Weitere Entscheidungen unten: BGH, 17.12.2002 | OLG Dresden, 29.11.2002

Rechtsprechung
   BGH, 17.12.2002 - 4 StR 409/02   

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https://dejure.org/2002,4800
BGH, 17.12.2002 - 4 StR 409/02 (https://dejure.org/2002,4800)
BGH, Entscheidung vom 17.12.2002 - 4 StR 409/02 (https://dejure.org/2002,4800)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 2002 - 4 StR 409/02 (https://dejure.org/2002,4800)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Fehlerhafte Erwägungen zum Maßregelausspruch - Entziehung der Fahrerlaubnis - Begründungspflicht bei Feststellungen zur Eignung des Täters zum Führen von Kraftfahrzeugen - Begründung der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen

  • Judicialis

    StPO § 265 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 69; ; StGB § 69 a; ; StGB § 69 Abs. 2; ; StGB § 249; ; StGB § 250

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 69 Abs. 2
    Entzug der Fahrerlaubnis bei Verurteilung wegen Raubes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DAR 2003, 181
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.10.2002 - 4 StR 339/02

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Charakter der Maßregel; grundsätzlich erforderliche

    Auszug aus BGH, 17.12.2002 - 4 StR 409/02
    Wird die Entziehung der Fahrerlaubnis auf die Begehung anderer als der in § 69 Abs. 2 StGB bezeichneten Straftaten - hier: nach §§ 249, 250 StGB - gestützt, so ist regelmäßig eine Gesamtabwägung erforderlich und die fehlende Eignung des Täters zum Führen von Kraftfahrzeugen näher zu begründen (st. Rspr., vgl. nur BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 5 und 6 sowie zuletzt Senatsbeschlüsse vom 22. Oktober 2002 - 4 StR 339/02 und vom 5. November 2002 - 4 StR 316/02).
  • BGH, 28.08.1996 - 3 StR 241/96

    Begründung der Entziehung einer Fahrerlaubnis bei Vorliegen einer nicht im

    Auszug aus BGH, 17.12.2002 - 4 StR 409/02
    Wird die Entziehung der Fahrerlaubnis auf die Begehung anderer als der in § 69 Abs. 2 StGB bezeichneten Straftaten - hier: nach §§ 249, 250 StGB - gestützt, so ist regelmäßig eine Gesamtabwägung erforderlich und die fehlende Eignung des Täters zum Führen von Kraftfahrzeugen näher zu begründen (st. Rspr., vgl. nur BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 5 und 6 sowie zuletzt Senatsbeschlüsse vom 22. Oktober 2002 - 4 StR 339/02 und vom 5. November 2002 - 4 StR 316/02).
  • BGH, 05.11.2002 - 4 StR 316/02

    Hinweispflicht (Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 17.12.2002 - 4 StR 409/02
    Wird die Entziehung der Fahrerlaubnis auf die Begehung anderer als der in § 69 Abs. 2 StGB bezeichneten Straftaten - hier: nach §§ 249, 250 StGB - gestützt, so ist regelmäßig eine Gesamtabwägung erforderlich und die fehlende Eignung des Täters zum Führen von Kraftfahrzeugen näher zu begründen (st. Rspr., vgl. nur BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 5 und 6 sowie zuletzt Senatsbeschlüsse vom 22. Oktober 2002 - 4 StR 339/02 und vom 5. November 2002 - 4 StR 316/02).
  • BGH, 08.08.1994 - 1 StR 278/94

    Strafschärfende Bewertung der Eigenschaft von Maschinenpistolen als Kriegswaffen

    Auszug aus BGH, 17.12.2002 - 4 StR 409/02
    Wird die Entziehung der Fahrerlaubnis auf die Begehung anderer als der in § 69 Abs. 2 StGB bezeichneten Straftaten - hier: nach §§ 249, 250 StGB - gestützt, so ist regelmäßig eine Gesamtabwägung erforderlich und die fehlende Eignung des Täters zum Führen von Kraftfahrzeugen näher zu begründen (st. Rspr., vgl. nur BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 5 und 6 sowie zuletzt Senatsbeschlüsse vom 22. Oktober 2002 - 4 StR 339/02 und vom 5. November 2002 - 4 StR 316/02).
  • BGH, 26.09.2003 - 2 StR 161/03

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Maßregel; Zusammenhang mit dem Führen eines

    Gegen die Anwendung der §§ 69, 69a StGB auch auf Fälle, in welchen sich aus der Anlaßtat Indizien dafür ergeben, der Beschuldigte werde zukünftig ein Kraftfahrzeug zur Begehung verkehrs-unspezifischer Straftaten mißbrauchen, hat der 4. Strafsenat in einer Reihe von Entscheidungen - jeweils in nicht tragenden Erwägungen - Bedenken erhoben (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 74; 2003, 311; Beschlüsse vom 17. Dezember 2002 - 4 StR 392/02; 4 StR 409/02; 4 StR 480/02; vom 9. Januar 2003 - 4 StR 488/02; vom 16. Januar 2003 - 4 StR 264/02; vom 13. Mai 2003 - 4 StR 518/02; vgl. dazu Geppert NStZ 2003, 288 ff.; Detter NStZ 2003, 471, 476; Winkler NStZ 2003, 247, 251; kritisch Geppert in LK 11. Aufl. § 69 Rdn. 34; ders. NStZ 2003, 288 f.; Kulemeier, Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis, 1991, S. 68 ff., 282 ff.; ders. NStZ 2003, 212; Molketin DAR 1999, 536 ff.; Stange StV 2002, 262 f.; einschränkend auch Hentschel, Trunkenheit, Fahrerlaubnisentziehung, Fahrverbot, 9. Aufl. 2003, Rdn. 583).
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Rechtsprechung
   BGH, 17.12.2002 - 4 StR 392/02   

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https://dejure.org/2002,5188
BGH, 17.12.2002 - 4 StR 392/02 (https://dejure.org/2002,5188)
BGH, Entscheidung vom 17.12.2002 - 4 StR 392/02 (https://dejure.org/2002,5188)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 2002 - 4 StR 392/02 (https://dejure.org/2002,5188)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 69 Abs. 2 StGB
    Entziehung der Fahrerlaubnis (charakterliche Unzuverlässigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen; Gesamtwürdigung; Katalogtaten; Regelvermutung; verkehrsspezifischer Zusammenhang)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Anordnung der Entziehung der Fahrerlaubnis - Charakterliche Unzuverlässigkeit - Nichtvorliegen eines Verkehrsverstoßes - Erfordernis einer umfassenden Gesamtwürdigung bei sonstigen strafbaren Handlungen

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 69; ; StGB § 69 Abs. 1; ; StGB § 69 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    StGB § 69 Abs. 1
    Straftat in Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DAR 2003, 181
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.11.2002 - 4 StR 406/02

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Ungeeignetheit (Betäubungsmittelkonsum; Transport

    Auszug aus BGH, 17.12.2002 - 4 StR 392/02
    Wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 25. September 2002 zutreffend ausgeführt hat, ergeben die Feststellungen den nach § 69 StGB erforderlichen - verkehrsspezifischen - Zusammenhang zwischen der abgeurteilten Straftat und dem Führen des Kraftfahrzeuges nicht (vgl. hierzu BGH, Beschluß vom 5. November 2002 - 4 StR 406/02).
  • BGH, 14.05.2003 - 1 StR 113/03

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges;

    Die Regelung des § 69 StGB bietet nach Wortlaut, Zweck und Systematik keinen Anhalt dafür, daß auch in den Fällen der sog. Nicht-Verkehrstaten durch das Verhalten des Täters eine erhöhte Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer eingetreten sein oder daß er die Tat unter Inkaufnahme der Verletzung der Regeln des Straßenverkehrs begangen haben müßte (so aber - nicht tragend - der 4. Strafsenat, Beschluß vom 5. November 2002 - 4 StR 406/02; Beschluß vom 17. Dezember 2002 - 4 StR 392/02 zu einem Fall des schweren Raubes).

    Der Senat ist durch jüngere Entscheidungen des 4. Strafsenats zur Auslegung des § 69 StGB (vgl. 4. Strafsenat, Beschlüsse vom 5. November 2002 - 4 StR 406/02 - und vom 17. Dezember 2002 - 4 StR 392/02) nicht gehindert, wie geschehen Recht zu sprechen.

    Zwar lag der Sachverhalt im Verfahren 4 StR 392/02 (Beschluß des 4. Strafsenats vom 17. Dezember 2002) ähnlich wie der im vorliegenden Fall.

  • BGH, 26.09.2003 - 2 StR 161/03

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Maßregel; Zusammenhang mit dem Führen eines

    Gegen die Anwendung der §§ 69, 69a StGB auch auf Fälle, in welchen sich aus der Anlaßtat Indizien dafür ergeben, der Beschuldigte werde zukünftig ein Kraftfahrzeug zur Begehung verkehrs-unspezifischer Straftaten mißbrauchen, hat der 4. Strafsenat in einer Reihe von Entscheidungen - jeweils in nicht tragenden Erwägungen - Bedenken erhoben (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 74; 2003, 311; Beschlüsse vom 17. Dezember 2002 - 4 StR 392/02; 4 StR 409/02; 4 StR 480/02; vom 9. Januar 2003 - 4 StR 488/02; vom 16. Januar 2003 - 4 StR 264/02; vom 13. Mai 2003 - 4 StR 518/02; vgl. dazu Geppert NStZ 2003, 288 ff.; Detter NStZ 2003, 471, 476; Winkler NStZ 2003, 247, 251; kritisch Geppert in LK 11. Aufl. § 69 Rdn. 34; ders. NStZ 2003, 288 f.; Kulemeier, Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis, 1991, S. 68 ff., 282 ff.; ders. NStZ 2003, 212; Molketin DAR 1999, 536 ff.; Stange StV 2002, 262 f.; einschränkend auch Hentschel, Trunkenheit, Fahrerlaubnisentziehung, Fahrverbot, 9. Aufl. 2003, Rdn. 583).
  • VG Frankfurt/Main, 15.07.2004 - 6 E 2139/03

    Fahrerlaubnis; Medizinisch-psychologische Untersuchung; Straffälligkeit

    Dies reicht aber bereits nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu § 69 Abs. 1 StGB für sich genommen noch nicht zum Entzug der Fahrerlaubnis aus (vgl. nur Beschl. v. 05.11.2002 - 4 StR 406/02, NZV 2003, 199; Beschl. v. 17.12.2002 - 4 StR 392/02, DAR 2003, 181; Beschl. v. 09.01.2003 - 4 StR 488/02, DAR 2003, 230; vgl. auch die weiteren Nachweise bei Hentschel, a.a.O., § 69 StGB Rdnr. 4; a.A. aber Beschl. v. 14.05.2003 - 1 StR 113/03, NStZ 2003, 658; kritisch hierzu Hentschel, NZV 2004, 57).

    Die Bejahung einer charakterlichen Unzuverlässigkeit bedarf deshalb einer näheren Begründung aufgrund einer umfassenden Gesamtwürdigung (Beschl. v. 17.12.2002, a.a.O.).

  • OLG Hamm, 22.05.2003 - 2 Ss 272/03

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Anlasstat; verkehrsspezifischer Zusammenhang

    Erforderlich sind insoweit konkrete Anhaltspunkte für die Gefahr, der Täter werde seine kriminellen Ziele über die im Verkehr gebotene Sorgfalt und Rücksichtnahme stellen (BGH, Beschlüsse vom 5. November 2002 in 4 StR 406/02 = NStZ-RR 2003, 74 = VRS 104, 214; vom 17. Dezember 2002 in 4 StR 392/02 sowie vom 17. Dezember 2002 in 4 StR 480/02; jeweils m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 29.11.2002 - Ss (OWi) 599/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,15187
OLG Dresden, 29.11.2002 - Ss (OWi) 599/02 (https://dejure.org/2002,15187)
OLG Dresden, Entscheidung vom 29.11.2002 - Ss (OWi) 599/02 (https://dejure.org/2002,15187)
OLG Dresden, Entscheidung vom 29. November 2002 - Ss (OWi) 599/02 (https://dejure.org/2002,15187)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen der Notwendigkeit der Hinweiserteilung bei Verhängung einer höheren Strafe im Verhältnis zum Bußgeldbescheid; Bestimmnug des Umfangs der Angabe des Messverfahrens im Urteil bei Veruteilung wegen eines Rotlichtverstoßes

  • rechtsportal.de

    StPO § 265 Abs. 2 § 267
    Lückenhafte Urteilsgründe bei Rotlichtverstoß

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DAR 2003, 181
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 08.03.1982 - 2 Ss OWi 2407/81
    Auszug aus OLG Dresden, 29.11.2002 - Ss OWi 599/02
    Eines Hinweises nach § 265 Abs. 2 StPO bedarf es nicht, wenn eine Erhöhung der Geldbuße im Urteil gegenüber der im Bußgeldbescheid festgesetzten in Betracht kommt (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 29. September 1997 - 3 Ws [B] 518/97 - OLG Hamm VRS 63, 56; Senge in KK- OWiG § 71 Rdnr. 102).
  • KG, 29.09.1997 - 3 Ws (B) 518/97
    Auszug aus OLG Dresden, 29.11.2002 - Ss OWi 599/02
    Eines Hinweises nach § 265 Abs. 2 StPO bedarf es nicht, wenn eine Erhöhung der Geldbuße im Urteil gegenüber der im Bußgeldbescheid festgesetzten in Betracht kommt (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 29. September 1997 - 3 Ws [B] 518/97 - OLG Hamm VRS 63, 56; Senge in KK- OWiG § 71 Rdnr. 102).
  • OLG Stuttgart, 11.06.2010 - 5 Ss 321/10

    Bußgeldverfahren in Abwesenheit des Betroffenen: Richterlicher Hinweis bei

    Denn bei der Verhängung einer höheren als im Bußgeldbescheid festgesetzte Geldbuße ist - auch im Abwesenheitsverfahren nach § 74 OWiG - ein rechtlicher Hinweis grundsätzlich nicht geboten (vgl. Göhler, OWiG, 15. Aufl., § 71, Rdnr. 50, 50a; OLG Dresden Ss (OWi) 599/02, - zitiert nach Juris -).
  • OLG Bamberg, 11.10.2010 - 3 Ss OWi 1380/10

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Erforderlichkeit eines gerichtlichen Hinweises bei

    2 Die Erhöhung der im Bußgeldbescheid ausgewiesenen Geldbuße - hier im Wege der Verdoppelung des Regelsatzes - durch das Gericht bedarf grundsätzlich keines vorherigen gerichtlichen Hinweises entsprechend § 265 Abs. 1, Abs. 2 StPO i.V.m. § 71 Abs. 1 OWiG (Göhler- Seitz OWiG 15. Aufl. § 71 Rn. 50a; KK/ Senge OWiG 3. Aufl. § 71 Rn. 102; OLG Karlsruhe DAR 2008, 709 f. = NStZ-RR 2008, 321 f. = NZV 2008, 586 f. ; KG VRS 113, 293 ff.; OLG Dresden DAR 2003, 181 f.; BayObLG, Beschluss vom 12.06.2002 - 2 ObOWi 234/02 = DAR 2002, 366; OLG Hamm NJW 1980, 1587).
  • BayObLG, 19.08.2019 - 202 ObOWi 1446/19

    Gehörsverstoß - Deutliche Erhöhung der Geldbuße gegenüber Bußgeldbescheid

    Die Erhöhung der im Bußgeldbescheid ausgewiesenen Geldbuße durch das Gericht bedarf - worauf die Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Stellungnahme vom 19.07.2019 zutreffend hinweist - auch im Abwesenheitsverfahren grundsätzlich keines vorherigen gerichtlichen Hinweises entsprechend § 265 Abs. 1, Abs. 2 StPO i.V.m. § 71 Abs. 1 OWiG (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 11.10.2010 - 3 Ss OWi 1380/10 = ZfSch 2011, 410 = DAR 2011, 214; OLG Stuttgart DAR 2010, 590; OLG Dresden, Beschluss vom 29.11.2002 - Ss [OWi] 599/02 = DAR 2003, 181; BayObLG, Beschluss vom 13.06.2002 - 2 ObOWi 234/02 = DAR 2002, 366; Göhler/Seitz/Bauer OWiG 17. Aufl. § 71 Rn. 50a; KK/Senge OWiG 5. Aufl. § 71 Rn. 102).
  • OLG Naumburg, 07.12.2021 - 1 Ws 204/21

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Gerichtliche Hinweispflicht

    Dass der Bußgeldrichter entsprechend § 265 StPO einen Hinweis erteilen muss, wenn er beabsichtigt, die im Bußgeldbescheid festgesetzte Geldbuße zu erhöhen (so Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 22. Mai 2007 - 1 Ss 346/06; OLG Hamm, Beschluss vom 13. November 2009, 3 Ss OWi 622/09; differenzierend Beschluss vom 09. August 2016, III-1 RBs 181/15 - alle zitiert nach juris), zweifelt der Senat schon deshalb an (ebenso vgl. BayObLG, Beschluss vom 19. August 2019, 202 ObOWi 1446/19; KG Berlin, Beschluss vom 10. März 2014 - 3 Ws (B) 78/14; OLG Bamberg, Beschluss vom 11. Oktober 2010, 3 Ss OWi 1380/10; OLG Stuttgart, Beschluss vom 11. Juni 2010, 5 Ss 321/10; OLG Dresden, Beschluss vom 29. November 2002, Ss (OWi) 599/02 - alle zitiert nach juris), weil es eines derartigen Hinweises nicht einmal bedarf, wenn der Strafrichter in der auf den Einspruch gegen den Strafbefehl anberaumten mündlichen Verhandlung die Tagessatzhöhe oder -anzahl zum Nachteil des Angeklagten ändern will (vgl. Meyer-Goßner, StPO 64. Aufl., § 411 Rn 11).
  • BayObLG, 20.05.2003 - 2 ObOWi 210/03

    Erhebung einer Rechtsbeschwerde gegen die Anordung eines Fahrverbots wegen

    Sogar bei einer Rotlichtüberwachung durch Polizeibeamte müssen die Urteilsgründe sämtliche für die Ermittlung der Zeitdauer des "qualifizierten Rotlichtverstoßes" maßgeblichen Faktoren enthalten (vgl. OLG Hamburg DAR 1993, 395; OLG Dresden DAR 2003, 181 f.).
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