Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 14.09.1992

Rechtsprechung
   BVerwG, 24.09.1992 - 7 C 7.92   

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BVerwG, 24.09.1992 - 7 C 7.92 (https://dejure.org/1992,76)
BVerwG, Entscheidung vom 24.09.1992 - 7 C 7.92 (https://dejure.org/1992,76)
BVerwG, Entscheidung vom 24. September 1992 - 7 C 7.92 (https://dejure.org/1992,76)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Schlachterei - Industriegebiet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht: Baurechtliche Zulässigkeit immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiger Anlagen in einem Gewerbegebiet

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit einer immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtigen Anlage (IBR 1993, 432)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1993, 987
  • DVBl 1992, 111
  • DVBl 1993, 111
  • DÖV 1993, 253
  • ZfBR 1993, 132
 
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Wird zitiert von ... (183)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 18.10.1974 - IV C 77.73

    "Vorhandene Bebauung" i.S. von § 34 BBauG; Zulässigkeit von nach § 16 GewO oder §

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1992 - 7 C 7.92
    Der Umstand, daß ein Gewerbebetrieb (hier: eine Schlachterei) eine gemäß § 4 Abs. 1 BImSchG immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage ist, bewirkt allein noch nicht, daß sie bauplanungsrechtlich nur in einem Industriegebiet gemäß § 9 BauNVO zulässig ist (Einschränkung der sog. Typisierungslehre, vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1974 - BVerwG 4 C 77.73 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 45 S. 118 f.).

    Ob das den seinerzeit vom 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts gezogenen Schluß rechtfertigte, solche Anlagen gehörten ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Grad ihrer Emissionen nicht in Gewerbegebiete und dürften dort allenfalls im Wege der Befreiung nach § 31 Abs. 2 BBauG - jetzt BauGB - zugelassen werden (Urteil vom 18. Oktober 1974 - BVerwG 4 C 77.73 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 45 S. 118 f. = NJW 1975, 460 = GewArch 1975, 69 ; bestätigt durch Beschluß vom 11. April 1975 - BVerwG 4 B 37.75 - Buchholz 406.12 § 6 BauNVO Nr. 3 = BRS 29 Nr. 27), mag dahingestellt bleiben.

  • BVerwG, 04.07.1986 - 4 C 31.84

    Zur Abgrenzung der Anwendungsbereiche des Bergrechts, des Baurechts und des

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1992 - 7 C 7.92
    Allerdings stehen Immissionsschutzrecht und Bebauungsrecht in einer Wechselwirkung zueinander: Einerseits konkretisiert das Bundesimmissionschutzgesetz die gebotene Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft allgemein und folglich auch mit Wirkung für das Bebauungsrecht; andererseits bemißt sich die Schutzwürdigkeit eines Gebietes nach dem, was dort planungsrechtlich zulässig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 1989 - 4 C 52.87 - DVBl. 1989, 1050 unter Berufung auf BVerwG, Urteil vom 4. Juli 1986 - 4 C 31.84 - BVerwGE 74, 315 ).
  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 52.87

    Befugnis einer Gemeinde zu vorbeugendem Umweltschutz im Wege

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1992 - 7 C 7.92
    Allerdings stehen Immissionsschutzrecht und Bebauungsrecht in einer Wechselwirkung zueinander: Einerseits konkretisiert das Bundesimmissionschutzgesetz die gebotene Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft allgemein und folglich auch mit Wirkung für das Bebauungsrecht; andererseits bemißt sich die Schutzwürdigkeit eines Gebietes nach dem, was dort planungsrechtlich zulässig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 1989 - 4 C 52.87 - DVBl. 1989, 1050 unter Berufung auf BVerwG, Urteil vom 4. Juli 1986 - 4 C 31.84 - BVerwGE 74, 315 ).
  • BVerwG, 15.11.1991 - 4 C 17.88

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer "unselbständigen" Lagerhalle

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1992 - 7 C 7.92
    Eine solche streng typisierende Betrachtungsweise, die ihre Rechtfertigung nur in den "Formulierungen" der in Rede stehenden Vorschriften sah, die "aufeinander abgestimmt" seien, kann jedenfalls nach der Klarstellung durch § 15 Abs. 3 in der Fassung der Baunutzungsverordnung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132) nicht aufrechterhalten werden (vgl. dazu bereits das Urteil des 4. Senats vom 15. November 1991 - BVerwG 4 C 17.88 - Buchholz 406.12 § 6 BauNVO Nr. 11 S. 12 f.).
  • BVerwG, 11.04.1975 - 4 B 37.75

    Zulässigkeit einer Kraftfahrzeugreparaturwerkstatt im Mischgebiet

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1992 - 7 C 7.92
    Ob das den seinerzeit vom 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts gezogenen Schluß rechtfertigte, solche Anlagen gehörten ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Grad ihrer Emissionen nicht in Gewerbegebiete und dürften dort allenfalls im Wege der Befreiung nach § 31 Abs. 2 BBauG - jetzt BauGB - zugelassen werden (Urteil vom 18. Oktober 1974 - BVerwG 4 C 77.73 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 45 S. 118 f. = NJW 1975, 460 = GewArch 1975, 69 ; bestätigt durch Beschluß vom 11. April 1975 - BVerwG 4 B 37.75 - Buchholz 406.12 § 6 BauNVO Nr. 3 = BRS 29 Nr. 27), mag dahingestellt bleiben.
  • BVerwG, 30.09.1983 - 4 C 74.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Baurecht - BImSchG - Beeinträchtigung

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1992 - 7 C 7.92
    Immissionen, die das nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG zulässige Maß nicht überschreiten, begründen jedoch nach der Rechtsprechung des 4. Senats des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der erkennende Senat anschließt, weder einen schweren und unerträglichen Eingriff in das Eigentum noch eine Verletzung des - hier in § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO konkretisierten - baurechtlichen Rücksichtnahmegebotes (Urteil vom 30. September 1983 - BVerwG 4 C 74.78 - BVerwGE 68, 58 ); denn das Bebauungsrecht vermittelt gegenüber schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des § 3 Abs. 1 BImSchG keinen andersartigen oder weitergehenden Nachbarschutz als § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG.
  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter

    Danach sind Immissionen unzumutbar, die im Sinne des § 3 Abs. 1 BImSchG geeignet sind, erhebliche Belästigungen für die Nachbarschaft hervorzurufen (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. September 1983 - BVerwG 4 C 74.78 - BVerwGE 68, 58, und vom 24. September 1992 - BVerwG 7 C 7.92 - Buchholz 406.12 § 15 BauNVO Nr. 22).
  • BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines

    Das gilt auch für das in § 15 Abs. 1 BauNVO konkretisierte Rücksichtnahmegebot (BVerwG, Urteil vom 24. September 1992 BVerwG 7 C 7.92 DVBl 1993, 111; weitere Nachweise bei Schlichter/Roeser in: Berliner Kommentar zum BauGB, 2. Aufl. 1995, Vorbemerkung zu den §§ 29 bis 38, Rn. 36).
  • BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94

    Autolackiererei im allgemeinen Wohngebiet?

    Welche Maßnahmen dem zur Rücksichtnahme auf seine Nachbarschaft verpflichteten Anlagenbetreiber - möglicherweise auch über das zur Herstellung von Wohnverträglichkleit gebotene Mindestmaß hinaus - zumutbar sind, bestimmt sich nach § 22 Abs. 1 Satz 1 BImSchG (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. September 1983 - BVerwG 4 C 74.78 - BVerwGE 68, 58 [BVerwG 30.09.1983 - 4 C 74/78] und vom 24. September 1992 - BVerwG 7 C 7.92 - Buchholz 406.12 § 15 BauNVO Nr. 22).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.09.1992 - 4 C 15.90   

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https://dejure.org/1992,188
BVerwG, 14.09.1992 - 4 C 15.90 (https://dejure.org/1992,188)
BVerwG, Entscheidung vom 14.09.1992 - 4 C 15.90 (https://dejure.org/1992,188)
BVerwG, Entscheidung vom 14. September 1992 - 4 C 15.90 (https://dejure.org/1992,188)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für einen Abstellplatz für Wohnwagen - Genehmigungsbedürftigkeit bei Anwendung irrevisiblen Landesrechts - Zusammenhang bebauter Ortsteile trotz Baulücken

  • saarheim.de
  • rechtsportal.de

    BauGB § 29 S. 1; BauGB § 34 Abs. 1
    Bauplanungsrecht: Zurechnung zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil, mit Schotter befestigter Stellplatz

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1993, 385
  • NVwZ 1993, 985
  • DVBl 1993, 111
  • DÖV 1993, 260
  • BauR 1993, 300
  • ZfBR 1993, 86
 
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Wird zitiert von ... (159)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1992 - 4 C 15.90
    In diesem Sinne hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 6. November 1968 (a.a.O.) als Beispiel für freie Flächen, die wegen ihrer besonderen Zweckbestimmung einer Bebauung entzogen sind, auch Sportplätze genannt.

    Denn selbst im Sinne von § 29 Satz 1 BauGB unbebaute Flächen können einem Bebauungszusammenhang zuzurechnen sein, wenn sie den optischen Eindruck der Geschlossenheit nicht unterbrechen (BVerwG, Urteil vom 6. November 1968, a.a.O.).

    Zu berücksichtigen ist vielmehr jede vorhandene Bebauung, soweit sie nur in einer Weise geduldet wird, die keinen Zweifel daran läßt, daß sich die zuständigen Behörden mit dem Vorhandensein der Bauten abgefunden haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. November 1968 - BVerwG 4 C 31.66 - BVerwGE 31, 20 ).

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 2.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1992 - 4 C 15.90
    Das Berufungsgericht geht zwar zutreffend davon aus, daß ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil grundsätzlich so weit reicht, wie die aufeinanderfolgende Bebauung trotz vorhandener Baulücken den Eindruck der Geschlossenheit (Zusammengehörigkeit) vermittelt (BVerwG, Urteil vom 6. November 1968 - BVerwG 4 C 2.66 - BVerwGE 31, 20 [BVerwG 06.11.1968 - IV C 2/66], ständige Rechtsprechung).

    Zu berücksichtigen ist vielmehr jede vorhandene Bebauung, soweit sie nur in einer Weise geduldet wird, die keinen Zweifel daran läßt, daß sich die zuständigen Behörden mit dem Vorhandensein der Bauten abgefunden haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. November 1968 - BVerwG 4 C 31.66 - BVerwGE 31, 20 ).

  • BVerwG, 17.09.1991 - 4 B 161.91

    Bauplanungsrecht: Voraussetzungen für die Annahme einer betrieblichen Erweiterung

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1992 - 4 C 15.90
    Eine Zulassung nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 BauGB kommt nicht in Betracht, weil zwischen dem Abstellplatz und dem Kraftfahrzeugreparaturbetrieb des Klägers der erforderliche funktionale Zusammenhang nicht besteht (vgl. BVerwG, Beschluß vom 17. September 1991 - BVerwG 4 B 161.91 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 275 = BRS 52 Nr. 84).
  • BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 25.82

    Bebauungsrecht - Großhandel - Einzelhandel - Wechsel - Nutzungsänderung -

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1992 - 4 C 15.90
    Eine eingestellte Nutzung behält ihre prägende Wirkung so lange, wie nach der Verkehrsauffassung mit der Aufnahme einer gleichartigen Nutzung gerechnet werden kann (BVerwG, Urteil vom 3. Februar 1984 - BVerwG 4 C 25.82 -BVerwGE 68, 360 [BVerwG 03.02.1984 - 4 C 25/82]).
  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 15.84

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs i.S. von § 34 Abs.

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1992 - 4 C 15.90
    Selbst eine nicht mehr vorhandene Bebauung kann für eine gewisse Zeit derart fortwirken, daß ein Grundstück nach Abriß der Bebauung seine Innenbereichsqualität noch behält (BVerwG, Urteil vom 19. September 1986 - BVerwG 4 C 15.84 - BVerwGE 75, 34 [BVerwG 19.09.1986 - 4 C 15/84]).
  • BVerwG, 06.03.1992 - 4 B 35.92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumnis auf Grund anormalen

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1992 - 4 C 15.90
    Er hat ferner entschieden, daß ein befestigter Reitplatz keine Bebauung im Sinne von § 34 Abs. BauGB ist (Beschluß vom 6. März 1992 - BVerwG 4 B 35.92 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 149).
  • BVerwG, 12.12.1990 - 4 C 40.87

    Zuordnung eines Baugrundstücks bei Belastung mit Verkehrslärm

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1992 - 4 C 15.90
    Zwar wird es der Regel entsprechen, daß der Bebauungszusammenhang am letzten Baukörper endet; möglich ist aber, daß ihm noch ein oder mehrere unbebaute Grundstücke bis zu einer sich aus der örtlichen Situation ergebenden natürlichen Grenze zuzuordnen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1990 - BVerwG 4 C 40.87 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 138 = ZfBR 1991, 126).
  • BVerwG, 30.06.2015 - 4 C 5.14

    Bauvorbescheid; bauplanungsrechtliche Zulässigkeit; Wohnbauvorhaben;

    Den Bebauungszusammenhang selbst herstellen oder zu seiner Entwicklung beitragen können nur Bauwerke, die optisch wahrnehmbar sind und ein gewisses Gewicht haben, so dass sie geeignet sind, ein Gebiet als einen Ortsteil mit einem bestimmten Charakter zu prägen (BVerwG, Urteil vom 14. September 1992 - 4 C 15.90 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 152 S. 67).

    Der innere Grund für die Rechtsfolge des § 34 BauGB liegt darin, dass die nach der Siedlungsstruktur angemessene Fortentwicklung der Bebauung eines Bereichs zugelassen werden soll (BVerwG, Urteil vom 14. September 1992 - 4 C 15.90 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB S. 67 sowie Beschluss vom 2. März 2000 - 4 B 15.00 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 198 S. 16).

  • BVerwG, 19.04.2012 - 4 C 10.11

    Hafengebiet; Stellplätze; Parkplatz; Parkhaus; Lagerhalle; Nutzungsänderung;

    Unter den Begriff der Bebauung im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB fallen indes nur bauliche Anlagen, die optisch wahrnehmbar sind und ein gewisses Gewicht haben, so dass sie geeignet sind, ein Gebiet als einen Ortsteil mit einem bestimmten Charakter mitzuprägen (Urteil vom 14. September 1992 - BVerwG 4 C 15.90 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 152 S. 67).

    Ihnen fehlt die maßstabbildende Kraft, weil sie sich dem Beobachter bei einer optischen Bewertung eher als unbebaut darstellen (Urteil vom 14. September 1992 a.a.O.).

  • BVerwG, 02.03.2000 - 4 B 15.00

    Begriffe der "Bebauung" und des "Bebauungszusammenhangs" i.S. von § 34 Abs. 1

    Dies trifft ausschließlich für Anlagen zu, die optisch wahrnehmbar und nach Art und Gewicht geeignet sind, ein Gebiet als einen Ortsteil mit einem bestimmten städtebaulichen Charakter zu prägen (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. September 1992 - BVerwG 4 C 15.90 - und vom 17. Juni 1993 - BVerwG 4 C 17.91 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nrn. 152 und 158).
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