Rechtsprechung
EuGH, 25.10.2001 - C-49/98 , C-50/98 , C-52/98 , C-53/98 , C-54/98 , C-68/98 , C-69/98 , C-70/98, C-71/98 |
Volltextveröffentlichungen (19)
- lexetius.com
Freier Dienstleistungsverkehr - Vorübergehende Entsendung zur Erfüllung eines Vertrages - Jahresurlaub und Urlaubsgeld
- Europäischer Gerichtshof
Finalarte
- Europäischer Gerichtshof
Oliveira Rocha
- Europäischer Gerichtshof
Tudor Stone
- Europäischer Gerichtshof
Turiprata
- Europäischer Gerichtshof
Dos Santos Sousa
- Europäischer Gerichtshof
Engil
- EU-Kommission
Finalarte u.a.
EG-Vertrag, Artikel 59 [nach Änderung jetzt Artikel 49 EG] und Artikel 60 [jetzt Artikel 50 EG]
1. Freier Dienstleistungsverkehr - Beschränkungen - Verpflichtung der Dienstleistungen erbringenden Unternehmen des Baugewerbes, auf zu diesem Zweck entsandte Arbeitnehmer die Urlaubsregelung des Aufnahmemitgliedstaats anzuwenden - Zulässigkeit - Voraussetzungen - EU-Kommission
Finalarte u.a.
- Wolters Kluwer
Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen; Garantie für Urlaubsansprüche eines Arbeitnehmers im Baugewerbe; Voraussetzungen für einen Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen für Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld gegen die Urlaubskasse ; ...
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Judicialis
EGV Art. 59 a.F.; ; EGV Art. 49; ; EGV Art. 60 a.F.; ; EGV Art. 50
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EG-Vertrag Art. 59; EG-Vertrag Art. 60
1. Freier Dienstleistungsverkehr - Beschränkungen - Verpflichtung der Dienstleistungen erbringenden Unternehmen des Baugewerbes, auf zu diesem Zweck entsandte Arbeitnehmer die Urlaubsregelung des Aufnahmemitgliedstaats anzuwenden - Zulässigkeit - Voraussetzungen - ... - rechtsportal.de
1. Freier Dienstleistungsverkehr - Beschränkungen - Verpflichtung der Dienstleistungen erbringenden Unternehmen des Baugewerbes, auf zu diesem Zweck entsandte Arbeitnehmer die Urlaubsregelung des Aufnahmemitgliedstaats anzuwenden - Zulässigkeit - Voraussetzungen
- datenbank.nwb.de
Entsendung von Arbeitnehmern - Anwendbarkeit der sozialen Schutzvorschriften des Aufnahmestaates
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Arbeit & Soziales - Einzahlungspflicht ausländischer Firmen in Bau-Urlaubskasse
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
EG-Vertrag Art. 48 und 59 (nach Änderung jetzt Art. 39 EG und ... 49 EG); EG-Vertrag Art. 60 (jetzt Art. 50 EG); Richtlinie 96/71/EG vom 16. 12. 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen (ABl. 1997 L 18, S. 1) Art. 3 Abs. 1
Arbeitnehmer-Entsendegesetz: Kein Verstoß gegen EG-Vertrag durch Erstreckung der deutschen Urlaubsregelungen des Baugewerbes auf ausländische Unternehmen und deren entsandte Arbeitnehmer bei Gewährleistung angemessenen Arbeitnehmerschutzes im Allgemeininteresse - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)
Freizügigkeit - EIN MITGLIEDSTAAT KANN UNTER BESTIMMTEN VORAUSSETZUNGEN EIN UNTERNEHMEN DES BAUGEWERBES, DAS IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT ANSÄSSIG IST UND ARBEITNEHMER ENTSENDET, DER ANWENDUNG EINER URLAUBSREGELUNG UNTERWERFEN, WENN DIESE DEN ENTSANDTEN ARBEITNEHMERN ...
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Arbeitsgerichts Wiesbaden - Auslegung der Artikel 48, 59 und 60 EG-Vertrag (jetzt Artikel 39 EG, 49 EG und 50 EG) - Nationale Rechtsvorschriften über die Entsendung von Arbeitnehmern, wonach bestimmte Vorschriften von für allgemein verbindlich ...
Verfahrensgang
- ArbG Wiesbaden, 10.02.1998 - 1 Ca 1672/97
- ArbG Wiesbaden, 16.02.1998 - 5 Ca 2069/97
- ArbG Wiesbaden, 17.02.1998 - 8 Ca 1145/97
- ArbG Wiesbaden, 17.02.1998 - 8 Ca 1986/97
- ArbG Wiesbaden, 17.02.1998 - 8 Ca 1987/97
- ArbG Wiesbaden, 27.02.1998 - 6 Ca 2165/97
- ArbG Wiesbaden, 27.02.1998 - 6 Ca 2771/97
- ArbG Wiesbaden, 27.02.1998 - 7 Ca 2472/97
- ArbG Wiesbaden, 27.02.1998 - 7 Ca 2536/97
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2000 - C-49/98
- EuGH, 25.10.2001 - C-49/98 , C-50/98 , C-52/98 , C-53/98 , C-54/98 , C-68/98 , C-69/98 , C-70/98, C-71/98
- ArbG Wiesbaden, 17.05.2002 - 7 Ca 2536/97
- ArbG Wiesbaden, 17.05.2002 - 7 Ca 2634/98
- ArbG Wiesbaden, 17.01.2003 - 5 Ca 2069/97
- LAG Hessen, 24.03.2003 - 16 Sa 874/02
- BAG, 20.07.2004 - 9 AZR 343/03
- ArbG Wiesbaden - 6 Ca 2165/97 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Papierfundstellen
- NJW 2001, 3769 (Ls.)
- EuZW 2001, 759
- NZBau 2002, 48
- NZA 2001, 1377
- DVBl 2002, 108
- DVBl 2002, 109
- BB 2001, 2648
- BB 2002, 392
- DB 2001, 2723
Wird zitiert von ... (91) Neu Zitiert selbst (8)
- EuGH, 15.03.2001 - C-165/98
Mazzoleni und ISA
Auszug aus EuGH, 25.10.2001 - C-49/98
Nach ständiger Rechtsprechung verlangt Artikel 59 EG-Vertrag nicht nur die Beseitigung jeder Diskriminierung des in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Dienstleistenden aufgrund seiner Staatsangehörigkeit, sondern auch die Aufhebung allerBeschränkungen - selbst wenn sie unterschiedslos für inländische Dienstleistende wie für solche aus anderen Mitgliedstaaten gelten -, sofern sie geeignet sind, die Tätigkeiten des Dienstleistenden, der in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist und dort rechtmäßig ähnliche Dienstleistungen erbringt, zu unterbinden, zu behindern oder weniger attraktiv zu machen (vgl. insbesondere Urteile vom 23. November 1999 in den Rechtssachen C-369/96 und C-376/96, Arblade u. a., Slg. 1999, I-8453, Randnr. 33, und vom 15. März 2001 in der Rechtssache C-165/98, Mazzoleni und ISA, Slg. 2001, I-2189, Randnr. 22).Ein Mitgliedstaat darf insbesondere die Erbringung von Dienstleistungen in seinem Hoheitsgebiet nicht von der Einhaltung all derjenigen Voraussetzungen abhängig machen, die für eine Niederlassung gelten, und damit den Bestimmungen des EG-Vertrags, deren Ziel es gerade ist, die Dienstleistungsfreiheit zu gewährleisten, jede praktische Wirksamkeit nehmen (vgl. Urteile vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-76/90, Säger, Slg. 1991, I-4221, Randnr. 13, sowie Mazzoleni und ISA, Randnr. 23).
Die Anwendung der nationalen Regelungen des Aufnahmemitgliedstaats auf Dienstleistende ist geeignet, Dienstleistungen zu unterbinden, zu behindern oder weniger attraktiv zu machen, soweit daraus zusätzliche Kosten und zusätzliche administrative und wirtschaftliche Belastungen folgen (vgl. Urteil Mazzoleni und ISA, Randnr. 24).
Der freie Dienstleistungsverkehr darf als fundamentaler Grundsatz des Vertrages nur durch Regelungen beschränkt werden, die durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt sind und für alle im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats tätigen Personen oder Unternehmen gelten, soweit dieses Interesse nicht durch die Vorschriften geschützt wird, denen der Dienstleistende in dem Mitgliedstaat unterliegt, in dem er ansässig ist (vgl. insbesondere Urteile Arblade u. a., Randnr. 34, sowie Mazzoleni und ISA, Randnr. 25).
Die Anwendung der nationalen Regelungen eines Mitgliedstaats auf in anderen Mitgliedstaaten niedergelassene Dienstleistende muss geeignet sein, die Verwirklichung des mit ihnen verfolgten Zieles zu gewährleisten, und darf nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Zieles erforderlich ist (vgl. insbesondere Urteile Arblade u. a., Randnr. 35, sowie Mazzoleni und ISA, Randnr. 26).
Zu den bereits vom Gerichtshof anerkannten zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gehört der Schutz der Arbeitnehmer (vgl. insbesondere Urteile Arblade u. a., Randnr. 36, sowie Mazzoleni und ISA, Randnr. 27).
- EuGH, 05.06.1997 - C-398/95
Syndesmos ton en Elladi Touristikon kai Taxidiotikon Grafeion / Ypourgos Ergasias
Auszug aus EuGH, 25.10.2001 - C-49/98
Nach ständiger Rechtsprechung lassen sich Maßnahmen, die eine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit darstellen, aber nicht durch Ziele wirtschaftlicher Art wie den Schutz der inländischen Unternehmen rechtfertigen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. April 1988 in der Rechtssache 352/85, Bond van Adverteerders u. a., Slg. 1988, 2085, Randnr. 34, und vom 5. Juni 1997 in der Rechtssache C-398/95, SETTG, Slg. 1997, I-3091, Randnr. 23). - EuGH, 26.04.1988 - 352/85
Bond van Adverteerders / Niederlande State
Auszug aus EuGH, 25.10.2001 - C-49/98
Nach ständiger Rechtsprechung lassen sich Maßnahmen, die eine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit darstellen, aber nicht durch Ziele wirtschaftlicher Art wie den Schutz der inländischen Unternehmen rechtfertigen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. April 1988 in der Rechtssache 352/85, Bond van Adverteerders u. a., Slg. 1988, 2085, Randnr. 34, und vom 5. Juni 1997 in der Rechtssache C-398/95, SETTG, Slg. 1997, I-3091, Randnr. 23).
- EuGH, 23.11.1999 - C-369/96
Arblade
Auszug aus EuGH, 25.10.2001 - C-49/98
Nach ständiger Rechtsprechung verlangt Artikel 59 EG-Vertrag nicht nur die Beseitigung jeder Diskriminierung des in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Dienstleistenden aufgrund seiner Staatsangehörigkeit, sondern auch die Aufhebung allerBeschränkungen - selbst wenn sie unterschiedslos für inländische Dienstleistende wie für solche aus anderen Mitgliedstaaten gelten -, sofern sie geeignet sind, die Tätigkeiten des Dienstleistenden, der in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist und dort rechtmäßig ähnliche Dienstleistungen erbringt, zu unterbinden, zu behindern oder weniger attraktiv zu machen (vgl. insbesondere Urteile vom 23. November 1999 in den Rechtssachen C-369/96 und C-376/96, Arblade u. a., Slg. 1999, I-8453, Randnr. 33, und vom 15. März 2001 in der Rechtssache C-165/98, Mazzoleni und ISA, Slg. 2001, I-2189, Randnr. 22). - EuGH, 03.03.1994 - C-332/92
Eurico Italia u.a. / Ente Nazionale Risi
Auszug aus EuGH, 25.10.2001 - C-49/98
Es ist allein Sache des nationalen Gerichts, die Erheblichkeit einer Vorlagefrage zu beurteilen, und nur wenn offenkundig überhaupt kein Zusammenhang mit dem Ausgangsrechtsstreit besteht, ist die Frage unzulässig (vgl. Urteil vom 3. März 1994 in den Rechtssachen C-332/92, C-333/92 und C-335/92, Eurico Italia u. a., Slg. 1994, I-711, Randnr. 17). - EuGH, 09.08.1994 - C-43/93
Vander Elst / Office des migrations internationales
Auszug aus EuGH, 25.10.2001 - C-49/98
Hierzu hat der Gerichtshof festgestellt, dass Arbeitnehmer, die von einem in einem Mitgliedstaat ansässigen Unternehmen beschäftigt und vorübergehend zur Erbringung einer Dienstleistung in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, keinen Zutritt zum Arbeitsmarkt dieses zweiten Staates verlangen, da sie nach Erfüllung ihrer Aufgabe in ihr Herkunfts- oder Wohnsitzland zurückkehren (vgl. Urteile vom 27. März 1990 in der Rechtssache C-113/89, Rush Portuguesa, Slg. 1990, I-1417, Randnr. 15, und vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-43/93, Vander Elst, Slg. 1994, I-3803, Randnr. 21). - EuGH, 27.03.1990 - C-113/89
Rush Portuguesa / Office national d'immigration
Auszug aus EuGH, 25.10.2001 - C-49/98
Hierzu hat der Gerichtshof festgestellt, dass Arbeitnehmer, die von einem in einem Mitgliedstaat ansässigen Unternehmen beschäftigt und vorübergehend zur Erbringung einer Dienstleistung in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, keinen Zutritt zum Arbeitsmarkt dieses zweiten Staates verlangen, da sie nach Erfüllung ihrer Aufgabe in ihr Herkunfts- oder Wohnsitzland zurückkehren (vgl. Urteile vom 27. März 1990 in der Rechtssache C-113/89, Rush Portuguesa, Slg. 1990, I-1417, Randnr. 15, und vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-43/93, Vander Elst, Slg. 1994, I-3803, Randnr. 21). - EuGH, 25.07.1991 - C-76/90
Säger / Dennemeyer
Auszug aus EuGH, 25.10.2001 - C-49/98
Ein Mitgliedstaat darf insbesondere die Erbringung von Dienstleistungen in seinem Hoheitsgebiet nicht von der Einhaltung all derjenigen Voraussetzungen abhängig machen, die für eine Niederlassung gelten, und damit den Bestimmungen des EG-Vertrags, deren Ziel es gerade ist, die Dienstleistungsfreiheit zu gewährleisten, jede praktische Wirksamkeit nehmen (vgl. Urteile vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-76/90, Säger, Slg. 1991, I-4221, Randnr. 13, sowie Mazzoleni und ISA, Randnr. 23).
- EuGH, 11.12.2007 - C-438/05
KOLLEKTIVE MASSNAHMEN, DIE DARAUF ABZIELEN, EIN AUSLÄNDISCHES UNTERNEHMEN ZUM …
Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass das Recht auf Durchführung einer kollektiven Maßnahme, die den Schutz der Arbeitnehmer zum Ziel hat, ein berechtigtes Interesse darstellt, das grundsätzlich eine Beschränkung einer der vom Vertrag gewährleisteten Grundfreiheiten rechtfertigen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil Schmidberger, Randnr. 74), und dass der Schutz der Arbeitnehmer zu den bereits vom Gerichtshof anerkannten zwingenden Gründen des Allgemeininteresses zählt (vgl. u. a. Urteile vom 23. November 1999, Arblade u. a., C-369/96 und C-376/96, Slg. 1999, I-8453, Randnr. 36, vom 15. März 2001, Mazzoleni und ISA, C-165/98, Slg. 2001, I-2189, Randnr. 27, und vom 25. Oktober 2001, Finalarte u. a., C-49/98, C-50/98, C-52/98 bis C-54/98 und C-68/98 bis C-71/98, Slg. 2001, I-7831, Randnr. 33). - EuGH, 18.12.2007 - C-341/05
Freier Dienstleistungsverkehr - Zur Vereinbarkeit einer kollektiven Maßnahme mit …
Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass im Recht auf Durchführung einer kollektiven Maßnahme, die den Schutz der Arbeitnehmer des Aufnahmemitgliedstaats gegen ein etwaiges Sozialdumping zum Ziel hat, ein zwingender Grund des Allgemeininteresses im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofs liegen kann, der grundsätzlich eine Beschränkung einer der vom Vertrag gewährleisteten Grundfreiheiten zu rechtfertigen vermag (vgl. in diesem Sinne Urteile Arblade u. a., Randnr. 36, vom 15. März 2001, Mazzoleni und ISA, C-165/98, Slg. 2001, I-2189, Randnr. 27, vom 25. Oktober 2001, Finalarte u. a., C-49/98, C-50/98, C-52/98 bis C-54/98 und C-68/98 bis C-71/98, Slg. 2001, I-7831, Randnr. 33, und vom 11. Dezember 2007, 1nternational Transport Workers' Federation und Finnish Seamen's Union, C-438/05, I-0000, Randnr. 77). - BAG, 06.11.2002 - 5 AZR 617/01
Bürgenhaftung für Mindestlohn
a) Nach der Rechtsprechung des EuGH verlangt Art. 49 EG nicht nur die Beseitigung jeder Diskriminierung des in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Dienstleistenden auf Grund seiner Staatsangehörigkeit, sondern auch die Aufhebung aller Beschränkungen - selbst wenn sie unterschiedslos für inländische Dienstleistende wie für solche aus anderen Mitgliedstaaten gelten -, sofern sie geeignet sind, die Tätigkeit des Dienstleistenden, der in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist und dort rechtmäßig ähnliche Dienstleistungen erbringt, zu unterbinden, zu behindern oder weniger attraktiv zu machen (EuGH 25. Oktober 2001 - Rs C-49/98 - AP AEntG § 1 Nr. 8 [Finalarte]; 23. November 1999 - Rs C-369/96 - AP EG-Vertrag Art. 59 Nr. 1 [Arblade]).a) Der freie Dienstleistungsverkehr als fundamentaler Grundsatz darf nur durch Regelungen beschränkt werden, die durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt sind und für alle im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaates tätigen Personen oder Unternehmen gelten, soweit dieses Interesse nicht bereits durch Vorschriften geschützt wird, denen der Dienstleistende in dem Mitgliedstaat unterliegt, in dem er ansässig ist (EuGH 25. Oktober 2001 aaO [Finalarte];… 24. Januar 2002 aaO [Portugaia Construçoes]).
Zu den zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gehört der Schutz der Arbeitnehmer (…EuGH 23. November 1999 aaO [Arblade]; 25. Oktober 2001 aaO [Finalarte]).
Dies gilt insbesondere für Bestimmungen, die zwar die Zahlung des Mindestlohns sicherstellen wollen, damit aber den Schutz inländischer Unternehmen verfolgen (EuGH 25. Oktober 2001 aaO [Finalarte]).
Ausschlaggebend ist, ob die in Frage stehende Regelung bei objektiver Betrachtung den Schutz der Arbeitnehmer fördert (EuGH 25. Oktober 2001 aaO [Finalarte]).
- EuGH, 25.10.2001 - C-53/98
Tecnamb-Tecnologia do Ambiente
In den verbundenen Rechtssachen C-49/98, C-50/98, C-52/98 bis C-54/98 und C-68/98 bis C-71/98.Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (C-49/98),.
Tudor Stone Ltd (C-52/98),.
Turiprata Construções Civil L da (C-54/98),.
Duarte dos Santos Sousa (C-68/98),.
Santos & Kewitz Construções L da (C-69/98),.
Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (C-70/98).
Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (C-71/98).
Das Arbeitsgericht Wiesbaden hat mit Beschlüssen vom 10. Februar 1998 (C-49/98), 16. Februar 1998 (C-50/98) und 17. Februar 1998 (C-52/98 bis C-54/98), beim Gerichtshof eingegangen am 24. Februar 1998, und vom 27. Februar 1998 (C-68/98 bis C-71/98), beim Gerichtshof eingegangen am 13. März 1998, gemäß Artikel 177 EG-Vertrag (jetzt Artikel 234 EG) vier Fragen nach der Auslegung der Artikel 48 und 59 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 39 EG und 49 EG) und des Artikels 60 EG-Vertrag (jetzt Artikel 50 EG) sowie des Artikels 3 Absatz 1 Unterabsatz 1 zweiterGedankenstrich Buchstabe b der Richtlinie 96/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen (…ABl. 1997, L 18, S. 1) zur Vorabentscheidung vorgelegt.
Drei dieser Verfahren (C-49/98, C-70/98 und C-71/98) betreffen negative Feststellungsklagen.
Die anderen Verfahren (C-50/98, C-52/98 bis C-54/98, C-68/98 und C-69/98) betreffen Klagen der Kasse auf Zahlung von Beiträgen und Erteilung von Auskünften gegen in einem anderen Mitgliedstaat als der Bundesrepublik Deutschland ansässige Arbeitgeber, die Arbeitnehmer nach Deutschland entsandt haben.
- EuGH, 25.10.2001 - C-70/98
Portugaia Construções
In den verbundenen Rechtssachen C-49/98, C-50/98, C-52/98 bis C-54/98 und C-68/98 bis C-71/98.Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (C-49/98),.
Tudor Stone Ltd (C-52/98),.
Tecnamb-Tecnologia do Ambiente L da (C-53/98),.
Turiprata Construções Civil L da (C-54/98),.
Duarte dos Santos Sousa (C-68/98),.
Santos & Kewitz Construções L da (C-69/98),.
Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (C-71/98).
Das Arbeitsgericht Wiesbaden hat mit Beschlüssen vom 10. Februar 1998 (C-49/98), 16. Februar 1998 (C-50/98) und 17. Februar 1998 (C-52/98 bis C-54/98), beim Gerichtshof eingegangen am 24. Februar 1998, und vom 27. Februar 1998 (C-68/98 bis C-71/98), beim Gerichtshof eingegangen am 13. März 1998, gemäß Artikel 177 EG-Vertrag (jetzt Artikel 234 EG) vier Fragen nach der Auslegung der Artikel 48 und 59 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 39 EG und 49 EG) und des Artikels 60 EG-Vertrag (jetzt Artikel 50 EG) sowie des Artikels 3 Absatz 1 Unterabsatz 1 zweiterGedankenstrich Buchstabe b der Richtlinie 96/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen (…ABl. 1997, L 18, S. 1) zur Vorabentscheidung vorgelegt.
Drei dieser Verfahren (C-49/98, C-70/98 und C-71/98) betreffen negative Feststellungsklagen.
Die anderen Verfahren (C-50/98, C-52/98 bis C-54/98, C-68/98 und C-69/98) betreffen Klagen der Kasse auf Zahlung von Beiträgen und Erteilung von Auskünften gegen in einem anderen Mitgliedstaat als der Bundesrepublik Deutschland ansässige Arbeitgeber, die Arbeitnehmer nach Deutschland entsandt haben.
- EuGH, 25.10.2001 - C-69/98
Santos & Kewitz Construções
In den verbundenen Rechtssachen C-49/98, C-50/98, C-52/98 bis C-54/98 und C-68/98 bis C-71/98.Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (C-49/98),.
Tudor Stone Ltd (C-52/98),.
Tecnamb-Tecnologia do Ambiente L da (C-53/98),.
Turiprata Construções Civil L da (C-54/98),.
Duarte dos Santos Sousa (C-68/98),.
Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (C-70/98).
Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (C-71/98).
Das Arbeitsgericht Wiesbaden hat mit Beschlüssen vom 10. Februar 1998 (C-49/98), 16. Februar 1998 (C-50/98) und 17. Februar 1998 (C-52/98 bis C-54/98), beim Gerichtshof eingegangen am 24. Februar 1998, und vom 27. Februar 1998 (C-68/98 bis C-71/98), beim Gerichtshof eingegangen am 13. März 1998, gemäß Artikel 177 EG-Vertrag (jetzt Artikel 234 EG) vier Fragen nach der Auslegung der Artikel 48 und 59 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 39 EG und 49 EG) und des Artikels 60 EG-Vertrag (jetzt Artikel 50 EG) sowie des Artikels 3 Absatz 1 Unterabsatz 1 zweiterGedankenstrich Buchstabe b der Richtlinie 96/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen (…ABl. 1997, L 18, S. 1) zur Vorabentscheidung vorgelegt.
Drei dieser Verfahren (C-49/98, C-70/98 und C-71/98) betreffen negative Feststellungsklagen.
Die anderen Verfahren (C-50/98, C-52/98 bis C-54/98, C-68/98 und C-69/98) betreffen Klagen der Kasse auf Zahlung von Beiträgen und Erteilung von Auskünften gegen in einem anderen Mitgliedstaat als der Bundesrepublik Deutschland ansässige Arbeitgeber, die Arbeitnehmer nach Deutschland entsandt haben.
- EuGH, 03.10.2006 - C-290/04
FKP Scorpio Konzertproduktionen - Artikel 59 EWG-Vertrag (später Artikel 59 …
46 Ausgehend von der vom Bundesfinanzhof zugrunde gelegten Feststellung, dass im entscheidungserheblichen Zeitraum die Betriebsausgaben eines gebietsfremden Dienstleisters in einem Erstattungsverfahren nachträglich berücksichtigt werden konnten, ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung nationale Regelungen des Aufnahmemitgliedstaats für Dienstleistende Dienstleistungen von in anderen Mitgliedstaaten ansässigen Personen oder Unternehmen unterbinden, behindern oder weniger attraktiv machen können, sofern sie zusätzliche administrative und wirtschaftliche Kosten und Belastungen verursachen (vgl. Urteile vom 15. März 2001 in der Rechtssache C-165/98, Mazzoleni und ISA, Slg. 2001, I-2189, Randnr. 24, und vom 25. Oktober 2001 in den verbundenen Rechtssachen C-49/98, C-50/98, C-52/98 bis C-54/98 und C-68/98 bis C-71/98, Finalarte u. a., Slg. 2001, I-7831, Randnr. 30). - EuGH, 19.01.2006 - C-244/04
DIE ARBEITSVISUMREGELUNG, DIE DEUTSCHLAND AUF ANGEHÖRIGE VON DRITTSTAATEN …
37 Unter diesen Umständen ist zu prüfen, ob die Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs, die sich aus der Praxis der deutschen Behörden ergeben, durch ein im Allgemeininteresse liegendes Ziel gerechtfertigt sind und ob sie gegebenenfalls erforderlich sind, um dieses Ziel effektiv und mit den geeigneten Mitteln zu verfolgen (vgl. Urteile vom 25. Oktober 2001 in den Rechtssachen C-49/98, C-50/98, C-52/98 bis C-54/98 und C-68/98 bis C-71/98, Finalarte u. a., Slg. 2001, I-7831, Randnr. 37, und Kommission/Luxemburg, Randnr. 26). - BAG, 20.07.2004 - 9 AZR 343/03
Urlaubskassenverfahren für Arbeitgeber aus Portugal
Das Arbeitsgericht hat ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet (gleich lautend: Arbeitsgericht Wiesbaden 10. Februar 1998 - 1 Ca 1672/97 - AP AEntG § 1 Nr. 1), das mit Urteil des Gerichtshofs vom 25. Oktober 2001 (verbundene Rechtssachen - C-49/98, C-50/98, C-52/98 bis C-54/98 und C-68/98 bis C-71/98 - Finalarte u.a. EuGHE I 2001, 7884) beantwortet wurde.a) Wie der EuGH in dem ua. in diesem Verfahren eingeholten Urteil vom 25. Oktober 2001 (verbundene Rechtssachen - C-49/98, C-50/98, C-52/98 bis C-54/98 und C-68/98 bis C-71/98 - Finalarte u.a. EuGHE I 2001, 7884) entschieden hat, verlangt dieser Grundsatz nicht nur die Beseitigung jeder Diskriminierung des in einem anderen Mitgliedsstaat ansässigen Dienstleistenden auf Grund seiner Staatsangehörigkeit, sondern auch die Aufhebung aller Beschränkungen - selbst wenn sie unterschiedslos für inländische Dienstleistende wie für solche aus anderen Mitgliedsstaaten gelten - sofern sie geeignet sind, die Tätigkeit des Dienstleistenden, der in einem Mitgliedsstaat ansässig ist und der dort rechtmäßig inländische Dienstleistungen erbringt, zu unterbinden, zu behindern oder weniger attraktiv zu machen.
Der EuGH hat in seiner Entscheidung vom 25. Oktober 2001 (verbundene Rechtssachen - C-49/98, C-50/98, C-52/98 bis C-54/98 und C-68/98 bis C-71/98 - Finalarte u.a. EuGHE I 2001, 7884) die oben - B I 5 a der Gründe - widergegebenen Grundsätze zur Prüfung aufgestellt, ob eine mit der Dienstleistungsfreiheit unvereinbare Erschwerung der wirtschaftlichen Tätigkeit von Dienstleistungserbringern mit Sitz in anderen Mitgliedsstaaten der EG vorliegt.
- BAG, 13.05.2015 - 10 AZR 495/14
Mindestlohn - Entgeltfortzahlung
Mit der generellen Anwendung des Überwiegensprinzips auf Arbeitgeber mit Sitz im In- und Ausland wird dabei auch unionsrechtlichen Bedenken gegen die frühere Fassung von § 1 Abs. 4 AEntG Rechnung getragen (vgl. EuGH 25. Oktober 2001 - C-49/98 ua. - Rn. 82 f., Slg. 2001, I-7831) . - EuGH, 18.07.2007 - C-490/04
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzungsverfahren - Zulässigkeit - Art. 49 …
- LSG Bayern, 14.02.2002 - L 10 AL 147/01
Zulässigkeit negativer Feststellungsklage; Möglichkeit ordnungsrechtlicher …
- BGH, 19.01.2010 - StB 27/09
Eröffnung des Hauptverfahrens wegen ungenehmigter Exporte in den Iran
- BAG, 21.11.2007 - 10 AZR 782/06
Arbeitnehmerentsendung - selbständige Betriebsabteilung
- EuGH, 24.01.2002 - C-164/99
EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM UNTERNEHMEN DES BAUGEWERBES, DAS IN EINEM ANDEREN …
- EuGH, 07.10.2010 - C-515/08
dos Santos Palhota u.a. - Freier Dienstleistungsverkehr - Art. 56 AEUV und 57 …
- FG Baden-Württemberg, 17.07.2018 - 11 K 544/16
Anwendbarkeit des Mindestlohngesetzes (MiLoG) auf ausländische …
- BAG, 25.01.2005 - 9 AZR 44/04
Urlaubskassenverfahren des Baugewerbes - betrieblicher Geltungsbereich
- LAG Niedersachsen, 17.05.2002 - 10 TaBV 22/02
Auslegung des Arbeitszeitbegriffs in Art. 2 Ziffer 1) der Richtlinie 93/104/EG; …
- BAG, 19.11.2014 - 10 AZR 787/13
Selbständige Betriebsabteilung iSd. § 1 Abs. 2 Abschn. VI Unterabs. 1 Satz 3 VTV …
- BSG, 07.05.2019 - B 11 AL 11/18 R
Förderung der ganzjährigen Beschäftigung - Anspruch auf Saison-Kurzarbeitergeld …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.05.2007 - C-341/05
NACH AUFFASSUNG VON GENERALANWALT MENGOZZI KÖNNEN GEWERKSCHAFTEN DURCH KOLLEKTIVE …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2007 - C-319/06
Kommission / Luxemburg - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 226 EG - …
- BAG, 17.11.2010 - 10 AZR 845/09
Bauliche Leistungen - Rohrleitungsbau
- BSG, 06.03.2003 - B 11 AL 27/02 R
Arbeitnehmerentsendung - grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung - Umfang …
- BAG, 20.07.2004 - 9 AZR 369/03
Urlaubskassenverfahren für Arbeitgeber aus Portugal
- OLG Koblenz, 19.02.2014 - 1 Verg 8/13
Mindestlohnerklärung I - Vorabentscheidungsersuchen in einem …
- BAG, 28.09.2005 - 10 AZR 28/05
Arbeitnehmerentsendung - selbständige Betriebsabteilung
- EuGH, 19.06.2008 - C-319/06
Kommission / Luxemburg - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Entsendung von …
- VGH Hessen, 22.04.2021 - 7 B 312/21
Rechtsnatur des Vander Elst-Visums
- BSG, 10.12.2019 - B 11 AL 1/19 R
Pflicht zur Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen - Berechnung der …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2007 - C-346/06
Rüffert - Richtlinie 96/71/EG - Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der …
- BAG, 19.11.2008 - 10 AZR 864/07
Baugewerbe - selbständige Betriebsabteilung
- EuGH, 21.10.2004 - C-445/03
Kommission / Luxemburg
- BAG, 03.05.2006 - 10 AZR 344/05
Urlaubskassenverfahren für Arbeitgeber aus der Schweiz
- BAG, 15.02.2012 - 10 AZR 711/10
Sozialkassenverfahren - Baugewerbe - internationale Zuständigkeit
- BAG, 17.06.2015 - 10 AZR 257/14
Selbständige Betriebsabteilung iSd. § 1 Abs. 2 Abschn. VI Unterabs. 1 Satz 3 VTV …
- BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 167/07
Baugewerbe - Arbeitnehmerentsendung - Entschädigung für verfallene …
- EuGH, 17.10.2002 - C-79/01
Payroll u.a.
- BAG, 12.10.2022 - 10 AZR 341/20
Beitragspflicht - Sozialkassen der Bauwirtschaft - betrieblicher Geltungsbereich …
- FG Baden-Württemberg, 17.07.2018 - 11 K 2644/16
Inhaltsgleich mit Urteil des FG Baden-Württemberg vom 17.07.2018
- Generalanwalt beim EuGH, 05.05.2010 - C-515/08
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- LAG Hessen, 06.11.2000 - 16 Sa 279/00
Arbeitnehmerentsendung polnischer Bauarbeiter durch polnischen Arbeitgeber - …
- LAG Hessen, 12.02.2001 - 16 Sa 585/00
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- Generalanwalt beim EuGH, 28.05.2020 - C-620/18
Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona schlägt dem Gerichtshof vor, die von Ungarn …
- BAG, 22.06.2016 - 10 AZR 536/14
Baugewerbe - Fassadenbau - ausländischer Arbeitgeber - Verbandsmitglied
- Generalanwalt beim EuGH, 19.07.2012 - C-577/10
Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 56 AEUV - …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.07.2019 - C-16/18
Dobersberger - Vorlage zur Vorabentscheidung - Erbringung von Catering-Services …
- EuGH, 19.12.2012 - C-577/10
Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 56 AEUV - …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.05.2007 - C-438/05
NACH DEM VORSCHLAG VON GENERALANWALT POIARES MADURO DÜRFEN GEWERKSCHAFTEN …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2010 - C-271/08
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 226 EG …
- EuGH, 21.09.2006 - C-168/04
Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 49 EG …
- EuGH, 03.12.2014 - C-315/13
De Clercq u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Dienstleistungsverkehr - …
- EuGH, 15.06.2006 - C-255/04
Kommission / Frankreich - Zulässigkeit - Fehlende Übereinstimmung zwischen der …
- BAG, 25.01.2005 - 9 AZR 154/04
Bauwirtschaft - Urlaubskassenverfahren - Betrieblicher Geltungsbereich
- LAG Hessen, 05.03.2001 - 16 Sa 573/00
Tarifvertragliche Pflichten bei Arbeitnehmerentsendung; Urlaubskassenbeiträge für …
- BAG, 07.07.2015 - 10 AZR 548/14
Selbständige Betriebsabteilung iSd. § 1 Abs. 2 Abschn. VI Unterabs. 1 Satz 3 VTV …
- LAG Hessen, 12.02.2001 - 16 Sa 2040/99
Tarifvertragliche Pflichten bei Arbeitnehmerentsendung; Auskunftspflicht eines …
- LAG Hessen, 19.02.2014 - 18 Sa 462/13
Urlaubskassensystem der Bauwirtschaft
- Generalanwalt beim EuGH, 18.09.2014 - C-396/13
Sähköalojen ammattiliitto
- Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2006 - C-490/04
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzungsverfahren - Zulässigkeit - Maßstäbe …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2003 - C-4/02
Schönheit
- LAG Hessen, 05.03.2001 - 16 Sa 579/00
Tarifvertragsrecht bei Arbeitnehmerentsendung; Urlaubskassenbeiträge für …
- VG München, 27.07.2010 - M 10 K 09.3655
Ausweisung; erlaubnisfreier Aufenthalt aufgrund von Dienstleistungsfreiheit; …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2000 - C-49/98
Finalarte
- Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2012 - C-202/11
Nach Ansicht von Generalanwalt Niilo Jääskinen verstößt die Verpflichtung, alle …
- LAG Hessen, 31.08.2010 - 18 Sa 1479/08
Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Mindestbeitragspflicht - Errichtung des …
- OLG Stuttgart, 05.09.2002 - 5 Ss 358/01
Ordnungswidrige Arbeitnehmerentsendung: Anwendbarkeit auf die deutschen …
- EuGH, 14.12.2006 - C-257/05
Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen …
- OVG Berlin, 10.03.2004 - 1 B 2.02
Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages durch VO?
- LAG Hessen, 25.06.2014 - 18 Sa 1031/13
Selbständige Betriebsabteilung
- Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2011 - C-281/10
PepsiCo / Grupo Promer Mon Graphic - Rechtsmittel - Gemeinschaftsgeschmacksmuster …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2005 - C-14/04
Dellas u.a. - Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der …
- LAG Hessen, 27.09.2019 - 10 Sa 177/19
- Generalanwalt beim EuGH, 07.05.2002 - C-79/01
Payroll u.a.
- BayObLG, 09.10.2002 - 3 ObOWi 83/02
Verpflichtung ausländischer Unternehmen zur Zahlung des tariflichen Mindeslohns …
- OVG Schleswig-Holstein, 27.09.2016 - 4 LA 78/16
Feststellungsinteresse für vorbeugende Feststellungsklage bei drohendem Straf- …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2010 - C-176/09
Luxemburg / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Verkehr - Richtlinie …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.02.2006 - C-168/04
Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2003 - C-5/02
Becker
- LAG Berlin-Brandenburg, 10.09.2015 - 26 Sa 1058/15
Sozialkassenbeiträge bei koordiniertem Einsatz einer Gesamtheit von Arbeitnehmern …
- EuGH, 11.12.2007 - C-485/05
- Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2004 - C-445/03
Kommission / Luxemburg
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2018 - L 11 AS 980/17
- VG München, 27.07.2010 - M 10 K 09.4571
Ausweisung; erlaubnisfreier Aufenthalt aufgrund von Dienstleistungsfreiheit; …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2003 - C-342/01
Merino Gómez
- ArbG Wiesbaden, 17.05.2002 - 7 Ca 2634/98
Arbeit & Soziales - Beitragspflichtig zur Urlaubskasse des Baugewerbes
- ArbG Wiesbaden, 17.05.2002 - 7 Ca 2536/97
Fehlende Tarifzuständigkeit der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes zum …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2000 - C-70/98
Portugaia Construções
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2000 - C-53/98
Tecnamb-Tecnologia do Ambiente
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2000 - C-69/98
Santos & Kewitz Construções
Rechtsprechung
EuGH, 25.10.2001 - C-70/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Portugaia Construções
- Wolters Kluwer
Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen; Garantie für Urlaubsansprüche eines Arbeitnehmers im Baugewerbe; Voraussetzungen für einen Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen für Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld gegen die Urlaubskasse ; ...
- Judicialis
EGV Art. 59 a.F.; ; EGV Art. 49; ; EGV Art. 60 a.F.; ; EGV Art. 50
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2000 - C-70/98
- EuGH, 25.10.2001 - C-70/98
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- EuGH, 25.10.2001 - C-49/98
EIN MITGLIEDSTAAT KANN UNTER BESTIMMTEN VORAUSSETZUNGEN EIN UNTERNEHMEN DES …
Auszug aus EuGH, 25.10.2001 - C-70/98
In den verbundenen Rechtssachen C-49/98, C-50/98, C-52/98 bis C-54/98 und C-68/98 bis C-71/98.Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (C-49/98),.
Tudor Stone Ltd (C-52/98),.
Tecnamb-Tecnologia do Ambiente L da (C-53/98),.
Turiprata Construções Civil L da (C-54/98),.
Duarte dos Santos Sousa (C-68/98),.
Santos & Kewitz Construções L da (C-69/98),.
Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (C-71/98).
Das Arbeitsgericht Wiesbaden hat mit Beschlüssen vom 10. Februar 1998 (C-49/98), 16. Februar 1998 (C-50/98) und 17. Februar 1998 (C-52/98 bis C-54/98), beim Gerichtshof eingegangen am 24. Februar 1998, und vom 27. Februar 1998 (C-68/98 bis C-71/98), beim Gerichtshof eingegangen am 13. März 1998, gemäß Artikel 177 EG-Vertrag (jetzt Artikel 234 EG) vier Fragen nach der Auslegung der Artikel 48 und 59 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 39 EG und 49 EG) und des Artikels 60 EG-Vertrag (jetzt Artikel 50 EG) sowie des Artikels 3 Absatz 1 Unterabsatz 1 zweiterGedankenstrich Buchstabe b der Richtlinie 96/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen (…ABl. 1997, L 18, S. 1) zur Vorabentscheidung vorgelegt.
Drei dieser Verfahren (C-49/98, C-70/98 und C-71/98) betreffen negative Feststellungsklagen.
Die anderen Verfahren (C-50/98, C-52/98 bis C-54/98, C-68/98 und C-69/98) betreffen Klagen der Kasse auf Zahlung von Beiträgen und Erteilung von Auskünften gegen in einem anderen Mitgliedstaat als der Bundesrepublik Deutschland ansässige Arbeitgeber, die Arbeitnehmer nach Deutschland entsandt haben.
- EuGH, 15.03.2001 - C-165/98
Mazzoleni und ISA
Auszug aus EuGH, 25.10.2001 - C-70/98
Nach ständiger Rechtsprechung verlangt Artikel 59 EG-Vertrag nicht nur die Beseitigung jeder Diskriminierung des in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Dienstleistenden aufgrund seiner Staatsangehörigkeit, sondern auch die Aufhebung allerBeschränkungen - selbst wenn sie unterschiedslos für inländische Dienstleistende wie für solche aus anderen Mitgliedstaaten gelten -, sofern sie geeignet sind, die Tätigkeiten des Dienstleistenden, der in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist und dort rechtmäßig ähnliche Dienstleistungen erbringt, zu unterbinden, zu behindern oder weniger attraktiv zu machen (vgl. insbesondere Urteile vom 23. November 1999 in den Rechtssachen C-369/96 und C-376/96, Arblade u. a., Slg. 1999, I-8453, Randnr. 33, und vom 15. März 2001 in der Rechtssache C-165/98, Mazzoleni und ISA, Slg. 2001, I-2189, Randnr. 22).Ein Mitgliedstaat darf insbesondere die Erbringung von Dienstleistungen in seinem Hoheitsgebiet nicht von der Einhaltung all derjenigen Voraussetzungen abhängig machen, die für eine Niederlassung gelten, und damit den Bestimmungen des EG-Vertrags, deren Ziel es gerade ist, die Dienstleistungsfreiheit zu gewährleisten, jede praktische Wirksamkeit nehmen (vgl. Urteile vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-76/90, Säger, Slg. 1991, I-4221, Randnr. 13, sowie Mazzoleni und ISA, Randnr. 23).
Die Anwendung der nationalen Regelungen des Aufnahmemitgliedstaats auf Dienstleistende ist geeignet, Dienstleistungen zu unterbinden, zu behindern oder weniger attraktiv zu machen, soweit daraus zusätzliche Kosten und zusätzliche administrative und wirtschaftliche Belastungen folgen (vgl. Urteil Mazzoleni und ISA, Randnr. 24).
Der freie Dienstleistungsverkehr darf als fundamentaler Grundsatz des Vertrages nur durch Regelungen beschränkt werden, die durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt sind und für alle im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats tätigen Personen oder Unternehmen gelten, soweit dieses Interesse nicht durch die Vorschriften geschützt wird, denen der Dienstleistende in dem Mitgliedstaat unterliegt, in dem er ansässig ist (vgl. insbesondere Urteile Arblade u. a., Randnr. 34, sowie Mazzoleni und ISA, Randnr. 25).
Die Anwendung der nationalen Regelungen eines Mitgliedstaats auf in anderen Mitgliedstaaten niedergelassene Dienstleistende muss geeignet sein, die Verwirklichung des mit ihnen verfolgten Zieles zu gewährleisten, und darf nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Zieles erforderlich ist (vgl. insbesondere Urteile Arblade u. a., Randnr. 35, sowie Mazzoleni und ISA, Randnr. 26).
Zu den bereits vom Gerichtshof anerkannten zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gehört der Schutz der Arbeitnehmer (vgl. insbesondere Urteile Arblade u. a., Randnr. 36, sowie Mazzoleni und ISA, Randnr. 27).
- EuGH, 25.10.2001 - C-50/98
Finalarte - Freier Dienstleistungsverkehr
Auszug aus EuGH, 25.10.2001 - C-70/98
In den verbundenen Rechtssachen C-49/98, C-50/98, C-52/98 bis C-54/98 und C-68/98 bis C-71/98.Amilcar Oliveira Rocha (C-50/98),.
Das Arbeitsgericht Wiesbaden hat mit Beschlüssen vom 10. Februar 1998 (C-49/98), 16. Februar 1998 (C-50/98) und 17. Februar 1998 (C-52/98 bis C-54/98), beim Gerichtshof eingegangen am 24. Februar 1998, und vom 27. Februar 1998 (C-68/98 bis C-71/98), beim Gerichtshof eingegangen am 13. März 1998, gemäß Artikel 177 EG-Vertrag (jetzt Artikel 234 EG) vier Fragen nach der Auslegung der Artikel 48 und 59 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 39 EG und 49 EG) und des Artikels 60 EG-Vertrag (jetzt Artikel 50 EG) sowie des Artikels 3 Absatz 1 Unterabsatz 1 zweiterGedankenstrich Buchstabe b der Richtlinie 96/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen (…ABl. 1997, L 18, S. 1) zur Vorabentscheidung vorgelegt.
Die anderen Verfahren (C-50/98, C-52/98 bis C-54/98, C-68/98 und C-69/98) betreffen Klagen der Kasse auf Zahlung von Beiträgen und Erteilung von Auskünften gegen in einem anderen Mitgliedstaat als der Bundesrepublik Deutschland ansässige Arbeitgeber, die Arbeitnehmer nach Deutschland entsandt haben.
- EuGH, 25.07.1991 - C-76/90
Säger / Dennemeyer
Auszug aus EuGH, 25.10.2001 - C-70/98
Ein Mitgliedstaat darf insbesondere die Erbringung von Dienstleistungen in seinem Hoheitsgebiet nicht von der Einhaltung all derjenigen Voraussetzungen abhängig machen, die für eine Niederlassung gelten, und damit den Bestimmungen des EG-Vertrags, deren Ziel es gerade ist, die Dienstleistungsfreiheit zu gewährleisten, jede praktische Wirksamkeit nehmen (vgl. Urteile vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-76/90, Säger, Slg. 1991, I-4221, Randnr. 13, sowie Mazzoleni und ISA, Randnr. 23). - EuGH, 27.03.1990 - C-113/89
Rush Portuguesa / Office national d'immigration
Auszug aus EuGH, 25.10.2001 - C-70/98
Hierzu hat der Gerichtshof festgestellt, dass Arbeitnehmer, die von einem in einem Mitgliedstaat ansässigen Unternehmen beschäftigt und vorübergehend zur Erbringung einer Dienstleistung in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, keinen Zutritt zum Arbeitsmarkt dieses zweiten Staates verlangen, da sie nach Erfüllung ihrer Aufgabe in ihr Herkunfts- oder Wohnsitzland zurückkehren (vgl. Urteile vom 27. März 1990 in der Rechtssache C-113/89, Rush Portuguesa, Slg. 1990, I-1417, Randnr. 15, und vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-43/93, Vander Elst, Slg. 1994, I-3803, Randnr. 21). - EuGH, 09.08.1994 - C-43/93
Vander Elst / Office des migrations internationales
Auszug aus EuGH, 25.10.2001 - C-70/98
Hierzu hat der Gerichtshof festgestellt, dass Arbeitnehmer, die von einem in einem Mitgliedstaat ansässigen Unternehmen beschäftigt und vorübergehend zur Erbringung einer Dienstleistung in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, keinen Zutritt zum Arbeitsmarkt dieses zweiten Staates verlangen, da sie nach Erfüllung ihrer Aufgabe in ihr Herkunfts- oder Wohnsitzland zurückkehren (vgl. Urteile vom 27. März 1990 in der Rechtssache C-113/89, Rush Portuguesa, Slg. 1990, I-1417, Randnr. 15, und vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-43/93, Vander Elst, Slg. 1994, I-3803, Randnr. 21). - EuGH, 03.03.1994 - C-332/92
Eurico Italia u.a. / Ente Nazionale Risi
Auszug aus EuGH, 25.10.2001 - C-70/98
Es ist allein Sache des nationalen Gerichts, die Erheblichkeit einer Vorlagefrage zu beurteilen, und nur wenn offenkundig überhaupt kein Zusammenhang mit dem Ausgangsrechtsstreit besteht, ist die Frage unzulässig (vgl. Urteil vom 3. März 1994 in den Rechtssachen C-332/92, C-333/92 und C-335/92, Eurico Italia u. a., Slg. 1994, I-711, Randnr. 17). - EuGH, 23.11.1999 - C-369/96
Arblade
Auszug aus EuGH, 25.10.2001 - C-70/98
Nach ständiger Rechtsprechung verlangt Artikel 59 EG-Vertrag nicht nur die Beseitigung jeder Diskriminierung des in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Dienstleistenden aufgrund seiner Staatsangehörigkeit, sondern auch die Aufhebung allerBeschränkungen - selbst wenn sie unterschiedslos für inländische Dienstleistende wie für solche aus anderen Mitgliedstaaten gelten -, sofern sie geeignet sind, die Tätigkeiten des Dienstleistenden, der in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist und dort rechtmäßig ähnliche Dienstleistungen erbringt, zu unterbinden, zu behindern oder weniger attraktiv zu machen (vgl. insbesondere Urteile vom 23. November 1999 in den Rechtssachen C-369/96 und C-376/96, Arblade u. a., Slg. 1999, I-8453, Randnr. 33, und vom 15. März 2001 in der Rechtssache C-165/98, Mazzoleni und ISA, Slg. 2001, I-2189, Randnr. 22). - EuGH, 26.04.1988 - 352/85
Bond van Adverteerders / Niederlande State
Auszug aus EuGH, 25.10.2001 - C-70/98
Nach ständiger Rechtsprechung lassen sich Maßnahmen, die eine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit darstellen, aber nicht durch Ziele wirtschaftlicher Art wie den Schutz der inländischen Unternehmen rechtfertigen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. April 1988 in der Rechtssache 352/85, Bond van Adverteerders u. a., Slg. 1988, 2085, Randnr. 34, und vom 5. Juni 1997 in der Rechtssache C-398/95, SETTG, Slg. 1997, I-3091, Randnr. 23). - EuGH, 05.06.1997 - C-398/95
Syndesmos ton en Elladi Touristikon kai Taxidiotikon Grafeion / Ypourgos Ergasias
Auszug aus EuGH, 25.10.2001 - C-70/98
Nach ständiger Rechtsprechung lassen sich Maßnahmen, die eine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit darstellen, aber nicht durch Ziele wirtschaftlicher Art wie den Schutz der inländischen Unternehmen rechtfertigen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. April 1988 in der Rechtssache 352/85, Bond van Adverteerders u. a., Slg. 1988, 2085, Randnr. 34, und vom 5. Juni 1997 in der Rechtssache C-398/95, SETTG, Slg. 1997, I-3091, Randnr. 23).
Rechtsprechung
EuGH, 25.10.2001 - C-53/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Tecnamb-Tecnologia do Ambiente
- Wolters Kluwer
Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen; Garantie für Urlaubsansprüche eines Arbeitnehmers im Baugewerbe; Voraussetzungen für einen Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen für Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld gegen die Urlaubskasse ; ...
- Judicialis
EGV Art. 59 a.F.; ; EGV Art. 49; ; EGV Art. 60 a.F.; ; EGV Art. 50
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2000 - C-53/98
- EuGH, 25.10.2001 - C-53/98
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- EuGH, 25.10.2001 - C-49/98
EIN MITGLIEDSTAAT KANN UNTER BESTIMMTEN VORAUSSETZUNGEN EIN UNTERNEHMEN DES …
Auszug aus EuGH, 25.10.2001 - C-53/98
In den verbundenen Rechtssachen C-49/98, C-50/98, C-52/98 bis C-54/98 und C-68/98 bis C-71/98.Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (C-49/98),.
Tudor Stone Ltd (C-52/98),.
Turiprata Construções Civil L da (C-54/98),.
Duarte dos Santos Sousa (C-68/98),.
Santos & Kewitz Construções L da (C-69/98),.
Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (C-70/98).
Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (C-71/98).
Das Arbeitsgericht Wiesbaden hat mit Beschlüssen vom 10. Februar 1998 (C-49/98), 16. Februar 1998 (C-50/98) und 17. Februar 1998 (C-52/98 bis C-54/98), beim Gerichtshof eingegangen am 24. Februar 1998, und vom 27. Februar 1998 (C-68/98 bis C-71/98), beim Gerichtshof eingegangen am 13. März 1998, gemäß Artikel 177 EG-Vertrag (jetzt Artikel 234 EG) vier Fragen nach der Auslegung der Artikel 48 und 59 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 39 EG und 49 EG) und des Artikels 60 EG-Vertrag (jetzt Artikel 50 EG) sowie des Artikels 3 Absatz 1 Unterabsatz 1 zweiterGedankenstrich Buchstabe b der Richtlinie 96/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen (…ABl. 1997, L 18, S. 1) zur Vorabentscheidung vorgelegt.
Drei dieser Verfahren (C-49/98, C-70/98 und C-71/98) betreffen negative Feststellungsklagen.
Die anderen Verfahren (C-50/98, C-52/98 bis C-54/98, C-68/98 und C-69/98) betreffen Klagen der Kasse auf Zahlung von Beiträgen und Erteilung von Auskünften gegen in einem anderen Mitgliedstaat als der Bundesrepublik Deutschland ansässige Arbeitgeber, die Arbeitnehmer nach Deutschland entsandt haben.
- EuGH, 15.03.2001 - C-165/98
Mazzoleni und ISA
Auszug aus EuGH, 25.10.2001 - C-53/98
Nach ständiger Rechtsprechung verlangt Artikel 59 EG-Vertrag nicht nur die Beseitigung jeder Diskriminierung des in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Dienstleistenden aufgrund seiner Staatsangehörigkeit, sondern auch die Aufhebung allerBeschränkungen - selbst wenn sie unterschiedslos für inländische Dienstleistende wie für solche aus anderen Mitgliedstaaten gelten -, sofern sie geeignet sind, die Tätigkeiten des Dienstleistenden, der in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist und dort rechtmäßig ähnliche Dienstleistungen erbringt, zu unterbinden, zu behindern oder weniger attraktiv zu machen (vgl. insbesondere Urteile vom 23. November 1999 in den Rechtssachen C-369/96 und C-376/96, Arblade u. a., Slg. 1999, I-8453, Randnr. 33, und vom 15. März 2001 in der Rechtssache C-165/98, Mazzoleni und ISA, Slg. 2001, I-2189, Randnr. 22).Ein Mitgliedstaat darf insbesondere die Erbringung von Dienstleistungen in seinem Hoheitsgebiet nicht von der Einhaltung all derjenigen Voraussetzungen abhängig machen, die für eine Niederlassung gelten, und damit den Bestimmungen des EG-Vertrags, deren Ziel es gerade ist, die Dienstleistungsfreiheit zu gewährleisten, jede praktische Wirksamkeit nehmen (vgl. Urteile vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-76/90, Säger, Slg. 1991, I-4221, Randnr. 13, sowie Mazzoleni und ISA, Randnr. 23).
Die Anwendung der nationalen Regelungen des Aufnahmemitgliedstaats auf Dienstleistende ist geeignet, Dienstleistungen zu unterbinden, zu behindern oder weniger attraktiv zu machen, soweit daraus zusätzliche Kosten und zusätzliche administrative und wirtschaftliche Belastungen folgen (vgl. Urteil Mazzoleni und ISA, Randnr. 24).
Der freie Dienstleistungsverkehr darf als fundamentaler Grundsatz des Vertrages nur durch Regelungen beschränkt werden, die durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt sind und für alle im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats tätigen Personen oder Unternehmen gelten, soweit dieses Interesse nicht durch die Vorschriften geschützt wird, denen der Dienstleistende in dem Mitgliedstaat unterliegt, in dem er ansässig ist (vgl. insbesondere Urteile Arblade u. a., Randnr. 34, sowie Mazzoleni und ISA, Randnr. 25).
Die Anwendung der nationalen Regelungen eines Mitgliedstaats auf in anderen Mitgliedstaaten niedergelassene Dienstleistende muss geeignet sein, die Verwirklichung des mit ihnen verfolgten Zieles zu gewährleisten, und darf nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Zieles erforderlich ist (vgl. insbesondere Urteile Arblade u. a., Randnr. 35, sowie Mazzoleni und ISA, Randnr. 26).
Zu den bereits vom Gerichtshof anerkannten zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gehört der Schutz der Arbeitnehmer (vgl. insbesondere Urteile Arblade u. a., Randnr. 36, sowie Mazzoleni und ISA, Randnr. 27).
- EuGH, 25.10.2001 - C-50/98
Finalarte - Freier Dienstleistungsverkehr
Auszug aus EuGH, 25.10.2001 - C-53/98
In den verbundenen Rechtssachen C-49/98, C-50/98, C-52/98 bis C-54/98 und C-68/98 bis C-71/98.Amilcar Oliveira Rocha (C-50/98),.
Das Arbeitsgericht Wiesbaden hat mit Beschlüssen vom 10. Februar 1998 (C-49/98), 16. Februar 1998 (C-50/98) und 17. Februar 1998 (C-52/98 bis C-54/98), beim Gerichtshof eingegangen am 24. Februar 1998, und vom 27. Februar 1998 (C-68/98 bis C-71/98), beim Gerichtshof eingegangen am 13. März 1998, gemäß Artikel 177 EG-Vertrag (jetzt Artikel 234 EG) vier Fragen nach der Auslegung der Artikel 48 und 59 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 39 EG und 49 EG) und des Artikels 60 EG-Vertrag (jetzt Artikel 50 EG) sowie des Artikels 3 Absatz 1 Unterabsatz 1 zweiterGedankenstrich Buchstabe b der Richtlinie 96/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen (…ABl. 1997, L 18, S. 1) zur Vorabentscheidung vorgelegt.
Die anderen Verfahren (C-50/98, C-52/98 bis C-54/98, C-68/98 und C-69/98) betreffen Klagen der Kasse auf Zahlung von Beiträgen und Erteilung von Auskünften gegen in einem anderen Mitgliedstaat als der Bundesrepublik Deutschland ansässige Arbeitgeber, die Arbeitnehmer nach Deutschland entsandt haben.
- EuGH, 25.07.1991 - C-76/90
Säger / Dennemeyer
Auszug aus EuGH, 25.10.2001 - C-53/98
Ein Mitgliedstaat darf insbesondere die Erbringung von Dienstleistungen in seinem Hoheitsgebiet nicht von der Einhaltung all derjenigen Voraussetzungen abhängig machen, die für eine Niederlassung gelten, und damit den Bestimmungen des EG-Vertrags, deren Ziel es gerade ist, die Dienstleistungsfreiheit zu gewährleisten, jede praktische Wirksamkeit nehmen (vgl. Urteile vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-76/90, Säger, Slg. 1991, I-4221, Randnr. 13, sowie Mazzoleni und ISA, Randnr. 23). - EuGH, 27.03.1990 - C-113/89
Rush Portuguesa / Office national d'immigration
Auszug aus EuGH, 25.10.2001 - C-53/98
Hierzu hat der Gerichtshof festgestellt, dass Arbeitnehmer, die von einem in einem Mitgliedstaat ansässigen Unternehmen beschäftigt und vorübergehend zur Erbringung einer Dienstleistung in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, keinen Zutritt zum Arbeitsmarkt dieses zweiten Staates verlangen, da sie nach Erfüllung ihrer Aufgabe in ihr Herkunfts- oder Wohnsitzland zurückkehren (vgl. Urteile vom 27. März 1990 in der Rechtssache C-113/89, Rush Portuguesa, Slg. 1990, I-1417, Randnr. 15, und vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-43/93, Vander Elst, Slg. 1994, I-3803, Randnr. 21). - EuGH, 09.08.1994 - C-43/93
Vander Elst / Office des migrations internationales
Auszug aus EuGH, 25.10.2001 - C-53/98
Hierzu hat der Gerichtshof festgestellt, dass Arbeitnehmer, die von einem in einem Mitgliedstaat ansässigen Unternehmen beschäftigt und vorübergehend zur Erbringung einer Dienstleistung in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, keinen Zutritt zum Arbeitsmarkt dieses zweiten Staates verlangen, da sie nach Erfüllung ihrer Aufgabe in ihr Herkunfts- oder Wohnsitzland zurückkehren (vgl. Urteile vom 27. März 1990 in der Rechtssache C-113/89, Rush Portuguesa, Slg. 1990, I-1417, Randnr. 15, und vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-43/93, Vander Elst, Slg. 1994, I-3803, Randnr. 21). - EuGH, 03.03.1994 - C-332/92
Eurico Italia u.a. / Ente Nazionale Risi
Auszug aus EuGH, 25.10.2001 - C-53/98
Es ist allein Sache des nationalen Gerichts, die Erheblichkeit einer Vorlagefrage zu beurteilen, und nur wenn offenkundig überhaupt kein Zusammenhang mit dem Ausgangsrechtsstreit besteht, ist die Frage unzulässig (vgl. Urteil vom 3. März 1994 in den Rechtssachen C-332/92, C-333/92 und C-335/92, Eurico Italia u. a., Slg. 1994, I-711, Randnr. 17). - EuGH, 23.11.1999 - C-369/96
Arblade
Auszug aus EuGH, 25.10.2001 - C-53/98
Nach ständiger Rechtsprechung verlangt Artikel 59 EG-Vertrag nicht nur die Beseitigung jeder Diskriminierung des in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Dienstleistenden aufgrund seiner Staatsangehörigkeit, sondern auch die Aufhebung allerBeschränkungen - selbst wenn sie unterschiedslos für inländische Dienstleistende wie für solche aus anderen Mitgliedstaaten gelten -, sofern sie geeignet sind, die Tätigkeiten des Dienstleistenden, der in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist und dort rechtmäßig ähnliche Dienstleistungen erbringt, zu unterbinden, zu behindern oder weniger attraktiv zu machen (vgl. insbesondere Urteile vom 23. November 1999 in den Rechtssachen C-369/96 und C-376/96, Arblade u. a., Slg. 1999, I-8453, Randnr. 33, und vom 15. März 2001 in der Rechtssache C-165/98, Mazzoleni und ISA, Slg. 2001, I-2189, Randnr. 22). - EuGH, 26.04.1988 - 352/85
Bond van Adverteerders / Niederlande State
Auszug aus EuGH, 25.10.2001 - C-53/98
Nach ständiger Rechtsprechung lassen sich Maßnahmen, die eine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit darstellen, aber nicht durch Ziele wirtschaftlicher Art wie den Schutz der inländischen Unternehmen rechtfertigen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. April 1988 in der Rechtssache 352/85, Bond van Adverteerders u. a., Slg. 1988, 2085, Randnr. 34, und vom 5. Juni 1997 in der Rechtssache C-398/95, SETTG, Slg. 1997, I-3091, Randnr. 23). - EuGH, 05.06.1997 - C-398/95
Syndesmos ton en Elladi Touristikon kai Taxidiotikon Grafeion / Ypourgos Ergasias
Auszug aus EuGH, 25.10.2001 - C-53/98
Nach ständiger Rechtsprechung lassen sich Maßnahmen, die eine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit darstellen, aber nicht durch Ziele wirtschaftlicher Art wie den Schutz der inländischen Unternehmen rechtfertigen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. April 1988 in der Rechtssache 352/85, Bond van Adverteerders u. a., Slg. 1988, 2085, Randnr. 34, und vom 5. Juni 1997 in der Rechtssache C-398/95, SETTG, Slg. 1997, I-3091, Randnr. 23).
Rechtsprechung
EuGH, 25.10.2001 - C-69/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Santos & Kewitz Construções
- Wolters Kluwer
Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen; Garantie für Urlaubsansprüche eines Arbeitnehmers im Baugewerbe; Voraussetzungen für einen Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen für Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld gegen die Urlaubskasse ; ...
- Judicialis
EGV Art. 59 a.F.; ; EGV Art. 49; ; EGV Art. 60 a.F.; ; EGV Art. 50
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2000 - C-69/98
- EuGH, 25.10.2001 - C-69/98
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- EuGH, 25.10.2001 - C-49/98
EIN MITGLIEDSTAAT KANN UNTER BESTIMMTEN VORAUSSETZUNGEN EIN UNTERNEHMEN DES …
Auszug aus EuGH, 25.10.2001 - C-69/98
In den verbundenen Rechtssachen C-49/98, C-50/98, C-52/98 bis C-54/98 und C-68/98 bis C-71/98.Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (C-49/98),.
Tudor Stone Ltd (C-52/98),.
Tecnamb-Tecnologia do Ambiente L da (C-53/98),.
Turiprata Construções Civil L da (C-54/98),.
Duarte dos Santos Sousa (C-68/98),.
Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (C-70/98).
Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (C-71/98).
Das Arbeitsgericht Wiesbaden hat mit Beschlüssen vom 10. Februar 1998 (C-49/98), 16. Februar 1998 (C-50/98) und 17. Februar 1998 (C-52/98 bis C-54/98), beim Gerichtshof eingegangen am 24. Februar 1998, und vom 27. Februar 1998 (C-68/98 bis C-71/98), beim Gerichtshof eingegangen am 13. März 1998, gemäß Artikel 177 EG-Vertrag (jetzt Artikel 234 EG) vier Fragen nach der Auslegung der Artikel 48 und 59 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 39 EG und 49 EG) und des Artikels 60 EG-Vertrag (jetzt Artikel 50 EG) sowie des Artikels 3 Absatz 1 Unterabsatz 1 zweiterGedankenstrich Buchstabe b der Richtlinie 96/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen (…ABl. 1997, L 18, S. 1) zur Vorabentscheidung vorgelegt.
Drei dieser Verfahren (C-49/98, C-70/98 und C-71/98) betreffen negative Feststellungsklagen.
Die anderen Verfahren (C-50/98, C-52/98 bis C-54/98, C-68/98 und C-69/98) betreffen Klagen der Kasse auf Zahlung von Beiträgen und Erteilung von Auskünften gegen in einem anderen Mitgliedstaat als der Bundesrepublik Deutschland ansässige Arbeitgeber, die Arbeitnehmer nach Deutschland entsandt haben.
- EuGH, 15.03.2001 - C-165/98
Mazzoleni und ISA
Auszug aus EuGH, 25.10.2001 - C-69/98
Nach ständiger Rechtsprechung verlangt Artikel 59 EG-Vertrag nicht nur die Beseitigung jeder Diskriminierung des in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Dienstleistenden aufgrund seiner Staatsangehörigkeit, sondern auch die Aufhebung allerBeschränkungen - selbst wenn sie unterschiedslos für inländische Dienstleistende wie für solche aus anderen Mitgliedstaaten gelten -, sofern sie geeignet sind, die Tätigkeiten des Dienstleistenden, der in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist und dort rechtmäßig ähnliche Dienstleistungen erbringt, zu unterbinden, zu behindern oder weniger attraktiv zu machen (vgl. insbesondere Urteile vom 23. November 1999 in den Rechtssachen C-369/96 und C-376/96, Arblade u. a., Slg. 1999, I-8453, Randnr. 33, und vom 15. März 2001 in der Rechtssache C-165/98, Mazzoleni und ISA, Slg. 2001, I-2189, Randnr. 22).Ein Mitgliedstaat darf insbesondere die Erbringung von Dienstleistungen in seinem Hoheitsgebiet nicht von der Einhaltung all derjenigen Voraussetzungen abhängig machen, die für eine Niederlassung gelten, und damit den Bestimmungen des EG-Vertrags, deren Ziel es gerade ist, die Dienstleistungsfreiheit zu gewährleisten, jede praktische Wirksamkeit nehmen (vgl. Urteile vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-76/90, Säger, Slg. 1991, I-4221, Randnr. 13, sowie Mazzoleni und ISA, Randnr. 23).
Die Anwendung der nationalen Regelungen des Aufnahmemitgliedstaats auf Dienstleistende ist geeignet, Dienstleistungen zu unterbinden, zu behindern oder weniger attraktiv zu machen, soweit daraus zusätzliche Kosten und zusätzliche administrative und wirtschaftliche Belastungen folgen (vgl. Urteil Mazzoleni und ISA, Randnr. 24).
Der freie Dienstleistungsverkehr darf als fundamentaler Grundsatz des Vertrages nur durch Regelungen beschränkt werden, die durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt sind und für alle im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats tätigen Personen oder Unternehmen gelten, soweit dieses Interesse nicht durch die Vorschriften geschützt wird, denen der Dienstleistende in dem Mitgliedstaat unterliegt, in dem er ansässig ist (vgl. insbesondere Urteile Arblade u. a., Randnr. 34, sowie Mazzoleni und ISA, Randnr. 25).
Die Anwendung der nationalen Regelungen eines Mitgliedstaats auf in anderen Mitgliedstaaten niedergelassene Dienstleistende muss geeignet sein, die Verwirklichung des mit ihnen verfolgten Zieles zu gewährleisten, und darf nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Zieles erforderlich ist (vgl. insbesondere Urteile Arblade u. a., Randnr. 35, sowie Mazzoleni und ISA, Randnr. 26).
Zu den bereits vom Gerichtshof anerkannten zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gehört der Schutz der Arbeitnehmer (vgl. insbesondere Urteile Arblade u. a., Randnr. 36, sowie Mazzoleni und ISA, Randnr. 27).
- EuGH, 25.10.2001 - C-50/98
Finalarte - Freier Dienstleistungsverkehr
Auszug aus EuGH, 25.10.2001 - C-69/98
In den verbundenen Rechtssachen C-49/98, C-50/98, C-52/98 bis C-54/98 und C-68/98 bis C-71/98.Amilcar Oliveira Rocha (C-50/98),.
Das Arbeitsgericht Wiesbaden hat mit Beschlüssen vom 10. Februar 1998 (C-49/98), 16. Februar 1998 (C-50/98) und 17. Februar 1998 (C-52/98 bis C-54/98), beim Gerichtshof eingegangen am 24. Februar 1998, und vom 27. Februar 1998 (C-68/98 bis C-71/98), beim Gerichtshof eingegangen am 13. März 1998, gemäß Artikel 177 EG-Vertrag (jetzt Artikel 234 EG) vier Fragen nach der Auslegung der Artikel 48 und 59 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 39 EG und 49 EG) und des Artikels 60 EG-Vertrag (jetzt Artikel 50 EG) sowie des Artikels 3 Absatz 1 Unterabsatz 1 zweiterGedankenstrich Buchstabe b der Richtlinie 96/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen (…ABl. 1997, L 18, S. 1) zur Vorabentscheidung vorgelegt.
Die anderen Verfahren (C-50/98, C-52/98 bis C-54/98, C-68/98 und C-69/98) betreffen Klagen der Kasse auf Zahlung von Beiträgen und Erteilung von Auskünften gegen in einem anderen Mitgliedstaat als der Bundesrepublik Deutschland ansässige Arbeitgeber, die Arbeitnehmer nach Deutschland entsandt haben.
- EuGH, 25.07.1991 - C-76/90
Säger / Dennemeyer
Auszug aus EuGH, 25.10.2001 - C-69/98
Ein Mitgliedstaat darf insbesondere die Erbringung von Dienstleistungen in seinem Hoheitsgebiet nicht von der Einhaltung all derjenigen Voraussetzungen abhängig machen, die für eine Niederlassung gelten, und damit den Bestimmungen des EG-Vertrags, deren Ziel es gerade ist, die Dienstleistungsfreiheit zu gewährleisten, jede praktische Wirksamkeit nehmen (vgl. Urteile vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-76/90, Säger, Slg. 1991, I-4221, Randnr. 13, sowie Mazzoleni und ISA, Randnr. 23). - EuGH, 27.03.1990 - C-113/89
Rush Portuguesa / Office national d'immigration
Auszug aus EuGH, 25.10.2001 - C-69/98
Hierzu hat der Gerichtshof festgestellt, dass Arbeitnehmer, die von einem in einem Mitgliedstaat ansässigen Unternehmen beschäftigt und vorübergehend zur Erbringung einer Dienstleistung in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, keinen Zutritt zum Arbeitsmarkt dieses zweiten Staates verlangen, da sie nach Erfüllung ihrer Aufgabe in ihr Herkunfts- oder Wohnsitzland zurückkehren (vgl. Urteile vom 27. März 1990 in der Rechtssache C-113/89, Rush Portuguesa, Slg. 1990, I-1417, Randnr. 15, und vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-43/93, Vander Elst, Slg. 1994, I-3803, Randnr. 21). - EuGH, 09.08.1994 - C-43/93
Vander Elst / Office des migrations internationales
Auszug aus EuGH, 25.10.2001 - C-69/98
Hierzu hat der Gerichtshof festgestellt, dass Arbeitnehmer, die von einem in einem Mitgliedstaat ansässigen Unternehmen beschäftigt und vorübergehend zur Erbringung einer Dienstleistung in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, keinen Zutritt zum Arbeitsmarkt dieses zweiten Staates verlangen, da sie nach Erfüllung ihrer Aufgabe in ihr Herkunfts- oder Wohnsitzland zurückkehren (vgl. Urteile vom 27. März 1990 in der Rechtssache C-113/89, Rush Portuguesa, Slg. 1990, I-1417, Randnr. 15, und vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-43/93, Vander Elst, Slg. 1994, I-3803, Randnr. 21). - EuGH, 03.03.1994 - C-332/92
Eurico Italia u.a. / Ente Nazionale Risi
Auszug aus EuGH, 25.10.2001 - C-69/98
Es ist allein Sache des nationalen Gerichts, die Erheblichkeit einer Vorlagefrage zu beurteilen, und nur wenn offenkundig überhaupt kein Zusammenhang mit dem Ausgangsrechtsstreit besteht, ist die Frage unzulässig (vgl. Urteil vom 3. März 1994 in den Rechtssachen C-332/92, C-333/92 und C-335/92, Eurico Italia u. a., Slg. 1994, I-711, Randnr. 17). - EuGH, 23.11.1999 - C-369/96
Arblade
Auszug aus EuGH, 25.10.2001 - C-69/98
Nach ständiger Rechtsprechung verlangt Artikel 59 EG-Vertrag nicht nur die Beseitigung jeder Diskriminierung des in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Dienstleistenden aufgrund seiner Staatsangehörigkeit, sondern auch die Aufhebung allerBeschränkungen - selbst wenn sie unterschiedslos für inländische Dienstleistende wie für solche aus anderen Mitgliedstaaten gelten -, sofern sie geeignet sind, die Tätigkeiten des Dienstleistenden, der in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist und dort rechtmäßig ähnliche Dienstleistungen erbringt, zu unterbinden, zu behindern oder weniger attraktiv zu machen (vgl. insbesondere Urteile vom 23. November 1999 in den Rechtssachen C-369/96 und C-376/96, Arblade u. a., Slg. 1999, I-8453, Randnr. 33, und vom 15. März 2001 in der Rechtssache C-165/98, Mazzoleni und ISA, Slg. 2001, I-2189, Randnr. 22). - EuGH, 26.04.1988 - 352/85
Bond van Adverteerders / Niederlande State
Auszug aus EuGH, 25.10.2001 - C-69/98
Nach ständiger Rechtsprechung lassen sich Maßnahmen, die eine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit darstellen, aber nicht durch Ziele wirtschaftlicher Art wie den Schutz der inländischen Unternehmen rechtfertigen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. April 1988 in der Rechtssache 352/85, Bond van Adverteerders u. a., Slg. 1988, 2085, Randnr. 34, und vom 5. Juni 1997 in der Rechtssache C-398/95, SETTG, Slg. 1997, I-3091, Randnr. 23). - EuGH, 05.06.1997 - C-398/95
Syndesmos ton en Elladi Touristikon kai Taxidiotikon Grafeion / Ypourgos Ergasias
Auszug aus EuGH, 25.10.2001 - C-69/98
Nach ständiger Rechtsprechung lassen sich Maßnahmen, die eine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit darstellen, aber nicht durch Ziele wirtschaftlicher Art wie den Schutz der inländischen Unternehmen rechtfertigen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. April 1988 in der Rechtssache 352/85, Bond van Adverteerders u. a., Slg. 1988, 2085, Randnr. 34, und vom 5. Juni 1997 in der Rechtssache C-398/95, SETTG, Slg. 1997, I-3091, Randnr. 23).