Weitere Entscheidung unten: BGH, 29.09.1999

Rechtsprechung
   BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98   

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https://dejure.org/1999,28
BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98 (https://dejure.org/1999,28)
BGH, Entscheidung vom 30.07.1999 - 1 StR 618/98 (https://dejure.org/1999,28)
BGH, Entscheidung vom 30. Juli 1999 - 1 StR 618/98 (https://dejure.org/1999,28)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 4 Satz 2 StPO;
    Sachverständige; Sexueller Mißbrauch eines Kindes; Glaubhaftigkeitsgutachten; Darstellung eines Gutachtens im Urteil

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Beweisaufnahme - Gutachten - Psychologe - Psychologisches Gutachten - Glaubhaftigkeit

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof stellt Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten auf

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Was kann durch Zeugen bewiesen werden und wie kann man feststellen, ob Zeugen die Wahrheit sagen?

Besprechungen u.ä. (2)

  • familienrecht.at PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Frage der wissenschaftlichen Anforderungen an aussagepsychologische Begutachtungen (Glaubhaftigkeitsgutachten) und die Folgen für die Sachverständigentätigkeit (Rainer Balloff; Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychatrie [2000], Bd. 49, 261-274)

  • zis-online.com PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Epistemische Gerechtigkeit und Implikationen für Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen - Entwicklung und Kritik der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Glaubhaftigkeitsanalyse

Papierfundstellen

  • BGHSt 45, 164
  • NJW 1999, 2746
  • NStZ 2000, 100
  • NJ 1999, 602
  • StV 1999, 473
  • FamRZ 1999, 1648
 
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Wird zitiert von ... (361)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 07.03.1996 - 1 StR 707/95

    Wirksame Anklageschrift - Wirksamer Eröffnungsbeschluß - Konkretisierung der

    Auszug aus BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98
    Insofern gilt nichts anderes als für die entsprechende Darstellung in den schriftlichen Urteilsgründen (vgl. BGH, Urt. Vom 7. März 1996 - 1 StR 707/95).

    Es reicht aus, daß die diesbezüglichen Ausführungen die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und methodischen Darlegungen in einer Weise enthalten, die zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit und sonstigen Rechtsfehlerfreiheit erforderlich sind (BGH, Urt. vom 7. März 1996 - 1 StR 707/95).

  • BGH, 21.07.1965 - 2 StR 229/65

    Ordnungsgemäße Vernehmung - Überprüfung der Gläubwürdigkeit eines Kindes anhand

    Auszug aus BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98
    Eine derart knappe Begründung reicht jedoch nur dann aus, wenn die Anhörung eines weiteren Sachverständigen beantragt wird, ohne die Gründe darzulegen, aus denen sich Zweifel an der Sachkunde ergeben sollen (vgl. BGH, Urt. vom 21. Juli 1965 - 2 StR 229/65; Urt. vom 25. Januar 1977 - 1 StR 828/76; s. auch BGHSt 8, 76, 78).

    Die prozessual jedenfalls nicht zu beanstandende Verfahrensweise ergibt sich aus § 80 StPO (ebenso BGH GA 1963, 18; BGH, Urt. vom 21. Juli 1965 - 2 StR 229/65; ferner BGH StV 1995, 564; Eisenberg aaO Rdn. 1589, Schreiber in Venzlaff, Psychiatrische Begutachtung S. 161 f.).

  • BGH, 07.06.1956 - 3 StR 136/56

    Verwertbarkeit von in einem ärztlichen Gutachten festgestellten Tatsachen ohne

    Auszug aus BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98
    Der Senat schließt aber ausnahmsweise aus, daß die Sachverständige in der mündlichen Verhandlung in relevanter Weise von ihrem schriftlichen Gutachten abgewichen ist oder dieses wesentlich ergänzt hat (vgl. BGHSt 9, 292, 297).

    Eine derartige Vorgehensweise ist allerdings bislang grundsätzlich als zulässig angesehen worden (BGHSt 9, 292, 296; 13, 1, 2 f.; s. auch Cabanis NJW 1978, 2329, 2331).

  • BGH, 20.07.1995 - 1 StR 338/95

    Zulässigkeit einer Verfahrensrüge - Darlegung von Tatsachen - Verfahrensverstoß -

    Auszug aus BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98
    Die prozessual jedenfalls nicht zu beanstandende Verfahrensweise ergibt sich aus § 80 StPO (ebenso BGH GA 1963, 18; BGH, Urt. vom 21. Juli 1965 - 2 StR 229/65; ferner BGH StV 1995, 564; Eisenberg aaO Rdn. 1589, Schreiber in Venzlaff, Psychiatrische Begutachtung S. 161 f.).
  • BGH, 23.08.1995 - 3 StR 163/95

    Information des Angeklagten - Einzelheiten der Anklage - Tochter des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98
    Im Gegensatz dazu kommt der Ausdeutung von Kinderzeichnungen sowie der Deutung von Interaktionen, die Kinder unter Einsatz sog. anatomisch korrekter Puppen darstellen, in forensisch-aussagepsychologischen Gutachten in diesem Zusammenhang keine Bedeutung zu (vgl. BGH StV 1995, 563; dezidiert ebenso Gutachten Prof. Dr. Fiedler und Prof. Dr. Steller; Endres/Scholz aaO 8 f.).
  • BGH, 14.07.1995 - 3 StR 355/94

    Anspruch - Verfahrensbeteiligter - Zugang - Arbeitsunterlagen - Sachverständiger

    Auszug aus BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98
    Dies steht nicht im Widerspruch zur Rechtsansicht des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs, der lediglich einen unbedingten, keinen Beschränkungen unterliegenden Anspruch der Verfahrensbeteiligten auf Vorlage und Zugänglichmachung sämtlicher zur Vorbereitung des Gutachtens dienender Arbeitsunterlagen eines Sachverständigen verneint hat (BGH StV 1995, 565).
  • BGH, 26.10.1993 - 1 StR 401/93

    Einführung von Lichtbildern über die Tatwerkzeuge statt in Augenscheinnahme -

    Auszug aus BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98
    Vielmehr handelt es sich auch bei ihr um eine Untersuchungsmethode, deren Anwendung im pflichtgemäßen Ermessen des Sachverständigen steht (BGH, Urt. vom 26. Oktober 1993 - 1 StR 401/93).
  • BGH, 09.12.1980 - 5 StR 610/80

    Anforderungen an die Begutachtung durch einen weiteren Sachverständigen -

    Auszug aus BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98
    Allerdings gilt auch insoweit der Grundsatz, daß es in erster Linie dem Sachverständigen überlassen ist, in welcher Art und Weise er sein Gutachten dem Gericht unterbreitet (vgl. BGH, Urt. vom 9. Dezember 1980 - 5 StR 610/80).
  • BGH, 23.04.1980 - 3 StR 434/79

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher verfassungsfeindlicher Befürwortung von

    Auszug aus BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98
    Daß der Sachverständige einen bestimmten Test, der ihm zur Verfügung steht, nicht anwendet, weil er ihn nicht für erforderlich hält, zeigt daher grundsätzlich nicht, daß seine Sachkunde zweifelhaft ist (BGH StV 1989, 141; BGH bei Pfeiffer NStZ 1982, 188, 189; BGH, Urt. vom 21. September 1965 - 1 StR 269/65).
  • BGH, 21.09.1965 - 1 StR 269/65

    Überfall einer Frau zur Erzwingung von Geschlechtsverkehr - Verurteilung wegen

    Auszug aus BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98
    Daß der Sachverständige einen bestimmten Test, der ihm zur Verfügung steht, nicht anwendet, weil er ihn nicht für erforderlich hält, zeigt daher grundsätzlich nicht, daß seine Sachkunde zweifelhaft ist (BGH StV 1989, 141; BGH bei Pfeiffer NStZ 1982, 188, 189; BGH, Urt. vom 21. September 1965 - 1 StR 269/65).
  • BGH, 16.05.1995 - 4 StR 237/95

    Wirksamkeit - Umfang der Rechtskraft - Kindlicher Zeuge - Aussage eines Kindes -

  • BGH, 13.02.1959 - 4 StR 470/58

    Gerichtliche Verwertung von zusätzlichen, durch eigene Befragung des

  • BGH, 15.03.1988 - 1 StR 8/88

    Gutachter - Sachkunde - Sachverständigengutachten - Zweifelhaftigkeit

  • BGH, 21.04.1998 - 1 StR 132/98

    Freiwillige Aufgabe der weiteren Tatausführung

  • BGH, 06.09.1968 - 4 StR 339/68

    Zurechnungsunfähigkeit wegen Geisteskrankheit (Schizophrenie) - Anordnung der

  • BGH, 16.10.1998 - 3 StR 335/98

    Verwerfung der Revision - Mitteilung des vollständigen Inhalts eines

  • BGH, 05.07.1955 - 2 StR 159/55
  • OLG Celle, 04.12.1973 - 1 Ss 271/73
  • BGH, 25.01.1977 - 1 StR 828/76

    Ablehnung des von der Verteidigung vorsorglich gestellten Beweisantrags zur

  • AG Brandenburg, 26.05.2016 - 34 C 40/15

    Strafanzeige, falsche Verdächtigung, Erstattung Verteidigerkosten, Schmerzensgeld

    Der Zeuge L... hat zudem entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Nullhypothese subjektiv aus seiner Sicht widerspruchsfrei und konstant - insbesondere in Bezug auf das Kerngeschehen -, im freien Bericht, homogen, in logischer Konsistenz, individuell, jedoch auch unter Einräumung von gewissen Erinnerungslücken sowie Schilderungen von nebensächlichen Details, mit gewissen Gedankensprüngen in ungeordneter Erzählweise mit spontanen Verbesserungen, unter Verknüpfung von räumlichen und zeitlichen Bedingungen unter Berücksichtigung seiner allgemeinen und sprachlichen intellektuellen Leistungsfähigkeit und seiner Kenntnisse in Bezug auf diesen Bereich auch unter Beachtung von etwaigen Motivationen erlebnisbezogen sowie sachgerecht, ohne Neigung zu einer Dramatisierung, frei von inneren Widersprüchen (sog. Realitätskriterien ) sowie wohl auch frei von Wahrnehmungsfehlern unter Beachtung von Warnsignalen, und insoweit für das erkennende Gericht glaubhaft - ohne dass dabei eine "Mathematisierung" der Glaubhaftigkeitsbeurteilung vorzunehmen ist - ( BGH , NJW 1999, Seiten 2746 ff.; BGH , NStZ-RR 2002, Seite 308; BGH , NJW 2003, Seiten 2527 ff.; BGH , NStZ 2008, Seiten 116 f.; OLG Stuttgart , NJW 2006, Seiten 3506 f.; OLG Koblenz , NJW-RR 2004, Seiten 1318 ff. ) ausgesagt, dass er zusammen mit der Klägerin in Wust in dem dortigen Einkaufszentrum an dem streitbefangenen Tag war und sie dann auch noch zum "Beetzsee-Center" in Brandenburg an der Havel gefahren seien.

    Zwar gelten für das erkennende Gericht nicht die strikten methodischen Vorgaben, die für den aussagepsychologischen Sachverständigen und seine hypothesengeleitete Begutachtung als Standard gelten, sondern nur der Grundsatz der freien Beweiswürdigung (§ 286 ZPO; BGH , BGHSt 45, Seite 164; BGH , NStZ-RR 2003, Seiten 206 ff. ).

  • AG Brandenburg, 22.01.2016 - 31 C 138/14

    Keine Videoüberwachung des Nachbargrundstücks!

    Der Zeuge U... M... hat insofern aber - entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Nullhypothese - subjektiv aus seiner Sicht widerspruchsfrei und konstant, im freien Bericht, homogen, detailreich und individuell, jedoch auch unter Einräumung von unverstandenen Handlungen sowie Schilderungen von nebensächlichen und ungewöhnliche bzw. überflüssigen Details, mit gewissen Gedankensprüngen in ungeordneter Erzählweise mit spontanen Verbesserungen, unter Verknüpfung von räumlichen und zeitlichen Bedingungen, mit Querverbindungen zu ähnlichen Vorgängen sowie dem Bericht von Handlungen als Wechselwirkung und der Schilderung eigener und fremder psychischer Vorgängen sowie inhaltlichen Verflechtungen unter Berücksichtigung seiner allgemeinen und sprachlichen intellektuellen Leistungsfähigkeit und seiner Kenntnisse in Bezug auf diesen Bereich auch unter Beachtung von etwaigen Motivationen erlebnisbezogen sowie sachgerecht, ohne Neigung zu einer Dramatisierung, frei von inneren Widersprüchen (sog. Realitätskriterien ) sowie wohl auch frei von Wahrnehmungsfehlern unter Beachtung von Warnsignalen, und insoweit für das erkennende Gericht glaubhaft - ohne dass dabei eine "Mathematisierung" der Glaubhaftigkeitsbeurteilung vorzunehmen ist - ( BGH , NJW 1999, Seiten 2746 ff.; BGH , NStZ-RR 2002, Seite 308; BGH , NJW 2003, Seiten 2527 ff.; BGH , NStZ 2008, Seiten 116 f.; OLG Stuttgart , NJW 2006, Seiten 3506 f.; OLG Koblenz , NJW-RR 2004, Seiten 1318 ff. ) ausgesagt, dass er den Hofbereich des Grundstücks der Beklagten - den der Kläger als Zuwegung zu seinem Hausgrundstück benutzen muss - kenne und dort auch die drei Kameras gesehen habe.

    Zwar gelten für das erkennende Gericht nicht die strikten methodischen Vorgaben, die für den aussagepsychologischen Sachverständigen und seine hypothesengeleitete Begutachtung als Standard gelten, sondern nur der Grundsatz der freien Beweiswürdigung (§ 286 ZPO; BGH , BGHSt 45, Seite 164; BGH , NStZ-RR 2003, Seiten 206 ff. ).

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Der Gutachter muss Anknüpfungs- und Befundtatsachen klar und vollständig darstellen, seine Untersuchungsmethoden erläutern und seine Hypothesen offen legen (vgl. im Einzelnen BGHSt 45, 164 ).
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Rechtsprechung
   BGH, 29.09.1999 - XII ZB 139/99   

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BGH, 29.09.1999 - XII ZB 139/99 (https://dejure.org/1999,611)
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BGH, Entscheidung vom 29. September 1999 - XII ZB 139/99 (https://dejure.org/1999,611)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 665
  • MDR 1999, 1447
  • FamRZ 1999, 1648
  • Rpfleger 2000, 12
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Dresden, 05.05.1999 - 22 UF 171/99

    Statthaftes Rechtsmittel gegen eine die Zustimmung zur Einbenennung erteilende

    Auszug aus BGH, 29.09.1999 - XII ZB 139/99
    Die dem Familiengericht zugewiesene Entscheidung nach § 1618 Satz 4 BGB ist daher eine die elterliche Sorge für ein Kind betreffende Familiensache im Sinne des § 621 Abs. 1 Nr. 1 ZPO (vgl. OLG München OLGR 1999, 218; OLG Stuttgart OLGR 1999, 297, 298; OLG Celle OLGR 1999, 141; OLG Dresden, Beschluß vom 5. Mai 1999 - 22 UF 171/99 - unveröffentlicht; FamRefK/Hoffmann § 621 ZPO Rdn. 4; Wohlnick in Rahm/Künkel, Handbuch des Familiengerichtsverfahrens I Rdn. 126; Büttner FamRZ 1998, 585, 586; Zöller/Philippi ZPO 21. Aufl. § 621 Rdn. 27 und § 621e Rdn. 5 f; vgl. auch BT-Drucks. 13/4899 S. 73 unter b aa; a.A. OLG Köln FamRZ 1999, 734 und 735; OLG Celle EzFamR aktuell 1999, 252).
  • OLG Köln, 13.01.1999 - 14 UF 220/98

    Erforderlichkeit der persönlichen Anhörung aller Beteiligten im Verfahren zur

    Auszug aus BGH, 29.09.1999 - XII ZB 139/99
    Die dem Familiengericht zugewiesene Entscheidung nach § 1618 Satz 4 BGB ist daher eine die elterliche Sorge für ein Kind betreffende Familiensache im Sinne des § 621 Abs. 1 Nr. 1 ZPO (vgl. OLG München OLGR 1999, 218; OLG Stuttgart OLGR 1999, 297, 298; OLG Celle OLGR 1999, 141; OLG Dresden, Beschluß vom 5. Mai 1999 - 22 UF 171/99 - unveröffentlicht; FamRefK/Hoffmann § 621 ZPO Rdn. 4; Wohlnick in Rahm/Künkel, Handbuch des Familiengerichtsverfahrens I Rdn. 126; Büttner FamRZ 1998, 585, 586; Zöller/Philippi ZPO 21. Aufl. § 621 Rdn. 27 und § 621e Rdn. 5 f; vgl. auch BT-Drucks. 13/4899 S. 73 unter b aa; a.A. OLG Köln FamRZ 1999, 734 und 735; OLG Celle EzFamR aktuell 1999, 252).
  • OLG Celle, 03.02.1999 - 15 UF 259/98
    Auszug aus BGH, 29.09.1999 - XII ZB 139/99
    Die dem Familiengericht zugewiesene Entscheidung nach § 1618 Satz 4 BGB ist daher eine die elterliche Sorge für ein Kind betreffende Familiensache im Sinne des § 621 Abs. 1 Nr. 1 ZPO (vgl. OLG München OLGR 1999, 218; OLG Stuttgart OLGR 1999, 297, 298; OLG Celle OLGR 1999, 141; OLG Dresden, Beschluß vom 5. Mai 1999 - 22 UF 171/99 - unveröffentlicht; FamRefK/Hoffmann § 621 ZPO Rdn. 4; Wohlnick in Rahm/Künkel, Handbuch des Familiengerichtsverfahrens I Rdn. 126; Büttner FamRZ 1998, 585, 586; Zöller/Philippi ZPO 21. Aufl. § 621 Rdn. 27 und § 621e Rdn. 5 f; vgl. auch BT-Drucks. 13/4899 S. 73 unter b aa; a.A. OLG Köln FamRZ 1999, 734 und 735; OLG Celle EzFamR aktuell 1999, 252).
  • BGH, 24.10.2001 - XII ZB 88/99

    Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Elternteils in die

    Die dem Familiengericht zugewiesene Entscheidung über die Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Elternteils in die Einbenennung nach § 1618 Satz 4 BGB ist eine Familiensache im Sinne des § 621 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, da das Recht der Eltern zur Bestimmung des Kindesnamens Ausfluß der elterlichen Sorge ist (vgl. Senatsbeschluß vom 29. September 1999 - XII ZB 139/99 - FamRZ 1999, 1648).
  • OLG Köln, 07.08.2002 - 4 UF 73/02

    Erforderlichkeit der Einbenennung

    Das zulässige, als sofortige Beschwerde gemäß § 621e Abs. 1 i. V. m. § 621 Abs. 1 Nr. 1 ZPO statthafte (vgl. BGH FamRZ 1999, 1648; FamRZ 2002, 94) und als solche form- und fristgerecht eingelegte Rechtsmittel der Antragstellerin ist nicht begründet.

    Hierbei kann offen bleiben, inwieweit der Katalog des § 49a Abs. 1 FGG, soweit darin die elterliche Sorge, deren Ausfluß - auch - das Recht der Eltern zur Bestimmung des Kindesnamens ist (vgl. BGH FamRZ 1999, 1648; FamRZ 2002, 94), Erwähnung findet, Veranlassung zur Anhörung des Jugendamts gibt (vgl. Oelkers/Oelkers aaO 1273), oder ob das Jugendamt in Verfahren nach § 1618 Satz 3, 4 BGB jedenfalls gemäß § 52 FGG zu beteiligen ist (vgl. OLG Naumburg FamRZ 2000, 690; OLG Brandenburg FamRZ 2002, 1058).

  • OLG Brandenburg, 21.05.2008 - 9 UF 53/08

    Elterliche Sorge: Ruhen während langfristiger Inhaftierung eines Elternteils in

    Daher ist gegen die Entscheidung die befristete Beschwerde nach § 621e ZPO das zutreffende Rechtsmittel (BGH, FamRZ 1999, 1648; Zöller/Philippi, 24. Auflage, § 621e Rz. 6 f; Dauner-Lieb/Wiedenlübbert, Anwaltkommentar BGB, § 1674, Rz. 6).
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