Weitere Entscheidung unten: OLG Rostock, 18.02.2004

Rechtsprechung
   LG Bückeburg, 23.01.2004 - 2 O 53/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,24883
LG Bückeburg, 23.01.2004 - 2 O 53/03 (https://dejure.org/2004,24883)
LG Bückeburg, Entscheidung vom 23.01.2004 - 2 O 53/03 (https://dejure.org/2004,24883)
LG Bückeburg, Entscheidung vom 23. Januar 2004 - 2 O 53/03 (https://dejure.org/2004,24883)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Schmerzensgeldbemessung hinsichtlich der Folgen eines Verkehrsunfalls; Anspruch auf eine monatliche Rente aufgrund mehrmonatiger ärztlicher Heilbehandlung, einer Beinverkürzung und Zehverformung, einer deutlichen Bewegungseinschränkung, Haut- und Muskelveränderungen und ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schmerzensgeldbemessung hinsichtlich der Folgen eines Verkehrsunfalls; Anspruch auf eine monatliche Rente aufgrund mehrmonatiger ärztlicher Heilbehandlung, einer Beinverkürzung und Zehverformung, einer deutlichen Bewegungseinschränkung, Haut- und Muskelveränderungen und ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 843; BGB a.F. § 847 Abs. 1
    Schmerzensgeldbemessung hinsichtlich der Folgen eines Verkehrsunfalls; Anspruch auf eine monatliche Rente aufgrund mehrmonatiger ärztlicher Heilbehandlung, einer Beinverkürzung und Zehverformung, einer deutlichen Bewegungseinschränkung, Haut- und Muskelveränderungen und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DAR 2004, 274
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Brandenburg, 20.12.2007 - 12 U 141/07

    Mitverschulden bei Verletzung eines Fußgängers im Straßenverkehr - Höhe des

    Soweit der Kläger sich zur Begründung im Wesentlichen auf die Entscheidung des LG Bückeburg (DAR 2004, 274) bezieht, ist diese Entscheidung nicht vergleichbar.
  • OLG Stuttgart, 21.10.2010 - 7 U 88/09

    Schmerzensgeldanspruch auf Grund eines Verkehrsunfalls: Bemessung des

    Der Senat hat sich bei seiner Bemessung des Schmerzensgeldes an die bei schweren Unterschenkelfrakturen üblichen Schmerzensgeldbeträge orientiert (vgl. LG Bückenburg - 2 O 53/03 - Urteil vom 23.01.2004: Unterschenkelfraktur, Haftungsquote: 80 %, nicht inflationsbereinigt).
  • OLG Düsseldorf, 12.02.2019 - 1 U 16/18
    Dies zeigt der Vergleich zu den von den Parteien erörterten Fälle des LG Bückeburg, 23.01.2004, 2 O 53/03 und OLG Köln, 07.12.2010, 4 U 9/09, aa).

    Das LG Bückeburg hat in seiner Entscheidung vom 23.01.2004 (2 O 53/03) einem 17jährigen Motorradfahrer, den ein Mitverschulden von 20% an einem Verkehrsunfall trifft, einen Betrag von 50.000,00 EUR zugesprochen.

  • OLG Brandenburg, 09.02.2006 - 12 U 116/05

    Schmerzensgeldbemessung: Voraussetzungen für die Aufspaltung in Kapitalbetrag und

    Die Entscheidung des LG Bückeburg vom 23.01.2004 (DAR 2004, S. 274) hat eine physisch deutlich geringere Verletzung zum Gegenstand (linkes Bein dauerhaft nicht mehr voll funktionsfähig).
  • OLG Frankfurt, 13.11.2014 - 2 U 236/13

    Bemessung des Schadenersatzes bei Verkehrsunfall (hier: Verdienstausfall unter

    Bei der Entscheidung des Landgerichts Bückeburg vom 23.01.2004 (2 O 53/03, Nr. 3373 der Beck'schen Schmerzensgeldtabelle 2014) hatte ein 17-jähriger Schüler nach einer schweren Unterschenkelfraktur psychische Beeinträchtigungen bis hin zu Selbstmordabsichten und Selbstmordgefahr.
  • OLG Brandenburg, 02.09.2021 - 12 U 250/20

    Höhe des Schmerzensgeldes bei offener Unterschenkelfraktur mit posttraumatischem

    - Urteil des LG Bückeburg vom 23.01.2004 (2 O 53/03): Schmerzensgeld von 50.000,00 EUR zzgl.
  • OLG Celle, 10.02.2005 - 5 U 26/04

    Anspruch auf Schmerzensgeld und Rente wegen eines Verkehrsunfalls ; Notwendigkeit

    das am 23. Januar 2004 verkündete Urteil des Landgerichts Bückeburg (Az.: 2 O 53/03) teilweise abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen, soweit sie durch den Zwischenvergleich vom 8. Dezember 2003 noch nicht erledigt ist.
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 18.02.2004 - 6 U 76/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4237
OLG Rostock, 18.02.2004 - 6 U 76/03 (https://dejure.org/2004,4237)
OLG Rostock, Entscheidung vom 18.02.2004 - 6 U 76/03 (https://dejure.org/2004,4237)
OLG Rostock, Entscheidung vom 18. Februar 2004 - 6 U 76/03 (https://dejure.org/2004,4237)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Ansprüche aus Kfz-Versicherung wegen Diebstahls; Beweis des Versicherungsfalls durch Versicherungsnehmer; Persönliche Anhörung des Anspruchstellers durch Tatrichter; Entkräftung des Beweises für das äußere Bild einer versicherten Entwendung; Wahrscheinlichkeit der ...

  • Judicialis

    StPO § 170 Abs. 2; ; VVG § ... 1; ; VVG § 6 Abs. 3; ; VVG § 6 Abs. 3 Satz 1; ; VVG § 49; ; AKB § 12 Abs. 1 Nr. 1 b; ; AKB § 13; ; AKB § 7 Abs. 5 Nr. 4; ; AKB § 7 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3; ; ZPO § 141; ; ZPO § 286; ; ZPO § 448; ; ZPO § 531 Abs. 2

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 1 Abs. 1 S. 1; ZPO § 286
    Erleichterter Nachweis einer vorgetäuschten Kfz-Entwendung L

  • rechtsportal.de

    (Vorgetäuschte) Entwendung eines geleasten Kraftfahrzeugs - zur Beweislast für den Eintritt des Versicherungsfalls

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 495 (Ls.)
  • DAR 2004, 274
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 30.01.2002 - IV ZR 263/00

    Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls; Glaubwürdigkeit des

    Auszug aus OLG Rostock, 18.02.2004 - 6 U 76/03
    Hingegen reicht zum Nachweis des äußeren Bildes eines kaskoversicherten Kfz-Diebstahls nicht aus, dass der VN den Beweis für einen bloßen Rahmensachverhalt zu führen vermag (vgl. BGH, VersR 2002, 431f. = NJW-RR 2002, 671f.).

    Zeugen (oder sonstige Beweismittel) dafür, dass er das Fahrzeug entgegen seinem Willen nicht wieder am abgestellten Ort vorgefunden hat (vgl. dazu BGH, VersR 2002, 431f.), hat der Kläger mithin gerade nicht benennen können.

    Denn wenn - wie es vorliegend der Fall ist - der VN unmittelbare Zeugen zum Entwendungsvorgang nicht präsentieren kann (sondern nur solche zu sogen. "Rahmentatsachen"), dann kommt es entscheidend auf seine Glaubwürdigkeit an (vgl. BGH, NJW-RR 1997, 663; NJW 1997, 638; NJW-RR 2000, 315; VersR 2002, 431f.).

    An diesem Maßstab gemessen oblag es dem Landgericht - wie auch von ihm erkannt und betrieben (UA Bl. 12ff.) - den von der Beklagten aufgezeigten, im wesentlichen unstreitigen Tatsachenstoff dahin zu würdigen, ob der Kläger im vorliegenden Falle zur Erlangung von Versicherungsleistungen ein Verhalten gezeigt hat, aus dem sich durchgreifende Zweifel an seiner Redlichkeit ergeben (vgl. BGH, VersR 2002, 431f.).

    Denn das Landgericht hat unter Verstoss gegen § 286 ZPO den Vortrag der Beklagten dazu fehlerhaft gewertet (vgl. BGH, NJW 1993, 935; VersR 2002, 431f.).

  • BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91

    Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten -

    Auszug aus OLG Rostock, 18.02.2004 - 6 U 76/03
    Denn das Landgericht hat unter Verstoss gegen § 286 ZPO den Vortrag der Beklagten dazu fehlerhaft gewertet (vgl. BGH, NJW 1993, 935; VersR 2002, 431f.).
  • BGH, 13.12.1995 - IV ZR 54/95

    Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus OLG Rostock, 18.02.2004 - 6 U 76/03
    Dabei können mit Rücksicht auf die Unschuldsvermutung dem VN die Beweiserleichterungen erst vorenthalten - bzw. aufgrund des Sachvortrages des Versicherers auf die Unredlichkeit des VN erkannt - werden, wenn konkrete Tatsachen unstreitig oder bewiesen sind, die den VN entweder - mit dem genannten Überzeugungsmaßstab - als unglaubwürdig erscheinen lassen oder schwerwiegende Zweifel an seiner Glaubwürdigkeit begründen; der bloße Verdacht reicht insoweit nicht aus (vgl. BGH, VersR 1996, 319 = NJW 1996, 993 = MDR 1996, 794; VersR 1996, 576 = NJW 1996, 1411 = MDR 1996, 470; r+s 1997, 100; Stiefel/Hofmann, a.a.O., § 12 AKB Rn. 35).
  • BGH, 17.03.1993 - IV ZR 11/92

    Anforderungen an die Darlegung des äußeren Bildes eines Diebstahls

    Auszug aus OLG Rostock, 18.02.2004 - 6 U 76/03
    Vielmehr reicht es aus, wenn eine hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür besteht (vgl. BGH, VersR 1977, 610; VersR 1987, 61; VersR 1993, 571).
  • BGH, 19.12.1994 - II ZR 4/94

    Erneute Vernehmung eines Zeugen in der Berufungsinstanz; Darlegungs- und

    Auszug aus OLG Rostock, 18.02.2004 - 6 U 76/03
    Ersichtlich will der Kläger insofern die Grundsätze über die notwendige Wiederholung einer Beweisaufnahme in der Berufungsinstanz (für die persönliche Anhörung der Partei [§ 141 ZPO] entsprechend) heranziehen, wenn das Berufungsgericht von einer Glaubwürdigungsbeurteilung von Zeugen durch das Gericht erster Instanz abweichen will (vgl. hierüber BGH, NJW 1995, 1292; 97, 466; Zöller/Gummer/Heßler, a.a.O., § 529 ZPO Rn. 8).
  • BGH, 29.10.1996 - VI ZR 262/95

    Erneute Vernehmung eines Zeugen in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Rostock, 18.02.2004 - 6 U 76/03
    Ersichtlich will der Kläger insofern die Grundsätze über die notwendige Wiederholung einer Beweisaufnahme in der Berufungsinstanz (für die persönliche Anhörung der Partei [§ 141 ZPO] entsprechend) heranziehen, wenn das Berufungsgericht von einer Glaubwürdigungsbeurteilung von Zeugen durch das Gericht erster Instanz abweichen will (vgl. hierüber BGH, NJW 1995, 1292; 97, 466; Zöller/Gummer/Heßler, a.a.O., § 529 ZPO Rn. 8).
  • BGH, 21.02.1996 - IV ZR 321/94

    Zur grob fahrlässigen Ermöglichung eines Autodiebstahls

    Auszug aus OLG Rostock, 18.02.2004 - 6 U 76/03
    Dabei können mit Rücksicht auf die Unschuldsvermutung dem VN die Beweiserleichterungen erst vorenthalten - bzw. aufgrund des Sachvortrages des Versicherers auf die Unredlichkeit des VN erkannt - werden, wenn konkrete Tatsachen unstreitig oder bewiesen sind, die den VN entweder - mit dem genannten Überzeugungsmaßstab - als unglaubwürdig erscheinen lassen oder schwerwiegende Zweifel an seiner Glaubwürdigkeit begründen; der bloße Verdacht reicht insoweit nicht aus (vgl. BGH, VersR 1996, 319 = NJW 1996, 993 = MDR 1996, 794; VersR 1996, 576 = NJW 1996, 1411 = MDR 1996, 470; r+s 1997, 100; Stiefel/Hofmann, a.a.O., § 12 AKB Rn. 35).
  • BGH, 18.11.1986 - IVa ZR 100/85

    Beweiswürdigung bei Verdacht der Vortäuschung eines Diebstahls durch den

    Auszug aus OLG Rostock, 18.02.2004 - 6 U 76/03
    Vielmehr reicht es aus, wenn eine hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür besteht (vgl. BGH, VersR 1977, 610; VersR 1987, 61; VersR 1993, 571).
  • BGH, 27.04.1977 - IV ZR 79/76

    Nachweis eines Diebstahls in der Fahrzeugversicherung

    Auszug aus OLG Rostock, 18.02.2004 - 6 U 76/03
    Vielmehr reicht es aus, wenn eine hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür besteht (vgl. BGH, VersR 1977, 610; VersR 1987, 61; VersR 1993, 571).
  • BGH, 19.12.1984 - IVa ZR 159/82

    Leistungsfreiheit des Versicherers bei Zweifeln an der behaupteten Entwendung des

    Auszug aus OLG Rostock, 18.02.2004 - 6 U 76/03
    Entschieden ist in der höchstrichterlichen Rspr. weiterhin, dass der Versicherer einen gelungenen Beweis für das äußere Bild einer versicherten Entwendung dadurch zu Fall bringen kann, dass er seinerseits konkrete Tatsachen dartut und beweist, aus denen sich eine erhebliche Wahrscheinlichkeit dafür ergibt, dass die Entwendung nur vorgetäuscht sein könnte (vgl. BGH, NJW 1985, 919 = VersR 1985, 330; VersR 1987, 146).
  • OLG Hamm, 16.06.1993 - 20 U 378/92

    Freie Würdigung des Verhandlungsergebnisses; Behauptungen und Schilderungen des

  • OLG Hamm, 02.06.1993 - 20 U 380/92

    Anforderungen an den Nachweis eines Raubüberfalls

  • BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94

    Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

  • BGH, 14.07.1993 - IV ZR 179/92

    Keine Beweiserleichterung im Rückforderungsprozeß

  • BGH, 24.04.1991 - IV ZR 172/90

    Umfang der Beweiserleichterung bei behaupteter Entwendung des versicherten

  • BGH, 22.09.1999 - IV ZR 172/98

    Leistungsfreiheit des Versicherungsnehmers in der Fahrzeugversicherung

  • BGH, 19.02.1997 - IV ZR 12/96

    Nachweis des äußeren Bildes eines Diebstahls

  • BGH, 19.05.1976 - IV ZR 83/75

    Leistungspflicht einer Kfz-Versicherung bei Diebstahl - Existenz von zwei

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