Rechtsprechung
   OLG Celle, 09.02.1999 - 4 W 2/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,8954
OLG Celle, 09.02.1999 - 4 W 2/99 (https://dejure.org/1999,8954)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.02.1999 - 4 W 2/99 (https://dejure.org/1999,8954)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. Februar 1999 - 4 W 2/99 (https://dejure.org/1999,8954)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 252 ZPO; § 148 ZPO
    Zulässigkeit der Aussetzung eines schwebenden Verfahrens; Beschwerde gegen die Aussetzung eines Verfahrens bis zu einer anderweitigen Entscheidung des Amtsgerichts; Voraussetzungen der Aussetzung eines Rechtsstreits nach § 148 Zivilprozessordnung (ZPO)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Aussetzung eines schwebenden Verfahrens; Beschwerde gegen die Aussetzung eines Verfahrens bis zu einer anderweitigen Entscheidung des Amtsgerichts; Voraussetzungen der Aussetzung eines Rechtsstreits nach § 148 Zivilprozessordnung (ZPO)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • LG Lüneburg - 8 O 313/98
  • OLG Celle, 09.02.1999 - 4 W 2/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 6
  • FamRZ 2000, 1288
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 08.12.1999 - 8 UF 301/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,8514
OLG Naumburg, 08.12.1999 - 8 UF 301/99 (https://dejure.org/1999,8514)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 08.12.1999 - 8 UF 301/99 (https://dejure.org/1999,8514)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 08. Dezember 1999 - 8 UF 301/99 (https://dejure.org/1999,8514)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Fehlerhafte Rentenauskunft als Grundlage mangelnder Berücksichtigung höherer Rentenanwartschaften; Konkrete Berechnung der Ehezeit i.R.d. Ermittlung der Rentenanwartschaften und Versorgungsanwartschaften

  • rechtsportal.de

    BGB § 1587 Abs. 2; ZPO § 176
    Bestimmung des Endes der Ehezeit - Zustellung des Scheidungsantrags an Partei statt an Prozessbevollmächtigten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1288 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.12.1983 - IVb ZB 29/82

    Heilung des Formmangels eines Scheidungsantrags; Heilung von Zustellungsfehlern

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.12.1999 - 8 UF 301/99
    Zwar liegt die richterliche Verfügung zeitlich vor Eingang des Meldeschriftsatzes, jedoch wurde die Zustellung, erst ausgeführt fast einen Monat nach der richterlichen Verfügung, sodass die Geschäftsstelle bzw. Kanzlei in der Lage und auch verpflichtet gewesen wäre, diese gesetzliche Regelung von Amts wegen zu beachten, die Zustellung unmittelbar an die Partei hat die Rechtshängigkeit nicht herbeiführen können (BGH in FamRZ 1984, 368 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 06.08.1999 - 2 WF 129/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,11985
OLG Bamberg, 06.08.1999 - 2 WF 129/99 (https://dejure.org/1999,11985)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 06.08.1999 - 2 WF 129/99 (https://dejure.org/1999,11985)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 06. August 1999 - 2 WF 129/99 (https://dejure.org/1999,11985)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1288 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 07.06.1996 - 25 WF 78/96

    Amtsermittlungsgrundsatz öffentliche Zustellung

    Auszug aus OLG Bamberg, 06.08.1999 - 2 WF 129/99
    Das Gericht hat vielmehr von Amts wegen zu prüfen, ob eine öffentliche Zustellung in Betracht kommt und ob die hierfür erforderlichen Voraussetzungen vorliegen (BayObLG, Rpfleger 1978, 446; OLG Köln, FamRZ 1997, 430 ).
  • OLG Naumburg, 11.02.2010 - 1 U 106/09

    Amtszustellung: Verpflichteter für eine selbständige Prüfung der Voraussetzungen

    Hat die Zustellung eines Schriftstücks von Amts wegen zu erfolgen (§ 166 Abs. 2 ZPO), treffen sowohl den Gegner des Zustellungsempfängers (= Klägerin) als auch das Gericht die Pflicht zur selbständigen Prüfung der Voraussetzungen von § 185 ZPO (KG KGR 1995, 273; im Ergebnis ebenso: OLG Braunschweig, Beschluss vom 11.1.2008 - 3 W 73/07 - [z.B. NJW-RR 2008, 1523]; hier: zitiert nach juris [insbesondere Rn. 5]; OLG Bamberg OLGR 2000, 165; Zöller/Stöber ZPO, 28.Aufl, § 185, Rn. 2 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 02.09.1999 - 10 W 25/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,15551
OLG Brandenburg, 02.09.1999 - 10 W 25/99 (https://dejure.org/1999,15551)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02.09.1999 - 10 W 25/99 (https://dejure.org/1999,15551)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02. September 1999 - 10 W 25/99 (https://dejure.org/1999,15551)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ; Versäumung der Notfrist der sofortigen Beschwerde ; Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Potsdam - 6 O 373/98
  • OLG Brandenburg, 02.09.1999 - 10 W 25/99

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1288 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 27.04.2000 - 5 WF 43/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,20579
OLG Zweibrücken, 27.04.2000 - 5 WF 43/00 (https://dejure.org/2000,20579)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27.04.2000 - 5 WF 43/00 (https://dejure.org/2000,20579)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27. April 2000 - 5 WF 43/00 (https://dejure.org/2000,20579)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1288
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Saarbrücken, 24.06.2004 - 6 UF 73/03

    Zur Zulässigkeit einer Feststellungsklage im Unterhaltsrecht

    Für ein derartiges Hauptsacheverfahren ist ein vorausgegangenes einstweiliges Unterhaltsverfahren materiell-rechtlich bedeutungslos (vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, 1288, m. w. N.).
  • OLG Zweibrücken, 19.05.2000 - 5 WF 55/00

    Anordnung, einstweilige - Feststellungsklage - Anerkenntnisurteil

    Für ein derartiges Hauptsacheverfahren ist ein vorausgegangenes einstweiliges Unterhaltsverfahren materiell-rechtlich bedeutungslos (Senat, Beschluss vom 27. April 2000, 5 WF 43/00, mit Angaben zur allgemeinen Meinung).
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