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   KG, 24.07.2000 - 10 U 2784/99   

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https://dejure.org/2000,8772
KG, 24.07.2000 - 10 U 2784/99 (https://dejure.org/2000,8772)
KG, Entscheidung vom 24.07.2000 - 10 U 2784/99 (https://dejure.org/2000,8772)
KG, Entscheidung vom 24. Juli 2000 - 10 U 2784/99 (https://dejure.org/2000,8772)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kfz-Kaufvertrag; Unfallschaden; Wandelung; Gebrauchtwagenkauf; Gewährleistungsausschluss; Zugesicherte Eigenschaft

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 91; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 546 Abs. 2; ; BGB § 459 Abs. 2; ; BGB § 133; ; BGB § 157

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Gebrauchtwagenkauf - Eigenschaftszusicherungen beim privaten Direktgeschäft nur in engen Grenzen

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 21 O 314/98
  • KG, 24.07.2000 - 10 U 2784/99
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 17.04.1991 - VIII ZR 114/90

    Zusicherung einer Eigenschaft beim Gebrauchtwagenkauf

    Auszug aus KG, 24.07.2000 - 10 U 2784/99
    Auch ein solcher individualvertraglich vereinbarter Gewährleistungsausschluss kann nach der Rechtsprechung (BGH NJW 1991, 1880) aber versagen, wenn er mit dem Inhalt einer individualvertraglich erfolgten Eigenschaftszusicherung nicht vereinbar ist.

    Eine Zusicherung im Sinne des § 459 Abs. 2 BGB setzt voraus(vgl. BGH NJW 1991, 1880), dass der Verkäufer in vertragsmäßig bindender Weise die Gewähr für das Vorhandensein einer Eigenschaft der Kaufsache übernimmt und damit seine Bereitschaft zu erkennen gibt, für alle Folgen des Fehlens dieser Eigenschaft einzustehen.

    Die im Gebrauchtwagenhandel typische Interessenlage ist dadurch gekennzeichnet (vgl. BGH NJW 1991, 1880/1881), dass sich der Käufer, dem in aller Regel die erforderliche Sachkunde fehlt, auf die Erfahrung und besondere Sachkunde des Händlers verlässt und daher erwartet und darauf vertrauen darf, der Händler wolle für Erklärungen, die er in Kenntnis dieses Umstandes abgibt, die Richtigkeitsgewähr übernehmen.

  • BGH, 21.04.1993 - VIII ZR 113/92

    Zusicherung der Fahrbereitschaft beim Autokauf

    Auszug aus KG, 24.07.2000 - 10 U 2784/99
    Dem Verkäufer steht es frei, ob er Zusicherungen gibt oder nicht; gibt er sie, muss er sich daran festhalten lassen (BGH NJW 1993, 1854).

    An das Vorliegen einer Gewährübernahme für das Vorhandensein einer bestimmten Eigenschaft sind im Gebrauchtwagenhandel mit Rücksicht auf dessen besondere Marktverhältnisse keine hohen Anforderungen zu stellen (BGH NJW 1981, 1268/1269; NJW 1993, 1854).

  • KG, 02.06.1995 - 7 U 300/95

    Angabe des Kilometerstandes im Kaufvertrag als wesentliche Eigenschaft der

    Auszug aus KG, 24.07.2000 - 10 U 2784/99
    Tachostand" (vgl. KG, NJW-RR 1996, 173/174; zur Zusicherung unter Wissensvorbehalt s. auch OLG Köln a.a.O. sowie BGH NJW 1997, 2318 und NJW 1998, 2207), bedarf es nicht, §§ 133, 157 BGB, wenn sich bereits aus den Umständen des Vertragsschlusses und der dargestellten Interessenlage ergibt, dass eine Zusicherung nicht vorliegt.
  • OLG Nürnberg, 03.03.1997 - 5 U 3329/96

    Zusicherung einer Eigenschaft bei Verkauf eines Gebrauchtwagens - Laufleistung

    Auszug aus KG, 24.07.2000 - 10 U 2784/99
    Zwar wird der Formulierung "km-Stand" im Gegensatz zu einer ausdrücklich auf die Laufleistung bezogenen Angabe gelegentlich entnommen, es handele sich schon nach dem Wortlaut eher um eine bloße Beschreibung des Kaufgegenstands als um eine Zusicherung (OLG Frankfurt, NJW-RR 1991, 875; zweifelnd OLG Nürnberg NJW-RR 1997, 1212/1213).
  • BGH, 13.05.1998 - VIII ZR 292/97

    Auslegung einer formularmäßigen Zusicherung der Gesamtfahrleistung

    Auszug aus KG, 24.07.2000 - 10 U 2784/99
    Tachostand" (vgl. KG, NJW-RR 1996, 173/174; zur Zusicherung unter Wissensvorbehalt s. auch OLG Köln a.a.O. sowie BGH NJW 1997, 2318 und NJW 1998, 2207), bedarf es nicht, §§ 133, 157 BGB, wenn sich bereits aus den Umständen des Vertragsschlusses und der dargestellten Interessenlage ergibt, dass eine Zusicherung nicht vorliegt.
  • BGH, 25.06.1975 - VIII ZR 244/73

    Verkauf eines gebrauchten PKWs - Anfechtung eines Kaufvertrages wegen arglistiger

    Auszug aus KG, 24.07.2000 - 10 U 2784/99
    Die Fahrleistung des Fahrzeugs sowie die Anzahl der Vorbesitzer können grundsätzlich Gegenstand einer vertraglichen Eigenschaftszusicherung im Sinne des § 459 Abs. 2 BGB sein (s. Palandt/Putzo, BGB § 459 Rdnr. 29; BGH NJW 1975, 1693/1694).
  • BGH, 15.02.1984 - VIII ZR 327/82

    Bedeutung der Laufleistung des Fahrzeugs beim privaten Gebrauchtwagenverkauf

    Auszug aus KG, 24.07.2000 - 10 U 2784/99
    Auf den privaten Verkauf treffen diese Erwägungen nicht zu (BGH a.a.O. und bereits NJW 1984, 1454).
  • BGH, 04.06.1997 - VIII ZR 243/96

    BGH

    Auszug aus KG, 24.07.2000 - 10 U 2784/99
    Tachostand" (vgl. KG, NJW-RR 1996, 173/174; zur Zusicherung unter Wissensvorbehalt s. auch OLG Köln a.a.O. sowie BGH NJW 1997, 2318 und NJW 1998, 2207), bedarf es nicht, §§ 133, 157 BGB, wenn sich bereits aus den Umständen des Vertragsschlusses und der dargestellten Interessenlage ergibt, dass eine Zusicherung nicht vorliegt.
  • OLG Köln, 09.12.1998 - 13 U 102/98

    Formularmäßige Laufleistungszusicherung "soweit bekannt" im privaten

    Auszug aus KG, 24.07.2000 - 10 U 2784/99
    Vom privaten Verkäufer aus zweiter oder dritter Hand (vgl. OLG Köln NJW 1999, 2601) kann dagegen nur erwartet werden, dafür einzustehen, dass seine Angaben nach bestem Wissen erfolgen, d. h. dass sie den ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Angaben des Vorbesitzers entsprechen und nicht ins Blaue hinein oder wider bessere Kenntnis abgegeben werden.
  • BGH, 18.02.1981 - VIII ZR 72/80

    Rechtsnatur von Angaben eines Gebrauchtwagenhändlers über Hubraum und

    Auszug aus KG, 24.07.2000 - 10 U 2784/99
    An das Vorliegen einer Gewährübernahme für das Vorhandensein einer bestimmten Eigenschaft sind im Gebrauchtwagenhandel mit Rücksicht auf dessen besondere Marktverhältnisse keine hohen Anforderungen zu stellen (BGH NJW 1981, 1268/1269; NJW 1993, 1854).
  • OLG Frankfurt, 08.02.1991 - 22 U 276/89
  • BGH, 11.06.1979 - VIII ZR 224/78

    Formularmäßige Haftungsfreizeichnung bei Verkauf eines Gebrauchtwagens durch

  • BGH, 29.11.2006 - VIII ZR 92/06

    Begriff der Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit einer Sache; Haftung

    Von der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie darf der Käufer unter diesen Umständen deshalb grundsätzlich auch dann nicht ausgehen, wenn der Verkäufer nicht zum Ausdruck gebracht hat, dass er für die angegebene Laufleistung nicht einstehen will (KG, NJW-RR 2005, 60, 61; zur Rechtslage vor Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes vgl. KG, KGR Berlin 2001, 10, 11; OLG Nürnberg, NJW-RR 1997, 1212, 1213; a.A.: OLG Braunschweig, OLGR Braunschweig 1997, 27, 29; KG, NJW-RR 1996, 173, 174).
  • BGH, 16.01.2007 - VIII ZR 82/06

    Nachweis der beurkundeten Erklärungen durch Vorlegen einer beglaubigten Abschrift

    Von der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie darf der Käufer unter diesen Umständen deshalb grundsätzlich auch dann nicht ausgehen, wenn der Verkäufer nicht zum Ausdruck gebracht hat, dass er für die angegebene Laufleistung nicht einstehen will (KG, NJW-RR 2005, 60, 61; zur Rechtslage vor Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes vgl. KG, KGR Berlin 2001, 10, 11; OLG Nürnberg, NJW-RR 1997, 1212, 1213; a.A.: OLG Braunschweig, OLGR Braunschweig 1997, 27, 29; KG, NJW-RR 1996, 173, 174).
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