Rechtsprechung
   BayObLG, 30.04.1993 - 1Z BR 104/92   

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BayObLG, 30.04.1993 - 1Z BR 104/92 (https://dejure.org/1993,2664)
BayObLG, Entscheidung vom 30.04.1993 - 1Z BR 104/92 (https://dejure.org/1993,2664)
BayObLG, Entscheidung vom 30. April 1993 - 1Z BR 104/92 (https://dejure.org/1993,2664)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichtverletzung; Eltern; Notfall; Staat; Eingriff; Kindeswohl; Sorgerechtsausübung; Rauchverbot; Gefährdung; Überempfindlichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1666; GG Art. 6 Abs. 2
    Interesse des Kindeswohl: Rauchverbot gegen Eltern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • spiegel.de (Pressemeldung, 20.12.1993)

    Raucher: Qualmende Eltern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1224
  • MDR 1993, 649
  • FamRZ 1993, 1350
  • BayObLGZ 1993 Nr. 48
  • BayObLGZ 1993, 203
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 1666 Abs. 1 Satz 1, 1666a BGB

    Auszug aus BayObLG, 30.04.1993 - 1Z BR 104/92
    Ihm liegt die Erwägung zugrunde, daß die Interessen des Kindes in aller Regel am besten von den Eltern wahrgenommen werden, und zwar auch dann, wenn dabei im Einzelfall wirkliche oder vermeintliche Nachteile des Kindes durch bestimmte Entscheidungen oder Verhaltensweisen der Eltern in Kauf genommen werden (vgl. BVerfGE 60, 79/94; 72, 122/139 f.).

    Aufgabe des staatlichen Wächteramtes ist es daher nicht, die im Interesse des Kindeswohls objektiv beste Art der Sorgerechtsausübung - soweit eine solche überhaupt festgestellt werden kann - sicherzustellen; vielmehr können staatliche Maßnahmen erst dann eingreifen, wenn die Eltern ihrer Verantwortung nicht gerecht werden (vgl. BVerfGE 60, 79/88; 72, 122/139).

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85

    Mutter der minderjährigen Asylbewerber - §§ 90 ff BVerfGG, Vertretung

    Auszug aus BayObLG, 30.04.1993 - 1Z BR 104/92
    Ihm liegt die Erwägung zugrunde, daß die Interessen des Kindes in aller Regel am besten von den Eltern wahrgenommen werden, und zwar auch dann, wenn dabei im Einzelfall wirkliche oder vermeintliche Nachteile des Kindes durch bestimmte Entscheidungen oder Verhaltensweisen der Eltern in Kauf genommen werden (vgl. BVerfGE 60, 79/94; 72, 122/139 f.).

    Aufgabe des staatlichen Wächteramtes ist es daher nicht, die im Interesse des Kindeswohls objektiv beste Art der Sorgerechtsausübung - soweit eine solche überhaupt festgestellt werden kann - sicherzustellen; vielmehr können staatliche Maßnahmen erst dann eingreifen, wenn die Eltern ihrer Verantwortung nicht gerecht werden (vgl. BVerfGE 60, 79/88; 72, 122/139).

  • BGH, 16.06.1970 - 1 StR 27/70

    Anforderungen an die Verletzung des Verfahrensrecht und des sachlichen Rechts bei

    Auszug aus BayObLG, 30.04.1993 - 1Z BR 104/92
    Davon durfte hier aber das Gericht im Hinblick auf die besondere Ausbildung und Erfahrung der bayerischen Landgerichtsärzte (vgl. BGH NJW 1970, 1981; BayObLGZ 1986, 214/217 und 338/340) grundsätzlich ausgehen.
  • BayObLG, 19.06.1986 - BReg. 3 Z 165/85

    Beleg der Sachkunde eines Arztes zur Begutachtung der Geschäftsfähigkeit eines

    Auszug aus BayObLG, 30.04.1993 - 1Z BR 104/92
    Davon durfte hier aber das Gericht im Hinblick auf die besondere Ausbildung und Erfahrung der bayerischen Landgerichtsärzte (vgl. BGH NJW 1970, 1981; BayObLGZ 1986, 214/217 und 338/340) grundsätzlich ausgehen.
  • BGH, 04.12.1980 - VII ZR 217/80

    Verfassungsmäßigkeit des Rauchverbots auf den Bahnsteigen der Berliner U-Bahn

    Auszug aus BayObLG, 30.04.1993 - 1Z BR 104/92
    Andererseits gehört das Rauchen - trotz aller insbesondere an den Raucher selbst gerichteten medizinisch begründeten Ratschläge und Warnungen - zu den verbreiteten und gesellschaftlich weithin akzeptierten menschlichen Verhaltensformen, die ihrerseits unter den Grundrechtsschutz der freien Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG ) fallen (vgl. von Mangoldt/Klein/Starck GG 3. Aufl. Art. 2 Rn. 159; Scholz, Der Betrieb, Beilage Nr. 10/79 S. 15; Jahn aaO S. 231; vgl. auch BGHZ 79, 111/115 sowie - bezüglich Art. 101 BV - BayVerfGH 40, 58/63 und 42, 188/194).
  • BayObLG, 05.09.1986 - BReg. 1 Z 41/86

    Unterhaltsprozeß; Gerichtspsychologische Begutachtung; Kindeswohl; Gefährdung;

    Auszug aus BayObLG, 30.04.1993 - 1Z BR 104/92
    Von einer Anhörung kann aber nicht nur aus den in § 50 a Abs. 3 FGG angeführten Gründen abgesehen werden, sondern insbesondere unter Berücksichtigung des Rechts der Eltern, die Sorge für ihre Kinder grundsätzlich frei von staatlicher Bevormundung auszuüben, auch dann, wenn von vornherein keine ausreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohls erkennbar sind (vgl. BayObLG FamRZ 1987, 87/88; Keidel/Kuntze aaO Rn. 11).
  • BayObLG, 30.04.1986 - BReg. 1 Z 69/85

    Beschwerde des Nachlasßgerichts

    Auszug aus BayObLG, 30.04.1993 - 1Z BR 104/92
    Die weitere Beschwerde der im Hinblick auf die Zurückweisung ihres Rechtsmittels beschwerdeberechtigten (§ 29 Abs. 4, § 20 Abs. 1 FGG ; vgl. BayObLGZ 1986, 118/120 m.w.Nachw.) Beteiligten zu 1 ist zulässig.
  • OLG Brandenburg, 17.09.2008 - 9 WF 245/08

    Elterliche Sorge: Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts bei Missachtung des

    Die Lebensbedingungen von Kindern werden grundsätzlich durch das familiäre Umfeld geprägt (BayObLG, BayObLGZ 1993, 203).
  • LG Dortmund, 19.11.2013 - 1 S 296/12

    Eigentümer müssen Rauchverbot in WEG-Versammlung zustimmen!

    Passivrauchen in geschlossenen Räumen wird nach heute herrschender wissenschaftlicher Überzeugung als gesundheitsgefährdend eingestuft (vgl. BayObLG vom 30.04.1993 - 1 Z BR 104/92, BayObLG 1993, 58 = MDR 1993, 649; vom 25.03.1999 - 2 Z BR 105/98, BayObLG 1999, 41 = NZM 1999, 504).
  • OLG Hamm, 22.06.2001 - 7 UF 211/01

    Beschwerde gegen den Entzug des elterlichen Sorgerechts aufgrund eines

    Besteht bereits bei der Frage, ob der sorgeberechtigte Elternteil zu einer bestimmten ärztlichen Behandlung des Kindes verpflichtet ist (vgl. etwa BGH NJW 2000, 1784 - Impfungen eines Kindes) oder ob von den Eltern sogar ein bestimmtes eigenes Verhalten zum Schutz der Gesundheit des Kindes verlangt werden kann (BayObLG. FamRZ 1993, 1350 - Rauchverbot für die Eltern eines Kindes) eine nur sehr eingeschränkte Eingriffsmöglichkeit durch die staatliche Gewalt, so ist eine noch größere Zurückhaltung geboten, wenn es um allgemeine hygienische Prinzipien geht, etwa das tägliche Waschen oder Zähne putzen.
  • BayObLG, 27.03.1997 - 1Z BR 9/97

    Eigenes Beschwerderecht von Vierzehnjährigen bei Aufrechterhaltung des

    Diese Schranken, die der Eingriffsnorm des § 1666 BGB zugrundeliegen, sind insbesondere in den Fällen zu beachten, in denen es nicht um unmittelbar auf das Kind bezogene Entscheidungen oder Verhaltensweisen der Eltern geht, sondern um Fragen der gemeinsamen familiären Lebensgestaltung, von denen das Kind nicht als "Objekt" elterlicher Sorge, sondern als Mitglied der Familiengemeinschaft betroffen ist, dessen Lebensbedingungen notwendigerweise durch das familiäre Umfeld geprägt werden (vgl. zu allem BayObLGZ 1993, 203, 205 f. m.w.N.).
  • BayObLG, 19.09.1997 - 1Z AR 73/97

    Keine Zuständigkeitsbestimmung bei bloß gerichsinterner Abgabeverfügung im

    Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sind die vom Beteiligten zu 2 gestellten "Anträge", die verfahrensrechtlich als Anregung zur Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens aufzufassen sind (vgl. BayObLGZ 1993, 203/205).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 06.05.1993 - 3Z BR 79/93   

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https://dejure.org/1993,3961
BayObLG, 06.05.1993 - 3Z BR 79/93 (https://dejure.org/1993,3961)
BayObLG, Entscheidung vom 06.05.1993 - 3Z BR 79/93 (https://dejure.org/1993,3961)
BayObLG, Entscheidung vom 06. Mai 1993 - 3Z BR 79/93 (https://dejure.org/1993,3961)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterbringungsähnliche Maßnahmen bei Untergebrachten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unterbringung; Betreuter; Betreuer; Betreuung; Willensbestimmung; Besserung; Erziehung; Selbstschädigung; Fixieren am Bett; Genehmigung; Vormundschaftsgericht; Zusatz

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1906

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 649
  • FamRZ 1994, 721
  • Rpfleger 1994, 336
  • BayObLGZ 1993, 208
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93

    Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus BayObLG, 06.05.1993 - 3Z BR 79/93
    Eine zur Vermeidung einer Selbstschädigung genehmigte Freiheitsentziehung durch mechanische Vorrichtungen über einen längeren Zeitraum oder regelmäßig setzt voraus, daß der Betreute auf Grund seiner Krankheit seinen Willen nicht frei bestimmen kann (Ergänzung zu BayObLGZ 1993, 18).

    Ebenso wie für eine solche (BayObLGZ 1993, 18/19) darf die Genehmigung deshalb zur Vermeidung einer Selbstschädigung auch für die genannten mechanischen Vorrichtungen nur erteilt werden, wenn der Betreute auf Grund seiner Krankheit seinen Willen nicht frei bestimmen kann.

  • AG Hannover, 05.05.1992 - 62 XVII L8
    Auszug aus BayObLG, 06.05.1993 - 3Z BR 79/93
    Nach nahezu einhelliger Auffassung des Schrifttums verlangt eine verfassungskonforme Auslegung des Gesetzes aber auch dann, wenn der Betreute mit gerichtlicher Genehmigung bereits untergebracht ist, grundsätzlich eine weitere gerichtliche Genehmigung, wenn ihm durch mechanische Vorrichtungen für einen längeren Zeitraum oder regelmäßig über die bloße Unterbringung hinaus die Freiheit entzogen werden soll (Bienwald, Betreuungsrecht, § 1906 BGB Rn. 68; Dodegge, MDR 1992, 437; Jürgens/Kröger/Marschner/Winterstein, Das neue Betreuungsrecht, 2. Aufl., Rn. 516; Münch-Komm/Schwab BGB, 3. Aufl., Rn. 7 und 29, Palandt-Diederichsen, BGB, 52. Aufl., Rn. 18, je zu § 1906; Schumacher, FamRZ 1991, 280/281 f.; in der Rechtsprechung soweit ersichtlich nur AG Hannover, BtPrax 1992, 113; unklar Soergel/Damrau, BGB, 12. Aufl., Nachträge § 1906 Rn. 21).
  • OLG Frankfurt, 16.07.2019 - 8 U 59/18

    Schmerzensgeld für Fixierung und Zwangsmedikation ohne richterliche Genehmigung

    Dass eine Fixierung nicht von der Genehmigung der Unterbringung als solcher abgedeckt ist, sondern als eigenständige Freiheitsentziehung einer eigenen richterlichen Genehmigung bedarf, entsprach auch vor dem Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juli 2018 (2 BvR 309/15, 2 BvR 502/16, NJW 2018, 2619) der ganz herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 12.09.2012 - XII ZB 543/11 -, NJW 2012, 3728, 3729; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 06.05.1993 - 3Z BR 79/93 -, FamRZ 1994, 721, 722; Dornis, SchlHA 2011, 156, 157; Rüping, Bonner Kommentar zum Grundgesetz, Stand: August 2008, Art. 104, Rdnr. 54; s. ferner Degenhart, in: Sachs (Hrsg.), Grundgesetz, 5. Aufl. 2009, Art. 104, Rdnr. 6; Schulze-Fielitz, in: Dreier (Hrsg.), Grundgesetz, Band III, 2. Aufl. 2008, Art. 104, Rdnr. 26).
  • BGH, 01.02.2006 - XII ZB 236/05

    Zulässigkeit einer Vorlage an den BGH; Befugnis des Betreuers zur Einwilligung in

    Der Senat verkennt nicht, dass zufolge des beschränkten Anwendungsbereichs von § 70g Abs. 5 FGG der Vollzug einer von dem Betreuer genehmigten Zwangsmaßnahme keiner weiteren vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung und damit keiner unmittelbaren gerichtlichen Kontrolle unterliegt, sofern nicht zur Durchsetzung des Behandlungszwanges die Bewegungsfreiheit des freiheitsentziehend Untergebrachten durch Maßnahmen nach § 1906 Abs. 4 BGB zusätzlich eingeschränkt werden soll (vgl. hierzu BayObLG FamRZ 1994, 721, 722 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 17.11.2020 - 12 UF 101/20

    Anforderungen an die familiengerichtliche Genehmigungsentscheidung zur Fixierung

    Bereits vor der Einführung der Vorschrift war z.B. eine von einem Betroffenen im Rahmen einer Unterbringung zu duldende Behandlung (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Februar 2006, XII ZB 236/05, NJW 2006, 1277, juris Rn. 27; BGH, Beschluss vom 20. Juni 2012, XII ZB 59/12, NJW 2012, 2967, juris Rn. 40) bzw. Fixierungen (vgl. BayOblG, Beschluss vom 6. Mai 1993, 3 ZBR 79/93, FamRZ 1994, 721) so präzise wie möglich anzugeben.
  • BGH, 15.09.2010 - XII ZB 383/10

    Unterbringung des Betreuten: Behandelnder Arzt als Sachverständiger im

    Zwar kann die regelmäßige Freiheitsentziehung des untergebrachten Betroffenen durch mechanische Vorrichtungen in entsprechender Anwendung des § 1906 Abs. 4 BGB genehmigt werden (BayObLG FamRZ 1994, 721, 722).
  • OLG Düsseldorf, 29.07.1994 - 3 Wx 406/94

    Gerichtliche Unterbringungsgenehmigung; Sachverständigengutachten;

    Auch im Fall der Unterbringung ist für Medikationen, die sich als unterbringungsähnliche Maßnahmen im Sinne des § 1906 Abs. 4 BGB darstellen, eine gesonderte vormundschaftsgerichtliche Genehmigung erforderlich (BayObLGZ 1993, 208 = BtE 1992/93, 86 (mit weiteren Fundstellen) = FamRZ 1994, 721).

    Die zuständige Behörde im Sinne des § 70d Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 FGG ist im Unterbringungsverfahren zwingend anzuhören (BayObLG FamRZ 1994, 721/722 = BtE 1992/93,150).

    Hierfür wäre trotz Unterbringung eine gesonderte Genehmigung erforderlich (vgl. BayObLG in FamRZ 1994, 721 ff.).

    Schließlich ist darauf hinzuweisen, daß die zuständige Behörde im Sinne des § 70 d Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 FGG zwingend anzuhören ist (vgl. BayObLG in FamRZ 1994, 721, 722; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 13. Aufl., § 70 d Rdn. 12).

  • BGH, 28.07.2015 - XII ZB 44/15

    Betreuung: Erforderlichkeit einer gesonderten Genehmigung für

    Diese Sichtweise entspricht auch der ganz überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung und dem Schrifttum (OLG Frankfurt FamRZ 2007, 673; OLG München FamRZ 2005, 1196; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 118; BayObLG FamRZ 1994, 721, 722; Staudinger/Bienwald BGB [2013] § 1906 Rn. 94; Palandt/Götz BGB 74. Aufl. § 1906 Rn. 34; Jürgens/Marschner Betreuungsrecht 5. Aufl. § 1906 BGB Rn. 39; BeckOK BGB/Gabriele Müller [Stand: November 2014] § 1906 Rn. 21; Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann Betreuungsrecht 5. Aufl. § 1906 BGB Rn. 80; a. A. LG Baden-Baden FamRZ 2010, 1471; LG Ulm FamRZ 2010, 1764; LG Freiburg FamRZ 2010, 1846).
  • OLG Frankfurt, 04.12.2006 - 20 W 425/06

    Unterbringungsähnliche Maßnahme; Betreuung: Genehmigung der Fixierung eines

    Dabei ist in Rechtsprechung und Literatur zwischenzeitlich weitgehend anerkannt, dass entgegen dem insoweit misslungenen Wortlaut die Vorschrift des § 1906 Abs. 4 BGB auch auf solche Personen anwendbar ist, die bereits freiheitsentziehend untergebracht sind; dies gebietet jedenfalls eine verfassungskonforme Auslegung, da der Eingriff in die Freiheitsrechte insoweit deutlich über die mit der Unterbringung selbst regelmäßig verbundenen Einschränkungen hinausgeht und wird auch durch den Wortlaut des § 70 f Abs. 1 Nr. 2 FGG, der eine konkrete Umschreibung der Unterbringungsmaßnahme erfordert, gestützt (vgl. BayObLG BtPrax 1993, 139; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 118; HK-BUR/Rink § 1906 BGB Rn. 46; Palandt/Diederichsen, BGB, 65. Aufl., § 1906 Rn. 23; MünchKomm/Schwab,BGB, § 1906 Rn. 29; Damrau/ Zimmermann, Betreuungsrecht, 3.Aufl., § 1906 Rn. 73).

    Insoweit erscheint es fraglich, ob hier eine unterbringungsähnliche Maßnahme über einen längeren Zeitraum beabsichtigt und notwendig war, zumal bereits während der Anhörung von einer Besserung des Zustandes der Betroffenen ausgegangen wurde und eine Lockerung der Fixierung möglich war (vgl. zur Dauer der unterbringungsähnlichen Maßnahme BayObLG BtPrax 1993, 139; Jürgens/Kröger/Marschner, Betreuungsrecht kompakt, Rn 510; HK-BUR/Rink, § 1906 BGB Rn. 48; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1906 BGB Rn. 75).

  • LG Itzehoe, 07.01.2016 - 4 T 4/16

    Unterbringung eines psychisch Kranken in Schleswig-Holstein: Richtervorbehalt für

    Diese Sichtweise entspricht auch der ganz überwiegenden Auffassung in der übrigen Rechtsprechung und dem Schrifttum (OLG Frankfurt FamRZ 2007, 673; OLG München FamRZ 2005, 1196; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 118; BayObLG FamRZ 1994, 721, 722; Staudinger/Bienwald BGB [2013] § 1906 Rn. 94; Jürgens/Marschner Betreuungsrecht 5. Aufl. § 1906 BGB Rn. 39; BeckOK BGB/Gabriele Müller [Stand: November 2014] § 1906 Rn. 21; Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann Betreuungsrecht 5. Aufl. § 1906 BGB Rn. 80; a. A. LG Baden-Baden FamRZ 2010, 1471; LG Ulm FamRZ 2010, 1764; LG Freiburg FamRZ 2010, 1846).
  • OLG Hamm, 30.08.1994 - 15 W 237/94

    Verfahrenspfleger; Verlängerung; Gutachten; Inhalt; Willensäußerung;

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts erfordern vielmehr sämtliche betreuungsrechtlichen Maßnahmen gegen den Willen des Betroffenen die zusätzliche Feststellung, daß dieser aufgrund der festgestellten psychischen Krankheit (oder geistigen bzw. seelischen Behinderung) seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. BayObLGZ 1993, 63 = FamRZ 1993, 851 für den Einwilligungsvorbehalt; 1993, 18 = FamRZ 1993, 600 für die Unterbringung; 1993, 208, 209 = BtPrax 1993, 139 für unterbringungsähnliche sowie zuletzt BtPrax 1994, 59, 61 für die Betreuerbestellung selbst).
  • BayObLG, 25.11.1993 - 3Z BR 190/93

    Sachverständigengutachten; Würdigung; Gutachten; Einholen; Sachkunde;

    Aus Art. 2 GG wird aber abzuleiten sein, daß die Bestellung eines Betreuers ohne sein Einverständnis nur zulässig ist, wenn der Betroffene aufgrund der festgestellten psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. BayObLGZ 1993, 63 für den Einwilligungsvorbehalt; BayObLGZ 1993, 18 für die Unterbringung; BayObLGZ 1993, 208/209 für unterbringungsähnliche Maßnahmen).
  • OLG Brandenburg, 01.03.2007 - 11 Wx 7/07

    Unterbringung des Betreuten: Zwingende Anhörung der Betreuungsbehörde;

  • OLG München, 30.03.2005 - 33 Wx 38/05

    Zulässige Fixierung des einwilligungsunfähigen Betroffenen bei notwendiger

  • AG Bielefeld, 16.09.1996 - 2 XVII B 32
  • LG Freiburg, 20.07.2010 - 4 T 133/10

    Unterbringung eines Betreuten: Erforderlichkeit gerichtlicher Genehmigung von

  • LG Berlin, 21.05.2012 - 83 T 163/12

    Zulässigkeit einer betreuungsrechtlichen Unterbringung zur Zwangsbehandlung

  • LG Baden-Baden, 23.10.2009 - 3 T 81/09

    Richterliche Genehmigungspflichtigkeit einer unterbringungsähnlichen Maßnahme

  • BayObLG, 27.05.1994 - 3Z BR 148/94

    Betreuung; Bett; Fixierung; Maßnahme; Gerichtliche Genehmigung; Einverständnis;

  • BayObLG, 14.07.1994 - 3Z BR 176/94
  • LG Stuttgart, 16.09.1993 - 2 T 764/93

    Betreuungsgesetz; Altersvorsorgevollmacht oder Patiententestament

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 25.11.1992 - 11 U 33/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1920
OLG Köln, 25.11.1992 - 11 U 33/92 (https://dejure.org/1992,1920)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.11.1992 - 11 U 33/92 (https://dejure.org/1992,1920)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. November 1992 - 11 U 33/92 (https://dejure.org/1992,1920)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gewährleistungsanspruch; Mangelhafte Hofbefestigung; Hof; Hofbefestigung; Verbundpflaster; Mörtelbett; Bauwerke; Verjährungsfrist; Fünfjährige Verjährungsfrist; Verschulden; Neuherstellung; Mangelbeseitigung; Unverhältnismäßiger Aufwand; Verhältnismäßigkeit; Aufwand

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    GB § 638

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist die Regelung über die Abgeltung eines Mangels abschließend? (IBR 1993, 55)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 593
  • MDR 1993, 649
  • VersR 1993, 758
  • BauR 1993, 218
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Köln, 23.10.2001 - 3 U 21/01

    Baurecht: Verlegung nicht farbbeständiger Betonsteine als Werkmangel

    Es kann offen bleiben, ob es sich insofern nur um eine Leistungsbeschreibung oder um eine zugesicherte Eigenschaft handelt; denn ein Mangel liegt auf jeden Fall vor, wenn Betonsteine derart schnell ausbleichen, wie dies hier geschehen ist (vgl. OLG Köln, NJW-RR 93, 593).

    Das Betonsteinpflaster stellt ein Bauwerk im Sinne von § 638 BGB dar, so dass die fünfjährige Verjährungsfrist gilt (vgl. BGH NJW-RR 92, 592 und 849; OLG Köln NJW-RR 93, 593; Palandt-Sprau, BGB, 60. Aufl., § 638 Rn. 10).

  • BGH, 12.11.1992 - VII ZR 29/92

    Verjährung der Gewährleistungsansprüche bei Verlegung eines Hofbelages

    auch OLG Köln BauR 1993, 218 [OLG Köln 25.11.1992 - 11 U 33/92] = NJW-RR 1993, 593.
  • OLG Bamberg, 16.04.2007 - 4 U 198/05

    "Kissenartige" Aufwölbungen beim WDV: Nachbesserungsanspruch?

    Die Gegebenheiten entsprechen somit der typischen Konstellation eines offensichtlichen Missverhältnisses zwischen dem erforderlichen Sanierungsaufwand und dem damit objektiv angestrebten Erfolg, bei der die Unternehmerseite die Kosten einer kompletten Neuherstellung ihres Gewerks entsprechend § 251 11,1 BGB verweigern darf (vgl. hierzu auch OLG Köln NJW-RR 1993, 593; OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 342 u. BauR 1999, 498; ferner Schotten/Schwarz in: Beck"scher VOB-Kommentar (2003), VOB Teil C, Rdn. 38 zu DIN 18350).
  • OLG Bamberg, 04.04.2005 - 4 U 95/04

    Unverhältnismäßiger Aufwand nach Marmorschaden bei Lochbohrung?

    Mithin ist ein erfolgreicher Ausgang der von Gutachterseite vorgeschlagenen teilweisen Neuherstellung nicht nur ungewiss, was zur Annahme eines unverhältnismäßigen Kostenaufwandes bereits ausreichen würde (allgemeine Ansicht, vgl. nur OLG Köln, NJW-RR 1993, 593 ; Staudinger-Peters (2000), Rd. 192 zu § 635 BGB ), sondern sogar eine damit verbundene erhebliche Verschlechterung gegenüber dem bisherigen Zustand mehr als wahrscheinlich.
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 26.11.1992 - 6 L 24/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3875
OVG Niedersachsen, 26.11.1992 - 6 L 24/90 (https://dejure.org/1992,3875)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.11.1992 - 6 L 24/90 (https://dejure.org/1992,3875)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. November 1992 - 6 L 24/90 (https://dejure.org/1992,3875)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 3 Abs. 2 DSchG ND; § 6 Abs. 2 DSchG ND; § 25 DSchG ND; § 23 DSchG ND
    Ungenehmigt; Ersatz Alter Eichenholzfenster; Denkmalschutz; Stadtvilla; Kunststoffrahmen; Denkmalfremdes Baumaterial; Denkmalwert; Beeinträchtigung; Behördliche Anordnung; Wiederherstellung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ungenehmigt; Ersatz Alter Eichenholzfenster; Denkmalschutz; Stadtvilla; Kunststoffrahmen; Denkmalfremdes Baumaterial; Denkmalwert; Beeinträchtigung; Behördliche Anordnung; Wiederherstellung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 649
  • MDR 1993, 649 (Volltext mit amtl. LS)
  • NVwZ-RR 1993, 232
  • ZfBR 1993, 149
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.1990 - 1 S 2998/89

    Öffentliches Interesse an Erhaltung eines Kulturdenkmals; Seltenheitswert;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.11.1992 - 6 L 24/90
    Die Auffassung des VG, die Verwendung von Kunststoff statt Holz beeinträchtige an sich den Denkmalwert des Hauses nicht, entspricht allerdings nicht der neueren Rechtsprechung (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 29.10.1991 1 - L 85/91 -, v. 28.10.1991 - 1 L 86/91 - und v. 10.1.1986 - 1 OVG A 109/83 - VGH Mannheim BRS 50 Nr. 135 = DVBI 1990, 1113; VG Stade - Lüneburg, Urt. v. 11.9. 1991 - 2 A 219/90).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2008 - 2 B 12.06

    Denkmalrecht: Einbau von Kunststofffenstern an Stelle der ursprünglichen - aber

    Zwar findet sich in der obergerichtlichen Rechtsprechung verschiedentlich die Aussage, dass Materialgerechtigkeit und Werkgerechtigkeit der verwendeten Bausubstanz einen denkmalschützerischen Belang darstellten und bestimmend für den Wert eines Denkmals seien (vgl. OVG Lüneburg, Urteile vom 26. November 1992, BRS 54 Nr. 119; vom 14. September 1994, a.a.O., und vom 21. August 1998, a.a.O.; VGH München, Urteil vom 9. August 1996, a.a.O.; VGH Kassel, Urteil vom 2. März 2006, a.a.O.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2002 - 8 A 5546/00

    Einbau von Kunststofffenstern in ein Baudenkmal

    Zu vergleichbaren Fällen: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 23.7.1990 - 1 S 2998/89 -, BRS 50 Nr. 135; VG Karlsruhe, Urteil vom 26.10.1995 - 8 K 3002/94 - Bay. VGH, Beschluss vom 9.8.1996 - 2 B 94.3022 -, BRS 58 Nr. 230; VG Meiningen, Urteil vom 24.10.1994 - 5 K 154/94.Me - Nds. OVG, Beschluss vom 26.11.1992 - 6 L 24/90 -, BRS 54 Nr. 119; Hess. VGH, Urteil vom 27.9.1996 - 4 UE 1284/96 -, BRS 58 Nr. 231.

    OVG NRW, Urteil vom 27.6.2000 - 8 A 4631/97 - (Sonnenschutzjalousien aus Metall und Kunststoff); VG Meiningen, Urteil vom 24.10.1994 - 5 K 154/94.Me - strenger Nds. OVG, Beschluss vom 26.11.1992 - 6 L 24/90 -, a.a.O.; Bay. VGH, Beschluss vom 9. August 1996 - 2 B 94.3022 -, BRS 58 Nr. 230; inwieweit an OVG NRW, Urteil vom 23.4.1992 - 7 A 936/90 -, BRS 54 Nr. 118 (Kunststofffenster) festzuhalten ist, kann offen bleiben.

  • OVG Niedersachsen, 24.09.1993 - 6 L 3265/91

    Denkmalwert; Ziegeldach; Gulfhaus; Dachflächenfenster; Beeinträchtigung;

    Dieses ist nach ständiger Rechtsprechung in besonderem Maße - wenn nicht sogar in erster Linie - dazu berufen, sachkundige Stellungnahmen zur Schutzwürdigkeit von Baudenkmalen abzugeben (Urt. d. Sen. v. 26.11.1992 - 6 L 24/90 -, NVwZ-RR 1993, 232 = NdsRpfl 1993, 17).

    Auch alte Eichenholzfenster eines unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes dürfen nicht durch moderne Kunststoffrahmen ersetzt werden (vgl. Grosse-Suchsdorf/Schmaltz/Wiechert, NBauO/ NDSchG, 5. Aufl. 1992, § 6 NDSchG, RdNr. 5; Urt. d. Sen. v. 26.11.1992 - 6 L 24/90 -, NVwZ-RR 1993, 232 = NdsRpfl 1993, 17).

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