Weitere Entscheidung unten: BGH, 28.06.1972

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   BGH, 13.07.1972 - II ZR 111/70   

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https://dejure.org/1972,102
BGH, 13.07.1972 - II ZR 111/70 (https://dejure.org/1972,102)
BGH, Entscheidung vom 13.07.1972 - II ZR 111/70 (https://dejure.org/1972,102)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 1972 - II ZR 111/70 (https://dejure.org/1972,102)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Austellung und Einlösung von Wechsel - Haftung einer Kommanditistin für Verbindlichkeiten einer Kommanditgesellschaft - Mangel einer Vertretungsmacht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zur Kaufmannseigenschaft des Bauunternehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    HGB § 1 Abs. 2 Nr. 1, 2
    Kaufmannseigenschaft eines Bauunternehmers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 59, 179
  • NJW 1972, 1660
  • MDR 1972, 932
  • DNotZ 1973, 114
  • DB 1972, 1667
  • DB 1972, 2008
  • BauR 1972, 375
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.02.1972 - II ZR 169/69

    Rechtsfolgen der Gestattung eines Insichgeschäfts

    Auszug aus BGH, 13.07.1972 - II ZR 111/70
    Dies ändert aber nichts daran, daß er im Namen der Kommanditgesellschaft, die allein durch ihn verpflichtet werden sollte, aber wegen fehlender Eintragung wechselmäßig nicht verpflichtet werden konnte, seine Unterschrift auf den Wechsel gesetzt hat und darum im Sinne des Art. 8 WG als "Vertreter ohne Vertretungsmacht" anzusehen ist (vgl. BGHZ 58, 115, 117) [BGH 07.02.1972 - II ZR 169/69] .
  • BGH, 05.05.1960 - III ZR 83/59

    mehrstufige Untervollmacht - § 164 BGB, Haftung des Unterbevollmächtigten bei

    Auszug aus BGH, 13.07.1972 - II ZR 111/70
    Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs stellt es für diesen Fall darauf ab, ob der Unterbevollmächtigte als "Vertreter des Hauptbevollmächtigten" oder als Vertreter des Hauptvollmachtgebers aufgetreten sei (BGHZ 32, 250).
  • RG, 20.11.1925 - II 331/25

    Nicht rechtsfähiger Verein; Wechselfähigkeit

    Auszug aus BGH, 13.07.1972 - II ZR 111/70
    Die Streitfrage, wer bei Zeichnung für einen nicht rechtsfähigen Verein aus dem Wechsel haftet (vgl. dazu einerseits RGZ 112, 124, andererseits Baumbach/Hefermehl a.a.O. Rn. 18 m.w.N.), ist hier ohne Interesse, da dieser Sachverhalt mit dem vorliegenden Fall einer Wechsel Zeichnung für eine angebliche Kommanditgesellschaft nicht vergleichbar ist.
  • BGH, 25.06.1973 - II ZR 133/70

    Wechselmäßige Haftung einer nicht im Handelsregister eingetragenen, als KG

    Eine Haftung des Unterzeichners aus Art. 8 WG scheidet aus, wenn er den Wechsel für eine angebliche, mangels Eintragung als solche nicht entstandene Handelsgesellschaft gezeichnet hat, der Gläubiger aber unter dem Gesichtspunkt des Rechtsscheins sämtliche Gesellschafter persönlich in Anspruch nehmen und über sie auch auf das Gesellschaftsvermögen zugreifen kann (Ergänzung zu BGHZ 59, 179).

    Insoweit kann auf das Urteil des Senats vom 13. Juli 1972 in Sachen II ZR 111/70 (BGHZ 59, 179) verwiesen werden.

    Anders als in den früher entschiedenen Fällen (vgl. BGHZ 59, 179, 185), in denen eine Rechtsscheinshaftung der Gesellschafter aus tatsächlichen Gründen zu verneinen war, haftet hier der Beklagte zu 1 nicht unbeschränkt als "vollmachtloser" Vertreter gemäß Art. 8 WG.

    Nach dieser Bestimmung soll der Zeichner des Wechsels persönlich dafür Gewähr leisten, daß eine wechselmäßige Verpflichtung dessen, den er zu vertreten vorgibt, zustande kommt (BGHZ 59, 179, 186).

  • BGH, 11.12.1978 - II ZR 235/77

    Mängelbeseitigungspflicht auch des persönlich haftenden Gesellschafters;

    Auch bei dem unter der Firma "W.-Elemente-Bauten Werner K." betriebenen Bauunternehmen handelt es sich um kein Grundhandelsgewerbe im Sinne des § 1 HGB (BGHZ 59, 179, 182).

    Die Wirkung dieser Eintragung wird durch den Inhaberwechsel nicht berührt (BGHZ 59, 179, 183).

  • BGH, 15.07.1997 - XI ZR 154/96

    Scheckfähigkeit der BGB -Gesellschaft

    Daraus hat sie gefolgert, daß - mit Ausnahme einer Rechtsscheinshaftung - weder die Gesellschaft als Gesamthand noch die Gesellschafter persönlich durch einen für die Gesellschaft gezeichneten Wechsel oder Scheck verpflichtet werden könnten (vgl. hierzu BGHZ 59, 179, 184 f.; 61, 59, 62; OLG HammJW 1976, 1752; RGZ 112, 124 f. für den nicht rechtsfähigen Verein).
  • BGH, 26.09.1985 - IX ZR 88/84

    Klagebefugnis des Zwangsverwalters

    bb) Die durch den Gesellschaftsvertrag gegründete Gesellschaft ist mangels Eintragung in das Handelsregister nicht als Kommanditgesellschaft entstanden, weil ihr vorgesehener Geschäftsgegenstand kein Handelsgewerbe im Sinne des § 1 HGB ist (vgl. BGHZ 59, 179, 181; 63, 45, 47).

    Als Gründungsgesellschaft entstanden ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGHZ 59, 179, 181; 69, 95, 97; BGH Urt. v. 29. November 1971 - II ZR 181/68, BB 1972, 61 = WM 1972, 21).

  • BFH, 04.02.2009 - II R 41/07

    Eintragung in das Handelsregister als Voraussetzung für die Beurteilung einer

    Eine derartige KG stellt zwischen ihrer Gründung durch Vertrag und der Eintragung in das Handelsregister eine GbR dar (BGH-Urteile vom 13. Juli 1972 II ZR 111/70, BGHZ 59, 179, und vom 13. Juni 1977 II ZR 232/75, BGHZ 69, 95; MünchHdb.GesR I/Happ, 2. Aufl., § 47 Rz 12; MünchHdb.GesR II/Happ, 2. Aufl., § 2 Rz 29; Strohn in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, § 176 Rz 4).
  • BGH, 02.06.1999 - VIII ZR 220/98

    Kaufmannseigenschaft eines gemischten Unternehmens

    Soweit er Baustoffe für eine von ihm zu erbringende Handwerkerleistung kauft, betreibt er kein Handelsgewerbe im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 oder 2 HGB a.F. und kann infolgedessen allenfalls - was hier nicht in Betracht kommt - Sollkaufmann nach § 2 HGB a.F. sein (BGHZ 59, 179, 182; zuletzt Senatsurteil vom 29. Oktober 1997 - VIII ZR 347/96 = WM 1998, 516 unter II 2 a; ebenso Baumbach/Hopt, HGB, 29. Aufl., § 1 Rdnrn. 25, 26; MüKoHGB/Karsten Schmidt, § 1 Rdnrn. 68, 72 a.E.; Karsten Schmidt, Handelsrecht, 4. Aufl., S. 308; a.A. GK-HGB/Nickel, 5. Aufl., § 1 Rdnr. 18).
  • BGH, 25.05.1977 - VIII ZR 18/76

    Behandlung der Haftungsfrage in Fällen mehrstufiger Vertretung

    Diesen Standpunkt nimmt der Bundesgerichtshof jedenfalls für den Bereich des Wechselrechts ein (BGH Urteil vom 13. Juli 1972 = BGHZ 59, 179, 186, 187).
  • BGH, 24.09.1991 - XI ZR 245/90

    Einwand fehlender Vertretungsmacht des Ausstellers gegenüber jedem Scheckinhaber

    Auf der Grundlage der auch für das Scheckrecht bedeutsamen Rechtsprechung des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGHZ 59, 179, 184 f.; 61, 59, 68) zur Wechselrechtsunfähigkeit einer BGB-Gesellschaft könnte das Berufungsurteil schon deshalb keinen Bestand haben, weil die Ausstellung des Schecks im Namen der nicht rechtsfähigen A. eine scheckrechtliche Haftung der Gesellschaft oder der Gesellschafter nicht hätte begründen können.
  • BGH, 14.01.1991 - II ZR 112/90

    Eröffnung des Konkurses über das Vermögen einer im Handelsregister als

    Der vorliegende Fall liegt insoweit anders als die in den Senatsurteilen vom 13. Juli 1972 (BGHZ 59, 179) und 25. Juni 1973 (BGHZ 61, 59) entschiedenen.
  • BGH, 13.06.1977 - II ZR 232/75

    Haftung des (zukünftigen) Kommanditisten vor Eintragung der KG bei nicht

    Wie das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat, war eine Kommanditgesellschaft im handelsrechtlichen Sinne zur Zeit der hier in Frage stehenden Geschäftsabschlüsse mangels Handelsregistereintragung noch nicht entstanden, weil sich das unter der Firma "We. KG" eröffnete Unternehmen mit Fassadenrestaurierungen, Beschichtungen und Fassadenputz befaßte, also kein Grundhandelsgewerbe im Sinne von § 1 HGB betrieb (BGHZ 59, 179).

    Wie der Senat für die in Gründung befindliche sollkaufmännische GmbH & Co. KG mit einer bereits eingetragenen Komplementär-GmbH ("Soll-GmbH & Co. KG", vgl. Ulmer a.a.O. § 11 Rdn. 100) entschieden hat und für den Fall, daß die Eintragung der Komplementär-GmbH bei Geschäftsabschluß noch ausstand, nicht anders zu beurteilen sein kann, entfällt bei einer solchen Gesellschaft die unbeschränkte Haftung der noch nicht eingetragenen Kommanditisten nach § 176 Abs. 1 HGB (BGHZ 59, 179, 181).

  • OLG Brandenburg, 28.05.2009 - 5 U (Lw) 6/08

    Pachtvertrag: Erfordernis eines Vertreterzusatzes beim Abschluss eines

  • OLG Düsseldorf, 02.05.1996 - 6 U 8/95

    Rückgriff gegen den Scheckaussteller - Beteiligter einer Bau-ARGE

  • BGH, 27.10.1986 - II ZR 103/86

    Anspruch eines Vertreters ohne Vertretungsmacht aus einem Wechsel

  • BGH, 22.01.1976 - VII ZR 280/75

    Kaufmannseigenschaft einer GmbH

  • BGH, 08.07.1974 - II ZR 180/72

    Vertretung einer Vor-Gesellschaft

  • OLG Zweibrücken, 29.05.2008 - 4 U 22/08

    Keine allgemeine Frist zur Widerlegung der Dringlichkeit im Verfügungsverfahren -

  • BSG, 12.11.1986 - 9b RU 8/84

    Inanspruchnahme als Mitunternehmer wegen rückständiger Betragsforderungen einer

  • BSG, 26.06.1975 - 12 RK 1/74

    Haftung von Kommanditisten einer inzwischen aufgelösten Kommanditgesellschaft

  • BFH, 26.03.1985 - IX R 110/82

    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - KG - Klagebefugnis - Einheitlicher und

  • BayObLG, 13.11.1984 - BReg. 3 Z 60/83

    Kaufmannseigenschaft der GmbH & Co. KG

  • OLG Köln, 18.08.1994 - 1 U 14/94

    Haftung des zeichnenden Geschäftsführers bei ungenauer Bezeichnung des

  • BGH, 23.09.1991 - II ZR 15/91

    Anspruch auf Einzahlung der Pflichteinlage - Eröffnung der Konkursverfahren über

  • BGH, 14.01.1991 - II ZR 113/90

    Anspruch der als Komanditgesellschaft eingetragenen GbR auf Einzahlung der

  • OLG Bremen, 31.03.1999 - 1 U 120/98

    Zeitpunkt des Rechtsübergangs bei Einbringungeines Einzelunternehmens in GmbH

  • BGH, 14.01.1991 - II ZR 114/90

    Anspruch der als KG eingetragenen GbR auf Einzahlung der restlichen

  • BGH, 14.01.1991 - II ZR 28/90

    Anspruch der Gesellschaft auf Einzahlung der restlichen Pflichteinlage des

  • OLG Bremen, 11.02.1993 - 2 U 62/92

    Aufhebung einer einstweiligen Verfügung; Voraussetzungen für die Geltendmachung

  • BGH, 23.09.1991 - II ZR 16/91

    Auftreten einer BGB-Gesellschaft (GbR) als Kommanditgesellschaft (KG) -

  • BGH, 08.03.1984 - VII ZR 154/82

    Fertigstellungsvereinbarung - Bauvertrag - Auslegung

  • BGH, 23.09.1991 - II ZR 14/91

    Auftreten einer BGB-Gesellschaft (GbR) als Kommanditgesellschaft (KG) -

  • OLG Köln, 01.12.1995 - 3 U 34/95

    Analoge Anwendung von § 25 HGB auf nicht- oder minderkaufmännische Unternehmen

  • OLG München, 14.07.1992 - 25 U 5929/91

    Rechtsfolgen des gutgläubigen Erwerbs eines Wechsels

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Rechtsprechung
   BGH, 28.06.1972 - IV ZR 118/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,2689
BGH, 28.06.1972 - IV ZR 118/71 (https://dejure.org/1972,2689)
BGH, Entscheidung vom 28.06.1972 - IV ZR 118/71 (https://dejure.org/1972,2689)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 1972 - IV ZR 118/71 (https://dejure.org/1972,2689)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pflicht eines Testamentsvollstreckers zur Auskunftserteilung und Rechenschaftsablegung gegenüber seinem Nachfolger im Amt - Pflicht eines Testamentsvollstreckers zur Herausgabe der Unterlagen seiner Amtsführung gegenüber seinem Nachfolger im Amt - Pflicht eines ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1972, 1660
  • MDR 1972, 1021
  • DNotZ 1973, 107
  • DB 1972, 1671
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 26.09.1922 - II 745/21

    Aktiengesellschaft; Aufsichtsrat

    Auszug aus BGH, 28.06.1972 - IV ZR 118/71
    Dazu gehörten auch die Unterlagen seiner Amtsführung (RGZ 105, 392, 393).
  • OLG Köln, 05.08.2009 - 2 U 190/08

    Zeitliche Grenzen eines Auskunftsanspruchs gegenüber dem Testamentsvollstrecker

    Zwar hat der Bundesgerichtshof entschieden, daß der Anspruch aus den §§ 2218, 666 BGB auch dem Nachfolger im Amt als Testamentsvollstrecker zusteht und daß sich der frühere Testamentsvollstrecker gegenüber diesem Anspruch auch nicht darauf berufen könne, schon dem oder den Erben Rechnung gelegt zu haben (vgl. BGH NJW 1972, 1660).

    Damit ist der Kläger derzeit Testamentsvollstrecker über den Nachlass der N.H.B.T. Zugleich ist er damit aktivlegitimiert: Der neue Testamentsvollstrecker kann gegenüber einem aus dem Amt geschiedenen Testamentsvollstrecker dieselben Ansprüche geltend machen, wie sie den Erben gegenüber einem ausgeschiedenen Vollstrecker zustehen (vgl. BGH NJW 1972, 1660).

    Zwar hat der Kläger grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass ihm zu den zu erteilenden Auskünften die Belege vorgelegt werden (BGH NJW 1972, 1660); diese müssen aber so genau bestimmt sein, dass die Herausgabe oder Vorlage auch durch einen Gerichtsvollzieher vollstreckt werden könnte (BGH MDR 1983, 650; OLG Köln MDR 1993, 83).

  • OLG Frankfurt, 10.05.2007 - 3 U 197/05
    Die Auskunftspflicht des Beklagten zu 1. bezüglich des Nachlassbestandes zum Zeitpunkt von dessen Amtsantritt und dessen Amtsende folgt aus § 2218 Abs. 1 BGB analog i. V. m. §§ 260 Abs. 1, 2215 Abs. 1 BGB (vgl. BGH NJW 72, 1660).

    Der BGH hat in der genannten Entscheidung NJW 72, 1660 ausdrücklich für unbedenklich erklärt, dass sich aus dieser Rechtsauffassung eine doppelte Verpflichtung des ehemaligen Testamentsvollstreckers ergeben kann einmal gegenüber den Erben und zum anderen gegenüber dem neuen Testamentsvollstrecker.

    Zwar kann der neue Testamentsvollstrecker vom ausgeschiedenen Testamentsvollstrecker gemäß §§ 2218 Abs. 1, 666, 667 BGB analog die Herausgabe sämtlicher Unterlagen verlangen, die der ausgeschiedene Testamentsvollstrecker im Rahmen seiner Amtsführung angelegt hat (vgl. BGH NJW 72, 1660).

    Die vorliegend relevanten Fragen betreffend das Rechtsverhältnis zwischen dem neuen und dem ausgeschiedenen Testamentsvollstrecker sind höchstrichterlich ausreichend geklärt (vgl. BGH NJW 72, 1660; Palandt, a.a.0., § 2218, Rn. 10; Staudinger, BGB, 2003, § 2218, Rn. 8).

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