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   BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 497/97   

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BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 497/97 (https://dejure.org/1998,198)
BAG, Entscheidung vom 11.03.1998 - 2 AZR 497/97 (https://dejure.org/1998,198)
BAG, Entscheidung vom 11. März 1998 - 2 AZR 497/97 (https://dejure.org/1998,198)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ZPO § 519 Abs. 3 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 519 Abs. 3 Nr. 2
    Kündigung gegenüber einem Hochschullehrer wegen repressiven Verhaltens in der DDR vor der Wende - Druckkündigung - Anforderungen an die Berufungsbegründung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 519 Abs. 3 Nr. 2
    Anforderungen an eine Berufungsbegründung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 88, 171
  • NJW 1999, 743 (Ls.)
  • MDR 1998, 973
  • NZA 1998, 959
  • NJ 1998, 556
  • NJ 1998, 557
  • BB 1998, 1320
  • DB 1998, 2072
  • JR 1999, 219
 
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Wird zitiert von ... (86)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 15.06.1993 - XI ZR 111/92

    Umfang der Berufungsbegründung bei mehreren prozessualen Ansprüchen -

    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 497/97
    Setzt sich die Berufungsbegründung nur mit einer der beiden Erwägungen des Arbeitsgerichts auseinander, ist die Berufung insgesamt unzulässig (im Anschluß an die ständige Rechtsprechung des BGH, zuletzt Urteil vom 15. Juni 1993 - XI ZR 111/92 - NJW 1993, 3073 und Beschluß vom 10. Januar 1996 - IV ZB 29/95 - NJW-RR 1996, 572).

    Bei einheitlichem Streitgegenstand muß der Berufungskläger dann, wenn das Gericht seine Entscheidung auf mehrere voneinander unabhängige, selbständig tragende rechtliche Erwägungen stützt, in der Berufungsbegründung für jede dieser Erwägungen darlegen, warum sie nach seiner Auffassung die angegriffene Entscheidung nicht trägt; anderenfalls ist das Rechtsmittel insgesamt unzulässig (BGH Beschluß vom 25. Januar 1990 - IX ZB 89/89 - NJW 1990, 1184, m.w.N.; Beschluß vom 15. Juni 1993 - XI ZR 111/92 - NJW 1993, 3073; Beschluß vom 10. Januar 1996 - IV ZB 29/95 - NJW-RR 1996, 572; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 2. Aufl., § 64 Rz 58; Thomas/Putzo, ZPO, 20. Aufl., § 519 Rz 24).

  • BGH, 10.01.1996 - IV ZB 29/95

    Anspruch auf Krankenhaustagegeld - Medizinische Notwendigkeit einer stationären

    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 497/97
    Setzt sich die Berufungsbegründung nur mit einer der beiden Erwägungen des Arbeitsgerichts auseinander, ist die Berufung insgesamt unzulässig (im Anschluß an die ständige Rechtsprechung des BGH, zuletzt Urteil vom 15. Juni 1993 - XI ZR 111/92 - NJW 1993, 3073 und Beschluß vom 10. Januar 1996 - IV ZB 29/95 - NJW-RR 1996, 572).

    Bei einheitlichem Streitgegenstand muß der Berufungskläger dann, wenn das Gericht seine Entscheidung auf mehrere voneinander unabhängige, selbständig tragende rechtliche Erwägungen stützt, in der Berufungsbegründung für jede dieser Erwägungen darlegen, warum sie nach seiner Auffassung die angegriffene Entscheidung nicht trägt; anderenfalls ist das Rechtsmittel insgesamt unzulässig (BGH Beschluß vom 25. Januar 1990 - IX ZB 89/89 - NJW 1990, 1184, m.w.N.; Beschluß vom 15. Juni 1993 - XI ZR 111/92 - NJW 1993, 3073; Beschluß vom 10. Januar 1996 - IV ZB 29/95 - NJW-RR 1996, 572; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 2. Aufl., § 64 Rz 58; Thomas/Putzo, ZPO, 20. Aufl., § 519 Rz 24).

  • BGH, 25.01.1990 - IX ZB 89/89

    Umfang der Rechtsmittelbegründung bei mehreren voneinander unabhängigen,

    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 497/97
    Bei einheitlichem Streitgegenstand muß der Berufungskläger dann, wenn das Gericht seine Entscheidung auf mehrere voneinander unabhängige, selbständig tragende rechtliche Erwägungen stützt, in der Berufungsbegründung für jede dieser Erwägungen darlegen, warum sie nach seiner Auffassung die angegriffene Entscheidung nicht trägt; anderenfalls ist das Rechtsmittel insgesamt unzulässig (BGH Beschluß vom 25. Januar 1990 - IX ZB 89/89 - NJW 1990, 1184, m.w.N.; Beschluß vom 15. Juni 1993 - XI ZR 111/92 - NJW 1993, 3073; Beschluß vom 10. Januar 1996 - IV ZB 29/95 - NJW-RR 1996, 572; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 2. Aufl., § 64 Rz 58; Thomas/Putzo, ZPO, 20. Aufl., § 519 Rz 24).
  • BGH, 29.09.1993 - XII ZR 209/92

    Berufungsbegründung durch Bezugnahme auf Prozeßkostenhilfebewilligung

    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 497/97
    Soweit der Kläger in der Berufungsbegründung hinsichtlich der von dem Beklagten behaupteten Unmöglichkeit der Zusammenarbeit der Mitarbeiter des Instituts mit dem Kläger auf seine Darlegungen im Schriftsatz vom 13. Mai 1996 verweist, ist dies zum einen von vornherein keine ausreichende Auseinandersetzung mit dem angegriffenen Urteil (BGH Beschluß vom 18. Februar 1981 - IV b ZB 505/81 - AP Nr. 34 zu § 519 ZPO; Urteil vom 29. September 1993 - XII ZR 209/92 - NJW 1993, 3333, 3334, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 18.02.1981 - IVb ZB 505/81

    Anforderungen an eine Berufungsbegründung - Ausreichen der Verweisung auf den

    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 497/97
    Soweit der Kläger in der Berufungsbegründung hinsichtlich der von dem Beklagten behaupteten Unmöglichkeit der Zusammenarbeit der Mitarbeiter des Instituts mit dem Kläger auf seine Darlegungen im Schriftsatz vom 13. Mai 1996 verweist, ist dies zum einen von vornherein keine ausreichende Auseinandersetzung mit dem angegriffenen Urteil (BGH Beschluß vom 18. Februar 1981 - IV b ZB 505/81 - AP Nr. 34 zu § 519 ZPO; Urteil vom 29. September 1993 - XII ZR 209/92 - NJW 1993, 3333, 3334, jeweils m.w.N.).
  • LAG Sachsen, 25.06.1997 - 10 Sa 832/96

    Zulässigkeit einer ordentlichen Kündigung wegen mangelnder persönlicher Eignung ;

    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 497/97
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 25. Juni 1997 - 10 Sa 832/96 - aufgehoben.
  • BAG, 20.07.1971 - 1 AZR 314/70

    Inhalt der Berufungsbegründung - Gründe für Anfechtung - Beschwerende

    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 497/97
    Mit Rücksicht auf § 9 ArbGG sind dabei besonders im Arbeitsgerichtsprozeß hohe Anforderungen an den Inhalt der Berufungsbegründung zu stellen (BAG Beschluß vom 6. April 1957 - 2 AZR 19/55 - AP Nr. 4 zu § 519 ZPO; Urteil vom 20. Juli 1971 - 1 AZR 314/70 - AP Nr. 25 zu § 519 ZPO).
  • BAG, 25.10.1973 - 2 AZR 526/72

    Berufung - Gesetzliche Form - Formmangel - Heilung

    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 497/97
    In der Revisionsinstanz bedurfte es insoweit keiner erneuten Rüge, vielmehr hat der Senat die Zulässigkeit der Berufung von Amts wegen zu prüfen (BAG Urteil vom 25. Oktober 1973 - 2 AZR 526/72 - AP Nr. 22 zu § 518 ZPO, m.w.N.; Germelmann/ Matthes/Prütting, aaO, § 75 Rz 7).
  • BAG, 06.04.1957 - 2 AZR 19/55

    Berufungsbegründung - Gründe der Anfechtung

    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 497/97
    Mit Rücksicht auf § 9 ArbGG sind dabei besonders im Arbeitsgerichtsprozeß hohe Anforderungen an den Inhalt der Berufungsbegründung zu stellen (BAG Beschluß vom 6. April 1957 - 2 AZR 19/55 - AP Nr. 4 zu § 519 ZPO; Urteil vom 20. Juli 1971 - 1 AZR 314/70 - AP Nr. 25 zu § 519 ZPO).
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Rechtsprechung
   BFH, 27.08.1998 - IV R 77/97   

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https://dejure.org/1998,1921
BFH, 27.08.1998 - IV R 77/97 (https://dejure.org/1998,1921)
BFH, Entscheidung vom 27.08.1998 - IV R 77/97 (https://dejure.org/1998,1921)
BFH, Entscheidung vom 27. August 1998 - IV R 77/97 (https://dejure.org/1998,1921)
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Volltextveröffentlichungen (5)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 15 Abs 3 Nr 1
    Betriebsaufspaltung; Betriebsvermögen; Gewerbebetrieb; Grundstück; Vermietung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 186, 422
  • NJW 1999, 743 (Ls.)
  • NZM 1999, 89
  • BB 1998, 2348
  • DB 1998, 2401
  • BStBl II 1999, 279
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 26.11.1973 - GrS 5/71

    Keine gesonderte AfA für Heizungs- und Fahrstuhlanlagen usw. bei Gebäuden des

    Auszug aus BFH, 27.08.1998 - IV R 77/97
    Wird ein Gebäude teils eigenbetrieblich, teils zu fremden Wohnzwecken genutzt, so ist jeder der beiden unterschiedlich genutzten Gebäudeteile ein selbständiges Wirtschaftsgut (R 13 Abs. 4 der Einkommensteuerrichtlinien --EStR-- in Anlehnung an Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. November 1973 GrS 5/71, BFHE 111, 242, BStBl II 1974, 132).
  • BFH, 19.02.1998 - IV R 11/97

    Keine Abfärbung der gewerblichen Tätigkeit einer GbR nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG

    Auszug aus BFH, 27.08.1998 - IV R 77/97
    Die in der Revisionsbegründung vertretene Auffassung, daß zum Privatvermögen gehörende Wirtschaftsgüter bei Begründung einer unechten Betriebsaufspaltung auch dann zum notwendigen Betriebsvermögen werden, wenn sie weder zum Gesellschaftsvermögen der Besitzgesellschaft gehören, noch der Betriebsgesellschaft zur Nutzung überlassen werden, findet in der Rechtsprechung des BFH keine Stütze (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 19. Februar 1998 IV R 11/97, BFHE 186, 37, letzter Absatz).
  • BFH, 10.11.1994 - IV R 15/93

    Darlehen der Gesellschafter der Besitzgesellschaft im Rahmen einer

    Auszug aus BFH, 27.08.1998 - IV R 77/97
    Wirtschaftsgüter einzelner Gesellschafter (auch solche, die den Gesellschaftern als Bruchteilseigentümern gehören), sind notwendiges Betriebsvermögen, wenn sie an das Besitzunternehmen zur Weitervermietung an die Betriebsgesellschaft überlassen sind oder der Betriebsgesellschaft unmittelbar zur Nutzung überlassen werden und diese Überlassung der Stärkung der Beteiligung an der Besitzgesellschaft dient (vgl. hierzu Senatsurteil vom 10. November 1994 IV R 15/93, BFHE 176, 535, BStBl II 1995, 452).
  • BFH, 22.09.1993 - X R 37/91

    Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen muß unmißverständlich bekundet

    Auszug aus BFH, 27.08.1998 - IV R 77/97
    Der Ausweis als Betriebsvermögen muß aber durch eine unmißverständliche Bekundung der Zuordnungsentscheidung dokumentiert werden (BFH-Urteil vom 22. September 1993 X R 37/91, BFHE 172, 354, BStBl II 1994, 172).
  • BFH, 23.10.1986 - IV R 214/84

    Fremdvermieteter Grundstücksanteil als Betriebsvermögen eines ererbten

    Auszug aus BFH, 27.08.1998 - IV R 77/97
    Hierzu gehört entgegen der offenbar von den Klägern vertretenen Auffassung auch fremdvermieteter Grundbesitz, sofern er als Betriebsvermögen ausgewiesen ist (Senats-Urteil vom 23. Oktober 1986 IV R 214/84, BFHE 148, 65, BStBl II 1987, 120).
  • FG Rheinland-Pfalz, 08.09.1997 - 5 K 2580/95

    Vermietungseinkünfte der Besitzgesellschaft

    Auszug aus BFH, 27.08.1998 - IV R 77/97
    Das Finanzgericht (FG) vertrat in seiner in Entscheidungen der Finanzgerichte 1998, 566 veröffentlichten Entscheidung die Auffassung, die GbR habe in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit aus der Vermietung der Wohnungen keine Einkünfte erzielt.
  • BFH, 27.10.1993 - XI R 5/93

    Grundstück als gewillkürtes Betriebsvermögen (§ 4 EStG )

    Auszug aus BFH, 27.08.1998 - IV R 77/97
    Die subjektive Bestimmung als Betriebsvermögen ist regelmäßig anzunehmen, wenn das Grundstück in der Bilanz als Betriebsvermögen ausgewiesen wird und wenn die Aufwendungen als betrieblicher Aufwand behandelt werden (BFH-Urteil vom 27. Oktober 1993 XI R 5/93, BFH/NV 1994, 472).
  • BFH, 27.06.2006 - VIII R 31/04

    Zuordnung von Sicherheiten zum notwendigen passiven Sonderbetriebsvermögen eines

    Im Streitfall fehlt es an einer derartigen zeitnahen unmissverständlichen Dokumentation der Widmung, unbeschadet der Frage, in welcher Form dies konkret erfolgen muss bzw. darf (zur Form BFH-Urteil vom 27. August 1998 IV R 77/97, BFHE 186, 422, BStBl II 1999, 279; BFH-Beschluss vom 25. November 2004 XI B 66/04, BFH/NV 2005, 549, wonach dies nicht nur durch Aufnahme in die Bilanz im Rahmen des Jahresabschlusses geschehen kann, sondern z.B. auch in der laufenden Buchführung oder nachrichtlich in einer Sonderbilanz; vgl. auch Schmidt/Wacker, a.a.O., § 15 Rz 530, m.w.N.).
  • BFH, 02.12.2005 - XI B 215/04

    Betriebsaufspaltung: Mietrecht als wesentliche Betriebsgrundlage

    Wie die Kläger selbst ausführen, hat der Bundesfinanzhof (BFH) durch Urteil vom 12. Oktober 1988 X R 5/86 (BFHE 154, 566, BStBl II 1989, 152) entschieden, dass eine sachliche Verflechtung im Falle einer Betriebsaufspaltung auch dann gegeben ist, wenn die an das Betriebsunternehmen verpachteten wesentlichen Betriebsgrundlagen nicht im Eigentum des Besitzunternehmens stehen (vgl. auch BFH-Urteil vom 27. August 1998 IV R 77/97, BFHE 186, 422, BStBl II 1999, 279).
  • FG Bremen, 18.03.2004 - 1 K 388/02

    Zuordnung einer Bürgschaftsverbindlichkeit zum notwendigen bzw. gewillkürten

    Zwar können nach ständiger Rechtssprechung des BFH diesem Wirtschaftsgüter zugeordnet werden, die weder notwendiges Betriebsvermögen noch notwendiges Privatvermögen sind, die aber objektiv geeignet und subjektiv dazu bestimmt sind, den Betrieb der Personengesellschaft oder die Beteiligung des Mitunternehmers zu fördern (vgl. BFH-Beschluss vom 09.03.2000 IV B 112/99, BFH/NV 2000, 1086 m.w.N.) Die Zuordnung des Wirtschaftsguts zur betrieblichen Sphäre setzt aber einen eindeutigen, nach außen manifestierten Widmungsakt des Steuerpflichtigen voraus; dabei muss der Ausweis als Betriebsvermögen vom Unternehmer durch eine unmissverständliche Beurkundung der Zuordnungsentscheidung dokumentiert werden (vgl. BFH-Urteile vom 20.04.1999 VIII R 63/96, BFHE 188, 358, BStBl. 1999, 466; vom 27.08.1998 IV R 77/97, BFHE 186, 422, BStBl. 1999, 279 m.w.N.), und zwar zeitnah (BFH-Urteil vom 24.07.1990 VIII R 226/84, a.a.O., Ziff. 2. c) cc).
  • BFH, 09.03.2000 - IV B 112/99

    LuF; gewillkürtes BV; unterbrochene Bp

    Das ist regelmäßig anzunehmen, wenn das Grundstück in der Bilanz als Betriebsvermögen ausgewiesen wird und wenn die Aufwendungen als betrieblicher Aufwand behandelt werden (Senatsurteil vom 27. August 1998 IV R 77/97, BFHE 186, 422, BStBl II 1999, 279).
  • FG Düsseldorf, 08.07.2005 - 1 K 3386/04

    Gewerblicher Grundstückshandel: Grundstücke eines anderen Betriebsvermögens

    Da die Einbeziehung fremdvermieteten Grundbesitzes in das Betriebsvermögen eines Besitzunternehmens als gewillkürtes Betriebsvermögen zulässig ist (BFH-Urteil vom 23. Oktober 1986 IV R 214/84, BFHE 148, 65, BStBl II 1994, 172; Urteil vom 27. August 1998 IV R 77/97 BFHE 186, 422, BStBl II 1999, 279), war es an sich unerheblich, dass Teile des Grundstücks später entgegen dem ursprünglichen Vorhaben fremd vermietet wurden.
  • FG Düsseldorf, 08.07.2005 - 1 K 3389/04

    Gewerblicher Grundstückshandel; Drei-Objekt-Grenze; Betriebsaufspaltung;

    Da die Einbeziehung fremdvermieteten Grundbesitzes in das Betriebsvermögen eines Besitzunternehmens als gewillkürtes Betriebsvermögen zulässig ist (BFH-Urteil vom 23. Oktober 1986 IV R 214/84, BFHE 148, 65, BStBl II 1994, 172; Urteil vom 27. August 1998 IV R 77/97 BFHE 186, 422, BStBl II 1999, 279), war es an sich unerheblich, dass Teile des Grundstücks später entgegen dem ursprünglichen Vorhaben fremd vermietet wurden.
  • FG Sachsen-Anhalt, 23.01.2014 - 1 K 351/12

    Anspruch einer Personengesellschaft auf Investitionszulage für Fotovoltaikanlage

    Gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen liegt vor, wenn das Wirtschaftsgut zwar nicht unmittelbar dem Betrieb oder der Beteiligung dient, da es sich andernfalls bereits um notwendiges Sonderbetriebsvermögen handelt, aber zumindest objektiv geeignet und subjektiv dazu bestimmt ist, entweder dem Betrieb der Gesellschaft (gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen I) oder der Beteiligung des Mitunternehmers an der Gesellschaft (gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen II) zu fördern (BFH-Urteil vom 27. August 1998 IV R 77/97, BStBl II 1999, 279).
  • FG München, 26.06.2001 - 6 K 1228/95

    Gewerbesteuermessbetrag 1988 bis 1990; Einkommensteuer 1988 bis 1990;

    Denn bei einem Widerspruch zwischen dem äußerlich erkennbaren Verhalten einerseits und einem wirklichen oder behaupteten Willen andererseits muss sich der Grundstückseigentümer an dem objektiven Erklärungswert eines äußerlich erkennbaren Verhaltens festhalten lassen (vgl. hierzu § 116 des Bürgerlichen Gesetzbuches; BFH-Urteile in BFHE 133, 513 , BStBl II 1981, 731 , vom 27. Oktober 1993 XI R 5/93, BFH/NV 1994, 472, und vom 27. August 1998 IV R 77/97, BFHE 186, 422 , BStBl II 1999, 279 ).
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Rechtsprechung
   BAG, 23.04.1998 - 2 AZR 489/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,1304
BAG, 23.04.1998 - 2 AZR 489/97 (https://dejure.org/1998,1304)
BAG, Entscheidung vom 23.04.1998 - 2 AZR 489/97 (https://dejure.org/1998,1304)
BAG, Entscheidung vom 23. April 1998 - 2 AZR 489/97 (https://dejure.org/1998,1304)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Änderungskündigung zur Lohnkostenreduzierung - Italienisches Kulturinstitut

  • Wolters Kluwer

    Änderungskündigung zur Lohnkostenreduzierung Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes bei italienischen Kulturinstituten in Deutschland

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Änderungskündigung zur Lohnkostenreduzierung - Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes bei italienischen Kulturinstituten in Deutschland

  • archive.org
  • unalex.eu

    Art. EVÜ

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    KSchG § 23 Abs. 1; ; KSchG § 1 Abs. 2; ; KSchG § 2; ; EGBGB Art. 27 Abs. 1; ; EGBGB Art. 30 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Änderungskündigung zur Lohnkostenreduzierung - Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes bei italienischen Kulturinstituten in Deutschland

  • Der Betrieb

    KSchG §§ 23 Abs. 1, 1 Abs. 2, 2; EGBGB Art. 27 Abs. 1, 30 Abs. 1
    Keine Ausnahme vom allgemeinen Kündigungsschutz wegen Unterschreitung des Schwellenwerts des § 23 KSchG in einzelnen Dienststellen einer Verwaltung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Kündigungsschutz in einem Italienischen Kulturinstitut

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 88, 287
  • NJW 1999, 743 (Ls.)
  • NZA 1998, 995
  • DB 1998, 2167
  • DB 1998, 991
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 25.09.1956 - 3 AZR 102/54

    Arbeitsverhältnis: Vorrang anderweitiger Verwendung vor betrieblicher Kündigung,

    Auszug aus BAG, 23.04.1998 - 2 AZR 489/97
    Der Betriebsbegriff ist damit für die Privatwirtschaft entwickelt (BAGE 3, 155, 157 = AP Nr. 18 zu § 1 KSchG; Löwisch, aaO, § 23 Rz 7).

    In der öffentlichen Verwaltung entspricht dem Betriebsbegriff in der Regel der personalvertretungsrechtliche Begriff der Dienststelle (BAGE 3, 155, 157 = AP, aaO).

  • BAG, 09.10.1997 - 2 AZR 64/97

    Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes

    Auszug aus BAG, 23.04.1998 - 2 AZR 489/97
    Dieses kann zwar vorliegend nicht insgesamt als die für § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG maßgebende Verwaltung angesehen werden, da die Voraussetzungen für die Erfüllung dieser Vorschrift im Inland erfüllt werden müssen (Senatsurteil vom 9. Oktober 1997 - 2 AZR 64/97 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 2 der Gründe, m.w.N.), jedoch ist abzustellen auf die Gesamtheit aller Kulturinstitute auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, da diese jeweils Teil derselben Verwaltung und sämtlich dem Außenministerium zuzuordnen sind.
  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

    Auszug aus BAG, 23.04.1998 - 2 AZR 489/97
    Wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 27. Januar 1998 (- 1 BvL 15/87 - NJW 1998, 1475) festgestellt hat, ist es mit Art. 3 Abs. 1 GG nicht zu vereinbaren, im Einzelfall auch Teile größerer Unternehmen unter § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG zu subsumieren, für die die vom Gesetzgeber angeführten billigenswerten Gesichtspunkte nicht zutreffen, die eine Benachteiligung der Arbeitnehmer von Kleinbetrieben bei der Ausgestaltung des Kündigungsschutzrechts rechtfertigen; im Wege verfassungskonformer Auslegung ist die Anwendbarkeit der Norm auf die Einheiten zu beschränken, für deren Schutz die sog. Kleinbetriebsklausel allein bestimmt ist.
  • BVerfG, 30.04.1963 - 2 BvM 1/62

    Iranische Botschaft

    Auszug aus BAG, 23.04.1998 - 2 AZR 489/97
    In bezug auf ihre nicht hoheitliche Betätigung unterliegen auch ausländische Staaten der deutschen Gerichtsbarkeit; maßgeblich ist insoweit die Natur der umstrittenen staatlichen Handlung bzw. des streitigen Rechtsverhältnisses (BVerfGE 16, 27, 61; BAG Urteil vom 20. November 1997 - 2 AZR 631/96 - MDR 1998, 543, zu II 1 der Gründe und BAG Urteil vom 3. Juli 1996 - 2 AZR 513/95 - AP Nr. 1 zu § 20 GVG, zu II 1 der Gründe, jeweils auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 20.11.1997 - 2 AZR 631/96

    Internationales Privatrecht, Arbeitsrecht; Kündigung eines ausländischen Staates

    Auszug aus BAG, 23.04.1998 - 2 AZR 489/97
    In bezug auf ihre nicht hoheitliche Betätigung unterliegen auch ausländische Staaten der deutschen Gerichtsbarkeit; maßgeblich ist insoweit die Natur der umstrittenen staatlichen Handlung bzw. des streitigen Rechtsverhältnisses (BVerfGE 16, 27, 61; BAG Urteil vom 20. November 1997 - 2 AZR 631/96 - MDR 1998, 543, zu II 1 der Gründe und BAG Urteil vom 3. Juli 1996 - 2 AZR 513/95 - AP Nr. 1 zu § 20 GVG, zu II 1 der Gründe, jeweils auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 09.09.1982 - 2 AZR 253/80

    Vorlage einer Arbeitgeberstellung

    Auszug aus BAG, 23.04.1998 - 2 AZR 489/97
    Unter Berücksichtigung des Zwecks der Ausnahmevorschrift des § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG und der Gesetzeshistorie und -systematik ist im Bereich des öffentlichen Dienstes grundsätzlich nicht auf den Begriff des Betriebes abzustellen, weshalb offenbleiben kann, ob die Kulturinstitute den Betriebsbegriff (vgl. BAGE 40, 145, 155 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Hausmeister, zu II 4 a der Gründe; KR-Etzel, 4. Aufl., § 1 KSchG Rz 138 ff.) erfüllen würden.
  • BAG, 03.07.1996 - 2 AZR 513/95

    Bestandsstreitigkeit zwischen einer ausländischen Konsulatsangestellten und dem

    Auszug aus BAG, 23.04.1998 - 2 AZR 489/97
    In bezug auf ihre nicht hoheitliche Betätigung unterliegen auch ausländische Staaten der deutschen Gerichtsbarkeit; maßgeblich ist insoweit die Natur der umstrittenen staatlichen Handlung bzw. des streitigen Rechtsverhältnisses (BVerfGE 16, 27, 61; BAG Urteil vom 20. November 1997 - 2 AZR 631/96 - MDR 1998, 543, zu II 1 der Gründe und BAG Urteil vom 3. Juli 1996 - 2 AZR 513/95 - AP Nr. 1 zu § 20 GVG, zu II 1 der Gründe, jeweils auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 19.04.1990 - 2 AZR 487/89

    Vereinbarkeit von § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG mit Art. 3 GG

    Auszug aus BAG, 23.04.1998 - 2 AZR 489/97
    Aus der Entstehungsgeschichte des § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG ergibt sich, daß die Herausnahme der Kleinbetriebe aus dem Geltungsbereich letztlich auf mittelstandspolitische Erwägungen zurückgeht und den engen persönlichen Beziehungen des Kleinbetriebsinhabers sowie der geringeren verwaltungsmäßigen und wirtschaftlichen Belastbarkeit der Kleinbetriebe Rechnung tragen und dem Kleinunternehmer bzw. Handwerker größere arbeitsmarktpolitische Freizügigkeit durch größere Vertragsfreiheit gewährleisten will (vgl. BAGE 64, 315, 322 = AP Nr. 8 zu § 23 KSchG 1969, zu II 2 a bb der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 31.07.1997 - 18a Sa 96/96

    Geltung des allgemeinen Kündigungsschutzes; Beschäftigtenzahl; Unselbstständiger

    Auszug aus BAG, 23.04.1998 - 2 AZR 489/97
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 31. Juli 1997 - 18 a Sa 96/96 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • LAG Köln, 23.02.1996 - 11 (13) Sa 888/95

    Kündigung: betriebsbedingte Kündigung im Öffentlichen Dienst -

    Auszug aus BAG, 23.04.1998 - 2 AZR 489/97
    Bereits in seinem Urteil vom 2. Januar 1984 (- 2 AZR 593/82 -, n.v.) hat der Senat aber angenommen, mit Sinn und Zweck der Kleinbetriebsklausel sei es nicht vereinbar, den Kündigungsschutz auf dem Umweg über einen personalvertretungsrechtlichen Dienststellenbegriff zu entziehen, und er hat auf den Begriff der "nach § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG maßgebenden Verwaltung" abgestellt (vgl. ferner LAG Köln Urteil vom 23. Februar 1996 - 11 (13) Sa 888/95 - LAGE § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 36).
  • BAG, 26.01.1984 - 2 AZR 593/82
  • BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 579/99

    Ordentliche Kündigung eines Kirchenmusikers durch evangelische Kirchengemeinde;

    Der Senat hat auch für den Bereich des öffentlichen Dienstes darauf abgestellt, ob einer Einheit eine selbständige Rechtspersönlichkeit mit der Folge zukommt, daß sie eine eigene Verwaltung iSv. § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG bildet (23. April 1998 - 2 AZR 489/97 - BAGE 88, 287, 293).
  • BAG, 16.09.1999 - 2 AZR 712/98

    Kündigung; Kirchendienst

    Maßgeblich für die Anwendbarkeit des ersten Abschnitts des KSchG auf die streitige Kündigung ist deshalb allein der in § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG enthaltene Begriff der Verwaltung, die unter Umständen mehrere Dienststellen umfassen kann (vgl. Senatsurteil vom 23. April 1998 - 2 AZR 489/97 - AP Nr. 19 zu § 23 KSchG 1969).
  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 552/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Stationierungsstreitkräfte

    (2) Maßgeblich im Rahmen von § 1 KSchG ist grundsätzlich der personalvertretungsrechtliche Dienststellenbegriff (BAG 20. Januar 2000 - 2 ABR 19/99 - zu B II 5 b der Gründe, ZTR 2001, 89; 23. April 1998 - 2 AZR 489/97 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 88, 287; 25. September 1956 - 3 AZR 102/54 - BAGE 3, 155, 157) .
  • BAG, 12.11.1998 - 2 AZR 459/97

    Anwendbarkeit der sog. Kleinbetriebs- bzw. -verwaltungsklausel des

    Maßgeblich für die Anwendbarkeit des 1. Abschnitts des KSchG auf die streitige Kündigung ist deshalb allein der in § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG enthaltene Begriff der Verwaltung, die unter Umständen mehrere Dienststellen umfassen kann (vgl. Senatsurteil vom 23. April 1998 - 2 AZR 489/97 - AP Nr. 19 zu § 23 KSchG 1969, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Der Senat hat auch für den Bereich des öffentlichen Dienstes darauf abgestellt, ob einer Einheit eine selbständige Rechtspersönlichkeit mit der Folge zukommt, daß sie eine eigene Verwaltung i.S. von § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG bildet (Urteil vom 23. April 1998 - 2 AZR 489/97 - AP, aaO, zu II 4 der Gründe).

  • BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 544/04

    Kündigung; Stationierungsstreitkräfte

    Das Landesarbeitsgericht hat zu Recht bei dem Begriff der Dienststelle auf die "betriebsvertretungsrechtliche Dienststelle" abgestellt (vgl. BAG 25. September 1956 - 3 AZR 102/54 - BAGE 3, 155; 23. April 1998 - 2 AZR 489/97 - BAGE 88, 287, 291).
  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 582/14

    Betriebsbedingte Kündigung - Lehrkraft ohne Lehrbefähigung

    Maßgeblich für den Dienststellenbegriff ist grundsätzlich das Personalvertretungsrecht (BAG 23. April 1998 - 2 AZR 489/97 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 88, 287) .
  • LAG Baden-Württemberg, 25.01.2008 - 9 Sa 42/07

    Zur Anwendbarkeit des KSchG bei Kündigung des Geschäftsführers zweier kommunaler

    Da es jedoch mit Sinn und Zweck der Kleinbetriebsklausel nicht zu vereinbaren ist, den Kündigungsschutz auf dem Umweg über eine personalvertretungsrechtlichen Dienststellenbegriff zu entziehen, ist auf den Begriff der nach § 23 Abs. 1 S. 2 KSchG maßgebenden "Verwaltung" abzustellen (BAG, Urteil vom 23.04.1998 - 2 AZR 489/97, Rn. 19).

    Für den Bereich des öffentlichen Dienstes hat dem das Bundesarbeitsgericht bereits Rechnung getragen, als es den Begriff der Verwaltung nicht im Sinne einer Dienststelle interpretiert, sondern bei Mehrstufigkeit auf die organisatorische Einheit abstellt, in der mehrere Dienststellen zu einer administrativen Hierarchie zusammengefasst werden (BAG, Urteil v. 23.04.1998 2 AZR 489/97).

  • ArbG Berlin, 04.12.2013 - 56 Ca 9425/13

    Anwendbarkeit der Dreiwochenfrist des § 4 KSchG - einvernehmliche Beendigung der

    Das "Instituto Cervantes en Berlin" hat keine eigene Rechtspersönlichkeit (zur rechtlichen Unselbständigkeit ausländischer Zentren von Kulturinstituten im Einzelfall und allgemein vgl. auch BAG [23.04.1998] - 2 AZR 489/97 - juris = NZA 1998, 995 ; LAG Berlin [20.07.1998] - 9 Sa 74/97 - juris = NZA-RR 1998, 555 ).
  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 561/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Stationierungsstreitkräfte

    (2) Maßgeblich im Rahmen von § 1 KSchG ist grundsätzlich der personalvertretungsrechtliche Dienststellenbegriff (BAG 20. Januar 2000 - 2 ABR 19/99 - zu B II 5 b der Gründe, ZTR 2001, 89; 23. April 1998 - 2 AZR 489/97 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 88, 287; 25. September 1956 - 3 AZR 102/54 - BAGE 3, 155, 157) .
  • BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 19/99

    Personalvertretung - Informationsrecht

    Im Bereich des öffentlichen Dienstes entspricht dem für die private Wirtschaft entwickelten Betriebsbegriffs der Begriff der Dienststelle (BAG 25. September 1956 - 3 AZR 102/54 - BAGE 3, 155, 157; BAG 23. April 1998 - 2 AZR 489/97 - AP KSchG 1969 § 23 Nr. 19).
  • BAG, 29.10.1998 - 2 AZR 6/98
  • BAG, 22.01.2009 - 6 AZR 922/07

    Überstundenvergütung - Tarifauslegung: Begriff des Betriebs iSv. § 2 Abs. 2

  • ArbG Herne, 24.06.2015 - 5 Ca 2556/14

    Wiedereinstellungsanspruch Ermessensentscheidung

  • LAG Baden-Württemberg, 09.03.2023 - 3 Sa 55/22

    Arbeitnehmer - Kleinbetriebsklausel - öffentliche Verwaltung

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Rechtsprechung
   FG München, 16.09.1998 - 3 K 831/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,9057
FG München, 16.09.1998 - 3 K 831/94 (https://dejure.org/1998,9057)
FG München, Entscheidung vom 16.09.1998 - 3 K 831/94 (https://dejure.org/1998,9057)
FG München, Entscheidung vom 16. September 1998 - 3 K 831/94 (https://dejure.org/1998,9057)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung eines Zwangsverwalters wegen Verletzung seiner steuerlichen Pflichten für Steuerschulden des Vollstreckungsschuldners; Reichweite der Pflichten und Aufgaben eines Zwangsverwalters; Veräußerung des Grundstücks im Rahmen der Zwangsverwaltung sld eine die ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 743
  • Rpfleger 1999, 190
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 23.06.1988 - V R 203/83

    - Zur Geltendmachung von Umsatzsteueransprüchen aus der Zwangsverwaltung - Angabe

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 12.09.2002 - IX ZB 39/02

    Regelvergütung des Zwangsverwalters

    Zwar mag die Verwaltung gewerblich genutzter Grundstücke vor allem in steuerlicher Hinsicht (vgl. FG München NJW 1999, 743 f) einen größeren Aufwand erfordern.
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 28.10.2010 - 2 K 152/08

    Geltendmachung von Vorsteuerberichtigungsansprüchen gegen den Zwangsverwalter

    In diesem Sinne habe auch das Finanzgericht -FG- München in einem Urteil vom 16. September 1998 ( 3 K 831/94 ) entschieden.

    Denn mit der Übernahme der Zwangsverwaltung gehen die steuerlichen Pflichten in Bezug auf das beschlagnahmte Grundstück in vollem Umfang auf den Zwangsverwalter über ( FG München, Urteil vom 16. September 1998, 3 K 831/94 , EFG 1999, 99.).

    Demgemäß ist der Vorsteuerberichtigungsanspruch aus § 15a UStG gegen den Zwangsverwalter festzusetzen, soweit die Änderung der den Berichtigungsanspruch auslösenden Verhältnisse mit der Verwaltungstätigkeit des Zwangsverwalters zusammenhängt ( FG München, Urteil vom 16. September 1998, 3 K 831/94 , EFG 1999, 99; vgl. auch FG München, Urteil vom 15. April 1999, 14 K 5297/97 , EFG 1999, 863; FG Berlin, Urteil vom 25. Mai 2004, 5 K 5193/03 , EFG 2004, 1483; Wenzel in Rau/Dürrwächter/Flick/Geist, § 15a UStG, Rn. 220; Jatzke in Beermann/Gosch, § 34 AO Rn. 34; BMF-Schreiben vom 08. Juni 1992, IV A 3-S 7340-63/92, BStBl I 1992, 397).

    Denn der hier streitbefangene Vorsteuerberichtigungsanspruch des Fiskus zählt zu den "Ausgaben der Verwaltung" im Sinne des § 155 Abs. 1 ZVG (vgl. FG München, Urteil vom 16. September 1998, 3 K 831/94 , EFG 1999, 99; Stöber, 19. Aufl., § 155 Rn. 4 i. V. m. § 152 Rn. 15).

  • VG Saarlouis, 11.03.2010 - 11 L 729/09

    Zur Frage der Pflichtverletzung bei der Inanspruchnahme durch einen

    Maßgebliche Haftungsvoraussetzung ist, dass feststeht, dass der Haftungsschaden ohne die vorsätzlich oder grob fahrlässig - wobei nach einhelliger Auffassung ein subjektiver und nicht der objektive Maßstab des § 276 Abs. 1 Satz 2 BGB anzulegen ist (vgl. nur FG München, Urteil vom 16.09.1998 - 3 K 831/94 -, NJW 1999, 743, jeweils m.w.N.) - begangene Pflichtverletzung des Geschäftsführers selbst nicht eingetreten wäre (OVG Lüneburg, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 09.12.1988 - 8 C 13/87, NJW 1989, 1873).
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