Rechtsprechung
   BVerwG, 30.05.1996 - 5 C 14.95   

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BVerwG, 30.05.1996 - 5 C 14.95 (https://dejure.org/1996,46)
BVerwG, Entscheidung vom 30.05.1996 - 5 C 14.95 (https://dejure.org/1996,46)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Mai 1996 - 5 C 14.95 (https://dejure.org/1996,46)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Sozialhilfe - Übernahme von Unterkunftskosten - Hilfe zum Lebensunterhalt - Aufwendungen für die Unterkunft - Unterkunftskosten - Angemessenheit - Unterkunftskostenzuschuß

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sozialhilfe; Wohnungswechsel; Umzug; Unterkunftskosten; Unterkunftsalternative

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialhilferecht: Unterkunftskosten einer unangemessen teuren Wohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 101, 194
  • NJW 1996, 3427
  • NVwZ 1997, 183 (Ls.)
  • NJ 1997, 55
  • FamRZ 1997, 176 (Ls.)
  • DÖV 1997, 35
 
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Wird zitiert von ... (131)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 21.01.1993 - 5 C 3.91

    Sozialhilfe - Lebensunterhalt - Angemessene Unterkunft - Teilweise Übernahme der

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1996 - 5 C 14.95
    Zieht ein Sozialhilfeempfänger während des Bezuges laufender Hilfe zum Lebensunterhalt ohne Notwendigkeit in eine sozialhilferechtlich unangemessen teure Wohnung um, kann er nach § 12 Abs. 1 Satz 1 BSHG, § 3 Abs. 1 Satz 2 Regelsatzverordnung die Übernahme der Unterkunftskosten weder in voller Höhe noch teilweise in Höhe solcher Aufwendungen verlangen, die für eine angemessen teure Wohnung aufzubringen wären (wie BVerwGE 92, 1 [BVerwG 21.01.1993 - 5 C 3/91]).

    Ein Sozialhilfeempfänger, der ohne Notwendigkeit eine aus sozialhilferechtlicher Sicht an sich abstrakt zu teure Wohnung bezieht, kann nach § 12 Abs. 1 Satz 1 BSHG, § 3 Abs. 1 Satz 1 Regelsatzverordnung die Übernahme seiner tatsächlichen Unterkunftskosten nur beanspruchen, wenn und solange für ihn keine bedarfsgerechte kostengünstigere Unterkunftsalternative verfügbar ist (Fortführung von BVerwGE 92, 1 [BVerwG 21.01.1993 - 5 C 3/91]).

    Die dem entgegenstehende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 92, 1 [BVerwG 21.01.1993 - 5 C 3/91]) sei mit dem Wortlaut der genannten Vorschrift und mit Strukturprinzipien des Sozialhilferechts nicht vereinbar.

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 21. Januar 1993 - BVerwG 5 C 3.91 - (BVerwGE 92, 1 [BVerwG 21.01.1993 - 5 C 3/91]) entschieden, daß § 3 Abs. 1 Satz 2 RegelsatzVO im Falle eines Wohnungswechsels während des Bezuges laufender Hilfe zum Lebensunterhalt jedenfalls dann nicht gilt, wenn der Hilfeempfänger nicht gezwungen war, eine sozialhilferechtlich angemessene Wohnung aufzugeben, und dieses Ergebnis auf Sinn und Zweck der Vorschrift sowie ihren systematischen Zusammenhang mit § 3 Abs. 1 Satz 1 RegelsatzVO und § 12 Abs. 1 Satz 1 BSHG gestützt.

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 72, 88 (89 f.) [BVerwG 22.08.1985 - 5 C 57/84]; 75, 168 (170) [BVerwG 27.11.1986 - 5 C 2/85]; 92, 1 (3) [BVerwG 21.01.1993 - 5 C 3/91]; 97, 110 (111 f. [BVerwG 17.11.1994 - 5 C 13/92])) und ergibt sich sowohl im Rückschluß aus § 3 Abs. 1 Satz 2 RegelsatzVO (vgl. BVerwGE 92, 1 (3) [BVerwG 21.01.1993 - 5 C 3/91]) als auch und vor allem aus dem der Verordnungstätigkeit der in § 22 Abs. 2 BSHG genannten Organe vorgegebenen Grundsatz, daß mit Sozialhilfeleistungen nach §§ 11, 12 BSHG nur der "notwendige" Lebensunterhalt sicherzustellen ist (vgl. BVerwGE 72, 88 (89) [BVerwG 22.08.1985 - 5 C 57/84]; 75, 168 (170) [BVerwG 27.11.1986 - 5 C 2/85]; 97, 110 (112) [BVerwG 17.11.1994 - 5 C 13/92]).

    Ein Hilfeempfänger, der ohne Notwendigkeit seine bisherige (angemessen teure) Wohnung aufgibt und in eine unangemessen teure Wohnung umzieht, handelt daher auf eigenes Risiko und muß damit rechnen, daß ihm mit Blick auf die örtlichen Verhältnisse im Bedarfszeitraum hinsichtlich der Aufwendungen für die neue Wohnung von Anfang an anspruchsvernichtend entgegengehalten wird, er habe eine angemessen große und teure Wohnung anmieten können (vgl. BVerwGE 92, 1 (5 f.) [BVerwG 21.01.1993 - 5 C 3/91]; s. auch BVerwGE 97, 110 (115) [BVerwG 17.11.1994 - 5 C 11/93] zum Mehrkostenvorbehalt in § 3 Abs. 2 BSHG).

    Die Übernahme von Mietschulden ist grundsätzlich nicht Aufgabe des Sozialhilfeträgers (vgl. BVerwGE 92, 1 (4 f.) [BVerwG 21.01.1993 - 5 C 3/91] m.w.N.).

    In einem solchen Fall sollen Hilfesuchende nicht gezwungen werden, sofort ihre bisherige Wohnung aufzugeben (BVerwGE 92, 1 (3) [BVerwG 21.01.1993 - 5 C 3/91]).

  • BVerwG, 27.11.1986 - 5 C 2.85

    Höchstgrenzen - Wohngeldbemessung - Kostenangemessenheit - Unterkunft

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1996 - 5 C 14.95
    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 72, 88 (89 f.) [BVerwG 22.08.1985 - 5 C 57/84]; 75, 168 (170) [BVerwG 27.11.1986 - 5 C 2/85]; 92, 1 (3) [BVerwG 21.01.1993 - 5 C 3/91]; 97, 110 (111 f. [BVerwG 17.11.1994 - 5 C 13/92])) und ergibt sich sowohl im Rückschluß aus § 3 Abs. 1 Satz 2 RegelsatzVO (vgl. BVerwGE 92, 1 (3) [BVerwG 21.01.1993 - 5 C 3/91]) als auch und vor allem aus dem der Verordnungstätigkeit der in § 22 Abs. 2 BSHG genannten Organe vorgegebenen Grundsatz, daß mit Sozialhilfeleistungen nach §§ 11, 12 BSHG nur der "notwendige" Lebensunterhalt sicherzustellen ist (vgl. BVerwGE 72, 88 (89) [BVerwG 22.08.1985 - 5 C 57/84]; 75, 168 (170) [BVerwG 27.11.1986 - 5 C 2/85]; 97, 110 (112) [BVerwG 17.11.1994 - 5 C 13/92]).

    Dies erklärt und rechtfertigt zugleich, daß der Senat den Anwendungsbereich von § 3 Abs. 1 Satz 2 RegelsatzVO auch auf die (Ausnahme-)Fälle erstreckt hat, in denen der Wechsel eines Nichthilfeempfängers in eine unangemessen teure Wohnung unter den besonderen Umständen des Einzelfalles unausweichlich ist (BVerwGE 75, 168 (172) [BVerwG 27.11.1986 - 5 C 2/85]).

  • BVerwG, 17.11.1994 - 5 C 11.93

    Sozialhilfe Wohnungswechsel - Mehrkostenausgleich

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1996 - 5 C 14.95
    Bei der Beurteilung der Angemessenheit der Mietaufwendungen für eine in Aussicht genommene oder bereits bewohnte Unterkunft sind die örtlichen Verhältnisse zunächst insoweit maßgeblich, als auf die im unteren Bereich der für vergleichbare Wohnungen am Wohnort des Hilfebedürftigen marktüblichen Wohnungsmieten abzustellen und auf dieser tatsächlichen Grundlage die sozialhilferechtlich maßgebliche Mietpreisspanne zu ermitteln ist (vgl. BVerwGE 97, 110 (113) [BVerwG 17.11.1994 - 5 C 11/93] m.w.N.).

    Ein Hilfeempfänger, der ohne Notwendigkeit seine bisherige (angemessen teure) Wohnung aufgibt und in eine unangemessen teure Wohnung umzieht, handelt daher auf eigenes Risiko und muß damit rechnen, daß ihm mit Blick auf die örtlichen Verhältnisse im Bedarfszeitraum hinsichtlich der Aufwendungen für die neue Wohnung von Anfang an anspruchsvernichtend entgegengehalten wird, er habe eine angemessen große und teure Wohnung anmieten können (vgl. BVerwGE 92, 1 (5 f.) [BVerwG 21.01.1993 - 5 C 3/91]; s. auch BVerwGE 97, 110 (115) [BVerwG 17.11.1994 - 5 C 11/93] zum Mehrkostenvorbehalt in § 3 Abs. 2 BSHG).

  • BVerwG, 30.09.1993 - 5 C 41.91

    Sozialhilfe - Pflegesatzvereinbarung - Mehrkostenvorbehalt - Ermessen -

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1996 - 5 C 14.95
    Die Ausrichtung des Anspruchs aus § 12 Abs. 1 Satz 1 BSHG, § 3 Abs. 1 Satz 1 RegelsatzVO auf den notwendigen Lebensunterhalt wirkt nicht nur anspruchsbegrenzend, sondern auch anspruchsgestaltend: Die Hilfeleistung ist so zu bemessen, daß der Hilfebedürftige seinen notwendigen Bedarf tatsächlich in vollem Umfang befriedigen kann (vgl. BVerwGE 92, 336 (337) [BVerwG 17.06.1993 - 5 C 11/91]; 94, 211 (213) [BVerwG 30.09.1993 - 5 C 41/91]; s. ferner BVerwGE 97, 53 (57 f.) [BVerwG 20.10.1994 - 5 C 28/91]).
  • BVerwG, 20.10.1994 - 5 C 28.91

    Sozialhilfe - Heimunterbringung - Höhe der Heimkosten - Zumutbarkeit eines

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1996 - 5 C 14.95
    Die Ausrichtung des Anspruchs aus § 12 Abs. 1 Satz 1 BSHG, § 3 Abs. 1 Satz 1 RegelsatzVO auf den notwendigen Lebensunterhalt wirkt nicht nur anspruchsbegrenzend, sondern auch anspruchsgestaltend: Die Hilfeleistung ist so zu bemessen, daß der Hilfebedürftige seinen notwendigen Bedarf tatsächlich in vollem Umfang befriedigen kann (vgl. BVerwGE 92, 336 (337) [BVerwG 17.06.1993 - 5 C 11/91]; 94, 211 (213) [BVerwG 30.09.1993 - 5 C 41/91]; s. ferner BVerwGE 97, 53 (57 f.) [BVerwG 20.10.1994 - 5 C 28/91]).
  • BVerwG, 22.08.1985 - 5 C 57.84

    Kosten der Unterkunft - Mietaufwand - Hilfe zum Lebensunterhalt - Erwachsenes

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1996 - 5 C 14.95
    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 72, 88 (89 f.) [BVerwG 22.08.1985 - 5 C 57/84]; 75, 168 (170) [BVerwG 27.11.1986 - 5 C 2/85]; 92, 1 (3) [BVerwG 21.01.1993 - 5 C 3/91]; 97, 110 (111 f. [BVerwG 17.11.1994 - 5 C 13/92])) und ergibt sich sowohl im Rückschluß aus § 3 Abs. 1 Satz 2 RegelsatzVO (vgl. BVerwGE 92, 1 (3) [BVerwG 21.01.1993 - 5 C 3/91]) als auch und vor allem aus dem der Verordnungstätigkeit der in § 22 Abs. 2 BSHG genannten Organe vorgegebenen Grundsatz, daß mit Sozialhilfeleistungen nach §§ 11, 12 BSHG nur der "notwendige" Lebensunterhalt sicherzustellen ist (vgl. BVerwGE 72, 88 (89) [BVerwG 22.08.1985 - 5 C 57/84]; 75, 168 (170) [BVerwG 27.11.1986 - 5 C 2/85]; 97, 110 (112) [BVerwG 17.11.1994 - 5 C 13/92]).
  • BVerwG, 17.11.1994 - 5 C 13.92

    Übernahme der Kosten für eine Urlaubspflegekraft

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1996 - 5 C 14.95
    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 72, 88 (89 f.) [BVerwG 22.08.1985 - 5 C 57/84]; 75, 168 (170) [BVerwG 27.11.1986 - 5 C 2/85]; 92, 1 (3) [BVerwG 21.01.1993 - 5 C 3/91]; 97, 110 (111 f. [BVerwG 17.11.1994 - 5 C 13/92])) und ergibt sich sowohl im Rückschluß aus § 3 Abs. 1 Satz 2 RegelsatzVO (vgl. BVerwGE 92, 1 (3) [BVerwG 21.01.1993 - 5 C 3/91]) als auch und vor allem aus dem der Verordnungstätigkeit der in § 22 Abs. 2 BSHG genannten Organe vorgegebenen Grundsatz, daß mit Sozialhilfeleistungen nach §§ 11, 12 BSHG nur der "notwendige" Lebensunterhalt sicherzustellen ist (vgl. BVerwGE 72, 88 (89) [BVerwG 22.08.1985 - 5 C 57/84]; 75, 168 (170) [BVerwG 27.11.1986 - 5 C 2/85]; 97, 110 (112) [BVerwG 17.11.1994 - 5 C 13/92]).
  • BVerwG, 17.06.1993 - 5 C 11.91

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechstanwalts

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1996 - 5 C 14.95
    Die Ausrichtung des Anspruchs aus § 12 Abs. 1 Satz 1 BSHG, § 3 Abs. 1 Satz 1 RegelsatzVO auf den notwendigen Lebensunterhalt wirkt nicht nur anspruchsbegrenzend, sondern auch anspruchsgestaltend: Die Hilfeleistung ist so zu bemessen, daß der Hilfebedürftige seinen notwendigen Bedarf tatsächlich in vollem Umfang befriedigen kann (vgl. BVerwGE 92, 336 (337) [BVerwG 17.06.1993 - 5 C 11/91]; 94, 211 (213) [BVerwG 30.09.1993 - 5 C 41/91]; s. ferner BVerwGE 97, 53 (57 f.) [BVerwG 20.10.1994 - 5 C 28/91]).
  • BVerwG, 30.09.1993 - 5 C 49.91

    Sozialhilfe - Krankenhilfe - Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung -

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1996 - 5 C 14.95
    Die Ausrichtung des Anspruchs aus § 12 Abs. 1 Satz 1 BSHG, § 3 Abs. 1 Satz 1 RegelsatzVO auf den notwendigen Lebensunterhalt wirkt nicht nur anspruchsbegrenzend, sondern auch anspruchsgestaltend: Die Hilfeleistung ist so zu bemessen, daß der Hilfebedürftige seinen notwendigen Bedarf tatsächlich in vollem Umfang befriedigen kann (vgl. BVerwGE 92, 336 (337) [BVerwG 17.06.1993 - 5 C 11/91]; 94, 211 (213) [BVerwG 30.09.1993 - 5 C 41/91]; s. ferner BVerwGE 97, 53 (57 f.) [BVerwG 20.10.1994 - 5 C 28/91]).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Die Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 101, 194, 197; 92, 1, 5) zu § 3 Abs. 1 Satz 1 und 2 Regelsatzverordnung, wonach in diesen Fällen die Übernahme eines Teils der Kosten dem Bedarfsdeckungsprinzip widerspräche und damit überhaupt keine Kosten der Unterkunft geleistet würden ("Alles-oder-Nichts-Prinzip"), ist nach dem Wortlaut der Norm des § 22 Abs. 1 SGB II ("soweit") nicht zu folgen (vgl Berlit in LPK-SGB II, § 22 RdNr 42; Berlit in Rothkegel, Sozialhilferecht 2005, Teil III, Kap 10, RdNr 48, 56; Mrozynski, aaO, II.8 RdNr 51, 52, Stand März 2006; Lang in Eicher/Spellbrink, SGB II, § 22 RdNr 61; Kalhorn in Hauck/Noftz, SGB II, K § 22 RdNr 19, Stand November 2004; Rothkegel in Gagel, SGB III mit SGB II, § 22 RdNr 29, 38, Stand Dezember 2005).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Schließlich wird zu überprüfen sein, ob nach der Struktur des Wohnungsmarktes am Wohnort D die Kläger tatsächlich auch die konkrete Möglichkeit haben, eine abstrakt als angemessen eingestufte Wohnung konkret auf dem Wohnungsmarkt anmieten zu können (vgl hierzu Berlit, aaO, RdNr 31; zur sog Unterkunftsalternative vgl auch BVerwGE 97, 110, 115 ff; BVerwGE 101, 194, 198 ff).
  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Kostensenkungsverfahren -

    Er hat sich hierbei stark an der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) orientiert (BVerwGE 97, 110 ff und BVerwGE 101, 194 ff; BVerwGE 87, 278 ff).

    Eine objektive Unmöglichkeit einer Unterkunftsalternative wird, wenn man auf hinreichend große Vergleichsräume abstellt (dazu oben 1), nur in seltenen Ausnahmefällen zu begründen sein, zumal es in Deutschland derzeit keine allgemeine Wohnungsnot gibt und allenfalls in einzelnen Regionen Mangel an ausreichendem Wohnraum herrscht (vgl zum Sozialhilferecht BVerwGE 101, 194 = juris RdNr 13, wo das BVerwG ausführt, dass das "Fehlen einer kostenangemessenen Unterkunftsalternative wohl die Ausnahme sein dürfte").

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Rechtsprechung
   BAG, 14.08.1996 - 10 AZR 70/96   

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https://dejure.org/1996,483
BAG, 14.08.1996 - 10 AZR 70/96 (https://dejure.org/1996,483)
BAG, Entscheidung vom 14.08.1996 - 10 AZR 70/96 (https://dejure.org/1996,483)
BAG, Entscheidung vom 14. August 1996 - 10 AZR 70/96 (https://dejure.org/1996,483)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Urlaubsgeld im Erziehungsurlaub - Gewährung von Urlaub als Voraussetzung für den Anspruch auf Urlaubsgeld - Weihnachts- und Urlaubsgeld als Zahlung mit ausschließlichem Entgeltcharakter - Weihnachts- und Urlaubsgeld als Gratifikation - Ungekündigter, rechtlicher ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de

    BErzGG § 15; BGB § 611; BUrlG § 11
    Urlaubsgeld im Erziehungsurlaub

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BErzGG § 15; BGB § 611; BUrlG § 11
    Urlaubsgeld im Erziehungsurlaub: Kein Wegfall des Anspruchs wegen des Gratifikationscharakters der vertraglich zugesicherten Leistung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 678 (Ls.)
  • NZA 1996, 1204
  • FamRZ 1997, 176 (Ls.)
  • BB 1996, 2472
  • BB 1997, 159
  • DB 1997, 234
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 19.04.1995 - 10 AZR 49/94

    1. Kürzung eines 13. Monatsgehalts für Zeiten des Erziehungsurlaubs

    Auszug aus BAG, 14.08.1996 - 10 AZR 70/96
    Was gemeint ist, ist vielmehr in jedem Einzelfall durch Auslegung der getroffenen Vereinbarungen zu ermitteln (vgl. Urteil des Senats vom 19. April 1995 - 10 AZR 49/94 - AP Nr. 173 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 30.03.1994 - 10 AZR 134/93

    Zahlung eines Weihnachtsgeldes im Austrittsjahr

    Auszug aus BAG, 14.08.1996 - 10 AZR 70/96
    So hat der Senat in seiner Entscheidung vom 30. März 1994 (- 10 AZR 134/93 - AP Nr. 161 zu § 611 BGB Gratifikation) die Vereinbarung eines "Weihnachtsgeldes" als die Vereinbarung einer Gratifikation angesehen, da es schon dem allgemeinen Sprachgebrauch und einem verbreiteten Verständnis im Arbeitsleben entspreche, daß mit der Zahlung eines Weihnachtsgeldes eine besondere Zweckbestimmung zum Ausdruck gebracht werde, nämlich Weihnachtsfreude zu bereiten und einen Beitrag zu den vermehrten Ausgaben im Zusammenhang mit dem Weihnachtsfest zu leisten.
  • BAG, 26.05.1992 - 9 AZR 27/91

    Wettbewerbsverbot - Geltung vor Aufnahme der Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 14.08.1996 - 10 AZR 70/96
    Dieser beschränkten Überprüfung unterliegt allein die Frage, ob das Landesarbeitsgericht bei seiner Auslegung die Rechtsvorschriften über die Auslegung, §§ 133, 157 BGB, richtig angewandt hat, ob es dabei gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen und den Tatsachenstoff vollständig verwertet hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG Urteil vom 26. Mai 1992 - 9 AZR 27/91 - AP Nr. 63 zu § 74 HGB; BAGE 71, 164 = AP Nr. 54 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).
  • BAG, 22.09.1992 - 1 AZR 235/90

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf eine

    Auszug aus BAG, 14.08.1996 - 10 AZR 70/96
    Dieser beschränkten Überprüfung unterliegt allein die Frage, ob das Landesarbeitsgericht bei seiner Auslegung die Rechtsvorschriften über die Auslegung, §§ 133, 157 BGB, richtig angewandt hat, ob es dabei gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen und den Tatsachenstoff vollständig verwertet hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG Urteil vom 26. Mai 1992 - 9 AZR 27/91 - AP Nr. 63 zu § 74 HGB; BAGE 71, 164 = AP Nr. 54 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).
  • BAG, 12.01.2000 - 10 AZR 840/98

    Weihnachtsgratifikation unter Freiwilligenvorbehalt im Erziehungsurlaub

    Zu Leitsatz 1.: Klarstellung von BAG 10. Mai 1995 - 10 AZR 648/94 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 174 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 125 und 14. August 1996 - 10 AZR 70/96 - AP BErzGG § 15 Nr. 19 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 145.

    Sofern den Entscheidungen des Senats vom 10. Mai 1995 (- 10 AZR 648/94 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 174 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 125) und vom 14. August 1996 (- 10 AZR 70/96 - AP BErzGG § 15 Nr. 19 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 145), deren Schwerpunkt andere Rechtsfragen betreffen, entnommen werden könnte, daß auch bei vereinbartem Freiwilligkeitsvorbehalt bereits ein arbeitsvertraglicher Anspruch auf eine Gratifikation besteht, ist klarzustellen, daß diese Rechtsfolge erst bei vorbehaltloser Zusage im Bezugsjahr oder nach Maßgabe des Gleichbehandlungsgrundsatzes eintritt.

  • LAG Köln, 02.11.2007 - 11 Sa 550/07

    Urlaubsgeld; Widerruf

    Unabhängig davon setze nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14.08.1996 (- 10 AZR 70/96), der sich das Arbeitsgericht zu Unrecht nicht angeschlossen habe, die Zahlung von individualvertraglich vereinbartem Urlaubsgeld die tatsächliche Urlaubsnahme voraus.

    (a) Das Urlaubsgeld ist zwar typischerweise dazu bestimmt, die mit dem Urlaub regelmäßig verbundenen höheren Aufwendungen des Arbeitnehmers auszugleichen (siehe etwa BAG, Urteil vom 14.08.1996 - 10 AZR 70/96, AP Nr. 19 zu § 15 BErzGG, zu III. der Gründe; BAG, Urteil vom 19.01.1999 - 9 AZR 158/98, AP Nr. 67 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel, zu I. 3. b) der Gründe; BAG, Urteil vom 27.05.2003 - 9 AZR 562/01, EzA § 4 TVG Chemische Industrie Nr. 5, zu I. 2. b) aa) der Gründe m.w. Nachw.), die im Falle der Nichtgewährung des Urlaubs etwa - wie hier - wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers naturgemäß nicht anfallen.

    (c) Mit dieser Entscheidung setzt sich das Berufungsgericht nicht in Widerspruch zu der von der Beklagten in der Berufungsbegründung vom 19.07.2007 zitierten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14.08.1996 (- 10 AZR 70/96, AP Nr. 19 zu § 15 BErzGG).

    Abgesehen davon, dass sich im hier vorliegenden Fall die Klägerin zu 1. im Kalenderjahr 2006 nicht im Erziehungsurlaub (bzw. nunmehr Elternzeit) befand, sondern in diesem Jahr aus krankheitsbedingten Gründen keine Arbeitsleistungen für die Beklagte verrichten konnte, führte - wie bereits erwähnt - im Streitfall die Auslegung von "Ziff. 2) zu Nr. 3 und 11 Entgelt und Gratifikation" des - weiteren - Änderungsvertrags vom 09.06.1992 insbesondere im Hinblick auf die von der Beklagten mit der Zahlung des Urlaubsgelds verfolgten Zwecke, die auch nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14.08.1996 (- 10 AZR 70/96, AP Nr. 19 zu § 15 BErzGG, zu III. der Gründe) maßgebend zu berücksichtigen sind, im Gegensatz zu der arbeitsvertraglichen Vereinbarung, über die das Bundesarbeitsgericht in der eben genannten Entscheidung zu befinden hatte, zu dem Ergebnis, dass hier der Anspruch der Klägerin zu 1. auf das vertraglich vereinbarte Urlaubsgeld weder von der tatsächlichen Erbringung der Arbeitsleistung noch von der Urlaubsnahme abhängig ist.

  • LAG Hessen, 28.02.2022 - 19 Sa 1431/20

    1. Ein Anspruch auf eine tarifliche Sonderzahlung (Urlaubsgeld oder

    Bei einer solchen entfällt der Anspruch auf die Sonderzahlung nicht allein deshalb, weil der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung nicht erbringt, sondern es bedarf hierfür einer gesonderten Regelung (vgl. st. Rspr. BAG, Urteil vom 21. Januar 2014 - 9 AZR 134/12 - Rn. 17, juris; BAG, Urteil vom 11. April 2000 - 9 AZR 225/99 - Rn. 40, NZA 2001, 512; BAG, Urteil vom 14. August 1996 - 10 AZR 70/96 - Rn. 24, NZA 1996, 1204; BAG, Urteil vom 24. Oktober 1990 - 6 AZR 156/89 - Rn. 28, BAGE 66, 169).

    Bei einer solchen führt allein die Nichterbringung der Arbeitsleistung nicht ohne Weiteres zum Entfallen des Anspruchs auf die Sonderzahlung (vgl. BAG, Urteil vom 21. Januar 2014 - 9 AZR 134/12 - Rn. 17, juris; BAG, Urteil vom 11. April 2000 - 9 AZR 225/99 - Rn. 40, NZA 2001, 512; BAG, Urteil vom 14. August 1996 - 10 AZR 70/96 - Rn. 24, NZA 1996, 1204; BAG, Urteil vom 24. Oktober 1990 - 6 AZR 156/89 - Rn. 28, BAGE 66, 169).

    Durch eine solche Regelung soll in aller Regel die Betriebstreue honoriert werden (BAG, Urteil vom 26. April 2016 - 1 AZR 435/14 - Rn. 23, NZA 2016, 1160; BAG, Urteil vom 22. Juli 2014 - 9 AZR 981/12 - Rn. 23, NZA 2014, 1136; BAG, Urteil vom 21. Januar 2014 - 9 AZR 134/12 - Rn. 19, juris; BAG, Urteil vom 14. August 1996 - 10 AZR 70/96 - Rn. 20, NZA 1996, 1204).

    Auch die Bezeichnung als "Weihnachtsgeld" oder "Urlaubsgeld" steht regelmäßig der Annahme entgegen, dass es sich um eine rein arbeitsleistungsbezogene Sonderzahlung handelt (BAG, Urteil vom 11. April 2000 - 9 AZR 225/99 - Rn. 42, NZA 2001, 512; BAG, Urteil vom 14. August 1996 - 10 AZR 70/96 - Rn. 19, NZA 1996, 1204).

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Rechtsprechung
   BAG, 31.07.1996 - 5 AZR 9/95   

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https://dejure.org/1996,1774
BAG, 31.07.1996 - 5 AZR 9/95 (https://dejure.org/1996,1774)
BAG, Entscheidung vom 31.07.1996 - 5 AZR 9/95 (https://dejure.org/1996,1774)
BAG, Entscheidung vom 31. Juli 1996 - 5 AZR 9/95 (https://dejure.org/1996,1774)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Zuschuß zum Mutterschaftsgeld - Lohnerhöhung

  • Der Betrieb

    MuSchG § 14 Abs. 1; EG-Vertrag Art. 119, Art. 177; Richtlinie 75/117 EWG
    Zuschuß zum Mutterschaftsgeld

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 83, 377
  • NJW 1997, 1460
  • EuZW 1997, 256
  • NZA 1996, 1205
  • NJ 1997, 112
  • FamRZ 1997, 176 (Ls.)
  • BB 1996, 2410
  • DB 1996, 2340
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 13.02.1996 - C-342/93

    Gillespie u.a.

    Auszug aus BAG, 31.07.1996 - 5 AZR 9/95
    Soweit die Regelung in § 14 Abs. 1 Satz 2 MuSchG, wonach für die Berechnung des Zuschusses nur auf die Zeit vor Beginn der Schutzfristen abzustellen ist, dem entgegensteht, ist sie wegen Unvereinbarkeit mit dem Grundsatz gleichen Entgeltes für Männer und Frauen (Art. 119 EG-Vertrag, Richtlinie 75/117/EWG) nicht anzuwenden (Anschluß an EuGH, Urteil vom 13. Februar 1996 - RS C-342/93 - EzA EWG-Vertrag Art. 119 Nr. 37 (teilweise abgedruckt) = EuroAS 1996, 54 - 56, ArbuR 1996, 111).«.

    a) In seinem Urteil vom 13. Februar 1996 - Rs C-342/93 - (EzA EWG-Vertrag Art. 119 Nr. 37 = [teilweise abgedruckt] EuroAS 1996, 54 bis 56 = ArbuR 1996, 111) hat der Europäische Gerichtshof erkannt, daß Leistungen, die der Arbeitgeber einer Arbeitnehmerin aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder aufgrund eines Tarifvertrages während ihres Mutterschaftsurlaubs zahlt, unter dem Begriff Entgelt im Sinne des Art. 119 EG-Vertrag bzw. der Richtlinie 75/117/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen fallen.

    Die Frage, ob es gegen das in Art. 119 EG-Vertrag bzw. in der Richtlinie 75/117/EWG niedergelegte Lohngleichheitsgebot verstößt, wenn Frauen während der Mutterschutzfristen von allgemeinen Entgelterhöhungen ausgeschlossen sind, hat der Europäische Gerichtshof in seinem oben wiedergegebenen Urteil vom 13. Februar 1996 (- Rs C-342/93 -, aaO) beantwortet.

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BAG, 31.07.1996 - 5 AZR 9/95
    Diese Pflicht entfällt jedoch, wenn die Rechtsfrage zum Gemeinschafts recht bereits Gegenstand der Auslegung durch den Gerichtshof war (EuGH Urteil vom 6. Oktober 1982 - Rs C-283/81 - AP Nr. 11 zu Art. 177 EWG-Vertrag; BAG in ständiger Rechtsprechung, vgl. statt vieler: Urteil vom 16. Januar 1996 - 3 AZR 767/94 - EzA Art. 3 GG Nr. 50, zu C IV 2 der Gründe; Urteil vom 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - AP Nr. 26 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, zu B IV 3 b cc der Gründe; Urteil vom 9. Oktober 1991 - 5 AZR 598/90 - BAGE 68, 320, 323 = AP Nr. 95 zu § 1 LohnFG, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

    Auszug aus BAG, 31.07.1996 - 5 AZR 9/95
    Diese Pflicht entfällt jedoch, wenn die Rechtsfrage zum Gemeinschafts recht bereits Gegenstand der Auslegung durch den Gerichtshof war (EuGH Urteil vom 6. Oktober 1982 - Rs C-283/81 - AP Nr. 11 zu Art. 177 EWG-Vertrag; BAG in ständiger Rechtsprechung, vgl. statt vieler: Urteil vom 16. Januar 1996 - 3 AZR 767/94 - EzA Art. 3 GG Nr. 50, zu C IV 2 der Gründe; Urteil vom 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - AP Nr. 26 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, zu B IV 3 b cc der Gründe; Urteil vom 9. Oktober 1991 - 5 AZR 598/90 - BAGE 68, 320, 323 = AP Nr. 95 zu § 1 LohnFG, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 16.01.1996 - 3 AZR 767/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

    Auszug aus BAG, 31.07.1996 - 5 AZR 9/95
    Diese Pflicht entfällt jedoch, wenn die Rechtsfrage zum Gemeinschafts recht bereits Gegenstand der Auslegung durch den Gerichtshof war (EuGH Urteil vom 6. Oktober 1982 - Rs C-283/81 - AP Nr. 11 zu Art. 177 EWG-Vertrag; BAG in ständiger Rechtsprechung, vgl. statt vieler: Urteil vom 16. Januar 1996 - 3 AZR 767/94 - EzA Art. 3 GG Nr. 50, zu C IV 2 der Gründe; Urteil vom 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - AP Nr. 26 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, zu B IV 3 b cc der Gründe; Urteil vom 9. Oktober 1991 - 5 AZR 598/90 - BAGE 68, 320, 323 = AP Nr. 95 zu § 1 LohnFG, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 09.10.1991 - 5 AZR 598/90

    Mittelbare Frauendiskriminierung

    Auszug aus BAG, 31.07.1996 - 5 AZR 9/95
    Diese Pflicht entfällt jedoch, wenn die Rechtsfrage zum Gemeinschafts recht bereits Gegenstand der Auslegung durch den Gerichtshof war (EuGH Urteil vom 6. Oktober 1982 - Rs C-283/81 - AP Nr. 11 zu Art. 177 EWG-Vertrag; BAG in ständiger Rechtsprechung, vgl. statt vieler: Urteil vom 16. Januar 1996 - 3 AZR 767/94 - EzA Art. 3 GG Nr. 50, zu C IV 2 der Gründe; Urteil vom 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - AP Nr. 26 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, zu B IV 3 b cc der Gründe; Urteil vom 9. Oktober 1991 - 5 AZR 598/90 - BAGE 68, 320, 323 = AP Nr. 95 zu § 1 LohnFG, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 03.04.2003 - 6 AZR 633/01

    Kinderbezogene Leistungen - Gleichbehandlung

    Die Pflicht zur Vorlage entfällt, wenn die Rechtsfrage zum Gemeinschaftsrecht bereits Gegenstand der Auslegung durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften war (EuGH 6. Oktober 1982 - Rs 283/81 - EuGHE 1982, 3415; st. Rspr. des BAG, vgl. 31. Juli 1996 - 5 AZR 9/95 - BAGE 83, 377 mwN).
  • LAG Hamm, 15.06.2005 - 18 Sa 2411/04

    Urlaubsabgeltung, Urlaubsgeld, Akzessorietät des Urlaubsgeldes zum Urlaub,

    Dieser soll für die Urlaubszeit über mehr verfügen können, als nur über sein bisheriges Einkommen, das als Urlaubsvergütung für die Zeit des Urlaubs fortzuzahlen ist (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 14.08.1996 - 10 AZR 70/96 - NZA 1996, 1205).
  • LAG Nürnberg, 11.01.1999 - 6 Ta 196/98

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Rechtswegzuständigkeit -

    Im Beschluß vom 20.12.1996 (5 AZB 20/96; BAGE 83, 377, AP Nr. 4 zu § 2 ArbGG 1979 Zuständigkeitsprüfung) hat das Bundesarbeitsgericht klargestellt, daß in Fällen, in denen eine fristlose Kündigung angegriffen werden kann, deren Wirksamkeit auch zu prüfen ist, wenn ein freies Dienstverhältnis vorliegt, die Rechtsbehauptung des Arbeitnehmers nicht ausreicht.
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Rechtsprechung
   BAG, 31.07.1996 - 5 AZR 474/95   

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https://dejure.org/1996,776
BAG, 31.07.1996 - 5 AZR 474/95 (https://dejure.org/1996,776)
BAG, Entscheidung vom 31.07.1996 - 5 AZR 474/95 (https://dejure.org/1996,776)
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Volltextveröffentlichungen (9)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 84, 1
  • NJW 1997, 819
  • MDR 1997, 271
  • NZA 1997, 29
  • FamRZ 1997, 176 (Ls.)
  • BB 1996, 2467
  • DB 1997, 101
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 05.07.1995 - 5 AZR 135/94

    Mutterschutz - Beschäftigungsverbot - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 31.07.1996 - 5 AZR 474/95
    Dazu reicht jedenfalls die Angabe einzelner Befunde nicht aus (BAG Urteil vom 5. Juli 1995 - 5 AZR 135/94 - AP Nr. 7 zu § 3 MuSchG 1968, zu II 2 b (2) der Gründe, m.w.N.).

    Der Senat hat daher bereits in seinem Urteil vom 5. Juli 1995 (- 5 AZR 135/94 -, aaO) entschieden, daß sich das Tatsachengericht in Zweifelsfällen die Gründe für ein Beschäftigungsverbot erläutern lassen muß.

  • BAG, 13.02.2002 - 5 AZR 588/00

    Mutterschutzlohn - Ärztliches Beschäftigungsverbot

    Hierbei besteht für den Arzt ein gewisser Beurteilungsspielraum (BAG 5. Juli 1995 - 5 AZR 135/94 - BAGE 80, 248, 253; 31. Juli 1996 - 5 AZR 474/95 - BAGE 84, 1, 4; 12. März 1997 - 5 AZR 766/95 - BAGE 85, 237, 243 mwN).

    Die Arbeitnehmerin hat diesem Verlangen angesichts der den Arbeitgeber treffenden Belastungen regelmäßig nachzukommen, wenn der Arbeitgeber ihr die ihn dazu bewegenden Gründe mitteilt (BAG 31. Juli 1996 - 5 AZR 474/95 - BAGE 84, 1, 6; 21. März 2001 aaO, zu II 4, 5 der Gründe mwN).

    Befreit die Arbeitnehmerin den Arzt nicht von seiner Schweigepflicht, sind die tatsächlichen Behauptungen des Arbeitgebers der Entscheidungsfindung zugrunde zu legen (BAG 31. Juli 1996 - 5 AZR 474/95 - BAGE 84, 1, 6).

  • BAG, 21.03.2001 - 5 AZR 352/99

    Beweiswert eines ärztlichen Beschäftigungsverbots

    Wird das ärztliche Attest aufrechterhalten, will der Arbeitgeber das Beschäftigungsverbot aber gleichwohl nicht gegen sich gelten lassen, kann er eine weitere ärztliche Untersuchung der Arbeitnehmerin verlangen (BAG 31. Juli 1996 - 5 AZR 474/95 - BAGE 84, 1; Gröninger/Thomas Mutterschutzgesetz Stand Juni 2000 § 3 Rn. 29; Zmarzlik/Zipperer/Viethen aaO § 3 MuSchG Rn. 16; ErfK/Schlachter 2. Aufl. § 3 MuSchG Rn. 11).

    Bestehen Zweifel an einem Beschäftigungsverbot, ist es dem Arbeitgeber nach der Rechtsprechung des Senats unbenommen, unabhängig von einer neuerlichen Untersuchung Umstände vorzutragen, die den Beweiswert des ärztlichen Zeugnisses erschüttern (BAG 1. Oktober 1997 - 5 AZR 685/96 - BAGE 86, 347; BAG 31. Juli 1996 aaO).

    Dem stehen die Entscheidungen des Senats vom 31. Juli 1996 (- 5 AZR 474/95 - BAGE 84, 1) und 12. März 1997 (- 5 AZR 766/95 - BAGE 85, 237) nicht entgegen.

  • BAG, 09.10.2002 - 5 AZR 443/01

    Ärztliches Beschäftigungsverbot - Mutterschutzlohn

    Hierbei besteht für den Arzt ein Beurteilungsspielraum (BAG 5. Juli 1995 - 5 AZR 135/94 - BAGE 80, 248, 253; 31. Juli 1996 - 5 AZR 474/95 - BAGE 84, 1, 4; 12. März 1997 - 5 AZR 766/95 - BAGE 85, 237, 243 mwN).

    Die Arbeitnehmerin hat diesem Verlangen angesichts der den Arbeitgeber treffenden Belastungen regelmäßig nachzukommen, wenn der Arbeitgeber ihr die ihn dazu bewegenden Gründe mitteilt (BAG 31. Juli 1996 - 5 AZR 474/95 - BAGE 84, 1, 6; 21. März 2001 - 5 AZR 352/99 - BAGE 97, 215, 220 mwN).

    Befreit die Arbeitnehmerin den Arzt nicht von seiner Schweigepflicht, sind die tatsächlichen Behauptungen des Arbeitgebers der Entscheidungsfindung zugrunde zu legen (BAG 31. Juli 1996 - 5 AZR 474/95 - BAGE 84, 1, 6).

  • BAG, 07.11.2007 - 5 AZR 883/06

    Beweiswert eines ärztlichen Beschäftigungsverbots

    Das Mutterschutzgesetz hindert den Arbeitgeber auch nicht, Umstände darzulegen, die ungeachtet der medizinischen Bewertung den Schluss zulassen, dass ein Beschäftigungsverbot auf unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen beruht (vgl. Senat 31. Juli 1996 - 5 AZR 474/95 - BAGE 84, 1, 5).
  • BAG, 12.03.1997 - 5 AZR 766/95

    Beweiswert des ärztlichen Zeugnisses nach § 3 Abs. 1 MuSchG

    Die Beweislast dafür, daß die Voraussetzungen für ein Beschäftigungsverbot in Wahrheit nicht vorgelegen haben, liegt beim Arbeitgeber (Bestätigung von BAG Urteil vom 31. Juli 1996 - 5 AZR 474/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Hierbei muß dem Arzt ein Beurteilungsspielraum eingeräumt werden (Senatsurteil vom 5. Juli 1995, aaO und Senatsurteil vom 31. Juli 1996 - 5 AZR 474/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 2 a der Gründe).

    Der Arbeitgeber trägt das Risiko, das Gericht von der Unrichtigkeit des ärztlichen Beschäftigungsverbots überzeugen zu müssen (BAG Urteil vom 31. Juli 1996 - 5 AZR 474/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 13.02.2002 - 5 AZR 753/00

    Mutterschutzlohn - Ärztliches Beschäftigungsverbot

    Hierbei besteht für den Arzt ein gewisser Beurteilungsspielraum (BAG 5. Juli 1995 - 5 AZR 135/94 - BAGE 80, 248, 253; 31. Juli 1996 - 5 AZR 474/95 - BAGE 84, 1, 4; 12. März 1997 - 5 AZR 766/95 - BAGE 85, 237, 243 mwN).

    Die Arbeitnehmerin hat diesem Verlangen angesichts der den Arbeitgeber treffenden Belastungen regelmäßig nachzukommen, wenn der Arbeitgeber ihr die ihn dazu bewegenden Gründe mitteilt (BAG 31. Juli 1996 - 5 AZR 474/95 - BAGE 84, 1, 6; 21. März 2001 aaO, zu II 4, 5 der Gründe mwN).

    Befreit die Arbeitnehmerin den Arzt nicht von seiner Schweigepflicht, sind die tatsächlichen Behauptungen des Arbeitgebers der Entscheidungsfindung zugrunde zu legen (BAG 31. Juli 1996 - 5 AZR 474/95 - BAGE 84, 1, 6).

  • BAG, 01.10.1997 - 5 AZR 685/96

    Mutterschutzlohn und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

    Es kann nur dadurch erschüttert werden, daß der Arbeitgeber Umstände vorträgt und gegebenenfalls beweist, die zu ernsthaften Zweifeln an der Berechtigung des Beschäftigungsverbots Anlaß geben (vgl. Urteil des Senats vom 31. Juli 1996 - 5 AZR 474/95 - AP Nr. 8 zu § 3 MuSchG 1968).
  • BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 417/97

    Feststellung der Schwangerschaft im Kündigungszeitpunkt

    Die ärztliche Bescheinigung nach § 5 MuSchG über den mutmaßlichen Tag der Entbindung, die nach der Rechtsprechung auch für das Kündigungsverbot des § 9 Abs. 1 Satz 1 MuSchG maßgeblich ist, hat zwar einen hohen Beweiswert (vgl. zu dem Zeugnis nach § 3 Abs. 1 MuSchG BAG Urteile vom 31. Juli 1996 - 5 AZR 474/95 - AP Nr. 8 zu § 3 MuSchG 1968; vom 12. März 1997- 5 AZR 766/95 - AP Nr. 10, aaO und vom 1. Oktober 1997 - 5 AZR 685/96 - AP Nr. 11, aaO).
  • LAG Hamm, 01.08.2006 - 9 Sa 1434/05

    Mutterschutz, Beschäftigungsverbot, ärztliche Bescheinigung, Beweiswert, Änderung

    Die Arbeitnehmerin hat diesem Verlangen angesichts der dem Arbeitgeber treffenden Belastungen regelmäßig nachzukommen, wenn der Arbeitgeber ihr die ihn dazu bewegenden Gründe mitteilt (vgl. BAG, Urteil vom 31.07.1996, 5 AZR 474/95 aaO.; BAG, Urteil vom 21.03.2001, 5 AZR 352/99 aaO; BAG, Urteil vom 13.02.2002, 5 AZR 753/00 aaO).

    In jedem Fall trägt der Arbeitgeber das Risiko dafür, das Gericht von der Unrichtigkeit des ärztlichen Beschäftigungsverbotes überzeugen zu müssen (BAG, Urteil vom 31.07.1996, 5 AZR 474/95, aaO.).

    Zwar kann ein Arbeitgeber, der ein Beschäftigungsverbot nicht gegen sich gelten lassen will, eine weitere ärztliche Untersuchung der Arbeitnehmerin mit der Folge verlangen, dass diese diesem Begehren angesichts der den Arbeitgeber durch ein Beschäftigungsverbot treffenden Belastungen regelmäßig nachzukommen hat, wenn er ihr die ihn dazu bewegenden Gründe mitteilt (BAG, Urteil vom 31.07.1996, 5 AZR 474/95 = BAGE 84, 1, 6; BAG, Urteil vom 21.03.2001, aaO).

  • ArbG Berlin, 31.08.2012 - 28 Ca 10643/12

    Mutterschutzlohn - Beweiswert eines ärztlichen Beschäftigungsverbots -

    dazu nur BAG 5, 7.1995 - 5 AZR 135/94 - BAGE 80, 248 = AP § 3 MuSchG 1968 Nr. 7 = NZA 1996, 137 [II.2 b (2)]: "hoher Beweiswert" (jedoch unter Kautelen zur Gewinnung der tatsächlichen Grundlagen seiner Beurteilung [: "Geht der Arzt so vor, so kommt seinem Attest ein hoher Beweiswert zu"], die das Diktum vom "hohen Beweiswert" im praktischen Ergebnis zu entwerten drohen); ebenso noch BAG 31.7.1996 - 5 AZR 474/95 - BAGE 84, 1 = AP § 3 MuSchG 1968 Nr. 8 = NZA 1997, 29 [II.2 a.]; s. sodann ohne solche Kautelen und zutreffend BAG 12.3.1997 (Fn. 60) [I.3.]: "Einem ordnungsgemäß ausgestellten ärztlichen Beschäftigungsverbot kommt ein hoher Beweiswert zu"; 1.10.1997 (Fn. 60) [I.4.]; s. ferner BAG 11.11.1998 - 5 AZR 49/98 - BAGE 90, 125 = ArztR 1999, 220 = NZA 1999, 763 [III.2 a, bb.]: "Einer schriftlichen Bescheinigung nach § 3 Abs. 1 MuSchG - wurde sie tatsächlich erteilt - kommt ... ein hoher Beweiswert zu"; 21.3.2001 (Fn. 15) [II.4.]; im gleichen Sinne BAG 13.2.2002 - 5 AZR 588/00 - AP § 11 MuSchG 1968 Nr. 22 = NZA 2002, 738 [I.6.

    u. I.7.]; 9.10.2002 - 5 AZR 443/01 - AP § 3 MuSchG 1968 Nr. 23 = NZA 2004, 257 [I.7 a.]; 7.11.2007 - 5 AZR 883/06 - AP § 3 MuSchG 1968 Nr. 21 = EzA § 3 MuSchG Nr. 10 = DB 2008, 303 [II.1 b. - Rn. 17].S. dazu nur BAG 5, 7.1995 - 5 AZR 135/94 - BAGE 80, 248 = AP § 3 MuSchG 1968 Nr. 7 = NZA 1996, 137 [II.2 b (2)]: "hoher Beweiswert" (jedoch unter Kautelen zur Gewinnung der tatsächlichen Grundlagen seiner Beurteilung [: "Geht der Arzt so vor, so kommt seinem Attest ein hoher Beweiswert zu"], die das Diktum vom "hohen Beweiswert" im praktischen Ergebnis zu entwerten drohen); ebenso noch BAG 31.7.1996 - 5 AZR 474/95 - BAGE 84, 1 = AP § 3 MuSchG 1968 Nr. 8 = NZA 1997, 29 [II.2 a.]; s. sodann ohne solche Kautelen und zutreffend BAG 12.3.1997 (Fn. 60) [I.3.]: "Einem ordnungsgemäß ausgestellten ärztlichen Beschäftigungsverbot kommt ein hoher Beweiswert zu"; 1.10.1997 (Fn. 60) [I.4.]; s. ferner BAG 11.11.1998 - 5 AZR 49/98 - BAGE 90, 125 = ArztR 1999, 220 = NZA 1999, 763 [III.2 a, bb.]: "Einer schriftlichen Bescheinigung nach § 3 Abs. 1 MuSchG - wurde sie tatsächlich erteilt - kommt ... ein hoher Beweiswert zu"; 21.3.2001 (Fn. 15) [II.4.]; im gleichen Sinne BAG 13.2.2002 - 5 AZR 588/00 - AP § 11 MuSchG 1968 Nr. 22 = NZA 2002, 738 [I.6.

    61) S. dazu nur BAG 5, 7.1995 - 5 AZR 135/94 - BAGE 80, 248 = AP § 3 MuSchG 1968 Nr. 7 = NZA 1996, 137 [II.2 b (2)]: "hoher Beweiswert" (jedoch unter Kautelen zur Gewinnung der tatsächlichen Grundlagen seiner Beurteilung [: "Geht der Arzt so vor, so kommt seinem Attest ein hoher Beweiswert zu"], die das Diktum vom "hohen Beweiswert" im praktischen Ergebnis zu entwerten drohen); ebenso noch BAG 31.7.1996 - 5 AZR 474/95 - BAGE 84, 1 = AP § 3 MuSchG 1968 Nr. 8 = NZA 1997, 29 [II.2 a.]; s. sodann ohne solche Kautelen und zutreffend BAG 12.3.1997 (Fn. 60) [I.3.]: "Einem ordnungsgemäß ausgestellten ärztlichen Beschäftigungsverbot kommt ein hoher Beweiswert zu"; 1.10.1997 (Fn. 60) [I.4.]; s. ferner BAG 11.11.1998 - 5 AZR 49/98 - BAGE 90, 125 = ArztR 1999, 220 = NZA 1999, 763 [III.2 a, bb.]: "Einer schriftlichen Bescheinigung nach § 3 Abs. 1 MuSchG - wurde sie tatsächlich erteilt - kommt ... ein hoher Beweiswert zu"; 21.3.2001 (Fn. 15) [II.4.]; im gleichen Sinne BAG 13.2.2002 - 5 AZR 588/00 - AP § 11 MuSchG 1968 Nr. 22 = NZA 2002, 738 [I.6.

  • LAG Hamm, 10.10.2006 - 9 Sa 1557/05

    Beweiswert eines ärztlich angeordneten Beschäftigungsverbots

  • LAG Hamm, 05.09.2006 - 9 Sa 2073/05

    Beweiswert eines ärztlich angeordneten Beschäftigungsverbotes

  • BSG, 09.09.1999 - B 11 AL 77/98 R

    Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit - mutterschutzrechtliches Beschäftigungsverbot -

  • ArbG Arnsberg, 18.05.2000 - 2 (3) Ca 1265/99

    Arbeitsunfähigkeit, Beschäftigungsverbot, Mutterschutzlohn

  • LAG Hessen, 14.04.2004 - 2 Sa 803/03

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Mutterschutzlohn; Gewährung von

  • LAG Hessen, 23.03.2000 - 14 Sa 998/97

    Zahlung von Entgeltfortzahlung; Zahlung von Mutterschutzlohn; Voraussetzung des

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2004 - 9 Sa 2109/03

    Mutterschaftslohn bei Beschäftigungsverbot

  • LAG Schleswig-Holstein, 01.04.2004 - 3 Sa 347/03

    Mutterschutz, Lohn, Schwangerschaft, Beschäftigungsverbot, Beweiswert, Krankheit,

  • LAG Schleswig-Holstein, 07.12.1999 - 1 Sa 464/99

    Mutterschutz - Beschäftigungsverbot

  • LAG Köln, 18.11.1997 - 9 Sa 449/97

    Recht zur Forderung von Vergütung für die Zeit ab Beginn des sechsten

  • LAG Köln, 23.05.1997 - 12 Sa 77/97

    Verpflichtung zur Entgeltzahlung bei bestehendem Beschäftigungsverbot; Annahme

  • LAG Hamm, 28.03.2001 - 9 Sa 1213/00

    Beschäftigungsverbot einer Schwangeren nach vorheriger Arbeitsunfähigkeit

  • LAG Schleswig-Holstein, 03.11.1998 - 1 Sa 464/99
  • LAG Schleswig-Holstein, 10.11.1998 - 3 Sa 70d/98

    Zweifel an ärztlichem Beschäftigungsverbot auf Grund einer Schwangerschaft;

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Rechtsprechung
   BFH, 22.03.1996 - III R 7/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,817
BFH, 22.03.1996 - III R 7/93 (https://dejure.org/1996,817)
BFH, Entscheidung vom 22.03.1996 - III R 7/93 (https://dejure.org/1996,817)
BFH, Entscheidung vom 22. März 1996 - III R 7/93 (https://dejure.org/1996,817)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 33a Abs 2, EStG § 33a Abs 4 S 2
    Ausbildung; Freibetrag; Kürzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 180, 541
  • FamRZ 1997, 176 (Ls.)
  • BB 1996, 2082
  • BB 1997, 240
  • DB 1996, 2106
  • BStBl II 1997, 30
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BFH, 22.03.1996 - III R 7/93
    Das Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 29. Mai 1990 1 BvL 20/84 u. a., BStBl II 1990, 653) weise in diesem Zusammenhang zutreffend und richtungsweisend darauf hin, daß mit § 33a Abs. 2 EStG eine "punktuelle Erleichterung" geschaffen worden sei, um einen besonderen Aufwand des Steuerpflichtigen für die Ausbildung seines Kindes berücksichtigen zu können.
  • BFH, 22.04.1994 - III R 22/92

    Ausbildungsfreibetrag für ausländisches Kind

    Auszug aus BFH, 22.03.1996 - III R 7/93
    Da Eltern, die - vorbehaltlich eigener Einkommensbeiträge ihres Kindes - Aufwendungen für dessen Ausbildung tragen, erfahrungsgemäß Aufwendungen für solche Anschaffungen und periodenbezogene Ausgaben erwachsen, kann typisierend davon ausgegangen werden, daß sie in jedem Kalendermonat die betreffenden Voraussetzungen des § 33a Abs. 2 EStG erfüllen, wenn sich die Ausbildung ihres Kindes über den ganzen Veranlagungszeitraum erstreckt; dabei sind unterrichts- bzw. vorlesungsfreie Zeiten Teil des Ausbildungszeitraums (vgl. BFH-Urteil vom 22. April 1994 III R 22/92, BFHE 174, 523, BStBl II 1994, 887).
  • BFH, 01.12.1978 - VI R 149/75

    Aufwendungen für Privatschulbesuche eines krankheitsbedingt lernbehinderten

    Auszug aus BFH, 22.03.1996 - III R 7/93
    Mit den ab 1. Januar 1977 geltenden Erweiterungen auf den Abzug von Berufsausbildungskosten habe der Gesetzgeber der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) Rechnung getragen (Urteile vom 1. Dezember 1978 VI R 149/75, BFHE 126, 302, BStBl II 1979, 78, und vom 8. November 1979 IV R 66/77, BFHE 129, 134, BStBl II 1980, 117), nach der durch den Kinderfreibetrag sämtliche Aufwendungen für den Unterhalt und die Ausbildung abgegolten würden.
  • BFH, 06.11.1987 - III R 241/83

    Für die Gewährung des Ausbildungsfreibetrages ist bei fehlender

    Auszug aus BFH, 22.03.1996 - III R 7/93
    Urteil vom 6. November 1987 III R 241/83, BFHE 151, 416, BStBl II 1988, 438).
  • BFH, 08.11.1979 - IV R 66/77

    Hausangestellte - Betriebsausgaben - Hausangestellte mit Tätigkeit im Betrieb -

    Auszug aus BFH, 22.03.1996 - III R 7/93
    Mit den ab 1. Januar 1977 geltenden Erweiterungen auf den Abzug von Berufsausbildungskosten habe der Gesetzgeber der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) Rechnung getragen (Urteile vom 1. Dezember 1978 VI R 149/75, BFHE 126, 302, BStBl II 1979, 78, und vom 8. November 1979 IV R 66/77, BFHE 129, 134, BStBl II 1980, 117), nach der durch den Kinderfreibetrag sämtliche Aufwendungen für den Unterhalt und die Ausbildung abgegolten würden.
  • BFH, 24.04.1986 - III B 72/84

    Ausbildungsfreibetrag - Familiengericht - Eltern - Verfahren - Aussetzung

    Auszug aus BFH, 22.03.1996 - III R 7/93
    Indem das FG zwischen typischen Unterhaltsaufwendungen und Aufwendungen für eine Berufsausbildung differenziere, weiche es von der Rechtsprechung des BFH ab, nach der Unterhaltszahlungen für ein in Berufsausbildung befindliches Kind grundsätzlich auch für die Berufsausbildung geleistet würden (Urteile vom 24. April 1986 III B 72/84, BFHE 146, 429, BStBl II 1986, 561, und vom 1. März 1991 III R 33/88, BFH/NV 1991, 455).
  • BFH, 06.11.1987 - III R 112/85

    Zu den Aufwendungen für die Berufsausbildung eines Kindes gehören auch solche für

    Auszug aus BFH, 22.03.1996 - III R 7/93
    Zu den im Zusammenhang mit der Berufsausbildung eines Kindes stehenden Kosten gehören sowohl die unmittelbar das Erlangen von fachlichen Fähigkeiten und Kenntnissen betreffenden Ausgaben als auch grundsätzlich alle Aufwendungen, die durch die Ausbildung zu dem gewählten Beruf an einem bestimmten, frei gewählten Ort veranlaßt sind, wie etwa Unterbringungskosten am Studienort, Studiengebühren, Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte, Aufwendungen für Fachbücher und anderes Lehrmaterial (BFH-Urteil vom 6. November 1987 III R 112/85, BFHE 151, 422, BStBl II 1988, 422).
  • BFH, 01.03.1991 - III R 33/88

    Steuerliche Berücksichtigungsfähigkeit von Aufwendungen für die Ausbildung eines

    Auszug aus BFH, 22.03.1996 - III R 7/93
    Indem das FG zwischen typischen Unterhaltsaufwendungen und Aufwendungen für eine Berufsausbildung differenziere, weiche es von der Rechtsprechung des BFH ab, nach der Unterhaltszahlungen für ein in Berufsausbildung befindliches Kind grundsätzlich auch für die Berufsausbildung geleistet würden (Urteile vom 24. April 1986 III B 72/84, BFHE 146, 429, BStBl II 1986, 561, und vom 1. März 1991 III R 33/88, BFH/NV 1991, 455).
  • BFH, 24.06.2004 - III R 3/03

    Kein Ausbildungsfreibetrag bei freiwilligem sozialen Jahr

    Derartige Aufwendungen können --wie Unterhaltsaufwendungen-- in laufenden, gelegentlichen oder einmaligen Ausgaben der Eltern für die Ausbildung des Kindes bestehen (BFH-Urteil vom 22. März 1996 III R 7/93, BFHE 180, 541, BStBl II 1997, 30).
  • FG Bremen, 16.07.2008 - 4 K 205/06

    Steuerliche Berücksichtigung von Studiengebühren an einer privaten Hochschule im

    Wohnt ein in Berufsausbildung befindliches Kind außerhalb des Haushalts des Steuerpflichtigen, gehören die Aufwendungen für die Unterhaltung der Wohnung ebenso zu den Aufwendungen für dessen Berufsausbildung wie etwa Schulgelder, Studiengebühren, Aufwendungen für Bücher und anderes Lernmaterial sowie Fahrtkosten zu Ausbildungsstätten (BFH-Urteil v. 22.03.1996 III R 7/93, BFHE 180, 541, BStBl II 1997, 30, DB 1996, 2106, BFH/NV BFH/R 1996, 361, vgl. bereits BFHE 72, 436, BStBl III 1961, 160).

    Die von den Klägern gezahlten Studiengebühren sind Ausbildungskosten in diesem Sinn; in der Rechtsprechung ist geklärt, dass die Ausbildungsfreibeträge auch Studiengebühren umfassen (BFH Beschluss v. 31.01.2005 III B 59/04, BFH/NV 2005, 1081; BFH-Urteil vom 22. März 1996 III R 7/93, BFHE 180, 541, BStBl II 1997, 30).

    So wird bei Steinhauff a.a.O. ausgeführt, zwar habe der BFH in seinem Urteil vom 22. März 1996 (III R 7/93, BFHE 180, 541, BStBl II 1997, 30) erkannt, dass der - seinerzeit freilich noch höhere - Ausbildungsfreibetrag auch die Semestergebühren umfasse.

  • BFH, 30.10.2003 - III R 24/02

    Nachträgliche Gewährung eines Ausbildungsfreibetrags

    Nach der Rechtsprechung sind Einkünfte und Bezüge, die ein Kind während des Kalenderjahrs bezogen hat, den Monaten zuzurechnen, die sie wirtschaftlich betreffen (BFH, Urteil vom 22. März 1996 III R 7/93, BFHE 180, 541, BStBl II 1997, 30).
  • BFH, 18.12.1996 - III R 207/94

    Für ein Kind, das nach Beendigung der Schulausbildung Wehrdienst geleistet hat,

    Der erkennende Senat hat diese Vorschriften dahin ausgelegt, daß Voraussetzung für die Gewährung eines Ausbildungsfreibetrages ist, daß dem Steuerpflichtigen über die allgemeinen Aufwendungen für den Unterhalt seines Kindes hinaus besondere Aufwendungen für dessen Berufsausbildung erwachsen; zu diesen rechnen alle Kosten, die unmittelbar das Erlangen von fachlichen Fähigkeiten und Kenntnissen betreffen, aber auch solche Kosten, die durch die Ausbildung zu dem gewählten Beruf an einem bestimmten Ort veranlaßt sind, wie etwa Unterbringung, Kosten am Studienort, Studiengebühren, Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte, Aufwendungen für Fachbücher und anderes Lehrmaterial (BFH-Urteile vom 6. November 1987 III R 112/85, BFHE 151, 422, BStBl II 1988, 422, und vom 22. März 1996 III R 7/93, BFHE 180, 122, BStBl II 1997, 30).

    Der Senat hat jedoch in dem Urteil in BFHE 180, 122, BStBl II 1997, 30 entschieden, daß es nicht Sinn und Zweck des § 33a Abs. 4 Satz 1 EStG entspreche, dabei zu untersuchen, ob der Steuerpflichtige in jedem Monat tatsächlich Ausgaben für die Berufsausbildung geleistet hat.

    Es kann vielmehr bei der nach dem Urteil des Senats in BFHE 180, 122, BStBl II 1997, 30 erforderlichen typisierenden Betrachtungsweise im allgemeinen ohne Einzelnachweis davon ausgegangen werden, daß der Unterhaltsverpflichtete Aufwendungen für die Berufsausbildung gehabt hat, die in dem vorgenannten Sinne wirtschaftlich auch dieser Übergangszeit zwischen den Ausbildungsveranstaltungen der ersten und der nachfolgenden Ausbildung zuzurechnen sind.

  • BFH, 18.05.2006 - III R 5/05

    Anrechnung von Zuschüssen nach dem BAföG auf Ausbildungsfreibetrag -

    Die Ausbildungsfreibeträge umfassen auch die Studiengebühren (vgl. Senatsurteil vom 22. März 1996 III R 7/93, BFHE 180, 541, BStBl II 1997, 30, m.w.N., sowie Senatsbeschluss vom 31. Januar 2005 III B 59/04, BFH/NV 2005, 1081).
  • BFH, 13.12.2001 - III R 6/99

    Berücksichtigung einer Fahrleistung von mehr als 15 000 km als außergewöhnliche

    Zu den durch den Ausbildungsfreibetrag abgegoltenen Aufwendungen für die Berufsausbildung gehören nach der Rechtsprechung des Senats regelmäßig auch die Kosten für Fahrten zur Ausbildungsstätte (vgl. Urteil vom 22. März 1996 III R 7/93, BFHE 180, 541, BStBl II 1997, 30, m.w.N.).
  • BFH, 31.01.2005 - III B 59/04

    Grundsätzliche Bedeutung: Verfassungswidrigkeit - ausgelaufenes Recht

    Gleichfalls ist geklärt, dass die Ausbildungsfreibeträge auch die Studiengebühren umfassen (BFH-Urteil vom 22. März 1996 III R 7/93, BFHE 180, 541, BStBl II 1997, 30).
  • BFH, 07.03.2002 - III R 22/01

    Ausbildungshilfe - Öffentliche Kasse - Ausbildungsfreibetrag - Grundsatz der

    Kosten für Fahrten zur und von der Ausbildungsstätte, Miete, Verpflegung und Reinigungskosten fallen indes unter die vom Ausbildungsfreibetrag in typischer Weise erfassten Aufwendungen (vgl. BFH-Urteile vom 26. Juni 1992 III R 8/91, BFHE 169, 37, BStBl II 1993, 278, unter 1. der Gründe; vom 22. März 1996 III R 7/93, BFHE 180, 541, BStBl II 1997, 30, 31).
  • FG Sachsen, 10.11.1999 - 2 K 468/98

    Zeitanteilige Gewährung unterschiedlicher Ausbildungsfreibeträge innerhalb eines

    Demgegenüber bestätige das Urteil des Bundesfinanzhofes vom 22. März 1996 (III R 7/93, BStBl. II 1997, 30) die Auffassung der Kläger.

    Schließlich sieht der Senat auch in dem Urteil des BFH vom 22. März 1996 (III R 7/93, BStBl. II 1997, 30), dass den Fall eines ganzjährig in einer Ausbildungsbildungsphase befindlichen Kindes betrifft, keine Bestätigung der Ansicht des Beklagten.

  • BFH, 22.12.2005 - III B 137/05

    Kosten für Auslandsstudium eine volljährigen Kindes

    Ferner ist bereits entschieden, dass die Ausbildungsfreibeträge auch die Studiengebühren umfassen (BFH-Urteil vom 22. März 1996 III R 7/93, BFHE 180, 541, BStBl II 1997, 30).
  • BFH, 06.10.1998 - III B 89/97

    Ausbildungsfreibetrag: Unterhaltsleistungen des Ehegatten

  • FG Saarland, 04.11.2002 - 1 K 202/01

    Ausbildungsfreibetrag bei auswärtiger Unterbringung eines Kindes

  • BFH, 13.11.1996 - I R 116/95

    Analoge Anwendung des § 34 Körperschaftssteuergesetzes (KStG) bei Steuerabzug von

  • FG Baden-Württemberg, 07.05.2004 - 10 K 210/02

    Steuerliche Berücksichtigung von Studiengebühren für den freiwilligen Besuch

  • FG Nürnberg, 10.04.1997 - IV 349/95

    Einkommensteuer; Übertragung des hälftigen Kinderfreibetrags

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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.03.1996 - 5 C 32.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,1306
BVerwG, 28.03.1996 - 5 C 32.95 (https://dejure.org/1996,1306)
BVerwG, Entscheidung vom 28.03.1996 - 5 C 32.95 (https://dejure.org/1996,1306)
BVerwG, Entscheidung vom 28. März 1996 - 5 C 32.95 (https://dejure.org/1996,1306)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • Wolters Kluwer

    Sozialhilfe - Blockflöten-AG

  • rechtsportal.de

    Sozialhilferecht: Sozialhilfeleistungen für Lernmittel in freiwilligen schulischen Arbeitsgemeinschaften

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sozialhilfe - Blockflöten-Arbeitsgemeinschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 101, 37
  • NJW 1996, 3022
  • NVwZ 1997, 71 (Ls.)
  • FamRZ 1997, 176 (Ls.)
  • DÖV 1996, 921
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 09.02.1995 - 5 C 2.93

    Sozialhilfe - Klassenfahrt - Regelsatzleistungen - Notwendiger Lebensunterhalt

    Auszug aus BVerwG, 28.03.1996 - 5 C 32.95
    Während beispielsweise eine an die Stelle des Unterrichts in der Schule tretende Klassenfahrt mit ihrer pädagogischen, auf das soziale Verhalten im Klassenverband gerichteten Zielsetzung, die die Teilnahme möglichst aller Schüler einer Klasse voraussetzt, eine schulische Gemeinschaftsveranstaltung ist (vgl. BVerwGE 97, 376 [378]), werden mit freiwilligen Arbeitsgemeinschaften, die den Unterricht in der Schule nicht ersetzen, sondern zu ihm hinzutreten, nur besondere Interessen und eine begrenzte Zahl interessierter Schüler angesprochen.
  • BVerwG, 28.03.1996 - 5 C 33.95

    Sozialhilferecht: Mindestausstattung mit Schulheften u.ä. als

    Auszug aus BVerwG, 28.03.1996 - 5 C 32.95
    Entgegen der Ansicht des Oberverwaltungsgerichts folgt aus der Hervorhebung des besonderen Bedarfs bei Kindern und Jugendlichen in § 12 Abs. 2 BSHG nicht, daß ein solcher Bedarf nicht in einer der in § 12 Abs. 1 BSHG genannten Bedarfsgruppen entstehen könne (vgl. dazu Urteil des Senats vom heutigen Tage in Sachen BVerwG 5 C 33.95 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen -).
  • BVerwG, 18.02.1993 - 5 C 47.92

    Sozialhilfe - Geburtstagsfeier - Regelbedarf - Persönliche Bedürfnisse des

    Auszug aus BVerwG, 28.03.1996 - 5 C 32.95
    Der Bedarf an Unterrichtsmaterial, der durch den Besuch dieser von der Schule der Klägerin angebotenen Veranstaltung bedingt ist, unterfiele der Bedarfsgruppe der persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens, zu denen nach § 12 Abs. 1 Satz 2 BSHG auch eine Teilnahme am kulturellen Leben gehört und für die nach § 22 Abs. 1 Satz 1 BSHG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 1 Regelsatzverordnung nach Regelsätzen bemessene laufende Leistungen zu gewähren sind; der vom Gesetzeswortlaut offen und weit umschriebene Bedarfsrahmen läßt hier Raum für die persönliche Entscheidung des einzelnen Hilfeempfängers, diese Leistungen nach seinen Bedürfnissen und Neigungen zu verteilen (vgl. BVerwGE 92, 106 [107 f.]).
  • BSG, 22.11.2011 - B 4 AS 204/10 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - mehrtägige Klassenfahrt - schulrechtliche

    Soweit das LSG auf die Entscheidungen des Hessischen VGH (VGH Hessen vom 22.3.2004 - 10 TG 743/04 - FEVS 56, 33) und des BVerwG (BVerwG vom 28.3.1996 - 5 C 32/95 - BVerwGE 101, 37) zu einmaligen Leistungen für schulische Bedarfe nach dem BSHG (Schüleraustausch und Aufwendungen im Rahmen einer freiwilligen Arbeitsgemeinschaft) zurückgreift, sind diese mit der heutigen Rechtslage nicht mehr in Übereinstimmung zu bringen.
  • LSG Baden-Württemberg, 22.06.2010 - L 13 AS 678/10

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - mehrtägige Klassenfahrt - schulrechtliche

    Insoweit tritt die "Klassenfahrt" mit ihrer pädagogischen, auf das soziale Verhalten im Klassenverband gerichteten Zielsetzung an die Stelle des Unterrichts und ergänzt diesen, sodass die Teilnahme möglichst aller Schüler einer Klasse vorausgesetzt werden muss; sie ist eine schulische Gemeinschaftsveranstaltung (BVerwG, Urteil vom 28. März 1996 - 5 C 32/95 - BVerwGE 101, 37-39 = juris Rdnr. 11).
  • OVG Niedersachsen, 11.06.2003 - 4 LB 279/02

    Beihilfe zur Beschaffung eines gebrauchten häuslichen Personalcomputers mit

    Zu den in diesem Sinne notwendigen besonderen Lernmitteln gehören jedenfalls die, deren Vorhandensein und Nutzung die Schule für den Pflichtunterricht vorschreibt (z. B. eines Taschenrechners mit besonderen Funktionen für den Mathematikunterricht ab einer bestimmten Klasse, vgl. dazu Urt. d. Sen. v. 12.7.1995 - 4 L 6365/94 - FEVS 46, 205; vgl. zur Abgrenzung von notwendigen zu nicht notwendigen Lernmitteln auch BVerwG, Urt. v. 28.3.1996 - 5 C 33.95 - BVerwGE 101, 34 = FEVS 47, 1 einerseits und Urt. vom selben Tag - 5 C 32.95 - BVerwGE 101, 37 = FEVS 47, 60 andererseits).

    Denn § 21 Abs. 1 a Nr. 3 BSHG will gewährleisten, dass der hilfebedürftige Schüler seine Schule mit den dort vorgegebenen Lerninhalten und den dafür erforderlichen Lernmitteln ohne Beeinträchtigung im Verhältnis zu den nicht hilfebedürftigen Mitschülern besuchen kann (BVerwG, Urt. v. 28.3. 1996 - 5 C 32.95 - a. a. O.).

  • VG Kassel, 11.11.2004 - 7 E 1655/02

    Antrag auf Sozialhilfeleistungen für Markenkleidung zu einem besonderen Anlass.

    Denn § 21 Abs. 1 a Nr. 3 BSHG will gewährleisten, dass der hilfebedürftige Schüler seine Schule mit den dort vorgegebenen Lerninhalten und den dafür erforderlichen Lernmitteln ohne Beeinträchtigung im Verhältnis zu den nicht hilfebedürftigen Mitschülern besuchen kann (BVerwG, Urt. v. 28.3. 1996 - 5 C 32.95 - a. a. O.).

    In Übereinstimmung mit dem geltenden Recht, insbesondere der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Urteil vom 29. Oktober 1997, Az: 5 C 34/95, BVerwGE 105, 281ff; Urteil vom 28. März 1996, Az: 5 C 32/95 BVerwGE 101, 37 ff) hat der Beklagte unterschieden zwischen besonderen Lernmitteln, für die mit Bescheid vom 16.12.2002 (Bl. 55 f der Gerichtsakte) eine Beihilfe in Höhe von 138, 30 EUR bewilligt wurde, und sog. "persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens", die bereits in dem Regelsatz enthalten sind.

  • VGH Hessen, 22.03.2004 - 10 TG 743/04

    Keine Verpflichtung des Sozialhilfeträgers, einem hilfebedürftigen Schüler die

    Mag sich der hier zu entscheidende Fall auch nicht unwesentlich von dem Fall der Teilnahme an freiwilligen schulischen Arbeitsgemeinschaften (s. hierzu BVerwG, Urteil vom 28. März 1996 - 5 C 32/94 -, BVerwGE 101, 37 ff. = NJW 1996, 3022 f.) unterscheiden, so handelt es sich hier doch nicht um die Teilnahme an einer schulischen Gemeinschaftsveranstaltung, die unverzichtbar ist und die Schularbeit in besonderer Form fortführt (s. BVerwG, Urteil vom 9. Februar 1995, a.a.O., zu den schulischen Klassenfahrten).
  • VG Kassel, 27.02.2004 - 7 G 354/04
    Einmalige Leistungen i. S. v. § 21 Abs. 1 BSHG oder auch i. S. v. § 21 Abs. 1 a Nr. 3 BSHG scheiden damit aus (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 28.03.1996 - 5 C 32/95 - zitiert nach juris: für den Fall einer freiwilligen Blockflötenarbeitsgemeinschaft).
  • VG Schleswig, 03.09.2004 - 7 B 127/04
    Die Bestimmung des § 21 Abs. 1 a Nr. 3 BSHG will gewährleisten, dass der hilfebedürftige Schüler seine Schule mit den dort vorgegebenen Lerninhalten und den dafür erforderlichen Lernmitteln ohne Beeinträchtigung im Verhältnis zu den nichthilfebedürftigen Mitschülern besuchen kann (BVerwG, Urteil vom 28. März 1996 - 5 C 32.95 - juris).
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