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   BGH, 15.10.1968 - 2 ARs 291/68   

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https://dejure.org/1968,616
BGH, 15.10.1968 - 2 ARs 291/68 (https://dejure.org/1968,616)
BGH, Entscheidung vom 15.10.1968 - 2 ARs 291/68 (https://dejure.org/1968,616)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 1968 - 2 ARs 291/68 (https://dejure.org/1968,616)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ergehen eines Strafurteils in Abwesenheit des Angeklagten - Antrag auf Übertragung des Verfahrens auf ein gleichstehendes Gericht in Westberlin aufgrund gesundheitlicher Gründe des Angeklagten und Verbots der Durchreise durch Mitteldeutschland als politischer Flüchtling ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 22, 250
  • NJW 1969, 105
  • MDR 1969, 65
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 07.03.1967 - 2 ARs 60/67

    Verhinderung der Gerichte - Möglichkeit für eine Übertragung der gerichtlichen

    Auszug aus BGH, 15.10.1968 - 2 ARs 291/68
    § 15 StPO ist auch in der Rechtsmittelinstanz anwendbar (Ergänzung zu BGHSt 21, 212 [BGH 07.03.1967 - 2 ARs 60/67]).

    Der Beschluß BGHSt 21, 212 [BGH 07.03.1967 - 2 ARs 60/67] betrifft nur die Verfahrensabschnitte bis zum Urteil im ersten Rechtszuge.

  • BGH, 15.02.1963 - 2 ARs 26/63
    Auszug aus BGH, 15.10.1968 - 2 ARs 291/68
    Daß ein solcher Eingriff durch Übertragung nach § 12 Abs. 2 StPO oder Abgabe nach § 42 Abs. 3 JGG oder durch Verbindung nach §§ 2 und 4 StPO nicht zulässig ist, hat der Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen (BGHSt 10, 177; 18, 261 [BGH 12.02.1963 - 1 StR 561/62]; 19, 177) [BGH 17.12.1963 - 1 StR 391/63].

    Deshalb muß hier der allgemeine Grundsatz, daß der gesetzlich geordnete Instanzenzug nicht durchbrochen werden soll (BGHSt 18, 262 [BGH 15.02.1963 - 2 ARs 26/63]), zurücktreten.

  • BGH, 12.02.1963 - 1 StR 561/62

    Form eines Rechtsmittelverzichts - Wörtliches Festhalten eines

    Auszug aus BGH, 15.10.1968 - 2 ARs 291/68
    Daß ein solcher Eingriff durch Übertragung nach § 12 Abs. 2 StPO oder Abgabe nach § 42 Abs. 3 JGG oder durch Verbindung nach §§ 2 und 4 StPO nicht zulässig ist, hat der Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen (BGHSt 10, 177; 18, 261 [BGH 12.02.1963 - 1 StR 561/62]; 19, 177) [BGH 17.12.1963 - 1 StR 391/63].
  • BGH, 13.08.1963 - 2 ARs 172/63

    Verbindung von Verfahren nach Eröffnung des Hauptverfahrens - Gestattung einer

    Auszug aus BGH, 15.10.1968 - 2 ARs 291/68
    Daß ein solcher Eingriff durch Übertragung nach § 12 Abs. 2 StPO oder Abgabe nach § 42 Abs. 3 JGG oder durch Verbindung nach §§ 2 und 4 StPO nicht zulässig ist, hat der Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen (BGHSt 10, 177; 18, 261 [BGH 12.02.1963 - 1 StR 561/62]; 19, 177) [BGH 17.12.1963 - 1 StR 391/63].
  • BGH, 19.02.1963 - 1 StR 349/62

    "Handlung, die eine Verletzung der ihm übertragenen Obliegenheiten enthält" als

    Auszug aus BGH, 15.10.1968 - 2 ARs 291/68
    Rechtsmittelzug geschwebt hat und die Sache gemäß § 354 Abs. 2 StPO zu neuer Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen worden ist, das nunmehr zuständige Gericht infolge der Bindungswirkung des § 358 Abs. 2 StPO an die Rechtsmeinung des Gerichts eines anderen Landes gebunden ist (vgl. dazu BGHSt 18, 263).
  • BGH, 17.12.1963 - 1 StR 391/63

    Anwendbarkeit von § 83 GmbH-Gesetz (GmbHG) auf eine Kommanditgesellschaft (KG) -

    Auszug aus BGH, 15.10.1968 - 2 ARs 291/68
    Daß ein solcher Eingriff durch Übertragung nach § 12 Abs. 2 StPO oder Abgabe nach § 42 Abs. 3 JGG oder durch Verbindung nach §§ 2 und 4 StPO nicht zulässig ist, hat der Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen (BGHSt 10, 177; 18, 261 [BGH 12.02.1963 - 1 StR 561/62]; 19, 177) [BGH 17.12.1963 - 1 StR 391/63].
  • BGH, 02.06.1961 - 2 ARs 70/61
    Auszug aus BGH, 15.10.1968 - 2 ARs 291/68
    Der Bundesgerichtshof ist für die Entscheidung zuständig (BGHSt 16, 84).
  • BGH, 04.04.1957 - 2 ARs 49/57
    Auszug aus BGH, 15.10.1968 - 2 ARs 291/68
    Daß ein solcher Eingriff durch Übertragung nach § 12 Abs. 2 StPO oder Abgabe nach § 42 Abs. 3 JGG oder durch Verbindung nach §§ 2 und 4 StPO nicht zulässig ist, hat der Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen (BGHSt 10, 177; 18, 261 [BGH 12.02.1963 - 1 StR 561/62]; 19, 177) [BGH 17.12.1963 - 1 StR 391/63].
  • RG, 23.02.1892 - 184/92

    Erfordert die Vorschrift des §. 195 G.V.G.'s, daß das Gericht sich zur Beratung

    Auszug aus BGH, 15.10.1968 - 2 ARs 291/68
    Der Vorschrift weitergehende Bedeutung beizumessen, ist umso weniger angängig, als unbestritten nicht nur das Schwurgericht, sondern auch andere Gerichte eine Hauptverhandlung an einem anderen Ort als ihrem Sitz innerhalb ihres Bezirks abhalten können (vgl. RGSt 11, 352; 22, 396; 39, 1183).
  • RG, 20.11.1884 - 1918/84

    Ist es der Strafkammer des Landgerichtes gesetzlich gestattet, aus

    Auszug aus BGH, 15.10.1968 - 2 ARs 291/68
    Der Vorschrift weitergehende Bedeutung beizumessen, ist umso weniger angängig, als unbestritten nicht nur das Schwurgericht, sondern auch andere Gerichte eine Hauptverhandlung an einem anderen Ort als ihrem Sitz innerhalb ihres Bezirks abhalten können (vgl. RGSt 11, 352; 22, 396; 39, 1183).
  • RG, 22.12.1906 - III 1201/06

    Kann im schwurgerichtlichen Verfahren ein Teil der Hauptverhandlung, namentlich

  • BGH, 12.03.2019 - 2 ARs 69/19

    Prozess gegen syrischen Staatsangehörigen wegen Totschlags verbleibt in Sachsen

    Das zuständige Gericht ist auch nicht daran gehindert, die Hauptverhandlung, wenn es dies nach pflichtgemäßem Ermessen für geboten erachtet, sogar im Ganzen außerhalb seines Bezirks durchzuführen (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Oktober 1968 - 2 ARs 291/68, BGHSt 22, 250).
  • BGH, 18.01.1990 - 4 StR 616/89

    Verbindung eines erstinstanzlichen mit einem Berufungsverfahren

    In anderen Entscheidungen (BGHSt 19, 177, 178; 22, 250, 251; 25, 52, 53 [BGH 15.11.1972 - 2 ARs 300/72]; 35, 195, 197; BGH NStZ 1986, 564) hat er die Zulässigkeit der Verbindung von Verfahren, die sich in verschiedenen Rechtszügen beim Landgericht befinden, verneint.
  • BAG, 04.02.1993 - 4 AZR 541/92

    Sitzung des BAG in Erfurt

    Dieser Auffassung ist der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom 15. Oktober 1968 (BGHSt 22, 250) gefolgt.
  • BGH, 04.04.2002 - 3 ARs 17/02

    Prozeß gegen mutmaßliche Al - Quaida - Terroristen verbleibt in Frankfurt

    Das zuständige Gericht ist durch die Strafprozeßordnung nicht gehindert, die Hauptverhandlung, wenn es dies nach pflichtgemäßem Ermessen für geboten erachtet, sogar außerhalb seines Bezirks durchzuführen (BGHSt 22, 250, 255).
  • BGH, 27.08.1975 - 2 ARs 203/75

    Voraussetzungen für die Ermittlung der Zuständigkeit eines Gerichts -

    Außerdem darf in der Regel nicht durch eine Zuständigkeitsänderung in den Rechtsmittelzug eingegriffen werden (vgl. BGHSt 19, 177; 22, 250; 25, 51 m.w. Nachw.).
  • BGH, 20.01.1995 - 3 StR 585/94

    Prozessuale Tat - Doppelte Rechtshängigkeit - Verfahrenshindernis - Revision -

    Zwar hat der Bundesgerichtshof zu der - nicht (unmittelbar) anwendbaren - Regelung des § 4 StPO wiederholt entschieden, daß Verfahrensverbindungen (wie auch eine Übertragung der Untersuchungs- und Entscheidungszuständigkeit nach § 12 Abs. 2 StPO) wegen Unzulässigkeit des Eingriffs in die funktionelle Zuständigkeit ausgeschlossen sind, sobald in einem der betroffenen Verfahren ein Urteil im ersten Rechtszug ergangen ist (vgl. BGHSt 19, 177, 178; 22, 250, 251; 25, 51, 53; 35, 195, 197).
  • BGH, 19.01.1988 - 4 StR 647/87

    Revision bei Verbindung eines erstinstanzlichen mit einem Berufungsverfahren

    In einem solchen Fall sieht der Bundesgerichtshof die Rechtsgrundlage für eine Verbindung allein in § 237 StPO, da er § 4 StPO auf die Verbindung zwischen einem erstinstanzlichen und einem Berufungsverfahren für unanwendbar erachtet (BGHSt 19, 177; 22, 250, 251; 25, 51; BGH NStZ 1986, 564).
  • BGH, 09.01.1985 - 2 ARs 412/84

    Örtliche Zuständigkeit für Entscheidung über Bewährung nach Zurückverweisung

    Das gleiche gilt in der Regel (vgl. hierzu BGHSt 25, 51) für den entsprechenden Fall einer Verbindung (BGHSt 19, 177, 179; 22, 250, 251).
  • BGH, 19.01.1984 - 4 StR 730/83

    Verurteilung wegen Diebstahls - Allgemeine Erklärung eines Angeklagten -

    Ein Ausnahmefall im Sinne der von der Verteidigung zitierten Rechtsprechung (BGHSt 22, 250, 255; BGH, Urteil vom 20. Oktober 1983 - 4 StR 498/83) liegt hier nicht vor.
  • BGH, 20.10.1993 - 2 ARs 365/93

    Antrag auf Übertragung der Sache an ein anderes Amtsgericht wegen

    Schließlich könnte es die Sache an das für den Aufenthaltsort Hesel zuständige Amtsgericht L. abgeben (vgl. BGHSt 22, 250, 253 ff).
  • BGH, 20.10.1983 - 4 StR 499/83

    Unterzeichnung von Wechseln und Schecks zwecks Eigenverwendung - Unerreichbarkeit

  • BGH, 20.10.1983 - 4 StR 498/83

    Ablehnung eines Beweisantrags bei Unerreichbarkeit des Beweismittels -

  • BGH, 04.08.1982 - 2 ARs 204/82

    Wahrung des Grundsatzes der Priorität in einem Verfahren nach § 14

  • BGH, 05.08.1970 - 2 ARs 188/70

    Tatsächliche Verhinderung an der Ausübung des Richteramts

  • BGH, 18.05.1977 - 2 ARs 156/77

    Übertragung der Sache an ein anderes Gericht

  • BGH, 27.01.1970 - 2 ARs 12/70

    Voraussetzungen für die Übertragung der Zuständigkeit

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