Rechtsprechung
BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
Art. 5 GG; Art. 8 GG; Art. 103 Abs. 2 GG; § 130 Abs. 4 StGB; § 15 Abs. 1 VersG
Ausnahmen von der Meinungsfreiheit ohne allgemeines Gesetz (immanente Grundrechtsschranke; propagandistisches Gutheißen der totalitäre, nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft; lex-Wundsiedel; Rudolf Heß); Bestimmtheitsgebot; Störung des öffentlichen ... - lexetius.com
- DFR
Rudolf Heß Gedenkfeier
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
§ 130 Abs 4 StGB idF vom 24.03.2005 verfassungsgemäß - Vereinbarkeit mit Art 5 Abs 1 und 2 GG sowie mit Art 103 Abs 2 GG
- Telemedicus
Vereinbarkeit von § 130 Abs. 4 StGB mit Art. 5 Abs. 1 u. 2 GG
- Telemedicus
Vereinbarkeit von § 130 Abs. 4 StGB mit Art. 5 Abs. 1 u. 2 GG
- Wolters Kluwer
Vereinbarkeit des § 130 Abs. 4 Strafgesetzbuch (StGB) als nichtallgemeines Gesetz mit Art. 5 Abs. 1 und 2 GG; Ausnahme vom Verbot des Sonderrechts für meinungsbezogene Gesetze; Rechtfertigung eines allgemeinen Verbots der Verbreitung rechtsradikalen oder auch ...
- Judicialis
GG Art. 5 Abs. 1; ; GG Art. 5 Abs. 2; ; GG Art. 8 Abs. 1; ; StGB § 130 Abs. 4; ; VersammlG § 15 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vereinbarkeit des § 130 Abs. 4 Strafgesetzbuch ( StGB ) als nichtallgemeines Gesetz mit Art. 5 Abs. 1 und 2 GG; Ausnahme vom Verbot des Sonderrechts für meinungsbezogene Gesetze; Rechtfertigung eines allgemeinen Verbots der Verbreitung rechtsradikalen oder auch ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Volksverhetzung auf Wunsiedler Art
- spiegel.de (Pressemeldung)
Paragraf gegen Volksverhetzung ist rechtens
- juraforum.de (Kurzinformation)
Billigung der NS-Gewalt und -Willkürherrschaft nicht durch Meinungsfreiheit gedeckt
Besprechungen u.ä. (11)
- HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)
Stört die Äußerung den öffentlichen Frieden? (RA Dirk Wüstenberg; HRRS 2010, 471)
- zjs-online.com (Entscheidungsbesprechung)
Art. 5 GG; § 130 StGB; Art. 3 GG; Art. 103 GG
Die wehrhafte Demokratie als verfassungsimmanente Schranke der Meinungsfreiheit (Prof. Dr. Lothar Michael, Düsseldorf; ZJS 2/2010, S. 155-166) - Telemedicus (Entscheidungsbesprechung)
Gedenken an Rudolf Heß geschützt aber doch verboten
- internet-law.de (Kurzanmerkung)
§ 130 Abs. 4 StGB ist kein allgemeines Gesetz, aber dennoch verfassungskonform
- Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)
Volksverhetzung: Vereinbarkeit von § 130 Abs. 4 StGB mit Art. 5 Abs. 1 u. 2 GG
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Art. 5 Abs. 1 u. Abs. 2, Art. 8 Abs. 1 u. Abs. 2, Art. 3 Abs. 3, Art. 103 Abs. 2 GG, § 130 Abs. 4 StGB
Einschränkung der Meinungsfreiheit durch nichtallgemeine Gesetze - dradio.de (Interview mit Bezug zur Entscheidung)
Ehemaliger Verfassungsrichter über Paragraf 130 gegen Volksverhetzung
- juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)
Tod des Beschwerdeführers
- hu-berlin.de (Entscheidungsbesprechung)
Verblendung in Wunsiedel (Michael Lippa; das freischüßler 18/2010, S. 24-28)
- zaoerv.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Hassrede und extremistische Meinungsäußerungen in der Rechtsprechung des EGMR und nach dem Wunsiedel-Beschluss des BVerfG (Mathias Hong; ZaöRV 70 (2010), 73-126)
- uni-freiburg.de (Entscheidungsbesprechung)
Das Sonderrechtsverbot als Verbot der Standpunktdiskriminierung - der Wunsiedel-Beschluss und aktuelle versammlungsgesetzliche Regelungen und Vorhaben (Mathias Hong; DVBl 2010, 1267-1276)
In Nachschlagewerken
- Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)
Wunsiedel-Entscheidung
Sonstiges (2)
- faz.net (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung)
Bundesverfassungsrichter Masing: Meinungsfreiheit ist keine Frage der Meinung
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 09.05.2006 - B 1 K 05.768
- VGH Bayern, 26.03.2007 - 24 B 06.1894
- BVerwG, 24.05.2007 - 6 C 21.07
- BVerwG, 25.06.2008 - 6 C 21.07
- BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08
Papierfundstellen
- BVerfGE 124, 300
- NJW 2010, 47
- MMR 2010, 199
- DVBl 2010, 41
- K&R 2010, 648
- DÖV 2010, 130
- DÖV 2010, 189
- HRRS 2012 Nr. 94
Wird zitiert von ... (197) Neu Zitiert selbst (45)
- BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
Auszug aus BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08
Allgemeine Gesetze seien alle Gesetze, die nicht eine Meinung als solche verböten, sondern dem Schutz eines ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung zu schützenden Rechtsguts dienten, das in der Rechtsordnung allgemein und unabhängig davon geschützt sei, ob es durch Meinungsäußerungen oder auf andere Weise verletzt werden könne (Verweis auf BVerfGE 7, 198 ; 111, 147 ; 120, 180 ).Meinungen sind durch die subjektive Beziehung des Einzelnen zum Inhalt seiner Aussage geprägt (vgl. BVerfGE 7, 198 ).
Für sie ist das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens kennzeichnend (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 61, 1 ; 90, 241 ).
Darunter sind Gesetze zu verstehen, die nicht eine Meinung als solche verbieten, die sich nicht gegen die Äußerung der Meinung als solche richten, sondern dem Schutz eines schlechthin ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung zu schützenden Rechtsguts dienen (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 28, 282 ; 71, 162 ; 93, 266 ; stRspr).
Für die Meinungsfreiheit findet dies in der Wechselwirkungslehre seinen spezifischen Ausdruck: Zwischen Grundrechtsschutz und Grundrechtsschranken findet eine Wechselwirkung in dem Sinne statt, dass die allgemeinen Gesetze zwar Schranken setzen, diese aber ihrerseits wieder im Licht dieser Grundrechtsverbürgungen bestimmt werden müssen (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 94, 1 ; 107, 299 ).
Es findet eine Wechselwirkung in dem Sinne statt, dass die Schranken zwar dem Wortlaut nach dem Grundrecht Grenzen setzen, ihrerseits aber aus der Erkenntnis der grundlegenden Bedeutung dieses Grundrechts im freiheitlich demokratischen Staat ausgelegt und so in ihrer das Grundrecht begrenzenden Wirkung selbst wieder eingeschränkt werden müssen (vgl. BVerfGE 7, 198 ; stRspr).
- BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94
Auschwitzlüge
Auszug aus BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08
Dabei richtet sich die Reichweite der Versammlungsfreiheit insoweit nach dem Umfang des von Art. 5 Abs. 1 und 2 GG gewährten Schutzes (vgl. BVerfGE 90, 241 ; 111, 147 ).Für sie ist das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens kennzeichnend (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 61, 1 ; 90, 241 ).
Sie genießen den Schutz des Grundrechts, ohne dass es darauf ankommt, ob die Äußerung begründet oder grundlos, emotional oder rational ist, als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt wird (vgl. BVerfGE 90, 241 ).
Hiervon ausgehend hat das Bundesverfassungsgericht in Bezug auf Art. 5 Abs. 2 GG etwa die Vorschriften zu den politischen Mäßigungspflichten der Soldaten und Beamten (vgl. BVerfGE 28, 282 ; 39, 334 ), zur Strafbarkeit der Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole gemäß § 90a StGB (vgl. BVerfGE 47, 198 ; 69, 257 ), zur Beleidigung nach § 185 StGB (vgl. BVerfGE 93, 266 ; BVerfGK 8, 89 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. Mai 2009 - 1 BvR 2272/04 -, NJW 2009, S. 3016 ) oder zur Vorgängerfassung des Volksverhetzungstatbestandes nach § 130 StGB a.F. (vgl. BVerfGE 90, 241 ; 111, 147 ) als allgemeine Gesetze beurteilt.
Entsprechend gewährleistet Art. 5 Abs. 1 und 2 GG die Meinungsfreiheit als Geistesfreiheit unabhängig von der inhaltlichen Bewertung ihrer Richtigkeit, rechtlichen Durchsetzbarkeit oder Gefährlichkeit (vgl. BVerfGE 90, 241 ).
Allein die Wertlosigkeit oder auch Gefährlichkeit von Meinungen als solche ist kein Grund, diese zu beschränken (vgl. BVerfGE 90, 241 ).
- BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04
Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot
Auszug aus BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08
Allgemeine Gesetze seien alle Gesetze, die nicht eine Meinung als solche verböten, sondern dem Schutz eines ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung zu schützenden Rechtsguts dienten, das in der Rechtsordnung allgemein und unabhängig davon geschützt sei, ob es durch Meinungsäußerungen oder auf andere Weise verletzt werden könne (Verweis auf BVerfGE 7, 198 ; 111, 147 ; 120, 180 ).Dabei richtet sich die Reichweite der Versammlungsfreiheit insoweit nach dem Umfang des von Art. 5 Abs. 1 und 2 GG gewährten Schutzes (vgl. BVerfGE 90, 241 ; 111, 147 ).
Dieses Rechtsgut muss in der Rechtsordnung allgemein und damit unabhängig davon geschützt sein, ob es durch Meinungsäußerungen oder auf andere Weise verletzt werden kann (vgl. BVerfGE 111, 147 ; 117, 244 ).
Hiervon ausgehend hat das Bundesverfassungsgericht in Bezug auf Art. 5 Abs. 2 GG etwa die Vorschriften zu den politischen Mäßigungspflichten der Soldaten und Beamten (vgl. BVerfGE 28, 282 ; 39, 334 ), zur Strafbarkeit der Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole gemäß § 90a StGB (vgl. BVerfGE 47, 198 ; 69, 257 ), zur Beleidigung nach § 185 StGB (vgl. BVerfGE 93, 266 ; BVerfGK 8, 89 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. Mai 2009 - 1 BvR 2272/04 -, NJW 2009, S. 3016 ) oder zur Vorgängerfassung des Volksverhetzungstatbestandes nach § 130 StGB a.F. (vgl. BVerfGE 90, 241 ; 111, 147 ) als allgemeine Gesetze beurteilt.
Das Bundesverfassungsgericht hat stets betont, dass das fragliche Rechtsgut schlechthin, ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung geschützt sein muss (vgl. BVerfGE 111, 147 ; 117, 244 ) und damit Inhaltsanknüpfungen in Neutralität zu den verschiedenen politischen Strömungen und Weltanschauungen stehen müssen.
Nichts anderes gilt für die §§ 86, 86a StGB, die das Bundesverfassungsgericht gleichfalls als allgemeine Gesetze beurteilt hat (vgl. BVerfGE 111, 147 ).
- BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
Auszug aus BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08
Darunter sind Gesetze zu verstehen, die nicht eine Meinung als solche verbieten, die sich nicht gegen die Äußerung der Meinung als solche richten, sondern dem Schutz eines schlechthin ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung zu schützenden Rechtsguts dienen (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 28, 282 ; 71, 162 ; 93, 266 ; stRspr).Hiervon ausgehend hat das Bundesverfassungsgericht in Bezug auf Art. 5 Abs. 2 GG etwa die Vorschriften zu den politischen Mäßigungspflichten der Soldaten und Beamten (vgl. BVerfGE 28, 282 ; 39, 334 ), zur Strafbarkeit der Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole gemäß § 90a StGB (vgl. BVerfGE 47, 198 ; 69, 257 ), zur Beleidigung nach § 185 StGB (vgl. BVerfGE 93, 266 ; BVerfGK 8, 89 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. Mai 2009 - 1 BvR 2272/04 -, NJW 2009, S. 3016 ) oder zur Vorgängerfassung des Volksverhetzungstatbestandes nach § 130 StGB a.F. (vgl. BVerfGE 90, 241 ; 111, 147 ) als allgemeine Gesetze beurteilt.
Dementsprechend hat das Bundesverfassungsgericht auch bisher schon etwa den Straftatbestand der Beleidigung als allgemeines Gesetz angesehen (vgl. BVerfGE 69, 257 ; 93, 266 ; vgl. auch BVerfGK 1, 289 ).
Dasselbe gilt, wenn ein Gericht bei mehrdeutigen Äußerungen die zur Verurteilung führende Bedeutung zugrunde legt, ohne vorher die anderen möglichen Deutungen mit schlüssigen Gründen ausgeschlossen zu haben (vgl. BVerfGE 93, 266 ; stRspr).
- BVerfG, 14.02.1978 - 2 BvR 523/75
Wahlwerbesendungen
Auszug aus BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08
Hiervon ausgehend hat das Bundesverfassungsgericht in Bezug auf Art. 5 Abs. 2 GG etwa die Vorschriften zu den politischen Mäßigungspflichten der Soldaten und Beamten (vgl. BVerfGE 28, 282 ; 39, 334 ), zur Strafbarkeit der Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole gemäß § 90a StGB (vgl. BVerfGE 47, 198 ; 69, 257 ), zur Beleidigung nach § 185 StGB (vgl. BVerfGE 93, 266 ; BVerfGK 8, 89 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. Mai 2009 - 1 BvR 2272/04 -, NJW 2009, S. 3016 ) oder zur Vorgängerfassung des Volksverhetzungstatbestandes nach § 130 StGB a.F. (vgl. BVerfGE 90, 241 ; 111, 147 ) als allgemeine Gesetze beurteilt.Entsprechend war für die Qualifizierung des § 90a StGB als allgemeines Gesetz maßgeblich, dass diese Vorschrift die Herabwürdigung der Bundesrepublik Deutschland "unabhängig von einer politischen Überzeugung" unter Strafe stellt (vgl. BVerfGE 47, 198 ).
Abzustellen ist hierbei insbesondere darauf, in welchem Maße eine Norm sich auf abstrakt-inhaltsbezogene, für verschiedene Haltungen offene Kriterien beschränkt oder konkret-standpunktbezogene, insbesondere etwa ideologiebezogene Unterscheidungen zugrunde legt (vgl. ähnlich bereits BVerfGE 47, 198 ).
- BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73
Extremistenbeschluß
Auszug aus BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08
Hiervon ausgehend hat das Bundesverfassungsgericht in Bezug auf Art. 5 Abs. 2 GG etwa die Vorschriften zu den politischen Mäßigungspflichten der Soldaten und Beamten (vgl. BVerfGE 28, 282 ; 39, 334 ), zur Strafbarkeit der Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole gemäß § 90a StGB (vgl. BVerfGE 47, 198 ; 69, 257 ), zur Beleidigung nach § 185 StGB (vgl. BVerfGE 93, 266 ; BVerfGK 8, 89 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. Mai 2009 - 1 BvR 2272/04 -, NJW 2009, S. 3016 ) oder zur Vorgängerfassung des Volksverhetzungstatbestandes nach § 130 StGB a.F. (vgl. BVerfGE 90, 241 ; 111, 147 ) als allgemeine Gesetze beurteilt.Hingegen richtet sich die Verfassungsmäßigkeit von Eingriffen, die an die Äußerung und Betätigung solcher Anschauungen anknüpfen, grundsätzlich nach den jeweiligen Freiheitsgrundrechten (vgl. BVerfGE 39, 334 ).
- BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96
Fernmeldegeheimnis
Auszug aus BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08
a) Voraussetzung für einen Eingriff in Art. 5 Abs. 1 GG und maßgeblich für dessen Verhältnismäßigkeit ist die Bestimmung eines legitimen Zwecks (vgl. BVerfGE 80, 137 ; 104, 337 ; 107, 299 ).Für die Meinungsfreiheit findet dies in der Wechselwirkungslehre seinen spezifischen Ausdruck: Zwischen Grundrechtsschutz und Grundrechtsschranken findet eine Wechselwirkung in dem Sinne statt, dass die allgemeinen Gesetze zwar Schranken setzen, diese aber ihrerseits wieder im Licht dieser Grundrechtsverbürgungen bestimmt werden müssen (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 94, 1 ; 107, 299 ).
- BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06
Informantenschutz
Auszug aus BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08
Dieses Rechtsgut muss in der Rechtsordnung allgemein und damit unabhängig davon geschützt sein, ob es durch Meinungsäußerungen oder auf andere Weise verletzt werden kann (vgl. BVerfGE 111, 147 ; 117, 244 ).Das Bundesverfassungsgericht hat stets betont, dass das fragliche Rechtsgut schlechthin, ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung geschützt sein muss (vgl. BVerfGE 111, 147 ; 117, 244 ) und damit Inhaltsanknüpfungen in Neutralität zu den verschiedenen politischen Strömungen und Weltanschauungen stehen müssen.
- BVerfG, 23.10.1985 - 1 BvR 1053/82
Anti-Atomkraftplakette
Auszug aus BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08
Insoweit enthält Art. 103 Abs. 2 GG einen strengen Gesetzesvorbehalt, der es der vollziehenden und der rechtsprechenden Gewalt verwehrt, über die Voraussetzungen einer Bestrafung selbst zu entscheiden (vgl. BVerfGE 71, 108 ).Dann genügt, wenn sich deren Sinn im Regelfall mit Hilfe der üblichen Auslegungsmethoden ermitteln lässt und in Grenzfällen dem Adressaten zumindest das Risiko der Bestrafung erkennbar wird (vgl. BVerfGE 41, 314 ; 71, 108 ; 73, 206 ; 85, 69 ; 87, 209 ; 92, 1 ).
- BVerfG, 25.04.1985 - 2 BvR 617/84
Politische Parteien
Auszug aus BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08
Hiervon ausgehend hat das Bundesverfassungsgericht in Bezug auf Art. 5 Abs. 2 GG etwa die Vorschriften zu den politischen Mäßigungspflichten der Soldaten und Beamten (vgl. BVerfGE 28, 282 ; 39, 334 ), zur Strafbarkeit der Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole gemäß § 90a StGB (vgl. BVerfGE 47, 198 ; 69, 257 ), zur Beleidigung nach § 185 StGB (vgl. BVerfGE 93, 266 ; BVerfGK 8, 89 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. Mai 2009 - 1 BvR 2272/04 -, NJW 2009, S. 3016 ) oder zur Vorgängerfassung des Volksverhetzungstatbestandes nach § 130 StGB a.F. (vgl. BVerfGE 90, 241 ; 111, 147 ) als allgemeine Gesetze beurteilt.Dementsprechend hat das Bundesverfassungsgericht auch bisher schon etwa den Straftatbestand der Beleidigung als allgemeines Gesetz angesehen (vgl. BVerfGE 69, 257 ; 93, 266 ; vgl. auch BVerfGK 1, 289 ).
- BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 657/68
Zitiergebot bei allgemeinen Gesetzesn i.S. von Art. 5 Abs. 2 GG
- BVerfG, 10.05.1957 - 1 BvR 550/52
Strafvorschriften gegen männliche Homosexualität verstoßen nicht gegen …
- BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04
EGMR-Entscheidungen
- BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51
KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei
- BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85
Reiten im Walde
- BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89
Sitzblockaden II
- BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83
Sitzblockaden I
- BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79
Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'
- BVerfG, 20.10.1992 - 1 BvR 698/89
Zur Auslegung des Gewaltdarstellungsverbotes nach § 131 StGB
- BVerfG, 12.05.2009 - 1 BvR 2272/04
Meinungsfreiheit ("durchgeknallter Staatsanwalt"; Beleidigung; Schmähung; Kontext …
- BVerfG, 15.01.2002 - 1 BvR 1783/99
Schächten
- BVerfG, 15.09.2008 - 1 BvR 1565/05
Bezeichnung der deutschen Nationalfarben als "Schwarz-Rot-Senf"
- BVerfG, 23.10.1991 - 1 BvR 850/88
Eilversammlungen
- BVerfG, 24.03.2001 - 1 BvQ 13/01
Zur teilweisen Aufhebung eines Versammlungsverbots im deutsch-niederländischen …
- BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 49/00
Babycaust - Unterlassung bei mehrdeutigen Äußerungen
- BGH, 28.07.2005 - 3 StR 60/05
Die Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" als verfassungsfeindliches …
- BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91
Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen
- BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1434/86
Beschlagnahme von Filmmaterial
- BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 934/82
Frischzellentherapie
- BVerfG, 29.07.2003 - 1 BvR 2145/02
Unzutreffende Annahme von Schmähkritik bei Polemik im politischen Meinungskampf
- BVerwG, 02.05.2001 - 1 C 18.99
Einbürgerung der Nachkommen Danziger Juden
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2001 - 5 B 395/01
Verbot des Einmarsches
- BGH, 17.12.1968 - 1 StR 161/68
"Südtirol - wohin?" - Billigung von Straftaten Südtiroler Freiheitskämpfer in …
- BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvL 2/73
Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit von Zuwiderhandlungen gegen die …
- BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81
Brokdorf
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98
Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen …
- BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07
Caroline von Monaco III
- BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79
Unschuldsvermutung
- BVerfG, 22.08.2006 - 2 BvR 1345/03
IMSI-Catcher
- BVerwG, 25.06.2008 - 6 C 21.07
Glorifizierung von Rudolf Heß
- BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97
Rechtschreibreform
- VGH Bayern, 26.03.2007 - 24 B 06.1894
Verbot einer rechtsextremen Versammlung zum "Gedenken an Rudolf Heß"
- BVerfG, 14.11.1990 - 2 BvR 1462/87
Verfassungsmäßigkeit der Auferlegung gemeinnütziger Leistungen bei der …
- BVerfG, 18.04.1961 - 1 BvR 389/56
Verfassungsmäßigkeit der Wehrdienstnovelle
- VG Bayreuth, 09.05.2006 - B 1 K 05.768
- BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 966/09
Bundeskriminalamtsgesetz - Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen …
Die Voraussetzungen für eine Fortführung des Verfahrens nach dem Tod (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 124, 300 ) liegen nicht vor. - BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13
Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche …
Es vertraut auf die Kraft dieser Auseinandersetzung als wirksamste Waffe auch gegen die Verbreitung totalitärer und menschenverachtender Ideologien (vgl. BVerfGE 124, 300 ).596 dd) Etwas anderes folgt auch nicht aus der gegenbildlich identitätsprägenden Bedeutung des Nationalsozialismus für das Grundgesetz (vgl. BVerfGE 124, 300 ).
Zwar ist davon auszugehen, dass die menschenverachtende Gewalt- und Willkürherrschaft des Nationalsozialismus für die Ausgestaltung der Verfassungsordnung von wesentlicher Bedeutung war, so dass das Grundgesetz geradezu als Gegenentwurf zu dem Totalitarismus des nationalsozialistischen Regimes angesehen werden kann (vgl. BVerfGE 124, 300 ).
Allerdings resultiert aus diesem Umstand kein allgemeines antinationalsozialistisches Grundprinzip (vgl. BVerfGE 124, 300 ;… siehe hierzu: Lepsius, Jura 2010, S. 527 ;… Degenhart, JZ 2010, S. 306 ;… Höfling/Augsberg, JZ 2010, S. 1088 ;… Masing, JZ 2012, S. 585 ).
- BVerfG, 11.04.2024 - 1 BvR 2290/23
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Journalisten gegen die gerichtliche …
Dies gilt namentlich für die notwendige, unter interpretationsleitender Berücksichtigung der Grundrechte stattfindende Erfassung des Sinngehalts einer Äußerung (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 85, 1 ; 93, 266 ; 114, 339 ; 152, 152 ), für die Abgrenzung von Meinungsäußerungen und Tatsachenbehauptungen (vgl. BVerfGE 85, 1 ; 90, 241 ; 93, 266 ) sowie für das Gebot einer Abwägung zwischen der Gefährdung der Funktionsfähigkeit staatlicher Einrichtungen durch die Äußerung einerseits und der Einbuße an Meinungsfreiheit durch die Untersagung der Äußerung andererseits (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 124, 300 ).Zwar dürfen grundsätzlich - wie sich ausweislich § 194 Abs. 3 Satz 2 StGB etwa in der Schutznorm des § 185 StGB niederschlägt - auch staatliche Einrichtungen vor verbalen Angriffen geschützt werden, da sie ohne ein Mindestmaß an gesellschaftlicher Akzeptanz ihre Funktion nicht zu erfüllen vermögen (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 124, 300 ).
bb) Voraussetzung jeder rechtlichen Würdigung von Äußerungen ist, dass ihr Sinn zutreffend erfasst worden ist (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 114, 339 ; 124, 300 ; stRspr).
Fachgerichtliche Entscheidungen, die den Sinn der angegriffenen Äußerung erkennbar verfehlen und darauf ihre rechtliche Würdigung stützen, verstoßen gegen das Grundrecht der Meinungsfreiheit (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 124, 300 ).
Da unter diesen Umständen schon auf der Deutungsebene Vorentscheidungen über die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit von Äußerungen fallen, ergeben sich aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG nicht nur Anforderungen an die Auslegung und Anwendung grundrechtsbeschränkender Gesetze, sondern auch an die Deutung umstrittener Äußerungen (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 114, 339 ; 124, 300 ).
(1) Maßgeblich für die Deutung ist weder die subjektive Absicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis der von der Äußerung Betroffenen, sondern der Sinn, den sie nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums hat (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 93, 266 ; 114, 339 ; 124, 300 ).
Er wird vielmehr auch von dem sprachlichen Kontext, in dem die umstrittene Äußerung steht, und den Begleitumständen, unter denen sie fällt, bestimmt, soweit diese für die Rezipienten erkennbar waren (vgl. BVerfGE 67, 213 ; 93, 266 ; 124, 300 ).
Während Tatsachenbehauptungen durch die objektive Beziehung zwischen der Äußerung und der Wirklichkeit geprägt werden und der Überprüfung mit Mitteln des Beweises zugänglich sind (vgl. BVerfGE 90, 241 ; 94, 1 ), handelt es sich bei einer Meinung um eine Äußerung, die durch Elemente der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägt ist (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 61, 1 ; 90, 241 ; 124, 300 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. November 2022 - 1 BvR 523/21 -, Rn. 16).
- BVerfG, 09.11.2011 - 1 BvR 461/08
Meinungsfreiheit; Tatsachenbehauptung; Werturteil; allgemeines Gesetz; …
Die für die Entscheidung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen der Reichweite von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG bei der strafrechtlichen Beurteilung von Meinungsäußerungen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 61, 1 ; 90, 1 ; 90, 241 ; 93, 266 ; 124, 300 ).Sie fallen stets in den Schutzbereich von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, ohne dass es dabei darauf ankäme, ob sie sich als wahr oder unwahr erweisen, ob sie begründet oder grundlos, emotional oder rational sind, als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt werden (vgl. BVerfGE 90, 241 ; 124, 300 ).
Dementsprechend fällt selbst die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts als radikale Infragestellung der geltenden Ordnung nicht von vornherein aus dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG heraus (vgl. BVerfGE 124, 300 ).
Darüberhinaus hat das Bundesverfassungsgericht eine Ausnahme vom Erfordernis der Allgemeinheit meinungsbeschränkender Gesetze für Vorschriften (im konkreten Fall: § 130 Abs. 4 StGB) anerkannt, die auf die Verhinderung einer propagandistischen Affirmation der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft zwischen den Jahren 1933 und 1945 zielen (vgl. BVerfGE 124, 300 ).
Zwischen Grundrechtsschutz und Grundrechtsschranken findet eine Wechselwirkung in dem Sinne statt, dass die Schranken zwar dem Wortlaut nach dem Grundrecht Grenzen setzen, ihrerseits aber aus der Erkenntnis der grundlegenden Bedeutung dieses Grundrechts im freiheitlich demokratischen Staat ausgelegt und so in ihrer das Grundrecht begrenzender Wirkung selbst wieder eingeschränkt werden müssen (vgl. BVerfGE 7, 198 ; BVerfGE 124, 300 ).
Demgegenüber ist es legitim, Rechtsgutsverletzungen zu unterbinden (vgl. BVerfGE 124, 300 ).
Verboten werden darf mithin nicht der Inhalt einer Meinung als solcher, sondern nur die Art und Weise der Kommunikation, die bereits den Übergang zur Rechtsgutsverletzung greifbar in sich trägt und damit die Schwelle zu einer sich abzeichnenden Rechtsgutsverletzung überschreitet (vgl. BVerfGE 124, 300 ).
In diesem Verständnis sind dementsprechend im Lichte des Art. 5 Abs. 1 GG sowohl die Tatbestandsmerkmale einer Strafnorm auszulegen als auch der Lebenssachverhalt unter die Strafnorm zu subsumieren (vgl. zu den Tatbestandsmerkmalen des § 130 Abs. 4 StGB ausdrücklich: BVerfGE 124, 300 ).
Insbesondere ist auch die vom Landgericht angenommene friedensstörende Wirkung, wie sie für einen Eingriff in die Meinungsfreiheit erforderlich wäre (vgl. BVerfGE 124, 300 ), nicht erkennbar.
- BVerfG, 28.11.2011 - 1 BvR 917/09
Zum Schutz der Meinungsfreiheit bei der strafrechtlichen Beurteilung von …
Die für die Entscheidung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen der Reichweite von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG bei der strafrechtlichen Beurteilung von Meinungsäußerungen im Allgemeinen sowie im Bereich von § 90a StGB im Besonderen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. allgemein zur Meinungsfreiheit: BVerfGE 90, 241 ; 93, 266 ; 124, 300 ; speziell zu § 90a StGB: BVerfGE 47, 198 ;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juli 1998 - 1 BvR 287/93 -, NJW 1999, S. 204; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juli 2008 - 1 BvR 519/08 -, juris;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. September 2008 - 1 BvR 1565/05 -, NJW 2009, S. 908).Sie fallen stets in den Schutzbereich von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, ohne dass es dabei darauf ankäme, ob sie sich als wahr oder unwahr erweisen, ob sie begründet oder grundlos, emotional oder rational sind, oder ob sie als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt werden (vgl. BVerfGE 90, 241 ; 124, 300 ).
Der Meinungsäußernde ist insbesondere auch nicht gehalten, die der Verfassung zugrunde liegenden Wertsetzungen zu teilen, da das Grundgesetz zwar auf die Werteloyalität baut, diese aber nicht erzwingt (vgl. BVerfGE 124, 300 ).
Doch haben die Gerichte bei Auslegung und Anwendung der die Meinungsfreiheit einschränkenden Vorschrift im Einzelfall ihrerseits wiederum dem eingeschränkten Grundrecht Rechnung zu tragen, damit dessen wertsetzende Bedeutung auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 93, 266 ; 124, 300 ; stRspr).
Zwischen Grundrechtsschutz und Grundrechtsschranken findet eine Wechselwirkung in dem Sinne statt, dass die Schranken zwar dem Wortlaut nach dem Grundrecht Grenzen setzen, ihrerseits aber aus der Erkenntnis der grundlegenden Bedeutung dieses Grundrechts im freiheitlich demokratischen Staat ausgelegt und so in ihrer das Grundrecht begrenzender Wirkung selbst wieder eingeschränkt werden müssen (vgl. BVerfGE 7, 198 ; BVerfGE 124, 300 ).
Demgegenüber ist es legitim, Rechtsgutsverletzungen zu unterbinden (vgl. BVerfGE 124, 300 ).
Verboten werden darf mithin nicht der Inhalt einer Meinung als solcher, sondern nur die Art und Weise der Kommunikation, die bereits den Übergang zur Rechtsgutsverletzung greifbar in sich trägt und damit die Schwelle zu einer sich abzeichnenden Rechtsgutverletzung überschreitet (vgl. BVerfGE 124, 300 ).
Die Schwelle zur Rechtsgutverletzung ist im Falle des § 90a Abs. 1 Nr. 1 StGB mithin erst dann überschritten, wenn aufgrund der konkreten Art und Weise der Meinungsäußerung der Staat dermaßen verunglimpft wird, dass dies zumindest mittelbar geeignet erscheint, den Bestand der Bundesrepublik Deutschland, die Funktionsfähigkeit seiner staatlichen Einrichtungen oder die Friedlichkeit in der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 124, 300 ).
Die Äußerungen verbleiben dabei weitgehend auf der geistigen Ebene (vgl. BVerfGE 124, 300 ), die Grenze von bloßer Polemik zur Rechtsgutverletzung ist noch nicht überschritten.
- BVerfG, 26.07.2016 - 1 BvL 8/15
Die Beschränkung ärztlicher Zwangsbehandlung auf untergebrachte Betreute ist mit …
Für das Verfahren der Verfassungsbeschwerde besteht das Rechtsschutzbedürfnis trotz eines erledigenden Ereignisses auch im Fall des Todes des Beschwerdeführers fort (vgl. BVerfGE 124, 300 ; vgl. allgemein BVerfGE 81, 138 ; 96, 288 ; 98, 218 ; 119, 309 ).Unter welchen Voraussetzungen das Fortbestehen eines Rechtsschutzinteresses zu bejahen ist, hängt dabei letztlich von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. BVerfGE 124, 300 ).
- BVerfG, 22.06.2018 - 1 BvR 2083/15
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung wegen Verharmlosung des …
Sie fallen stets in den Schutzbereich von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, ohne dass es dabei darauf ankäme, ob sie sich als wahr oder unwahr erweisen, ob sie begründet oder grundlos, emotional oder rational sind, als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt werden (vgl. BVerfGE 90, 241 ; 124, 300 ).Es trägt damit der identitätsprägenden Bedeutung der deutschen Geschichte Rechnung und lässt diese in das Verständnis des Grundgesetzes einfließen (vgl. BVerfGE 124, 300 ).
Art. 5 Abs. 1 und 2 GG erlaubt nicht den staatlichen Zugriff auf die Gesinnung, sondern ermächtigt erst dann zum Eingriff, wenn Meinungsäußerungen die rein geistige Sphäre des Für-richtig-Haltens verlassen und in Rechtsgutverletzungen oder erkennbar in Gefährdungslagen umschlagen (BVerfGE 124, 300 ).
Dies ist der Fall, wenn sie den öffentlichen Frieden in dem Verständnis als Friedlichkeit der öffentlichen Auseinandersetzung gefährden und so den Übergang zu Aggression oder Rechtsbruch markieren (vgl. BVerfGE 124, 300 ).
Zwischen Grundrechtsschutz und Grundrechtsschranken findet eine Wechselwirkung in dem Sinne statt, dass die Schranken zwar dem Wortlaut nach dem Grundrecht Grenzen setzen, ihrerseits aber aus der Erkenntnis der grundlegenden Bedeutung dieses Grundrechts im freiheitlich demokratischen Staat ausgelegt und so in ihrer das Grundrecht begrenzenden Wirkung selbst wieder eingeschränkt werden müssen (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 124, 300 ).
Zwar bedarf das Tatbestandsmerkmal der Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens in Bezug auf das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG einer näheren Konkretisierung durch die weiteren Tatbestandsmerkmale; auch kann, wenn diese verwirklicht sind, eine Friedensstörung in der Regel vermutet werden (vgl. BVerfGE 124, 300 ).
Legitim ist es demgegenüber, Rechtsgutverletzungen zu unterbinden (vgl. BVerfGE 124, 300 ).
Der Schutz vor einer "Vergiftung des geistigen Klimas' ist ebenso wenig ein Eingriffsgrund wie der Schutz der Bevölkerung vor einer Kränkung ihres Rechtsbewusstseins durch totalitäre Ideologien oder eine offenkundig falsche Interpretation der Geschichte (BVerfGE 124, 300 ).
Eine Verharmlosung des Nationalsozialismus als Ideologie oder eine anstößige Geschichtsinterpretation dieser Zeit allein begründen eine Strafbarkeit nicht (vgl. BVerfGE 124, 300 ).
Die Wahrung des öffentlichen Friedens bezieht sich insoweit auf die Außenwirkungen von Meinungsäußerungen etwa durch Appelle oder Emotionalisierungen, die bei den Angesprochenen Handlungsbereitschaft auslösen oder Hemmschwellen herabsetzen oder Dritte unmittelbar einschüchtern (vgl. BVerfGE 124, 300 ).
Eine Verurteilung kann dann an Meinungsäußerungen anknüpfen, wenn sie über die Überzeugungsbildung hinaus mittelbar auf Realwirkungen angelegt sind und etwa in Form von Appellen zum Rechtsbruch, aggressiven Emotionalisierungen oder durch Herabsetzung von Hemmschwellen rechtsgutgefährdende Folgen unmittelbar auslösen können (vgl. BVerfGE 124, 300 ).
- BVerfG, 17.05.2016 - 1 BvR 257/14
"Kollektivbeleidigung" nur bei Bezug zu einer hinreichend überschaubaren und …
Sie genießen den Schutz des Grundrechts, ohne dass es darauf ankommt, ob die Äußerung begründet oder grundlos, emotional oder rational ist, als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt wird (BVerfGE 90, 241 ; 124, 300 ).Es findet eine Wechselwirkung in dem Sinne statt, dass die Schranken zwar dem Wortlaut nach dem Grundrecht Grenzen setzen, ihrerseits aber aus der Erkenntnis der grundlegenden Bedeutung dieses Grundrechts im freiheitlich demokratischen Staat ausgelegt und so in ihrer das Grundrecht begrenzenden Wirkung selbst wieder eingeschränkt werden müssen (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 93, 266 ; 124, 300 ; stRspr).
- BVerfG, 10.06.2014 - 2 BvE 4/13
Organklage der NPD gegen den Bundespräsidenten zurückgewiesen
Hier indes dient, wie sich aus dem Duktus der Äußerungen des Antragsgegners ergibt, die Bezeichnung als "Spinner" - neben derjenigen als "Ideologen" und "Fanatiker" - als Sammelbegriff für Menschen, die die Geschichte nicht verstanden haben und, unbeeindruckt von den verheerenden Folgen des Nationalsozialismus, rechtsradikale - nationalistische und antidemokratische - Überzeugungen vertreten (zur grundgesetzlichen Ordnung als Gegenentwurf zur nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft vgl. BVerfGE 124, 300 ).Indem der Antragsgegner, anknüpfend an die aus der Unrechtsherrschaft des Nationalsozialismus zu ziehenden Lehren, zu bürgerschaftlichem Engagement gegenüber politischen Ansichten, von denen seiner Auffassung nach Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung ausgehen und die er von der Antragstellerin vertreten sieht, aufgerufen hat, hat er für die dem Grundgesetz entsprechende Form der Auseinandersetzung mit solchen Ansichten (vgl. insoweit BVerfGE 124, 300 ) geworben und damit die ihm von Verfassungs wegen gesetzten Grenzen negativer öffentlicher Äußerungen über politische Parteien nicht überschritten.
- BGH, 14.01.2020 - VI ZR 496/18
Zur Zulässigkeit der Bewertungsdarstellung von Unternehmen auf einem …
Dieser besteht unabhängig davon, ob eine Äußerung rational oder emotional, begründet oder grundlos ist und ob sie von anderen für nützlich oder schädlich, wertvoll oder wertlos gehalten wird (vgl. BVerfGE 124, 300, 320; 102, 347, 366; 93, 266, 289; 90, 241, 247; 61, 1, 7; 30, 336, 347;… Senat, Urteile vom 23. Juni 2009 - VI ZR 196/08, BGHZ 181, 328 Rn. 39; vom 18. Juni 1974 - VI ZR 16/73, NJW 1974, 1762 f.). - BVerfG, 01.02.2023 - 1 BvL 7/18
Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen mangels Regelungen zu den Folgen und zu …
- BGH, 11.01.2018 - 3 StR 427/17
Freisprüche im Fall "Sharia Police" aufgehoben
- BVerfG, 13.07.2018 - 1 BvR 1474/12
Verfassungsbeschwerden gegen Vereinsverbote erfolglos
- BVerfG, 17.05.2016 - 1 BvR 2150/14
"Kollektivbeleidigung" nur bei Bezug zu einer hinreichend überschaubaren und …
- VerfGH Bayern, 03.12.2019 - 6-VIII-17
Einzelne Vorschriften des Bayerischen Integrationsgesetzes verfassungswidrig
- BVerfG, 28.09.2015 - 1 BvR 3217/14
Schutz der Meinungsfreiheit und Strafbarkeit wegen Beleidigung (Schutz von …
- BVerfG, 22.06.2018 - 1 BvR 673/18
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung wegen Leugnung des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2012 - 5 A 1701/11
Öffentliches Training für Blockade eines "Naziaufmarsches" in Stolberg war …
- BVerwG, 20.01.2022 - 8 C 35.20
Themenbezogene Einschränkung der Widmung öffentlicher Räumlichkeiten ist …
- BGH, 14.01.2020 - VI ZR 495/18
Internetbewertungsportal
- VG Berlin, 24.03.2023 - 3 L 24.23
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- OLG München, 07.01.2020 - 18 U 1491/19
Facebook durfte teils volksverhetzenden Beitrag löschen
- BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 216/07
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- VG Saarlouis, 14.07.2014 - 1 K 507/13
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- BSG, 13.11.2012 - B 2 U 19/11 R
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- LG Frankfurt/Main, 10.09.2018 - 3 O 310/18
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- VGH Bayern, 22.02.2010 - 19 B 09.929
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- BGH, 03.05.2016 - 3 StR 449/15
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- VGH Bayern, 17.11.2020 - 4 B 19.1358
Landeshauptstadt München muss Veranstaltungssaal für BDS-Podiumsdiskussion zur …
- OLG Celle, 16.08.2019 - 2 Ss 55/19
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- DGH Baden-Württemberg, 18.03.2021 - DGH 2/19
Beamtenentlassung wegen migrantenfeindlicher Äußerungen
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MDR darf Kommentare ohne Sendungsbezug auf seiner Facebook-Seite löschen
- BVerfG, 16.03.2017 - 1 BvR 3085/15
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine zivilgerichtliche …
- BVerwG, 18.06.2020 - 2 WD 17.19
"Hitlergruß"; Bagatellisierung des Nationalsozialismus; Freiheitliche …
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Erklärter Antisemit - Bezeichnung eines Politikers als "erklärter Antisemit und …
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"Papamobil" beim Christopher-Street-Day 2006 durfte nicht verboten werden
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Straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Nutzung von Betriebsausfahrten, …
- KG, 11.05.2023 - 121 Ss 124/22
Volksverhetzung: Veröffentlichung eines sog. "Judensterns" mit Aufschrift …
- BVerfG, 09.12.2020 - 1 BvR 704/18
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer Verlegerin gegen Verpflichtung zur …
- OVG Sachsen, 15.06.2023 - 6 B 83/23
Gedenkstein; Gefahr für die öffentliche Sicherheit; Meinungsfreiheit
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2023 - 15 B 244/23
Eingriff in die Meinungsfreiheit durch eine Widmungsbeschränkung für eine …
- BGH, 20.09.2011 - 4 StR 129/11
Anforderungen der Meinungsfreiheit an die strafjuristische Bewertung einer …
- BVerfG, 04.08.2016 - 1 BvR 2619/13
Die falsche Einordnung einer Äußerung als Tatsache verkürzt den grundrechtlichen …
- BVerfG, 23.06.2021 - 2 BvB 1/19
Antrag der NPD auf Ablehnung des Richters Huber zurückgewiesen
- BVerfG, 04.12.2023 - 1 BvR 2354/23
Erledigung der Verfassungsbeschwerde durch den Tod der Beschwerdeführer
- BVerfG, 25.01.2016 - 1 BvR 1373/15
Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung gemäß § 140 StGB nicht zur …
- OLG München, 14.06.2012 - 29 U 1204/12
Einstweilige Verfügung wegen Urheberrechtsverletzung: Überschreitung des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2011 - 5 A 462/11
Verbot einer Versammlung bei Erwartung mit Sicherheit eine Billigung der …
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 25.03.2010 - LVerfG 3/09
Unbegründetes Organstreitverfahren eines Landtagsabgeordneten gegen Wortentzug …
- LG Bielefeld, 10.10.2019 - 11 Ns 39/18
Sascha Krolzig
- VG Köln, 26.11.2021 - 35 K 2758/21
- BGH, 14.01.2020 - VI ZR 497/18
Bewertungsdarstellung auf Internetplattform: Beeinträchtigung durch Bezeichnung …
- OVG Hamburg, 03.07.2017 - 4 Bs 142/17
Beschwerde des Anmelders zurückgewiesen: Kundgebung im Gängeviertel bleibt …
- VGH Hessen, 22.03.2024 - 8 B 565/24
Rechtmäßigkeit versammlungsrechtlicher Beschränkungen betreffend eine …
- OVG Sachsen, 16.09.2020 - 5 A 35/20
Rundfunkanstalt darf sachfremde Kommentare auf der Facebook-Seite löschen
- LG Kassel, 02.03.2021 - 7 Ns 1622 Js 25245/17
Ulrich Kutschera
- VG Gelsenkirchen, 04.11.2015 - 1 K 515/15
Verbot der Führung der Dienstgeschäfte; zwingende dienstliche Gründe; …
- OLG Schleswig, 03.07.2020 - 1 OLG 4 Ss 105/19
Zur Strafbarkeit provozierender ausländerfeindlicher Äußerungen im Internet
- BVerwG, 01.07.2020 - 2 WD 15.19
Bundeskanzler; Ehrverletzungen von Kameraden; Einstellung des Verfahrens; …
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2016 - 3 Sa 387/16
Außerordentliche Kündigung - Volksverhetzung - Beleidigung - Facebook
- BGH, 16.05.2012 - 3 StR 33/12
Rechtsfehlerhafte Nichterörterung der Einsichtsfähigkeit des Angeklagten trotz …
- VGH Bayern, 15.01.2018 - 21 CS 17.1519
Widerruf der Waffenbesitzkarte und des kleinen Waffenscheins
- VG Frankfurt/Main, 21.03.2024 - 5 L 940/24
Beschränkung einer Versammlung mit dem Thema "From the river to the sea - …
- VG Frankfurt/Main, 21.03.2024 - 5 L 973/24
Versammlungsbeschränkung hinsichtlich der Parolen "From the river to the sea" und …
- BVerfG, 16.06.2022 - 2 BvR 784/21
Verfassungsbeschwerde gegen die Untersagung eines Besuchs des inhaftierten …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2019 - 20 B 922/18
Widerruf der luftverkehrsrechtlichen Zuverlässigkeitsfeststellung einer Person …
- BVerfG, 15.10.2015 - 2 BvR 624/12
Erledigung einer Verfassungsbeschwerde durch den Tod der Beschwerdeführerin
- VG Frankfurt/Main, 22.03.2024 - 5 L 985/24
Teilnahmeuntersagung des Versammlungsleiters an einer Versammlung rechtswidrig
- OLG Schleswig, 26.02.2020 - 9 U 125/19
Löschung von Beiträgen oder Sperren des Nutzerkontos wegen Verstoßes gegen …
- BVerwG, 21.05.2014 - 6 B 24.14
Vereinsverbot; aktiv kämpferisches Untergraben der verfassungsmäßigen Ordnung; …
- LG München I, 03.01.2024 - 29 Qs 27/23
Anfangsverdacht der Billigung von Straftaten im Zusammenhang mit dem Angriff der …
- OVG Bremen, 10.05.2023 - 2 B 298/22
Recht der Landesbeamten - Anhörung; Bemessung Disziplinarmaßnahme; …
- VerfGH Bayern, 16.01.2018 - 52-VI-15
Rechtsnachfolge im Verfassungsbeschwerdeverfahren
- BVerfG, 24.10.2017 - 1 BvR 1312/16
Folgen des Todes des Beschwerdeführers für ein anhängiges …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2015 - 19 A 3039/11
Verharmlosung der Gewalt- und Willkürherrschaft des NS-Regimes in einer …
- BVerfG, 19.06.2023 - 1 BvR 932/22
Unzulässige Verfassungsbeschwerde einer zwischenzeitlich verstorbenen …
- OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2023 - 11 L 2/21
Aberkennung des Ruhegehalts wegen Landtagskandidatur für die NPD
- BVerfG, 23.06.2021 - 2 BvE 1/17
Antrag der NPD auf Ablehnung des Richters Huber als unbegründet zurückgewiesen
- LG Frankenthal, 08.09.2020 - 6 O 238/19
Zulässigkeit der Sperrung eines Nutzer-Accounts durch den Betreiber eines …
- VerfGH Saarland, 16.12.2020 - Lv 1/20
Verfassungsbeschwerde gegen eine strafgerichtliche Verurteilung wegen …
- VerfG Brandenburg, 17.12.2009 - VfGBbg 30/09
Zügiges Verfahren; Erledigung; Ministerium; Präsidium
- VG München, 09.11.2015 - M 7 S 15.4952
Zeitliche Verlegung einer Versammlung; am 9. November
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.02.2021 - 3 Sa 249/20
Außerordentliche Kündigung - menschenverachtende Äußerung - Zeugenbeweis
- VerfG Brandenburg, 25.05.2016 - VfGBbg 51/15
Die institutionelle Garantie der Hochschulselbstverwaltung in der …
- VG Freiburg, 27.09.2017 - 1 K 3529/16
Verbot des Verteilens eines Flugblatts bei einer angemeldeten Versammlung: …
- VG Gießen, 06.12.2010 - 9 K 1949/10
Auflösung einer Versammlung
- VG Hamburg, 02.07.2017 - 75 G 8/17
Erfolgloser Eilantrag gegen eine erneute teilweise Untersagungsverfügung …
- VerfGH Sachsen, 03.12.2010 - 12-I-10
Ordnungsruf verletzt Antragsteller in seinen Rechten aus Art. 39 Abs.3 SächsVerf
- BVerfG, 10.08.2009 - 1 BvQ 34/09
Verbot der Versammlung in Wunsiedel am 22. August 2009 bleibt aufrechterhalten
- BVerwG, 08.05.2023 - 2 WDB 13.22
Leugnung und Verharmlosung des Holocaust
- BVerwG, 01.12.2022 - 2 WD 1.22
Entfernung eines Soldaten aus dem Dienstverhältnis wegen Verletzung der …
- VerfGH Bayern, 11.11.2021 - 71-VI-20
Erledigung einer Verfassungsbeschwerde nach Tod des Beschwerdeführers
- OVG Sachsen, 08.03.2021 - 6 A 1268/18
Gewerbeuntersagung; Antrag auf Zulassung der Berufung; Volksverhetzung; …
- BVerwG, 10.09.2018 - 6 B 134.18
Beweisantrag; Bindungswirkung der Wahrunterstellung; Gebot der …
- BVerfG, 31.05.2022 - 1 BvR 564/19
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Nennung in Verfassungsschutzberichten
- VGH Bayern, 08.10.2014 - 10 ZB 12.2742
Befristung der Ausweisung eines Unionsbürgers; ernstliche Zweifel an der …
- AG Köln, 17.09.2012 - 523 Ds 86/12
Markus Beisicht
- BVerfG, 11.11.2019 - 2 BvR 82/19
Erledigung der Verfahren nach Tod des Beschwerdeführers
- LG Frankfurt/Main, 26.01.2018 - 3 O 8/17
Entlastungsbeschluss ffür Komplementärin, Reichweite des Ermessens der …
- BVerfG, 20.09.2016 - 1 BvR 1387/15
Verfassungsbeschwerden gegen das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 nicht zur …
- VG München, 06.04.2016 - M 7 K 15.200
Nutzung einer ehemaligen Kirche als öffentliche Einrichtung zu …
- VGH Bayern, 26.02.2010 - 10 CS 10.412
Versammlung in Augsburg darf stattfinden
- BVerfG, 30.09.2022 - 1 BvR 922/21
Durch den Tod des Beschwerdeführers erledigte Verfassungsbeschwerde
- OLG München, 01.12.2009 - 5St RR 295/09
Strafverfahren wegen Beleidigung: Polemische und überzogene Äußerungen im Rahmen …
- VGH Bayern, 03.12.2010 - 10 ZB 10.147
Rechtsmittel gegen Zulassung des "Heldengedenktags" 2008 erfolglos
- VG Gelsenkirchen, 08.03.2023 - 15 L 230/23
Zugang, kommunale Einrichtung, Verschaffungsanspruch, Einwirkungsanspruch, …
- BVerwG, 04.11.2021 - 2 WD 25.20
Disziplinarmaßnahme bei Aufbewahren einer Hakenkreuz-Tasse in einer Kaserne
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.10.2021 - 3 Sa 104/21
Außerordentliche Kündigung wegen grober Beleidigung des Vorgesetzten - …
- VG Hamburg, 27.06.2017 - 16 E 6288/17
Erfolgloser Eilantrag hinsichtlich der Demonstration "Solidarische Oase …
- VG Augsburg, 24.02.2010 - Au 1 S 10.287
Versammlungsverbot; einstweiliger Rechtsschutz; Orte mit erinnerndem Sinngehalt …
- BVerwG, 02.09.2022 - 2 WDB 6.22
Teilweise begründete Beschwerde gegen truppendienstrichterliche …
- LG Köln, 29.04.2014 - 155 Ns 155/12
Markus Beisicht
- VG Stuttgart, 21.04.2022 - 7 K 3169/21
Anspruch auf Verlinkung auf einer kommunalen Webseite; gemeinnütziger Verein; …
- OVG Saarland, 18.06.2015 - 1 A 330/14
Zur Zulässigkeit von Beschränkungen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit
- VG Gelsenkirchen, 18.05.2010 - 14 K 5459/08
Auflage, Bestimmtheit, Fahnen, NPD, Nazijargon, öffentliche Sicherheit, …
- VG Hamburg, 01.07.2017 - 75 G 3/17
Überwiegend erfolgreicher Eilantrag hinsichtlich eines Protestcamps im Elbpark …
- BVerfG, 31.03.2017 - 1 BvR 290/17
Erledigung der Verfassungsbeschwerde durch den Tod des Beschwerdeführers
- VG Karlsruhe, 23.05.2013 - 3 K 1245/13
Versammlungsrecht: Anforderungen an den Versammlungsleiter
- LG Berlin, 26.11.2019 - 27 O 433/19
Auskunftsanspruch einer Grünen-Politikerin gegen Twitter
- VG Augsburg, 07.03.2024 - Au 8 S 24.577
Vorläufiger Rechtsschutz, Versammlung in der Innenstadt, Gefahrenprognose, …
- VG Frankfurt/Main, 07.09.2023 - 5 L 2671/23
Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung bei Mitgliedern der Vereinigung >AG-GGG …
- BVerwG, 29.01.2019 - 2 WDB 1.18
Bindungsumfang der Anschuldigungsschrift; Dienstgradverlust auf andere Weise; …
- OVG Sachsen-Anhalt, 25.02.2016 - 4 M 222/15
Bedeutung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung für die Beurteilung …
- VGH Bayern, 29.07.2009 - 10 CS 09.1604
Heß-Gedenkveranstaltung in Wunsiedel bleibt verboten
- VerfGH Sachsen, 01.08.2019 - 100-III-18
Konkrete Normenkontrolle; unzulässige Vorlage mangels Entscheidungserheblichkeit
- OLG Hamburg, 10.05.2016 - 1 Rev 70/15
Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Uniformverbot: Öffentliches Tragen eines …
- VG München, 07.05.2018 - M 7 S 18.970
Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnis wegen Nähe zur sog. "Reichsbürgerbewegung"
- VG München, 02.03.2018 - M 7 S 17.3913
Waffenrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung bei Reichsbürgerbewegung
- TDG Süd, 22.07.2021 - S 7 GL 3/20
Teilweise erfolgreiche Klage gegen Disziplinarmaßnahmen (vorläufige …
- VGH Bayern, 06.02.2014 - 8 ZB 12.2096
Zur Unzulässigkeit eines "Gedenkgottesdienstes" für Rudolf Heß im öffentlichen …
- AG Meldorf, 18.05.2010 - 81 C 305/10
Videoüberwachung vor Gerichtsgebäuden
- OLG Rostock, 20.12.2023 - 20 ORs 53/23
Beschimpfung eines Bekenntnisses: Bedeutung der Meinungsfreiheit bei Äußerungen …
- VGH Bayern, 28.07.2022 - 24 ZB 22.451
Erfolgloser Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung in einem …
- VG Düsseldorf, 12.04.2013 - 22 K 9174/10
Anspruch einer Wählervereinigung auf Unterlassung der Verbreitung von …
- VG Frankfurt/Main, 15.05.2021 - 5 L 1386/21
Kein Verbot der Nakba-Demonstration in Frankfurt am Main
- VG Gelsenkirchen, 23.10.2018 - 14 K 12547/17
Auflage Fackeln Verbot Versammlung Nationalsozialismus Einschüchterung Ordnung …
- VG Hamburg, 03.07.2017 - 5 E 6475/17
Erfolgloser Eilantrag hinsichtlich der Versammlung "Neoliberalismus ins Museum"
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2013 - 5 B 1335/13
Durchführung einer Versammlung "Kein Asyl in Neumühl" am Gedenktag für die Opfer …
- VG Schleswig, 27.03.2012 - 3 B 39/12
Eilantrag gegen Demonstrationsverbot am 31.03.2012 in Lübeck eingegangen
- LG Heidelberg, 31.07.2020 - 4 O 16/20
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Äußerungen über ein …
- VG München, 26.04.2018 - M 10 K 17.238
Kein Eingriff in Wissenschaftsfreiheit durch städtisches Museum als öffentliche …
- LG Magdeburg, 09.08.2017 - 26 Ns 3/17
"Deutschland den Deutschen, Ausländer raus"
- BVerfG, 24.05.2019 - 2 BvC 28/19
Feststellung der Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde durch Versterben des …
- VGH Bayern, 17.10.2016 - 10 ZB 16.224
Versammlungsrechtliche Auflage, den Namen Rudolf Heß nicht zu nennen
- Landesberufsgericht für Heilberufe Nordrhein-Westfalen, 17.07.2023 - 36 E 986/21
Sofortige Beschwerde Berufspflichtverletzung Außerberufliches Verhalten …
- AG Erfurt, 04.05.2015 - 830 Js 34947/14
Kollektivbeleidigung von Polizeibeamten: Tragen eines Stoffbeutels mit dem …
- VG Sigmaringen, 14.11.2016 - 4 K 4895/16
Unterrichtsausschluss eines Schülers wegen Holocaustverharmlosung und …
- VG Bayreuth, 24.07.2012 - B 1 K 11.572
Beabsichtigter "Rudolf-Heß-Gedenkgottesdienst"; Erledigung durch Zeitablauf; kein …
- VG Gießen, 20.09.2010 - 9 K 1059/10
Verhinderung eines Aufzugs
- VG Arnsberg, 14.02.2023 - 6 L 159/23
- BVerfG, 20.05.2021 - 2 BvC 28/19
Wahlprüfungsbeschwerde durch den Tod des Beschwerdeführers erledigt
- VG Gelsenkirchen, 08.11.2012 - 14 L 1362/12
Verbot von Fackeln bei NPD-Kundgebung am 9. November in Essen bestätigt
- VGH Bayern, 03.09.2012 - 10 ZB 11.2153
Versammlungsverbot; Fortsetzungsfeststellungsklage; Darlegungslast; mehrere …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2011 - 5 B 1351/11
Rechtmäßigkeit der Untersagung einer Kundgebung durch Personen aus dem Umfeld …
- OVG Sachsen, 25.11.2022 - 6 A 33/21
Antrag auf Zulassung der Berufung; Widerruf von Waffenbesitzkarten; …
- VG Hamburg, 30.06.2017 - 7 E 6480/17
Erfolgloser Eilantrag hinsichtlich der Demonstration "Gutes Leben für alle statt …
- VG Augsburg, 03.09.2013 - Au 1 S 13.1318
Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes; Beschränkung einer …
- AG Paderborn, 07.08.2019 - 51 C 173/19
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2011 - 5 A 2766/09
Erfordernis eines eigenen Unterkapitels und farblicher Abhebung vom restlichen …
- VG Gießen, 16.04.2010 - 9 L 867/10
Versammlungsbehördliche Auflagen
- VG Berlin, 01.03.2018 - 26 K 158.16
Widerruf eines Lehrauftrags wegen angeblicher Lehrauftragsverletzung; Religiöse …
- VG Berlin, 01.03.2018 - 26 K 159.16
Widerruf eines Lehrauftrags wegen angeblicher Lehrauftragsverletzung; Darstellung …
- VG Köln, 20.01.2011 - 20 K 5565/09
Zulässigkeit der Versammlung "Eidbruch ist keine Heldentat! Ruhm und Ehre dem …
- VG Ansbach, 07.08.2018 - AN 16 K 17.00561
Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis
- VG Bayreuth, 15.11.2013 - B 1 S 13.821
Versammlungsrechtliche Auflagen; Untersagung der Bezugnahme auf Rudolf Heß; …
- VG Berlin, 24.08.2018 - 72 K 3.18
Verweigerung der Zustimmung des Personalrates zu einer geplanten Zuweisung eines …