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   OLG Düsseldorf, 02.12.2003 - I-24 U 117/03   

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https://dejure.org/2003,4470
OLG Düsseldorf, 02.12.2003 - I-24 U 117/03 (https://dejure.org/2003,4470)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.12.2003 - I-24 U 117/03 (https://dejure.org/2003,4470)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Dezember 2003 - I-24 U 117/03 (https://dejure.org/2003,4470)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundmietzins und Nebenkostenvorschüsse als Mietzins; Untergehen des Anspruchs des Vermieters auf Zahlung der vereinbarten Vorauszahlungen; Eintritt der Abrechnungsreife von Nebenkostenvorauszahlungen; Unzulässiges neues Vorbringen; Zurückbehaltungsrecht geschuldeter ...

  • Judicialis

    BGB § 535; ; BGB § 537; ; BGB § 552 a.F.; ; BGB § 540; ; BGB § 549 a.F.; ; ZPO § 531

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Verpflichtung des Mieters zur Entrichtung von Betriebskosten bzw. Betriebskostenvorschüssen bei Miete über Gewerberäume

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 16.02.2000 - XII ZR 279/97

    Rechtsposition des Mieters eines Ladenlokals nach unbefriedigender

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.12.2003 - 24 U 117/03
    Dies ergibt sich aus § 552 Satz 1 BGB a.F. (§ 537 Abs. 1 Satz 1 BGB n.F.), der die Risikoverteilung bei Nichtbenutzung der Mietsache abschließend regelt (BGH NJW 2000, 1714 ff; 97, 193; Senat ZMR 2001, 106 f; OLGR 2003, 192; Wolff/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 8. Aufl., Rnr. 543; Palandt/Weidenkaff, BGB, 62. Aufl., § 537 Rnr. 1).
  • BGH, 23.10.1996 - XII ZR 55/95

    Formularmäßige Vereinbarung der Entgeltfortzahlung in den AGB eines Sport- und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.12.2003 - 24 U 117/03
    Dies ergibt sich aus § 552 Satz 1 BGB a.F. (§ 537 Abs. 1 Satz 1 BGB n.F.), der die Risikoverteilung bei Nichtbenutzung der Mietsache abschließend regelt (BGH NJW 2000, 1714 ff; 97, 193; Senat ZMR 2001, 106 f; OLGR 2003, 192; Wolff/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 8. Aufl., Rnr. 543; Palandt/Weidenkaff, BGB, 62. Aufl., § 537 Rnr. 1).
  • OLG Düsseldorf, 28.09.2000 - 10 U 179/99

    Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes; Nichterteilung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.12.2003 - 24 U 117/03
    Denn das Mietverhältnis der Parteien ist während des Prozesses beendet worden, so dass der mit der Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes im allgemeinen bezweckte Druck, den Vermieter zu vertragsgemäßem Verhalten anzuhalten, ins Leere ginge (vgl. dazu Senat ZMR 2002, 37 f; OLG Düsseldorf - 10. ZS - ZMR 2001, 25 ff).
  • OLG Düsseldorf, 12.06.2001 - 24 U 168/00

    Rechte des Mieters bei unterlassener Nebenkostenabrechnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.12.2003 - 24 U 117/03
    Denn das Mietverhältnis der Parteien ist während des Prozesses beendet worden, so dass der mit der Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes im allgemeinen bezweckte Druck, den Vermieter zu vertragsgemäßem Verhalten anzuhalten, ins Leere ginge (vgl. dazu Senat ZMR 2002, 37 f; OLG Düsseldorf - 10. ZS - ZMR 2001, 25 ff).
  • OLG Hamm, 10.02.2003 - 18 U 93/02

    Zur Zulässigkeit neuen Vorbringens in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.12.2003 - 24 U 117/03
    Einer näheren Auseinandersetzung mit der in der obergerichtlichen Rechtsprechung vereinzelt vertretenen Auffassung, dass die Ausschlussgründe des § 531 Abs. 2 ZPO im Rahmen einer teleologischen Reduktion dann nicht anwendbar seien, wenn in der Berufungsinstanz neuer Sachvortrag unstreitig bleibt und eine Zurückweisung dieses Vorbringens zu einer evident unrichtigen Entscheidung führen würde (so OLG Hamm NJW 2003, 2325 ff; vgl. dazu auch Würfel MDR 2003, 1212 ff), bedarf es nicht, da den Beklagten unbenommen bleibt, gegebenenfalls auf Abrechnung der bisher geleisteten Vorauszahlungen zu klagen, soweit Abrechnungsreife eingetreten ist.
  • OLG Hamm, 22.08.1995 - 30 REMiet 1/95

    Pflicht des Vermieters zur vorzeitigen Entlassung des Mieters aus dem Mietvertrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.12.2003 - 24 U 117/03
    Ein Vermieter ist im Übrigen nicht verpflichtet, den Mieter vorzeitig aus dem Mietvertrag zu entlassen, wenn dieser einen Nachfolger beibringt (OLG Düsseldorf - 10. ZS - MDR 1994, 1008 (1009); OLG Hamm NJW-RR 1995, 1478 (1479); Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., II Rnr. 820 ff; Palandt/Weidenkaff, BGB, 62. Aufl., § 552 Rnr. 8).
  • OLG Düsseldorf, 14.07.1994 - 10 U 174/93

    Mietzahlungspflicht bei Auszug vor Beendigung des Mietverhältnisses

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.12.2003 - 24 U 117/03
    Ein Vermieter ist im Übrigen nicht verpflichtet, den Mieter vorzeitig aus dem Mietvertrag zu entlassen, wenn dieser einen Nachfolger beibringt (OLG Düsseldorf - 10. ZS - MDR 1994, 1008 (1009); OLG Hamm NJW-RR 1995, 1478 (1479); Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., II Rnr. 820 ff; Palandt/Weidenkaff, BGB, 62. Aufl., § 552 Rnr. 8).
  • OLG Düsseldorf, 09.03.2000 - 10 U 194/98

    Anforderungen an den Inhalt einer Bankbürgschaft als Mietkaution

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.12.2003 - 24 U 117/03
    Vereinbarte Vorschüsse braucht der Mieter trotz des eingetretenen Zahlungsverzuges nicht mehr zu zahlen, weil Nebenkostenvorauszahlungen ihrem Zweck entsprechend dem Vermieter lediglich vorübergehend eine Vorfinanzierung seiner Aufwendungen ersparen sollen (Senat ZMR 1998, 219; OLG Düsseldorf - 10. ZS - ZMR 2000, 287 ff).
  • OLG Düsseldorf, 17.09.2002 - 24 U 1/02

    Mietvertrag über Fitness-Center: Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.12.2003 - 24 U 117/03
    Dies ergibt sich aus § 552 Satz 1 BGB a.F. (§ 537 Abs. 1 Satz 1 BGB n.F.), der die Risikoverteilung bei Nichtbenutzung der Mietsache abschließend regelt (BGH NJW 2000, 1714 ff; 97, 193; Senat ZMR 2001, 106 f; OLGR 2003, 192; Wolff/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 8. Aufl., Rnr. 543; Palandt/Weidenkaff, BGB, 62. Aufl., § 537 Rnr. 1).
  • OLG Düsseldorf, 11.11.1997 - 24 U 216/96
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.12.2003 - 24 U 117/03
    Vereinbarte Vorschüsse braucht der Mieter trotz des eingetretenen Zahlungsverzuges nicht mehr zu zahlen, weil Nebenkostenvorauszahlungen ihrem Zweck entsprechend dem Vermieter lediglich vorübergehend eine Vorfinanzierung seiner Aufwendungen ersparen sollen (Senat ZMR 1998, 219; OLG Düsseldorf - 10. ZS - ZMR 2000, 287 ff).
  • OLG Düsseldorf, 11.03.2008 - 24 U 152/07

    Abgrenzung einer Nebenkostenpauschale von einer Nebenkostenvorauszahlung -

    Der Kläger kann mit seiner Klage die Zahlung des für die Monate Juli bis Dezember 2006 auf die Heizkosten entfallenden Anteils der Pauschale auch nicht (mehr) als Vorauszahlungen geltend machen, da mit Ablauf des Jahres 2007 "Abrechnungsreife" eingetreten ist, die die Durchsetzung von Vorauszahlungen ausschließt (vgl. Senat DWW 2004, 87; Palandt/Weidenkaff, 67. Aufl. § 535 BGB Rn. 94 m.w.N. - st. Rspr.).
  • OLG Düsseldorf, 12.04.2016 - 24 U 143/15

    Fristlose Kündigung eines Gewerberaummietvertrages wegen akuten und nachhaltigen

    Vereinbarte Vorschüsse braucht der Mieter nach Eintritt der Abrechnungsreife trotz des eingetretenen Zahlungsverzuges nicht mehr zu zahlen, weil Nebenkostenvorauszahlungen ihrem Zweck entsprechend dem Vermieter lediglich vorübergehend eine Vorfinanzierung seiner Aufwendungen ersparen sollen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 2. Dezember 2003, Az. 24 U 117/03, zitiert nach juris, Rdnr. 11; Urteil vom 7. September 2006, Az. 10 U 30/06, zitiert nach juris, Rdnr. 48; KG Berlin, Urteil vom 16. Juni 2014, Az. 8 U 29/14, zitiert nach juris, Rdnr. 4 m. w. Nachw.).
  • OLG Düsseldorf, 21.06.2005 - 24 U 85/04

    Zur Kündigung eines Mietvertrages wegen einer Treuepflichtsverletzung des

    Diese kann die Klägerin jetzt nicht mehr als Vorauszahlung beanspruchen, weil der Abrechnungszeitraum länger als 1 Jahr zurückliegt (vgl. Senat GUT 2004, 86 = OLGR Düsseldorf 2004, 272 und ZMR 1998, 219 = OLGR Düsseldorf 1998, 94).
  • OLG Düsseldorf, 21.06.2005 - 24 U 85/05

    Kündigung des Mietvertrags wegen erheblicher Treupflichtverletzung des Vermieters

    Diese kann die Klägerin jetzt nicht mehr als Vorauszahlung beanspruchen, weil der Abrechnungszeitraum länger als 1 Jahr zurückliegt (vgl. Senat GUT 2004, 86 = OLGR Düsseldorf 2004, 272 und ZMR 1998, 219 = OLGR Düsseldorf 1998, 94).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.2011 - 24 U 95/10

    Anforderungen an die Vereinbarung der Zahlung der Umsatzsteuer auf die

    Erst mit Ablauf des Jahres 2010 ist Abrechnungsreife eingetreten, die die Durchsetzung von Vorauszahlungen ausschließt (vgl. Senat, ZMR 2008, 710; DWW 2004, 87).
  • OLG Düsseldorf, 31.05.2011 - 24 U 198/10
    Die Klägerin kann im Übrigen die Zahlung von Nebenkostenvorauszahlung für das Jahr 2009 ohnehin nicht mehr geltend machen, da mit Ablauf des Jahres 2010 Abrechnungsreife eingetreten ist, die die Durchsetzung von Vorauszahlungen ausschließt (vgl. Senat, ZMR 2008, 710; DWW 2004, 87).
  • OLG Düsseldorf, 23.12.2010 - 24 U 65/10

    Keine Heizung im August und September: Mangel!

    Das Landgericht hat zutreffend festgestellt, dass der Kläger Nebenkostenvorauszahlungen für das Jahr 2008 nicht mehr beanspruchen kann, weil mit Ablauf des Jahres 2009 Abrechnungsreife eingetreten ist, die die Durchsetzung von Vorauszahlungen ausschließt (vgl. Senat, ZMR 2008, 710; DWW 2004, 87).
  • OLG München, 25.07.2008 - 10 U 2317/08

    Gewerberaummiete: Berechtigung der Minderungseinrede

    Für den Fall, dass die Klägerin nach der Zurückverweisung den geänderten Sachantrag gemäß Schriftsatz vom 21.07.2008 auch in mündlicher Verhandlung vor dem Landgericht stellt, wird darauf hingewiesen, dass einer Nachforderung der Klägerin auch nach Ablauf der Abrechnungsreife bzw. der Jahresfrist nach Beendigung des Mietverhältnisses (vgl. OLG Düsseldorf GuT 2004, 86; OLG Hamburg NJW-RR 1989, 82) § 556 Abs. 3 BGB nicht entgegensteht.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 07.10.2003 - 24 U 117/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5200
OLG Köln, 07.10.2003 - 24 U 117/03 (https://dejure.org/2003,5200)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.10.2003 - 24 U 117/03 (https://dejure.org/2003,5200)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. Oktober 2003 - 24 U 117/03 (https://dejure.org/2003,5200)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    ZPO § 522 Abs. 2; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3; ; BGB § 653; ; BGB § 653 Abs. 1; ; BGB §§ 812 ff.; ; HGB § 354

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB § 653
    Zustandekommen eines Maklervertrags, wenn der Interessent keine Provision zahlen will

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beweislast beim Zustandekommen eines Maklervertrags

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Zustandekommen eines Maklervertrages, Einigung über den Abschluss, Provision, Einwand des Interessenten, Darlegungs- und Beweislast

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 623
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 27/80

    Anspruch aus einem Maklervertrag - Vereinbarung einer Verkäuferprovision in einem

    Auszug aus OLG Köln, 07.10.2003 - 24 U 117/03
    Dabei muss es sich um eine vertragliche Übertragung handeln (BGH NJW 1981, 279; NJW 1981, 1444).

    Die Beweislast für den Abschluss eines Maklervertrages trägt nach allgemeinen Grundsätzen aber der Makler (BGH NJW 1981, 279, 280; Baumgärtel-Laumen, § 653 Rn. 1 und § 652 Rn. 1; Münchener Kommentar-Roth, BGB, 3. Aufl., § 652 Rdn. 85; Palandt-Sprau, § 652 Rn. 55; Soergel-Lorentz, BGB, 12. Aufl., § 652 Rdn. 109).

    Dies gilt jedoch nicht, wenn der Interessent zu erkennen gibt, dass er keine Provision zahlen wolle (BGHZ 95, 393, 396; NJW 1981, 279, 280; NJW-RR 1986, 1496, 1497; NJW-RR 1996, 114 und 1496; NJW 2002, 817 und 1945; Staudinger-Reuter a.aO.).

    Der Beweis des Gegenteils, insbesondere die Widerlegung des Einwandes des Beklagten, er habe darauf hingewiesen, dass er keine Provision zahlen werde, ist Sache des für das Zustandekommen eines Maklervertrages beweispflichtigen Klägers (vgl. BGH NJW 1981, 279, 280; abw. OLG Hamburg AIZ A 110 Bl. 85 = IBR 2000, 342; wohl auch Staudinger-Reuter a.a.O. unter Hinweis auf BGH NJW 1981, 1444 und § 653 Abs. 1 BGB, der einen Maklervertrag indessen gerade voraussetzt).

  • BGH, 12.02.1981 - IVa ZR 94/80

    Beweislast für die Vereinbarung der Unentgeltlichkeit bei einem Maklervertrag -

    Auszug aus OLG Köln, 07.10.2003 - 24 U 117/03
    Das Landgericht verkenne, dass nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 1981, 1444) der Maklerkunde gemäß § 653 Abs. 1 BGB die Beweislast für die Vereinbarung der Unentgeltlichkeit habe, wenn die dem Makler übertragene Leistung den Umständen nach nur gegen Vergütung zu erwarten sei.

    Dabei muss es sich um eine vertragliche Übertragung handeln (BGH NJW 1981, 279; NJW 1981, 1444).

    Erst wenn der Abschluss des Maklervertrages (Übertragung der Maklerleistung) feststeht, hat der Maklerkunde, sofern die dem Makler übertragene Leistung den Umständen nach nur gegen Vergütung zu erwarten war, die Unentgeltlichkeit zu beweisen (BGH NJW 1981, 1444).

    Der Beweis des Gegenteils, insbesondere die Widerlegung des Einwandes des Beklagten, er habe darauf hingewiesen, dass er keine Provision zahlen werde, ist Sache des für das Zustandekommen eines Maklervertrages beweispflichtigen Klägers (vgl. BGH NJW 1981, 279, 280; abw. OLG Hamburg AIZ A 110 Bl. 85 = IBR 2000, 342; wohl auch Staudinger-Reuter a.a.O. unter Hinweis auf BGH NJW 1981, 1444 und § 653 Abs. 1 BGB, der einen Maklervertrag indessen gerade voraussetzt).

  • BGH, 06.12.2001 - III ZR 296/00

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Maklerprovision

    Auszug aus OLG Köln, 07.10.2003 - 24 U 117/03
    Der Abschluss eines Maklervertrages ist dann anzunehmen, wenn der Interessent in Kenntnis eines eindeutigen Provisionsverlangens Maklerdienste entgegennimmt (BGH NJW 2002, 817 und 1945; Palandt-Sprau § 652 Rn. 4 jew. m. w. N.).

    Darf der Interessent davon ausgehen, dass der Makler von der anderen Seite beauftragt worden ist, so rechtfertigt allein der Umstand, dass es sich um einen gewerbsmäßigen Makler handelt, nicht die Annahme eines Maklervertrages mit dem Interessenten (vgl. BGHZ 95, 393, 395; NJW-RR 1996, 114 und 1945; NJW 2002, 817 und 1945).

    Dies gilt jedoch nicht, wenn der Interessent zu erkennen gibt, dass er keine Provision zahlen wolle (BGHZ 95, 393, 396; NJW 1981, 279, 280; NJW-RR 1986, 1496, 1497; NJW-RR 1996, 114 und 1496; NJW 2002, 817 und 1945; Staudinger-Reuter a.aO.).

  • BGH, 04.10.1995 - IV ZR 163/94

    Provisionszahlunganspruch eines Immobilienmaklers wegen Mitwirkung am Verkauf

    Auszug aus OLG Köln, 07.10.2003 - 24 U 117/03
    Sache des Maklers ist es, klare Verhältnisse zu schaffen; jede Unklarheit über einen Vertragsschluss geht zu seinen Lasten (BGH NJW-RR 1996, 114; Palandt-Sprau, § 652 Rn. 3; Soergel-Lorentz § 652 Rdn. 7 f. m. w. N.).

    Darf der Interessent davon ausgehen, dass der Makler von der anderen Seite beauftragt worden ist, so rechtfertigt allein der Umstand, dass es sich um einen gewerbsmäßigen Makler handelt, nicht die Annahme eines Maklervertrages mit dem Interessenten (vgl. BGHZ 95, 393, 395; NJW-RR 1996, 114 und 1945; NJW 2002, 817 und 1945).

    Dies gilt jedoch nicht, wenn der Interessent zu erkennen gibt, dass er keine Provision zahlen wolle (BGHZ 95, 393, 396; NJW 1981, 279, 280; NJW-RR 1986, 1496, 1497; NJW-RR 1996, 114 und 1496; NJW 2002, 817 und 1945; Staudinger-Reuter a.aO.).

  • BGH, 02.07.1986 - IVa ZR 246/84

    Zustandekommen eines Maklervertrages

    Auszug aus OLG Köln, 07.10.2003 - 24 U 117/03
    Dies gilt jedoch nicht, wenn der Interessent zu erkennen gibt, dass er keine Provision zahlen wolle (BGHZ 95, 393, 396; NJW 1981, 279, 280; NJW-RR 1986, 1496, 1497; NJW-RR 1996, 114 und 1496; NJW 2002, 817 und 1945; Staudinger-Reuter a.aO.).

    Sie ist nur dann wirkungslos, wenn aus dem Verhalten des Erklärenden notwendigerweise auf einen bestimmten rechtsgeschäftlichen Willen geschlossen werden muss, seine Handlungsweise also eine andere Deutung nicht zulässt (BGH NJW-RR 1986, 1496, 1497).

  • BGH, 25.09.1985 - IVa ZR 22/84

    Maklertätigkeit ohne Provisionsversprechen

    Auszug aus OLG Köln, 07.10.2003 - 24 U 117/03
    Darf der Interessent davon ausgehen, dass der Makler von der anderen Seite beauftragt worden ist, so rechtfertigt allein der Umstand, dass es sich um einen gewerbsmäßigen Makler handelt, nicht die Annahme eines Maklervertrages mit dem Interessenten (vgl. BGHZ 95, 393, 395; NJW-RR 1996, 114 und 1945; NJW 2002, 817 und 1945).

    Dies gilt jedoch nicht, wenn der Interessent zu erkennen gibt, dass er keine Provision zahlen wolle (BGHZ 95, 393, 396; NJW 1981, 279, 280; NJW-RR 1986, 1496, 1497; NJW-RR 1996, 114 und 1496; NJW 2002, 817 und 1945; Staudinger-Reuter a.aO.).

  • OLG Köln, 27.08.1987 - 10 U 11/87

    Entgegennahme des Maklernachweises als stillschweigende Annahme eines Angebotes

    Auszug aus OLG Köln, 07.10.2003 - 24 U 117/03
    Tritt der Interessent von sich aus an einen gewerblichen Makler mit der Bitte heran, einen geeigneten Vertragsschluss nachzuweisen oder zu vermitteln, ohne dass der Makler von der Gegenseite beauftragt worden ist, so kann ein Maklervertrag selbst ohne ausdrückliches Provisionsverlangen zustande kommen (OLG Köln NJW-RR 1987, 1529; WM 1989, 693; Münchener Kommentar-Roth § 652 Rdn. 47; Palandt-Sprau § 652 Rdn.4; Soergel-Lorentz § 652 Rdn. 8; Staudinger-Reuter, BGB, Neubearbeitung 2003, §§ 652, 653 Rdn. 6).
  • OLG Hamburg, 10.06.1999 - 13 U 78/98

    Wie kommt der Maklervertrag zustande?

    Auszug aus OLG Köln, 07.10.2003 - 24 U 117/03
    Der Beweis des Gegenteils, insbesondere die Widerlegung des Einwandes des Beklagten, er habe darauf hingewiesen, dass er keine Provision zahlen werde, ist Sache des für das Zustandekommen eines Maklervertrages beweispflichtigen Klägers (vgl. BGH NJW 1981, 279, 280; abw. OLG Hamburg AIZ A 110 Bl. 85 = IBR 2000, 342; wohl auch Staudinger-Reuter a.a.O. unter Hinweis auf BGH NJW 1981, 1444 und § 653 Abs. 1 BGB, der einen Maklervertrag indessen gerade voraussetzt).
  • OLG Düsseldorf, 20.02.2009 - 7 U 51/08

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Anspruchs auf Zahlung einer

    Soweit sich aus der Rechtsprechung des BGH zu ergeben scheint, dass in den Fällen, in denen nur eine konkludente Annahme des Angebots auf Abschluss eines provisionspflichtigen Maklervertrages durch die Inanspruchnahme (weiterer) Maklerdienste im Raum steht, der Makler zu beweisen habe, dass der Interessent nicht gleichzeitig - wie von ihm behauptet - der Provisionspflichtigkeit widersprochen hat (BGH NJW 1986, 177, vgl. auch MüKo/Roth, § 652 Rdnr. 92; OLG Köln MDR 2004, 623, 624), erscheint diese Verteilung der Beweislast im Rahmen der dargelegten Fälle, in denen der Interessent den Kontakt zum Makler mit einem Suchauftrag initiiert, unter der Geltung des Rechtssatzes, dass jeder im Prozess die ihm günstigen Tatsachen darzulegen und zu beweisen hat, nicht sachgerecht.
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OLG Köln, 03.11.2003 - 24 U 117/03 (https://dejure.org/2003,22720)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.11.2003 - 24 U 117/03 (https://dejure.org/2003,22720)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. November 2003 - 24 U 117/03 (https://dejure.org/2003,22720)
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