Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 25.11.1998

Rechtsprechung
   BVerfG, 18.11.1998 - 1 BvR 21/97   

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https://dejure.org/1998,1769
BVerfG, 18.11.1998 - 1 BvR 21/97 (https://dejure.org/1998,1769)
BVerfG, Entscheidung vom 18.11.1998 - 1 BvR 21/97 (https://dejure.org/1998,1769)
BVerfG, Entscheidung vom 18. November 1998 - 1 BvR 21/97 (https://dejure.org/1998,1769)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 14 Abs. 3 S. 2 GG; §§ 85 ff BauGB
    Keine Enteignung aus fiskalischen Erwägungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1176
  • NVwZ 1999, 522 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

    Auszug aus BVerfG, 18.11.1998 - 1 BvR 21/97
    Die Bestandsgarantie wird nur dann durch eine Wertgarantie ersetzt, wenn der Eingriff in den Bestand in jeder Hinsicht den in Art. 14 Abs. 3 GG normierten Voraussetzungen entspricht (vgl. BVerfGE 58, 300 ).
  • BVerfG, 10.03.1981 - 1 BvR 92/71

    Gondelbahn

    Auszug aus BVerfG, 18.11.1998 - 1 BvR 21/97
    Er kommt nur in Betracht, wenn es zur Erfüllung der öffentlichen Aufgabe unumgänglich erforderlich ist, den konkreten Eigentumsgegenstand in die Hand des Staates zu bringen (vgl. BVerfGE 38, 175 ; 56, 249 ).
  • BVerfG, 12.11.1974 - 1 BvR 32/68

    Rückenteignung

    Auszug aus BVerfG, 18.11.1998 - 1 BvR 21/97
    Er kommt nur in Betracht, wenn es zur Erfüllung der öffentlichen Aufgabe unumgänglich erforderlich ist, den konkreten Eigentumsgegenstand in die Hand des Staates zu bringen (vgl. BVerfGE 38, 175 ; 56, 249 ).
  • BVerwG, 24.10.2002 - 4 C 7.01

    Energieversorgung eines Nachbarstaates (hier: Versorgung der Tschechischen

    Das genügt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Mai 1977 - 1 BvR 514/68, 323/69 - NJW 1977, 2349 ; Urteil vom 10. März 1981, a.a.O. S. 264; Beschluss vom 18. November 1998 - 1 BvR 21/97 - NVwZ 1999, 522 nur LS ; Beschluss vom 18. Februar 1999 - 1 BvR 1367/88, 146/91 und 147/91 - NJW 1999, 2659; BVerwG, Urteil vom 14. Mai 1992 - BVerwG 4 C 9/89 - NVwZ 1993, 477 ).
  • VG Stuttgart, 19.02.2004 - 1 K 1577/03

    Planfeststellungsbeschluss für den Bau einer Landesmesse

    Soweit die Enteignung unter dem "Gebot strikter Verhältnismäßigkeit" steht (vgl. Berkemann, a.a.O., Art. 14 Rn. 620 ff), ist dies auf den konkreten Enteignungsakt bezogen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.11.1998, NJW 1999, 1176).
  • VG Stuttgart, 19.02.2004 - 1 K 1483/03

    Planfeststellung für den Bau einer Landesmesse

    Soweit die Enteignung unter dem "Gebot strikter Verhältnismäßigkeit" steht (vgl. Berkemann, a.a.O., Art. 14 Rn. 620 ff), ist dies auf den konkreten Enteignungsakt bezogen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.11.1998, NJW 1999, 1176).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 25.11.1998 - 2 BvR 898/98   

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BVerfG, 25.11.1998 - 2 BvR 898/98 (https://dejure.org/1998,1800)
BVerfG, Entscheidung vom 25.11.1998 - 2 BvR 898/98 (https://dejure.org/1998,1800)
BVerfG, Entscheidung vom 25. November 1998 - 2 BvR 898/98 (https://dejure.org/1998,1800)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1176
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 25.11.1998 - 2 BvR 898/98
    Die Annahme würde insoweit voraussetzen, daß die geltend gemachte Rechtsverletzung besonderes Gewicht hat oder die Beschwerdeführer in existentieller Weise betrifft (vgl. BVerfGE 90, 22 ).

    Sie beruht auch nicht auf einer groben Verkennung des durch das grundrechtsgleiche Recht gewährten Schutzes noch auf einem leichtfertigen Umgang mit der grundrechtlich geschützten Position noch verletzt er kraß rechtsstaatliche Grundsätze (BVerfGE 90, 22 ).

  • BVerfG, 02.03.1982 - 2 BvR 869/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtbeachtung der

    Auszug aus BVerfG, 25.11.1998 - 2 BvR 898/98
    Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht bereits in mehreren Entscheidungen betont, daß die Landgerichte im Fall der Verletzung rechtlichen Gehörs im schriftlichen Verfahren nach § 128 Abs. 2 ZPO (BVerfGE 60, 96 ; 61, 78 ; 61, 119 ; 64, 203 ) bzw. im vereinfachten Verfahren nach § 495a ZPO (vgl. Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Dezember 1996 - 2 BvR 2316/96 -, NJW 1997, S. 1301) analog § 513 Abs. 2 ZPO die Berufung zulassen können.
  • BVerfG, 06.05.1986 - 1 BvR 677/84

    Schwerer und unabwendbarer Nachteil i.S. von § 93c Satz 2 BVerfGG

    Auszug aus BVerfG, 25.11.1998 - 2 BvR 898/98
    Zwar handelt es sich hierbei um eine Frage des einfachen Rechts, über die die Landgerichte zu entscheiden haben (BVerfGE 72, 119 ), doch ist die Zulassung der Berufung unter dem Gesichtspunkt des wirksamen Grundrechtsschutzes verfassungsrechtlich geboten.
  • BVerfG, 14.06.1983 - 1 BvR 545/82

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Durchführung eines

    Auszug aus BVerfG, 25.11.1998 - 2 BvR 898/98
    Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht bereits in mehreren Entscheidungen betont, daß die Landgerichte im Fall der Verletzung rechtlichen Gehörs im schriftlichen Verfahren nach § 128 Abs. 2 ZPO (BVerfGE 60, 96 ; 61, 78 ; 61, 119 ; 64, 203 ) bzw. im vereinfachten Verfahren nach § 495a ZPO (vgl. Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Dezember 1996 - 2 BvR 2316/96 -, NJW 1997, S. 1301) analog § 513 Abs. 2 ZPO die Berufung zulassen können.
  • BVerfG, 28.09.1982 - 2 BvR 125/82

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung eines

    Auszug aus BVerfG, 25.11.1998 - 2 BvR 898/98
    Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht bereits in mehreren Entscheidungen betont, daß die Landgerichte im Fall der Verletzung rechtlichen Gehörs im schriftlichen Verfahren nach § 128 Abs. 2 ZPO (BVerfGE 60, 96 ; 61, 78 ; 61, 119 ; 64, 203 ) bzw. im vereinfachten Verfahren nach § 495a ZPO (vgl. Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Dezember 1996 - 2 BvR 2316/96 -, NJW 1997, S. 1301) analog § 513 Abs. 2 ZPO die Berufung zulassen können.
  • BVerfG, 11.09.1998 - 2 BvR 1929/97

    Trotz Verletzung rechtlichen Gehörs in einem Zivilrechtsstreit Nichtannahme der

    Auszug aus BVerfG, 25.11.1998 - 2 BvR 898/98
    Unter dem von der Richterin irrtümlich angenommenen Umstand, auf die Klage sei nicht erwidert worden, durfte das Urteil ergehen (vgl. Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. September 1998 - 2 BvR 1929/97 -, veröffentlicht in JURIS).
  • BVerfG, 09.12.1996 - 2 BvR 2316/96

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus BVerfG, 25.11.1998 - 2 BvR 898/98
    Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht bereits in mehreren Entscheidungen betont, daß die Landgerichte im Fall der Verletzung rechtlichen Gehörs im schriftlichen Verfahren nach § 128 Abs. 2 ZPO (BVerfGE 60, 96 ; 61, 78 ; 61, 119 ; 64, 203 ) bzw. im vereinfachten Verfahren nach § 495a ZPO (vgl. Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Dezember 1996 - 2 BvR 2316/96 -, NJW 1997, S. 1301) analog § 513 Abs. 2 ZPO die Berufung zulassen können.
  • BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvR 340/81

    Zulässigkeit der Berufung bei Verletzung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BVerfG, 25.11.1998 - 2 BvR 898/98
    Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht bereits in mehreren Entscheidungen betont, daß die Landgerichte im Fall der Verletzung rechtlichen Gehörs im schriftlichen Verfahren nach § 128 Abs. 2 ZPO (BVerfGE 60, 96 ; 61, 78 ; 61, 119 ; 64, 203 ) bzw. im vereinfachten Verfahren nach § 495a ZPO (vgl. Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Dezember 1996 - 2 BvR 2316/96 -, NJW 1997, S. 1301) analog § 513 Abs. 2 ZPO die Berufung zulassen können.
  • BGH, 11.07.2001 - XII ZR 14/00

    Beschwer bei Verurteilung zu einer Auskunft

    Wie das Oberlandesgericht zutreffend ausführt, kann zwar in Einzelfällen die Berufung unabhängig vom Erreichen der Berufungssumme auch nach der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 9. Dezember 1996 - 2 BvR 2316/96 = NJW 1997, 1301; vom 25. November 1998 - 2 BvR 898/98 = NJW 1999, 1176 ff.) dort zugelassen werden, wo das rechtliche Gehör der Partei im schriftlichen Verfahren nach § 128 Abs. 2 ZPO oder im vereinfachten Verfahren nach § 495 a ZPO verletzt wurde.
  • BVerfG, 02.10.2000 - 2 BvR 310/00

    Keine Hemmung des Laufs der Verfassungsbeschwerdefrist durch unzulässige Berufung

    Das Bundesverfassungsgericht hat bislang nur für den Sonderfall der auf das schriftliche Verfahren nach § 128 Abs. 2 und 3 ZPO sowie nach § 495a ZPO bezogenen Gehörsrüge die Berufungseinlegung auch bei Nichterreichen der Berufungssumme unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität (§ 90 Abs. 2 BVerfGG) für geboten erachtet mit der Konsequenz, dass dieses Rechtsmittel die Verfassungsbeschwerdefrist neu in Lauf setzt (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1997, S. 1301; BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1999, S. 1176 ).
  • LG Landau/Pfalz, 21.03.2000 - 1 S 44/00

    Voraussetzungen für den Erlass eines Versäumnisurteils ; Glaubhaftmachen von

    Auffassung des BVerfG (NJW 1999, 1176, 1177 [BVerfG 25.11.1998 - 2 BvR 898/98] ; anders noch NJW 1986, 2305) unter dem Gesichtspunkt des wirksamen Grundrechtsschutzes verfassungsrechtlich geboten, weshalb sich auch die Kammer für den hier zu beurteilenden Fall der herrschenden Meinung anschließt.

    Die sich damit ergebende Möglichkeit der vereinfachten Zurückverweisung von (eigentlich) nicht berufungsfähigen Sachen wird auch der Tatsache gerecht, dass die Landgerichte aufgrund des vom BVerfG (NJW 1999, 1176, 1177) [BVerfG 25.11.1998 - 2 BvR 898/98] postulierten verfassungsrechtlichen Gebots der analogen Anwendung des § 513 Abs. 2 ZPO Aufgaben wahrzunehmen haben, die bislang vom BVerfG wahrgenommen, wurden, welches sich in Fällen der vorliegenden Art seit Ende 1996 (vgl. NJW 1997, 1301; anders noch NJW 1982, 2368) auf den Grundsatz der Subsidiarität, der Verfassungsbeschwerde beruft.

  • BGH, 27.02.2002 - XII ZB 237/01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Wert des Beschwerdegegenstandes - Sozialhilfe -

    Zwar kann in analoger Anwendung des § 513 Abs. 2 i.V.m. § 511 a Abs. 1 ZPO a.F. in Einzelfällen die Berufung unabhängig vom Erreichen der Berufungssumme auch nach der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 9. Dezember 1996 - 2 BvR 2316/96 = NJW 1997, 1301; vom 25. November 1998 - 2 BvR 898/98 = NJW 1999, 1176 f.) dort zugelassen werden, wo das rechtliche Gehör der Parteien im schriftlichen Verfahren nach § 128 Abs. 2 ZPO oder im vereinfachten Verfahren nach § 495 a ZPO a.F. verletzt wurde.
  • LG Kaiserslautern, 09.04.2002 - 1 S 12/02

    Wohnraummiete: Passivlegitimation des Hausverwalters; Rückgewähr der Mietkaution

    Denn bei Verletzung des rechtlichen Gehörs im schriftlichen Verfahren nach § 128 Abs. 2 ZPO oder im vereinfachten Verfahren nach § 495 a ZPO ist die Zulässigkeit der Berufung analog § 513 Abs. 2 ZPO auch dann zu bejahen, wenn der Berufungskläger um weniger als 1.500,-- DM beschwert ist; dies ist unter dem Gesichtspunkt wirksamen Grundrechtsschutzes verfassungsrechtlich geboten (vgl. etwa BVerfG NJW 1999, 1176 und NJW 1997, 1301).
  • VerfG Brandenburg, 28.06.2001 - VfGBbg 9/01

    Beschwerdefrist; Rechtswegerschöpfung; Begründungserfordernis; rechtliches Gehör;

    Allerdings entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, daß der Beschwerdeführer gehalten ist, auch bei Nichterreichen der Berufungssumme analog § 513 Abs. 2 ZPO Berufung einzulegen, wenn das Amtsgericht im schriftlichen Verfahren nach § 128 Abs. 2, 3 oder § 459a ZPO entschieden und der Beschwerdeführer scheinbar oder schuldlos den Termin, der dem Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung entspricht, versäumt hat (vgl. BVerfG, NJW 1993, 255; NJW 1997, 1228; NJW 1997, 1301; NJW 1999, 1176, 1177).
  • VerfGH Sachsen, 13.04.2000 - 67-IV-99
    Ob eine Berufung trotz Nichterreichung der Berufungssumme des § 511a ZPO in entsprechender Anwendung des § 513 Abs. 2 ZPO zulässig ist, wenn eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend gemacht wird, ist in Rechtsprechung und Lehre umstritten (bejahend u.a. BVerfG,1. Kammer des 2. Senats, NJW 1993, 255; NJW 97, 1301; BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats, NJW 1999, 1176; OLG Schleswig, NJW 88, 67; LG Münster, NJW-RR 89, 381; LG Hannover, NJW-RR 1989, 382; OLG Köln, NJW-RR 96, 1151; LG Duisburg, NJW-RR 97, 1490; Henckel, ZZP 77, 344; Kahlke, NJW 85, 2231; ablehnend u.a. BGH, NJW 1990, 838 f.; LG Memmingen, NJW-RR 1989, 1074; Thomas-Putzo 22. A., Anm. 3 zu § 511a ZPO; Zöller, 21. A., Anm. 2 zu § 511a ZPO; Stein-Jonas-Grunsky 21.A., Anm. 20 zu § 513 ZPO).
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