Rechtsprechung
   BGH, 11.06.2008 - 5 StR 192/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,5823
BGH, 11.06.2008 - 5 StR 192/08 (https://dejure.org/2008,5823)
BGH, Entscheidung vom 11.06.2008 - 5 StR 192/08 (https://dejure.org/2008,5823)
BGH, Entscheidung vom 11. Juni 2008 - 5 StR 192/08 (https://dejure.org/2008,5823)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,5823) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 EMRK; Art. 19 Abs. 4 GG; § 44 StPO; § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO
    Unbegründeter Antrag auf Wiedereinsetzung zur Anbringung von Verfahrensrügen (Frist; Anspruch auf Nachbesserung wegen Pflichtverletzung des Rechtspflegers)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Angeklagten auf Fehlerfreiheit der Mitwirkungshandlung des sachkundigen Justizpersonals bei Formulierung einer Revisionsbegründung zu Protokoll eines Urkundsbeamten

  • Judicialis

    StPO § 45 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 244 Abs. 5 Satz 2; ; StPO § 299 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 44
    Wiedereinsetzung bei unzulässiger Verfahrensrüge zu Protokoll des Urkundsbeamten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 3368 (Ls.)
  • BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 13
  • NStZ-RR 2008, 312
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.07.1993 - 5 StR 279/93

    Anforderungen an Beweisantrag

    Auszug aus BGH, 11.06.2008 - 5 StR 192/08
    Der Antrag auf deren Vernehmung beinhaltet mit dem Aufklärungsbegehren, die Sachverständige habe "dahingehend Feststellungen getroffen, Herr P. sei zu einem deutlich früheren Zeitpunkt als am 3. April 2.00 A.M. verstorben" ein bloßes Beweisziel (vgl. BGHSt 39, 251, 254) und stellt deshalb einen Beweisermittlungsantrag dar (vgl. BGH aaO S. 256).
  • BVerfG, 21.03.2005 - 2 BvR 975/03

    Anspruch auf faires Verfahren (erster Zugang zum Gericht; keine

    Auszug aus BGH, 11.06.2008 - 5 StR 192/08
    Auch unter diesem Aspekt scheidet deshalb eine Wiedereinsetzung aus (Meyer-Goßner aaO § 44 Rdn. 7b; vgl. auch BVerfG - Kammer - NStZ-RR 2005, 238, 239).
  • BGH, 21.11.1991 - 1 StR 552/90

    Überschreitung der Grenzen zulässiger Rechtsberatung durch bewusste Erteilung

    Auszug aus BGH, 11.06.2008 - 5 StR 192/08
    Der Angeklagte macht zwar Schwierigkeiten bei der Protokollierung geltend - "ich (musste) quasi jeden Punkt gegenüber der Rechtspflegerin vertreten, erläutern und verteidigen" (Antragsschrift S. 6) - indes keine Umstände, die einen Anspruch auf Nachbesserung wegen Pflichtverletzung der Rechtspflegerin rechtfertigen könnten (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 6; BGH NStZ 2006, 585).
  • BGH, 03.05.2006 - 2 StR 64/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (ergebnislose Vorführung vor dem

    Auszug aus BGH, 11.06.2008 - 5 StR 192/08
    Der Angeklagte macht zwar Schwierigkeiten bei der Protokollierung geltend - "ich (musste) quasi jeden Punkt gegenüber der Rechtspflegerin vertreten, erläutern und verteidigen" (Antragsschrift S. 6) - indes keine Umstände, die einen Anspruch auf Nachbesserung wegen Pflichtverletzung der Rechtspflegerin rechtfertigen könnten (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 6; BGH NStZ 2006, 585).
  • BGH, 27.11.2008 - 5 StR 496/08

    Wahrung der einmonatigen Revisionsbegründungsfrist (Wiedereinsetzung in den

    Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Eröffnung der Möglichkeit einer Revisionsbegründung zu Protokoll der Geschäftsstelle durch den verteidigten Angeklagten rechtsstaatlich nicht geboten ist (BGH NStZ-RR 2008, 312; Senatsbeschluss vom 17. September 2008 - 5 StR 435/08).
  • BGH, 18.12.2012 - 1 StR 593/12

    Keine Nachholung oder Nachbesserung von unzulässigen Verfahrensrügen trotz

    b) Eine Wiedereinsetzung zur Nachholung oder Nachbesserung von Verfahrensrügen kommt nicht in Betracht, da keine Umstände vorgetragen oder sonst erkennbar sind, die einen Anspruch auf Nachbesserung wegen Pflichtverletzung der Rechtspflegerin rechtfertigen könnten (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 6, 13).
  • VG Köln, 10.12.2019 - 14 L 2512/19
    Ungeachtet dessen und aller sonstigen Fragen sei nur ergänzend angemerkt, dass es rechtsstaatlich keinesfalls geboten ist, einem verteidigten Angeklagten die Möglichkeit einer Revisionsbegründung zu Protokoll des Urkundsbeamten zu eröffnen, vgl. Bundesgerichtshof, Beschlüsse vom 11.6.2008 - 5 StR 192/08 -, vom 17.9.2008 - 5 StR 438/08 - und vom 27.11.2008 - 5 StR 496/08 -, jeweils juris.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht