Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 19.05.1999

Rechtsprechung
   OLG Köln, 05.03.1999 - 16 Wx 14/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4030
OLG Köln, 05.03.1999 - 16 Wx 14/99 (https://dejure.org/1999,4030)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.03.1999 - 16 Wx 14/99 (https://dejure.org/1999,4030)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. März 1999 - 16 Wx 14/99 (https://dejure.org/1999,4030)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirkungen der Bestellung des Verfahrenspflegers; Anspruch auf rechtliches Gehör des Verfahrenspflegers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Bestellung eines Verfahrenspflegers, Anfechtbarkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FGG § 67, § 19

Verfahrensgang

  • LG Aachen - 3 T 432/98
  • OLG Köln, 05.03.1999 - 16 Wx 14/99

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 3205 (Ls.)
  • FamRZ 2000, 492
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 05.10.2001 - 16 Wx 198/01

    Familien- und Betreuungsrecht; Anfechtung der Bestellung eines Verfahrenspflegers

    Auch dann, wenn die Bestellung eines Verfahrenspflegers grundsätzlich anfechtbar sein sollte, wie der Senat in seinem Vorlagebeschluss an den BGH vom 05.03.1999 - 16 Wx 14/99 - dargelegt hat, über den der BGH (Aktenzeichen des BGH XII ZB 169/99) noch nicht entschieden hat, wäre vorliegend das Rechtsschutzbedürfnis für eine solche Anfechtung entfallen.

    Die Bestellung des Verfahrenspflegers durch das Amtsgericht wurde unabhängig von einer möglichen Anfechtbarkeit sofort wirksam (vgl. den Vorlagebeschluss des Senats vom 05.03.1999 - 16 Wx 14/99 -).

    In diesem Punkt unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem Sachverhalt der der Entscheidung des Senats vom 05.03.1999 - 16 Wx 14/99 - zugrunde gelegen hatte.

  • BGH, 25.06.2003 - XII ZB 169/99

    Anfechtung der Bestellung eines Verfahrenspflegers

    Der 16. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln hat durch Beschluß vom 5. März 1999 (veröffentlicht FamRZ 2000, 492) die Sache gemäß § 28 Abs. 2 FGG dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
  • KG, 06.02.2004 - 1 W 33/04

    Betreuungsverfahren: Bestellung eines Verfahrenspflegers neben dem anwaltlichen

    Diese vom Senat in ständiger Rechtsprechung vertretene Ansicht hat der Bundesgerichtshof in einer auf Vorlage des Oberlandesgericht Köln (vgl. FamRZ 2000, 492) ergangenen Entscheidung ausdrücklich bestätigt (BGH, Beschluss vom 25. Juni 2003, XII ZB 169/99, veröffentlicht in FamRZ 2003, 1275).
  • BayObLG, 22.08.2001 - 3Z BR 221/01

    Vorschlag eines nicht geschäftsfähigen Betroffenen, eine bestimmte Person zu

    Es muss die konkrete Gefahr bestehen, dass der Vorgeschlagene die Betreuung des Betroffenen nicht zu dessen Wohl führen kann oder will (vgl. OLG Köln NJWE-FER 1999, 323; Dodegge NJW 1995, 2389/2393; MünchKomm/Schwab § 1897 Rn. 22) .
  • OLG Schleswig, 25.03.2003 - 2 W 45/03

    Anfechtbarkeit von Verfahrenspflegerbestellung und Unterbringungsdauer im

    Die Bestellung eines Verfahrenspflegers im Unterbringungsverfahren ist nach zutreffender Auffassung (vgl. OLG Frankfurt MDR 2001, 1061; BayObLG FamRZ 2000, 249; OLG Hamm FamRZ 1997, 440; OLG Stuttgart FamRZ 2001, 39; a.A. OLG Köln in der Vorlageentscheidung vom 5. März 1999 - FamRZ 2000, 492) nicht gesondert anfechtbar.
  • OLG Köln, 19.12.2001 - 16 Wx 255/01

    Absoluter Vorrang des natürlichen Willens des Betreuten bei der Betreuerauswahl

    Indes ist bisher dem Umstand nicht hinreichend Rechnung getragen worden, dass der Wille der Betroffenen bei der Auswahl des Betreuers gem. § 1897 Abs. 4 S. 1 BGB unbedingten Vorrang hat und der von ihr gewünschte Betreuer nur dann nicht zu bestellen ist, wenn die ernsthafte Gefahr besteht, dass der Ausgewählte sein Amt nicht zum Wohle des Betroffenen führen wird (vgl. Senatsbeschlüsse NJWE-FER 1999, 323 = OLGR 1999, 373 LS = FamRZ 2000, 513 LS; NJWE-FER 1999, 57; OLG Düsseldorf NJWE-FER 2000, 291).
  • OLG Köln, 23.08.1999 - 14 WF 76/99

    Ausgestaltung der Geltendmachung des familienrechtlichen Anspruchs auf

    Bei der Pflegerbestellung nach § 50 FGG handelt es sich um eine Zwischenentscheidung, die selbständig anfechtbar ist (in Ergebnis ebenso: OLG München FamRZ 1999, 667, OLG Frankfurt, Beschluss v. 24.06.1999 - 6 WF 96/99 - FamRZ 1999, Heft 15 S. IX, FamRefK/Maurer § 50 FGG Rn. 35, a.A. Keidel/Engelhardt, FGG, 14. Aufl., § 50 Rn. 26 - vgl. zur ähnlichen Frage der Anfechtbarkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers im Betreuungsverfahren nach § 67 FGG: OLG Köln - 16. Zivilsenat - OLGR 1999, 254 m.w.N.).
  • BayObLG, 23.07.2003 - 3Z BR 129/03

    Unanfechtbarkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers wegen Festsetzung von

    Das Oberlandesgericht Köln ist anderer Auffassung (FamRZ 2000, 492/493 und 2002, 970 - Volltext jeweils bei juris) und hat daher das ihm in der erstgenannten Sache vorliegende Rechtsmittel dem Bundesgerichtshof vorgelegt.
  • BayObLG, 09.08.2000 - 3Z BR 230/00

    Betreuer für den Aufgabenkreis Vermögenssorge, der vom Vorschlag des Betroffenen

    c) Der Vorschlag des Betroffenen, eine bestimmte Person zu seinem Betreuer zu bestellen, begründet grundsätzlich einen Vorrang des Vorgeschlagenen vor allen anderen in Betracht kommenden Personen (§ 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB; vgl. BayObLGZ 1996, 136/137 f.; OLG Köln FamRZ 1999, 811; NJWE-FER 1999, 323).
  • OLG Hamm, 10.10.2002 - 15 W 384/02
    Eine gegenteilige Auffassung wird allerdings nunmehr vom OLG Köln vertreten, das eine weitere Beschwerde gegen eine im erstinstanzlichen Verfahren erfolgte Verfahrenspflegerbestellung gem. § 28 Abs. 2 FGG dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt hat (FamRZ 2000, 492); die Entscheidung des Bundesgerichtshofes ist - soweit ersichtlich - bislang nicht ergangen.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 19.05.1999 - 3Z BR 38/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3190
BayObLG, 19.05.1999 - 3Z BR 38/99 (https://dejure.org/1999,3190)
BayObLG, Entscheidung vom 19.05.1999 - 3Z BR 38/99 (https://dejure.org/1999,3190)
BayObLG, Entscheidung vom 19. Mai 1999 - 3Z BR 38/99 (https://dejure.org/1999,3190)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Betreuer; Vermögenssorge; Vormundschaftsgericht; Rechtsbeschwerde; Zwangsweises Betreten der Wohnung

  • Bt-Recht

    Pflichtwidrigkeiten des Betreuers, Betreten leerstehender Räume durch den Betreuer, Reichweite

  • Judicialis

    FGG § 27 Abs. 1; ; FGG § 19; ; FGG § 20; ; FGG § 28 Abs. 1; ; ZPO § 550; ; BGB § 1904 - 1908; ; BGB § 1837 Abs. 1; ; BGB § 1902

  • rechtsportal.de

    BGB § 1837 Abs. 1; GG Art.13
    Stellungnahme des Vormundschaftsgerichts zur Pflichtwidrigkeit beabsichtigter Maßnahmen des Betreuers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Bamberg - XVII 536/97
  • LG Bamberg - 3 T 179/98
  • BayObLG, 19.05.1999 - 3Z BR 38/99

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 3205
  • FamRZ 1999, 1460
  • Rpfleger 1999, 445
  • BayObLGZ 1999, 117
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BayObLG, 19.05.1999 - 3Z BR 38/99
    Nach dem Sinn des Grundrechts ist die räumliche Sphäre, in der sich das Privatleben entfaltet und das Recht dort in Ruhe gelassen zu werden zu schützen (BVerfGE 89, 1/12).
  • BVerfG, 13.10.1971 - 1 BvR 280/66

    Betriebsbetretungsrecht

    Auszug aus BayObLG, 19.05.1999 - 3Z BR 38/99
    Darunter fallen Immobilien wie Wohnhäuser, Mietwohnungen, Untermieträume, Hotelzimmer und Speicherräume und Mobilien wie Wohnmobile, Hausboote oder Zelte (Sachs GG 2.Aufl. Art. 13 Rn.1; Model/Müller GG 11.Aufl. Art. 13 Rn.1; Jarass/Pieroth GG 4.Aufl. Art. 13 Rn.2), ferner auch Geschäfts- und Betriebsräume (BVerfGE 32, 54; 76, 83/88; Mangold/Klein Das Bonner Grundgesetz 2.Aufl. Art. 13 Anm.III 1; v.Münch/Kunig GG 4.Aufl. Art. 13 Rn.11; Schmidt-Bleibtreu/Klein GG 6.Aufl. Art. 13 Rn.3; Herdegen aaO Rn.30 ff.).
  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1202/84

    Zwangsvollstreckung III

    Auszug aus BayObLG, 19.05.1999 - 3Z BR 38/99
    Darunter fallen Immobilien wie Wohnhäuser, Mietwohnungen, Untermieträume, Hotelzimmer und Speicherräume und Mobilien wie Wohnmobile, Hausboote oder Zelte (Sachs GG 2.Aufl. Art. 13 Rn.1; Model/Müller GG 11.Aufl. Art. 13 Rn.1; Jarass/Pieroth GG 4.Aufl. Art. 13 Rn.2), ferner auch Geschäfts- und Betriebsräume (BVerfGE 32, 54; 76, 83/88; Mangold/Klein Das Bonner Grundgesetz 2.Aufl. Art. 13 Anm.III 1; v.Münch/Kunig GG 4.Aufl. Art. 13 Rn.11; Schmidt-Bleibtreu/Klein GG 6.Aufl. Art. 13 Rn.3; Herdegen aaO Rn.30 ff.).
  • OLG Frankfurt, 28.11.1995 - 20 W 507/95

    Recht eines Betreuers auf gewaltsamen Zutritt zur verwahrlosten Wohnung des

    Auszug aus BayObLG, 19.05.1999 - 3Z BR 38/99
    Die Kammer schließe sieh der Rechtsauffassung des OLG Frankfurt (BtPrax 1996, 71) an, daß es keine Rechtsgrundlage dafür gebe, dem Betreuer gegen den Willen des Betroffenen den gewaltsamen Zutritt zu dessen Wohnung zu ermöglichen.
  • BayObLG, 03.11.1998 - 1Z BR 106/98

    Rechte und Pflichten des Vormunds

    Auszug aus BayObLG, 19.05.1999 - 3Z BR 38/99
    Das Vormundschaftsgericht kann ihm in Fragen, die allein seiner Entscheidung unterliegen, keine bindenden Anweisungen erteilen (vgl. BayObLG Rpfleger 1999, 126; FamRZ 1992, 108/109, je m.w.N.).
  • OLG München, 11.11.2009 - 33 Wx 292/09

    Betreuung: Verbot eines Heimwechsels ohne gerichtliche Zustimmung; Umgehung der

    Im Rahmen seines Aufgabenkreises führt der Betreuer die Betreuung selbständig und eigenverantwortlich (BayObLGZ 1999, 117/119; Staudinger/Bienwald BGB Neubearbeitung 2006 § 1908i Rn. 175).
  • AG Siegen, 23.07.2018 - 33 XVII 917/16

    Widerspruch des Betreuers gegen eine durch Verfügung erteilte Weisung

    Eine präventive Weisung ist nur berechtigt, wenn die auf Tatsachen begründete Besorgnis besteht, der Betreuer werde pflichtwidrig handeln (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 19. Mai 1999 - 3Z BR 38/99 -, juris).
  • OLG Saarbrücken, 26.01.2004 - 5 W 299/03

    Bestellung eines Betreuers unter Erteilen von Weisungen.

    Hierbei bestehen im Ausgangspunkt keine Bedenken, dass das Vormundschaftsgericht seine Aufsichtsfunktion nicht nur auf bereits vollzogene Maßnahmen beschränken muss, sondern im Einzelfall zum Schutz des Betreuten verpflichtet sein kann, präventiv aufzuzeigen, ob eine beabsichtigte Maßnahme des Betreuers als pflichtwidrig zu beurteilen ist oder nicht (BayObLG, NJW 1999, 3205).
  • FG Hamburg, 26.11.2008 - 4 K 73/08

    Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz: Umfang der Befugnis der Zollbehörden, Wohnhäuser

    Dementsprechend schützt Art. 13 Abs. 1 GG keine leer stehenden Räumlichkeiten (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 19.05.1999, 3 Z BR 38/99, NJW 1999, S. 3205 m. w. N.; ebenso von Münch/Kunig, Grundgesetz, 5. Auflage, Art. 13, Rn. 10).
  • BayObLG, 08.09.1999 - 3Z BR 260/99

    Einschreiten des Vormundschaftsgerichts in die Betrueung

    Im Rahmen seines Aufgabenkreises führt der Betreuer die Betreuung selbständig und eigenverantwortlich (BayObLGZ 1999, 117/119; Staudinger/Bienwald BGB 12. Aufl. § 1908i Rn. 175; Daumrau/Zimmermann Betreuung und Vormundschaft 2. Aufl. § 1837 BGB Rn. 3).
  • AG Siegen, 20.07.2018 - 33 XVII 917/16

    Beschränkung der Erteilung von Weisungen des Betreuungsgerichts gegenüber dem

    Eine präventive Weisung ist nur berechtigt, wenn die auf Tatsachen begründete Besorgnis besteht, der Betreuer werde pflichtwidrig handeln (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 19. Mai 1999 - 3Z BR 38/99 -, juris).
  • VG Düsseldorf, 22.07.2010 - 11 L 805/10

    Auskunftsrecht und Betretungsrecht stehen den Denkmalschutzbehörden bereits bei

    Es besteht daher kein Anlass, von der Einschätzung des Amtsgerichts L im Beschluss vom 7. Dezember 2009 - 56 X F 60/09, welche sich im Übrigen mit der Sichtweise anderer Gerichte deckt, BFH, Beschluss vom 3. Juni 2009 - VII B 4/09 - FG Hamburg, Urteil vom 26. November 2008 - 4 K 73/08 - BayObLG, Beschluss vom 19. Mai 1999 - 3 Z BR 38/99 - , abzurücken.
  • BayObLG, 25.10.2000 - 3Z BR 125/00

    Anfragen im Rahmen der vormundschaftsgerichtlichen Aufsicht

    Dabei kann es auch befugt sein aufzuzeigen, ob eine beabsichtigte Maßnahme des Betreuers als pflichtwidrig zu beurteilen ist oder nicht (vgl. BayObLGZ 1999, 117/119 m.w.N.).
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