Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 03.11.1999

Rechtsprechung
   BVerwG, 06.04.2000 - 2 C 25.99   

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https://dejure.org/2000,1421
BVerwG, 06.04.2000 - 2 C 25.99 (https://dejure.org/2000,1421)
BVerwG, Entscheidung vom 06.04.2000 - 2 C 25.99 (https://dejure.org/2000,1421)
BVerwG, Entscheidung vom 06. April 2000 - 2 C 25.99 (https://dejure.org/2000,1421)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    BeamtVG §§ 14 a, 55, 88; SGB VI §§ 55, 232, 247, 262, 263; GG Art. 3 Abs. 1
    Pflichtversicherungszeiten, vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes wegen anrechnungsfähiger -; Ruhegehaltssatz, vorübergehende Erhöhung wegen anrechnungsfähiger Pflichtversicherungszeiten; Versorgung, vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes wegen ...

  • Wolters Kluwer

    Pflichtversicherungszeiten - Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes - Anrechnungsfähige Pflichtversicherungszeiten - Verfassungskonforme Auslegung des beamtenversorgungrechtlichen Begriffs Pflichtversicherungszeiten

  • Judicialis

    BeamtVG § 14 a; ; BeamtVG § 55; ; BeamtVG § 88; ; SGB VI § 55; ; SGB VI § 232; ; SGB VI § 247; ; SGB VI § 262; ; SGB VI § 263; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflichtversicherungszeiten, vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes wegen anrechnungsfähiger -; Ruhegehaltssatz, vorübergehende Erhöhung wegen anrechnungsfähiger Pflichtversicherungszeiten; Versorgung, vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes wegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 111, 93
  • NVwZ 2000, 1418 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2000, 692
  • FamRZ 2000, 1574 (Ls.)
  • DVBl 2001, 119
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvL 16/90

    Beamtinnenrente

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2000 - 2 C 25.99
    Erläßt der Gesetzgeber jedoch Vorschriften, die es den Frauen ermöglichen, früher getroffene Dispositionen ganz oder teilweise rückgängig zu machen, so müssen auch diese Bestimmungen dem Gleichbehandlungsgebot gemäß Art. 3 Abs. 1 GG genügen (vgl. BVerfGE 98, 1 ).

    Die Klägerin wäre schließlich schlechter gestellt gegenüber ehemaligen Beamtinnen, die sich anläßlich ihrer Eheschließung eine Abfindung haben auszahlen lassen, danach gemäß (dem zwischenzeitlich ebenfalls aufgehobenen) § 283 SGB VI oder - für die Zeit vor dessen Inkrafttreten - nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 8. April 1998 - 1 BvL 16/90 - (BVerfGE 98, 1 ff.) die Möglichkeit hatten, für die vor dem Ausscheiden liegenden Zeiträume freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung nachzuentrichten.

    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluß vom 8. April 1998 - 1 BvL 16/90 - eine unzulässige Ungleichbehandlung bereits darin erkannt, daß nach den vor 1992 geltenden gesetzlichen Regelungen sogenannte "Systemwechsler" (Gruppe der früheren Beamtinnen und späteren Arbeitnehmerinnen) von der Reaktivierung ihrer ursprünglich erworbenen Anwartschaft auf Altersversorgung ausgeschlossen waren.

  • BVerwG, 21.02.1991 - 2 C 32.88

    Rechtenversicherungsträger - Rentenbescheid - Rentenversicherungsträger

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2000 - 2 C 25.99
    Begriffe des Rentenversicherungsrechts, die im Beamtenversorgungsrecht verwendet werden, sind mangels eigenständiger Regelung im Beamtenrecht nach Rentenrecht, seiner Terminologie und Praxis zu verstehen (Urteil vom 21. Februar 1991 - BVerwG 2 C 32.88 - ).

    Gemäß § 55 Abs. 4 Satz 1 BeamtVG bleiben in der Regel bei der Anrechnung von Renten auf Versorgungsbezüge die Teile der Rente außer Ansatz, die auf freiwilliger Weiterversicherung oder Selbstversicherung oder Höherversicherung beruhen, auch soweit auf "das Verhältnis der Werteinheiten für freiwillige Beiträge" abzustellen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Februar 1991 - BVerwG 2 C 32.88 - a.a.O.).

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2000 - 2 C 25.99
    Das Grundrecht ist vor allem dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art oder solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 74, 9 ; 80, 1 ).
  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2000 - 2 C 25.99
    Das Grundrecht ist vor allem dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art oder solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 74, 9 ; 80, 1 ).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge -

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2000 - 2 C 25.99
    In der Regel führte die - verfassungsrechtlich auch im Hinblick auf spätere Beamte nicht zu beanstandende (vgl. BVerfGE 75, 78 ff.) - Verschärfung der Anspruchsvoraussetzungen dazu, daß Beamte vor Vollendung des 65. Lebensjahres keinen Rentenanspruch erwerben konnten und bis zum Bezug der Altersrente ausschließlich auf Versorgungsbezüge angewiesen waren, die deshalb gering blieben, weil durch die späte Übernahme in ein Beamtenverhältnis und den vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand nur wenige Dienstjahre berücksichtigt werden konnten (vgl. BTDrucks 10/4225 S. 21).
  • BVerfG, 18.11.1986 - 1 BvL 29/83

    Arbeitsförderungsgesetz 1979

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2000 - 2 C 25.99
    Das Grundrecht ist vor allem dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art oder solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 74, 9 ; 80, 1 ).
  • BSG, 05.06.1997 - 12 RK 4/97

    Ausschluß der Aufstockung bei nicht genutztem Recht auf Heiratserstattung

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2000 - 2 C 25.99
    Die Nachzahlung nach § 282 SGB VI und dessen Vorgängerregelungen hob die Beitragserstattung nicht auf und führte zu keiner Wiederherstellung des früheren Versicherungsverhältnisses, sondern begründete einen neuen Versicherungsverlauf (BSGE 49, 63 ; BSG, Urteil vom 5. Juni 1997 - 12 RK 4/97 - ).
  • BSG, 12.09.1995 - 12 RK 24/95

    Recht auf Nachzahlung bei Heiratserstattung, Nichtigkeit früherer

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2000 - 2 C 25.99
    Vielmehr sollte Frauen, deren Altersversorgung infolge der früheren Erstattung verkürzt war, ergänzend das Recht eingeräumt werden, die in der Vergangenheit entstandenen Beitragslücken durch Entrichtung freiwilliger Beiträge zu schließen (BSGE 76, 250 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.1998 - 6 A 4745/96

    Beamtenversorgung; Erhöhung des Ruhegehaltssatzes; Eheschließung; Erstattung von

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2000 - 2 C 25.99
    BVerwG 2 C 25.99 OVG 6 A 4745/96.
  • BSG, 04.10.1979 - 1 RA 83/78

    Verfallswirkung einer Beitragserstattung - Nachentrichtung von Beiträgen -

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2000 - 2 C 25.99
    Die Nachzahlung nach § 282 SGB VI und dessen Vorgängerregelungen hob die Beitragserstattung nicht auf und führte zu keiner Wiederherstellung des früheren Versicherungsverhältnisses, sondern begründete einen neuen Versicherungsverlauf (BSGE 49, 63 ; BSG, Urteil vom 5. Juni 1997 - 12 RK 4/97 - ).
  • BVerfG, 02.05.2012 - 2 BvL 5/10

    Rückwirkende Neuregelung der vorübergehenden Erhöhung des versorgungsrechtlichen

    § 14a BeamtVG wirkt dieser "Versorgungslücke" bei sogenannten gemischten Erwerbskarrieren durch eine vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes bis zum Beginn des Rentenbezugs entgegen (vgl. BTDrucks 10/4225, S. 21; BVerwGE 111, 93 ).

    § 14a BeamtVG soll versorgungsrechtlichen Nachteilen entgegenwirken, die sich wegen der unterschiedlichen Voraussetzungen von Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenversorgung für den Zeitraum ergeben können, in dem ein Besoldungsanspruch nicht mehr besteht, die für Invalidität und Alter vorgesehenen Leistungen aber noch nicht in vollem Umfang ausgeschöpft werden können (vgl. BTDrucks 10/4225, S. 21; BVerwGE 111, 93 ; Strötz, a.a.O., § 14a BeamtVG Rn. 1 ).

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 34.09

    Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes; amtsbezogener

    Wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 6. April 2000 - BVerwG 2 C 25.99 - (BVerwGE 111, 93 ) ausgeführt hat, erhöhen gemäß § 14a BeamtVG solche Zeiten vorübergehend den Ruhegehaltssatz, für die auf einer Versicherungspflicht beruhende Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung begründet worden sind, ohne dass der Träger der Rentenversicherung zeitgleich zu dem Ruhegehalt zu leisten hat.
  • BVerwG, 29.09.2005 - 2 C 44.04

    Teilzeitbeschäftigung; unterhälftige Beschäftigung; Kürzung des kinderbezogenen

    Das Gebot verfassungskonformer Auslegung nicht eindeutiger Regelungen in diesem Sinne gilt auch für das Besoldungsrecht (vgl. Urteil vom 6. April 2000 - BVerwG 2 C 25.99 - BVerwGE 111, 93 = Buchholz 239.1 § 14 a BeamtVG Nr. 2).
  • VG Oldenburg, 14.03.2007 - 6 A 5308/05

    Versorgungsbezüge eines Universitätsprofessors mit Vordienstzeiten im Ausland

    Es wird nicht in Abrede gestellt, dass die Entstehungsgeschichte des mit Wirkung vom 1. Januar 1986 durch das 4. Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 20. Dezember 1985 (BGBl. I S. 2466) eingefügte Vorschrift dafür spricht, dass in erster Linie ein Ausgleich für vorangegangene Einschränkungen im Recht der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung geschaffen werde sollte (BVerwG, Urteil vom 6. April 2000 - 2 C 25.99 - BVerwGE 111, 93 m.w.N.).

    Die "Versorgungslücke", die sich aus dem vorübergehenden Ausschluss des Beamten von einer gesetzlichen Rente bei vorzeitigem Eintritt in den Ruhestand ergibt, wird dadurch geschlossen, dass für jeweils 12 Kalendermonate einer Pflichtversicherung der Ruhegehaltssatz vorübergehend - in der Regel bis zum Bezug der Altersrente - erhöht wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. April 2000 a.a.O.).

    Die Erhöhung des Ruhegehaltssatzes nach § 14 a BeamtVG mag zwar verfassungsrechtlichen nicht im Rahmen der Alimentationspflicht (Art. 33 Abs. 5 GG) gefordert sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. April 2000 a.a.O., das diesen Maßstab nicht erwägt; Plog/Wiedow/Lemhöfer/Bayer § 14 a BeamtVG, Rn. 10).

    Das Grundrecht ist vor allem dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art oder solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (BVerfG, Beschluss vom 7. Oktober 1980 - 1 BvL 50, 89 und 240/79 - BVerfGE 55, 72; BVerwG, Urteil vom 6. April 2000 a.a.O.).

  • BVerwG, 23.06.2005 - 2 C 25.04

    Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes; Mindestruhegehalt.

    Wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 6. April 2000 - BVerwG 2 C 25.99 - (BVerwGE 111, 93 ) ausgeführt hat, erhöhen gemäß § 14 a BeamtVG solche Zeiten vorübergehend den Ruhegehaltssatz, für die auf einer Versicherungspflicht beruhende Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung begründet worden sind, ohne dass der Träger der Rentenversicherung zeitgleich zu dem Ruhegehalt zu leisten hat.
  • VGH Bayern, 07.09.2015 - 3 ZB 12.1941

    Beamtenversorgung; Kriminaloberkommissarin (BesGr A 10); vorübergehende Erhöhung

    Die in Art. 27 BayBeamtVG hinsichtlich der vorübergehenden Erhöhung des Ruhegehaltssatzes für vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze in den Ruhestand getretene Beamte wie die Klägerin getroffene Regelung setzt nach ihrem Abs. 2 Satz 1 - ebenso wie § 14a Abs. 2 Satz 1 BeamtVG - jedoch voraus, dass es sich bei den zu berücksichtigenden Zeiten um Pflichtbeitragszeiten i.S.d. §§ 55, 247 SGB VI handelt, für die Pflichtbeiträge gezahlt worden sind oder als gezahlt gelten (vgl. BVerwG, U.v. 6.4.2000 - 2 C 25/99 - BVerwGE 111, 93 juris Rn. 16; BayVGH, U.v. 27.3.1996 - 3 B 95.1892 - DÖD 1997, 272/273), was bei im Rahmen des Versorgungsausgleichs durch Entscheidung des Familiengerichts übertragenen bzw. begründeten Rentenanwartschaften nicht der Fall ist (vgl. BayVGH, U.v. 29.7.2004 - 3 B 01.1379 - juris Rn. 22, bestätigt durch BVerwG, B.v. 24.1.2005 - 2 B 95/04 - juris; OVG NRW, U.v. 8.6.1998 - 6 A 4745/96 - juris Rn. 24).

    Nach dem Sinn und Zweck von Art. 27 BayBeamtVG bzw. § 14a BeamtVG sind nur solche Zeiten zu berücksichtigen, für die auf einer Versicherungspflicht beruhende Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung begründet worden sind (vgl. BVerwG, U.v. 6.4.2000 - 2 C 25/99 - BVerwGE 111, 93 juris Rn. 18).

    Diese nach der verfassungsrechtlich auch im Hinblick auf spätere Beamte nicht zu beanstandende Verschärfung der Anspruchsvoraussetzung (vgl. BVerfG, B.v. 8.4.1987 - 1 BvR 564/84 u.a. - BVerfGE 75, 78) führt dazu, dass Beamte vor der Vollendung des 65. Lebensjahres keinen Rentenanspruch erwerben können und so bis zum Bezug der Altersrente ausschließlich auf Versorgungsbezüge angewiesen sind, die deshalb unverhältnismäßig gering bleiben, weil durch die späte Übernahme in ein Beamtenverhältnis und den vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand nur wenige Dienstjahre zu berücksichtigen sind (vgl. BVerwG, U.v. 6.4.2000 - 2 C 25/99 - BVerwGE 111, 93 juris Rn. 19; U.v. 23.6.2005 - 2 C 25/04 - BVerwGE 124, 19 juris Rn. 16).

    Danach sollen § 14a BeamtVG und Art. 27 BayBeamtVG solchen Einbußen entgegenwirken, die durch einen "Statuswechsel" und den dadurch bedingten Wechsel des Systems der Alterssicherung eintreten (vgl. BVerwG, U.v. 6.4.2000 - 2 C 25/99 - BVerwGE 111, 93 juris Rn. 20 f.; U.v. 23.6.2005 - 2 C 25/04 - BVerwGE 124, 19 juris Rn. 17).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2009 - 1 A 2547/07
    - 2 C 25.99 -, BVerwGE 111, 93 = DVBl. 2001, 119 = ZBR 2000, 381 = DÖD 2001, 153 (sowie juris, Rn. 25).

    vgl. auch BVerwG, Urteil vom 6. April 2000 - 2 C 25.99 -, a.a.O. (unter Einschluss der Höherversicherung).

    Eine Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. April 2000 - 2 C 25.99 - liegt hier schon deshalb nicht vor, weil jene Entscheidung in Anwendung einer anderen Rechtsvorschrift (§ 14a BeamtVG) ergangen ist.

  • OVG Niedersachsen, 11.05.2004 - 5 LC 4/03

    Bestimmung des Umfangs der vorübergehenden Erhöhung des Ruhegehaltssatzes;

    Ziel der Regelung des § 14 a BeamtVG ist es deshalb, der dadurch entstandenen Versorgungs-/Versicherungslücke entgegenzuwirken (vgl.: BT-Drs. 10/4225 S. 21; BVerwG, Urt. v. 06.04.2000 - 2 C 25.99 -, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rspr. des BVerwG, 239.1 § 14 a BeamtVG Nr. 2).
  • BVerwG, 29.09.2005 - 2 C 1.05

    Teilzeitbeschäftigung; unterhälftige Beschäftigung; Kürzung des

    Das Gebot verfassungskonformer Auslegung nicht eindeutiger Regelungen in diesem Sinne gilt auch für das Besoldungsrecht (vgl. Urteil vom 6. April 2000 - BVerwG 2 C 25.99 - BVerwGE 111, 93 = Buchholz 239.1 § 14 a BeamtVG Nr. 2).
  • OVG Niedersachsen, 09.12.2008 - 5 LC 204/07

    Voraussetzungen der Berücksichtigung des Wehrdienstes eines Beamten eines

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 23.6.2005 - BVerwG 2 C 25.04 -, BVerwGE 124, 19 ff.; Urt. v. 6.4.2000 - BVerwG 2 C 25.99 -, BVerwGE 111, 93 ) erhöhen gemäß § 14a BeamtVG solche Zeiten vorübergehend den Ruhegehaltssatz, für die auf einer Versicherungspflicht beruhende Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung begründet worden sind, ohne dass der Träger der Rentenversicherung zeitgleich zu dem Ruhegehalt zu leisten hat.
  • VG Oldenburg, 27.06.2007 - 6 A 3172/05

    Bedingung; Einstellungsmitteilung; feststellender Verwaltungsakt; Fürsorge;

  • OVG Saarland, 18.05.2022 - 1 A 216/20

    Beamtenrechtlicher Schadensersatzanspruch zum Ausgleich der Folgen der Verleihung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.07.2011 - 4 B 70.09

    Familienzuschlag der Stufe 1; Ehepaar; Teilzeitbeschäftigung; Altersteilzeit;

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.11.2018 - 2 LA 8/17

    Berücksichtigung von Zeiten der Mitgliedschaft in berufsständischer

  • VG Münster, 11.04.2006 - 4 K 558/03

    Anspruch eines Beamten auf vorübergehende Ruhegehaltserhöhung; Bezug des sog.

  • VG Sigmaringen, 23.06.2016 - 2 K 4725/13

    Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes bei Antragsruhestand; besondere

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2001 - 1 A 3835/01

    Festsetzung der Versorgungsbezüge von Beamten; Höhere Gesamtversorgung durch den

  • BSG, 08.03.2007 - B 12 KR 28/06 B
  • VG Münster, 26.07.2007 - 11 K 1140/06

    Zusammenspiel von Versorgungsbezügen und der Rente bei Beamten bezüglich des

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 03.11.1999 - 3 Wx 343/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2684
OLG Düsseldorf, 03.11.1999 - 3 Wx 343/99 (https://dejure.org/1999,2684)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.11.1999 - 3 Wx 343/99 (https://dejure.org/1999,2684)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. November 1999 - 3 Wx 343/99 (https://dejure.org/1999,2684)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    EGBGB Art. 15 Abs. 1; Haager Ehegüterrechtsabkommen Art. 6; GBO §§ 19, 20, 29
    Nachweis ausländischen Güterrechts im

  • rechtsportal.de

    Eintragung des Erwerbs in Gütergemeinschaft niederländischen Rechts im Grundbuch

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Notare Bayern PDF, S. 56 (Auszüge)

    GBO §§ 19, 20, 29; Haager Ehegüterrechtsabkommen Art. 6; EGBGB Art. 15 Abs. 1
    Grundbucheintragung von Eheleuten in Gütergemeinschaft niederländischen Rechts

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    EGBGB Art. 15 Abs. 1; Haager Ehegüterrechtsabkommen Art. 6; GBO §§ 19, 20, 29
    Nachweis ausländischen Güterrechts im Grundbuchverfahren

  • jurpage.net (Leitsatz)
  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Prüfungspflicht bei Auslandsberührung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 542
  • FGPrax 2000, 5
  • FamRZ 2000, 1574
  • Rpfleger 2000, 107
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.12.1988 - V ZB 10/88

    Voraussetzungen eines Anwartschaftsrechts des Grundstückskäufers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.11.1999 - 3 Wx 343/99
    Es entspricht zwar - wie vom Landgericht zutreffend ausgeführt - einhelliger Meinung, dass die nach dem Legalitätsprinzip erforderliche Prüfung der Gesetzmäßigkeit einer beantragten Eintragung das Grundbuchamt verpflichtet, das Grundbuch nach Möglichkeit mit der wirklichen Rechtslage in Einklang zu halten und eine Unrichtigkeit des Grundbuchs zu verhindern (BGHZ 106, 108, 110; 35, 135, 140; Demharter, GBO , 22. Aufl. 1997 Anhang zu § 13 Rdn. 29 m.w.Nachw.; Haegele/Schöner/Stöber, Rdn. 209).
  • BGH, 28.04.1961 - V ZB 17/60

    Begriff des Gesamtvermögensgeschäfts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.11.1999 - 3 Wx 343/99
    Es entspricht zwar - wie vom Landgericht zutreffend ausgeführt - einhelliger Meinung, dass die nach dem Legalitätsprinzip erforderliche Prüfung der Gesetzmäßigkeit einer beantragten Eintragung das Grundbuchamt verpflichtet, das Grundbuch nach Möglichkeit mit der wirklichen Rechtslage in Einklang zu halten und eine Unrichtigkeit des Grundbuchs zu verhindern (BGHZ 106, 108, 110; 35, 135, 140; Demharter, GBO , 22. Aufl. 1997 Anhang zu § 13 Rdn. 29 m.w.Nachw.; Haegele/Schöner/Stöber, Rdn. 209).
  • BayObLG, 17.04.1986 - BReg. 2 Z 1/86

    Eintragungsantrag; Unrichtigkeit; Grundbuch; Zurückweisung; Ermittlungspflicht;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.11.1999 - 3 Wx 343/99
    Das Grundbuchamt muss vielmehr auch hier aufgrund feststehender Tatsachen zu der sicheren Überzeugung gelangen, dass das Grundbuch durch die Eintragung unrichtig werde (BayOblGZ 1986, 81, 83; Demharter, aaO., § 20 Rdn. 38).
  • OLG Karlsruhe, 04.11.1993 - 11 Wx 61/93
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.11.1999 - 3 Wx 343/99
    Ihm obliegt weder im Interesse der Beteiligten noch des Rechtsverkehrs eine allgemeine Rechtsfürsorge für die materielle Richtigkeit der im Grundbuch ausgewiesenen Rechtsverhältnisse (Demharter, aaO.; OLG Karlsruhe, Rpfleger 1994, 248 ).
  • OLG Oldenburg, 11.02.2019 - 12 W 143/17

    Grundbucheintragung: Grundbuchrechtlicher Hinweis bei Eintragung des

    Besonderer diesbezüglicher Nachforschungen, die dem Grundbuchamt nach übereinstimmender Auffassung der obergerichtlichen Rechtsprechung verwehrt sind (vgl. BayObLGZ 1986, 81, RN 13; OLG München, Rpfleger 2013, 385, RN 16; OLG Düsseldorf, FGPrax 2000, 5, RN 21; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 530, RN 19; jw.

    Die obergerichtliche Rechtsprechung vertritt hierzu einheitlich die Auffassung, dass es sich bei der Gütergemeinschaft nach niederländischem Recht um eine dem deutschen Recht nicht bekannte Gemeinschaftsform sui generis handele, auf die weder die Regelungen über die Bruchteilsgemeinschaft noch die der Gesamthandsgemeinschaft Anwendung fänden, mit der Folge, dass das Bestehen der Gütergemeinschaft als solches im Grundbuch anzugeben sei (OLG Oldenburg, Rpfleger 1991, 412, RN 6; OLGR München 2009, 270, RN 11ff; OLG Schleswig, Rpfleger 2010, 73, RN 25; vgl. auch OLG Düsseldorf, FGPrax 2000, 5ff; jw.

  • OLG Düsseldorf, 01.03.2011 - 25 Wx 8/11

    Eheliches Güterrecht für eine in der ehemaligen UdSSR geschlossene Ehe

    Im Gegensatz hierzu wurde in der älteren Rechtsprechung die sogenannte Versteinerungstheorie vertreten, wonach die Verweisung solche Rechtsänderungen des fremden Rechts nicht mehr erfasst, die nach einem Wegfall der nach deutschem Kollisionsrecht maßgebenden Anknüpfungstatsachen eintreten (vgl. BGH NJW 1963, 1975, 1976; OLG Hamm, NJW 1977, 1591, 1593; BayObLG NJW 1959, 1734; BayObLG FamRZ 1961, 319; OLG Stuttgart NJW 1958, 1972, 1973; OLG Bamberg DNotZ 1965, 169, OLG Düsseldorf (3. Zivilsenat) FamRZ 2000, 1574, 1576).
  • OLG Schleswig, 19.08.2009 - 2 W 82/09

    Eintragung von im gesetzlichen Güterstand nach niederländischem Recht lebenden

    Die Eintragung kann jedoch dann nicht erfolgen, wenn das Grundbuch dadurch unrichtig würde; bloße Zweifel genügen allerdings nicht, sondern die Tatsachen, die zur Unrichtigkeit des Grundbuches führen, müssen zur Überzeugung des Grundbuchamtes feststehen (vgl. nur OLG Düsseldorf, FGPrax 2000, S. 5 ff.; OLGR München 2009, S. 270 ff.; Demharter, Grundbuchordnung , 26. Auflage, Anhang zu § 13, Rn. 41, m. w. N.; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 13. Auflage, Rn. 3421b).

    Dagegen ist nach ganz überwiegender Auffassung das Bestehen der Gütergemeinschaft nach niederländischem Recht als solches anzugeben (vgl. OLG Oldenburg, Rpfleger 1991, S. 412 f.; OLG Düsseldorf, FGPrax 2000, S. 5 ff.; OLGR München 2009, S. 270 ff.; LG Köln, MittRhNotK 1978, S. 113 ; Sieghörtner in: Kuntze/Ertl/Herrmann/Eickmann, Grundbuchrecht, 6. Auflage, Einl. U 289; Zeiser in: Hügel, Grundbuchordnung , 2007, Internationale Bezüge, Rn. 79.26; Mankowski in: Staudinger, 2003, Art. 15 EGBGB Rn. 398).

  • OLG Frankfurt, 15.09.2016 - 20 W 112/16

    Anforderungen an Zwischenverfügung im Grundbuchverfahren

    Anders verhält es sich nur, wenn die Anwendbarkeit eines bestimmten inländischen oder ausländischen Güterrechts - etwa auf Grund der Angaben in den vorgelegten Urkunden - feststeht und dieses Güterrecht der beantragten Eintragung in dem Sinne entgegen steht, dass hierdurch das Grundbuch unrichtig würde (OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 542 [OLG Düsseldorf 03.11.1999 - 3 Wx 343/99] ; Schleswig-Holsteinisches OLG Rpfleger 2010, 73, je m. w. N.).

    Insbesondere erlauben bloße Zweifel - wie gesagt - keine Zwischenverfügung zu dem Zweck, erstmals eine IPR-Aufklärung zu betreiben (vgl. Schöner/Stöber, a.a.O., Rz. 3421 b; Zeiser in BeckOK GBO, Stand 01.06.2016, "Internationale Bezüge" Rz. 77; Meikel/Hertel, GBO, 11. Aufl., Einl G Rz. 182; BayObLG NJW-RR 1986, 893; OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 542; Senat, Beschluss vom 20.02.2014, 20 W 38/14).

  • OLG München, 16.02.2009 - 34 Wx 95/08

    Grundbuchverfahren: Eintragung von Eheleuten, die im gesetzlichen Güterstand nach

    Ebenso wenig ist eine Rückverweisung des niederländischen Rechts ersichtlich, ohne dass es darauf ankäme, ob die Ehe vor oder nach dem 1.9.1992 (zu diesem Zeitpunkt ist das Haager Güterrechtsabkommen für die Niederlande in Kraft getreten) geschlossen wurde (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 542/543).
  • OLG München, 28.06.2017 - 34 Wx 54/17

    Zu Zurückverweisung an das Grundbuchamt und Umfang dessen Prüfpflicht

    Liegt dem Grundbuchamt der Nachweis der Auflassung vor, kann es die Eintragung der Einigung nur dann ablehnen, wenn es aufgrund feststehender Tatsachen zu der Überzeugung gelangt, dass das Grundbuch durch die Eintragung unrichtig würde (OLG Frankfurt a. M. NotBZ 2006, 285; OLG Düsseldorf Rpfleger 2000, 107; Demharter GBO § 20 Rn 38).
  • OLG Braunschweig, 31.08.2000 - 1 REMiet 1/00

    Mietvertrag; Zulässigkeit; Urkundsprozess; Wohnraummiete; Rechtsweg; Mietzins;

    Das Amtsgericht hat die Klage als unzulässig abgewiesen und zur Begründung ausgeführt, dass Mietzinsansprüche aus Wohnraummiete nicht im Urkundsprozess geltend gemacht werden könnten; die Klage sei daher im Urkundenprozess als unzulässig gem. § 597 Abs. 2 ZPO abzuweisen (Das Urteil des Amtsgerichts ist in NZM 2000, 236 = Nds. Rpfl 2000, 107 veröffentlicht.
  • OLG Frankfurt, 15.11.2018 - 20 W 213/17

    Grundbuch: Ermittlung ausländischen Rechts

    Die bloße Möglichkeit, dass das Grundbuch durch die Eintragung eines Ehegatten etwa mit fremdländischem Namen wegen eines ausländischen Güterrechts unrichtig werden könnte, kann weder zur Zurückweisung eines Eintragungsantrags noch zum Erlass einer Zwischenverfügung zur Klärung des Güterstandes führen (Senat FGPrax 2017, 60; OLG Düsseldorf Rpfleger 2000, 107 [OLG Düsseldorf 03.11.1999 - 3 Wx 343/99] ; 2017, 329, Demharter, aaO, § 33 Rz. 29).
  • OLG Düsseldorf, 22.12.2020 - 3 Wx 137/20

    Zulässigkeit der Eintragung einer Vormerkung für Gütergemeinschaft

    Ein Vermögensgegenstand wird mangels anderer Vereinbarung von demjenigen Ehegatten verwaltet, von dessen Seite er in das Gesamtgut gefallen ist (Senat NJW-RR 2000, 542; OLG München DNotZ 2009, 683; Zeiser, in: BeckOK GBO, Stand: 1. Oktober 2020, 1nternationale Bezüge, Rn. 84.26).
  • OLG Brandenburg, 24.10.2017 - 5 W 107/17

    Grundstücksübertragung in der DDR: Unmöglichkeit der Eigentumsverschaffung wegen

    Sind diese Nachweise erbracht, darf das Grundbuchamt die Eintragung nur ablehnen, wenn es aufgrund feststehender Tatsachen zu der Überzeugung gelangt, dass das Grundbuch durch die Eintragung unrichtig würde (OLG Düsseldorf Rpfleger 2000, 107; BayObLG Rpfleger 2005, 247; OLG Frankfurt NJW-RR 2006, 450; Demharter, aaO, Rn. 38 aE).
  • OLG Braunschweig, 31.08.2000 - 1 REMiet -1/00
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