Rechtsprechung
   LSG Bayern, 12.07.2017 - L 2 U 100/11   

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https://dejure.org/2017,49382
LSG Bayern, 12.07.2017 - L 2 U 100/11 (https://dejure.org/2017,49382)
LSG Bayern, Entscheidung vom 12.07.2017 - L 2 U 100/11 (https://dejure.org/2017,49382)
LSG Bayern, Entscheidung vom 12. Juli 2017 - L 2 U 100/11 (https://dejure.org/2017,49382)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Verletztenrente in der gesetzlichen Unfallversicherung; Zulässigkeit einer auflösenden Bedingung in einem Bewilligungsbescheid

  • rewis.io

    Zu den Voraussetzungen einer auflösenden Bedingung bei Stützrententatbeständen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 56 ; SGB X § 32 ; SGB X § 33
    Auflösende Bedingung; Nebenbestimmung; Stützrente; Verletztenrente; Rente; Schmerzen; Versicherungsfall; Verletzung; Folgen des Arbeitsunfalls; Minderung

  • rechtsportal.de

    Verletztenrente für einen Arbeitsunfall

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Verletztenrente in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Jena, 17.07.2012 - 2 U 452/12
    Auszug aus LSG Bayern, 12.07.2017 - L 2 U 100/11
    Die Berufung gegen den klageabweisenden Gerichtsbescheid des SG unter dem Az. L 2 U 452/12 ist mit Urteil vom 12.07.2017 zurückgewiesen worden.

    Hinsichtlich weiterer Einzelheiten wird auf die beigezogenen Akten der Beklagten, auch zum Arbeitsunfall vom 19.06.1980, des SG unter den Az. S 5 U 253/08, S 5 U 310/11, S 5 U 40/30 und S 13 R 118/05, die Akten des LSG unter den Az. L 3 U 129/06, L 3 U 77/10 B PKH, L 2 U 100/11 und L 2 U 452/12, die Schwerbehindertenakte des Klägers des Zentrum Bayern Familie und Soziales und die beigezogenen Unterlagen der Deutschen Rentenversicherung Schwaben Bezug genommen, deren wesentlicher Inhalt Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen ist.

    Der Kläger hat aber über den 31.07.2011 hinaus Anspruch auf Zahlung von Verletztenrente nach einer MdE von 10 v.H. wegen seines Arbeitsunfalls vom 04.03.1975, obwohl - wie das Berufungsverfahren unter dem Az. L 2 U 452/12 ergeben hat - der Arbeitsunfall des Klägers vom 19.06.1980 in diesem Zeitraum keine MdE von 10 v.H. mehr bedingt und damit kein Stützrententatbestand mehr ersichtlich ist.

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Bayern, 12.07.2017 - L 2 U 100/11
    Welche Ursache wesentlich ist, muss aus der Auffassung des praktischen Lebens über die besondere Beziehung der Ursache zum Eintritt des Erfolgs abgeleitet werden (vgl. BSG, Urteil vom 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R - Juris RdNr. 12) sowie auf Basis des aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstandes über die Möglichkeit von Ursachenzusammenhängen zwischen bestimmten Ereignissen und der Entstehung bestimmter Krankheiten (vgl. BSG, Urteil vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R - Juris RdNr. 17).

    Gesichtspunkte für die Beurteilung sind neben der versicherten Ursache als solcher, einschließlich Art und Ausmaß der Einwirkung, u.a. die konkurrierende Ursache (nach Art und Ausmaß), der zeitliche Ablauf des Geschehens, das Verhalten des Verletzten nach dem Unfall, Befunde und Diagnosen des erstbehandelnden Arztes sowie die gesamte Krankengeschichte (vgl. BSG, Urteil vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R - Juris RdNr. 16).

    Eine Ursache, die zwar naturwissenschaftlich ursächlich ist, aber nicht als "wesentlich" anzusehen ist, kann auch als "Gelegenheitsursache" oder Auslöser bezeichnet werden (vgl. BSG, Urteil vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R - Juris RdNr. 15 m.w.N.).

  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis -

    Auszug aus LSG Bayern, 12.07.2017 - L 2 U 100/11
    Für die erforderliche Kausalität zwischen Unfallereignis und Gesundheitserstschaden sowie zwischen Gesundheits(erst) schaden und weiteren Gesundheitsschäden gilt die Theorie der wesentlichen Bedingung (vgl. BSG, Urteil vom 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R - Juris RdNr. 12), die auf der naturwissenschaftlich-philosophischen Bedingungstheorie beruht.

    Welche Ursache wesentlich ist, muss aus der Auffassung des praktischen Lebens über die besondere Beziehung der Ursache zum Eintritt des Erfolgs abgeleitet werden (vgl. BSG, Urteil vom 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R - Juris RdNr. 12) sowie auf Basis des aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstandes über die Möglichkeit von Ursachenzusammenhängen zwischen bestimmten Ereignissen und der Entstehung bestimmter Krankheiten (vgl. BSG, Urteil vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R - Juris RdNr. 17).

  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 25/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bewertung - Berücksichtigung von nicht

    Auszug aus LSG Bayern, 12.07.2017 - L 2 U 100/11
    Die Bemessung des Grades der MdE ist eine Tatsachenfeststellung, die das Gericht gemäß § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG nach seiner freien aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung trifft (vgl. BSG, Urteil vom 05.09.2006 - B 2 U 25/05 - Juris RdNr. 10).

    Ärztliche Meinungsäußerungen darüber, inwieweit derartige Beeinträchtigungen sich auf die Erwerbsfähigkeit auswirken, sind eine wichtige Grundlage für die richterliche Schätzung der MdE, vor allem soweit sie den Umfang der Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Fähigkeiten des Verletzten durch die Unfallfolgen betreffen (vgl. BSG, Urteil vom 05.09.2006 - B 2 U 25/05 R - Juris RdNr. 10).

  • SG Augsburg, 08.02.2011 - S 5 U 253/08
    Auszug aus LSG Bayern, 12.07.2017 - L 2 U 100/11
    Dagegen hat der Kläger am 01.09.2008 Klage (Az. S 5 U 253/08) beim Sozialgericht Augsburg (SG) erhoben und Anspruch auf Verletztenrente nach einer MdE von 20 v.H. geltend gemacht, da auch der LWK-Bruch Unfallfolge sei.

    Hinsichtlich weiterer Einzelheiten wird auf die beigezogenen Akten der Beklagten, auch zum Arbeitsunfall vom 19.06.1980, des SG unter den Az. S 5 U 253/08, S 5 U 310/11, S 5 U 40/30 und S 13 R 118/05, die Akten des LSG unter den Az. L 3 U 129/06, L 3 U 77/10 B PKH, L 2 U 100/11 und L 2 U 452/12, die Schwerbehindertenakte des Klägers des Zentrum Bayern Familie und Soziales und die beigezogenen Unterlagen der Deutschen Rentenversicherung Schwaben Bezug genommen, deren wesentlicher Inhalt Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen ist.

  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 20/01 R

    Zulassung - vertragspsychotherapeutische bzw vertragsärztliche Versorgung -

    Auszug aus LSG Bayern, 12.07.2017 - L 2 U 100/11
    Die Anfechtungsklage des Klägers ist daher hinsichtlich der im Tenor des Bescheides vom 20.10.2009 enthaltenen rechtswidrigen Nebenbestimmung begründet (vgl. zur isolierten Anfechtbarkeit unselbstständiger Nebenbestimmungen bei gebundenem Haupt-Verwaltungsakt Schütze, in: von Wulffen, Kommentar zum SGB X, 8. Auflage, zu § 32 RdNr. 35 ff.; BSG, Urteil vom 30.01.2002 - B 6 KA 20/01 R - Juris RdNr. 20).
  • BSG, 28.06.1990 - 4 RA 57/89

    Êndgültiger Verwaltungsakt beim Rechtsanspruch auf Geldleistungen, Gewährung

    Auszug aus LSG Bayern, 12.07.2017 - L 2 U 100/11
    Ebenso wie der Verwaltungsakt selbst müssen aber auch die Nebenbestimmungen gemäß § 32 SGB X hinreichend bestimmt sein (vgl. Mutschler, in: Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, 95. EL, zu § 32 SGB X RdNr. 9; Schütze in von Wulffen, Kommentar zum SGB X, 8. Auflage, zu § 32 SGB X RdNr. 32; vgl. BSG, Urteil vom 28.06.1990 - 4 RA 57/89 - Juris): Dazu gehört, dass das mögliche Ereignis selbst hinreichend bestimmt sein muss, damit erkennbar ist, von welchen Umständen die Geltung der Hauptregelung abhängt (vgl. Mutschler, a.a.O., RdNr. 15) und wann die auflösende Bedingung eintritt.
  • BSG, 25.06.1998 - B 7 AL 126/95 R

    Aufhebung der Bewilligung und Rückforderung von Wintergeld und Schlechtwettergeld

    Auszug aus LSG Bayern, 12.07.2017 - L 2 U 100/11
    Unklarheiten gehen zu Lasten der Behörde, der es grundsätzlich obliegt, klar, bestimmt, verständlich und widerspruchsfrei zu entscheiden (vgl. BSG, Urteil vom 25.06.1998 - B 7 AL 126/95 R - Juris RdNr. 34).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.11.2011 - L 10 U 5645/09

    Gesetzliche Unfallversicherung - Entziehung einer Verletztenrente/Stützrente -

    Auszug aus LSG Bayern, 12.07.2017 - L 2 U 100/11
    Gegen eine wirksame auflösende Bedingung spricht bereits, dass aus Sicht eines objektiven Empfängers keine wirksame Regelung für den Fall getroffen wird, dass die Erwerbsfähigkeit wegen eines anderen Versicherungsfalls nicht (mehr) um mindestens 10 v.H. gemindert ist (vgl. hierzu LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.11.2011 - L 10 U 5645/09 - Juris RdNr. 20).
  • BSG, 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - mittelbare Unfallfolge -

    Auszug aus LSG Bayern, 12.07.2017 - L 2 U 100/11
    Unfallfolgen sind die Gesundheitsschäden, die wesentlich durch den Gesundheitserstschaden des Versicherungsfalls verursacht wurden oder die nach besonderen Zurechnungsnormen wie § 11 SGB VII dem Gesundheitserstschaden bzw. dem Versicherungsfall zugerechnet werden (vgl. BSG, Urteil vom 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R - Juris).
  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 14/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bestimmung - Berufskrankheit -

  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallmechanismus -

  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 24/00 R

    Berufskrankheit - MdE-Bewertung - allgemeiner Erfahrungssatz - Richtwert -

  • BSG, 19.08.2003 - B 2 U 50/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - mehrere Arbeitsunfälle -

  • BSG, 30.06.1960 - 2 RU 86/56
  • OLG Brandenburg, 09.03.2011 - 3 U 77/10

    BGB-Außengesellschaft: Vermieterstellung bei Wechsel im Gesellschafterbestand

  • SG Bayreuth, 26.03.2020 - S 4 U 145/14

    Streit um Anerkennung einer Lendenwirbelsäulenerkrankung als Berufskrankheit

    So hat das Bayerische Landessozialgericht (Urteil vom 12. Juli 2017 - L 2 U 100/11 -, Rn. 87) eine solche bei möglicher Seitneigung um 30°, Drehung um 50°, Finger-Boden-Abstand von 30 cm, Zeichen nach Ott von 30 zu 31 cm und lumbalem Schober von 10 zu 14 cm angenommen.
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Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 26.04.2012 - L 2 U 100/11   

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https://dejure.org/2012,6039
LSG Berlin-Brandenburg, 26.04.2012 - L 2 U 100/11 (https://dejure.org/2012,6039)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.04.2012 - L 2 U 100/11 (https://dejure.org/2012,6039)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. April 2012 - L 2 U 100/11 (https://dejure.org/2012,6039)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 8 Abs 1 SGB 7, § 56 SGB 7
    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - psychischer Schaden - Posttraumatische Belastungsstörung - Vorschaden - MdE-Bewertung - Funktionsbeeinträchtigung - Berücksichtigung einer MdE unter 10 vH - Verursachungsbeiträge mehrerer früherer Arbeitsunfälle/ ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 5 SGB 7, § 8 SGB 7
    Arbeitsunfall - Raubüberfälle - Posttraumatische Belastungsstörung - Versursachungsbeiträge mehrerer Raubüberfälle - Vorschaden - MdE-Bewertung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Arbeitsunfall - Posttraumatische Belastungsstörung - Verursachungsbeiträge mehrerer Raubüberfälle - Vorschaden - MdE-Bewertung

  • Wolters Kluwer

    Bewertung der MdE in der gesetzlichen Unfallversicherung nach mehreren Arbeitsunfällen durch Raubüberfälle mit posttraumatischer Belastungsstörung

  • rabüro.de

    Zur MdE-Bewertung eines Versicherten, der im Verlaufe seines Arbeitslebens mehrere Arbeitsunfälle erlitten hat

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Versichertenrente - Höhe der MdE - psychische Störungen (PTBS) - 4 Raubüberfälle auf Verkäuferin - MdE-Bewertung bei mehreren, dasselbe Organ betreffenden Unfällen - Vorschaden - Erhöhung der MdE

  • rechtsportal.de

    SGB VII § 5; SGB VII § 8
    Bewertung der MdE in der gesetzlichen Unfallversicherung nach mehreren Arbeitsunfällen durch Raubüberfälle mit posttraumatischer Belastungsstörung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 25/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bewertung - Berücksichtigung von nicht

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.04.2012 - L 2 U 100/11
    Denn nach ständiger Rechtsprechung des BSG (vgl. BSG, Urteil vom 5. September 2006, B 2 U 25/05 R, zitiert nach juris) ist der Versicherte bei der Bewertung der Funktionsbeeinträchtigungen zur MdE-Bildung in dem Zustand versichert, in dem er sich befand.
  • BSG, 19.08.2003 - B 2 U 50/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - mehrere Arbeitsunfälle -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.04.2012 - L 2 U 100/11
    Denn das Bundessozialgericht (BSG) hat im Urteil vom 19. August 2003 (B 2 U 50/02 R, zitiert nach juris) unter Bezugnahme auf Rechtsprechung und Literatur darauf hingewiesen, dass es einhellige Meinung sei, dass Gesundheitsschäden, die auf mehreren Arbeitsunfällen beruhten, jeweils getrennt zu beurteilen seien und die Bildung einer Gesamt-MdE insoweit nicht in Betracht komme, auch wenn durch mehrere Unfälle dasselbe Organ betroffen worden sei.
  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 16/00 R

    Berufskrankheit - Tatbestandsmerkmal - arbeitstechnische Voraussetzung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.04.2012 - L 2 U 100/11
    Dabei müssen die versicherte Tätigkeit, der Arbeitsunfall und die Gesundheitsschädigung im Sinne des Vollbeweises - also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit - nachgewiesen werden, während für den ursächlichen Zusammenhang als Voraussetzung für die Entschädigungspflicht, der nach der auch sonst im Sozialrecht geltenden Lehre von der wesentlichen Bedingung zu bestimmen ist, grundsätzlich die hinreichende Wahrscheinlichkeit - nicht allerdings die bloße Möglichkeit- ausreicht (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BSG, Urteil vom 2. Mai 2001, Az.: B 2 U 16/00 R = SozR 3-2200 § 551 Reichsversicherungsordnung Nr. 16 m.w.N.).
  • BSG, 06.04.1989 - 2 RU 69/87

    Fahrunsicherheit - Fahruntüchtigkeit - Wegeunfall - Heimweg - Arbeitsunfall

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.04.2012 - L 2 U 100/11
    Eine solche Wahrscheinlichkeit ist anzunehmen, wenn nach vernünftiger Abwägung aller Umstände den für den Zusammenhang sprechenden Faktoren ein deutliches Übergewicht zukommt, so dass die richterliche Überzeugung hierauf gestützt werden kann (BSG, Urteil vom 6. April 1989, Az.: 2 RU 69/87 zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 08.12.2011 - 2 U 100/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,26575
OLG Naumburg, 08.12.2011 - 2 U 100/11 (https://dejure.org/2011,26575)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 08.12.2011 - 2 U 100/11 (https://dejure.org/2011,26575)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 08. Dezember 2011 - 2 U 100/11 (https://dejure.org/2011,26575)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 1 Abs 2 EEG 2009, § 6 Abs 1 Nr 1 Buchst a EEG 2009, § 12 Abs 5 EEG 2004, § 16 Abs 1 EEG 2009, § 16 Abs 6 EEG 2009
    Erneuerbare Energien: Isolierte Geltendmachung eines Vergütungsanspruchs im einstweiligen Verfügungsverfahren; Widerlegung der gesetzlichen Vermutung des Verfügungsgrundes

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung von Ansprüchen eines Anlagenbetreibers im einstweiligen Verfügungsverfahren; Zulässigkeit einer Leistungsverfügung; Pflicht eines Anlagenbetreibers zur Installation von Einrichtungen des Netzsicherheitsmanagements

  • Clearingstelle EEG

    EEG 2009 § 5,§ 6,§ 7 u. § 13; EEG 2009 § 16 u. § 18,§ 20,§ 21, § 60; EEG 2009 § 23; EEG 2009 § 59; EEG 2009 § 66
    Keine Vergütung im Wege des einstweiligen Rechtschutzes bei Fehlen einer Einrichtung i.S.d. § 6 EEG 2009

  • rechtsportal.de

    EEG 2009 § 59
    Geltendmachung von Ansprüchen des Anlagenbetreibers im einstweiligen Verfügungsverfahren; Zulässigkeit einer Leistungsverfügung; Pflicht des Anlagenbetreibers zur Installierung von Einrichtungen des Netzsicherheitsmanagements

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 198
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.10.2008 - VIII ZB 28/08

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Verfahrens auf Bewilligung einer

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.12.2011 - 2 U 100/11
    Die Erledigungserklärung setzt zu ihrer Wirksamkeit zunächst die Zulässigkeit der Berufung voraus (vgl. BGH, Beschluss v. 28.10.2008, VIII ZB 28/08, NJW-RR 2009, 422 ).
  • LG Frankfurt/Oder, 30.12.2004 - 12 O 590/04

    Anforderungen an eine Leistungsverfügung; Feststellungsanträge als Gegenstand

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.12.2011 - 2 U 100/11
    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall von demjenigen, in dem der Wegfall der Vergütung auf ein Verhalten des Anlagenbetreibers zurückzuführen ist ( so LG Frankfurt/Oder, Urteil v. 10.12.2004, 12 O 590/04, ZNER 2005, 175: Durchführung einer Testphase mit Ersatzbrennstoffen ).
  • LG Frankfurt/Oder, 05.08.2005 - 12 O 299/05

    Leistungsverfügung auf vorläufigen Anschluss einer Windkraftanlage, Stromabnahme

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.12.2011 - 2 U 100/11
    (2) Ebenso zeigt die weitere Ergänzung der Regelung, nämlich in zeitlicher Hinsicht, dass es möglich sein soll, den einstweiligen Rechtsschutz schon besonders frühzeitig in Anspruch zu nehmen ("... bereits vor Errichtung der Anlage ...", vgl. auch Gesetzesbegründung BT-Drs. 16/81148 S. 74 rechte Spalte 2. Absatz; in Reaktion z. Bsp. auf LG Frankfurt/Oder, Urteil v. 05.08.2005, 12 O 299/05).
  • LG Neuruppin, 27.02.2009 - 3 O 30/09
    Auszug aus OLG Naumburg, 08.12.2011 - 2 U 100/11
    (1) Die in der Rechtsprechung der mit der Auslegung von § 12 Abs. 5 EEG 2004 befassten Gerichte bzw. in der einschlägigen Kommentarliteratur z.T. vorgenommene Unterscheidung danach, ob Gegenstand der Leistungsverfügung ein Anspruch auf Grundvergütung oder ein Anspruch auf Zusatzvergütungen (vgl. LG Gera, Urteil v. 11.04.2005, 3 HK O 46/05; Lehnert, a.a.O., § 59 Rn. 15) bzw. ein Anspruch auf Anerkennung günstigerer Vergütungsbemessungskriterien (selbständige oder modulare Anlage, so LG Braunschweig, Urteil v. 31.03.2009, 8 O 117/09; LG Potsdam, Beschluss v. 19.03.2009, 3 O 89/09; LG Neuruppin, Urteil v. 27.02.2009, 3 O 30/09, RdE 2009, 301; LG Stralsund, Urteil v. 07.04.2009, 4 O 44/09 in Abweichung zum vorangegangenen Beschluss in selber Sache ; auch LG Berlin, Beschluss v. 23.02.2009, 21 O 73/09), erscheint zwar sehr häufig im Ergebnis, nicht jedoch im Hinblick auf die Begründung überzeugend.
  • LG Stralsund, 07.04.2009 - 4 O 44/09
    Auszug aus OLG Naumburg, 08.12.2011 - 2 U 100/11
    (1) Die in der Rechtsprechung der mit der Auslegung von § 12 Abs. 5 EEG 2004 befassten Gerichte bzw. in der einschlägigen Kommentarliteratur z.T. vorgenommene Unterscheidung danach, ob Gegenstand der Leistungsverfügung ein Anspruch auf Grundvergütung oder ein Anspruch auf Zusatzvergütungen (vgl. LG Gera, Urteil v. 11.04.2005, 3 HK O 46/05; Lehnert, a.a.O., § 59 Rn. 15) bzw. ein Anspruch auf Anerkennung günstigerer Vergütungsbemessungskriterien (selbständige oder modulare Anlage, so LG Braunschweig, Urteil v. 31.03.2009, 8 O 117/09; LG Potsdam, Beschluss v. 19.03.2009, 3 O 89/09; LG Neuruppin, Urteil v. 27.02.2009, 3 O 30/09, RdE 2009, 301; LG Stralsund, Urteil v. 07.04.2009, 4 O 44/09 in Abweichung zum vorangegangenen Beschluss in selber Sache ; auch LG Berlin, Beschluss v. 23.02.2009, 21 O 73/09), erscheint zwar sehr häufig im Ergebnis, nicht jedoch im Hinblick auf die Begründung überzeugend.
  • LG Braunschweig, 31.03.2009 - 8 O 117/09
    Auszug aus OLG Naumburg, 08.12.2011 - 2 U 100/11
    (1) Die in der Rechtsprechung der mit der Auslegung von § 12 Abs. 5 EEG 2004 befassten Gerichte bzw. in der einschlägigen Kommentarliteratur z.T. vorgenommene Unterscheidung danach, ob Gegenstand der Leistungsverfügung ein Anspruch auf Grundvergütung oder ein Anspruch auf Zusatzvergütungen (vgl. LG Gera, Urteil v. 11.04.2005, 3 HK O 46/05; Lehnert, a.a.O., § 59 Rn. 15) bzw. ein Anspruch auf Anerkennung günstigerer Vergütungsbemessungskriterien (selbständige oder modulare Anlage, so LG Braunschweig, Urteil v. 31.03.2009, 8 O 117/09; LG Potsdam, Beschluss v. 19.03.2009, 3 O 89/09; LG Neuruppin, Urteil v. 27.02.2009, 3 O 30/09, RdE 2009, 301; LG Stralsund, Urteil v. 07.04.2009, 4 O 44/09 in Abweichung zum vorangegangenen Beschluss in selber Sache ; auch LG Berlin, Beschluss v. 23.02.2009, 21 O 73/09), erscheint zwar sehr häufig im Ergebnis, nicht jedoch im Hinblick auf die Begründung überzeugend.
  • LG Potsdam, 19.03.2009 - 3 O 89/09
    Auszug aus OLG Naumburg, 08.12.2011 - 2 U 100/11
    (1) Die in der Rechtsprechung der mit der Auslegung von § 12 Abs. 5 EEG 2004 befassten Gerichte bzw. in der einschlägigen Kommentarliteratur z.T. vorgenommene Unterscheidung danach, ob Gegenstand der Leistungsverfügung ein Anspruch auf Grundvergütung oder ein Anspruch auf Zusatzvergütungen (vgl. LG Gera, Urteil v. 11.04.2005, 3 HK O 46/05; Lehnert, a.a.O., § 59 Rn. 15) bzw. ein Anspruch auf Anerkennung günstigerer Vergütungsbemessungskriterien (selbständige oder modulare Anlage, so LG Braunschweig, Urteil v. 31.03.2009, 8 O 117/09; LG Potsdam, Beschluss v. 19.03.2009, 3 O 89/09; LG Neuruppin, Urteil v. 27.02.2009, 3 O 30/09, RdE 2009, 301; LG Stralsund, Urteil v. 07.04.2009, 4 O 44/09 in Abweichung zum vorangegangenen Beschluss in selber Sache ; auch LG Berlin, Beschluss v. 23.02.2009, 21 O 73/09), erscheint zwar sehr häufig im Ergebnis, nicht jedoch im Hinblick auf die Begründung überzeugend.
  • LG Berlin, 23.02.2009 - 21 O 73/09
    Auszug aus OLG Naumburg, 08.12.2011 - 2 U 100/11
    (1) Die in der Rechtsprechung der mit der Auslegung von § 12 Abs. 5 EEG 2004 befassten Gerichte bzw. in der einschlägigen Kommentarliteratur z.T. vorgenommene Unterscheidung danach, ob Gegenstand der Leistungsverfügung ein Anspruch auf Grundvergütung oder ein Anspruch auf Zusatzvergütungen (vgl. LG Gera, Urteil v. 11.04.2005, 3 HK O 46/05; Lehnert, a.a.O., § 59 Rn. 15) bzw. ein Anspruch auf Anerkennung günstigerer Vergütungsbemessungskriterien (selbständige oder modulare Anlage, so LG Braunschweig, Urteil v. 31.03.2009, 8 O 117/09; LG Potsdam, Beschluss v. 19.03.2009, 3 O 89/09; LG Neuruppin, Urteil v. 27.02.2009, 3 O 30/09, RdE 2009, 301; LG Stralsund, Urteil v. 07.04.2009, 4 O 44/09 in Abweichung zum vorangegangenen Beschluss in selber Sache ; auch LG Berlin, Beschluss v. 23.02.2009, 21 O 73/09), erscheint zwar sehr häufig im Ergebnis, nicht jedoch im Hinblick auf die Begründung überzeugend.
  • OLG Celle, 04.07.2019 - 13 U 4/19

    Befreiung von der Darlegung und Glaubhaftmachung der Dringlichkeit in einem

    Wie der Senat bereits entschieden hat (Beschluss vom 2. Juli 2019 - 13 W 25/19), erfasst der sachliche Anwendungsbereich des § 83 EEG die Geltendmachung eines isolierten Anspruchs aus dem Katalog des § 83 Abs. 1 EEG in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes auch dann, wenn der Anspruch nicht im Zusammenhang mit der Neuerrichtung bzw. der erstmaligen Inbetriebnahme von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien steht (so auch: OLG Naumburg, Urteil vom 8. Dezember 2011 - 2 U 100/11, juris Rn. 31 ff.; OLG Koblenz, Urteil vom 23. Januar 2013 - 5 U 1276/12, juris Rn. 45; Reich, ER 03/2018, S. 103, 104 f.; Reshöft in Reshöft/Schäfermeier, EEG 2012, § 59 Rn. 7 ff.; Lehnert in: Altrock/Oschmann/Theobald, EEG 2012, § 59 Rn. 19; a.A.: OLG Braunschweig, Beschluss vom 6. Oktober 2015 - 2 U 85/15, juris Rn. 8 f.).

    Vielmehr besteht nur eine widerlegliche tatsächliche Vermutung für das Vorliegen eines Verfügungsgrundes, d.h. der Anlagenbetreiber wird von der Darlegung und Glaubhaftmachung einer Dringlichkeit befreit (Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 08. Dezember 2011 - 2 U 100/11 -, juris Rn. 36 ff.; LG Görlitz, Urteil vom 11. Juni 2012 - 1 O 168/12 EV -, juris Rn. 18; Salje, EEG 2017, § 83 Rn. 18; BerlKommEnR/Hoffman, § 83 Rn. 24ff.; BeckOK EEG/Siegel, EEG 2017 § 83 Rn. 10; Altrock/Oschmann/Theobald, Erneuerbare-Energien-Gesetz, 4. Auflage 2013, § 83 EEG Rn. 27; Düsing/Martinez/Wernsmann, Agrarrecht, EEG § 83 Rn. 4; a.M. Lamy, IR 2016, 38, beck-online).

    Es ist allerdings im Einzelfall zu prüfen, ob nicht konkrete Anhaltspunkte gegen die Dringlichkeit vorliegen (vgl. OLG Naumburg Urt. v. 8.12.2011 - 2 U 100/11, juris Rn. 38).

  • OLG Celle, 02.07.2019 - 13 W 25/19

    Entkräftung eines Verfügungsgrundes durch einen Antragsgegner; Kriterien für die

    aa) Es kann dahinstehen, ob - was in Rechtsprechung und Literatur umstritten ist (vgl. zum Meinungsstreit allgemein: Reich, ER 03/2018, S. 103, 106 f., vorgelegt als Anlage K 13, Bl. 37 ff. d.A.) - im Rahmen der einstweiligen Verfügung nach § 83 Abs. 2 EEG der Verfügungsgrund der Dringlichkeit gänzlich entbehrlich ist (so OLG Düsseldorf, Urteil vom 11. Juli 2012, VI-2 U 6/12 - juris Rn. 17; Reich, a.a.O.; Lamy, IR 2016, 38), oder ob nach dieser Vorschrift lediglich eine widerlegliche Vermutung für das Vorliegen eines Verfügungsgrundes besteht (so OLG Naumburg, Urteil vom 8. Dezember 2011 - 2 U 100/11, juris Rn. 18 ff. sowie Beschluss vom 26. Juli 2013 - 2 W 55/13, juris Rn. 15; Greb/Boewe in: BeckOK EEG, 8. Edition Stand 01.03.2019, § 83 Rn. 10; Salje, a.a.O., § 83 Rn. 18; Tügler in: Frenz/Müggenborg/Cosack/Ekardt, EEG, 4. Aufl., § 83 Rn. 19 ff.; BerlKommEnR/Hoffman, § 83 Rn. 24ff.; BeckOK EEG/Siegel, EEG 2017 § 83 Rn. 10; Düsing/Martinez/Wernsmann, a.a.O., § 83 Rn. 4).

    Nach Auffassung des Senats erfasst der sachliche Anwendungsbereich des § 83 EEG die Geltendmachung eines isolierten Anspruchs aus dem Katalog des § 83 Abs. 1 EEG in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes auch dann, wenn der Anspruch nicht im Zusammenhang mit der Neuerrichtung bzw. der erstmaligen Inbetriebnahme von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien steht (so auch: OLG Naumburg, Urteil vom 8. Dezember 2011 - 2 U 100/11, juris Rn. 31 ff.; OLG Koblenz, Urteil vom 23. Januar 2013 - 5 U 1276/12, juris Rn. 45; Reich, a.a.O., S. 104 f.; Reshöft in Reshöft/Schäfermeier, EEG 2012, § 59 Rn. 7 ff.; Lehnert in: Altrock/Oschmann/Theobald, EEG 2012, § 59 Rn. 19; a.A.: OLG Braunschweig, Beschluss vom 6. Oktober 2015 - 2 U 85/15, juris Rn. 8 f.).

  • OLG Koblenz, 23.01.2013 - 5 U 1276/12

    Voraussetzungen der gewillkürten Prozessstandschaft

    Es kann dahin stehen, ob § 59 Abs. 2 EEG dahin zu verstehen ist, dass ein Verfügungsgrund stets entbehrlich ist (LG Itzehoe IR 2006, 65; Altrock RdE 2006, 128; LG Leipzig v. 10.02.2006, 3 O 502/06 jeweils zitiert nach Lehnert, in: Altrock/Oschmann/Theobald, EEG , 3. Aufl. 2011, § 59 Rn. 25), oder ob lediglich eine widerlegliche Vermutung für die Dringlichkeit normiert ist (OLG Naumburg v. 08.12.2011, 2 U 100/11, Rn 18, zitiert nach [...]; LG Görlitz v. 11.06.2012, 1 O 168/12 EV, Rn. 18, zitiert nach [...]; Brucker RdE 2005, 105; Lehnert, in: Altrock/Oschmann/Theobald, EEG , 3. Aufl. 2011, § 59 Rn. 25).
  • OLG Naumburg, 26.07.2013 - 2 W 55/13

    Erneuerbare Energien: Erlass einer einstweiligen Verfügung in Gestalt einer

    Wie der Senat bereits entschieden hat, ist der sachliche Anwendungsbereich des § 59 Abs. 2 EEG 2009 grundsätzlich auch dann eröffnet, wenn isoliert ein einzelner Anspruch aus dem Katalog des § 59 Abs. 1 EEG 2009 geltend gemacht wird, und zwar auch dann, wenn der Anspruch, wie hier, nicht im Zusammenhang mit der Geltendmachung des Netzanschlusses bzw. der Abnahme des erzeugten Stroms steht (vgl. OLG Naumburg, Urteil v. 08.12.2011, 2 U 100/11, REE 2012, 27).
  • OLG Naumburg, 13.12.2012 - 2 U 51/12

    Erneuerbare Energien: Schadenersatz wegen entgangener gesetzlicher Mehrvergütung

    b) Das Landgericht hat zu Recht darauf abgestellt, dass nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats der Anwendungsbereich des § 59 EEG 2009 auch die isolierte Geltendmachung von Mehrvergütungsansprüchen als angemessene Abschlagszahlungen umfasst und nicht auf Ansprüche im Zusammenhang mit der Neuerrichtung von Anlagen beschränkt ist (vgl. OLG Naumburg, Urteil v. 08.12.2011, 2 U 100/11 "Netzsicherheitsmanagement", REE 2012, 27).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 18.07.2013 - I-2 U 100/11   

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https://dejure.org/2013,29375
OLG Düsseldorf, 18.07.2013 - I-2 U 100/11 (https://dejure.org/2013,29375)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.07.2013 - I-2 U 100/11 (https://dejure.org/2013,29375)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Juli 2013 - I-2 U 100/11 (https://dejure.org/2013,29375)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Düsseldorf, 28.04.2011 - 2 U 147/09

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein Verfahren zur Herstellung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.07.2013 - 2 U 100/11
    Die von B gegen diese Entscheidung eingelegte Berufung hat der Senat mit Urteil vom 28. April 2011 (I-2 U 147/09; Anlage K 44) im Wesentlichen zurückgewiesen.

    Es gilt insoweit nichts anderes als in dem vom Senat durch Urteil vom 28. April 2011 (I-2 U 147/09; Anlage K 44) rechtskräftig entschiedenen Verfahren gegen die von den Beklagten belieferte B AG, in welchem die Klägerinnen diese ebenfalls wegen Verletzung des Klagepatents in Anspruch genommen haben.

    Der Schutz des § 9 Satz 2 Nr. 3 PatG erfordert lediglich, dass das patentgeschützte Verfahren einen Gegenstand hervorgebracht hat, der vorher noch nicht vorhanden war und in diesem Sinne neu sein muss, sich aber in seinen Eigenschaften nicht von auf anderem Wege hergestellten gleichartigen Gegenständen zu unterscheiden braucht (vgl. Senat, Urt. v. 28. April 2011 - I-2 U 147/09, Anlage K 44, Seite 32; RGSt 46, 262, 263; Busse/Keukenschrijver, a.a.O., § 9 PatG Rdnr. 100; Benkard/Scharen, a.a.O., § 9 PatG Rdnr. 53).

    Auch diese Beeinflussung der Erzeugnisausbeute kann Teil eines unter Schutz gestellten Verfahrens sein (Senat, Urt. v. 28.4.2011 - I-2 U 147/09, Anlage K 44, Seite 33 f.).

    Unter welchen Voraussetzungen anschließende Bearbeitungs- oder Weiterbearbeitungsmaßnahmen dem nach dem geschützten Verfahren hergestellten Erzeugnis die Selbständigkeit oder seine prägenden Eigenschaften nehmen oder in relevanter Weise beeinträchtigen, braucht im Streitfall nicht entschieden zu werden, denn ein Endprodukt, das aus einem geschützten Verfahren hervorgeht, wie es auf das hier angegriffene Lysin und das unter Schutz gestellte Verfahren zutrifft, ist in jedem Fall ein unmittelbares Verfahrenserzeugnis im Sinne des § 9 Satz 2 Nr. 3 (Senat, Urt. v. 28.April .2011 - I-2 U 147/09, Anlage K 44, Seite 33 f.; Schulte/Kühnen, a.a.O., Rdnr. 84 a.E. Abs. 4).

    e) Der Senat bleibt deshalb bei seiner im Urteil vom 28. April 2011 (I-2 U 147/09; Anlage K 44) vertretenen Auffassung, dass das unter Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens gewonnene Lysin als unmittelbares Verfahrenserzeugnis Gegenstand des Verbotsrechts des Patentinhabers aus § 9 Satz 2 Nr. 3 PatG ist.

  • OLG Düsseldorf, 28.01.2010 - 2 U 131/08

    Rechtsnatur und Schutzumfang eines Patents

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.07.2013 - 2 U 100/11
    Hintergrund der in den besagten Vorschriften enthaltenen Regelung ist die Vorstellung des Gesetzgebers, dass der Inhaber eines Verfahrenspatents den ihm zustehenden wirtschaftlichen Wert der Erfindung nicht in angemessener Weise ausschöpfen kann, wenn ihm nicht auch der Handel mit den durch das Verfahren unmittelbar hervorgebrachten Erzeugnissen vorbehalten bleibt (vgl. Senat, Urt. v. 28.01.2010 - I-2 U 131/08, NJOZ 2010, 1781, 1783 - interframe dropping; LG Düsseldorf, InstGE 7, 70, 84 - Videosignal-Codierung I m.w.N.).

    Die von § 9 Satz 2 Nr. 3 PatG geforderte "Unmittelbarkeit" ist problemlos zu bejahen, wenn das Erzeugnis direkt durch das patentierte Verfahren erhalten worden ist, dem patentgemäßen Verfahren also keine weiteren Bearbeitungs- oder Behandlungsmaßnahmen nachgefolgt sind, um zu dem mit der Verletzungsklage angegriffenen Erzeugnis zu gelangen (vgl. Senat, Urt. v. 28. Januar 2010 - I-2 U 131/08, NJOZ 2010, 178, 1784 - interframe dropping; OLG Karlsruhe, InstGE 11, 15 - SMD-Widerstand; Benkard/Scharen, a.a.O., § 9 PatG Rdnr. 55 ; Busse/Keukenschrijver, a.a.O., § 9 PatG Rdnr. 106 ; Mes, a.a.O., § 9 PatG Rdnr. 64; Mes, GRUR 2009, 305, 307; Schulte/Kühnen, a.a.O., § 9 Rdnr. 84; Kühnen, a.a.O., Rdnr. 192).

  • OLG Düsseldorf, 21.12.2006 - 2 U 58/05

    Thermocycler II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.07.2013 - 2 U 100/11
    Ein Vernichtungsanspruch nach § 140a Abs. 1 PatG gegen einen im Ausland ansässigen Beklagten besteht nur, wenn der ausländische Beklagte verletzende Gegenstände - im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung - im Inland noch im Besitz/Eigentum hat (Senat, InstGE 7, 139 - Thermocycler; Kühnen, a.a.O., Rdnr. 1207).
  • EuGH, 06.07.2010 - C-428/08

    Monsanto kann die Vermarktung von argentinischem Sojamehl, das eine für diese

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.07.2013 - 2 U 100/11
    d) Die von den Beklagten in Bezug genommene Entscheidung des EuGH "Monsanto/Cefetra" (GRUR 2010, 989, 990 = GRUR Int. 2010, 841) steht dem von den Klägerinnen geltend gemachten Patentschutz nicht entgegen.
  • BAG, 09.05.2007 - 4 AZR 319/06

    Bezugnahmeklausel - Ausschluss einzelner Tarifverträge

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.07.2013 - 2 U 100/11
    Die von § 9 Satz 2 Nr. 3 PatG geforderte "Unmittelbarkeit" ist problemlos zu bejahen, wenn das Erzeugnis direkt durch das patentierte Verfahren erhalten worden ist, dem patentgemäßen Verfahren also keine weiteren Bearbeitungs- oder Behandlungsmaßnahmen nachgefolgt sind, um zu dem mit der Verletzungsklage angegriffenen Erzeugnis zu gelangen (vgl. Senat, Urt. v. 28. Januar 2010 - I-2 U 131/08, NJOZ 2010, 178, 1784 - interframe dropping; OLG Karlsruhe, InstGE 11, 15 - SMD-Widerstand; Benkard/Scharen, a.a.O., § 9 PatG Rdnr. 55 ; Busse/Keukenschrijver, a.a.O., § 9 PatG Rdnr. 106 ; Mes, a.a.O., § 9 PatG Rdnr. 64; Mes, GRUR 2009, 305, 307; Schulte/Kühnen, a.a.O., § 9 Rdnr. 84; Kühnen, a.a.O., Rdnr. 192).
  • OLG Karlsruhe, 14.01.2009 - 6 U 54/06

    Patentrecht: Verletzung eines Patents betreffend elektrische SMD-Widerstände;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.07.2013 - 2 U 100/11
    Die von § 9 Satz 2 Nr. 3 PatG geforderte "Unmittelbarkeit" ist problemlos zu bejahen, wenn das Erzeugnis direkt durch das patentierte Verfahren erhalten worden ist, dem patentgemäßen Verfahren also keine weiteren Bearbeitungs- oder Behandlungsmaßnahmen nachgefolgt sind, um zu dem mit der Verletzungsklage angegriffenen Erzeugnis zu gelangen (vgl. Senat, Urt. v. 28. Januar 2010 - I-2 U 131/08, NJOZ 2010, 178, 1784 - interframe dropping; OLG Karlsruhe, InstGE 11, 15 - SMD-Widerstand; Benkard/Scharen, a.a.O., § 9 PatG Rdnr. 55 ; Busse/Keukenschrijver, a.a.O., § 9 PatG Rdnr. 106 ; Mes, a.a.O., § 9 PatG Rdnr. 64; Mes, GRUR 2009, 305, 307; Schulte/Kühnen, a.a.O., § 9 Rdnr. 84; Kühnen, a.a.O., Rdnr. 192).
  • LG Düsseldorf, 30.11.2006 - 4b O 508/05

    Geltendmachung von Rechten hinsichtlich des Gebrauchs und des Inverkehrbringens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.07.2013 - 2 U 100/11
    Hintergrund der in den besagten Vorschriften enthaltenen Regelung ist die Vorstellung des Gesetzgebers, dass der Inhaber eines Verfahrenspatents den ihm zustehenden wirtschaftlichen Wert der Erfindung nicht in angemessener Weise ausschöpfen kann, wenn ihm nicht auch der Handel mit den durch das Verfahren unmittelbar hervorgebrachten Erzeugnissen vorbehalten bleibt (vgl. Senat, Urt. v. 28.01.2010 - I-2 U 131/08, NJOZ 2010, 1781, 1783 - interframe dropping; LG Düsseldorf, InstGE 7, 70, 84 - Videosignal-Codierung I m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 11.11.2010 - 2 U 40/10

    Begriff des Anbietens, Inverkehrbringens, Gebrauchens, Einführens oder Besitzens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.07.2013 - 2 U 100/11
    Demgegenüber bleiben reine Arbeitsverfahren, bei denen kein Erzeugnis geschaffen oder in seiner Konstitution variiert, sondern - im Gegenteil - veränderungsfrei auf eine Sache eingewirkt (diese z. B. bloß untersucht, gemessen oder befördert) wird, außerhalb des Anwendungsbereichs von § 9 Satz 2 Nr. 3 PatG (vgl. Senat, InstGE 12, 258, 260 - Blut/Gehirnschranke; Benkard/Scharen, PatG/GebrMG, 10. Aufl., § 9 PatG Rdnr. 53 f.; Benkard/Jestaedt/Osterrieth, EPÜ, 2. Aufl., Art. 64 Rdnr. 22 ; Busse/Keukenschrijver, PatG, 7. Aufl., § 9 PatG Rdnr. 101; Mes, PatG GebrMG, 3. Aufl., § 9 PatG Rdnr. 63; Schulte/Kühnen, PatG, 8. Aufl., § 9 PatG Rdnr. 82 f.; Kühnen, Hdb. d. Patentverletzung, 6. Aufl., Rdnr. 189; Haedicke/Timmann, Hdb. PatR, § 8 Rdnr. 48; Kraßer, Patentrecht, 6. Aufl., S. 773) .
  • LG Düsseldorf, 03.11.2009 - 4b O 189/09

    Lysin II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.07.2013 - 2 U 100/11
    Nach Abtrennung des Verfahrens gegen B hat das Landgericht den Klägerinnen die gegenüber dieser geltend gemachten Klageansprüche durch Urteil vom 3. November 2009 (4b O 189/09) im Wesentlichen zugesprochen.
  • RG, 15.10.1912 - II 474/12

    Ist es zulässig, Treibriemen, die nach einem patentierten Verfahren "imprägniert"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.07.2013 - 2 U 100/11
    Der Schutz des § 9 Satz 2 Nr. 3 PatG erfordert lediglich, dass das patentgeschützte Verfahren einen Gegenstand hervorgebracht hat, der vorher noch nicht vorhanden war und in diesem Sinne neu sein muss, sich aber in seinen Eigenschaften nicht von auf anderem Wege hergestellten gleichartigen Gegenständen zu unterscheiden braucht (vgl. Senat, Urt. v. 28. April 2011 - I-2 U 147/09, Anlage K 44, Seite 32; RGSt 46, 262, 263; Busse/Keukenschrijver, a.a.O., § 9 PatG Rdnr. 100; Benkard/Scharen, a.a.O., § 9 PatG Rdnr. 53).
  • OLG Düsseldorf, 18.07.2013 - 2 U 98/11

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents zur Herstellung von L-Lysin durch

    Zwar werden bei der Produktion von Lysin unter Einsatz eines E.coli-Bakteriums Teile des produzierten Lysins zu Cadaverin abgebaut, sofern das Bakterium nicht entsprechend der Lehre des im Parallelverfahren I- 2 U 100/11 (LG Düsseldorf 279/08) geltend gemachten europäischen Patents 0 796 912 modifiziert und der Abbau von Lysin zu Cadaverin hierdurch beseitigt ist.
  • OLG Düsseldorf, 18.07.2013 - 2 U 99/11

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents zur Herstellung von L-Lysin durch

    Zwar werden bei der Produktion von Lysin unter Einsatz einesE.coli-Bakteriums Teile des produzierten Lysins zu Cadaverin abgebaut, sofern das Bakterium nicht entsprechend der Lehre des im Parallelverfahren I- 2 U 100/11 (LG Düsseldorf 279/08) geltend gemachten EP 0 796 XYZ modifiziert und der Abbau von Lysin zu Cadaverin hierdurch beseitigt ist.
  • LG Düsseldorf, 22.09.2016 - 4c O 58/13

    Bauteilbestückungsmaschine

    2014, 235 - Abdichtsystem; zustimmend auch Kühnen, a.a.O., Rdn. D 570; a.A. OLG Düsseldorf, Urteil vom 18. Juli 2013, Az. I-2 U 100/11) ist der Auffassung, dass der Rückrufanspruch einen eigenen Regelungsgehalt besitzt und deshalb, wie sich das auch im Wortlaut des § 140a Abs. 3 PatG widerspiegelt, keinen inländischen Besitz und kein inländisches Eigentum des Verletzers am Verletzungsgegenstand voraussetzt.
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Rechtsprechung
   BSG, 12.07.2011 - B 2 U 100/11 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,41705
BSG, 12.07.2011 - B 2 U 100/11 B (https://dejure.org/2011,41705)
BSG, Entscheidung vom 12.07.2011 - B 2 U 100/11 B (https://dejure.org/2011,41705)
BSG, Entscheidung vom 12. Juli 2011 - B 2 U 100/11 B (https://dejure.org/2011,41705)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1382/10

    Reichweite der Begründungserleichterungen für letztinstanzliche, unanfechtbare

    Auszug aus BSG, 12.07.2011 - B 2 U 100/11 B
    Der Senat sieht von einer weiteren Begründung ab, weil sie nicht geeignet ist, zur Klärung der Voraussetzungen der Revisionszulassung beizutragen (§ 160a Abs. 4 Satz 2 SGG; zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit eines entsprechenden Vorgehens vgl BVerfG, Beschluss vom 8.12.2010 - 1 BvR 1382/10).
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