Rechtsprechung
   OLG Celle, 18.05.2006 - 13 U 120/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2941
OLG Celle, 18.05.2006 - 13 U 120/03 (https://dejure.org/2006,2941)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.05.2006 - 13 U 120/03 (https://dejure.org/2006,2941)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. Mai 2006 - 13 U 120/03 (https://dejure.org/2006,2941)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,2941) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Rückgewähransprüche des Insolvenzverwalters: Kontoinhaberschaft an einem von einem Mitarbeiter eines später insolventen Unternehmens auf seinen Namen unter Anschrift seiner Arbeitsstelle errichteten Girokontos und Pflicht des Mitarbeiters zur Herausgabe gutgeschriebener ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 134 BGB; § 138 BGB; § 667 BGB; § 819 Abs. 1 BGB; § 823 Abs. 2 BGB; § 989 BGB; § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO; § 24 Abs. 1 InsO; § 81 Abs. 1 InsO; § 133 Abs. 1 InsO; § 143 InsO; § 27 StGB; § 288 StGB
    Maßgeblichkeit des für die Bank erkennbaren Willens zur Bestimmung des materiell berechtigten Kontoinhabers bei fehlender ausdrücklicher Vereinbarung im Rahmen einer Kontoeröffnung; Begründung eines Treuhandvertrages in Form einer fremdnützigen Verwaltungstreuhand; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgeblichkeit des für die Bank erkennbaren Willens zur Bestimmung des materiell berechtigten Kontoinhabers bei fehlender ausdrücklicher Vereinbarung im Rahmen einer Kontoeröffnung; Begründung eines Treuhandvertrages in Form einer fremdnützigen Verwaltungstreuhand; ...

  • Judicialis

    BGB § 675; ; InsO § 143 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 675; InsO § 143 Abs. 1 Satz 1
    Kontoinhaber bei einem Girokonto - Insolvenzverfahren

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abwicklung des Zahlungsverkehrs einer GmbH über Konto eines Mitarbeiters ? Bestimmung des Kontoinhabers ? Pflicht zur Herausgabe der Zahlungseingänge an den Insolvenzverwalter?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 675; InsO § 143 Abs 1 Satz 1
    Kein Anspruch des Insolvenzverwalters auf Herausgabe von Gutschriften zugunsten eines auf den Namen eines Mitarbeiters laufenden Firmenkontos

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 1878
  • NZI 2007, 22
  • DB 2006, 1784
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.03.1993 - IX ZR 151/92

    Aufrechnung bei uneigennützigem Treuhandverhältnis

    Auszug aus OLG Celle, 18.05.2006 - 13 U 120/03
    Jedenfalls kam zwischen der Schuldnerin und T.####### B.####### ein Treuhandvertrag in Form einer fremdnützigen Verwaltungstreuhand zustande (vgl. BGH NJW 1993, 2041).

    Die allgemeinen Bestimmungen der §§ 134, 138 BGB kommen daneben nicht zur Anwendung, soweit das Geschäft nicht besondere, über die Gläubigerbenachteiligung hinausgehende Umstände aufweist (BGH, NJW 1993, 2041).

  • BGH, 09.12.1993 - IX ZR 100/93

    Anfechtung der Einräumung der formellen Rechtsstellung des Treuhänders

    Auszug aus OLG Celle, 18.05.2006 - 13 U 120/03
    Nur wenn er das Treugut zum eigenen Vorteil veräußert oder verbraucht hat, muss er Wertersatz leisten (BGH NJW 1994, 726, 727; MünchKomm-InsO-Kirchhof, § 143 Rn. 79).

    Der Kläger hat einen solchen Schadensersatzanspruch dem Grunde nach schlüssig vorgetragen (vgl. BGH NJW 1994, 726, 728).

  • BGH, 17.12.2009 - IX ZR 16/09

    Beweislastverteilung hinsichtlich des Vorliegens einer Entreicherung im

    Dies gilt unabhängig davon, ob - was die Vorinstanz nicht feststellen konnte - durch die Übertragung der Gelder auf das Konto der Beklagten dieser in der Funktion einer uneigennützigen Treuhänderin der J. KG Treugut zu dem Zweck zugewandt worden ist, es insgesamt weisungsgemäß weiter zu übertragen (vgl. Münch-Komm-InsO/Kirchhof, 2. Aufl. § 134 Rn. 13; OLG Celle ZIP 2006, 1878, 1880).
  • LG Duisburg, 27.07.2012 - 1 O 105/12

    Schadensersatz aufgrund der Leistung eines Landes als Insolvenzverwalter an einen

    Unstreitig stand das Konto, von welchem die Überweisung erfolgte, der Ehefrau des Gemeinschuldners zu, was erstens bedeutet, daß die aus der Kontoverbindung folgenden Ansprüche gegenüber der Bank seiner Ehefrau und nicht ihm zustanden (vgl. OLG Celle, Urteil vom 18. Mai 2006, 13 U 120/03, ZIP 2006, 1878) und zweitens weiter bedeutet, daß nicht er, sondern seine Ehefrau, vertreten durch ihn, mit der Überweisung über diese Ansprüche verfügt hat (vgl. OLG Celle, Urteil vom 18. Mai 2006, 13 U 120/03, ZIP 2006, 1878).

    Freilich liegt es nach dem Vorbringen des Klägers so, daß es sich bei den Ansprüchen der Ehefrau des Gemeinschuldners um Treugut handelte, welches diese in uneigennütziger Treuhand für ihn innehielt und welches daher der Insolvenzmasse zuzuordnen war (vgl. Uhlenbruck, 13. Auflage 2010, § 35 InsO, Rn. 32 und 28 f., OLG Celle, Urteil vom 18. Mai 2006, 13 U 120/03, ZIP 2006, 1878).

    Die Verfügung über dieses Vermögen durch die Ehefrau des Klägers als Treuhänder fällt jedoch nicht unter § 81 InsO, weil sie keine Verfügung des Gemeinschuldners darstellt (vgl. Uhlenbruck,13. Auflage 2010, § 81 InsO, Rn. 6, OLG Celle, Urteil vom 18. Mai 2006, 13 U 120/03, ZIP 2006, 1878).

    Den genannten Vorschriften nach erlöschen zwar Geschäftsbesorgungsverhältnisse, insbesondere auch Treuhandverhältnisse, sowie Vollmachten (vgl. Uhlenbruck, 13. Auflage 2010, § 35 InsO, Rn. 32, OLG Celle, Urteil vom 18. Mai 2006, 13 U 120/03, ZIP 2006, 1878) mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Vollmachten jedoch nur insoweit, als sie durch den Gemeinschuldner erteilt worden sind, § 117 Abs. 1 BGB.

    Freilich stand dem Gemeinschuldner nach dem Klagevorbringen gegenüber seiner Ehefrau ein jederzeit fälliger Anspruch auf Auskehr der auf ihrem Konto "geparkten" Mittel zu (vgl. OLG Celle, Urteil vom 18. Mai 2006, 13 U 120/03, ZIP 2006, 1878).

  • OLG Celle, 28.10.2011 - 13 W 98/11

    Schadensersatzpflicht eines fremdnützigen Treuhänders durch Eröffnung eines

    Nur wenn er das Treugut zu seinem eigenen Vorteil veräußert oder verbraucht hat, muss er Wertersatz leisten ( BGH, Urteil vom 9. Dezember 1993 - IX ZR 100/93 , zitiert nach [...], Tz. 24 ff.; Senat, Urteile vom 18. Mai 2006 - 13 U 120/03 , zitiert nach [...], Tz. 28; vom 20. November 2008 - 13 U 167/08 , zitiert nach [...], Tz. 11).
  • LG Dresden, 02.11.2007 - 10 O 929/07

    Zur Kenntnis des Kreditinstituts von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei

    Sofern eine ausdrückliche Vereinbarung fehlt, kommt es darauf an, wer unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls nach dem für die Bank erkennbaren Willen des die Kontoeröffnung beantragenden Kunden Gläubiger der Bank werden sollte (OLG Celle, Urt. v. 18.5.2006 - 13 U 120/03, ZIP 2006, 1878 = OLGReport Celle 2006, 607, 610 unter Hinweis auf Staudinger/Jagmann , BGB, 13. Bearb., § 328 Rz. 91 m.w.N.).

    Dies hat bei einem Girokonto besonderes Gewicht (OLG Celle ZIP 2006, 1878 = OLGReport Celle 2006, 607, 610 unter Hinweis auf Gößmann , in: Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, § 29 Rz. 11).

  • OLG Celle, 20.11.2008 - 13 U 167/08

    Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Rückgewährersatz oder Wertersatz gegenüber

    Nur wenn er das Treugut zu seinem eigenen Vorteil veräußert oder verbraucht hat, muss er Wertersatz leisten (BGH, NJW 1994, 726 [BGH 09.12.1993 - IX ZR 100/93] ; Senat, ZIP 2006, 1878; MünchKomm. InsO -Kirchhof, 2. Aufl., § 143 Rdnr. 79; Kreft in HK-InsO, § 129 Rdnr. 89).
  • FG Münster, 15.12.2011 - 11 K 632/07

    Rechtmäßigkeit eines Anfechtungsbescheids und Duldungsbescheids bei Zahlungen von

    Bejaht wird dies ausdrücklich bei Treuhandkonten (z.B. BGH, Urteil vom 09.12.1993 - IX ZR 100/93, NJW 1994, 726; OLG Celle 18.05.2006 - 13 U 120/03, DB 2006, 1784).
  • FG Münster, 15.12.2011 - 11 K 634/07

    Rechtmäßigkeit eines Anfechtungsbescheids und Duldungsbescheids bei Zahlungen von

    Bejaht wird dies ausdrücklich bei Treuhandkonten (z.B. BGH, Urteil vom 09.12.1993 - IX ZR 100/93, NJW 1994, 726; OLG Celle 18.05.2006 - 13 U 120/03, DB 2006, 1784).
  • FG Münster, 15.12.2011 - 11 K 344/08

    Rechtmäßigkeit eines Duldungsbescheids bei Zahlungen von Eltern auf Konten ihrer

    Bejaht wird dies ausdrücklich bei Treuhandkonten (z.B. BGH, Urteil vom 09.12.1993 - IX ZR 100/93, NJW 1994, 726; OLG Celle 18.05.2006 - 13 U 120/03, DB 2006, 1784).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht