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   EuG, 03.05.2002 - T-177/01   

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EuG, 03.05.2002 - T-177/01 (https://dejure.org/2002,611)
EuG, Entscheidung vom 03.05.2002 - T-177/01 (https://dejure.org/2002,611)
EuG, Entscheidung vom 03. Mai 2002 - T-177/01 (https://dejure.org/2002,611)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Europäischer Gerichtshof

    Jégo-Quéré / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Jégo-Quéré & Cie SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Artikel 230 Absatz 4 EG, 234 EG, 235 EG und 288 Absatz 2 EG; Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Artikel 47; Europäische Menschenrechtskonvention, Artikel 6 und 13
    1. Gemeinschaftsrecht - Grundsätze - Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf - Beurteilung - Rechtsbehelfe, die es den Rechtsbürgern ermöglichen, die Rechtmäßigkeit von Gemeinschaftsvorschriften allgemeiner Geltung zu bestreiten, die ihre Rechtsposition unmittelbar ...

  • EU-Kommission

    Jégo-Quéré & Cie SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Fischerei - Verordnung (EG) Nr. 1162/2001 - Wiederauffüllung des Seehechtbestands - Fischfang-Reederei - Nichtigkeitsklage - Individuell betroffene Person - Zulässigkeit.

  • Wolters Kluwer

    Gemeinschaftliche Regelung für die Fischerei und die Aquakultur - Verpflichtung zur Maschenöffnung der verwendeten Fangnetze - Wiederauffüllung des Seehechtbestands - Individuell betroffene Person - Zulässigkeit der Nichtigkeitsklage

  • Judicialis

    Verordnung (EG) Nr. 1162/200

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fischerei - Verordnung (EG) Nr. 1162/2001 - Wiederauffüllung des Seehechtbestands - Fischfang-Reederei - Nichtigkeitsklage - Individuell betroffene Person - Zulässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    Landwirtschaft - IN DEM BEMÜHEN UM EINE STÄRKUNG DES RECHTSSCHUTZES FÜR BÜRGER/BÜRGERINNEN UND UNTERNEHMEN, LOCKERT DAS GERICHT DIE BEDINGUNGEN FÜR DEN ZUGANG VON EINZELPERSONEN ZUR GEMEINSCHAFTSGERICHTSBARKEIT

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Jégo-Quéré / Kommission

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Klagen gegen EU-Richtlinien möglich // Alleinige Betroffenheit soll nicht mehr Maßstab sein

Besprechungen u.ä. (3)

  • nomos.de PDF, S. 42 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Nichtigkeitsklage gem. Art. 230 Abs.4 EGV

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 230 Abs. 4 EG
    Europarecht, Nichtigkeitsklage einer natürlichen Person gegen EG-VO

  • bdo.de PDF, S. 11 (Entscheidungsbesprechung)

    Klagebefugnis von Einzelunternehmen in Luxemburg

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Jégo-Quéré / Kommission

    Nichtigerklärung des Artikels 3 Buchstabe d und des Artikels 5 der Verordnung (EG) Nr. 1162/2001 der Kommission vom 14. Juni 2001 mit Maßnahmen zur Wiederauffüllung des Seehechtbestands in den ICES-Gebieten III, IV, V, VI und VII sowie VIII a, b, d, e und Vorschriften ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2088
  • NJW 2002, 2216
  • NJW 2004, 2184 (Ls.)
  • EuZW 2002, 412
  • DVBl 2002, 1038
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (30)

  • EuGH, 23.04.1986 - 294/83

    Les Verts / Parlament

    Auszug aus EuG, 03.05.2002 - T-177/01
    Insoweit ist daran zu erinnern, dass der Gerichtshof selbst ausgeführt hat, dass der Zugang zu den Gerichten einer der wesentlichen Bestandteile einer Rechtsgemeinschaft ist und in der auf dem EG-Vertrag beruhenden Rechtsordnung dadurch garantiert wird, dass dieser Vertrag ein vollständiges Rechtsschutzsystem geschaffen hat, das den Gerichtshof mit der Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Handlungen der Organe betraut (Urteil des Gerichtshofes vom 23. April 1986 in der Rechtssache 294/83, Les Verts/Parlament, Slg. 1986, 1339, Randnr. 23).

    Unter diesen Umständen ist es in Anbetracht der Tatsache, dass der EG-Vertrag ein vollständiges Rechtsschutzsystem geschaffen hat, das den Gemeinschaftsrichter mit der Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Handlungen der Organe betraut (oben in Randnr. 41 zitiertes Urteil Les Verts/Parlament, Randnr. 23), angebracht, die bisherige enge Auslegung des Begriffes der individuell betroffenen Person im Sinne von Artikel 230 Absatz 4 EG zu überdenken.

  • EuGH, 17.01.1985 - 11/82

    Piraiki-Patraiki / Kommission

    Auszug aus EuG, 03.05.2002 - T-177/01
    Die Kommission fügt hinzu, dass im Unterschied zu der im Urteil des Gerichtshofes vom 17. Januar 1985 in der Rechtssache 11/82 (Piraiki-Patraiki u. a./Kommission, Slg. 1985, 207, Randnr. 28) geprüften Situation keine höherrangige Rechtsnorm, auch nicht Artikel 33 EG über die Ziele der gemeinsamen Agrarpolitik, sie gezwungen habe, bei Erlass der Verordnung die besondere Lage der Klägerin zu berücksichtigen.

    Der Umstand, dass die Kommission aufgrund spezifischer Bestimmungen verpflichtet ist, den Auswirkungen einer von ihr beabsichtigten Maßnahme auf die Lage bestimmter Personen Rechnung zu tragen, kann in der Tat geeignet sein, diese Personen zu individualisieren (Urteile des Gerichtshofes Piraiki-Patraiki u. a./Kommission, oben in Randnr. 16 zitiert, Randnrn. 21 und 28, vom 26. Juni 1990 in der Rechtssache C-152/88, Sofrimport/Kommission, Slg. 1990, I-2477, Randnr. 11, und vom 11. Februar 1999 in der Rechtssache C-390/95 P, Antillean Rice Mills u. a./Kommission, Slg. 1999, I-769, Randnrn.

  • EuGH, 15.06.1993 - C-213/91

    Abertal / Kommission

    Auszug aus EuG, 03.05.2002 - T-177/01
    Entgegen dem Vorbringen der Klägerin wenden sich diese Vorschriften abstrakt an unbestimmte Personengruppen und gelten für objektiv bestimmte Sachverhalte (vgl. u. a. Urteil des Gerichtshofes vom 15. Juni 1993 in der Rechtssache C-213/91, Abertal u. a./Kommission, Slg. 1993, I-3177, Randnr. 19, und Beschluss des Gerichts vom 29. Juni 1995 in der Rechtssache T-183/94, Cantina cooperativa fra produttori vitivinicoli di Torre di Mosto u. a./Kommission, Slg. 1995, II-1941, Randnr. 51).

    Dieser Umstand ist jedoch nicht geeignet, die Klägerin im Sinne der oben in Randnummer 27 genannten Rechtsprechung zu individualisieren, da die angefochtenen Vorschriften sie nur wegen ihrer objektiven Eigenschaft als Wittlingfischer, der in einem bestimmten Gebiet eine bestimmte Fangtechnik anwendet, ebenso wie jeden anderen Wirtschaftsteilnehmer betreffen, der sich tatsächlich oder potenziell in der gleichen Lage befindet (in diesem Sinne oben in Randnr. 23 zitiertes Urteil Abertal u. a./Kommission, Randnr. 20, und oben in Randnr. 14 zitiertes Urteil ACAV u. a./Rat, Randnr. 65).

  • EuG, 22.02.2000 - T-138/98

    ACAV u.a. / Rat

    Auszug aus EuG, 03.05.2002 - T-177/01
    Sie verweist insoweit auf die Rechtsprechung, wonach Vorschriften, die für objektiv bestimmte Situationen gälten und Rechtswirkungen gegenüber allgemein und abstrakt bezeichneten Personengruppen entfalteten, unabhängig davon, dass sie einzelne Wirtschaftsteilnehmer individuell betreffen könnten, Verordnungscharakter hätten (Urteile des Gerichts vom 21. Februar 1995 in der Rechtssache T-472/93, Campo Ebro u. a./Rat, Slg. 1995, II-421, Randnrn. 31 und 32, und vom 22. Februar 2000 in der Rechtssache T-138/98, ACAV u. a./Rat, Slg. 2000, II-341, Randnr. 60).

    Dieser Umstand ist jedoch nicht geeignet, die Klägerin im Sinne der oben in Randnummer 27 genannten Rechtsprechung zu individualisieren, da die angefochtenen Vorschriften sie nur wegen ihrer objektiven Eigenschaft als Wittlingfischer, der in einem bestimmten Gebiet eine bestimmte Fangtechnik anwendet, ebenso wie jeden anderen Wirtschaftsteilnehmer betreffen, der sich tatsächlich oder potenziell in der gleichen Lage befindet (in diesem Sinne oben in Randnr. 23 zitiertes Urteil Abertal u. a./Kommission, Randnr. 20, und oben in Randnr. 14 zitiertes Urteil ACAV u. a./Rat, Randnr. 65).

  • EuGH, 06.11.1990 - 354/87

    Weddel / Kommission

    Auszug aus EuG, 03.05.2002 - T-177/01
    Die Kommission führt weiter aus, dass die in der Verordnung vorgesehenen Ausnahmen, die nicht Gegenstand der vorliegenden Klage seien, ebenfalls allgemeine Geltung hätten und keineswegs ein "Bündel von Einzelfallentscheidungen" (im Sinne der Urteile des Gerichtshofes vom 13. Mai 1971 in den Rechtssachen 41/70 bis 44/70, International Fruit Company u. a./Kommission, Slg. 1971, 411, Randnr. 21, und vom 6. November 1990 in der Rechtssache C-354/87, Weddel/Kommission, Slg. 1990, I-3847, Randnr. 23) darstellten.

    Sie enthalte mehrere Entscheidungen, die auf die spezifischen Fälle verschiedener Reedereien der Mitgliedstaaten abgestimmt seien, und sei daher als ein "Bündel von Einzelfallentscheidungen" im Sinne der oben in Randnummer 14 zitierten Urteile Weddel/Kommission und International Fruit Company u. a./Kommission zu betrachten.

  • EuGH, 15.05.1986 - 222/84

    Johnston / Chief Constable of the Royal Ulster Constabulary

    Auszug aus EuG, 03.05.2002 - T-177/01
    Der Gerichtshof stützt das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf vor einem zuständigen Gericht auf die gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten und auf die Artikel 6 und 13 EMRK (Urteil des Gerichtshofes vom 15. Mai 1986 in der Rechtssache 222/84, Johnston, Slg. 1986, 1651, Randnr. 18).
  • EuGH, 19.05.1992 - C-104/89

    Mulder u.a. / Rat und Kommission

    Auszug aus EuG, 03.05.2002 - T-177/01
    42 und 43; vgl. außerdem für einen nicht hinreichend qualifizierten Verstoß Urteil des Gerichtshofes vom 19. Mai 1992 in den Rechtssachen C-104/89 und C-37/90, Mulder u. a./Rat und Kommission, Slg. 1992, I-3061, Randnrn.
  • EuGH, 04.07.2000 - C-352/98

    Bergaderm und Goupil / Kommission

    Auszug aus EuG, 03.05.2002 - T-177/01
    Insbesondere wenn eine Maßnahme allgemeiner Geltung wie die im vorliegenden Fall angefochtenen Vorschriften im Rahmen einer solchen Klage in Frage gestellt wird, erstreckt sich die Kontrolle des Gemeinschaftsrichters nicht auf sämtliche Faktoren, die die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme beeinträchtigen könnten, sondern beschränkt sich darauf, die hinreichend qualifizierten Verstöße gegen Rechtsnormen zu sanktionieren, deren Zweck es ist, dem Einzelnen Rechte zu verleihen (Urteil des Gerichtshofes vom 4. Juli 2000 in der Rechtssache C-352/98 P, Bergaderm und Goupil/Kommission, Slg. 2000, I-5291, Randnrn.
  • EuGH, 11.02.1999 - C-390/95

    Antillean Rice Mills u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 03.05.2002 - T-177/01
    Der Umstand, dass die Kommission aufgrund spezifischer Bestimmungen verpflichtet ist, den Auswirkungen einer von ihr beabsichtigten Maßnahme auf die Lage bestimmter Personen Rechnung zu tragen, kann in der Tat geeignet sein, diese Personen zu individualisieren (Urteile des Gerichtshofes Piraiki-Patraiki u. a./Kommission, oben in Randnr. 16 zitiert, Randnrn. 21 und 28, vom 26. Juni 1990 in der Rechtssache C-152/88, Sofrimport/Kommission, Slg. 1990, I-2477, Randnr. 11, und vom 11. Februar 1999 in der Rechtssache C-390/95 P, Antillean Rice Mills u. a./Kommission, Slg. 1999, I-769, Randnrn.
  • EuGH, 26.06.1990 - 152/88

    Sofrimport / Kommission

    Auszug aus EuG, 03.05.2002 - T-177/01
    Der Umstand, dass die Kommission aufgrund spezifischer Bestimmungen verpflichtet ist, den Auswirkungen einer von ihr beabsichtigten Maßnahme auf die Lage bestimmter Personen Rechnung zu tragen, kann in der Tat geeignet sein, diese Personen zu individualisieren (Urteile des Gerichtshofes Piraiki-Patraiki u. a./Kommission, oben in Randnr. 16 zitiert, Randnrn. 21 und 28, vom 26. Juni 1990 in der Rechtssache C-152/88, Sofrimport/Kommission, Slg. 1990, I-2477, Randnr. 11, und vom 11. Februar 1999 in der Rechtssache C-390/95 P, Antillean Rice Mills u. a./Kommission, Slg. 1999, I-769, Randnrn.
  • EuG, 14.09.1995 - T-480/93

    Einführung von Schutzmaßnahmen bei Reis mit Ursprung in den Niederländischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2002 - C-50/00

    Unión de Pequeños Agricultores v Council

  • EuGH, 12.10.2000 - C-300/00

    Federación de Cofradías de Pescadores de Guipúzcoa u.a. / Rat

  • EuG, 06.12.2001 - T-196/99

    Area Cova u.a. / Rat und Kommission

  • EuG, 17.01.2002 - T-47/00

    Rica Foods / Kommission

  • EuG, 23.10.2001 - T-155/99

    Dieckmann & Hansen / Kommission

  • EuG, 07.02.2001 - T-38/99

    Sociedade Agrícola dos Arinhos / Kommission

  • EuG, 07.02.2001 - T-50/99

    Sociedade Agricola dos Arinhos / Kommission - Landwirtschaft

  • EuGH, 15.07.1963 - 25/62

    Plaumann & Co. gegen Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

  • EuGH, 18.05.1994 - C-309/89

    Codorniu / Rat

  • EuGH, 05.05.1998 - C-386/96

    Dreyfus / Kommission

  • EuGH, 16.05.1991 - C-358/89

    Extramet Industrie / Rat

  • EuGH, 13.05.1971 - 41/70

    International Fruit Company u.a. / Kommission

  • EuGH, 22.11.2001 - C-451/98

    Antillean Rice Mills / Rat

  • EuG, 12.07.2001 - T-198/95

    Comafrica und Dole Fresh Fruit Europe / Kommission

  • EuG, 06.12.2001 - T-43/98

    Emesa Sugar / Rat

  • EuG, 19.09.2001 - T-54/00

    Federación de Cofradías de Pescadores de Guipúzcoa u.a. / Rat

  • EuG, 21.02.1995 - T-472/93

    Annäherung der spanischen Zuckerpreise und Zuckerrübenpreise an die gemeinsamen

  • EuG, 29.06.1995 - T-183/94

    Cantina cooperative fra produttori vitivinicoli di Torre di Mosto u. a. gegen

  • EuGH, 13.05.1971 - 44/70
  • EGMR, 30.06.2005 - 45036/98

    Bosphorus Hava Yollari Turizm Ve Ticaret Anonim Sirketi ./. Irland

    The Court has not addressed the question of whether this limited access is really in accordance with Article 6 § 1 of the Convention and whether the provisions, in particular, of former Article 173 of the EC Treaty should not be interpreted more extensively in the light of Article 6 § 1 of the Convention, a point that was in issue before both the Court of First Instance and the ECJ in Jégo-Quéré & Cie S.A. v. Commission of the European Communities (Case T-177/01 [2002].
  • EuGH, 03.10.2013 - C-583/11

    Der Gerichtshof bestätigt den Beschluss des Gerichts über die Unzulässigkeit der

    Das Gericht habe in seinem Urteil vom 3. Mai 2002, Jégo-Quéré/Kommission (T-177/01, Slg. 2002, II-2365), festgestellt, es könne nicht davon ausgegangen werden, dass die enge Auslegung der Zulässigkeitsvoraussetzungen für Klagen vor den Unionsgerichten natürlichen und juristischen Personen das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf gewährleiste, das es ihnen ermöglichen würde, die Rechtmäßigkeit von Handlungen mit allgemeiner Geltung, die ihre Rechtsstellung unmittelbar beeinträchtigten, zu bestreiten.
  • EuGH, 01.04.2004 - C-263/02

    DER GERICHTSHOF HAT SEINE RECHTSPRECHUNG ZU DEN VORAUSSETZUNGEN, UNTER DENEN EIN

    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Erste erweiterte Kammer) vom 3. Mai 2002 in der Rechtssache T-177/01 (Jégo-Quéré/Kommission, Slg. 2002, II-2365) wegen Aufhebung dieses Urteils,.

    1 Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat mit Rechtsmittelschrift, die am 17. Juli 2002 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 3. Mai 2002 in der Rechtssache T-177/01 (Jégo-Quéré/Kommission, Slg. 2002, II-2365, im Folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem die Nichtigkeitsklage der Jégo-Quéré et Cie SA (im Folgenden: Jégo-Quéré) gegen die Artikel 3 Buchstabe d und 5 der Verordnung (EG) Nr. 1162/2001 der Kommission vom 14. Juni 2001 mit Maßnahmen zur Wiederauffüllung des Seehechtbestands in den ICES-Gebieten 111, 1V, V, VI und VII sowie VIII a, b, d, e und Vorschriften zur Überwachung der dort tätigen Fischereifahrzeuge (ABl. L 159, S. 4) für zulässig erklärt worden ist.

    Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 3. Mai 2002 in der Rechtssache T-177/01 (Jégo-Quéré/Kommission) wird aufgehoben.

  • EuG, 25.04.2006 - T-310/03

    Kreuzer Medien / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Richtlinie 2003/33/EG -

    50 Das Parlament trägt insoweit vor, die Klägerin selbst räume in ihrer Klageschrift ein, dass ihre Klage nach dieser ständigen Rechtsprechung unzulässig sei, und könne sich zur Stützung ihres Vorbringens nicht auf die abweichenden Ausführungen des Gerichts im Urteil vom 3. Mai 2002 in der Rechtssache T-177/01 (Jégo-Quéré/Kommission, Slg. 2002, II-2365, Randnr. 51) und die Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs in der oben in Randnummer 47 zitierten Rechtssache Unión de Pequeños Agricultores/Rat (Slg. 2000, I-6681) berufen, denen der Gerichtshof nicht gefolgt sei.

    58 Die Klägerin macht erstens geltend, dass ihre Klage zwar nach der ursprünglichen Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil des Gerichtshofes vom 15. Juli 1963 in der Rechtssache 25/62, Plaumann/Kommission, Slg. 1963, 213, 238) nicht zulässig sei, wohl aber nach der Auslegung des weiter gehenden Begriffes der individuellen Betroffenheit, die das Gericht im Urteil Jégo-Quéré/Kommission (zitiert oben in Randnr. 50) und Generalanwalt Jacobs in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Unión de Pequeños Agricultores/Rat (zitiert oben in Randnr. 50) vertreten hätten.

    Es sei ihr auch nicht zumutbar, die Umsetzung der Richtlinie abzuwarten und gegen eine einzelstaatliche Regelung zu verstoßen, bevor sie sich im Rahmen eines nationalen Verfahrens auf die Rechtswidrigkeit der Richtlinie berufen könne, um eine Vorlage an den Gerichtshof zu erreichen (Urteil Jégo-Quéré/Kommission, zitiert oben in Randnr. 50, Randnr. 45, und Schlussanträge des Generalanwalts Geelhoed in der Rechtssache C-491/01, British American Tobacco [Investments] und Imperial Tobacco, Urteil des Gerichtshofes vom 10. Dezember 2002, Slg. 2002, I-11453, I-11461, Nrn. 52 ff.).

    Außerdem sei es in diesem Fall erforderlich, dass die Werbetreibenden und Megakombi nach wie vor bereit seien, Tabakwerbung im Magazin Kreuzer zu schalten, wodurch sie das Risiko von Ordnungswidrigkeitsverfahren oder Strafen eingingen; dies stehe im Widerspruch zur Feststellung des Gerichts in seinem Urteil Jégo-Quéré/Kommission (zitiert oben in Randnr. 50, Randnr. 45), dass dem Einzelnen nicht zugemutet werden könne, dass er gegen das Gesetz verstoße, um Zugang zu den Gerichten zu erlangen.

    75 Zum Vorbringen der Klägerin, aus dem Urteil Jégo-Quéré/Kommission (zitiert oben in Randnr. 50) und den Schlussanträgen des Generalanwalts Jacobs in der Rechtssache Unión de Pequeños Agricultores/Rat (zitiert oben in Randnr. 50) ergebe sich eine Weiterentwicklung der Rechtsprechung zur Anwendung des Artikels 230 Absatz 4 EG, genügt die Feststellung, dass der Gerichtshof in seinen Urteilen Unión de Pequeños Agricultores/Rat (zitiert oben in Randnr. 47, Randnrn. 36 und 37) und Kommission/Jégo-Quéré (zitiert oben in Randnr. 49, Randnrn. 37, 38 und 45) seine ständige Rechtsprechung zu dieser Frage bestätigt hat.

  • EuG, 29.06.2006 - T-311/03

    Nürburgring / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Richtlinie 2003/33/EG -

    46 Das Parlament betont, dass die Klägerin in ihrer Klageschrift selbst einräume, dass ihre Klage im Licht dieser ständigen Rechtsprechung unzulässig sei, und ist der Auffassung, dass sich die Klägerin zur Stützung ihres Vorbringens nicht auf die abweichenden Ausführungen des Gerichts im Urteil vom 3. Mai 2002 in der Rechtssache T-177/01 (Jégo-Quéré/Kommission, Slg. 2002, II-2365, Randnr. 51) berufen könne, denen der Gerichtshof nicht gefolgt sei, was das Gericht dazu veranlasst habe, zu bekräftigen, dass natürliche oder juristische Personen nur unter den vom Gerichtshof formulierten Voraussetzungen ihre individuelle Betroffenheit geltend machen könnten (Beschluss des Gerichts vom 21. März 2003 in der Rechtssache T-167/02, Établissements Toulorge/Parlament und Rat, Slg. 2003, II-1111, Randnrn.

    53 Die Klägerin macht erstens geltend, sie sei aufgrund ihrer besonderen Stellung als staatliche Organisation bzw. staatliche Einrichtung sowie in Anwendung des weiteren Verständnisses des Begriffes der individuellen Betroffenheit, das das Gericht im oben in Randnummer 46 zitierten Urteil Jégo-Quéré/Kommission zugrunde gelegt habe, individuell betroffen.

    58 Außerdem habe das oben in Randnummer 46 genannte Urteil Jégo-Quéré/Kommission zwar unterstrichen, dass die streitigen Bestimmungen der angefochtenen Verordnung allgemeine Geltung hätten, aber dennoch anerkannt, dass ein individuelles Klagerecht daher rühren könne, dass der Zugang zu den Gerichten ein wesentlicher Bestandteil einer durch ein lückenloses Rechtsschutzsystem gekennzeichneten Rechtsgemeinschaft sei.

    Die Wirksamkeit des gerichtlichen Rechtsschutzsystems der Gemeinschaft verlange daher, dass der Begriff der individuell betroffenen Person im Sinne von Artikel 230 Absatz 4 EG entsprechend dem oben in Randnummer 46 zitierten Urteil Jégo-Quéré/Kommission (Randnr. 51) weit ausgelegt werde.

  • EuG, 21.03.2003 - T-167/02

    Établissements Toulorge / Parlament und Rat

    Die Klägerin trägt vor, sie erfülle das Tatbestandsmerkmal der individuellen Betroffenheit, wie es vom Gericht im Urteil vom 3. Mai 2002 (Rechtssache T-177/01, Jégo-Quéré/Kommission, Slg. 2002, II-2365, Randnr. 51) ausgelegt worden sei.

    Zu dem Vorbringen des Parlaments, dass der Gerichtshof in seinem Urteil Unión de Pequeños Agricultores/Rat die herkömmliche Rechtsprechung zur individuellen Betroffenheit, von der das Urteil Jégo-Quéré/Kommission abgewichen sei, bestätigt habe, macht die Klägerin geltend, dass der Gerichtshof die Auslegung des Gerichts nicht ausdrücklich verworfen habe.

    Zudem sei die Klage selbst unter Berücksichtigung der Rechtsprechung, die vor dem Urteil Jégo-Quéré/Kommission ergangen sei, zulässig.

    Unter Hinweis auf das Urteil Jégo-Quéré/Kommission sowie auf die Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs zum Urteil Unión de Pequeños Agricultores/Rat (a. a. O., I-6681) macht die Klägerin, drittens, geltend, dass ihr nur eine Klage vor dem Gericht angemessenen Rechtsschutz bieten könne.

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.12.2017 - C-203/16

    Andres (faillite Heitkamp BauHolding) / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche

    11 Insbesondere Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs in der Rechtssache Unión de Pequeños Agricultores/Rat (C-50/00 P, EU:C:2002:197, Nrn. 59 ff.) und Urteil vom 3. Mai 2002, Jégo-Quéré/Kommission (T-177/01, EU:T:2002:112, Rn. 49).
  • EuG, 06.09.2004 - T-213/02

    SNF / Kommission

    38 Fünftens bezieht sich die Klägerin auf die neuere Entwicklung der Rechtsprechung zur Anwendung des Artikels 230 Absatz 4 EG, die sich aus dem Urteil des Gerichts vom 3. Mai 2002 in der Rechtssache T-177/01 (Jégo-Quéré/Kommission, Slg. 2002, II-2365) und den Schlussanträgen des Generalanwalts Jacobs zum Urteil vom 25. Juli 2002 in der Rechtssache C-50/00 P (Unión de Pequeños Agricultores/Rat, Slg. 2002, I-6677, I-6681) ergebe.

    50 Fünftens seien die neueren Entwicklungen der Rechtsprechung im Bereich der Zulässigkeit, die das Gericht in seinem Urteil Jégo-Quéré/Kommission und Generalanwalt Jacobs in seinen Schlussanträgen zum Urteil Unión de Pequeños Agricultores/Rat eingeleitet hätten, keine Stütze für die Klägerin.

    78 Fünftens genügt zu dem Argument der Klägerin, das auf die sich aus dem Urteil Jégo-Quéré/Kommission und den Schlussanträgen des Generalanwalts Jacobs zum Urteil Unión de Pequeños Agricultores/Rat ergebende neuere Entwicklung der Rechtsprechung zur Anwendung des Artikels 230 Absatz 4 EG gestützt wird, die Feststellung, dass der Gerichtshof in seinen Urteilen Unión de Pequeños Agricultores/Rat (Randnr. 36) und Jégo-Quéré/Kommission (Randnrn. 37, 38 und 45) seine ständige Rechtsprechung auf diesem Gebiet bestätigt hat.

  • EuGH, 12.12.2003 - C-258/02

    Bactria v Commission

    Zum einen führt sie aus, dass die Argumentation des Gerichts in Randnummer 54 des angefochtenen Beschlusses nicht mit der durch das Gericht selbst in seinem Urteil vom 3. Mai 2002 in der Rechtssache T-177/01 (Jégo-Quéré/Kommission, Slg. 2002, II-2365) vorgenommenen neuen Auslegung des Begriffes "individuell betroffene Person" vereinbar sei.

    Die Kommission weist erstens das Vorbringen von Bactria in Bezug auf die neue Auslegung des Begriffes "individuell betroffene Person" durch das Gericht im Urteil Jégo-Quéré/Kommission zurück.

  • OLG Brandenburg, 09.11.2006 - 5 W (Lw) 172/00

    Anspruch auf bare Zuzahlung eines in der umgewandelten, eingetragenen

    Das AGB-Gesetz, das u. U. gemäß §§ 3, 5 AGBG zu einer Nichtigkeit der Vereinbarung oder zu ihrer Auslegung zu Lasten der Antragsgegnerin führen könnte, findet jedoch gemäß § 23 Abs. 1 AGBG keine Anwendung, da mit ihr ein genossenschaftlicher Anspruch geregelt wird (OLG Naumburg, OLG-NL 2002, 111 ff).

    Dieser Rechtsprechung hat sich der Senat, wie auch die anderen Obergerichte (OLG Naumburg, OLG NL 2002, 111; AgrarR 2001, 260; OLG Thüringen, AgrarR 2002, 262; OLG Dresden Nl BzAr 2001, 278; Senat, Beschluss vom 26.09.2002, 5 W (Lw) 4/02) angeschlossen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2011 - C-282/10

    Nach Ansicht von Generalanwältin Trstenjak kann die Ausübung des Anspruchs auf

  • EuG, 06.05.2003 - T-321/02

    Vannieuwenhuyze-Morin / Parlament und Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2017 - C-596/15

    Bionorica / Kommission - Rechtsmittel - Gesundheit der Bevölkerung -

  • EuG, 30.04.2003 - T-155/02

    VVG International u.a. / Kommission

  • EuG, 03.04.2003 - T-114/02

    BaByliss / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2006 - C-303/05

    GENERALANWALT RUIZ-JARABO IST DER ANSICHT, DASS DER EUROPÄISCHE HAFTBEFEHL MIT

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2003 - 8 A 4229/01

    Rechtsschutz gegen die Einordnung fortstwirtchaftlicher Nutzflächen als

  • OLG Brandenburg, 09.11.2006 - 5 W Lw 172/00

    Umwandlung einer LPG : Barabfindungsanspruch bei geringerem Wert der

  • EuG, 02.04.2004 - T-231/02

    Gonnelli und AIFO / Kommission

  • EuG, 15.01.2003 - T-377/00

    DAS GERICHT WEIST DIE KLAGEN GEGEN DIE ENTSCHEIDUNGEN DER KOMMISSION AB, VOR DEN

  • EuG, 28.06.2005 - T-386/04

    Eridania Sadam u.a. / Kommission - Gemeinsame Marktorganisation für Zucker -

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2004 - C-486/01

    Front national / Parlament

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.04.2005 - C-346/03

    Atzeni u.a. - Staatliche Beihilfen - Entscheidung, mit der von der Region

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2007 - C-273/04

    Polen / Rat - Gemeinsame Agrarpolitik - Reform - Erweiterung der Europäischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2002 - C-491/01

    DER GENERALANWALT SCHLÄGT DEM GERICHTSHOF VOR, DIE RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN

  • EuG, 12.01.2007 - T-447/05

    SPM / Kommission - Gemeinsame Marktorganisation - Bananen - Regelung über die

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2006 - C-441/05

    Roquette Frères - Berechtigung Einzelner, sich vor nationalen Gerichten auf die

  • EuG, 22.01.2008 - T-298/04

    Efkon / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Richtlinie 2004/52/EG -

  • EuG, 06.07.2004 - T-370/02

    Alpenhain-Camembert-Werk u.a. / Kommission

  • EuG, 30.04.2003 - T-154/02

    Villiger Söhne / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2002 - C-142/00

    Kommission / Nederlandse Antillen

  • EGMR, 23.05.2002 - 6422/02

    SEGI ET AUTRES & GESTORAS PRO-AMNISTIA ET AUTRES c. 15 ÉTATS DE L'UNION

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2003 - C-263/02

    Kommission / Jégo-Quéré

  • LG Magdeburg, 15.05.2009 - 5 O 738/08
  • EuG, 06.05.2003 - T-45/02

    DOW AgroSciences / Parlament und Rat

  • EuG, 08.08.2002 - T-155/02

    VVG International u.a. / Kommission

  • EuG, 20.09.2018 - T-815/17

    Správa zeleznicní dopravní cesty/ Kommission und INEA

  • EuG, 16.02.2005 - T-142/03

    Fost Plus / Kommission - Nichtigkeitsklage - Klage einer juristischen Person -

  • EuG, 10.05.2004 - T-391/02

    Bundesverband der Nahrungsmittel- und Speiseresteverwertung und Kloh / Parlament

  • EuG, 12.07.2002 - T-163/02

    Montan Gesellschaft Voss u.a. / Kommission

  • EuG, 13.12.2005 - T-397/02

    Arla Foods u.a. / Kommission - Verordnung (EG) Nr. 1829/2002 - Eintragung einer

  • LG Berlin, 29.03.2005 - 86 T 74/05

    Zurückweisung eines Antrags beim Grundbuchamt auf Eintragung einer

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