerdens (so bereits Senat 16. Juli 1997 aaO; ebenso BGH 21. Oktober 1998 aaO; im Ergebnis auch BAG 13. August 1980 - 4 AZR 592/78 - BAGE 34, 111, 120; zust. Boemke ZfA 1998, 285, 313).

  • BAG, 30.09.1998 - 5 AZR 563/97

    Abgrenzung Arbeitnehmer - Frachtführer

    Auszug aus BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 253/00
    Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, so ist letztere maßgebend (vgl. Senat 30. September 1998 - 5 AZR 563/97 - BAGE 90, 36; Senat 16. Juli 1997 - 5 AZR 312/96 - BAGE 86, 170; BGH 21. Oktober 1998 - VIII ZB 54/97 - NZA 1999, 110).
  • BAG, 16.02.2000 - 5 AZB 71/99

    Rechtsweg: Klage einer ehemaligen Zwangsarbeiterin

    Auszug aus BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 253/00
    Danach ist Arbeitnehmer, wer auf Grund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (Senat 16. Februar 2000 - 5 AZB 71/99 - BAGE 93, 310, 314 f. mwN).
  • BAG, 12.09.1996 - 5 AZR 1066/94

    Status einer Lehrkraft

    Auszug aus BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 253/00
    Denn mit dem Vertrag vom 27. August 1996 haben die Parteien ihre rechtlichen Beziehungen auf eine neue Grundlage gestellt, inhaltlich verändert und das Rechtsverhältnis nicht nur anders bezeichnet (vgl. hierzu Senat 12. September 1996 - 5 AZR 1066/94 - BAGE 84, 108; Senat 16. Juli 1997 aaO).
  • BAG, 20.07.1982 - 3 AZR 446/80

    Mittelbares Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 253/00
    Ein mittelbares Arbeitsverhältnis liegt vor, wenn ein Mittelsmann, der selbst Arbeitnehmer eines Dritten ist, im eigenen Namen Hilfskräfte einstellt, die mit Wissen des Dritten unmittelbar für diesen Arbeitsleistungen erbringen (BAG 8. August 1958 - 4 AZR 173/55 - BAGE 6, 232, 241; vgl. auch BAG 20. Juli 1982 - 3 AZR 446/80 - BAGE 39, 200).
  • LAG Hamm, 20.10.1999 - 2 Sa 248/99

    Arbeitnehmereigenschaft - Buffetier

    Auszug aus BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 253/00
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 20. Oktober 1999 - 2 Sa 248/99 - aufgehoben.
  • BAG, 08.08.1958 - 4 AZR 173/55

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses - Arbeitsvertrag - Mittelbares

    Auszug aus BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 253/00
    Ein mittelbares Arbeitsverhältnis liegt vor, wenn ein Mittelsmann, der selbst Arbeitnehmer eines Dritten ist, im eigenen Namen Hilfskräfte einstellt, die mit Wissen des Dritten unmittelbar für diesen Arbeitsleistungen erbringen (BAG 8. August 1958 - 4 AZR 173/55 - BAGE 6, 232, 241; vgl. auch BAG 20. Juli 1982 - 3 AZR 446/80 - BAGE 39, 200).
  • BAG, 11.08.2015 - 9 AZR 98/14

    Arbeitnehmerstatus einer Artistengruppe

    Räumt der Vertragspartner dem Dienstnehmer das Recht ein, Dritte in die Leistungserbringung einzubinden, ist dies ein Indiz für eine selbstständige Tätigkeit (vgl. BAG 12. Dezember 2001 - 5 AZR 253/00 - zu I 2 i der Gründe) .

    Verständigen sich die Vertragspartner darauf, dass der Dienstnehmer während der Laufzeit des Vertrags andere berufliche und gewerbliche Aktivitäten zu entfalten berechtigt ist, ist dies ein Hinweis auf eine selbstständige Tätigkeit (vgl. BAG 12. Dezember 2001 - 5 AZR 253/00 - zu I 2 b der Gründe) .

  • BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 99/09

    Arbeitnehmerstatus des Organisators und Dirigenten eines Kurorchesters -

    Dies sind wesentliche Merkmale selbständiger Arbeit (vgl. Senat 12. Dezember 2001 - 5 AZR 253/00 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 111 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 87; 16. Juli 1997 - 5 AZR 312/96 - BAGE 86, 170).

    Des Weiteren spricht für die Selbständigkeit des Klägers seine Berechtigung, andere berufliche und gewerbliche Aktivitäten zu entfalten (vgl. Senat 12. Dezember 2001 - 5 AZR 253/00 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 111 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 87).

    Rechtsbeziehungen der von ihm beschäftigten Arbeitskräfte zum Beklagten entstanden nicht (vgl. Senat 12. Dezember 2001 - 5 AZR 253/00 - mwN, AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 111 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 87).

  • LAG Düsseldorf, 27.08.2010 - 10 Sa 90/10

    Franchisevertrag, Franchisenehmer, Arbeitnehmer

    Ist ein Franchisenehmer nach den tatsächlichen Umständen nicht in der Lage, seine vertraglichen Leistungspflichten alleine zu erfüllen, sondern auf Hilfskräfte angewiesen, und zugleich vertraglich berechtigt, seine Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen, ist im Rahmen der erforderlichen Gesamtschau regelmäßig davon auszugehen, dass kein Arbeitsverhältnis vorliegt (in Anlehnung an BAG vom 12.12.2001 - 5 AZR 253/00,dokumentiert bei juris).

    Dass sind wesentliche Merkmale selbständigen Tätigwerdens (vgl. BAG vom 12.12.2001 - 5 AZR 253/00, dokumentiert bei juris, Rn. 30, m.w.N. zur Rspr. von BAG und BGH).

    Ein mittelbares Arbeitsverhältnis liegt vor, wenn ein Mittelsmann, der selbst Arbeitnehmer eines Dritten ist, im eigenen Namen Hilfskräfte einstellt, die mit Wissen des Dritten unmittelbar für diesen Arbeitsleistungen erbringen (vgl. BAG vom 12.12.2001 - 5 AZR 253/00, dokumentiert bei juris, Rn. 31, m.w.N.) Im vorliegenden Fall finden sich weder im unstrittigen Sachverhalt noch im Sachvortrag des Klägers Anhaltspunkte dafür, dass die Beklagte dem Kläger konkrete Weisungen zur Einstellung bestimmter Arbeitnehmer erteilt oder sich Weisungsbefugnisse gegenüber den von dem Kläger eingestellten Beschäftigten angemaßt hätte.

    Auf diesen Aspekt hatte allein der Kläger durch die ausschließlich ihm obliegende Personalauswahl und Personalführung entscheidenden Einfluss (vgl. zur ähnlichen Überlegung: BAG vom 12.12.2001 - 5 AZR 253/00, dokumentiert bei juris, Rn. 37).

  • BAG, 04.12.2002 - 5 AZR 667/01

    Arbeitnehmerbegriff - Kommissionär

    Arbeitnehmer ist, wer auf Grund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (Senat 16. Februar 2000 - 5 AZB 71/99 - BAGE 93, 310, 314 f. mwN; 12. Dezember 2001 - 5 AZR 253/00 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 111 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 87).

    Ist der zur Dienstleistung Verpflichtete nach den tatsächlichen Umständen nicht in der Lage, seine vertraglichen Leistungspflichten allein zu erfüllen, sondern auf Hilfskräfte angewiesen und vertraglich berechtigt, seine Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen, spricht dies regelmäßig gegen ein Arbeitsverhältnis (Senat 12. Dezember 2001 aaO; 16. Juli 1997 aaO; ebenso BGH 21. Oktober 1998 aaO).

    Hiermit hat die Beklagte keine arbeitsvertraglichen Weisungen erteilt, sondern wirtschaftliche Rahmenbedingungen für die Tätigkeit des Klägers geschaffen (vgl. Senat 12. Dezember 2001 aaO).

    Denn mit dem Kommissionsvertrag haben die Parteien ihre rechtlichen Beziehungen auf eine neue Grundlage gestellt, inhaltlich verändert und das Rechtsverhältnis nicht nur anders bezeichnet (vgl. hierzu Senat 12. Dezember 2001 aaO; 12. September 1996 - 5 AZR 1066/94 - BAGE 84, 108).

  • LAG Hamburg, 27.02.2008 - 5 Sa 65/07

    Keine Arbeitnehmereigenschaft des Betreibers einer Agentur für die Verteilung von

    Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, so ist letztere maßgebend (vgl. BAG 12. Dezember 2001 - 5 AZR 253/00 - AP Nr. 111 zu § 611 BGB Abhängigkeit; 30. September 1998 - 5 AZR 563/97 - BAGE 90, 36; 16. Juli 1997 - 5 AZR 312/96 - AP Nr. 4 zu § 611 BGB Zeitungsausträger; BGH 21. Oktober 1998 - VIII ZB 54/97 - NZA 1999, 110).

    Dies sind wesentliche Merkmale selbständigen Tätigwerdens (BAG 12. Dezember 2001 aaO; 16. Juli 1997 aaO; ebenso BGH 21. Oktober 1998 aaO).

    Deshalb stellte sie im eigenen Namen und für eigene Rechnung von ihr frei ausgewählte Arbeitskräfte ein, denen sie allein weisungsberechtigt war (BAG 12. Dezember 2001 aaO; 16. Juli 1997 aaO).

    Der der Klägerin von der Beklagten vorgegebene und vielfach präzisierte fachliche Rahmen für das äußerliche Erscheinungsbild der Briefzusteller, ihrer Kontrollen, der von ihnen zu übernehmenden Beobachtungsaufgaben der Konkurrenz, der Datenerhebung und der übrigen von der Klägerin dargelegten Anweisungen stellt sich damit als Einflussnahme innerhalb eines freien Vertragsverhältnisses dar, wie es etwa auch bei Franchiseverträgen üblich ist (vgl. BAG 12. Dezember 2001 aaO).

  • LAG Hamm, 23.11.2004 - 19 (5) Sa 342/05

    Arbeitnehmerbegriff ; Abhängigkeit

    Wenn auch die unternehmerische Freiheit des Betreibers eingeschränkt ist, so kann der Betreiber dennoch wie jeder andere Unternehmer jeweils selbst bestimmen, welche Tätigkeit in welchem Umfang er wann in welcher Intensität ausführt - so hat z.B. die Klägerin nach ihren Angaben in ihrem Büro in der Verkaufstelle in der K4xxxxxxxx ein Kinderbett aufgestellt und ihr Kind bei der Arbeit beaufsichtigt - oder delegiert und kann die Auswahl des Personals, seine Einarbeitung und seine Anleitung vornehmen und die Art der Zusammenarbeit und das Arbeitsklima beeinflussen (vgl. zu diesen Gesichtspunkten BAG, Urteil vom 12.12.2001 - 5 AZR 253/00 - AP Nr. 111 zu § 611 BGB Abhängigkeit unter I. 2. der Entscheidungsgründe) aber auch sein Einkommen, alles Gesichtspunkte, die für seine persönliche Unabhängigkeit von besonderer Bedeutung sind.

    Wie sich bereits aus den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 12.12.2001 - 5 AZR 253/00 - und vom 04.12.2002 - 5 AZR 667/01 - (AP Nr. 111 und Nr. 115 zu § 611 BGB Abhängigkeit), denen ähnliche Sachverhalte zugrunde liegen, aber auch aus den obigen Ausführungen ergibt, lässt sich daraus kein Arbeitsverhältnis herleiten, selbst wenn nicht wie hier die Aufgaben in so großem Umfang durch Dritte ausgeführt werden.

    Für die Beklagte war deshalb eine für sie nachvollziehbare Kassenführung von besonderer Bedeutung ( vgl. speziell zum Kassensystem auch BAG, Urteil vom 12.12.2001 - 5 AZR 253/00 - aaO unter I.2.g), ohne dass dadurch die Freiräume der Klägerin entscheident eingeschränkt wurden.

  • LAG Hamm, 23.11.2004 - 19 (5) Sa 334/04

    Arbeitnehmerbegriff; Abhängigkeit

    Wenn auch die unternehmerische Freiheit des Betreibers eingeschränkt ist, so kann der Betreiber dennoch wie jeder andere Unternehmer jeweils selbst bestimmen, welche Tätigkeit in welchem Umfang er wann in welcher Intensität ausführt - so hat z.B. die Klägerin nach ihren Angaben in ihrem Büro in der Verkaufstelle in der K4xxxxxxxx ein Kinderbett aufgestellt und ihr Kind bei der Arbeit beaufsichtigt - oder delegiert und kann die Auswahl des Personals, seine Einarbeitung und seine Anleitung vornehmen und die Art der Zusammenarbeit und das Arbeitsklima beeinflussen (vgl. zu diesen Gesichtspunkten BAG, Urteil vom 12.12.2001 - 5 AZR 253/00 - AP Nr. 111 zu § 611 BGB Abhängigkeit unter I. 2. der Entscheidungsgründe) aber auch sein Einkommen, alles Gesichtspunkte, die für seine persönliche Unabhängigkeit von besonderer Bedeutung sind.

    Wie sich bereits aus den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 12.12.2001 - 5 AZR 253/00 - und vom 04.12.2002 - 5 AZR 667/01 - (AP Nr. 111 und Nr. 115 zu § 611 BGB Abhängigkeit), denen ähnliche Sachverhalte zugrunde liegen, aber auch aus den obigen Ausführungen ergibt, lässt sich daraus kein Arbeitsverhältnis herleiten, selbst wenn nicht wie hier die Aufgaben in so großem Umfang durch Dritte ausgeführt werden.

    Für die Beklagte war deshalb eine für sie nachvollziehbare Kassenführung von besonderer Bedeutung ( vgl. speziell zum Kassensystem auch BAG, Urteil vom 12.12.2001 - 5 AZR 253/00 - aaO unter I.2.g), ohne dass dadurch die Freiräume der Klägerin entscheident eingeschränkt wurden.

  • LAG München, 09.05.2016 - 10 Sa 690/15

    Außendienstmitarbeiter als freier Mitarbeiter, ladungsfähige Anschrift eines

    Dabei kommt es auf eine Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls an (BAG v. 20.08.2003, 5 AZR 610/02, BAG v. 12.12.2001, 5 AZR 253/00).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.01.2012 - 8 Sa 491/11

    Arbeitnehmerbegriff - Pachtvertrag als Arbeitsverhältnis

    Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, so ist letztere maßgebend (BAG v. 12.12.2001 - 5 AZR 253/00 - AP Nr. 111 zu § 611 BGB Abhängigkeit, m. w. N.).

    Dies sind wesentliche Merkmale selbständigen Tätigwerdens, bei deren Vorliegen regelmäßig nicht vom Bestehen eines Arbeitsverhältnisses ausgegangen werden kann (BAG v. 12.12.2001 - 5 AZR 253/00 - AP Nr. 111 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG v. 13.08.1980 - 4 AZR 592/78 - AP Nr. 37 zu § 611 BGB Abhängigkeit; LAG Düsseldorf v. 27.08.2010 - 10 Sa 90/10 - LAGE § 611 BGB 2002 Arbeitnehmerbegriff Nr. 5).

    Hiermit hat die Beklagte keine arbeitsvertraglichen Weisungen erteilt, sondern wirtschaftliche Rahmenbedingungen für die Tätigkeit der Klägerin geschaffen, wodurch lediglich ihre unternehmerische Freiheit eingeschränkt wurde (vgl. BAG v. 12.12.2001 - 5 AZR 253/00 - AP Nr. 111 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG v. 13.08.1990 - 4 AZR 592/78 - AP Nr. 37 zu § 611 BGB Abhängigkeit).

  • VG Hamburg, 18.05.2011 - 15 K 2446/10

    Zur Haftung des Arbeitgebers für die Abschiebung eines ausländischen

    Aufgrund des abgestuften Verhältnisses von Arbeitgeber, Mittelsperson und Arbeitnehmer kann sich allerdings gleichzeitig ein Weisungsrecht des Arbeitgebers gegenüber dem über die Mittelsperson beschäftigten Arbeitnehmer ergeben (BAG, Urteil vom 12.12.2001, 5 AZR 253/00, Juris Rn. 31; LAG Bremen, Urteil vom 21.2.2007, 2 SA 206/05, Juris Rn. 237; LAG Hamburg, Urteil vom 27.2.2008, 5 Sa 65/07, Juris Rn. 51; Preis in Erfurter Kommentar, 11. Aufl. 2011, § 611 Rn. 173) .

    Zudem hatte er auch die Person des Vertreters selbst bestimmt, sich damit seinen "Arbeitnehmer" selbst ausgesucht (vgl. zu allem BAG, Urteil vom 12.12.2001, 5 AZR 253/00, Juris Rn. 30) .

    Es spricht hier deshalb nichts Durchgreifendes dafür, dass der Beigeladene tatsächlich nur als Vorgesetzter des Herrn Aydemir und nicht als dessen Arbeitgeber tätig war (vgl. dazu BAG, Urteil vom 14.4.2000, 9 AZR 94/99, Juris Rn. 25; vgl. auch BAG, Urteil vom 20.7.1982, 3 AZR 446/80, Juris Rn. 19, und BAG, Urteil vom 12.12.2001, 5 AZR 253/00, Juris Rn. 30) .

  • LAG Baden-Württemberg, 19.08.2002 - 15 Sa 35/02

    Kündigung eines tatsächlich nicht bestehenden Arbeitsverhältnisses

  • LAG Düsseldorf, 18.12.2014 - 15 Ta 582/14

    Keine Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Vergütungsklage einer Kustodin

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.01.2007 - 3 Sa 595/06

    Abgrenzung eines Dienstverhältnisses vom Arbeitsverhältnis

  • LAG Niedersachsen, 12.02.2020 - 2 Sa 172/19

    Verpflichtung zur Arbeits- bzw. Dienstleistung als Merkmal eines Arbeits- oder

  • ArbG Kempten, 18.01.2017 - 3 Ca 582/16

    Ein Reiseleiter vor Ort kann Arbeitnehmer sein

  • LAG Hamm, 07.06.2010 - 2 Ta 116/10

    Rechtsweg für Vergütungsklage aus dem Betrieb von Videotheken;

  • LAG Köln, 04.11.2002 - 2 Sa 678/02

    Internationale Zuständigkeit, Geschäftsführer, Arbeitnehmereigenschaft

  • LAG Hamm, 05.12.2003 - 7 Sa 1083/03

    Arbeitsverhältnis, unternehmerisches Risiko, Abschlagszahlung, Vorschussleistung,

  • FG Köln, 21.10.2015 - 3 K 2253/13

    Gewährung einer Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe

  • LAG Köln, 17.01.2006 - 9 (11) Sa 891/05

    Arbeitnehmerbegriff, übliche Vergütung

  • LAG Köln, 17.01.2006 - 9 (12) Sa 892/05

    Arbeitnehmerbegriff, übliche Vergütung

  • LAG Köln, 05.04.2012 - 6 Sa 1018/11

    Arbeitnehmerbegriff; Abgrenzung zum Selbständigen; Möglichkeit der

  • LAG Hamm, 11.07.2005 - 2 Ta 576/04

    Rechtsweg: Zur Arbeitnehmereigenschaft einer Werbedame

  • LAG Nürnberg, 09.03.2017 - 5 Sa 452/16

    Apotheke - Mietvertrag - Arbeitnehmereigenschaft - Statusklage

  • LAG Hamm, 05.12.2003 - 7 (8) Sa 1083/03

    Arbeitsverhältnis, unternehmerisches Risiko, Abschlagszahlung, Vorschussleistung,

  • ArbG Hagen, 14.06.2007 - 3 Ca 2176/06

    Arbeitsverhältnis, Werkvertrag, Abgrenzung, Entfristung, Altersversorgung,

  • ArbG Frankfurt/Main, 02.12.2004 - 21 Ca 9222/03
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Rechtsprechung
   BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 560/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1882
BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 560/00 (https://dejure.org/2001,1882)
BAG, Entscheidung vom 25.10.2001 - 6 AZR 560/00 (https://dejure.org/2001,1882)
BAG, Entscheidung vom 25. Oktober 2001 - 6 AZR 560/00 (https://dejure.org/2001,1882)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Beihilfe - Anspruchsausschluß ab Stichtag

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Beihilfen; Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz ; Verbot der sachfremden Schlechterstellung ; Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten als Unterscheidungskriterium

  • rechtsportal.de

    Öffentlicher Dienst; Beihilfe - Anspruchsausschluß ab Stichtag

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 872 (Ls.)
  • ARST 2002, 233
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

    Auszug aus BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 560/00
    Eine Differenzierung ist sachfremd, wenn es für die unterschiedliche Behandlung keine billigenswerten Gründe gibt, wenn also für eine am Gleichheitsgedanken orientierte Betrachtungsweise die Regelung als willkürlich anzusehen ist (vgl. BVerfG 15. Oktober 1985 - 2 BvL 4/83 - BVerfGE 71, 39, 58).
  • BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 173/92

    Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte

    Auszug aus BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 560/00
    Von einer solchen Regelung darf er Arbeitnehmer nur aus sachlichen Gründen ausschließen (st. Rspr., vgl. BAG 26. Oktober 1995 - 6 AZR 125/95 - BAGE 81, 207, 210 f.; 20. März 1997 - 6 AZR 453/96 - ZTR 1997, 568; 23. August 1995 - 5 AZR 293/94 - BAGE 80, 354, 359 f.; 28. Juli 1992 - 3 AZR 173/92 - BAGE 71, 29, 37).
  • BAG, 26.10.1995 - 6 AZR 125/95

    BAT / BAT-O - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 560/00
    Von einer solchen Regelung darf er Arbeitnehmer nur aus sachlichen Gründen ausschließen (st. Rspr., vgl. BAG 26. Oktober 1995 - 6 AZR 125/95 - BAGE 81, 207, 210 f.; 20. März 1997 - 6 AZR 453/96 - ZTR 1997, 568; 23. August 1995 - 5 AZR 293/94 - BAGE 80, 354, 359 f.; 28. Juli 1992 - 3 AZR 173/92 - BAGE 71, 29, 37).
  • BAG, 23.08.1995 - 5 AZR 293/94

    Gleichbehandlung - übertarifliche Vergütungsgruppen

    Auszug aus BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 560/00
    Von einer solchen Regelung darf er Arbeitnehmer nur aus sachlichen Gründen ausschließen (st. Rspr., vgl. BAG 26. Oktober 1995 - 6 AZR 125/95 - BAGE 81, 207, 210 f.; 20. März 1997 - 6 AZR 453/96 - ZTR 1997, 568; 23. August 1995 - 5 AZR 293/94 - BAGE 80, 354, 359 f.; 28. Juli 1992 - 3 AZR 173/92 - BAGE 71, 29, 37).
  • BAG, 19.02.1998 - 6 AZR 460/96

    Beihilfeanspruch bei Teilzeitarbeit nur arbeitszeitanteilig

    Auszug aus BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 560/00
    Im Bereich der Vergütung, zu der auch die Beihilfe gehört (BAG 19. Februar 1998 - 6 AZR 460/96 - BAGE 88, 92, 97), gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz zwar nur eingeschränkt, weil der Grundsatz der Vertragsfreiheit Vorrang hat.
  • BAG, 18.10.2000 - 10 AZR 643/99

    Eingruppierung Diplomlehrer an einer Förderschule

    Auszug aus BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 560/00
    Solche Härten müssen akzeptiert werden, wenn sich die Wahl des Zeitpunktes am gegebenen Sachverhalt orientiert und demnach sachlich vertretbar ist (19. April 1983 - 1 AZR 498/81 - BAGE 42, 217, 222; 11. September 1980 - 3 AZR 606/79 - AP BGB § 242 Ruhegehalt Nr. 187 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 22; 10. August 1988 - 5 AZR 676/87 - nv.; 18. Oktober 2000 - 10 AZR 643/99 - AP BAT-O § 11 Nr. 24).
  • BAG, 05.11.1992 - 6 AZR 311/91

    Beihilfeanspruch bei Teilnahme an Arbeitskampf

    Auszug aus BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 560/00
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats kann auch ein gekündigter Tarifvertrag "geltende Bestimmung" iSd. § 40 BAT sein, wenn der Arbeitgeber ihn auf alle Arbeitsverhältnisse unabhängig davon anwendet, ob diese vor oder nach Ablauf des Tarifvertrags abgeschlossen wurden (5. November 1992 - 6 AZR 311/91 - BAGE 71, 320, 324; 27. Juli 1995 - 6 AZR 129/95 - AP BAT § 40 Nr. 11).
  • BAG, 19.04.1983 - 1 AZR 498/81

    Einigungsstelle - Gleichheitssatz - Sonderabfindung - Schwerbehinderung

    Auszug aus BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 560/00
    Solche Härten müssen akzeptiert werden, wenn sich die Wahl des Zeitpunktes am gegebenen Sachverhalt orientiert und demnach sachlich vertretbar ist (19. April 1983 - 1 AZR 498/81 - BAGE 42, 217, 222; 11. September 1980 - 3 AZR 606/79 - AP BGB § 242 Ruhegehalt Nr. 187 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 22; 10. August 1988 - 5 AZR 676/87 - nv.; 18. Oktober 2000 - 10 AZR 643/99 - AP BAT-O § 11 Nr. 24).
  • BAG, 14.06.1983 - 3 AZR 565/81

    Zahlung einer Energiebeihilfe anstelle früher bezogener Hausbrandkohle -

    Auszug aus BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 560/00
    In einem solchen Fall besteht eine dementsprechende Freiheit in der Wahl eines Stichtages (vgl. BAG 4. April 2000 - 3 AZR 52/99 - nv.; 14. Juni 1983 - 3 AZR 565/81 - BAGE 44, 61); die Wahl eines in der Zukunft liegenden Stichtages bedarf grundsätzlich keiner Begründung.
  • BAG, 11.09.1980 - 3 AZR 606/79

    Versorgungsordnung - Betriebliche Altersversorgung - Ruhestand

    Auszug aus BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 560/00
    Solche Härten müssen akzeptiert werden, wenn sich die Wahl des Zeitpunktes am gegebenen Sachverhalt orientiert und demnach sachlich vertretbar ist (19. April 1983 - 1 AZR 498/81 - BAGE 42, 217, 222; 11. September 1980 - 3 AZR 606/79 - AP BGB § 242 Ruhegehalt Nr. 187 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 22; 10. August 1988 - 5 AZR 676/87 - nv.; 18. Oktober 2000 - 10 AZR 643/99 - AP BAT-O § 11 Nr. 24).
  • BAG, 27.07.1995 - 6 AZR 129/95

    Keine Beihilfe nach Wegfall des Vergütungsanspruchs

  • BAG, 20.03.1997 - 6 AZR 453/96

    Weiterzahlung eines Vergütungszuschlages an einen gemeindlichen Angestellten zur

  • LAG Baden-Württemberg, 06.07.2000 - 3 Sa 5/00

    Beihilfeanspruch eines Angestellten des öffentlichen Dienstes in

  • BAG, 15.07.1993 - 6 AZR 401/92

    Heilpraktikeraufwendungen - Beihilfeanspruch - Anspruch auf Beihilfe für

  • BAG, 04.04.2000 - 3 AZR 52/99

    Betriebliche Altersversorgung: Betriebsvereinbarung - Auslegung - Inhalt -

  • BAG, 10.08.1988 - 5 AZR 676/87

    Voraussetzungen für die betriebliche Übung und deren Bindungswirkung

  • BAG, 28.07.2004 - 10 AZR 19/04

    Jubiläumszuwendung

    Einem Arbeitgeber steht es grundsätzlich frei, bisher gewährte Leistungen, zu deren Erbringung er kollektivrechtlich nicht verpflichtet ist, für neu eingestellte Beschäftigte auszuschließen, wobei die Wahl eines in der Zukunft liegenden Stichtages grundsätzlich keiner Begründung bedarf (BAG 25. Oktober 2001 - 6 AZR 560/00 - EzBAT BAT § 40 Nr. 20).
  • BAG, 26.09.2007 - 5 AZR 808/06

    Bezugnahme auf Tarifvertrag

    Im Bereich der Vergütung gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz nur eingeschränkt, weil der Grundsatz der Vertragsfreiheit für individuell vereinbarte Löhne und Gehälter Vorrang hat (BAG 25. Oktober 2001 - 6 AZR 560/00 - EzBAT BAT § 40 Nr. 20, zu II 2 b der Gründe).
  • BAG, 18.03.2004 - 6 AZR 4/03

    Stichtagsregelung für den Ausschluss der Beihilfeberechtigung

    § 6 BVOAng soll nach seiner Ausgestaltung zu keinem Eingriff in bereits bestehende Vertragsverhältnisse führen und die bezweckte Kosteneinsparung dort verwirklichen, wo ein solcher Eingriff auf Grund des Abschlusses eines neuen Arbeitsvertrags nicht erforderlich ist (vgl. hierzu auch BAG 25. Oktober 2001 - 6 AZR 560/00 - EzBAT BAT § 40 Nr. 20, zu II 2 c der Gründe).

    Sie sind aus Gründen der Praktikabilität ungeachtet der damit verbundenen Härten zur Abgrenzung des begünstigten Personenkreises gerechtfertigt, wenn sich die Wahl des Stichtages am gegebenen Sachverhalt orientiert und demnach vertretbar ist (25. Juni 2003 - 4 AZR 405/02 - AP TVG § 1 Beschäftigungssicherung Nr. 1 = EzA GG Art. 3 Nr. 99, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 25. Oktober 2001 - 6 AZR 560/00 - EzBAT BAT § 40 Nr. 20; 18. Oktober 2000 - 10 AZR 643/99 - AP BAT-O § 11 Nr. 24).

    Dabei bedarf die Wahl eines in der Zukunft liegenden Stichtags grundsätzlich keiner eigenständigen Begründung (BAG 25. Oktober 2001 - 6 AZR 560/00 - EzBAT BAT § 40 Nr. 20).

    Bei der Beihilfe handelt es sich um einen anlassbezogenen Zuschuss zum laufenden Entgelt (BAG 25. Oktober 2001 - 6 AZR 560/00 - aaO) und nicht um eine durch eine bestimmte Dauer der Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst erdiente Gegenleistung des Arbeitgebers.

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Rechtsprechung
   LAG Nürnberg, 13.03.2002 - 2 TaBV 13/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3724
LAG Nürnberg, 13.03.2002 - 2 TaBV 13/02 (https://dejure.org/2002,3724)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 13.03.2002 - 2 TaBV 13/02 (https://dejure.org/2002,3724)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 13. März 2002 - 2 TaBV 13/02 (https://dejure.org/2002,3724)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kein Abbruch einer Betriebsratswahl bei nur möglichen Anfechtungsgründen; Verhinderung des Entstehens einer betriebsratslosen Zeit; Untersagung einer Betriebsratswahl durch einstweilige Verfügung; Ungültigkeit eines Wahlvorschlages; Liste "IG Metall"

  • Judicialis

    BetrVG 2001 § 14; ; BetrVG 2001 § 19; ; WO zum BetrVG § 7; ; WO zum BetrVG § 10; ; ZPO § 935; ; ZPO § 940

  • soliserv.de (Volltext, ZIP-Datei)

    § 935 ZPO; § 940 ZPO; § 14 BetrVG 2001; § 19 BetrVG 2001; § 7 WO zum BetrVG; § 10 WO zum BetrVG
    Abbruch einer Betriebsratswahl im Wege der einstweiligen Verfügung

    Teil einer Urteilssammlung, nach Entpacken: Dateiname entspricht Aktenzeichen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ARST 2002, 233
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG Köln, 29.03.2001 - 5 TaBV 22/01

    Einstweilige Verfügung; Abbruch; Betriebsratswahl

    Auszug aus LAG Nürnberg, 13.03.2002 - 2 TaBV 13/02
    Nach überwiegender Auffassung der Landesarbeitsgerichte, die gemäß § 92 Abs. 1 Satz 3 ArbGG, in Verfahren einer einstweiligen Verfügung letztinstanzlich entscheiden, ist eine auf Abbruch einer eingeleiteten Betriebsratswahl gerichtete einstweilige Verfügung regelmäßig nur dann zuzulassen, wenn die Nichtigkeit der Wahl droht (vgl. LAG Frankfurt vom 29.04.1997; LAG Köln vom 17.04.1998, 5 TaBV 20/98; LAG Baden-Württemberg vom 20.05.1998, 8 TaBV 9/98; LAG Köln vom 29.03.2001, 5 TaBV 22/01).
  • LAG Köln, 17.04.1998 - 5 TaBV 20/98

    Betriebsratswahl; Betriebsratsgröße; einstweilige Verfügung; Sicherungsverfügung;

    Auszug aus LAG Nürnberg, 13.03.2002 - 2 TaBV 13/02
    Nach überwiegender Auffassung der Landesarbeitsgerichte, die gemäß § 92 Abs. 1 Satz 3 ArbGG, in Verfahren einer einstweiligen Verfügung letztinstanzlich entscheiden, ist eine auf Abbruch einer eingeleiteten Betriebsratswahl gerichtete einstweilige Verfügung regelmäßig nur dann zuzulassen, wenn die Nichtigkeit der Wahl droht (vgl. LAG Frankfurt vom 29.04.1997; LAG Köln vom 17.04.1998, 5 TaBV 20/98; LAG Baden-Württemberg vom 20.05.1998, 8 TaBV 9/98; LAG Köln vom 29.03.2001, 5 TaBV 22/01).
  • LAG Baden-Württemberg, 16.09.1996 - 15 TaBV 10/96

    Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Verfügung zum Zweck des

    Auszug aus LAG Nürnberg, 13.03.2002 - 2 TaBV 13/02
    Das LAG Baden-Württemberg hat in der Entscheidung vom 16.09.1996, 15 TaBV 10/96 = LAGE Nr. 15 zu § 19 BetrVG 1972 angenommen, der Abbruch einer eingeleiteten Betriebsratswahl setze nicht voraus, dass die Nichtigkeit der Wahl drohe.
  • LAG Baden-Württemberg, 20.05.1998 - 8 TaBV 9/98
    Auszug aus LAG Nürnberg, 13.03.2002 - 2 TaBV 13/02
    Nach überwiegender Auffassung der Landesarbeitsgerichte, die gemäß § 92 Abs. 1 Satz 3 ArbGG, in Verfahren einer einstweiligen Verfügung letztinstanzlich entscheiden, ist eine auf Abbruch einer eingeleiteten Betriebsratswahl gerichtete einstweilige Verfügung regelmäßig nur dann zuzulassen, wenn die Nichtigkeit der Wahl droht (vgl. LAG Frankfurt vom 29.04.1997; LAG Köln vom 17.04.1998, 5 TaBV 20/98; LAG Baden-Württemberg vom 20.05.1998, 8 TaBV 9/98; LAG Köln vom 29.03.2001, 5 TaBV 22/01).
  • BAG, 15.12.1972 - 1 ABR 8/72

    Wahlvorstand - Betriebsratswahl - Wahlanfechtung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 13.03.2002 - 2 TaBV 13/02
    Entscheidungen und Maßnahmen des Wahlvorstands können auch schon vor Abschluss der Betriebsratswahl selbständig angefochten werden (vgl. BAG vom 15.12.1972 - 1 ABR 8/72 = AP Nr. 1 zu § 14 BetrVG 1972).
  • LAG Bremen, 26.03.1998 - 1 TaBV 9/98

    Betriebsrat: Wahlvorschläge - Ordnungsgemäßheit der Listen

    Auszug aus LAG Nürnberg, 13.03.2002 - 2 TaBV 13/02
    Nach völlig herrschender Auffassung, die auch die Antragsteller selbst teilen, sind Wahlvorschläge ungültig, wenn diese nicht zu einer einheitlich zusammenhängender Urkunde verbunden und gegen Trennung gesichert sind (vgl. Fitting/ Kaiser/Heither/Engels a.a.O. § 14 Rz. 56; LAG Bremen vom 26.03.1998, Az.: 1 TaBV 9/98 unter Hinweis auf die Entscheidung der 7. Kammer des LAG Nürnberg vom 13.03.1991, Az.: 7 TaBV 6/91 = LAGE Nr. 4 zu § 18 BetrVG 1972).
  • LAG Hamm, 10.03.1998 - 3 TaBV 37/98

    Zulassung einer Vorschlagsliste für eine stattfindende Betriebsratswahl; Nachweis

    Auszug aus LAG Nürnberg, 13.03.2002 - 2 TaBV 13/02
    Die Entscheidung des LAG Hamm vom 10.03.1998, 3 TaBV 37/98, wonach Bevollmächtigte der Gewerkschaften jedenfalls dann nicht ihre Bevollmächtigung zur Einreichung eines gültigen Wahlvorschlags nachzuweisen haben, wenn der Wahlvorstand einen solchen Nachweis nicht in der Zweiwochenfrist des § 6 Abs. 1 Satz 1 Wahlordnung zum BetrVG gefordert hat, ist somit für den Streitfall nicht einschlägig.
  • LAG Nürnberg, 13.03.1991 - 7 TaBV 6/91

    Korrigierende Eingriffe in Wahlverfahren; Zulassung eines Wahlvorschlages

    Auszug aus LAG Nürnberg, 13.03.2002 - 2 TaBV 13/02
    Nach völlig herrschender Auffassung, die auch die Antragsteller selbst teilen, sind Wahlvorschläge ungültig, wenn diese nicht zu einer einheitlich zusammenhängender Urkunde verbunden und gegen Trennung gesichert sind (vgl. Fitting/ Kaiser/Heither/Engels a.a.O. § 14 Rz. 56; LAG Bremen vom 26.03.1998, Az.: 1 TaBV 9/98 unter Hinweis auf die Entscheidung der 7. Kammer des LAG Nürnberg vom 13.03.1991, Az.: 7 TaBV 6/91 = LAGE Nr. 4 zu § 18 BetrVG 1972).
  • LAG Hessen, 01.07.2004 - 6 TaBV 9/04

    Aufsichtsratswahl; Wahlkosten; Anwaltsgebühren; Eilbeschlussverfahren;

    Dabei kann antragsberechtigt auch ein einzelner Arbeitnehmer sein, wenn er durch die angegriffene Maßnahme des Wahlvorstands in seinem aktiven oder passiven Wahlrecht unmittelbar betroffen wird (LAG Nürnberg Beschluss vom 13. März 2002 - 2 TaBV 13/02 - Juris; Fitting/Wlotzke/Wißmann, MitbestG, § 22 Rz. 42; Raiser MitbestG 3. Aufl., § 22 Rz. 28).
  • LAG München, 11.04.2006 - 4 TaBV 38/06

    Abbruch einer Betriebsratswahl durch einstweilige Verfügung

    Der hier beantragte Abbruch - wie auch eine einstweilige Aussetzung - einer laufenden Betriebsratswahl können durch einstweilige Leistungsverfügung (§§ 935, 940 ZPO; vgl. z. B. BAG, B. v. 15.12.1972, AP Nr. 5 zu § 80 ArbGG 1953 - II. 5. der Gründe -: obiter dictum) jedenfalls dann erreicht werden, wenn sich nach - im Einstweiligen Verfügungsverfahren notwendig nur summarischer - Prüfung schon beim Verfügungsanspruch ergibt, dass die Betriebsratswahl auf Grund der vorliegenden Umstände des konkreten Falles zwingend nichtig, nicht nur anfechtbar, wäre (vgl. insbesondere LAG München, B. v. 03.08.1988, BB 1989, S. 147 = LAGE Nr. 7 zu § 19 BetrVG 1972; vgl. auch LAG München, B. v. 14.04.1987, DB 1988, S. 347 f; LAG Nürnberg, B. v. 13.03.2002, 2 TaBV 13/02, etwa AR-Blattei ES 530.6 Nr. 76 = AuR 2002, S. 238 = ARSt 2002, S. 233 f; siehe auch LAG Köln, Be. v. 27.12.1989 und v. 17.04.1998, LAGE Nrn. 10 und 16 zu § 19 BetrVG 1972; LAG Hessen, B. v. 29.04.1997, NZA-RR 1998, S. 544 f; vgl. auch Korinth, ArbRB 2006, S. 44 f/46 f, m. w. N; Rieble/Triskatis, NZA 2006, S. 233 f; Fitting/Engels/Schmidt et al., BetrVG, 23. Aufl. 2006, § 18 Rz. 42 m. w. N.).
  • LAG Hessen, 18.09.2003 - 9 TaBV 174/02

    Betriebsratswahl; unverzügliche Prüfungspflicht

    2002 - 9 Ta BV Ga 7/02 - Hess. LAG Beschluss 16. März 1987 - 12 Ta BV Ga 29/87 - NZA 1987, 572; LAG Bremen Beschl. vom 26. März 1998 - 1 Ta BV 9/98 - NZA-RR 1998, 401; LAG Hamm Beschluss vom 24. Mai 2002 - 10 Ta BV 63/02 - Juris; LAG Nürnberg Beschluss vom 13. März 2002 - 2 Ta BV 13/02 - AuR 2002, 238; LAG Saarland Beschl. vom 30. Okt.
  • LAG München, 09.04.2009 - 4 TaBVGa 8/09

    Abbruch einer Betriebsratswahl

    Der hier beantragte Abbruch - wie auch eine einstweilige Aussetzung - einer laufenden Betriebsratswahl können, wie das Arbeitsgericht und auch die Antragstellerinnen und Beschwerdeführerinnen bereits ausgeführt haben, durch einstweilige Leistungsverfügung (§§ 935, 940 ZPO; vgl. z. B. BAG, B. v. 15.12.1972, AP Nr. 5 zu § 80 ArbGG 1953 - II. 5. der Gründe -: obiter dictum) dann erreicht werden, wenn sich nach - im Einstweiligen Verfügungsverfahren notwendig nur summarischer - Prüfung schon beim Verfügungsanspruch ergibt, dass die Betriebsratswahl auf Grund der vorliegenden Umstände des konkreten Falles zwingend nichtig, nicht nur anfechtbar, wäre (vgl. insbesondere LAG München, B. v. 03.08.1988, BB 1989, S. 147 = LAGE Nr. 7 zu § 19 BetrVG 1972; vgl. auch LAG München, B. v. 14.04.1987, DB 1988, S. 347 f; LAG Nürnberg, B. v. 13.03.2002, 2 TaBV 13/02, etwa AR-Blattei ES 530.6 Nr. 76 = AuR 2002, S. 238 = ARSt 2002, S. 233 f; siehe auch LAG Köln, Be. v. 27.12.1989 und v. 17.04.1998, LAGE Nrn. 10 und 16 zu § 19 BetrVG 1972; LAG Hessen, B. v. 29.04.1997, NZA-RR 1998, S. 544 f; vgl. auch Korinth, ArbRB 2006, S. 44 f/46 f, m. w. N; Rieble/Triskatis, NZA 2006, S. 233 f; Fitting/Engels/Schmidt et al., BetrVG, 24. Aufl. 2008, § 18 Rz. 42 m. w. N.).
  • ArbG Wesel, 19.04.2010 - 3 BVGa 10/10
    a) Der Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Abbruch der Betriebsrats-wahl ist nach herrschender Meinung nicht nur dann zulässig, wenn die Weiterführung der Wahl deren Nichtigkeit zur Folge hätte, sondern auch dann, wenn die Wahl mit Sicherheit anfechtbar wäre (vgl. LAG Hessen vom 07.08.2008 - 9 TaBVGa 188/08 in ZTR 2008, 696; LAG Berlin vom 07.02.2006 - 4 TaBV 214/06 in NZA 2006, 509; LAG Düsseldorf vom 25.06.2003 - 12 TaBV 34/03 in LAGReport 2004, 255; LAG Hamm vom 18.03.1998 - 3 TaBV 42/98 in BB 1998, 1211; LAG Frankfurt vom 12.03.1998 - 12 TaBVGa 27/98 in NZA-RR 1998, 544; LAG Düsseldorf vom 01.07.1991 - 11 TaBV 66/91; Richardi-Thüsing § 18 BetrVG Rdnr 21; Fitting § 18 BetrVG Rdnr 42; GK-Kreutz § 18 BetrVG Rdnr 79; auf die zu erwartende Nichtigkeit stellen dem gegenüber ab: LAG Nürnberg vom 13.03.2002 - 2 TaBV 13/02 in AuR 2002, 238; LAG Köln vom 29.03.2001 - 5 TaBV 22/01 in MDR 2001, 1176; LAG Frankfurt vom 29.04.1997 - 12 TaBVGa 60/97 in BB 1997, 2220; ErfK/Koch § 18 BetrVG Rdnr. 7).
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Rechtsprechung
   LAG Köln, 11.01.2002 - 11 Sa 936/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,18303
LAG Köln, 11.01.2002 - 11 Sa 936/01 (https://dejure.org/2002,18303)
LAG Köln, Entscheidung vom 11.01.2002 - 11 Sa 936/01 (https://dejure.org/2002,18303)
LAG Köln, Entscheidung vom 11. Januar 2002 - 11 Sa 936/01 (https://dejure.org/2002,18303)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ARST 2002, 233
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 19.12.1985 - 2 AZR 190/85

    Weiterbeschäftigungsanspruch nach Verurteilung zur Weiterbeschäftigung und

    Auszug aus LAG Köln, 11.01.2002 - 11 Sa 936/01
    Bei solcher Konstellation erlischt grund sätzlich der Weiterbeschäftigungsanspruch (BAG, Urteil vom 19.12.1985 - 2 AZR 190/85 in AP Nr. 17 zu § 611 BGB Weiterbeschäftigungspflicht).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.05.2005 - 7 Sa 167/05

    Anhörung des Betriebsrats

    Dem genügt der vom Arbeitgeber gemachte Sachvortrag "ALL diese Tatsachen sind dem Betriebsrat bereits bei Anhörung bekannt gewesen oder aber ihm von Frau S. im Zusammenhang mit der Anhörung mündlich mitgeteilt worden", nicht (LAG Köln 11.01.2002 ARST 2002, 233 Leitsatz; DLW-Dörner, a.a.O., D Rz. 321).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.01.2005 - 7 Sa 740/04

    Anhörung des Betriebsrats - Interessenausgleich mit Namensliste

    Dem genügt der vom Arbeitgeber gemachte Sachvortrag "ALL diese Tatsachen sind dem Betriebsrat bereits bei Anhörung bekannt gewesen oder aber ihm von Frau S. im Zusammenhang mit der Anhörung mündlich mitgeteilt worden", nicht (LAG Köln 11.01.2002 ARST 2002, 233 Leitsatz; DLW-Dörner, a.a.O., D Rz. 321).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.01.2005 - 7 Sa 831/04

    Darlegung und Anhörung des Betriebsrats

    Dem genügt der vom Arbeitgeber gemachte Sachvortrag "ALL diese Tatsachen sind dem Betriebsrat bereits bei Anhörung bekannt gewesen oder aber ihm von Frau S. im Zusammenhang mit der Anhörung mündlich mitgeteilt worden", nicht (LAG Köln 11.01.2002 ARST 2002, 233 Leitsatz; DLW-Dörner, a.a.O., D Rz. 321).
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