Weitere Entscheidungen unten: OLG Hamm, 21.03.2003 | LG Mönchengladbach, 13.12.2002

Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.03.2003 - 19 U 159/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6889
OLG Köln, 28.03.2003 - 19 U 159/02 (https://dejure.org/2003,6889)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.03.2003 - 19 U 159/02 (https://dejure.org/2003,6889)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. März 2003 - 19 U 159/02 (https://dejure.org/2003,6889)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,6889) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mietvertrag einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft; Qualifizierung des Innenverhältnisses als Gesamtschuldverhältnis; Trennung der Lebensgemeinschaft; Alleinige Weiternutzung der Wohnung durch einen Partner; Vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses; Konkludente ...

  • Judicialis

    BGB § 426; ; BGB § 426 I 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 543 II Nr. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 709 Satz 2; ; ZPO § 711

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 426 Abs. 1 S. 1 § 242
    Änderungen der Ausgleichspflicht im Innenverhältnis für eine von Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gemeinsam angemietete Wohnung bei Auszug eines Partners

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnraummietrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ausgleichspflicht bei Auszug aus gemeinsam angemieteter Wohnung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2004, 32
  • FamRZ 2003, 1839 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 24.10.1997 - 22 U 43/97

    Haftung des Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach Beendigung der

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2003 - 19 U 159/02
    Dann aber war er fortan verpflichtet, den Mietzins alleine zu tragen (s. OLG Düsseldorf DRsp. 1998/1290, Rn. 9 = FamRZ 1998, 739, 740 = NJW-RR 1998, 658 f.; vgl. auch SchlHOLG OLGR 1998, 357).
  • OLG München, 25.03.1998 - 7 U 4926/97

    Kaufvertrag über Geschäftsanteile einer GmbH

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2003 - 19 U 159/02
    Dann aber war er fortan verpflichtet, den Mietzins alleine zu tragen (s. OLG Düsseldorf DRsp. 1998/1290, Rn. 9 = FamRZ 1998, 739, 740 = NJW-RR 1998, 658 f.; vgl. auch SchlHOLG OLGR 1998, 357).
  • OLG Köln, 09.11.2006 - 8 U 42/06

    Steuerberaterhonorarfoderung; Formerfordernis; eingescannte Unterschrift

    Zwar gibt es in der Rechtsprechung - worauf der Beklagte zutreffend hinweist - Beispielsfälle aus dem Bereich der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, in denen der eine Partner nach der Beendigung der Lebensgemeinschaft und dem Auszug des anderen Partners die ursprünglich an beide vermietete Wohnung monatelang allein weiterbenutzt und dadurch objektiv zum Ausdruck gebracht hat, dass er die Wohnung unabhängig von dem Auszug des Partners weiter behalten wolle; in solchen Fällen kann der in der Wohnung verbliebene Lebenspartner unter Umständen gehalten sein, im Innenverhältnis zu seinem früheren Lebenspartner den gesamten Mietzins für die vormals gemeinsame Wohnung allein tragen zu müssen (vgl. OLG Köln, OLGR Köln 2003, 199, 200; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 658, 659).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 21.03.2003 - 10 UF 168/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9609
OLG Hamm, 21.03.2003 - 10 UF 168/02 (https://dejure.org/2003,9609)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.03.2003 - 10 UF 168/02 (https://dejure.org/2003,9609)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. März 2003 - 10 UF 168/02 (https://dejure.org/2003,9609)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,9609) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Schonfrist" aber kein dauerhafter Unterhalt für geschiedene Frau

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1084
  • FamRZ 2003, 1839 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 19.05.1999 - XII ZR 210/97

    Verschweigen der Zuwendung eines Dritten kann zur Anfechtung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2003 - 10 UF 168/02
    Denn die Antragsgegnerin hat nicht in einem strafrechtlich relevanten Maße ihre Obliegenheit zur Offenbarung veränderter Umstände, die während eines Unterhaltsrechtsstreits nicht nur aus § 242 BGB, sondern auch aus § 138 Abs. 1 ZPO herzuleiten ist (BGH NJW 1999, 2804, 2805; vgl. auch Johannsen-Henrich-Büttner, 3. Auflage, Eherecht, Rnr. 20 zu § 1580 BGB), verletzt, wie sich aus dem Ablauf der Ereignisse ergibt:.
  • BGH, 20.10.1999 - XII ZR 297/97

    Bemessung des Ehegatten-Trennungsunterhalts

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2003 - 10 UF 168/02
    Erst in der dritten Berechnungsstufe, bei der endgültigen Bestimmung des Elementarunterhalts, sind die Mieteinnahmen auch zur Bedarfsbestimmung heranzuziehen (zum Vorstehenden: BGH NJW 2000, 284, 288):.
  • BGH, 25.01.1995 - XII ZR 240/93

    Verwirkung des Unterhaltsanspruchs eines volljährigen Kindes

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2003 - 10 UF 168/02
    Denn die Erwerbstätigkeit eines Studenten ist überobligatorisch, weshalb eine Anrechnung der Einkünfte nur analog § 1577 Abs. 2 BGB zu erfolgen hat (z.B. BGH, FamRZ 1995, 475, 477).
  • BGH, 25.06.1980 - IVb ZR 530/80

    Berücksichtigung von Überstundenvergütungen bei der Unterhaltsbemessung;

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2003 - 10 UF 168/02
    Ein aus der Wiederheirat resultierender Steuervorteil kommt auch dem früheren Ehegatten zugute, es sei denn, die Einbeziehung des Steuervorteils ist grob unbillig (§ 1579 Nr. 7 BGB), weil der Unterhaltsschuldner die Steuervergünstigung benötigt, um den Bedarf der neuen Ehefrau zu decken (BGH, NJW 1980, 2251; NJW 1985, 2268; FamRZ 1990, 981, 983).
  • BGH, 16.04.1997 - XII ZR 233/95

    Errechnung des Erwerbstätigkeitsbonus; Behandlung von Kindergeld

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2003 - 10 UF 168/02
    Denn das Kindergeld stellt keinen Einkommensbestandteil dar (BGH, FamRZ 1997, 806, 807) und ist deshalb beim bedarfsbestimmenden Einkommen nicht zu berücksichtigen; eine Anrechnung findet gem. § 1612 b BGB nur auf den Kindesunterhalt statt.
  • BGH, 01.10.1986 - IVb ZR 68/85

    Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2003 - 10 UF 168/02
    Die aus dem Restbetrag (7.145 DM - 1.220, 44 DM) von 5.924, 56 DM resultierende Steuererstattung steht allein dem Antragsteller zu und ist nicht in die Bedarfsberechnung einzustellen; denn Steuervorteile, die wegen unterhaltsrechtlich nicht abzugsfähiger Aufwendungen entstanden sind, müssen zur Vermeidung unangemessener Benachteiligungen des Unterhaltspflichtigen bei diesem verbleiben (vgl. BGH, FamRZ 1987, 36 = NJW-RR 1987, 194; OLG Braunschweig, FamRZ 1999, 1453, 1454; Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 8. Auflage, Rnr. 859).
  • BGH, 14.02.1990 - XII ZR 51/89

    Klage auf Abänderung des Unterhalts für geschiedene Ehefrau - Bemessung des

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2003 - 10 UF 168/02
    Ein aus der Wiederheirat resultierender Steuervorteil kommt auch dem früheren Ehegatten zugute, es sei denn, die Einbeziehung des Steuervorteils ist grob unbillig (§ 1579 Nr. 7 BGB), weil der Unterhaltsschuldner die Steuervergünstigung benötigt, um den Bedarf der neuen Ehefrau zu decken (BGH, NJW 1980, 2251; NJW 1985, 2268; FamRZ 1990, 981, 983).
  • BGH, 03.07.1985 - IVb ZR 16/84

    Kürzung des Unterhalts im Hinblick auf Splittingvorteil

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2003 - 10 UF 168/02
    Ein aus der Wiederheirat resultierender Steuervorteil kommt auch dem früheren Ehegatten zugute, es sei denn, die Einbeziehung des Steuervorteils ist grob unbillig (§ 1579 Nr. 7 BGB), weil der Unterhaltsschuldner die Steuervergünstigung benötigt, um den Bedarf der neuen Ehefrau zu decken (BGH, NJW 1980, 2251; NJW 1985, 2268; FamRZ 1990, 981, 983).
  • BGH, 31.01.1990 - XII ZR 35/89

    Bestimmung der die ehelichen Lebensverhältnisse bestimmenden Einkünfte

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2003 - 10 UF 168/02
    Einkünfte, die die ehelichen Lebensverhältnisse bestimmt haben, sind nach der überzeugenden Rechtsprechung des BGH in der Höhe in die Bemessung des nachehelichen Unterhalts einzustellen, wie sie sich jeweils unter Berücksichtigung der gesetzlich bestimmten Abzüge als Nettobeträge ergeben (BGH, FamRZ 1990, 503, 504; 981, 983).
  • OLG Frankfurt, 08.07.1999 - 1 UF 269/97

    Geschiedenenunterhalt: Abänderung einer Unterhaltsvereinbarung im Falle

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2003 - 10 UF 168/02
    Dies wird von der Gegenauffassung verkannt, wenn sie ausführt, eine kumulative Berücksichtigung der steuerlichen Vorteile führe dazu, dass die ehelichen Lebensverhältnisse überschritten würden (OLG Frankfurt, NJW-RR 2000, 369, 370).
  • OLG Stuttgart, 29.09.2000 - 11 UF 245/00

    Zum Unterhaltsbedarf eines Kindes nach dem Tod des betreuenden Elternteils

  • OLG Braunschweig, 01.09.1998 - 1 UF 56/98
  • OLG Brandenburg, 26.04.2016 - 13 UF 1/13
    Bei einer dreistufigen Berechnung von Vorsorgeunterhaltsansprüchen haben zur Ermittlung des vorläufigen Elementarunterhaltes diejenigen Einkommensbestandteile des Unterhaltsgläubigers, die keiner sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit gleichstehen, sondern ihrer Art nach selbst schon als Altersvorsorge geeignet sind, wie etwa der Wohnvorteil, als Anknüpfung für eine Altersvorsorge außer Betracht zu bleiben; sie sind deshalb auf der ersten Berechnungsstufe noch nicht bei der Bedarfsermittlung, sondern erst bei der Bedarfsdeckung zu berücksichtigen und erst in der dritten Berechnungsstufe auch zur Bedarfsermittlung her-anzuziehen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Oktober 1999 - XII ZR 297/97, juris-Rn. 67ff = NJW 2000, 284, 288; OLG Hamm NJW-RR 2003, 1084, juris-Rn. 62; Wendl/Gutdeutsch, Unterhaltsrecht, § 4, Rn. 881).

    Dabei haben zur Ermittlung des vorläufigen Elementarunterhaltes diejenigen Einkommensbestandteile des Unterhaltsgläubigers, die keiner sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit gleichstehen, sondern ihrer Art nach selbst schon als Altersvorsorge geeignet sind, wie hier der Wohnvorteil, als Anknüpfung für eine Altersvorsorge außer Betracht zu bleiben; sie sind deshalb auf der ersten Berechnungsstufe noch nicht bei der Bedarfsermittlung, sondern erst bei der Bedarfsdeckung zu berücksichtigen und erst in der dritten Berechnungsstufe auch zur Bedarfsermittlung heranzuziehen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Oktober 1999 - XII ZR 297/97, juris-Rn. 67ff = NJW 2000, 284, 288; OLG Hamm NJW-RR 2003, 1084, juris-Rn. 62; Wendl/Gutdeutsch, Unterhaltsrecht, § 4, Rn. 881).

  • OLG Brandenburg, 22.04.2008 - 10 UF 226/07

    Nachehelicher Unterhalt: Befristung eines Aufstockungsunterhalts; ehebedingte

    Im Gegenteil, unter den hier gegebenen Umständen einer gehobenen beruflichen Qualifikation und einer bis 3/1988 ausgeübten Leitungsposition streitet für die Antragsgegnerin nach der Lebenserfahrung bereits eine Vermutung dafür, dass sie durch die ehebedingte langjährige Unterbrechung ihrer Berufstätigkeit einen nachhaltigen Nachteil erlitten hat (vgl. hierzu Strohal/ Viefhus, Das neue Unterhaltsrecht, § 1578 b BGB, Rdnr. 30; OLG Hamm NJW-RR 2003, 1084/1086).
  • OLG Koblenz, 20.12.2017 - 13 UF 202/17

    Trennungsunterhaltsverfahren: Konkrete Unterhaltsbedarfsermittlung; Darlegungs-

    Erst bei der endgültigen Bestimmung des Elementarunterhalts, sind diese Einkünfte ebenfalls - wie sonst üblich - auch zur Bedarfsbestimmung heranzuziehen (vgl. BGH, NJW 2000, NJW Jahr 2000 Seite 284, 287 f. und OLG Hamm NJW-RR 2003, 1084, 1086, jeweils mit Berechnungsbeispiel sowie Wendl/Dose/Siebert Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 9. Auflage 2015 § 4 Rn. 881).

    Hierfür mag zum besseren Verständnis das folgende, in OLG Hamm NJW-RR 2003, 1084, 1086 zum Wohnvorteil eines Unterhaltsberechtigten dargestellte Beispiel dienen:.

  • OLG Hamm, 07.07.2006 - 11 UF 2/06

    Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten - Anrechnung fiktiven Einkommens;

    Vielmehr hält der Senat unter besonderer Berücksichtigung der bereits einmal eingetretenen Verwirkung für angemessen, wenn der Antragsteller ab Rechtskraft der Scheidung nur noch bis Ende 2008 und damit für 2 Jahre und 9 Monate Unterhalt zahlt (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2003, S. 1839: Begrenzung auf 3 Jahre bei einer Ehedauer von 7 Jahren und 8 Monaten).
  • OLG Hamm, 05.02.2008 - 1 WF 22/08

    Nachehelicher Unterhalt: Änderung eines Unterhaltstitels wegen des neuen

    In der neueren Rechtsprechung (vgl. etwa OLG Hamm, NJW-RR 2003, 1084; OLG München, FuR 2003, 326) ist eine Tendenz zu einer vermehrten Beschränkung von Unterhaltsansprüchen festzustellen.
  • AG Oberhausen, 14.07.2004 - 40 F 79/03

    Unterhaltsanspruch als nachehelicher Aufstockungsunterhalt; Unterschiedsbetrag

    Daher ist bei kinderlosen Ehegatten in der Regel eine Befristung vorzunehmen, die deutlich unterhalb der Ehedauer liegt (vgl.; OLG Hamm FamRZ 2003, 1839 [OLG Hamm 21.03.2003 - 10 UF 168/02] ; OLG Hamm FamRZ 2000, 1370 [OLG Hamm 29.03.2000 - 10 UF 150/99] ; OLG Hamm FamRZ 1998, 292; OLG Hamm FamRZ 1995, 1204 [OLG Hamm 22.12.1994 - 3 UF 282/94] ; OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 756 [OLG Düsseldorf 07.04.1993 - 4 UF 133/92] ; OLG Hamm FamRZ 1990, 413).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Mönchengladbach, 13.12.2002 - 2 S 401/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,17574
LG Mönchengladbach, 13.12.2002 - 2 S 401/01 (https://dejure.org/2002,17574)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 13.12.2002 - 2 S 401/01 (https://dejure.org/2002,17574)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 13. Dezember 2002 - 2 S 401/01 (https://dejure.org/2002,17574)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,17574) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Gesamtschuldnerhaftung für alle Verpflichtungen bei gemeinsamen Abschluss eines Mietvertrages ; Ausgleichsverpflichtung im Innenverhältnis bei Gesamtschuldnerhaftung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Ehefrau verließ das Haus Als Mitmieterin muss sie trotzdem weiterhin Miete zahlen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1839 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Brandenburg, 04.01.2007 - 9 U 18/06

    Auszug eines Ehegatten nach Scheitern der Ehe aus der gemeinsam angemieteten

    Soweit vereinzelt vertreten wird, dass für die Zeit bis zum Ablauf der Kündigungsfrist der Mietwohnung eine Ausgleichspflicht gem. § 426 Abs. 1 S. 1 BGB auch dann besteht, wenn der verbleibende Ehegatte nach deren Ablauf die Wohnung weiterhin nutzt (so LG Mönchen-Gladbach, WuM 2003, 204; LG Hannover, FamRZ 2002, 29, 30), dürfte dem nicht zu folgen sein.
  • VG Kassel, 15.09.2004 - 7 E 1541/02

    Sozialhilfe für Mietkosten bei Erstattungsanspruch nach Auszug des Ehegatten.

    Nach überwiegender Rechtsprechung besteht im Falle eines Auszugs eines Ehegatten aus der gemeinsam angemieteten Wohnung ein Ausgleichsanspruch des verbleibenden Ehegatten gem. § 426 Abs. 1 BGB, jedenfalls solange, bis das Mietverhältnis frühestmöglich gekündigt werden kann (vgl. z.B. LG Mannheim, Urt. v. 25.10.1972, - 6 S 34/72 -, MDR 1973, 228 ff; LG Mönchengladbach, Urt. v. 13.12.2002, - 2 S 401/01 - LG Hannover, Urt. v. 08.03.201, - 3 S 1562/00 - 101, 3 S 1562/00 -, FamRZ 2002, 29 f).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht