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Rechtsprechung
   BGH, 16.05.1974 - II ZR 12/73   

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https://dejure.org/1974,624
BGH, 16.05.1974 - II ZR 12/73 (https://dejure.org/1974,624)
BGH, Entscheidung vom 16.05.1974 - II ZR 12/73 (https://dejure.org/1974,624)
BGH, Entscheidung vom 16. Mai 1974 - II ZR 12/73 (https://dejure.org/1974,624)
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Lottogemeinschaft

§ 157 BGB, Rechtsbindungswille, Reichweite

Volltextveröffentlichungen (7)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Rechtsgeschäftliche Bindung einer Lottospielgemeinschaft ?, § 157 BGB

  • archive.org

    Wer in einer Lottospielgemeinschaft die Lottoscheine ausfüllt und einreicht, übernimmt insoweit in der Regel keine rechtsgeschäftliche Verpflichtung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Lotterie-Fall: BGH zum Schadensersatzanspruch einzelner Teilnehmer einer Lottospielgemeinschaft aufgrund eines nicht abgegebenen Spielscheins

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Lotto-Spielgemeinschaft - Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichtabgabe

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 1705
  • NJW 2017, 3080
  • MDR 1974, 911
  • DB 1974, 1619
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • RG, 03.10.1918 - VI 154/18

    Rechtsschutzerwägungen im Rahmen behördlich genehmigter Wettunternehmen für

    Auszug aus BGH, 16.05.1974 - II ZR 12/73
    Die Gleichstellung von unmittelbar und mittelbar Spielbeteiligtem muß hier gerade dazu führen, daß der Auftraggeber - ebenso wie gemäß § 763 BGB der Spieler - rechtswirksam verpflichtet werden kann (vgl. RGZ 93, 348; OLG Hamburg SeuffA 76 Nr. 83).

    Anders ist es nur dort, wo das Glücksspiel von geschäftlichen Zwecken überlagert ist, etwa bei einem Spielbeauftragten, der - wie insbesondere die Lottoannahmestellen - für die Durchführung des Spieleinsatzes ein Entgelt bekommt (vgl. die Fälle RGZ 93, 348 und OLG Hamburg, SeuffA 76 Nr. 83), oder wenn beispielsweise mehrere Kaufleute sich aufgrund planmäßig spekulativer Überlegungen zusammengetan haben und mit besonders hohen Einsätzen spielen.

  • BGH, 22.05.1967 - VII ZR 309/64

    Abgrenzung zwischen bloßer Gefälligkeitshandlung ohne rechtsgeschäftliche Bindung

    Auszug aus BGH, 16.05.1974 - II ZR 12/73
    Andererseits ist darauf abzustellen, ob die Annahme einer Rechtspflicht und das sich daraus ergebende Schadensersatzrisiko auch für den "Beauftragten" unter Berücksichtigung der Unentgeltlichkeit der übernommenen Geschäftsbesorgung zumutbar ist (vgl. zum letzteren BGH Urt. v. 22.5.1967 - VII ZR 309/64).
  • BGH, 17.05.1971 - VII ZR 146/69

    Allgemeines Vertragsrecht - Politischer Widerstand als Auftragsvertrag

    Auszug aus BGH, 16.05.1974 - II ZR 12/73
    Die Frage, ob und inwieweit ein unentgeltlich übernommener Auftrag rechtsgeschäftlich bindend oder nur unverbindlich ist, kann im allgemeinen - da insoweit ein ausdrücklich oder stillschweigend erklärter Wille der Beteiligten in der Regel nicht feststellbar ist - nur unter Berücksichtigung der Interessenlage beider Parteien nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte geprüft werden (BGHZ 21, 102, 106 f; 56, 204, 210).
  • BGH, 22.06.1956 - I ZR 198/54

    ausgeliehener LKW-Fahrer - §§ 133, 157 BGB, Rechtsbindungswille, unentgeltlicher

    Auszug aus BGH, 16.05.1974 - II ZR 12/73
    Die Frage, ob und inwieweit ein unentgeltlich übernommener Auftrag rechtsgeschäftlich bindend oder nur unverbindlich ist, kann im allgemeinen - da insoweit ein ausdrücklich oder stillschweigend erklärter Wille der Beteiligten in der Regel nicht feststellbar ist - nur unter Berücksichtigung der Interessenlage beider Parteien nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte geprüft werden (BGHZ 21, 102, 106 f; 56, 204, 210).
  • BGH, 21.12.1967 - II ZR 149/66

    Anspruch auf Auszahlung eines Gewinns aus einer Lottospielgemeinschaft -

    Auszug aus BGH, 16.05.1974 - II ZR 12/73
    Eine solche Verpflichtung kann sich selbst dann ergeben, wenn einzelne Mitspieler ihren Beitrag im Zeitpunkt der Ausspielung noch nicht geleistet hatten (vgl. Urt. d. Sen. v. 21.12.1967 - II ZR 149/66, WM 1968, 376).
  • BGH, 14.10.1954 - 4 StR 229/54
    Auszug aus BGH, 16.05.1974 - II ZR 12/73
    Entfällt beispielsweise auf die Spielgemeinschaft oder auf denjenigen, der in ihrem Auftrag an der Ausspielung teilgenommen hat, ein Spielgewinn, so besteht die Rechtspflicht, den Gewinn wie verabredet auf die Mitglieder der Spielgemeinschaft zu verteilen (BGH Urt. v. 14.10.1954 - 4 StR 229/54, LM StGB § 266 Nr. 19; die Urt. d. Sen. - II ZR 111 und 112/63 vom 28.10.1965 Abschn. 3 b; für den Fall der Teilnahme an einer Klassenlotterie RG Gruch. 48, 797).
  • BGH, 14.11.1991 - III ZR 4/91

    Haftung für Unfall auf einer Gefälligkeitsfahrt

    Die Annahme einer Rechtspflicht und des sich daraus ergebenden Schadensersatzrisiko muß zudem für den Handelnden zumutbar sein (BGH, Urteil v 16. Mai 1974 - II ZR 12/73 - NJW 1974, 1705).
  • LG Offenburg, 31.03.2022 - 2 O 249/21

    Abgrenzung zwischen einem Verwahrungsvertrag und einer bloßen Gefälligkeit

    Gegen die Annahme des Rechtsbindungswillens spricht im Hinblick auf den behaupteten Wert der übergebenen Gegenstände jedoch der Umfang des für den Beklagten damit verbundenen Haftungsrisikos, das in finanzieller Hinsicht durchaus existenzielle Ausmaße annehmen kann (vgl. zum Haftungsrisiko als relevanter Umstand hinsichtlich des Vorliegens bzw. Nichtvorliegens eines Rechtsbindungswillens: BGH, Urteil vom 16.05.1974 - II ZR 12/73, BeckRS 1974, 106481 Rn. 10; MüKoBGB/Bachmann, 8. Aufl. 2019, BGB § 241 Rn. 171).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2023 - L 2 BA 59/23

    Beitragspriviligierung; Berufsmäßige Ausübung; Erntehelfer; Zeitgeringfügige

    Angesichts der weitreichenden wirtschaftlichen Bedeutung des beschriebenen Verfahrens für die beiden betroffenen Betriebe ist unter Berücksichtigung ihrer beidseitigen Interessenlage nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte (vgl. zu diesen Kriterien etwa: BGH, Urteil vom 16. Mai 1974 - II ZR 12/73 -, Rn. 10, NJW 1974, 1705) auch der für die Annahme einer BGB-Innengesellschaft erforderliche Rechtsbindungswille festzustellen.
  • OLG Düsseldorf, 24.05.2006 - 15 U 43/05

    Zur Frage des Rechtsbindungswillens - Geschäftsbesorgungsvertrag mit

    Die Annahme einer Rechtspflicht und des sich daraus ergebenden Schadensersatzrisikos muss zudem für den Handelnden zumutbar sein (BGH, NJW 1974, 1705; BGH NJW 1992, 498).
  • OLG Stuttgart, 17.08.2021 - 12 U 69/18

    Eintrittspflicht der Haftpflichtversicherung des unentgeltlichen Nutzers einer

    Gegen den Rechtsbindungswillen sprechen ein unverhältnismäßiges Haftungsrisiko für den Leistenden und die Tatsache, dass es sich um eine Gefälligkeit des täglichen Lebens oder eine Zusage im gesellschaftlichen Bereich handelt (BGH, Urteil vom 16.05.1974 - II ZR 12/73 Rn. 10, juris).
  • LG Passau, 19.03.2020 - 1 O 201/16

    Schadensersatzansprüche des berechtigten Besitzers einer bei ihrem Betrieb

    Von Bedeutung sind hierbei vor allem Art und Zweck der Gefälligkeit, die Interessenlage der Beteiligten, erkennbare wirtschaftliche und rechtliche Bedeutung der Angelegenheit (z.B. Wert der anvertrauten Sache; Aufwendungen und Vorleistungen; dem Begünstigten drohende Gefahren und Schäden bei fehlerhafter Leistung), eigenes wirtschaftliches oder rechtliches Interesse des Gefälligen (dann in der Regel rechtliche Bindung; BGHZ 21, 107 88, 382 und 384; 92, 168), unverhältnismäßiges Haftungsrisiko (dann in der Regel keine rechtliche Bindung; BGH NJW 1974, 1705).
  • OLG Jena, 05.11.1997 - 7 U 718/97

    Anspruch auf Auszahlung eines Gewinns; Voraussetzungen für das Zustandekommen

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  • OLG Bremen, 03.09.1990 - 6 U 13/90

    Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Darlehensvertrages; Anforderungen an

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Rechtsprechung
   BGH, 09.05.1974 - II ZR 50/72   

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https://dejure.org/1974,988
BGH, 09.05.1974 - II ZR 50/72 (https://dejure.org/1974,988)
BGH, Entscheidung vom 09.05.1974 - II ZR 50/72 (https://dejure.org/1974,988)
BGH, Entscheidung vom 09. Mai 1974 - II ZR 50/72 (https://dejure.org/1974,988)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Behandlung unaufklärbarer Fehlbeträge bei unzulänglicher Buchführung - Übertragung der Aufsichtspflichten eines Architekten durch Anstellungsvertrag - Verantwortlichkeit eines angestellten Bauingenieurs für Mängel am Bau - Klage gegen den früheren Geschäftsführer einer ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Fehlbetrag, Geschäftsleiterpflichten, Haftung 43 GmbHG, Innenhaftung, Pflichtverletzung nach 43 Abs. 2 GmbHG, Planungs- und Überwachungsfehler

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 1468
  • MDR 1974, 914
  • DB 1974, 1619
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 01.02.1965 - GSZ 1/64

    Gesamtschuldnerausgleich zwischen Architekt und Bauherrn im Falle einer

    Auszug aus BGH, 09.05.1974 - II ZR 50/72
    Der Architekt, den der Bauherr gemäß § 635 BGB wegen Aufsichtspflichtverletzung in Anspruch nimmt, kann gegen den Bauunternehmer einen Ausgleichsanspruch gemäß § 426 BGB geltend machen (BGHZ 43, 227).
  • BGH, 27.06.1961 - VI ZR 205/60

    unbeschrankter Bahnübergang - § 1 HPflG, §§ 846, 254 BGB; § 1359, § 426 BGB,

    Auszug aus BGH, 09.05.1974 - II ZR 50/72
    Dieser Anspruch entsteht von vornherein als selbständige Verpflichtung mit Entstehung der Gesamtschuld (BGHZ 35, 317, 325).
  • BGH, 22.01.1954 - I ZR 34/53

    Abtretung eines Befreiungsanspruchs

    Auszug aus BGH, 09.05.1974 - II ZR 50/72
    Sie verwandelt sich dabei in eine solche auf die diesem geschuldete Leistung (BGHZ 12, 136, 141).
  • BGH, 15.10.1962 - II ZR 194/61

    Umfang der Sorgfaltspflicht der Mitglieder des Vorstandes einer Genossenschaft -

    Auszug aus BGH, 09.05.1974 - II ZR 50/72
    Der Beklagte hat hingegen zu beweisen, daß er seiner Sorgfaltspflicht genügt hat, oder daß ihm die Erfüllung dieser Pflicht unmöglich war (vgl. BGH, Urt. v. 15. Oktober 1962 - II ZR 194/61, LM GenG § 34 Nr. 1 zur insoweit gleichliegenden Haftung des Vorstandsmitglieds einer Genossenschaft).
  • BGH, 13.05.1968 - II ZR 43/66

    Schadensersatz aus Dienstvertrag - Sorgfaltspflichten des Geschäftsführers einer

    Auszug aus BGH, 09.05.1974 - II ZR 50/72
    Diese Voraussetzung braucht bei einer Klage der von ihrem Gesellschafter als Geschäftsführer vertretenen Einmann-GmbH, die hier ursprünglich die Klage erhoben hatte, nicht ausdrücklich vorgetragen zu werden (BGH, Urt. v. 13. Mai 1968 - II ZR 43/66, WM 1968, 1329).
  • BGH, 16.11.1964 - II ZR 132/62

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches gegen den Geschäftsführer einer

    Auszug aus BGH, 09.05.1974 - II ZR 50/72
    Denn bei ordnungsmäßiger Buchführung könnte die Gesellschaft die einzelnen Geschäftsvorgänge nachprüfen und feststellen, ob und gegen wen ihr noch Ansprüche zustehen (vgl. das nicht veröffentl. SenUrt. v. 16. November 1964 - II ZR 132/62).
  • BGH, 14.11.2005 - II ZR 178/03

    Geltendmachung der Durchgriffshaftung eines Gesellschafters für die

    Die Buchführungspflicht obliegt gemäß § 41 GmbHG dem Geschäftsführer; ihre Verletzung kann Schadensersatzansprüche der Gesellschaft gegen ihn aus § 43 Abs. 2 GmbHG auslösen (vgl. Senat, Urt. v. 9. Mai 1974 - II ZR 50/72, DB 1974, 1619; Roth/Altmeppen aaO § 41 Rdn. 11), führt aber noch nicht ohne weiteres zu einer Durchgriffs- oder sonstigen Außenhaftung des Gesellschafters gegenüber den Gesellschaftsgläubigern (vgl. auch Senat, BGHZ 125, 366, 377 ff.).
  • BGH, 19.01.2016 - II ZR 61/15

    GmbH: Verdeckte Sacheinlage einer Altforderung des Gesellschafters

    Denn er ist berechtigt, zum Zwecke seiner Beweisführung Einsicht in die Buchhaltung der GmbH zu nehmen (vgl. BGH, Urteil vom 9. Mai 1974 - II ZR 50/72, NJW 1974, 1468; Urteil vom 8. Juli 1985 - II ZR 198/84, ZIP 1985, 1135, 1136).
  • BGH, 08.07.1985 - II ZR 198/84

    Darlegungs- und Beweislast bei Kassenfehlbetrag

    Im Verhältnis zu ihm ist auch bei unzulänglicher Buchführung davon auszugehen, daß nicht verbuchte Auszahlungen nicht erfolgt, die Gelder der Geschäftskasse vielmehr sonstwie abhandengekommen sind und der Kassenfehlbetrag somit nicht nur in den Büchern, sondern tatsächlich besteht (vgl. Sen.Urt. v. 9.5.1974 - II ZR 50/72, LM GmbHG § 43 Nr. 5).

    Wird der Fehlbestand nicht aufgeklärt, so geht das zu Lasten des für die Buch- und Kassenführung verantwortlichen Geschäftsführers (vgl. Sen.Urt. v. 9.5.1974, aaO).

  • BGH, 14.03.1983 - II ZR 103/82

    Anspruch einer GmbH auf Schadensersatz wegen Pflichtwidrigkeit des

    Wie der Kl. in der Berufungsinstanz nicht mehr in Abrede gestellt hat, haftet er der Bekl. nach § 43 II GmbHG für den Schaden, der entstanden ist, weil er seine Pflicht, für eine ordnungsmäßige Buchführung der Gesellschaft zu sorgen (§ 41 I GmbHG), vernachlässigt und die Bekl. infolgedessen in ihrer Kasse einen Fehlbestand in Höhe von 117664,21 DM hat (vgl. Senat, NJW 1974, 1468 = LM § 43 GmbHG Nr. 5).
  • OLG Düsseldorf, 09.06.2005 - 6 U 112/04

    GmbH: Zum Schadensersatzanspruch aus Organhaftung gem. § 43 Abs. 2 in Verb. mit

    Hieraus kann aber der Geschäftsführer, der die unvollständige Rechnungslegung und damit die Minderung ihres Beweiswertes zu verantworten hat, keinen Vorteil ziehen; im Verhältnis zu ihm ist auch bei unzulänglicher Buchführung davon auszugehen, dass ein Fehlbestand nicht nur buchmäßig, sondern tatsächlich bestanden hat (BGH WM 1985, S. 1293 f.; BGB NJW 1974, S. 1468).

    Wird der Fehlbestand nicht aufgeklärt, geht das zu Lasten des Geschäftsführers (BGH WM 1985, S. 1293/1294; BGH NJW 1974, S. 1468).

  • OLG Düsseldorf, 14.10.2008 - 23 U 36/08

    Nichtigkeit des Bauträgervertrags bei Verstoß gegen MaBV

    Die Buchführungspflicht obliegt gemäß § 41 GmbHG dem Geschäftsführer; ihre Verletzung kann Schadensersatzansprüche der Gesellschaft gegen ihn aus § 43 Abs. 2 GmbHG auslösen (BGH, Urteil vom 09.05.1974, II ZR 50/72, DB 1974, 1619), führt aber noch nicht ohne weiteres zu einer Durchgriffs- oder sonstigen Außenhaftung des Gesellschafters gegenüber den Gesellschaftsgläubigern.
  • BGH, 21.03.1977 - II ZR 96/75

    Keine Umdeutung eines sittenwidrigen Rechtsgeschäfts

    Zu Unrecht verweist die Revisionserwiderung - wie in anderem Zusammenhang auch das Berufungsgericht - auf das Senatsurteil vom 9. Mai 1974 - II ZR 50/72, MDR 1974, 914, wonach der für die Buchführung verantwortliche Geschäftsführer einen aus den Büchern nicht aufklärbaren Fehlbestand zu ersetzen hat.
  • BGH, 26.11.1990 - II ZR 223/89

    Nachweis des ungeklärten Verbleibs von Gesellschaftsmitteln

    Dies hat der Senat zwar bisher im wesentlichen nur für Fälle sog. Kassen- oder Warenfehlbestände ausgesprochen, bei denen der buchmäßige Soll-Bestand von dem Ist-Bestand der Kasse oder des Lagers abwich, hier allerdings auch für diejenigen Sachverhalte, in denen der Fehlbestand möglicherweise nur auf einer nicht ordnungsgemäßen, insbesondere unvollständigen Buchführung beruhte (vgl. dazu im einzelnen Urt. v. 8. Juli 1985 aaO.; v. 9. Juni 1980 - II ZR 187/79, WM 1980, 1190 und v. 9. Mai 1974 - II ZR 50/72, NJW 1974, 1468).
  • OLG Düsseldorf, 14.10.2008 - 23 U 5/08

    Bereicherungsansprüche bei gesetzeswidrigem Ratenzahlungsplan

    Die Buchführungspflicht obliegt gemäß § 41 GmbHG dem Geschäftsführer; ihre Verletzung kann Schadensersatzansprüche der Gesellschaft gegen ihn aus § 43 Abs. 2 GmbHG auslösen (BGH, Urteil vom 09.05.1974, II ZR 50/72, DB 1974, 1619), führt aber noch nicht ohne weiteres zu einer Durchgriffs- oder sonstigen Außenhaftung des Gesellschafters gegenüber den Gesellschaftsgläubigern.
  • LAG Hamm, 08.02.1996 - 12 Sa 981/95

    Schadensersatzanspruch aus positiver Verletzung des Arbeitsvertrages; Vermutung

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  • OLG Frankfurt, 18.03.1992 - 23 U 118/91
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 01.07.1974 - 15 W 125/73   

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OLG Hamm, 01.07.1974 - 15 W 125/73 (https://dejure.org/1974,4083)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DNotZ 1975, 233
  • DB 1974, 1619
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