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   BGH, 14.02.1995 - 1 StR 725/94   

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BGH, 14.02.1995 - 1 StR 725/94 (https://dejure.org/1995,2104)
BGH, Entscheidung vom 14.02.1995 - 1 StR 725/94 (https://dejure.org/1995,2104)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 1995 - 1 StR 725/94 (https://dejure.org/1995,2104)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 252 Verwertungsverbot 9
  • NStZ-RR 1996, 10
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 15.05.1952 - 3 StR 130/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.02.1995 - 1 StR 725/94
    Dieser Hinweis wäre erforderlich gewesen, weil die Vorschriften der §§ 211 und 212 StGB trotz des ihnen gemeinsamen Tatbestands der vorsätzlichen Tötung eines Menschen so verschieden sind, daß sie als andere Strafgesetze i.S.v. § 265 Abs. 1 StPO zu behandeln sind (BGH, Urteil vom 15. Mai 1952 - 3 StR 130/52 - bei Dallinger MDR 1952, 532).

    Zum Schuldspruch kann das Unterbleiben des gebotenen Hinweises sich nicht ausgewirkt haben, weil der Vorwurf des - versuchten - Mordes den des - versuchten - Totschlags in sich schließt (BGH, Urteil vom 15. Mai 1952 aaO.).

  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Auszug aus BGH, 14.02.1995 - 1 StR 725/94
    Deshalb bestand für den Angeklagten und seinen Verteidiger Anlaß und Gelegenheit, sich zur Bemessung der zu verhängenden Strafe zu äußern (zur Milderung der Strafe bei Versuch vgl. BGHSt 36, 1, 18) [BGH 04.11.1988 - 1 StR 262/88].
  • BGH, 18.10.1956 - 4 StR 278/56

    Strafbarkeit wegen vollendeten Meineids eines irrtümlich als Zeugen vereidigten

    Auszug aus BGH, 14.02.1995 - 1 StR 725/94
    Für eine entsprechende Anwendung der §§ 52 Abs. 1, 252 StPO auf das Verhältnis von Mitangeklagten zueinander, wie sie die Revision im Auge hat, fehlt es an einer rechtlichen Grundlage (BGHSt 3, 149 unter Hinweis auf RGSt 6, 279; BGH VRS 31, 453; vgl. auch BGHSt 10, 8).
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 14.02.1995 - 1 StR 725/94
    Anders als in Fällen, in denen das Protokoll über die Vernehmung eines Zeugen oder eines Beschuldigten zu Zwecken der Beweisaufnahme verlesen worden war (vgl. BGHSt 29, 18, 21; 38, 14, 16 f.; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 7, 22, 25), stützt sich die Strafkammer bei ihrer Entscheidung ausschließlich auf die Aussage, die der als Zeuge gehörte Polizeibeamte über die früheren Angaben der Mitangeklagten machte.
  • BGH, 03.07.1991 - 2 StR 45/91

    Gesetzesverstoß durch Nichtberücksichtigung einer wörtlich protokollierten

    Auszug aus BGH, 14.02.1995 - 1 StR 725/94
    Anders als in Fällen, in denen das Protokoll über die Vernehmung eines Zeugen oder eines Beschuldigten zu Zwecken der Beweisaufnahme verlesen worden war (vgl. BGHSt 29, 18, 21; 38, 14, 16 f.; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 7, 22, 25), stützt sich die Strafkammer bei ihrer Entscheidung ausschließlich auf die Aussage, die der als Zeuge gehörte Polizeibeamte über die früheren Angaben der Mitangeklagten machte.
  • BGH, 21.02.1957 - 4 StR 582/56

    Mitbeschuldigter - Hauptverhandlung - Zeuge - Zeugnisverweigerungsrecht -

    Auszug aus BGH, 14.02.1995 - 1 StR 725/94
    b) Wäre Frau K. in vorliegender Sache Zeugin gewesen, hätte ihre polizeiliche Aussage gemäß § 252 StPO nicht verwertet werden dürfen, wenn sie in der Hauptverhandlung von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 StPO Gebrauch gemacht hätte (vgl. BGHSt 10, 186 [BGH 21.02.1957 - 4 StR 582/56]; 20, 384 [BGH 31.08.1965 - 5 StR 245/65]; BGH bei Holtz MDR 1979, 457 f. = GA 1979, 144 f.; BGH StV 1988, 185).
  • BGH, 15.08.1952 - 3 StR 267/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.02.1995 - 1 StR 725/94
    Für eine entsprechende Anwendung der §§ 52 Abs. 1, 252 StPO auf das Verhältnis von Mitangeklagten zueinander, wie sie die Revision im Auge hat, fehlt es an einer rechtlichen Grundlage (BGHSt 3, 149 unter Hinweis auf RGSt 6, 279; BGH VRS 31, 453; vgl. auch BGHSt 10, 8).
  • BGH, 02.06.1992 - 1 StR 182/92

    Widersprüche zwischen Urteilsinhalt und und Verfahrensakten

    Auszug aus BGH, 14.02.1995 - 1 StR 725/94
    Es ist allein Sache des Tatrichters, das Ergebnis einer solchen Zeugenaussage festzustellen und zu würdigen; der dafür maßgebliche Ort ist das Urteil (vgl. BGH NStZ 1992, 506 f. sowie NJW 1992, 2838, 2840).
  • BGH, 31.08.1965 - 5 StR 245/65

    Anwendungsbereich des § 252 Strafprozessordnung (StPO) - Verwertung früherer

    Auszug aus BGH, 14.02.1995 - 1 StR 725/94
    b) Wäre Frau K. in vorliegender Sache Zeugin gewesen, hätte ihre polizeiliche Aussage gemäß § 252 StPO nicht verwertet werden dürfen, wenn sie in der Hauptverhandlung von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 StPO Gebrauch gemacht hätte (vgl. BGHSt 10, 186 [BGH 21.02.1957 - 4 StR 582/56]; 20, 384 [BGH 31.08.1965 - 5 StR 245/65]; BGH bei Holtz MDR 1979, 457 f. = GA 1979, 144 f.; BGH StV 1988, 185).
  • BGH, 23.06.1992 - 5 StR 74/92

    Steuerlich erhebliche Umstände im Beitreibungsverfahren - Erörterung

    Auszug aus BGH, 14.02.1995 - 1 StR 725/94
    Es ist allein Sache des Tatrichters, das Ergebnis einer solchen Zeugenaussage festzustellen und zu würdigen; der dafür maßgebliche Ort ist das Urteil (vgl. BGH NStZ 1992, 506 f. sowie NJW 1992, 2838, 2840).
  • BGH, 08.08.1990 - 3 StR 153/90

    Erforderlichkeit der Heranziehung eines Dolmetschers - Erforderlichkeit konkreter

  • BGH, 13.03.1952 - 4 StR 994/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.08.1987 - 1 StR 366/87

    Verurteilung wegen versuchten Diebstahls - Ablehnung eines Beweisantrags auf

  • BGH, 08.03.1988 - 1 StR 14/88

    Urteilsaufhebung - Pflichtverletzung - Unterrichtung des Angeklagten -

  • BGH, 08.04.1987 - 3 StR 91/87

    Gemeinschaftlich begangener Mordversuch mittels Verabreichung von Medikamenten -

  • BGH, 03.05.1983 - 4 StR 210/83

    Hinweispflicht - Übergang § 221 zu § 222 StGB

  • BGH, 07.06.1991 - 2 StR 14/91

    Grenzen der tatrichterlichen Freiheit in der Überzeugungsbildung bei der

  • BGH, 08.05.1951 - 1 StR 168/51
  • BGH, 01.12.1987 - 1 StR 589/87

    Verwertung der Angaben eines zuvor Mitangeklagten nach Abtrennung und

  • RG, 09.05.1882 - 989/82

    Darf ein Mitangeklagter in demselben Verfahren überhaupt oder wenigstens dann

  • BGH, 14.04.2020 - 5 StR 20/19

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen zur Frage der Erforderlichkeit eines

    Allein dieses evidente Vorliegen der Anordnungsvoraussetzungen einer Maßnahme sagt im Anwendungsbereich des § 265 Abs. 2 Nr. 1 StPO nichts darüber aus, ob sich die Verletzung der Hinweispflicht auf das Urteil ausgewirkt hat (vgl. dazu BGH, Urteil vom 14. Februar 1995 - 1 StR 725/94, NStZ-RR 1996, 10; Beschluss vom 19. Oktober 2017 - 3 StR 310/17, NStZ 2018, 159; aA BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2019 - 1 ARs 14/19, NStZ-RR 2020, 25, 27).
  • BGH, 08.12.1999 - 5 StR 32/99

    Verwertungsverbot in Fällen unlauterer Verfahrensmanipulation; Zulässigkeit der

    Nach gefestigter Rechtsprechung unterliegen frühere Angaben eines Mitangeklagten, auch wenn er Angehöriger des Angeklagten ist und als solcher, wenn er Zeuge wäre, von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen würde, uneingeschränkter Verwertung (BGHSt 3, 149; BGHR StPO § 252 - Verwertungsverbot 9; BGH VRS 31, 453).
  • BGH, 26.05.2021 - 4 StR 550/20

    Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes oder der Sachlage (Ausschluss der

    Der Senat vermag auch nicht auszuschließen, dass der Angeklagte, der in der Hauptverhandlung von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht hat, bei gehöriger Unterrichtung eine andere und im Ergebnis erfolgreiche Verteidigungsstrategie gewählt hätte, sodass seine insoweit erfolgte Verurteilung auch auf dem Verstoß gegen § 265 Abs. 1 StPO beruht (zum Maßstab vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2020 - 5 StR 20/19 Rn. 11; Beschluss vom 14. Januar 2010 ? 3 StR 403/09 Rn. 6; Urteil vom 14. Februar 1995 - 1 StR 725/94, NStZ-RR 1996, 10 mwN).

    Zwar kann die Annahme einer anderweitigen Verteidigungsmöglichkeit im Einzelfall ausgeschlossen sein, wenn der unter Verletzung der Hinweispflicht ausgeurteilte Tatbestand von dem in der unverändert zugelassenen Anklage dem Angeklagten zur Last gelegten Tatbestand mit umfasst war und beide insoweit denselben Tatvorwurf betreffen (vgl. zu derartigen Konstellationen BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2017 - 3 StR 310/17, NStZ 2018, 159 zu § 30a Abs. 2 Nr. 2 / § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; Beschluss vom 10. August 2005 - 2 StR 206/05, NStZ-RR 2005, 376 f. zu § 250 Abs. 2 Nr. 1 / § 240 und § 246 StGB; Urteil vom 14. Februar 1995 - 1 StR 725/94, NStZ-RR 1996, 10; Urteil vom 15. Mai 1952 - 5 StR 130/52, MDR 1952, 532 bei Dallinger jeweils zu § 211 / § 212 StGB).

  • OLG Koblenz, 29.01.2014 - 1 Ss 125/13

    Unzulässigkeit der Verlesung der Vernehmungsniederschrift eines früheren

    Anderes könnte nur dann gelten, wenn die Flucht des Zeugen den Fortgang des gegen ihn gerichteten Verfahrens und damit zugleich verhindert hätte, dass seine Angaben während seiner fortdauernden Stellung als Mitbeschuldigter zulässigerweise (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 10 a.E.) in die Hauptverhandlung eingeführt werden konnten (BGHSt 27, 139 ; Meyer-Goßner a.a.O.).
  • BGH, 19.12.2007 - 1 StR 581/07

    Hinweispflicht bei Mord und Totschlag (Beruhen; Hinweis durch das

    a) Auch wenn § 211 StGB und § 212 StGB trotz des ihnen gemeinsamen Tatbestandes der vorsätzlichen Tötung eines Menschen andere Strafgesetze im Sinne des § 265 Abs. 1 StPO sind, gefährdet es den Bestand eines auf § 212 StGB gestützten Schuldspruchs regelmäßig nicht, wenn bei einem auf § 211 StGB gestützten Anklagevorwurf ein entsprechender Hinweis unterblieben ist (BGH NStZ-RR 1996, 10 m.w.N.).
  • BayObLG, 18.12.1997 - 5St RR 67/97

    Vermögensfürsorgepflicht des Mieters bezüglich Mietkaution

    Im Hinblick darauf, daß der Angeklagte den äußeren Geschehensablauf eingeräumt hat und lediglich der Meinung ist, sein Verhalten sei nicht strafbar, schließt der Senat aus, daß der Angeklagte sich in tatsächlicher Hinsicht anders hätte verteidigen können, wenn er in der Tatsacheninstanz den Hinweis (§ 265 Abs. 1 StPO ) auf die Möglichkeit des Vorliegens eines Vergehens der Untreue erhalten hätte (zuletzt BGH NStZ-RR 1996, 10 ).
  • BGH, 05.05.1998 - 1 StR 140/98

    Mord an einem Verwandten aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen

    Die §§ 211, 212 StGB sind im Verhältnis zueinander als jeweils anderes Strafgesetz i.S.d. § 265 Abs. 1 StPO zu behandeln (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1952, 532; NStZ-RR 1996, 10).
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