Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 15.10.2004

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 14.01.2005 - 11 UF 59/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3383
OLG Hamm, 14.01.2005 - 11 UF 59/04 (https://dejure.org/2005,3383)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.01.2005 - 11 UF 59/04 (https://dejure.org/2005,3383)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Januar 2005 - 11 UF 59/04 (https://dejure.org/2005,3383)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,3383) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Abänderung eines Vergleichs über die Zahlung nachehelichen Unterhalts wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage; Grundsätze für die Neubemessung des Ehegattenunterhalts; Zeitpunkt des Entstehens des Abänderungsanspruchs; Berücksichtigungsfähigkeit des ...

  • Judicialis

    BGB § 1573 Abs. 5; ; BGB § 1573 Abs. 2; ; BGB § 242; ; BGB § 313

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Frage der Einbeziehung der vom Gesetzgeber der neuen Ehe eingeräumten (Steuer-) Vorteile bei der Bemessung des nachehelichen Unterhalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Unterhalt: Unterhaltsbegrenzung nach 20-jähriger Ehe

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Ehegattenunterhalt - Unterhaltsbegrenzung nach 20-jähriger Ehe

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1177
  • FamRZ 2005, 1777
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 246/93

    Steuerliche Vorteile aus Ehegattensplitting und Unterhaltsleistungen an den

    Auszug aus OLG Hamm, 14.01.2005 - 11 UF 59/04
    Auch wenn der Unterhaltspflichtige die Abänderung eines Vergleichs über die Zahlung nachehelichen Unterhalts unter Einbeziehung des Splittingvorteils aus seiner neuen Ehe erst ab dem Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 07.10.2003 (FamRZ 2003, S. 1821 ff.) verlangen kann, sind die neuen Grundsätze über die Zuordnung des Splittingvorteils im Rahmen der Verteidigung gegen ein Erhöhungsverlangen der geschiedenen Ehefrau auch für Zeiträume vor dem 07.10.2003 zu beachten.

    Insoweit stellt sich nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Berücksichtigung steuerlicher Vorteile aus dem Ehegattensplitting bei der Bemessung des Unterhalts des geschiedenen Ehepartners (Beschluss vom 07.10.2003, FamRZ 2003, S. 1821 ff.) die Frage, ob nicht auch diese Vorteile in Konkretisierung des Schutzauftrages aus Art. 6 Abs. 1 GG allein der bestehenden neuen Ehe eingeräumt sind und daher durch die Gerichte nicht wieder entzogen und an die geschiedene Ehe weitergegeben werden dürfen.

  • BGH, 05.10.1988 - IVb ZR 52/87

    Ausgleich von Zuwendungen unter Ehegatten

    Auszug aus OLG Hamm, 14.01.2005 - 11 UF 59/04
    Auch Familienzuschläge für Stiefkinder aus der neuen Ehe sind entgegen der bisherigen Rechtsprechung des BGH (FamRZ 89, S. 174) auf Grund der Entscheidung des BVerfG vom 07.10.2003 nicht mehr in die Unterhaltsbemessung für die geschiedene Ehefrau einzubeziehen, sondern allein der neuen Ehe zuzuordnen.

    Dessen Berücksichtigung war ebenfalls Geschäftsgrundlage des Vergleichs (Senatsurteil BA Bl. 401) und beruhte auf den Grundsätzen für die Bemessung des Ehegattenunterhalts nach Trennung und Scheidung, wie sie der BGH in seiner Entscheidung vom 23.11.1988 (FamRZ 1989, S. 174) entwickelt hatte.

  • OLG Köln, 20.04.1994 - 27 UF 94/93

    Trennungsunterhalt: Einkommensberechnung für den selbständig tätigen

    Auszug aus OLG Hamm, 14.01.2005 - 11 UF 59/04
    Dazu muss es aber auch nach einer Ehedauer von 18 Jahren nicht zwangsläufig kommen, wie die Entscheidung des OLG Köln vom 20.04.1994 (NJW-RR 1995, S. 1157) zeigt.
  • BGH, 05.09.2001 - XII ZR 108/00

    Abänderung von Prozeßvergleichen bei Änderung der Rechtsprechung zum

    Auszug aus OLG Hamm, 14.01.2005 - 11 UF 59/04
    Mit dieser Argumentation knüpft das Amtsgericht an die Rechtsprechung des BGH an, wonach die Änderung einer gefestigten höchstrichterlichen Rechsprechung zu einer Störung der vertraglichen Vereinbarung führen kann, die getroffene Regelung auf der Fortdauer dieser Rechtslage aufgebaut ist, dies aber erst ab dem Zeitpunkt der Änderung der Rechtsprechung durch die höchsten Gerichte, nicht schon ab der Infragestellung durch die Instanzgerichte (BGH FamRZ 2001, S. 1687 ff.).
  • OLG Hamm, 19.09.1997 - 11 UF 224/96
    Auszug aus OLG Hamm, 14.01.2005 - 11 UF 59/04
    Der Beklagte wird in Abänderung des Urteils des OLG Hamm vom 19.09.1997 - Az. 11 UF 224/96 - verurteilt, wie folgt Unterhalt an die Klägerin zu zahlen:.
  • BGH, 28.02.2007 - XII ZR 37/05

    Zur Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts

    Das Oberlandesgericht, dessen Entscheidung auszugsweise in FamRZ 2005, 1177 veröffentlicht ist, hat der Klage auf Erhöhung des geschuldeten nachehelichen Unterhalts teilweise stattgegeben und den Unterhaltsanspruch auf die Widerklage des Beklagten auf die Zeit bis Ende 2006 befristet.
  • OLG Oldenburg, 31.01.2006 - 12 UF 91/05

    Nichtberücksichtigung des Splittingvorteils eines wiederverheirateten

    Der Familienzuschlag nach § 40 Abs. 1 Nr. 3 BBesG wird bereits aufgrund einer bestehenden Unterhaltspflicht gezahlt und ist dem unterhaltspflichtigen Einkommen zuzurechnen (Abweichung von OLG Hamm FamRZ 2005, 1177).

    Im Verhältnis der Ehegatten untereinander setzt sich folglich die gesetzliche Rangfolge des § 1582 BGB durch (OLG Celle, FamRZ 2005, 716; abweichend OLG Hamm FamRZ 2005, 1177).

  • OLG Hamm, 02.02.2005 - 11 UF 136/04

    Nachscheidungsunterhalt - Kindesunterhalt - Änderungsklage

    Kann der nach der bisherigen Rechtsprechung (z. B. BGH FamRZ 1986, 798) einzusetzende Splittingvorteil noch geltend gemacht werden, ist das grundsätzlich berechtigte Erhöhungsverlangen der geschiedenen Ehefrau auf den fiktiven Betrag zu begrenzen, der bei richtiger Zuordnung des Splittingvorteils und ausgleichender Inanspruchnahme des Realsplittings zu zahlen gewesen wäre (Senat, Urteil vom 14.01.2005 - 11 UF 59/04 -, Gutdeutsch, FamRZ 2004, 501).

    Die im Jahr 2004 erfolgte Steuererstattung für das Jahr 2003 hat der Senat hier entsprechend dem Urteil vom 14.01.2005 - 11 UF 59/04 - nicht berücksichtigt, weil insgesamt fiktiv gerechnet worden ist und um zu verhindern, dass der geschiedenen Ehefrau ein Steuervorteil zukommen könnte, der ihr nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2003, 3466 = FamRZ 2003, 1821) entzogen sein soll.

  • OLG Düsseldorf, 08.06.2006 - 4 UF 208/05

    Berücksichtigung von Zinserträgen bei der Berechnung des nachehelichen Unterhalts

    Zwar gibt es keine feste Zeitgrenze, ab deren Vorliegen eine Begrenzung grundsätzlich ausscheidet (Wendl/Staudigl-Pauling, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Aufl., 2004, § 4 Rdn. 592; OLG Hamm, 11. Familiensenat, FamRZ 2005, 1177 ).
  • OLG Celle, 04.01.2006 - 15 UF 128/05

    Berechnung nachehelichen Unterhalts; Feststellung der unterhaltsrechtlichen

    Demgegenüber hat das OLG Hamm in seiner Entscheidung vom 14. Januar 2005 (vgl. FamRZ 2005, 1177) den Zuschlag unter Hinweis auf seine doppelte Zweckbestimmung zur Hälfte der neuen Ehe zugeordnet.
  • OLG Düsseldorf, 17.11.2005 - 7 UF 111/05

    Karrieresprung, Begrenzung/Befristung eines Unterhaltsanspruchs

    Je weniger eine wirtschaftliche Verflechtung beider Ehepartner und das schützenswerte Bedürfnis eines Ehepartners nach Absicherung durch den Unterhalt festzustellen ist, desto weniger kommt der Ehedauer Gewicht zu (vgl. OLG Hamm FamRZ 2005, 1177, 1179 = FuR 2005, 332, 334; OLG Karlsruhe FamRZ 2005, 1179; Viefhues ZFE 2004, 262, 264).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.10.2004 - 11 UF 22/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3892
OLG Hamm, 15.10.2004 - 11 UF 22/04 (https://dejure.org/2004,3892)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.10.2004 - 11 UF 22/04 (https://dejure.org/2004,3892)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Oktober 2004 - 11 UF 22/04 (https://dejure.org/2004,3892)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,3892) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Freiwillige Vereinbarung von Altersteilzeit im Sinne einer unterhaltsbezogenen Leichtfertigkeit; Erforderlichkeit eines Kündigungsschutzprozesses zur Erhaltung der Unterhaltsinteressen; Berücksichtigung von Auslandszulagen bei einer Einkommensreduzierung durch ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Altersteilzeit bei triftigen Gründen OK!

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Altersteilzeit vereinbart - Muss ein unterhaltspflichtiger Ehemann dadurch finanzielle Nachteile befürchten?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 161
  • FamRZ 2005, 1177 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 16.01.2001 - 13 UF 582/99

    Zur gesteigerten Erwerbsobliegenheit nach § 1603 Abs. 2 BGB

    Auszug aus OLG Hamm, 15.10.2004 - 11 UF 22/04
    Zwar trifft es zu, dass die freiwillige Vereinbarung von Altersteilzeitarbeit als unterhaltsbezogene Leichtfertigkeit gewertet werden kann, wenn es für eine derartige Verringerung der Arbeitszeit keine triftigen Gründe gegeben hat (vgl. etwa OLG Hamm, FamRZ 2001, S. 1476).
  • OLG Saarbrücken, 20.07.2006 - 6 UF 115/05

    Keine Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsschuldners bei Wahl der Altersteilzeit

    Zwar besteht im Grundsatz die Obliegenheit zu einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit bis zum Erreichen des gesetzlichen Rentenalters, also in der Regel bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres, so dass sich der Unterhaltsberechtigte Einkommenseinbußen, die in Folge von Altersteilzeit entstehen, nicht entgegenhalten lassen muss (vgl. Senatsurteil vom 30. November 2000 - 6 UF 12/00 - Senatsbeschluss vom 21. September 2004 - 6 UFH 57/04 - OLG Hamm, NJW 2005, 161; OLG Koblenz, NJW-RR 2004, 938).
  • KG, 17.06.2005 - 25 UF 101/04

    Nachehelicher Unterhalt: Unterhaltsbezogene Leichtfertigkeit bei Wahl der

    Als triftige Gründe sind in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte z.B. die Sicherung des Arbeitsplatzes (OLG Hamm, NJW 2005, 161, 162; NJW-RR 2001, 433, 434 bei einem 62-jährigen Mann, dessen Entlassung drohte) oder gesundheitliche Einschränkungen (OLG Köln FamRZ 2003, 602) anerkannt worden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht