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   OLG Koblenz, 08.11.2002 - 10 U 192/02   

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https://dejure.org/2002,6313
OLG Koblenz, 08.11.2002 - 10 U 192/02 (https://dejure.org/2002,6313)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08.11.2002 - 10 U 192/02 (https://dejure.org/2002,6313)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08. November 2002 - 10 U 192/02 (https://dejure.org/2002,6313)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung der Avalzinsen; Herausgabe der Bürgschaft bei einem VOB-Werkvertrag; Schlussrechnung; Verjährung; Abschliessende vertragliche Regelung der Gewährleistungsrechte

  • Judicialis

    AGBG § 1 Abs. 1; ; AGBG § 8; ; AGBG § 9; ; VOB/A § 14; ; VOL/B § 18 Nr. 4; ; VOB/L § 18 Nr. 6; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2 n.F.; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bürschaft a.e.A. ausnahmsweise in AGB zulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern in AGB des Öffentlichen Auftraggebers wirksam? (IBR 2003, 245)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 1239
  • IBR 2003, 245
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Stuttgart, 26.01.2000 - 9 U 201/99

    Zulässigkeit einer Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.11.2002 - 10 U 192/02
    Eine andere Beurteilung ist auch nicht deshalb gerechtfertigt, weil sich die Beklagte die Stellung der Vertragserfüllungsbürgschaft in ihren als Allgemeine Geschäftsbedingungen i.S.d. § 1 Abs. 1 AGBG zu qualifizierenden Zuschlagschreiben vom 6. Juli 1990 ausbedungen hat (vgl. OLG Stuttgart BauR 1994, 376; NJW-RR 2000, 546).
  • OLG Köln, 27.01.2000 - 3 W 6/00

    Formularmäßige Vereinbarung einer Erfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.11.2002 - 10 U 192/02
    Der BGH hält nämlich die Verpflichtung zur Gestellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft in von dem Auftraggeber vorgegebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gerade wegen der mit dieser Vorgehensweise verbundenen Überbürdung des Liquiditätsrisikos des Auftraggebers bei der nachfolgenden Durchsetzung etwaiger Rückforderungsansprüche des Auftragnehmers für i.S.d. § 9 AGBG unangemessen (im Ergebnis ebenso: OLG Stuttgart aaO; aA: OLG Köln BauR 2000, 1228; Hogrefe BauR 1999, 111, 114; Ingenstau/Korbion, VOB, 14. Aufl., § 17 Rdn. 103).
  • OLG Stuttgart, 27.10.1993 - 1 U 143/93

    Bürgschaft

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.11.2002 - 10 U 192/02
    Eine andere Beurteilung ist auch nicht deshalb gerechtfertigt, weil sich die Beklagte die Stellung der Vertragserfüllungsbürgschaft in ihren als Allgemeine Geschäftsbedingungen i.S.d. § 1 Abs. 1 AGBG zu qualifizierenden Zuschlagschreiben vom 6. Juli 1990 ausbedungen hat (vgl. OLG Stuttgart BauR 1994, 376; NJW-RR 2000, 546).
  • OLG Hamm, 01.07.2003 - 19 U 38/03

    Allgemeine Geschäftsbedingungen bzgl. Gewährleistungs- und

    Zur Begründung wird darauf hingewiesen, dass bei öffentlichen Auftraggebern anders als bei privaten Auftraggebern gerade kein Insolvenzrisiko bestehe (OLG Koblenz, IBR 2003, 245; OLG München, BauR 1995, 859, 860; OLG Stuttgart, BauR 1994, 376, 377).

    Zudem führe die Bürgschaft auf erstes Anfordern unabhängig davon, ob als Auftraggeber ein privater Unternehmer oder die öffentliche Hand auftrete, zu einem Liquiditätsverlust des Auftragnehmers (Leinemann, VOB-Kommentar, 2002, § 17 Rn. 84; Rübartsch, IBR 2003, 245).

    Zudem liegt eine Rechtsprechungsdivergenz vor, da der Senat in dieser Frage von der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte (OLG Koblenz, IBR 2003, 245; OLG München, BauR 1995, 859, 860; OLG Stuttgart, BauR 1994, 376, 377) abweicht.

  • OLG Zweibrücken, 14.04.2005 - 4 U 132/04

    Aufrechterhaltung einer unwirksamen formularmäßigen Arbeitnehmerbürgschaft "auf

    Die Sicherungsrechte des Gläubigers werden dadurch unangemessen ausgedehnt (BGH NJW 2002, 2388; OLG Rostock BauR 2003, 928; vgl. auch OLG Koblenz BauR 2003, 1239).
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