Rechtsprechung
BVerfG, 17.06.2006 - 2 BvR 1085/05, 2 BvR 1189/05 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
Art. 10 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 6 EMRK; § 100g Abs. 1 Satz 1 StPO; § 100h Abs. 2 Satz 2 StPO; § 258 StGB
Abfrage von Verbindungsdaten; Fernmeldegeheimnis (geringerer Schutz beim Missbrauch des Mediums zur Begehung von Straftaten); Strafvereitelung (Mitteilung einer bevorstehenden Verhaftung; verteidigungsfremdes Verhalten; Täuschung mittels ... - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Fernmeldeüberwachung von Strafverteidigern wegen Verdachts der Strafvereitelung
- IWW
- Wolters Kluwer
Subsumtion eines nicht mehr vom Verteidigungszweck getragenen verteidigungsfremden Verhaltens als Strafvereitelung; Beurteilung von strafverhindernden oder strafverzögernden Handlungen im Rahmen der Strafverteidigung; Übermittlung einer bevorstehenden Verhaftung; ...
- Wolters Kluwer
Subsumtion eines nicht mehr vom Verteidigungszweck getragenen verteidigungsfremden Verhaltens als Strafvereitelung; Beurteilung von strafverhindernden oder strafverzögernden Handlungen im Rahmen der Strafverteidigung; Übermittlung einer bevorstehenden Verhaftung; ...
- Judicialis
GG Art. 10; ; GG Art. 10 Abs. 2; ; GG Art. 10 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 2; ; StPO § 100
- BRAK-Mitteilungen
Telekommunikationsverbindungsdaten eines Strafverteidigers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 10 Abs. 1, 2; StGB § 258
Zulässigkeit der Überwachung des Fernmeldeverkehrs eines Rechtsanwalts wegen des Verdachts der Strafvereitelung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beck.de (Leitsatz)
Auskunft über TK-Verbindungsdaten eines Strafverteidigers
Besprechungen u.ä. (2)
Verfahrensgang
- AG Kassel, 09.11.2004 - 8850 Js 42497/04
- LG Kassel, 27.04.2005 - 3 Qs 122/05
- BVerfG, 17.06.2006 - 2 BvR 1085/05, 2 BvR 1189/05
Papierfundstellen
- BVerfGK 8, 219
- NJW 2006, 3197
- NVwZ 2007, 445 (Ls.)
- StV 2006, 522
- MMR 2007, 231
- BRAK-Mitt. 2006, 280
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (14)
- KG, 05.07.1982 - 1 AR 460/82
Auszug aus BVerfG, 17.06.2006 - 2 BvR 1085/05
Jedenfalls für den Fall der unzulässigen, beispielsweise - wie hier - täuschungsbedingten Kenntniserlangung kann von Verfassungs wegen - auch unter besonderer Berücksichtigung der durch das Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes gesicherten Institution der Strafverteidigung (vgl. BVerfGE 110, 226 ) - von einem tatbestandstauglichen Verhalten des Verteidigers ausgegangen werden (…zur Differenzierung nach Art der Kenntniserlangung vgl. Krekeler, NStZ 1989, S. 146 ; Mehle, Anm. zum Beschluss des Kammergerichts vom 5. Juli 1982, NStZ 1983, S. 556 ).(2) Zwar ist nicht ohne weiteres ausgeschlossen, dass mit der Kenntniserlangung auch andere, prozessual zulässige Zwecke verfolgt werden sollten (…vgl. Krekeler, NStZ 1989, S. 146 ; Mehle, Anm. zum Beschluss des Kammergerichts vom 5. Juli 1982, NStZ 1983, S. 556 ).
Wegen der täuschungsbedingten Art und Weise der Kenntniserlangung ist die (Verdacht-)Annahme der Strafvereitelungsabsicht (so auch KG, NStZ 1983, S. 556 f.) von Verfassungs wegen aber noch vertretbar.
- BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvR 1520/01
Geldwäsche
Auszug aus BVerfG, 17.06.2006 - 2 BvR 1085/05
Jedenfalls für den Fall der unzulässigen, beispielsweise - wie hier - täuschungsbedingten Kenntniserlangung kann von Verfassungs wegen - auch unter besonderer Berücksichtigung der durch das Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes gesicherten Institution der Strafverteidigung (vgl. BVerfGE 110, 226 ) - von einem tatbestandstauglichen Verhalten des Verteidigers ausgegangen werden (…zur Differenzierung nach Art der Kenntniserlangung vgl. Krekeler, NStZ 1989, S. 146 ;… Mehle, Anm. zum Beschluss des Kammergerichts vom 5. Juli 1982, NStZ 1983, S. 556 ).(b) Soweit der Beschwerdeführer zu 1. im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Geldwäsche durch Annahme von Verteidigerhonorar darauf abstellt, es hätte der Darlegung greifbarer Anhaltspunkte dafür bedurft, dass der Beschwerdeführer beabsichtigt habe, seinen Mandanten einer Strafverfolgung zu entziehen (vgl. zur qualifizierten Beweiswürdigung wegen der Gefahrenlage für die Berufsausübung eines Strafverteidigers BVerfGE 110, 226 ;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Januar 2005 - 2 BvR 1975/03 -, StV 2005, S. 195 ), setzt er sich nicht damit auseinander, dass nach der in Bezug genommenen Rechtsprechung die qualifizierte richterliche Beweiswürdigung der äußeren Indikatoren wegen der besonderen Umstände der behandelten Fallgestaltung gefordert war.
Die Beweisschwierigkeiten hinsichtlich der inneren Tatseite beruhten darauf, dass die Verwirklichung des objektiven Tatbestands wegen der Pönalisierung eines sozial unauffälligen Handelns nur wenig Aussagekraft hatte (vgl. BVerfGE 110, 226 ).
- BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 17.06.2006 - 2 BvR 1085/05
Die Verdachtannahme darf bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich sein (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 95, 96 ).Eine einfachrechtliche Rechtmäßigkeitskontrolle oder gar die Überprüfung von Zweckmäßigkeitserwägungen findet nicht statt (vgl. BVerfGE 18, 85 ).
- BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94
Telekommunikationsüberwachung I
Auszug aus BVerfG, 17.06.2006 - 2 BvR 1085/05
Die Nutzung des Kommunikationsmediums soll in allem vertraulich sein (vgl. BVerfGE 100, 313 ).Sie bedürfen aber, wie jede Grundrechtsbeschränkung, einer gesetzlichen Regelung, die einen legitimen Gemeinwohlzweck verfolgt und im Übrigen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahrt (vgl. BVerfGE 100, 313 ).
- BGH, 09.05.2000 - 1 StR 106/00
Strafvereitelung durch Verteidigerhandeln
Auszug aus BVerfG, 17.06.2006 - 2 BvR 1085/05
(1) Während prozessual zulässige Handlungen dem Verteidiger nicht als tatbestandsmäßig zugerechnet werden können (vgl. BGHSt 46, 53 ;… Tröndle/Fischer, StGB, 52. Aufl. , § 258 Rn. 8a;… Stree, in: Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl. , § 258 Rn. 20), kann ein nicht mehr vom Verteidigungszweck getragenes verteidigungsfremdes Verhalten (…vgl. Ruß, in: Leipziger Kommentar zum StGB, 10. Aufl. , § 258 Rn. 20), sofern die weiteren Voraussetzungen hierfür vorliegen, eine Strafbarkeit wegen Strafvereitelung begründen.Die auf einen inneren Vorbehalt des Verteidigers als Organ der Rechtspflege abzielende Beweiswürdigung, strafbare Verhaltensweisen nicht zu billigen, bezieht sich auf andere Fallgestaltungen (vgl. BGHSt 46, 53 ; 38, 345 ).
- BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88
Fangschaltungen
Auszug aus BVerfG, 17.06.2006 - 2 BvR 1085/05
Das Bundesverfassungsgericht hat in ähnlichem Zusammenhang Eingriffe in den Schutzbereich von Art. 10 Abs. 1 GG durch die Installation so genannter Fangschaltungen mit Rücksicht auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht auf körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 GG der Betroffenen zur Unterbindung belästigender Anrufe und damit auch zur Verhütung anderer Straftaten als solcher von erheblicher Bedeutung für zulässig gehalten (vgl. BVerfGE 85, 386 ). - BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62
Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")
Auszug aus BVerfG, 17.06.2006 - 2 BvR 1085/05
Zwangsmaßnahmen, die einen erheblichen Eingriff in die grundrechtlich geschützte Lebenssphäre der Betroffenen enthalten, stehen von vornherein unter dem allgemeinen Rechtsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 20, 162 ). - BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94
Mauerschützen
Auszug aus BVerfG, 17.06.2006 - 2 BvR 1085/05
Die Verdachtannahme darf bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich sein (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 95, 96 ). - BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92
Durchsuchungsanordnung II
Auszug aus BVerfG, 17.06.2006 - 2 BvR 1085/05
Schließlich muss der jeweilige Eingriff in einem angemessenen Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfGE 96, 44 ). - BGH, 03.10.1979 - 3 StR 264/79
Zulässiges Verteidigerhandeln
Auszug aus BVerfG, 17.06.2006 - 2 BvR 1085/05
Weitgehende Einigkeit besteht indes darin, dass der Verteidiger als verteidigungsfremdes Verhalten nicht von den Ermittlungsbehörden geheim gehaltene Maßnahmen, insbesondere - wie hier - einer bevorstehenden Verhaftung, an seinen Mandanten übermitteln darf (vgl. BGHSt 29, 99 ;… Ruß, a.a.O., § 258 Rn. 20;… Laufhütte, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 5. Aufl. , § 147 Rn. 12;… Stree, in: Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl. , § 258 Rn. 20;… Tröndle/Fischer, StGB, 52. Aufl. , § 258 Rn. 12). - BGH, 01.09.1992 - 1 StR 281/92
Vorlage gefälschter Unterlagen durch Verteidiger
- BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 1975/03
Unverletzlichkeit der Wohnung; Freiheit der Berufsausübung; strafprozessuale …
- BVerfG, 30.05.1961 - 2 BvR 366/60
Friedenswahlen
- OLG Hamburg, 17.02.1987 - 86 Ns 51 Js 85/84
- BVerfG, 22.08.2006 - 2 BvR 1345/03
IMSI-Catcher
Die Nutzung des Kommunikationsmediums soll in allem vertraulich sein (BVerfGE 100, 313 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juni 2006 - 2 BvR 1085/05, 2 BvR 1189/05 -). - OLG Jena, 14.08.2013 - 1 Ws 217/13
Kosten der Telekommunikationsüberwachung: Erstattung der Leitungskosten bei …
Die Nutzung des Kommunikationsmediums soll in allem vertraulich sein (BVerfGE 100, 313 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juni 2006 - 2 BvR 1085/05, 2 BvR 1189/05 -). - LG Hildesheim, 12.03.2008 - 12 Qs 12/08
Einfacher Diebstahl als Straftat von erheblicher Bedeutung i.S.d. § 100g Abs. 1 …
Eine Maßnahme nach § 100 g StPO greift in das von Art. 10 Grundgesetz geschützte Fernmeldegeheimnis ein, welches nicht nur den Kommunikationsinhalt, sondern auch die Kommunikationsumstände, also auch die hier betroffenen Verbindungsdaten, und somit die gesamte Nutzung des Kommunikationsmediums schützt (vgl. BverfG NJW 2006, 3197).
Rechtsprechung
AGH Niedersachsen, 14.09.2006 - AGH 7/06, AGH 8/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- BRAK-Mitteilungen
Pflicht zur Zahlung von Kammerbeiträgen für von der örtlichen Kanzleipflicht befreiten Rechtsanwalt
- brak-mitteilungen.de , S. 50
BRAO § 29a; GG Art. 3 Abs. 1
Pflicht zur Zahlung von Kammerbeiträgen für von der örtlichen Kanzleipflicht befreiten Rechtsanwalt - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BRAK-Mitt. 2006, 280
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 12.10.1994 - 1 BvL 19/90
Vorlage zur Frage der Heranziehung des Schiffseigners neben dem Charterer des …
Auszug aus AGH Niedersachsen, 14.09.2006 - AGH 7/06
Dem Äquivalenzprinzip ist genügt, wenn die bloße Möglichkeit der Inanspruchnahme von Sondervorteilen besteht (vgl. BVerfGE 91, 207/224). - BVerwG, 26.01.1993 - 1 C 33.89
Ärztekammer - Kammerbeiträge - Bemessung
Auszug aus AGH Niedersachsen, 14.09.2006 - AGH 7/06
Denn RAKn haben die Aufgabe, die Belange aller bei ihr zugelassenen Mitglieder zu vertreten, so dass nicht primär auf die dem einzelnen Kammermitglied zufließenden wirtschaftlichen Vorteile abzustellen ist (BVerwG, NJW 1993, 3003/3004;… Kleine- Cosack , BRAO, 4. Aufl. 2003, § 89 Rdnr. 7). - BGH, 24.11.1997 - AnwZ (B) 38/97
Entziehung der Zulassung eines von der Residenzpflicht befreiten Rechtsanwalts …
Auszug aus AGH Niedersachsen, 14.09.2006 - AGH 7/06
Dementsprechend muss trotz der Einstellung des Kanzleibetriebs in Deutschland auch weiterhin die in § 51 BRAO vorgeschriebene Haftpflichtversicherung unterhalten werden (vgl. BGH, LM Nr. 9 zu § 14 BRAO - Beschl. v. 24.11.1997 -, NJW 1998, 1078), ohne dass dies gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 GG verstößt. - BGH, 25.01.1999 - AnwZ (B) 48/98
Bemessung des Beitrages zur Rechtsanwaltskammer
Auszug aus AGH Niedersachsen, 14.09.2006 - AGH 7/06
Insbesondere das Äquivalenzprinzip und der Gleichheitssatz sind zu beachten (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 25.1.1999, LM Nr. 5 zu § 89 BRAO - NJW 1999, 1402). - BGH, 05.02.1971 - I ZR 118/69
Zahlungsaufforderungen einer Rechtsanwaltskammer
Auszug aus AGH Niedersachsen, 14.09.2006 - AGH 7/06
a) Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen die Beitragsbescheide ist gem. § 223 Abs. 1 Satz 1 BRAO statthaft (vgl. BGHZ 55, 255/259 für vollstreckbare Zahlungsaufforderungen nach § 84 Abs. 1 BRAO).