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   BGH, 30.11.1995 - 5 StR 465/95   

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BGH, 30.11.1995 - 5 StR 465/95 (https://dejure.org/1995,123)
BGH, Entscheidung vom 30.11.1995 - 5 StR 465/95 (https://dejure.org/1995,123)
BGH, Entscheidung vom 30. November 1995 - 5 StR 465/95 (https://dejure.org/1995,123)
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Dagobert

§§ 255, 52, 53 StGB, natürliche Handlungseinheit

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Kaufhaus-Erpresser "Dagobert" vor Gericht (DER SPIEGEL 14/1995; 23.01.1995)

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Arno Funke

Papierfundstellen

  • BGHSt 41, 368
  • NJW 1996, 936
  • MDR 1996, 510
  • NStZ 1996, 429
  • StV 1996, 312
  • JR 1996, 511
 
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Wird zitiert von ... (98)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Auszug aus BGH, 30.11.1995 - 5 StR 465/95
    Es bestehen keine Bedenken, die Ergebnisse dieser Rechtsprechung auch auf die Beurteilung der Konkurrenzen anzuwenden, denn Tat im Sinne des § 24 Abs. 1 StGB, auf die sich der Rücktritt erstreckt, ist die für die Beurteilung der Konkurrenzen maßgebliche Tat im materiellrechtlichen Sinne (BGHSt 39, 221, 230; 33, 144; 35, 187 (vgl. auch BGH Beschluß vom 8. November 1994 - 4 StR 566/94 -); zweifelnd Otto Jura 1992, 423, 427 m.w.N.).Danach gilt folgendes: Eine Tat im Rechtssinne liegt vor, wenn die der Tatbestandsvollendung dienenden Teilakte einen einheitlichen Lebensvorgang bilden, wobei der Wechsel des Angriffsmittels nicht von entscheidender Bedeutung ist.

    Ein Fehlschlag in diesem Sinne liegt vor, wenn der Täter nach dem Mißlingen des vorgestellten Tatablaufs zu der Annahme gelangt, er könne die Tat nicht mehr ohne zeitliche Zäsur mit den bereits eingesetzten und anderen bereit liegenden Mitteln vollenden (vgl. BGH, Urteil vom 12. September 1985 - 4 StR 415/85 - vgl. BGHSt 39, 221, 228; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 9 a.E.), und deshalb ein erneutes Ansetzen notwendig ist, um zum gewünschten Ziel zu gelangen (vgl. BGHSt 39, 221, 232; zu den Besonderheiten bei Steuerhinterziehung siehe BGHSt 38, 37, 40, 36, 105, 116).

    Ohne zeitliche Zäsur konnte der Angeklagte die Tat mit den bereits eingesetzten oder bereitstehenden Mitteln nicht vollenden (vgl. BGHSt 39, 221, 228).

  • BGH, 21.09.1995 - 5 StR 366/95

    Konkrete Gefahr - Schaden im Einzelfall - Versuch - Ablehnung des Beweisantrags -

    Auszug aus BGH, 30.11.1995 - 5 StR 465/95
    Die konkrete Gefährdung dieser Person ist deshalb offensichtlich gegeben (vgl. BGH, Urteil vom 21. September 1995 - 5 StR 366/95 -).

    In diesen Fällen (ausgenommen Tatkomplex 13) liegt wegen der unveränderten subjektiven Gegebenheit Versuch vor (vgl. BGH, Urteil vom 21. September 1995 - 5 StR 366/95 -).

  • BGH, 01.03.1994 - 1 StR 33/94

    Rücktritt vom fortgesetzten unbeendeten Versuch (einheitlicher Lebensvorgang)

    Auszug aus BGH, 30.11.1995 - 5 StR 465/95
    Die Frage nach der Reichweite der Tat im materiellen Sinne in Fällen der vorliegenden Art ist jedoch weitgehend geklärt, soweit es darum geht, wie weit ein möglicher Rücktritt des Täters sich auf vorangegangene Einzelakte erstreckt (BGHSt 40, 75).

    Dieses Erfordernis besteht bei Erpressung auch dann, wenn durch die Einzelakte, die auf die Willensentschließung des Opfers einwirken sollen, letztlich nur die ursprüngliche Drohung durchgehalten wird (BGHSt 40, 75, 77).

  • BGH, 12.09.1985 - 4 StR 415/85

    Verurteilung wegen Mordes - Versuchte schwere räuberische Erpressung - Rücktritt

    Auszug aus BGH, 30.11.1995 - 5 StR 465/95
    Ein Fehlschlag in diesem Sinne liegt vor, wenn der Täter nach dem Mißlingen des vorgestellten Tatablaufs zu der Annahme gelangt, er könne die Tat nicht mehr ohne zeitliche Zäsur mit den bereits eingesetzten und anderen bereit liegenden Mitteln vollenden (vgl. BGH, Urteil vom 12. September 1985 - 4 StR 415/85 - vgl. BGHSt 39, 221, 228; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 9 a.E.), und deshalb ein erneutes Ansetzen notwendig ist, um zum gewünschten Ziel zu gelangen (vgl. BGHSt 39, 221, 232; zu den Besonderheiten bei Steuerhinterziehung siehe BGHSt 38, 37, 40, 36, 105, 116).
  • BGH, 16.06.1992 - 1 StR 217/92

    Besonders schwere Brandstiftung (Ausnutzungsabsicht, konkreter Bezug zur

    Auszug aus BGH, 30.11.1995 - 5 StR 465/95
    bb) In den Tatkomplexen 3 und 4 wurde (anders als in dem der Entscheidung BGH NJW 1992, 2581 - in BGHSt 38, 309 insoweit nicht vollständig abgedruckt - zugrundeliegenden Fall) zeitgleich mit dem Absenden des Erpressungsschreibens eine Rohrbombe abgelegt, deren Explosion den Beginn der Ausführungshandlung der versuchten schweren räuberischen Erpressung (§ 250 Abs. 1 Nr. 1 und 2 StGB) zum Nachteil des K. - Konzerns darstellte.
  • BGH, 11.05.1993 - 5 StR 242/93

    Rücktritt vom Versuch einer Tötung - Rücktritt vom unbeendeten Versuch -

    Auszug aus BGH, 30.11.1995 - 5 StR 465/95
    a) Nach der Rechtsprechung liegt eine natürliche Handlungseinheit vor, wenn zwischen einer Mehrheit gleichartiger strafrechtlich erheblicher Verhaltensweisen ein derart unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, daß das gesamte Handeln des Täters objektiv auch für einen Dritten als ein einheitliches zusammengehöriges Tun erscheint, und wenn die einzelnen Betätigungsakte auch durch ein gemeinsames subjektives Element miteinander verbunden sind (BGHR StGB vor § 1 natürliche Handlungseinheit Entschluß, einheitlicher 3, 4, 7; BGH Beschluß vom 11. Mai 1993 - 5 StR 242/93 -).
  • BGH, 17.07.1991 - 5 StR 225/91

    Fehlgeschlagener Versuch einer Steuerhinterziehung; Strafklageverbrauch

    Auszug aus BGH, 30.11.1995 - 5 StR 465/95
    Ein Fehlschlag in diesem Sinne liegt vor, wenn der Täter nach dem Mißlingen des vorgestellten Tatablaufs zu der Annahme gelangt, er könne die Tat nicht mehr ohne zeitliche Zäsur mit den bereits eingesetzten und anderen bereit liegenden Mitteln vollenden (vgl. BGH, Urteil vom 12. September 1985 - 4 StR 415/85 - vgl. BGHSt 39, 221, 228; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 9 a.E.), und deshalb ein erneutes Ansetzen notwendig ist, um zum gewünschten Ziel zu gelangen (vgl. BGHSt 39, 221, 232; zu den Besonderheiten bei Steuerhinterziehung siehe BGHSt 38, 37, 40, 36, 105, 116).
  • BGH, 08.11.1994 - 4 StR 566/94

    Raub - Nötigungshandlung - Wegnahmehandlung - Kausalzusammenhang - Zeitliche

    Auszug aus BGH, 30.11.1995 - 5 StR 465/95
    Es bestehen keine Bedenken, die Ergebnisse dieser Rechtsprechung auch auf die Beurteilung der Konkurrenzen anzuwenden, denn Tat im Sinne des § 24 Abs. 1 StGB, auf die sich der Rücktritt erstreckt, ist die für die Beurteilung der Konkurrenzen maßgebliche Tat im materiellrechtlichen Sinne (BGHSt 39, 221, 230; 33, 144; 35, 187 (vgl. auch BGH Beschluß vom 8. November 1994 - 4 StR 566/94 -); zweifelnd Otto Jura 1992, 423, 427 m.w.N.).Danach gilt folgendes: Eine Tat im Rechtssinne liegt vor, wenn die der Tatbestandsvollendung dienenden Teilakte einen einheitlichen Lebensvorgang bilden, wobei der Wechsel des Angriffsmittels nicht von entscheidender Bedeutung ist.
  • BGH, 07.06.1994 - 5 StR 196/94

    Verfassungsmäßigkeit des § 10 RAuaZulPrG - Beendeter Versuch - Tötungsdelikt

    Auszug aus BGH, 30.11.1995 - 5 StR 465/95
    Ein Fehlschlag in diesem Sinne liegt vor, wenn der Täter nach dem Mißlingen des vorgestellten Tatablaufs zu der Annahme gelangt, er könne die Tat nicht mehr ohne zeitliche Zäsur mit den bereits eingesetzten und anderen bereit liegenden Mitteln vollenden (vgl. BGH, Urteil vom 12. September 1985 - 4 StR 415/85 - vgl. BGHSt 39, 221, 228; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 9 a.E.), und deshalb ein erneutes Ansetzen notwendig ist, um zum gewünschten Ziel zu gelangen (vgl. BGHSt 39, 221, 232; zu den Besonderheiten bei Steuerhinterziehung siehe BGHSt 38, 37, 40, 36, 105, 116).
  • BGH, 22.12.1993 - 3 StR 419/93

    Bierflasche mit Salzsäure - § 255 StGB, Dauergefahr, § 250 Abs. 1 Nr. 3 StGB aF

    Auszug aus BGH, 30.11.1995 - 5 StR 465/95
    Neben dem Qualifikationstatbestand des § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB (durch Mitsichführen einer geladenen Schußwaffe) ist auch der des § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB erfüllt, da der Angeklagte bei der Begehung der Erpressung die Rohrbombe, also eine Waffe, bei sich führte, um sie einzusetzen (vgl. BGH NStZ 1994, 187; Herdegen in LK 11. Aufl. § 250 Rdn. 33).
  • RG, 08.05.1929 - II 240/29

    Unter welchen Umständen kann zur Erpressung eine Drohung gegen eine andere als

  • BGH, 02.11.2011 - 2 StR 375/11

    Irrtümliche Notwehr bei Tötung eines Polizeibeamten

    Bei der sukzessiven Tatausführung (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 1995 - 5 StR 465/95, BGHSt 41, 368, 369) ist keine Zäsur eingetreten.
  • BGH, 10.02.2015 - 1 StR 488/14

    Falsche Verdächtigung (Begriff der Verdächtigung; Tatbestandseinschränkung für

    a) Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nimmt eine natürliche Handlungseinheit, die mehrere Handlungen im natürlichen Sinne zu einer Einheit im Rechtsinne verbinden kann, an, wenn zwischen einer Mehrheit gleichartiger strafrechtlich erheblicher Verhaltensweisen ein derart unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, dass das gesamte Handeln des Täters objektiv auch für einen Dritten als ein einheitliches zusammengehöriges Tun erscheint, und wenn die einzelnen Betätigungsakte durch ein gemeinsames subjektives Element miteinander verbunden sind (BGH, Urteile vom 30. November 1995 - 5 StR 465/95, BGHSt 41, 368; vom 19. November 2009 - 3 StR 87/09 Rn. 16 (in NStZ-RR 2010, 140 f. nur LS), vom 8. Februar 2012 - 1 StR 427/11, NStZ-RR 2012, 241, 242 f.; Fischer aaO Vor § 52 Rn. 3 mwN).
  • BGH, 18.07.2013 - 4 StR 168/13

    Verurteilung und Unterbringungsanordnung gegen Nachstellungstäter aufgehoben

    In Fällen, in denen der Täter mehrfach zur Vollendung einer Nötigung ansetzt, um einen bestimmten Erfolg zu erreichen, liegt nur eine Tat im Rechtssinne vor, solange der Versuch nicht fehlgeschlagen ist, der Täter also von dem Misslingen des vorgestellten Ablaufs noch nichts erfahren hat oder nicht zu der Annahme gelangt ist, er könne die Tat nicht mehr ohne zeitliche Zäsur mit den bereits eingesetzten und anderen bereitliegenden Mitteln vollenden (BGH, Urteil vom 30. November 1995 - 5 StR 465/95, NJW 1996, 936, 937).
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