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   OLG Hamm, 10.09.2007 - 15 W 235/07   

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https://dejure.org/2007,7800
OLG Hamm, 10.09.2007 - 15 W 235/07 (https://dejure.org/2007,7800)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.09.2007 - 15 W 235/07 (https://dejure.org/2007,7800)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. September 2007 - 15 W 235/07 (https://dejure.org/2007,7800)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung einer geschlossenen Unterbringung bei paranoider Psychose; Unterlassen der vorgeschriebenen persönlichen Anhörung des Betroffenen; Unverzüglichkeit einer Anhörungsnachholung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterbringungsverfahren, Persönliche Anhörung des Betroffenen

  • Judicialis

    FGG § 27; ; FGG § 29; ; ... FGG § 69f Abs. 1 S. 1 Nr. 4; ; FGG § 69f S. 4; ; FGG § 70h Abs. 1 S. 2; ; BGB § 1896 Abs. 1; ; BGB § 1896 Abs. 1a; ; BGB § 1896 Abs. 2; ; BGB § 1906 Abs. 1; ; BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 2; ; KostO § 128b; ; KostO § 131 Abs. 3

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Geschlossene Unterbringung - Anhörung am nächsten Tag!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2008, 43
  • FamRZ 2008, 1116
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.2007 - 15 W 235/07
    Vielmehr muss der Betroffenen im Hinblick auf den mit der Freiheitsentziehung verbundenen Eingriff in Grundrechtspositionen zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes und mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. etwa NJW 2002, 2456; wistra 2006, 59) ein Rechtsschutzinteresse mit dem Ziel der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Beschlüsse sowohl des Landgerichts als auch des Amtsgerichts zugebilligt werden (Senat OLGR 2006, 803).
  • OLG München, 28.10.2005 - 33 Wx 146/05

    Konkrete Tatsachengrundlage bei Absehen von persönlicher Anhörung des vorläufig

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.2007 - 15 W 235/07
    Die Anhörung des Betroffenen dient nicht nur der Gewährung des rechtlichen Gehörs, sondern soll dem Gericht einen unmittelbaren Eindruck von dem Betroffenen und seiner Erkrankung verschaffen und es in die Lage versetzen, seine Kontrollfunktion gegenüber Gutachtern und Zeugen wahrzunehmen (Senat, FGPrax 2001, 212, 213; OLG München, OLGR 2006, 113; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2000, 1172, 1173).
  • BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 127/02

    Fortsetzungsfeststellungsantrag im Unterbringungsverfahren - konkretes

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.2007 - 15 W 235/07
    Im Hinblick auf die Einhaltung der grundgesetzlichen Verfahrensgarantien hätten die relevanten Aktenbestandteile aber bereits am 18.4.2007 per Fax weitergeleitet werden können und müssen, um die unverzügliche Nachholung der Anhörung, gegebenenfalls durch den Eilrichter (vgl. BayObLG, FGPrax 2002, 281, 284), zu gewährleisten.
  • OLG Karlsruhe, 04.04.2000 - 11 Wx 28/00

    Verfahrensfehler; Sofortige Beschwerde; Anhörung; Betroffener;

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.2007 - 15 W 235/07
    Die Anhörung des Betroffenen dient nicht nur der Gewährung des rechtlichen Gehörs, sondern soll dem Gericht einen unmittelbaren Eindruck von dem Betroffenen und seiner Erkrankung verschaffen und es in die Lage versetzen, seine Kontrollfunktion gegenüber Gutachtern und Zeugen wahrzunehmen (Senat, FGPrax 2001, 212, 213; OLG München, OLGR 2006, 113; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2000, 1172, 1173).
  • OLG Schleswig, 25.01.2002 - 2 W 17/02

    Zwangsbehandlung bei Magersucht

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.2007 - 15 W 235/07
    Die Genehmigung einer geschlossenen Unterbringung zur Durchführung einer Heilbehandlung gem. § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB setzt im Hinblick auf ihre Eingriffsintensität eine besondere Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme voraus; unter diesem Gesichtspunkt kann die Zulässigkeit der Maßnahme nicht unabhängig von einer Eigengefährdung der Betroffenen beurteilt werden (OLG Schleswig FGPrax 2002, 138).
  • BayObLG, 27.07.2000 - 3Z BR 64/00

    Rechte des Betroffenen bei einer vorläufigen Unterbringungsmaßnahme

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.2007 - 15 W 235/07
    Verstößt das Gericht gegen das Gebot der mündlichen Anhörung, so drückt dieses Unterlassen der gleichwohl angeordneten Unterbringung den Makel rechtswidriger Freiheitsentziehung auf, der durch Nachholung der Maßnahme rückwirkend nicht mehr zu beseitigen ist (Senat, a.a.O.; OLG München, a.a.O.; BayObLG, FamRZ 2001, 578, 579).
  • BVerfG, 31.10.2005 - 2 BvR 2233/04

    Freiheit der Person; Haftbefehl (Aufhebung; Ersetzung; Beschwerde; weitere

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.2007 - 15 W 235/07
    Vielmehr muss der Betroffenen im Hinblick auf den mit der Freiheitsentziehung verbundenen Eingriff in Grundrechtspositionen zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes und mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. etwa NJW 2002, 2456; wistra 2006, 59) ein Rechtsschutzinteresse mit dem Ziel der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Beschlüsse sowohl des Landgerichts als auch des Amtsgerichts zugebilligt werden (Senat OLGR 2006, 803).
  • OLG Hamm, 11.05.2006 - 15 W 452/05

    Feststellung der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.2007 - 15 W 235/07
    Vielmehr muss der Betroffenen im Hinblick auf den mit der Freiheitsentziehung verbundenen Eingriff in Grundrechtspositionen zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes und mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. etwa NJW 2002, 2456; wistra 2006, 59) ein Rechtsschutzinteresse mit dem Ziel der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Beschlüsse sowohl des Landgerichts als auch des Amtsgerichts zugebilligt werden (Senat OLGR 2006, 803).
  • BGH, 02.03.2011 - XII ZB 346/10

    Unterbringungsverfahren: Erfordernis der erneuten Anhörung des Betroffenen im

    Durch sie soll auch sichergestellt werden, dass sich das Gericht vor der Entscheidung über den mit einer Unterbringung verbundenen erheblichen Grundrechtseingriff einen persönlichen Eindruck von dem Betroffenen verschafft, durch den es in die Lage versetzt wird, eingeholte Sachverständigengutachten (§ 321 FamFG), ärztliche Stellungnahmen oder sonstige Zeugenaussagen zu würdigen (Keidel/Budde FamFG 16. Aufl. § 319 Rn. 1; MünchKommZPO/Schmidt-Recla 3. Aufl. § 319 FamFG Rn. 1; OLG Hamm FamRZ 2008, 1116, 1117).
  • OLG München, 28.07.2008 - 33 Wx 164/08

    Vorläufige Betreuung: Anspruch auf Feststellung der Rechtswidrigkeit einer

    b) Allerdings hat die Rechtsprechung im Hinblick auf den notwendigen Rechtsschutz gegen schwerwiegende Grundrechtsbeeinträchtigungen eine Feststellung der Rechtswidrigkeit unter bestimmten Voraussetzungen ausnahmsweise u. a. dann für geboten erachtet, wenn gegen den Betroffenen eine freiheitsentziehende Maßnahme ergangen war und diese sich im Instanzenzug über ein hiergegen eingelegtes Rechtsmittel aus tatsächlichen Gründen erledigt hat (vgl. z.B. BVerfGE 104, 220/232 f.; BGH Beschluss vom 16.4.2008 - XII ZB 37/08, zit. nach Juris; BayObLG 2002, 304/306; Senatsbeschlüsse in BtPrax 2005, 155 und OLG-Report München 2005, 885; OLG Hamm FamRZ 2008, 1116).
  • OLG Hamm, 29.04.2008 - 15 Wx 110/08

    Geschlossene Unterbringung bei Alkoholismus

    Die Anhörung dient in diesem Zusammenhang nicht nur der Gewährung des rechtlichen Gehörs, sondern soll dem Gericht einen unmittelbaren Eindruck von der Betroffenen und ihrer Erkrankung verschaffen und es in die Lage versetzen, seine Kontrollfunktion gegenüber Gutachtern und Zeugen wahrzunehmen (Senat FGPrax 2008, 43; FGPrax 2001, 212, 13; OLGR München 2006, 113; OLG Karlsruhe NJW-RR 2000, 1172, 1173).
  • LG Freiburg, 17.11.2023 - 4 T 174/23

    Anforderungen an eine unverzügliche Anhörung und Möglichkeit der Anhörung im Wege

    Soweit in der Rechtsprechung betont wird, dass die Nachholung einer an sich zu einem früheren Zeitpunkt durchzuführenden Anhörung den einmal eingetretenen Verfahrensfehler nicht zu beseitigen vermag (vgl. BayObLG, Beschluss vom 15.09.1999 - 3Z BR 221/99, juris Rn. 25; OLG Hamm, Beschluss vom 10.09.2007 - 15 W 235/07, juris; LG Kleve, Beschluss vom 17.03.2014 - 4 T 90/14, juris Rn. 9, und vom 23.07.2013 - 4 T 158/13, juris Rn. 6), vermag die Kammer sich dem (nur) insoweit anzuschließen, als damit im Einklang mit den bereits dargelegten Maßstäben eine rückwirkende Heilung abgelehnt wird.
  • LG Freiburg, 15.08.2022 - 4 T 139/22

    Einstweilige Anordnung bei gesteigerter Dringlichkeit: Unverzügliche Nachholung

    Das Nachholen der verfahrensrechtlich vorgeschriebenen Handlungen durch das Beschwerdegericht kommt in der Regel wegen Zeitablaufs nicht mehr in Betracht (vgl. OLG Hamm, FGPrax 2008, 43, 44 - Anhörung nach neun Tagen; BayObLG, NJW-RR 2000, 524, 526 - Anhörung nach zwölf Tagen; LG Kleve, Beschluss vom 17. März 2014 - 4 T 90/14 -, Rn. 10, juris; LG Kleve, Beschluss vom 23. Juli 2013 - 4 T 158/13 -, Rn. 6, juris).
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