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   EuGH, 07.04.2011 - C-519/09   

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https://dejure.org/2011,12354
EuGH, 07.04.2011 - C-519/09 (https://dejure.org/2011,12354)
EuGH, Entscheidung vom 07.04.2011 - C-519/09 (https://dejure.org/2011,12354)
EuGH, Entscheidung vom 07. April 2011 - C-519/09 (https://dejure.org/2011,12354)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Sozialpolitik - Arbeitszeitgestaltung - Richtlinie 2003/88/EG - Persönlicher Geltungsbereich - Jahresurlaub, der mit einem Krankheitsurlaub zusammenfällt - Abgeltungszahlung bei Krankheit - Begriff des Arbeitnehmers - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    May

    Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Sozialpolitik - Arbeitszeitgestaltung - Richtlinie 2003/88/EG - Persönlicher Geltungsbereich - Jahresurlaub, der mit einem Krankheitsurlaub zusammenfällt - Abgeltungszahlung bei Krankheit - Begriff des Arbeitnehmers - ...

  • EU-Kommission PDF

    May

    Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Sozialpolitik - Arbeitszeitgestaltung - Richtlinie 2003/88/EG - Persönlicher Geltungsbereich - Jahresurlaub, der mit einem Krankheitsurlaub zusammenfällt - Abgeltungszahlung bei Krankheit - Begriff des Arbeitnehmers - ...

  • EU-Kommission

    May

    Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Sozialpolitik - Arbeitszeitgestaltung - Richtlinie 2003/88/EG - Persönlicher Geltungsbereich - Jahresurlaub, der mit einem Krankheitsurlaub zusammenfällt - Abgeltungszahlung bei Krankheit - Begriff des Arbeitnehmers - ...

  • Wolters Kluwer

    Sozialpolitik [Arbeitszeitgestaltung]; Persönlicher Geltungsbereich der Richtlinie 2003/88/EG; Begriff des Arbeitnehmers ["Dienstordnungsangestellte"]; Dieter May gegen AOK Rheinland/Hamburg

  • hensche.de

    Krankheit, Urlaub: Krankheit, Urlaub, Beamter, Arbeitnehmer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialpolitik [Arbeitszeitgestaltung]; Persönlicher Geltungsbereich der Richtlinie 2003/88/EG; Begriff des Arbeitnehmers ["Dienstordnungsangestellte"]; Dieter May gegen AOK Rheinland/Hamburg

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Jahresurlaub, der mit einem Krankheitsurlaub zusammenfällt - Abgeltungszahlung bei Krankheit - Begriff des Arbeitnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    May

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    May

    Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Sozialpolitik - Arbeitszeitgestaltung - Richtlinie 2003/88/EG - Persönlicher Geltungsbereich - Jahresurlaub, der mit einem Krankheitsurlaub zusammenfällt - Abgeltungszahlung bei Krankheit - Begriff des Arbeitnehmers - ...

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Arbeitsgerichts Wuppertal (Deutschland) eingereicht am 14. Dezember 2009 - Dieter May gegen AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Arbeitsgerichts Wuppertal - Auslegung der Art. 1 Abs. 3 sowie 7 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (ABl. L 299, S. 9) - ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 05.10.2004 - C-397/01

    BEI RETTUNGSSANITÄTERN, DIE BEI EINEM RETTUNGSDIENST TÄTIG SIND, DARF DIE

    Auszug aus EuGH, 07.04.2011 - C-519/09
    Diese Ausnahmen sind nämlich allein zu dem Zweck erlassen worden, das ordnungsgemäße Funktionieren der Dienste zu gewährleisten, die in Situationen von besonderer Schwere und besonderem Ausmaß für den Schutz der öffentlichen Sicherheit, Gesundheit und Ordnung unerlässlich sind (Urteil vom 5. Oktober 2004, Pfeiffer u. a., C-397/01 bis C-403/01, Slg. 2004, I-8835, Randnr. 55).
  • EuGH, 03.10.2000 - C-303/98

    DIE GEMEINSCHAFTSRECHTLICHEN VORSCHRIFTEN ÜBER BESTIMMTE ASPEKTE DER

    Auszug aus EuGH, 07.04.2011 - C-519/09
    So hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass der Anwendungsbereich der Richtlinie 89/391 weit zu verstehen ist und demzufolge die in ihrem Art. 2 Abs. 2 Unterabs. 1 vorgesehenen Ausnahmen eng auszulegen sind (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 3. Oktober 2000, Simap, C-303/98, Slg. 2000, I-7963, Randnrn.
  • EuGH, 03.07.1986 - 66/85

    Lawrie-Blum / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus EuGH, 07.04.2011 - C-519/09
    Das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses besteht nach dieser Rechtsprechung darin, dass jemand während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisung Leistungen erbringt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält (vgl. u. a. Urteile vom 3. Juli 1986, Lawrie-Blum, 66/85, Slg. 1986, 2121, Randnrn. 16 und 17, vom 23. März 2004, Collins, C-138/02, Slg. 2004, I-2703, Randnr. 26, und vom 7. September 2004, Trojani, C-456/02, Slg. 2004, I-7573, Randnr. 15).
  • EuGH, 07.09.2004 - C-456/02

    Trojani - Freier Personenverkehr - Unionsbürgerschaft - Aufenthaltsrecht -

    Auszug aus EuGH, 07.04.2011 - C-519/09
    Das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses besteht nach dieser Rechtsprechung darin, dass jemand während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisung Leistungen erbringt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält (vgl. u. a. Urteile vom 3. Juli 1986, Lawrie-Blum, 66/85, Slg. 1986, 2121, Randnrn. 16 und 17, vom 23. März 2004, Collins, C-138/02, Slg. 2004, I-2703, Randnr. 26, und vom 7. September 2004, Trojani, C-456/02, Slg. 2004, I-7573, Randnr. 15).
  • EuGH, 12.02.1974 - 152/73

    Sotgiu / Deutsche Bundespost

    Auszug aus EuGH, 07.04.2011 - C-519/09
    Diese rechtlichen Qualifizierungen können je nach den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften verschiedenen Inhalt haben und sind deswegen für die Bedürfnisse des Unionsrechts als Auslegungsmerkmal ungeeignet (vgl. Urteil vom 12. Februar 1974, Sotgiu, 152/73, Slg. 1974, 153, Randnr. 5).
  • EuGH, 17.07.2008 - C-94/07

    Raccanelli - Art. 39 EG - Begriff des "Arbeitnehmers" - Gemeinnützige

    Auszug aus EuGH, 07.04.2011 - C-519/09
    Die vorstehenden Ausführungen des Gerichtshofs zum Begriff des "Arbeitnehmers" im Sinne von Art. 45 AEUV gelten ebenfalls für den Arbeitnehmerbegriff, der in Rechtsakten nach Art. 288 AEUV verwendet wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Juli 2008, Raccanelli, C-94/07, Slg. 2008, I-5939, Randnr. 27).
  • EuGH, 23.03.2004 - C-138/02

    DER GERICHTSHOF PRÜFT, INWIEWEIT EINE NATIONALE REGELUNG DIE GEWÄHRUNG EINER

    Auszug aus EuGH, 07.04.2011 - C-519/09
    Das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses besteht nach dieser Rechtsprechung darin, dass jemand während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisung Leistungen erbringt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält (vgl. u. a. Urteile vom 3. Juli 1986, Lawrie-Blum, 66/85, Slg. 1986, 2121, Randnrn. 16 und 17, vom 23. März 2004, Collins, C-138/02, Slg. 2004, I-2703, Randnr. 26, und vom 7. September 2004, Trojani, C-456/02, Slg. 2004, I-7573, Randnr. 15).
  • EuGH, 10.03.2005 - C-178/04

    Marhold

    Auszug aus EuGH, 07.04.2011 - C-519/09
    Der Vollständigkeit halber sei angemerkt, dass der Gerichtshof ausdrücklich festgestellt hat, dass ein deutscher Universitätsprofessor unabhängig vom Beamtenstatus, den ihm das innerstaatliche Recht zuweist, ein Arbeitnehmer im Sinne von Art. 45 AEUV ist (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 10. März 2005, Marhold, C-178/04, Randnr. 19).
  • EuGH, 12.01.2006 - C-132/04

    Kommission / Spanien

    Auszug aus EuGH, 07.04.2011 - C-519/09
    34 und 35, sowie vom 12. Januar 2006, Kommission/Spanien, C-132/04, Randnr. 22).
  • EuGH, 03.05.2012 - C-337/10

    Bei Eintritt in den Ruhestand hat ein Beamter Anspruch auf eine finanzielle

    Diese Ausnahmen sind nämlich allein zu dem Zweck erlassen worden, das ordnungsgemäße Funktionieren der Dienste zu gewährleisten, die in Situationen von besonderer Schwere und besonderem Ausmaß für den Schutz der öffentlichen Sicherheit, Gesundheit und Ordnung unerlässlich sind (Urteil vom 5. Oktober 2004, Pfeiffer u. a., C-397/01 bis C-403/01, Slg. 2004, I-8835, Randnr. 55, und Beschluss vom 7. April 2011, May, C-519/09, Slg. 2011, I-2761, Randnr. 19).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2011 - C-282/10

    Nach Ansicht von Generalanwältin Trstenjak kann die Ausübung des Anspruchs auf

    117 - Vgl. Beschluss vom 7. April 2011, May (C-519/09, Slg. 2011, I-2761, Randnrn. 26 und 27), in dem der Gerichtshof erklärt hat, dass auch eine für eine öffentlich-rechtliche Körperschaft berufstätige Person ungeachtet ihres Status als Beamter ein "Arbeitnehmer" im Sinne von Art. 7 der Richtlinie 2003/88 ist.
  • LAG Düsseldorf, 28.05.2014 - 12 Sa 1423/13

    Urlaubsabgeltung - Internationale Zuständigkeit

    Das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses besteht nach dieser Rechtsprechung darin, dass jemand während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisung Leistungen erbringt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält (EuGH 17.078.2008 - C-94/07 "Raccanelli", NZA 2008, 995 Rn. 33; EuGH 07.04.2011 - C-519/09 "May", juris Rn. 21).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2011 - C-313/10

    Jansen - Sozialpolitik - Richtlinie 1999/70/EG - Rahmenvereinbarung über

    52 - Im Beschluss vom 7. April 2011, May (C-519/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 24) - der insoweit das Urteil vom 12. Februar 1974, Sotgiu (152/73, Slg. 1974, 153, Randnr. 5), zitiert -, wird darauf hingewiesen, dass "der Gerichtshof schon entschieden hat, dass es mangels jeglicher Unterscheidung in der die Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung betreffenden Ausnahmeklausel des Art. 45 Abs. 4 AEUV ohne Bedeutung ist, ob ein Arbeitnehmer als Arbeiter, Angestellter oder Beamter beschäftigt wird oder ob sein Beschäftigungsverhältnis öffentlichem oder privatem Recht unterliegt.
  • OVG Hamburg, 31.07.2013 - 1 Bs 187/13

    Anspruch auf Erholungsurlaub nach Aufhebung der Versetzung in den Ruhestand

    Denn der Europäische Gerichtshof hat bisher nur entschieden, dass der Anspruch auf Inanspruchnahme eines bezahlten Jahresurlaubs bei Arbeits- oder Dienstunfähigkeit des Angestellten bzw. Beamten während des Übertragungszeitraumes nicht verfällt (vgl. EuGH, Urt. v. 21.6.2012, C-78/11, juris; Urt. v. 3.5.2012, C-337/10, NVwZ 2012, 688; Urt. v. 24.1.2012, C-282/10, Dominguez; Urt. v. 22.11.2011, C-214/10, KHS, a.a.O; Urt. v. 7.4.2011, C-519/09, May, juris; Urt. v. 10.9.2009, C-277/08, Vicente Pereda, Slg 2009, I-08405; Urt. v. 20.1.2009, C-350/06, Schultz-Hoff, Slg 2009, I-179).
  • VG Bayreuth, 12.09.2017 - B 5 K 16.606

    Kein Urlaubs(abgeltungs)anspruch für Zeitraum einer rechtswidrigen

    Denn der Europäische Gerichtshof hat bisher nur entschieden, dass der Anspruch auf Inanspruchnahme eines bezahlten Jahresurlaubs bei Arbeits- oder Dienstunfähigkeit des Angestellten bzw. Beamten während des Übertragungszeitraumes nicht verfällt (vgl. EuGH, U.v. 21.6.2012 - C-78/11 - juris; U.v. 3.5.2012 - C-337/10 - NVwZ 2012, 688; U.v. 24.1.2012 - C-282/10 - NJW 2012, 509 ff.; U.v. 22.11.2011 - C-214/10 Slg. 2011, I-11757; U.v. 7.4.2011 - C-519/09 - juris; U.v. 10.9.2009 - C-277/08 - Slg. 2009, I-08405; U.v. 20.1.2009 - C-350/06 - Slg. 2009, I-179).
  • VG Bremen, 06.03.2018 - 6 K 3201/16

    Widerspruchsbescheid vom 20.09.2016 - Abgeltung des Urlaubsanspruchs; Ablehnung

    Lediglich zu der Frage des Verfalls bezahlten Jahresurlaubs bei Arbeits- oder Dienstunfähigkeit während des Übertragungszeitraumes liegt gesicherte Rechtsprechung vor (vgl. EuGH, Urt. v. 3.5.2012 - C-337/10, juris Rn. 32; Urt. v. 22.11.2011, C-214/10, KHS, juris; Urt. v. 7.4.2011, C-519/09, May, juris; Urt. v. 10.9.2009, C-277/08, Vicente Pereda, juris; Urt. v. 20.1.2009, C-350/06, Schultz-Hoff, juris).
  • VG Karlsruhe, 29.11.2012 - 6 K 1108/12

    Abgeltung des Urlaubs eines Beamten

    Insoweit hat der Europäische Gerichtshof klargestellt, dass die Unterscheidungen des nationalen Rechts zwischen den Begriffen "Arbeiter", "Angestellter" und "Beamter" für die Auslegung des Unionsrechts ebenso wenig geeignet sind wie die Frage, ob das Beschäftigungsverhältnis öffentlichem oder privatem Recht unterliegt (Urteil vom 03.05.2012 - C-337/10 - "Neidel", BB 2012, 1279; vgl. auch Beschluss vom 07.04.2011 - C-519/09 - "May", ArbuR 2011, 311 und juris).
  • ArbG Köln, 15.11.2018 - 10 Ca 4584/18
    Auch für die vorgenannten Bestimmungen gilt der unionsrechtliche Arbeitnehmerbegriff des Art. 45 AEUV (vgl. EuGH 07.04.2011 - C-519/09 - May, juris).
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