Weitere Entscheidungen unten: BGH, 14.01.1992 | LG Karlsruhe, 08.11.1991

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   BGH, 12.05.1992 - 1 StR 133/92   

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https://dejure.org/1992,885
BGH, 12.05.1992 - 1 StR 133/92 (https://dejure.org/1992,885)
BGH, Entscheidung vom 12.05.1992 - 1 StR 133/92 (https://dejure.org/1992,885)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 1992 - 1 StR 133/92 (https://dejure.org/1992,885)
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Kundenkarte

§ 266b StGB, Karten im 'Zwei-Partner-System' nicht erfaßt;

§ 263 StGB, Zweckverfehlung, Stoffgleichheit, Vermögensgefährdung

Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB; § 266b StGB
    Missbrauch von Kreditkarten (Zweipartnersystem; Kundenkarten); Betrug (Vermögensschaden; Stoffgleichheit; Zweckverfehlungslehre; Exspektanzen)

  • Wolters Kluwer

    Mißbräuchliche Benutzung - Kreditkarte - Zwei - Partner - System - Kundenkarte - Kreditkartenmißbrauch

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Kreditkartenmißbrauch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StGB § 266 b
    Kein Kreditkartenmißbrauch bei Verwendung einer Kundenkarte

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Zweckverfehlung (Spenden-, Bettel- und Schenkungsbetrug)

Papierfundstellen

  • BGHSt 38, 281
  • NJW 1992, 2167
  • ZIP 1992, 908
  • MDR 1992, 885
  • NStZ 1992, 437
  • NStZ 1993, 185 (Ls.)
  • StV 1992, 467
  • BB 1992, 1306
  • DB 1992, 1677
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.10.1988 - 1 StR 486/88

    Rüge der Verletzung materiellen Rechts durch die Staatsanwaltschaft wegen

    Auszug aus BGH, 12.05.1992 - 1 StR 133/92
    In diesem Fall handelt es sich bei der "Kreditkarte" (besser: Kundenkarte) lediglich um den Ausweis über die Eröffnung eines Kundenkontos mit bestimmtem Kreditrahmen, der es den Filialen des ausstellenden Unternehmens ermöglicht, bestimmte Leistungen nicht gegen Barzahlung, sondern gegen Rechnung zu erbringen, ohne jeweils erneut eine Prüfung der Kreditwürdigkeit vornehmen zu müssen (BGH StV 1989, 199).

    In seiner Entscheidung vom 11. Oktober 1988 (StV 1989, 199 f.) hat der Senat zu der Frage nicht ausdrücklich Stellung genommen, ist jedoch davon ausgegangen, daß bei mißbräuchlicher Verwendung sog. Kunden-Karten (erst) die tatsächliche Inanspruchnahme des Kredits, also der Gebrauch der Karte, die Tatbestandsvoraussetzungen des § 263 StGB erfüllt.

  • BGH, 18.07.1961 - 1 StR 606/60

    Vermögensschaden beim Betrug

    Auszug aus BGH, 12.05.1992 - 1 StR 133/92
    Dann aber durfte das Landgericht den Ausfall der Gagen nicht als Vermögensschaden werten, denn das Ausbleiben einer erwarteten Vermögensmehrung stellt in der Regel noch keinen Vermögensschaden im Sinne des § 263 StGB dar (vgl. BGHSt 16, 220, 223 ff.; BGH NJW 1985, 2428; BGHR StGB § 263 Vermögensschaden 8).
  • BGH, 02.12.1987 - 3 StR 375/87

    Fehlende Feststellung einer "Krise" bei der Verurteilung wegen Bankrotts -

    Auszug aus BGH, 12.05.1992 - 1 StR 133/92
    Dann aber durfte das Landgericht den Ausfall der Gagen nicht als Vermögensschaden werten, denn das Ausbleiben einer erwarteten Vermögensmehrung stellt in der Regel noch keinen Vermögensschaden im Sinne des § 263 StGB dar (vgl. BGHSt 16, 220, 223 ff.; BGH NJW 1985, 2428; BGHR StGB § 263 Vermögensschaden 8).
  • BGH, 06.04.1954 - 5 StR 74/54
    Auszug aus BGH, 12.05.1992 - 1 StR 133/92
    Das Landgericht sieht den Schaden in den angefallenen Entwurfs- und Fertigungskosten, hat dabei jedoch verkannt, daß zwischen dem erstrebten Vermögensvorteil der Täterin und dem Schaden des Opfers "Stoffgleichheit" bestehen muß (BGHSt 6, 115, 116).
  • BGH, 11.04.1985 - 4 StR 162/85

    Vorliegen aller Merkmale eines Betruges und deren revisionsrechtliche Überprüfung

    Auszug aus BGH, 12.05.1992 - 1 StR 133/92
    Dann aber durfte das Landgericht den Ausfall der Gagen nicht als Vermögensschaden werten, denn das Ausbleiben einer erwarteten Vermögensmehrung stellt in der Regel noch keinen Vermögensschaden im Sinne des § 263 StGB dar (vgl. BGHSt 16, 220, 223 ff.; BGH NJW 1985, 2428; BGHR StGB § 263 Vermögensschaden 8).
  • BGH, 18.07.1963 - 1 StR 130/63

    Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk-GmbH in private Hand -

    Auszug aus BGH, 12.05.1992 - 1 StR 133/92
    b) Der Tatbestand des Betrugs entfällt in Fällen wie dem vorliegenden nicht deshalb, weil sich der Getäuschte der nachteiligen Wirkung seiner Verfügung auf sein Vermögen bewußt ist (BGHSt 19, 37, 45; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 4).
  • BGH, 13.06.1985 - 4 StR 213/85

    Kreditkarte - § 263 StGB, konkrete Vermögensgefährdung, zur Annahme eines

    Auszug aus BGH, 12.05.1992 - 1 StR 133/92
    Das Bedürfnis nach Ausfüllung einer Strafbarkeitslücke, wie sie vor Einfügung des § 266 b StGB angenommen wurde (BGHSt 33, 244, 251), bestand in diesen Fällen nicht.
  • BGH, 30.04.1987 - 4 StR 79/87

    Verurteilung wegen Betruges - Täuschung über künftige Geschehnisse - Aussnutzung

    Auszug aus BGH, 12.05.1992 - 1 StR 133/92
    b) Der Tatbestand des Betrugs entfällt in Fällen wie dem vorliegenden nicht deshalb, weil sich der Getäuschte der nachteiligen Wirkung seiner Verfügung auf sein Vermögen bewußt ist (BGHSt 19, 37, 45; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 4).
  • BGH, 22.04.1954 - 4 StR 807/53
    Auszug aus BGH, 12.05.1992 - 1 StR 133/92
    Soweit im Fall 13 bei weiterer Aufklärung eine Verurteilung wegen Betrugs (und Untreue in Tateinheit, Tatmehrheit oder als mitbestrafte Nachtat, BGHSt 6, 67) in Betracht kommt, ist die Angeklagte durch die Verurteilung (nur) wegen der jedenfalls begangenen Untreue nicht beschwert.
  • BGH, 21.11.2001 - 2 StR 260/01

    Abhebung am Geldautomaten

    Denn der Tatbestand des § 266 b StGB setzt ein Drei-Partner-System voraus, in dem der Aussteller der Karte dem Dritten, dessen Leistungen der Inhaber der Karte in Anspruch nimmt, Erfüllung (jedenfalls im weiteren Sinne) garantiert (BGHSt 38, 281, 282 ff. zur Kundenkarte; BayObLGSt 1997, 75, 77).

    Selbst wenn der Wortlaut der Vorschrift eine Auslegung des Merkmals "zur Zahlung veranlassen" im Sinne einer bloß tatsächlichen Verursachung einer Zahlung nicht zwingend ausschließt (so aber BGHSt 38, 281, 282; anders Ranft NStZ 1993, 185 f.; Otto JZ 1992, 1139 f.) spricht jedenfalls die Gesetzgebungsgeschichte gegen eine solche Auslegung und damit gegen die Einbeziehung des Zwei-Partner-Systems in den § 266 b StGB.

    Eine Ausweitung auf Auszahlungen im Zwei-Partner-System ist auch vom Zweck der Vorschrift, den der Gesetzgeber in dem Schutz der Funktionsfähigkeit des Zahlungsverkehrs sieht (vgl. BTDrucks. 10/5058 S. 32), nicht gedeckt (BGHSt 38, 281, 284).

  • BGH, 08.10.2014 - 1 StR 359/13

    Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug durch Verkauf von Eigentumswohnungen zu

    Die sich aus dem im Verhältnis zum Kaufpreis geringeren Wert der Wohnungen ergebenden Schäden hätten allenfalls dann nicht zugerechnet werden können, wenn sich die Käufer beim Erwerb der Immobilie dieses Minderwerts bewusst gewesen wären und somit ein Selbstschädigungsbewusstsein gehabt hätten (vgl. zu Fallgestaltungen der bewussten Selbstschädigung beim Bettel-, Spenden- und Schenkungsbetrug BGH, Urteil vom 10. November 1994 - 4 StR 331/94, NJW 1995, 539; Urteil vom 12. Mai 1992 - 1 StR 133/92, NJW 1992, 2167; Perron in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 263 Rn. 101 ff.; zur Verfehlung sozialer Zwecke bei Austauschverträgen vgl. auch BGH, Urteil vom 11. September 2003 - 5 StR 524/02, wistra 2003, 457; zusammenfassend Fischer, StGB, 61. Aufl., § 263 Rn. 137 ff.).
  • OLG Celle, 05.11.2010 - 1 Ws 277/10

    Einreichung von Belegen beim Arbeitgeber nach missbräuchlicher Verwendung einer

    Solche Zwei-Partner-Systeme sind von § 266b StGB nicht erfasst (vgl. BGHSt 38, 281; Fischer, § 266b StGB m.w.N. auch zur Gegenansicht).
  • BGH, 10.11.1994 - 4 StR 331/94

    Spendenverein - § 263 StGB, Spendenbetrug, Zweckverfehlung

    In den Fällen des sogenannten Spenden-, Bettel- oder Schenkungsbetrugs entfällt die Annahme einer täuschungs- und irrtumsbedingten Schädigung allerdings nicht schon deshalb, weil sich die Getäuschten - wie hier die für den HBM geworbenen Mitglieder hinsichtlich ihrer Mitgliedsbeiträge - der nachteiligen Wirkung ihrer Verfügung auf ihr Vermögen bewußt Sind (vgl. BGHSt 19, 37, 45; BGH NJW 1992, 2167; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 4).

    Erforderlich ist vielmehr die Verfehlung eines Zweckes, der dem Verfügenden in der konkreten Situation notwendig und sinnvoll erscheint, sei es, daß er einen sozialen, sei es, daß er einen indirekt wirtschaftlich relevanten Zweck verfolgt (vgl. BGH NJW 1992, 2167; Cramer in Schönke/Schröder, StGB 24. Aufl. § 263 Rdn. 101 ff.; Lackner in LK StGB 10. Aufl. § 263 Rdn. 167 ff.).

  • BGH, 21.09.2000 - 4 StR 284/00

    Gewerbsmäßige Fälschung von Zahlungskarten; Tatmehrheit; Warenumtauschbetrug;

    Zwar ist die Garantiefunktion (zum Begriff vgl. BGHSt 38, 281, 283 f.), wie der an "sonstige Karten" angeschlossene Relativsatz in § 152 a Abs. 4 Nr. 1 StGB belegt, Merkmal aller Zahlungskarten (vgl. etwa Kreß NJW 1998, 633, 641; Hefendehl NStZ 2000, 348, 349); an die Garantie des Kartenausstellers hat der Gesetzgeber des 6. StrRG bewußt angeknüpft (BTDrucks. aaO).
  • BGH, 18.09.1997 - 5 StR 331/97

    1.000.000 Tonnen Stahlschrott - § 263 StGB, Stoffgleicheit, Eingehungsbetrug,

    Auch eine Verurteilung wegen versuchten Betruges kommt nur dann in Betracht, wenn der Täter bei Vertragsschluß trotz der vertraglichen Gestaltung davon ausging, er werde die von dem Vertragspartner geschuldete Gegenleistung auch ohne Erbringung der eigenen Leistung erhalten (BGH StV 1995, 255; BGH NJW 1992, 2167).
  • OLG Frankfurt, 13.11.2009 - 2 U 76/09

    Außerordentliche Kündigung wegen Verdachts des Spendenbetruges und Verstoß gegen

    Wird der Zweck verfehlt, so wird das eingesetzte Vermögensopfer damit auch wirtschaftlich zu einer unvernünftigen Ausgabe, die auf der Täuschung beruht (vgl. BGH NJW 1992, 2167, 2168).
  • BayObLG, 23.04.1997 - 3St RR 33/97

    Kein Scheckkartenmißbrauch bei mißbräuchlicher Verwendung an Geldautomaten

    Sie hat hierzu in ihrer Stellungnahme vom 27.3.1997 u. a. folgendes ausgeführt: "Der Tatbestand des § 266 b StGB ist nicht gegeben.Diese Norm dient dem Schutz des sogenannten Drei-Partner-Systems, in dem der Aussteller der Karte dem Dritten, dessen Leistungen der Inhaber der Karte in Anspruch nimmt, Erfüllung garantiert (BGHSt 38, 281 zur Kundenkarte).

    Eine Pflicht gegenüber der Bank, den Defekt des Automaten zu offenbaren, ist nicht gegeben."Der Senat schließt sich dieser Rechtsauffassung an.Soweit der BGH in seinem Urteil vom 12.5.1992 (BGHSt 38, 281 ) die Unanwendbarkeit des § 266 b StGB durch mißbräuchliche Benutzung der im Gesetzestext genannten Scheck- oder Kreditkarten im sog. Zwei-Partner-System allerdings auf den Wortlaut der Vorschrift stützt, leuchtet diese Begründung in Ansehung der Andersartigkeit des vorliegenden Falles nicht ohne weiteres ein.Dem Landgericht ist zuzugeben, daß nach dem schlichten Wortsinn auch derjenige Karteninhaber "den Aussteller zu einer Zahlung veranlaßt", der - wie hier - (unter Mißachtung der dem Aussteller gegenüber bestehenden Beschränkungen und unter Ausnutzung des zeitweisen Ausfalls der zu diesem Zweck eingerichteten technischen Kontrollmechanismen) von diesem über einen Geldautomaten unter Verwendung der Scheckkarte als Codekarte "Auszahlungen" bewirkt (vgl. hierzu Mitsch JZ 1994, 885).In einem solchen Fall ist § 266 b StGB jedoch schon deshalb nicht anwendbar, weil der in dieser Vorschrift normierte, durch die Ausnutzung des dem berechtigten Karteninhaber vom Kartenaussteller entgegengebrachten Vertrauens gekennzeichnete Mißbrauchstatbestand nicht erfüllt ist.

  • OLG Stuttgart, 14.11.2022 - 1 Ws 223/22

    Neufassung eines Haftbefehls; Betrugsverdacht bei öffentlichem Aufruf zur

    Erforderlich - aber auch ausreichend - ist vielmehr die Verfehlung eines Zweckes, der dem Verfügenden in der konkreten Situation notwendig und sinnvoll erscheint, sei es, dass er einen sozialen, sei es, dass er einen indirekt wirtschaftlich relevanten Zweck verfolgt (vgl. BGH, NJW 1992, 2167; Perron, in: Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 263 Rn. 101 ff.; Tiedemann, in: LK, 12. Aufl., § 263 Rn. 182 ff.).
  • LG München I, 20.09.2017 - 15 O 21372/16

    Haftentschädigung nach Art. 5 Abs. 5 EMRK wegen rechtswidriger Abschiebungshaft

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 32, 357/363 f; 38, 281 ff; 40, 30/40, 169/178, 272/283; 41, 247/251 f; 44, 258), der auch die Kammer folgt, erfasst die Rechtsbeugung nach § 339 StGB nicht jede unrichtige Rechtsanwendung; vielmehr setzt die Norm einen "elementaren Verstoß gegen die Rechtspflege" voraus.
  • OLG Hamburg, 26.02.2018 - 1 Rev 62/17

    Kreditbetrug: Vermögensschaden durch Zweckverfehlung bei einem Studienkredit

  • OLG Hamm, 07.02.2011 - 5 Ws 459/10

    Deliktscharakter des Betrugs; Voraussetzungen für die Annahme eines

  • BGH, 16.03.2005 - 5 StR 72/05

    Betrug (Erklärungswert bei der Vorlage einer Post-Card; Irrtum; Divergenz zur

  • BVerwG, 25.11.1998 - 1 D 42.97

    Disziplinarmaßnahme der Versetzung eines Beamten in ein anderes Amt -

  • BVerwG, 27.11.1997 - 1 D 39.97

    Dienstvergehen eines Grenzschutzbeamten im Eingangsamt - Benutzung einer

  • LG Hamburg, 05.11.2020 - 612 KLs 15/20
  • OLG München, 30.04.2008 - 15 U 4660/07

    Sittenwidrige Schädigung: Täuschung über die Verwendung eines Darlehens zu

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Rechtsprechung
   BGH, 14.01.1992 - 5 StR 657/91   

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https://dejure.org/1992,3076
BGH, 14.01.1992 - 5 StR 657/91 (https://dejure.org/1992,3076)
BGH, Entscheidung vom 14.01.1992 - 5 StR 657/91 (https://dejure.org/1992,3076)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 1992 - 5 StR 657/91 (https://dejure.org/1992,3076)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorgelagerte Absicht des Täters zum Einsatz einer durch ihn hergestellten Waffe als Voraussetzung für eine Tateinheit zwischen dem unerlaubten Herstellen einer Schusswaffe und einer späteren schweren räuberischen Erpressung - Erfordernis der Beachtung des ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StGB §§ 255, 52
    Tateinheit zwischen Waffendelikt und räuberischer Erpressung

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2167 (Ls.)
  • NStZ 1992, 276
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.07.1987 - 2 StR 353/87

    Anforderungen an die Begründung für die Höhe der verhängten Jugendstrafe

    Auszug aus BGH, 14.01.1992 - 5 StR 657/91
    Soweit das Bezirksgericht ohne weitere Begründung die Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld für erforderlich gehalten hat, hätte es in diesem Rahmen nochmals das Tatunrecht gegen die Folgen einer langen Haftverbüßung für die weitere Entwicklung des Angeklagten abwägen müssen (vgl. BGHR JGG § 18 II Erziehung 2, 3, 5).
  • BGH, 11.04.1989 - 1 StR 108/89

    Verhängung einer Jugendstrafe bei dadurch bedingtem Verlust der Wohnung und

    Auszug aus BGH, 14.01.1992 - 5 StR 657/91
    Soweit das Bezirksgericht ohne weitere Begründung die Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld für erforderlich gehalten hat, hätte es in diesem Rahmen nochmals das Tatunrecht gegen die Folgen einer langen Haftverbüßung für die weitere Entwicklung des Angeklagten abwägen müssen (vgl. BGHR JGG § 18 II Erziehung 2, 3, 5).
  • BGH, 18.07.1990 - 2 StR 110/90

    Anwendung von Jugendstrafrecht bei einem zur Tatzeit kurz vor seinem 21.

    Auszug aus BGH, 14.01.1992 - 5 StR 657/91
    Soweit das Bezirksgericht ohne weitere Begründung die Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld für erforderlich gehalten hat, hätte es in diesem Rahmen nochmals das Tatunrecht gegen die Folgen einer langen Haftverbüßung für die weitere Entwicklung des Angeklagten abwägen müssen (vgl. BGHR JGG § 18 II Erziehung 2, 3, 5).
  • BGH, 16.03.1989 - 4 StR 60/89

    Strafklageverbrauch bei Dauerstraftat

    Auszug aus BGH, 14.01.1992 - 5 StR 657/91
    Bei solcher Sachlage stehen aber - anders als bei dem der Entscheidung BGHSt 36, 151 zugrunde liegenden Sachverhalt - die Verstöße gegen das Waffengesetz und die schwere räuberische Erpressung in Tateinheit und nicht in Tatmehrheit zueinander (vgl. Schönke/Schröder/Stree StGB 24. Aufl. 1991 Rdn. 91 vor § 52).
  • BGH, 13.01.2005 - 4 StR 469/04

    Richterliche Vernehmung im Ermittlungsverfahren (Benachrichtigung des

    Zumal angesichts dessen, daß die Strafen dem gesetzlichen Höchstmaß nahe kommen, hätte es eingehenderer Erörterung und Darlegung bedurft, weshalb die Strafen in dieser Höhe zur Nachreifung der Angeklagten aus erzieherischen Gründen erforderlich sind (vgl. BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 3, 7, 8, 10).
  • BGH, 25.02.1992 - 5 StR 526/91

    Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge - Rüge der Bemessung einer

    Jedoch läßt die Bemessung der Jugendstrafe jede Auseinandersetzung mit dem Erziehungsgedanken vermissen, der auch bei der Zumessung von Jugendstrafe gegen einen Heranwachsenden im Vordergrund zu stehen hat (§ 18 Abs. 2, § 105 Abs. 1 JGG; BGH StV 1982, 474 und 1988, 307; Senatsbeschluß vom 14. Januar 1992 - 5 StR 657/91 -).
  • BGH, 18.02.1998 - 1 ARs 1/98

    Tatmehrheit zwischen unerlaubtem Erwerb und Ausüben der tatsächlichen Gewalt über

    In letzterem Falle wäre wiederum von Tateinheit auszugehen, auch wenn ein anfänglicher Entschluß nur nach der Einlassung des Angeklagten in Betracht kommt und diese nicht zu widerlegen ist (vgl. BGH, Beschl. vom 14. Januar 1992 - 5 StR 657/91 = NJW 1992, 2177 [BGH 17.10.1991 - 4 StR 465/91] = NStZ 1992, 276).
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   LG Karlsruhe, 08.11.1991 - 9 S 207/91   

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https://dejure.org/1991,9317
LG Karlsruhe, 08.11.1991 - 9 S 207/91 (https://dejure.org/1991,9317)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.11.1991 - 9 S 207/91 (https://dejure.org/1991,9317)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. November 1991 - 9 S 207/91 (https://dejure.org/1991,9317)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2167 (Ls.)
  • NZV 1992, 241
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