Rechtsprechung
| BFH, 07.10.2010 - V R 17/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
Keine Steuerfreiheit von Schönheitsoperationen - Verdrängung gesetzten Rechts durch den Grundsatz von Treu und Glauben - Grundsatz der Abschnittsbesteuerung - Überprüfung von Ermessensentscheidungen
- openjur.de
Keine Steuerfreiheit von Schönheitsoperationen; Verdrängung gesetzten Rechts durch den Grundsatz von Treu und Glauben; Grundsatz der Abschnittsbesteuerung; Überprüfung von Ermessensentscheidungen
- Bundesfinanzhof
Keine Steuerfreiheit von Schönheitsoperationen - Verdrängung gesetzten Rechts durch den Grundsatz von Treu und Glauben - Grundsatz der Abschnittsbesteuerung - Überprüfung von Ermessensentscheidungen
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verpflichtung des Finanzamts zur Festsetzung von aus entgeltlichen Leistungen einer Ärztin bei Schönheitsoperationen enstandener Umsatzsteuer aus Billigkeitsgründen
Kurzfassungen/Presse (6)
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Umsatzsteuerpflicht von Schönheitsoperationen
- rechtsanwalt-hohmann-medizinrecht-hamburg.de (Kurzmitteilung)
Schönheitsoperationen stets umsatzsteuerpflichtig
- Praxis Freiberufler Beratung (Kurzinformation)
Schönheitsoperationen: Kein Billigkeitserlass der Umsatzsteuer aus Vertrauensschutzgründen
- Praxis Freiberufler Beratung (Kurzinformation)
Schönheitsoperationen: Kein Vertrauensschutz bei Wandel der Verwaltungsmeinung
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Schönheits-Op sind umsatzsteuerpflichtig
- lto.de (Kurzinformation)
Schönheitsoperationen ohne medizinische Indikation sind nicht umsatzsteuerfrei
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Köln, 29.04.2009 - 4 K 3409/07
- BFH, 07.10.2010 - V R 17/09
Zeitschriftenfundstellen
- BFH/NV 2011, 865
Wird zitiert von ... (15)
- BFH, 20.09.2012 - IV R 29/10
Keine Unbilligkeit der Mindestbesteuerung, wenn Gewerbesteuermessbetrag auf vom …
Eine für den Steuerpflichtigen ungünstige Rechtsfolge, die der Gesetzgeber bewusst angeordnet oder in Kauf genommen hat, rechtfertigt dagegen keine Billigkeitsmaßnahme (BFH-Urteile vom 7. Oktober 2010 V R 17/09, BFH/NV 2011, 865, unter II. 2. der Gründe; vom 4. Februar 2010 II R 25/08, BFHE 228, 130, BStBl II 2010, 663, jeweils m. w. N.). - BFH, 18.09.2012 - VIII R 28/10
Begrenzung der 1 %-Regelung auf die Gesamtkosten bei Vermietung von Kfz an …
c) Die Festsetzung einer Steuer ist aus sachlichen Gründen nur dann unbillig, wenn sie zwar dem Wortlaut des Gesetzes entspricht, aber den Wertungen des Gesetzes zuwiderläuft (vgl. BFH-Urteile vom 11. Juli 1996 V R 18/95, BFHE 180, 524, BStBl II 1997, 259;… vom 18. Dezember 2007 VI R 13/05, BFH/NV 2008, 794; vom 7. Oktober 2010 V R 17/09, BFH/NV 2011, 865).Eine für den Steuerpflichtigen ungünstige Rechtsfolge, die der Gesetzgeber bewusst angeordnet oder in Kauf genommen hat, rechtfertigt dagegen keine Billigkeitsmaßnahme (…vgl. BFH-Urteile vom 16. August 2001 V R 72/00, BFH/NV 2002, 545; vom 4. Februar 2010 II R 25/08, BFHE 228, 130, BStBl II 2010, 663; in BFH/NV 2011, 865, jeweils m. w. N.).
- BFH, 13.12.2011 - II R 26/10
Versicherungsteuerrechtliche Behandlung des Krankenversicherungsanteils in …
Die Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben setzt nach der Rechtsprechung des BFH regelmäßig voraus, dass sich der Steuerpflichtige und die Verwaltungsbehörde als Partner eines konkreten Rechtsverhältnisses (§§ 33 ff. der Abgabenordnung - AO -) gegenüberstehen (BFH-Urteil vom 7. Oktober 2010 V R 17/09, BFH/NV 2011, 865, m. w. N.).Denn nach den Grundsätzen der Abschnittsbesteuerung ergibt sich allein aus der früheren, auch aufgrund von Außenprüfungen vorgenommenen Beurteilung keine Bindung des FA für die Zukunft (BFH-Urteil in BFH/NV 2011, 865).
Eine als falsch erkannte Rechtsauffassung musste es zum frühestmöglichen Zeitpunkt aufgeben, auch wenn der Steuerpflichtige auf diese Rechtsauffassung vertraut haben sollte (ständige Rechtsprechung des BFH, z. B. Urteile vom 13. April 1967 V 235/64, BFHE 88, 443, BStBl III 1967, 442; in BFH/NV 2011, 865, jeweils m. w. N.).
Aus der gesetzlichen Regelung der verbindlichen Zusage nach einer Außenprüfung (§§ 204 ff. AO) ergibt sich, dass Außenprüfungen für sich allein keine Grundlage für einen Vertrauensschutz bilden können (BFH-Urteil in BFH/NV 2011, 865).
- FG Rheinland-Pfalz, 12.01.2012 - 6 K 1917/07
Steuerpflicht von Umsätzen aus Schönheitsoperationen
hilfsweise, das Verfahren auszusetzen im Hinblick auf den beim Beklagten gestellten Antrag gemäß § 163 AO und das hierzu beim BFH anhängige Verfahren V R 17/09.Der Beklagte hat auf den ergänzenden Vortrag der Klägerin erwidert: Der BFH habe mit Urteil vom 07.10.2010 - V R 17/09 bestätigt, dass die Auffassung, Leistungen von Schönheitschirurgen seien ohne Rücksicht auf ihre medizinische Indikation steuerfrei, mit dem Gemeinschaftsrecht nicht vereinbar sei.
Im Übrigen hat der BFH über das unter dem Aktenzeichen V R 17/09 anhängige Revisionsverfahren mit Urteil vom 07.10.2010 entschieden.
Außerdem hat der BFH mit Urteil vom 07.10.2010 - V R 17/09 entschieden, dass es bei einer durch die Rechtsprechung nicht geklärten Rechtslage an einem Vertrauensschutztatbestand fehlt.
- BFH, 14.03.2012 - XI R 28/09
Keine abweichende Festsetzung der USt aus Billigkeitsgründen, wenn der …
Sie kann im finanzgerichtlichen Verfahren nur dahin geprüft werden, ob der Verwaltungsakt oder die Ablehnung des Verwaltungsakts rechtswidrig ist, weil die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht wurde (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971 GmS-OGB 3/70, BStBl II 1972, 603; Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. Oktober 1994 X R 104/92, BFHE 176, 3, BStBl II 1995, 297; vom 10. Oktober 2001 XI R 52/00, BFHE 196, 572, BStBl II 2002, 201; vom 7. Oktober 2010 V R 17/09, BFH/NV 2011, 865;… vom 6. September 2011 VIII R 55/10, BFH/NV 2012, 269, jeweils m. w. N.).Die Festsetzung einer Steuer ist aus sachlichen Gründen unbillig, wenn sie zwar dem Wortlaut des Gesetzes entspricht, aber den Wertungen des Gesetzes zuwiderläuft (vgl. BFH-Urteile vom 11. Juli 1996 V R 18/95, BFHE 180, 524, BStBl II 1997, 259;… vom 18. Dezember 2007 VI R 13/05, BFH/NV 2008, 794; in BFH/NV 2011, 865).
Eine für den Steuerpflichtigen ungünstige Rechtsfolge, die der Gesetzgeber bewusst angeordnet oder in Kauf genommen hat, rechtfertigt dagegen keine Billigkeitsmaßnahme (…vgl. BFH-Urteile vom 16. August 2001 V R 72/00, BFH/NV 2002, 545; vom 4. Februar 2010 II R 25/08, BFHE 228, 130, BStBl II 2010, 663; in BFH/NV 2011, 865, jeweils m. w. N.).
- BFH, 30.03.2011 - XI R 30/09
Keine Bindung der Finanzbehörde an unverbindliche Auskunft bei Änderung der …
Dementsprechend hat der BFH auch bisher in ähnlichen Fällen bei der Prüfung, ob eine Billigkeitsmaßnahme aus Gründen des Vertrauensschutzes in Betracht kommt, unberücksichtigt gelassen, dass es um ein Umsatzsteuer-Rechtsverhältnis ging (vgl. zur Umsatzsteuerpflicht von Schönheitsoperationen: BFH-Beschluss vom 26. September 2007 V B 8/06, BFHE 219, 245, BStBl II 2008, 405; BFH-Urteil vom 7. Oktober 2010 V R 17/09, juris, unter II. 4.). - BFH, 04.07.2012 - II R 38/10
Erbschaftsteuer bei Erwerb aufgrund ausländischen Rechts (hier: …
Die Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben setzt nach der Rechtsprechung des BFH regelmäßig voraus, dass sich der Steuerpflichtige und die Verwaltungsbehörde als Partner eines konkreten Rechtsverhältnisses (§§ 33 ff. AO) gegenüberstehen (BFH-Urteile vom 7. Oktober 2010 V R 17/09, BFH/NV 2011, 865, …und vom 13. Dezember 2011 II R 26/10, BFH/NV 2012, 537, unter II. 2. a aa). - BFH, 11.02.2011 - V B 83/09
Keine Bindungswirkung der Zusage einer übergeordneten Behörde für den Erlass
Die von der Klägerin formulierte Rechtsfrage, ob "im Erlassverfahren gemäß § 227 der Abgabenordnung (AO) über die in § 176 Abs. 1 AO geregelten Fälle hinaus bei einer durchgängigen und von niemandem in Zweifel gezogenen Rechtsauslegung Vertrauensschutz im Hinblick auf bereits existierende Steuerbescheide dahingehend zu gewähren ist, dass eine Änderung von Steuerbescheiden erstmals in dem Zeitpunkt zulässig ist, an dem die Rechtslage objektiv zweifelhaft geworden ist", hat der Senat im Urteil vom 7. Oktober 2010 V R 17/09 (juris) beantwortet.Zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt der Senat auf die Begründung des Urteils V R 17/09 Bezug.
- BFH, 24.10.2011 - XI B 54/11
Keine Umsatzsteuerfreiheit für nicht medizinisch indizierte …
aa) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH sind nach § 4 Nr. 14 UStG nur Tätigkeiten steuerfrei, die zum Zweck der Vorbeugung, der Diagnose, der Behandlung und soweit möglich, der Heilung von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen für bestimmte Patienten ausgeführt werden (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 7. Oktober 2010 V R 17/09, BFH/NV 2011, 865, und vom 30. Januar 2008 XI R 53/06, BFHE 221, 399, BStBl II 2008, 647, jeweils m. w. N.).Dementsprechend hat der BFH geklärt, dass Schönheitsoperationen, die nicht medizinisch indiziert sind, deren Kosten nicht von den Sozialversicherungsträgern übernommen werden und die nicht der medizinischen Behandlung einer Krankheit oder einer anderen Gesundheitsstörung dienen, nicht von der Umsatzsteuer befreit sind (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2011, 865).
- FG Köln, 10.02.2011 - 13 K 2516/07 Auch Gründe des Vertrauensschutzes als Ausfluss des Grundsatzes von Treu und Glauben können eine abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen gemäß § 163 AO rechtfertigen (BFH-Urteil vom 7. Oktober 2010 V R 17/09, juris).
- BFH, 06.09.2011 - V B 64/11
Anästhesistische Leistung bei Schönheitsoperation nicht umsatzsteuerbefreit
- FG München, 18.03.2010 - 1 V 3932/09
Zuordnung eines Veräußerungsgewinns zum laufenden oder zum privilegierten …
- BFH, 02.04.2012 - III B 189/10
Vertrauensschutz bei Änderung der Rechtsprechung - Bindung der Familienkasse an …
- FG Saarland, 03.01.2012 - 1 V 1387/11
Keine Abzugsbeschränkung bei Schenkung unter Leistungsauflage
- FG Niedersachsen, 02.02.2012 - 16 K 10148/07
Umsatzsteuer 2003
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