Weitere Entscheidung unten: OLG Jena, 16.08.2000

Rechtsprechung
   OLG Köln, 25.08.2000 - 19 U 2/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1357
OLG Köln, 25.08.2000 - 19 U 2/00 (https://dejure.org/2000,1357)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.08.2000 - 19 U 2/00 (https://dejure.org/2000,1357)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. August 2000 - 19 U 2/00 (https://dejure.org/2000,1357)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,1357) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • Telemedicus

    Virtuelles Hausrecht bei Chats

  • webshoprecht.de

    Zum Recht des Betreibers eines Internet-Chats auf die Verhängung eines virtuellen Hausverbots

  • IWW
  • JurPC

    Virtuelles Hausrecht beim Chat

  • aufrecht.de

    Virtuelles Hausrecht

  • stroemer.de

    Virtuelles Hausrecht II

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenverteilung; Unterlassungserklärung; Erledigungserklärungen; Kosten ; Virtuelles Hausrecht; Party-Chats

  • Judicialis

    ZPO § 91 a; ; ZPO § 269 Abs. 3

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 1004; ZPO § 91 a
    Dem Anbieter eines Party-Chats steht grundsätzlich ein "virtuelles Hausrecht" zu

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1004; ZPO § 91a
    Virtuelles Hausrecht des Anbieters eines Party-Chats gegenüber Störungen eines Benutzers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck.de (Kurzinformation)

    Betreiber eines Chat-Room steht virtuelles Hausrecht zu

  • beck.de (Leitsatz)

    Virtuelles Hausrecht bei einem Chat-Forum

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Chat: Virtuelles Hausrecht

Besprechungen u.ä.

  • archive.org (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 823, 1004 BGB
    Der Betreiber eines öffentlich zugänglichen Chatroom hat kein "virtuelles Hausrecht" mit dem er Teilnehmer grundlos vom Chat ausschließen kann. Ein Zugangsverbot besteht nur dann, wenn es zu strafbaren Äußerungen kommt (virtuelles Hausrecht)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 862
  • MMR 2001, 52
  • afp 2001, 90
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Bonn, 16.11.1999 - 10 O 457/99

    Virtuelles Hausrecht bei Chats

    Auszug aus OLG Köln, 25.08.2000 - 19 U 2/00
    19 U 2/00 10 0 457/99 LG Bonn.

    Das Urteil des Landgerichts Bonn vom 16.11.1999 - 10 0 457/99 - ist wirkungslos.

  • LG München I, 25.10.2006 - 30 O 11973/05

    Virtuelles Hausrecht des Foren-Betreibers

    Dem Betreibereines Internetforums steht ein virtuelles Hausrecht zu (vgl. OLG Köln, Urteil, vom 25.08.2000, Az. 19 U 2/00).
  • LG Offenburg, 26.09.2018 - 2 O 310/18

    Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Facebook: Zustellung einer Antragsschrift

    Es wird jedoch überwiegend angenommen, dass dem Betreiber eines über das Internet betriebenen sozialen Netzwerks ein sog. virtuelles Hausrecht zusteht (LG Ulm, Beschl. v. 13.01.2015 - 2 O 8/15, MMR 2016, 31 m.w.N.; OLG Köln, Urt. v. 25.08.2000 - 19 U 2/00, MMR 2001, 52; BSG, Urt. v. 06.12.2012 - B 11 AL 25/11 R, MMR 2013, 675, 676).
  • LG Ulm, 13.01.2015 - 2 O 8/15

    Kein virtuelles Hausrecht auf Unterlassung von Bestellungen über einen Onlineshop

    Es wurde mehrfach entschieden, dass dem Betreiber eines Internetforums ein virtuelles Hausrecht zusteht (LG München, Urteil 25.10.2006, 30 O 11973/05 unter Hinweis auf OLG Köln, Urteil 25.08.2000, 19 U 2/00; BSG, Urteil 06.12.2012, B 11 AL 25/11 R; BGH 01.07.2014, VI ZR 345/13).
  • LG Nürnberg-Fürth, 07.06.2019 - 11 O 3362/19

    Unzulässsige befristete Sperrung eines Twitteraccounts

    Darüber hinaus steht dem Betreiber einer Internetplattform ein "virtuelles Hausrecht" zu (vgl. etwa LG Ulm, Beschluss vom 13.1.2015 - 2 O 8/15, MMR 2016, 31; OLG Köln, Beschluss vom 25.8.2000 - 19 U 2/00, MMR 2001, 52; LG Mosbach, Beschluss vom 01.06.2018 - 1 O 108/18, BeckRS 2018, 20323).
  • OLG Brandenburg, 27.07.2018 - 1 W 28/18

    Rechte des Betreibers einer Internetplattform bei Verbreitung strafbarer Inhalte

    Die streitgegenständliche Äußerung verstößt jedenfalls gegen die Vorgaben des § 1 Abs. 3 NetzDG in Verbindung mit § 111 Abs. 1 StGB, so dass die Antragsgegnerin gegenüber der Antragstellerin im Rahmen des ihr als Betreiberin der Plattform ... zustehenden virtuellen Hausrechts (vgl. BSG, MMR 2013, 675 Rn. 14; OLG Köln, VersR 2001, 862) zu ihrer Löschung und zur Sperrung des Nutzerkontos berechtigt und zu ihrer Löschung darüber hinaus gemäß §§ 1 Abs. 3, 3 Abs. 2 Nr. 2 und 3 NetzDG verpflichtet war.
  • OLG Brandenburg, 30.11.2020 - 1 U 37/19

    Rechtsstellung des Nutzers einer Social-Media-Plattform

    Insoweit steht der Verfügungsbeklagten als Betreiberin der Plattform facebook ein virtuelles Hausrecht zu (vergl. BSG, MMR 2013, 675 Rn. 14; OLG Köln, VersR 2001, 862), aufgrund dessen sie grundsätzlich berechtigt ist, rechtswidrige und den Gemeinschaftsstandards widersprechende Beiträge zu löschen und Nutzerkonten, über die solche Beiträge verbreitet werden, zu sperren.
  • OLG Brandenburg, 25.02.2021 - 1 U 68/20

    Unterlassung der Löschung eines Inhalts auf einer Internetplattform; Keine

    Der Verfügungsbeklagten steht als Betreiberin der Plattform "..." ein virtuelles Hausrecht zu (vgl. BSG, MMR 2013, 675 Rn. 14; OLG Köln, VersR 2001, 862), das sie grundsätzlich berechtigt, rechtswidrige und den Gemeinschaftsstandards widersprechende Beiträge zu löschen.
  • LG Dresden, 21.06.2019 - 1a O 1056/19
    Darüber hinaus steht dem Betreiber einer Internetplattform ein "virtuelles Hausrecht" zu (vgl. etwa LG Ulm, Beschluss vom 13.1.2015 - 2 0 8/15, MMR 2016, 31 OLG Köln, Beschluss vom 25.8. 2000 - 19 U 2/00, MMR 2001, 52 LG Mosbach, Beschluss vom 01.06.2010 - 1 0 108/18, BeckRS 2018, 20323).
  • LG Nürnberg-Fürth, 21.11.2019 - 11 O 3362/19

    Einstweilige Verfügung wegen Sperre eines Twitter-Accounts

    Darüber hinaus steht dem Betreiber einer Internetplattform ein "virtuelles Hausrecht" zu (vgl. etwa LG Ulm, Beschluss vom 13.1.2015 - 2 O 8/15, MMR 2016, 31; OLG Köln, Beschluss vom 25.8. 2000 - 19 U 2/00, MMR 2001, 52; LG Mosbach, Beschluss vom 01.06.2018 - 1 O 108/18, BeckRS 2018, 20323).
  • AG Bonn, 19.10.2021 - 106 C 76/21
    Die Beklagte beruft sich zwar als Betreiberin einer Internetplattform zurecht auf ein virtuelles Hausrecht gemäß §§ 903, 1004 BGB zu (vgl. etwa LG Ulm MMR 2016, 31; OLG Köln MMR 2001, 52; LG Mosbach, Beschl. v. 1.6.2018 - 1 O 108/18, BeckRS 2018, 20323).
  • LG Nürnberg-Fürth, 22.02.2001 - 2 O 7159/00
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Jena, 16.08.2000 - 3 W 486/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9816
OLG Jena, 16.08.2000 - 3 W 486/00 (https://dejure.org/2000,9816)
OLG Jena, Entscheidung vom 16.08.2000 - 3 W 486/00 (https://dejure.org/2000,9816)
OLG Jena, Entscheidung vom 16. August 2000 - 3 W 486/00 (https://dejure.org/2000,9816)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,9816) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JurPC

    GG Art. 2 Abs. 1, 5 Abs. 1; BGB §§ 1004, 823 Abs. 1
    Untersagung eines Internetaufrufs

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 S. 1 GG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lasermessungen.de (Kurzinformation)

    Anprangerung im Internet verboten

  • beck.de (Kurzinformation)

    Anprangerung eines politischen Gegners auf Internetseite untersagt

Besprechungen u.ä.

  • archive.org (Entscheidungsbesprechung)

    Art. 2 iVm Art. 1 I sowie Art. 5 I GG; §§ 823, 1004 BGB
    Auch im Internet gilt die Meinungsfreiheit. Sie ist aber dann unzulässig, wenn ein fremdes Persönlichkeitsrecht verletzt wird

Papierfundstellen

  • MMR 2001, 52
  • afp 2001, 78
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 23.02.2000 - 1 BvR 1582/94

    Zur Veröffentlichung einer Liste von "IM" des MfS

    Auszug aus OLG Jena, 16.08.2000 - 3 W 486/00
    Denn seinem durch die Grundrechtsgewährleistungen des Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG geschützten Persönlichkeitsrecht steht das ebenfalls grundgesetzlich garantierte Recht des Beschwerdegegners auf freie Meinungsäußerung aus Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG gegenüber (vgl. BVerfG, NJW 2000, 1021), und zwar auch, soweit es sich um die Wiedergabe wahrer Tatsachenbehauptungen handelt (BVerfG, NJW 2000, 2413, 2414).

    Dabei kommt Bedeutung auch dem Umstand zu, ob die Äußerung eine die Öffentlichkeit wesentlich berührende Frage betrifft (BVerfG, NJW 2000, 2413, 2415).

    Hinzu tritt, dass die Äußerung keine die Öffentlichkeit wesentlich berührende Frage betrifft (vgl. BVerfG, NJW 2000, 2413, 2415).

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus OLG Jena, 16.08.2000 - 3 W 486/00
    Denn seinem durch die Grundrechtsgewährleistungen des Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG geschützten Persönlichkeitsrecht steht das ebenfalls grundgesetzlich garantierte Recht des Beschwerdegegners auf freie Meinungsäußerung aus Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG gegenüber (vgl. BVerfG, NJW 2000, 1021), und zwar auch, soweit es sich um die Wiedergabe wahrer Tatsachenbehauptungen handelt (BVerfG, NJW 2000, 2413, 2414).

    Gleichermaßen besteht das Recht auf Achtung und freie Entfaltung der Persönlichkeit nicht schrankenlos als umfassendes Verfügungsrecht über die Darstellung der eigenen Person (BVerfG, NJW 2000, 1021).

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus OLG Jena, 16.08.2000 - 3 W 486/00
    Das führt jedoch nicht dazu, dass demjenigen, der sich in die Öffentlichkeit begibt, damit jeglicher Schutz auf Dauer versagt wäre (BVerfG, NJW 1973, 1226, 1231).
  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg

    Auszug aus OLG Jena, 16.08.2000 - 3 W 486/00
    Dies umso weniger, als es sich nicht um einen in spontaner Rede formulierten Beitrag handelt (vgl. BGH, NJW 1998, 3047, 3049).
  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96

    Mißbrauchsbezichtigung

    Auszug aus OLG Jena, 16.08.2000 - 3 W 486/00
    Dies wird deutlich aus den geringen Anteilen an Meinungsäußerung, die der Text im Verhältnis zu Tatsachenbehauptungen enthält, sowie an der gänzlich fehlenden Wiedergabe der jeweiligen politischen Überzeugungen, verstärkt durch die Anonymität des Autors (vgl. BVerfG, NJW 1998, 2889, 2890).
  • BVerfG, 05.04.2000 - 1 BvR 2479/97

    Weitere Kammerentscheidungen aus dem Bereich "Medienberichterstattung und

    Auszug aus OLG Jena, 16.08.2000 - 3 W 486/00
    In diesem Zusammenhang kann auch das Interesse an der Verbreitung der Meinung bewertet und bemessen werden, um es sodann gegen die Intensität der dadurch hervorgerufenen Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechtes abzuwägen (vgl. BVerfG, NJW 2000, 2194).
  • OLG Stuttgart, 08.02.2017 - 4 U 166/16

    Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen eine identifizierende Berichterstattung

    Zwar ist nicht nur für die Bildberichterstattung (dazu oben (1) (b) (bb)), sondern auch für die Wortberichterstattung anerkannt, dass die öffentliche Darstellung bestimmter Umstände zu unterbleiben hat, wenn sie eine Gefährdung von Leben und Gesundheit oder der Freiheit (etwa infolge der Gefahr einer Entführung) des Betroffenen zur Folge haben könnte; dies folgt bereits aus dem vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsatz, dass auch wahre Aussagen nicht hingenommen werden müssen, wenn sie einen Persönlichkeitsschaden anzurichten drohen, der außer Verhältnis zum Interesse an der Verbreitung der Wahrheit steht (so zu Recht Wenzel-Burkhardt, a.a.O., Kap. 5 Rn. 109; aus der Rspr. neben OLG München NJW-RR 1990, 1364 f. etwa OLG Jena OLGR 2000, 472, 473 f. = AfP 2001, 78 und LG München I AfP 1983, 296 f.).
  • OLG Braunschweig, 18.10.2000 - 2 W 241/00

    Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht bei fotografischer Abbildung eines aktiven

    Alles in allem muss die auf ihn bezogene Anprangerungswirkung deshalb im Licht der Meinungs- und Pressefreiheit völlig anders bewertet werden als die vom OLG Jena in seiner Entscheidung vom 16. August 2000 - 3 W 486/00 - beanstandete Anprangerung eines Gewerkschafters, dessen Bild Rechtsradikale ins Internet eingestellt hatten, um ihn solchermaßen als politischen Gegner zu individualisieren und - verdeckt - der Verfolgung durch seine politischen Gegner preiszugeben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht