Rechtsprechung
   BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 81/04 R   

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BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 81/04 R (https://dejure.org/2005,92)
BSG, Entscheidung vom 25.05.2005 - B 11a/11 AL 81/04 R (https://dejure.org/2005,92)
BSG, Entscheidung vom 25. Mai 2005 - B 11a/11 AL 81/04 R (https://dejure.org/2005,92)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche - Ausschluss der Minderung bei unverschuldeter Unkenntnis von der Obliegenheitspflicht

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf ungemindertes Arbeitslosengeld; Beurteilung der Voraussetzungen für eine Minderung; Pflichten von Personen mit endendem Versicherungspflichtverhältnis; Meldepflichten als Obliegenheiten; Begriff der Unverzüglichkeit; Voraussetzung für die Entschuldbarkeit ...

  • Judicialis

    SGB III § 37b; ; SGB III § 140

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Minderung des Arbeitslosengeldes bei verspäteter Meldung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitslosengeld - Sanktionen bei verspäteter Meldung nicht immer gerechtfertigt!

  • nomos.de PDF, S. 54 (Kurzinformation)

    Minderung des Arbeitslosengeldes wegen verspäteter Meldung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unkenntnis schützt vor Kürzung des Arbeitslosengeldes

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 95, 8
  • NJW 2005, 3803
  • NZS 2006, 219
 
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Wird zitiert von ... (224)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 16.09.1999 - B 7 AL 32/98 R

    Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit - Anschluß aus einer Bildungsmaßnahme

    Auszug aus BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 81/04 R
    Über die ausdrücklich geregelten Fälle einer Rechtsfolgenbelehrung hinaus hat der 7. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) auch für den Tatbestand der Sperrzeit wegen Abbruchs einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme (§ 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III) angenommen, dass eine Sperrzeit ohne eine allgemeine Belehrung des Arbeitslosen über die Rechtsfolgen eines Abbruchs einer Maßnahme durch ihn oder eines Ausschlusses von der Maßnahme nicht eintritt (BSGE 84, 270, 276 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 19).

    In der letztgenannten Entscheidung ist zudem als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal der Sperrzeit wegen Abbruchs einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme ein Verschulden des Arbeitslosen vorausgesetzt worden (BSGE 84, 270, 274 f = SozR 3-4100 § 119 Nr. 19).

    Eine derartige Obliegenheitsverletzung setze zwangsläufig - auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten - den Vorwurf eines individuellen Verschuldens voraus, und zwar nach einem subjektiven Verschuldensmaßstab (BSGE 84, 270, 275 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 19).

  • BSG, 13.05.1987 - 7 RAr 90/85

    Erlöschen eines Anspruchs - Arbeitslosengeld - Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit -

    Auszug aus BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 81/04 R
    Es ist Zweck des Erfordernisses der Rechtsfolgenbelehrung, dem Arbeitslosen die sich aus seinem Verhalten ergebenden Konsequenzen vor Augen zu führen und ihn in allgemeiner Form vorzuwarnen (BSGE 61, 289, 293 = SozR 4100 § 119 Nr. 31).

    Vielmehr liegt eine wirksame Rechtsfolgenbelehrung nur vor, wenn sie konkret, richtig und vollständig ist und dem Arbeitslosen in verständlicher Form zutreffend erläutert, welche unmittelbaren und konkreten Auswirkungen aus dem versicherungswidrigen Verhalten resultieren (vgl zur Sperrzeit wegen Arbeitsablehnung BSGE 53, 13, 15 = SozR 4100 § 119 Nr. 18; BSGE 61, 289, 294 = SozR 4100 § 119 Nr. 31).

  • BVerfG, 10.02.1987 - 1 BvL 15/83

    Verfassungswidrigigkeit des § 120 Abs. 1 AFG

    Auszug aus BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 81/04 R
    Die vom BVerfG in seiner Entscheidung zu Meldeversäumnissen (BVerfGE 74, 203 = SozR 4100 § 120 Nr. 2) entwickelten Grundsätze seien auch im vorliegenden Fall einschlägig.
  • LAG Düsseldorf, 29.09.2004 - 12 Sa 1323/04

    Schadensersatz bei Nichtbeachtung der Informationsobliegenheit nach § 2 Abs. 2

    Auszug aus BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 81/04 R
    Insbesondere kann unentschieden bleiben, ob sich ein Arbeitgeber, der - wie der Arbeitgeber des Klägers - den Arbeitnehmer nicht entsprechend § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III über die Verpflichtung unverzüglicher Meldung beim ArbA informiert, dem Arbeitnehmer deswegen ggfs zum Schadensersatz verpflichtet ist (vgl hierzu etwa LAG Hamm vom 7. September 2004 - 19 Sa 1248/04 - und vom 23. Dezember 2004 - 11 Sa 1210/04 - LAG Düsseldorf vom 29. September 2004 - 12 Sa 1323/04 = NZA-RR 2005, 104).
  • BSG, 10.12.1981 - 7 RAr 24/81

    Sperrzeit - Arbeitsablehnung - Rechtsfolgenbelehrung - Arbeitsangebot

    Auszug aus BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 81/04 R
    Vielmehr liegt eine wirksame Rechtsfolgenbelehrung nur vor, wenn sie konkret, richtig und vollständig ist und dem Arbeitslosen in verständlicher Form zutreffend erläutert, welche unmittelbaren und konkreten Auswirkungen aus dem versicherungswidrigen Verhalten resultieren (vgl zur Sperrzeit wegen Arbeitsablehnung BSGE 53, 13, 15 = SozR 4100 § 119 Nr. 18; BSGE 61, 289, 294 = SozR 4100 § 119 Nr. 31).
  • LAG Hamm, 23.12.2004 - 11 Sa 1210/04

    Keine Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers wegen fehlender Information des

    Auszug aus BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 81/04 R
    Insbesondere kann unentschieden bleiben, ob sich ein Arbeitgeber, der - wie der Arbeitgeber des Klägers - den Arbeitnehmer nicht entsprechend § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III über die Verpflichtung unverzüglicher Meldung beim ArbA informiert, dem Arbeitnehmer deswegen ggfs zum Schadensersatz verpflichtet ist (vgl hierzu etwa LAG Hamm vom 7. September 2004 - 19 Sa 1248/04 - und vom 23. Dezember 2004 - 11 Sa 1210/04 - LAG Düsseldorf vom 29. September 2004 - 12 Sa 1323/04 = NZA-RR 2005, 104).
  • BSG, 14.11.2002 - B 13 RJ 39/01 R

    Altersrente für langjährig Versicherte - Hinweispflicht des

    Auszug aus BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 81/04 R
    Mit seiner Auffassung, die unverschuldete Unkenntnis von der Obliegenheit zur frühzeitigen Meldung führe nicht zu Rechtsnachteilen beim Arbeitslosen, setzt sich der Senat schließlich auch nicht in Widerspruch zur Rechtsprechung des BSG, wonach die Versäumung von Antragsfristen grundsätzlich unabhängig von der Kenntnis des Betroffenen zum Ausschluss von einer Berechtigung - zB der Möglichkeit Beiträge nachzuentrichten - führt (vgl etwa BSG SozR 3-5070 § 21 Nr. 9; SozR 3-2600 § 115 Nr. 9; SozR 3-2200 § 1246 Nr. 46 mwN).
  • BSG, 22.03.2001 - B 12 RJ 2/00 R

    Antragsfrist für Nachentrichtung von Beiträgen nach dem WGSVG

    Auszug aus BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 81/04 R
    Mit seiner Auffassung, die unverschuldete Unkenntnis von der Obliegenheit zur frühzeitigen Meldung führe nicht zu Rechtsnachteilen beim Arbeitslosen, setzt sich der Senat schließlich auch nicht in Widerspruch zur Rechtsprechung des BSG, wonach die Versäumung von Antragsfristen grundsätzlich unabhängig von der Kenntnis des Betroffenen zum Ausschluss von einer Berechtigung - zB der Möglichkeit Beiträge nachzuentrichten - führt (vgl etwa BSG SozR 3-5070 § 21 Nr. 9; SozR 3-2600 § 115 Nr. 9; SozR 3-2200 § 1246 Nr. 46 mwN).
  • SG Frankfurt/Oder, 01.04.2004 - S 7 AL 42/04

    Minderung des Arbeitslosengeldes wegen Nichterfüllung der Verpflichtung zur

    Auszug aus BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 81/04 R
    Der Kläger hält das Urteil für zutreffend und führt ergänzend aus, die Entscheidung sei jedenfalls im Ergebnis richtig, weil die in § 140 SGB III angeordnete Minderung des Anspruchs auf Alg verfassungswidrig sei (Hinweis auf Spellbrink in Eicher/Schlegel, SGB III, § 140 RdNr 42 ff; Vorlagebeschluss des SG Frankfurt vom 1. April 2004 - S 7 AL 42/04 = info also 2005, 18 ff).
  • BSG, 23.03.1994 - 5 RJ 24/93

    Rentenversicherung - Berufsunfähigkeit - Ausländische Rente - Rentenbezugszeit -

    Auszug aus BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 81/04 R
    Mit seiner Auffassung, die unverschuldete Unkenntnis von der Obliegenheit zur frühzeitigen Meldung führe nicht zu Rechtsnachteilen beim Arbeitslosen, setzt sich der Senat schließlich auch nicht in Widerspruch zur Rechtsprechung des BSG, wonach die Versäumung von Antragsfristen grundsätzlich unabhängig von der Kenntnis des Betroffenen zum Ausschluss von einer Berechtigung - zB der Möglichkeit Beiträge nachzuentrichten - führt (vgl etwa BSG SozR 3-5070 § 21 Nr. 9; SozR 3-2600 § 115 Nr. 9; SozR 3-2200 § 1246 Nr. 46 mwN).
  • LAG Hamm, 07.09.2004 - 19 Sa 1248/04

    In der Regel kein Schadensersatzanspruch, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer

  • BGH, 14.06.1994 - XI ZR 210/93

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Sicherungsabtretung von Lohn- und

  • BGH, 01.12.1981 - VI ZR 200/80

    Unzulässige Verwendung der Interpretation einer mehrdeutigen Äußerung des

  • BSG, 25.10.1988 - 7 RAr 70/87

    Sozialleistung Versagung - Anfechtungsklage

  • BSG, 25.04.1978 - 5 RJ 66/77

    Versagung der Rente - Erlaß eines Bescheids - Schriftlicher Hinweis - Bezug zum

  • BSG, 20.03.1980 - 7 RAr 21/79

    Meldeaufforderung - Mitwirkungsverlangen - Rechtsfolgenbelehrung - Unterlassene

  • RG, 12.10.1936 - IV 137/36

    1. Kann der Vertrag, durch den ein Kind von einem Ehepaar als gemeinschaftliches

  • BSG, 29.04.2015 - B 14 AS 19/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Minderung des Arbeitslosengeld II wegen

    Denn die Feststellung der Obliegenheitsverletzung und die Änderung der Leistungsbewilligung sind materiell so aufeinander bezogen, dass die rechtzeitige Anfechtung des Minderungsbescheides ein Aufhebungsbegehren im Hinblick auf den Umsetzungsverwaltungsakt einschließt, um einer effektiven Rechtsschutzgewährung im Lichte des Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) Rechnung zu tragen (vgl insoweit zur Rechtslage nach dem SGB III: BSG Urteil vom 25.5.2005 - B 11a/11 AL 81/04 R - BSGE 95, 8 = SozR 4-4300 § 140 Nr. 1, RdNr 9; BSG Urteil vom 18.8.2005 - B 7a AL 4/05 R - SozR 4-1500 § 95 Nr. 1 RdNr 5 ff) .
  • BSG, 12.12.2018 - B 12 R 15/18 R

    Erhebung von Säumniszuschlägen auf nachgeforderte Sozialversicherungsbeiträge für

    Während "Kenntnis" nach seinem Wortsinn das Wissen von einer Tatsache bedeutet (Duden Onlinewörterbuch, Stichwort Kenntnis recherchiert am 23.10.2018) , ist dem Begriff der "Zahlungspflicht" über das Wissen der sie begründenden Tatsachen hinaus eine rechtliche Wertung iS des Erkennens einer konkreten Verhaltensanforderung immanent (ähnlich zur Meldepflicht im SGB III BSG Urteil vom 25.5.2005 - B 11a/11 AL 81/04 R - BSGE 95, 8 RdNr 19 = SozR 4-4300 § 140 Nr. 1, RdNr 26) .
  • BSG, 09.11.2010 - B 4 AS 27/10 R

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - wiederholtes Meldeversäumnis -

    Wegen der strukturellen Ähnlichkeit des § 31 SGB II zu den Sperrzeittatbeständen des § 144 Abs. 1 Satz 2 SGB III ist auch im Rahmen des § 31 Abs. 2 SGB II die subjektive Vorwerfbarkeit des Verhaltens als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal zu prüfen (Rixen in Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Aufl 2008, § 31 RdNr 8; vgl zum Sperrzeitenrecht des SGB III: BSGE 84, 270, 275 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 19 S 97; BSGE 93, 105 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 8, RdNr 11; BSGE 95, 8 = SozR 4-4300 § 140 Nr. 1, RdNr 21 f; so ausdrücklich für die Sperrzeit bei Verletzung der Meldepflicht nach § 144 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 SGB II: Coseriu in Eicher/Schlegel, SGB III, § 144 RdNr 446, Stand Juni 2010).
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Rechtsprechung
   BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 78/04   

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https://dejure.org/2005,1108
BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 78/04 (https://dejure.org/2005,1108)
BAG, Entscheidung vom 15.02.2005 - 9 AZR 78/04 (https://dejure.org/2005,1108)
BAG, Entscheidung vom 15. Februar 2005 - 9 AZR 78/04 (https://dejure.org/2005,1108)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Urlaubsabgeltung als Masseforderung; Voraussetzung für die Übertragung von Urlaubsansprüchen; Bedingung für das Eingreifen der für Urlaubsentgelt geltenden Grundsätze für den tariflichen Urlaubsgeldanspruch; Tarifliche Ausschlussfristen für derartige Forderungen; ...

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    InsO § 108

  • rechtsportal.de

    Urlaubsrecht; Insolvenzrecht - Urlaubsabgeltung in der Insolvenz; Masseforderungen; Berücksichtigung von zusätzlichem Urlaubsgeld

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüche sind Masseforderungen ? Auch soweit sie aus Kalenderjahren vor der Insolvenzeröffnung stammen ? Anmeldung zur Tabelle wahrt tarifliche Ausschlussfristen, die eine schriftliche Geltendmachung verlangen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 113, 371
  • NJW 2005, 3803 (Ls.)
  • ZIP 2005, 1653
  • NZA 2005, 1124
  • BB 2006, 670
  • DB 2005, 2197
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 25.03.2003 - 9 AZR 174/02

    Urlaubsabgeltung in der Insolvenz-Einordnung als Masseverbindlichkeit

    Auszug aus BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 78/04
    Das ist aber nach § 13 Abs. 1 BUrlG zulässig; denn die Abweichung ist für den Arbeitnehmer günstiger (Senat 25. März 2003 - 9 AZR 174/02 - BAGE 105, 345).

    Dies hat, soweit es - wie hier - den originären Urlaubsanspruch und nicht den sekundären Schadensersatzanspruch wegen Nichtgewährung von Urlaub betrifft, auch Zustimmung in der Literatur gefunden (Bertram/Berscheid jurisPR-Arb 49/2004 Anm. 6; Hess BB 2003, 2407; Schnitker/Grau EWiR 2004, 793; Windel Anm. AP InsO § 113 Nr. 16 und 17; zum sekundären Schadensersatzanspruch vgl. Senat 25. März 2003 - 9 AZR 174/02 - BAGE 105, 345).

    Urlaubsabgeltungsansprüche sind insolvenzrechtlich wie Urlaubsansprüche zu behandeln (vgl. Senat 25. März 2003 - 9 AZR 174/02 - aaO).

  • BAG, 18.11.2003 - 9 AZR 95/03

    Urlaub bei Betriebsübergang nach Insolvenz

    Auszug aus BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 78/04
    Das hat der Senat entschieden und ausführlich begründet (18. November 2003 - 9 AZR 95/03 - BAGE 108, 357).

    Eine solche Forderungsanmeldung steht der Geltendmachung als Masseforderung nicht entgegen (Senat 18. November 2003 - 9 AZR 95/03 - BAGE 108, 357 mwN).

  • BAG, 23.08.1988 - 1 AZR 276/87

    Anspruch auf Zahlung eines Nachteilsausgleich - Entlassung durch Ausscheiden von

    Auszug aus BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 78/04
    Lediglich auf Insolvenzforderungen finden sie keine Anwendung (so zu Konkursforderungen: BAG 23. August 1988 - 1 AZR 276/87 - BAGE 59, 242; 18. Dezember 1984 - 1 AZR 588/82 BAGE 47, 343).
  • BAG, 01.10.2002 - 9 AZR 215/01

    Bestimmtheit des Klageantrages; Tarifliche Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 78/04
    Der Antrag ist auch hinsichtlich des Zinsantrags insoweit hinreichend bestimmt (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO), als ein durch Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bestimmter Zinssatz verlangt wird (Senat 1. Oktober 2002 - 9 AZR 215/01 - BAGE 103, 45).
  • BAG, 27.05.2003 - 9 AZR 562/01

    Urlaubsgeld ohne Urlaubsanspruch

    Auszug aus BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 78/04
    Aus der bloßen Bezeichnung des Anspruchs als "Urlaubsgeld" folgt noch keine Abhängigkeit vom Bestand des Urlaubsanspruchs (vgl. Senat 27. Mai 2003 - 9 AZR 562/01 - EzA TVG § 4 Chemische Industrie Nr. 5).
  • BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 62/84

    Tariflicher Urlaubsanspruch im fortbestehenden Arbeitsverhältnis - Zeitliche

    Auszug aus BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 78/04
    Der übertragene Urlaub wird zusammen mit dem aus dem Folgejahr stammenden Urlaub nur weiter übertragen, wenn zum maßgeblichen Zeitpunkt die Übertragungsvoraussetzungen erneut gegeben sind (vgl. BAG 7. November 1985 - 6 AZR 62/84 - BAGE 50, 112).
  • BAG, 18.11.2003 - 9 AZR 347/03

    Urlaub bei Betriebsübergang in der Insolvenz

    Auszug aus BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 78/04
    Dies hat, soweit es - wie hier - den originären Urlaubsanspruch und nicht den sekundären Schadensersatzanspruch wegen Nichtgewährung von Urlaub betrifft, auch Zustimmung in der Literatur gefunden (Bertram/Berscheid jurisPR-Arb 49/2004 Anm. 6; Hess BB 2003, 2407; Schnitker/Grau EWiR 2004, 793; Windel Anm. AP InsO § 113 Nr. 16 und 17; zum sekundären Schadensersatzanspruch vgl. Senat 25. März 2003 - 9 AZR 174/02 - BAGE 105, 345).
  • BAG, 18.12.1984 - 1 AZR 588/82

    Zahlung von Abfindungen nach dem Betriebsverfassungsgesetz - Verfall von

    Auszug aus BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 78/04
    Lediglich auf Insolvenzforderungen finden sie keine Anwendung (so zu Konkursforderungen: BAG 23. August 1988 - 1 AZR 276/87 - BAGE 59, 242; 18. Dezember 1984 - 1 AZR 588/82 BAGE 47, 343).
  • LAG Baden-Württemberg, 07.08.2003 - 6 Sa 100/02

    Aus den Vorjahren übertragene Urlaubsansprüche im Insolvenzverfahren

    Auszug aus BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 78/04
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 7. August 2003 - 6 Sa 100/02 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 07.03.2001 - GS 1/00

    Zinsen auf Bruttolohn

    Auszug aus BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 78/04
    Zinsen sind auf den Bruttobetrag zu zahlen (BAG Großer Senat 7. März 2001 - GS 1/00 - BAGE 97, 150).
  • BAG, 23.06.1988 - 8 AZR 740/85

    Urlaubsanspruch - Übertragbarkeit von Urlaub - Zusatzurlaub für schwerbehinderte

  • BAG, 19.11.2015 - 6 AZR 559/14

    Ausschlussfrist im Insolvenzplan - § 113 Satz 3 InsO

    c) Das gilt auch für die Schadenersatzforderung nach § 113 Satz 3 InsO, die durch eine Handlung des Insolvenzverwalters oder wie hier der Schuldnerin mit Zustimmung des Sachwalters begründet wird und darum nach der Systematik der Insolvenzordnung gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO an sich eine Masseforderung wäre, auf die tarifliche Ausschlussfristen Anwendung fänden (vgl. zur Anwendbarkeit von Ausschlussfristen auf Masseforderungen BAG 15. Februar 2005 - 9 AZR 78/04 - zu II 3 a der Gründe, BAGE 113, 371) .
  • BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 477/07

    Urlaubsgeld bei Arbeitsunfähigkeit

    Aus der bloßen Bezeichnung des Anspruchs als "Urlaubsgeld" folgt noch keine Abhängigkeit vom Bestand des Urlaubsanspruchs (Senat 15. Februar 2005 - 9 AZR 78/04 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 113, 371; 27. Mai 2003 - 9 AZR 562/01 - zu I 1 der Gründe, EzA TVG § 4 Chemische Industrie Nr. 5).

    Zwar kommt es für die Auslegung auch darauf an, unter welchen Voraussetzungen der Tarifvertrag die Kürzung des Anspruchs vorsieht (Senat 15. Februar 2005 - 9 AZR 78/04 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 113, 371).

  • BAG, 10.09.2020 - 6 AZR 94/19

    Insolvenzrechtliche Einordnung der Urlaubsabgeltung

    Der Urlaubsanspruch ist keine Gegenleistung für eine bestimmte Arbeitsleistung und kann deshalb keinem bestimmten insolvenzrechtlichen Zeitraum zugeordnet werden (BAG 25. Januar 2018 - 6 AZR 8/17 - Rn. 24, BAGE 161, 368; 15. Februar 2005 - 9 AZR 78/04 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 113, 371; 18. November 2003 - 9 AZR 95/03 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 108, 357) .
  • BAG, 16.02.2021 - 9 AS 1/21

    Insolvenz - geldwerte Urlaubsansprüche - Rangzuordnung

    Sie können infolgedessen keinem bestimmten Zeitabschnitt vor oder nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zugeordnet werden (BAG 25. Januar 2018 - 6 AZR 8/17 - Rn. 24, BAGE 161, 368; 15. Februar 2005 - 9 AZR 78/04 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 113, 371; 18. November 2003 - 9 AZR 95/03 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 108, 357; 25. März 2003 - 9 AZR 174/02 - zu A II 2 der Gründe, BAGE 105, 345) .
  • BAG, 21.11.2006 - 9 AZR 97/06

    Urlaub - Insolvenz - Masseunzulänglichkeit

    a) Nach der Rechtsprechung des Senats sind Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüche, die bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehen, Masseverbindlichkeiten iSv. § 55 Abs. 1 Nr. 2 2. Halbs. InsO (vgl. 25. März 2003 - 9 AZR 174/02 - BAGE 105, 345; 18. November 2003 - 9 AZR 95/03 - BAGE 108, 357; 15. Februar 2005 - 9 AZR 78/04 - BAGE 113, 371; 21. Juni 2005 - 9 AZR 295/04 - AP InsO § 55 Nr. 12 = EzA InsO § 209 Nr. 5).
  • BAG, 25.01.2018 - 6 AZR 8/17

    Insolvenzforderung - Zahlung aus ERA-Anpassungsfonds

    Sie können deshalb keinem bestimmten insolvenzrechtlichen Zeitraum zugeordnet werden (BAG 15. Februar 2005 - 9 AZR 78/04 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 113, 371; 18. November 2003 - 9 AZR 95/03 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 108, 357) .
  • LAG Baden-Württemberg, 09.06.2011 - 6 Sa 109/10

    Urlaubsabgeltungsanspruch - Ruhen des Arbeitsverhältnisses bei Bezug von

    Die Frage, ob ein solcher Anspruch in vollem Umfang als Masseanspruch im Wege der Leistungsklage gegen den Insolvenzverwalter verfolgt werden kann (so BAG 25.03.2003 9 AZR 174/02 Rn. 62 ff der Gründe, NZA 2004, 43 ff, 18.11.2003 9 AZR 95/03 Rn. 57 der Gründe, NZA 2004, 651 ff, 15.02.2005 9 AZR 78/04 Rn. 29 der Gründe, NZA 2005 1124 ff) oder in dem Umfang als Insolvenzforderung zur Tabelle festgestellt werden muss, wie er in der verbleibenden Kündigungsfrist nach Insolvenzeröffnung nicht mehr in Natura gewährt werden konnte, kann schon deshalb dahin stehen, weil im vorliegenden Fall Insolvenzeröffnung am 01.07.2009 war, das Arbeitsverhältnis aber erst 13 Monate später am 31.07.2010 beendet worden ist.
  • ArbG Ulm, 20.08.2010 - 1 Ca 74/10

    Urlaubsabgeltung - Masseforderung - Insolvenzeröffnung - langandauernde Krankheit

    (BAG, Urteil vom 15.02.2005 - 9 AZR 78/04 -).

    Dies gilt auch soweit Urlaubsabgeltungsansprüche aus Kalenderjahren vor der Insolvenzeröffnung stammen (BAG, Urteil vom 15.02.2005 - 9 AZR 78/04 -).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.10.2009 - 6 Sa 219/09

    Bürgenhaftung

    1.1.2.2.3.1 Tarifvertragliche Ausschlussfristen gelten zwar auch in der Insolvenz, wenn es um Masseforderungen geht, finden jedoch auf Insolvenzforderungen keine weitere Anwendung (BAG, Urteil vom 15.02.2005 - 9 AZR 78/04 - BAGE 113, 371 = AP InsO § 108 Nr. 4 zu II 3 a d. Gr.).
  • LAG Sachsen, 18.09.2023 - 2 Sa 465/21

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz als Anspruchsgrundlage; Rechtsfolge

    Aus der bloßen Bezeichnung des Anspruchs als "Urlaubsgeld" folge noch keine Abhängigkeit vom Bestand des Urlaubsanspruchs (BAG, Urteil vom 15. Februar 2005 - 9 AZR 78/04 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 113, 371 ; Urteil vom 27. Mai 2003 - 9 AZR 562/01 - zu I 1 der Gründe, EzA TVG § 4 Chemische Industrie Nr. 5).
  • LAG Nürnberg, 17.03.2010 - 3 Sa 450/09

    Urlaubsabgeltungsanspruch als Masseforderung

  • LAG Hamm, 23.01.2008 - 2 Sa 1333/07

    Die Rückforderung einer vom Insolvenzverwalter irrtümlich als Masseforderung

  • LAG Hamm, 10.10.2007 - 2 Sa 429/07

    Die Rückforderung einer Sozialplanabfindung gemäß § 123 InsO unterliegt den

  • LAG Hamburg, 11.01.2011 - 4 Sa 62/10

    Haftung für Ansprüche auf Arbeitsentgelt durch Betriebsübernehmerin - Gewährung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.02.2014 - 15 Sa 1353/13

    Ausschlussfrist - Mehrarbeitsvergütung - Verjährung

  • ArbG Stuttgart, 11.09.2007 - 20 Ca 925/07

    Tarifauslegung - Zum Begriff des Monatstabellenentgelts in § 18.4 Abs 2 TVöD BT-S

  • LAG Hamm, 07.10.2009 - 2 Sa 955/09

    Berichtigung des Urlaubsabgeltungsanspruch als einfache Insolvenzforderung bei

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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 01.02.2005 - 6 A 11716/04 OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5005
OVG Rheinland-Pfalz, 01.02.2005 - 6 A 11716/04 OVG (https://dejure.org/2005,5005)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01.02.2005 - 6 A 11716/04 OVG (https://dejure.org/2005,5005)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01. Februar 2005 - 6 A 11716/04 OVG (https://dejure.org/2005,5005)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen für die erstmalige Herstellung einer Straße; Pflicht zur fehlerfreien Ermittlung des beitragsfähigen Aufwandes und der Größe der insgesamt erschlossenen Grundstücke; Einrechnung der Zahlung einer verjährten ...

  • Judicialis

    BauGB § 127; ; BauGB § 133; ; BauGB § 133 Abs. 2; ; BauGB § 134; ; BauGB § 134 Abs. 1; ; BauGB § 134 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de

    Erschließungsbeitragsrecht - Erschließungsbeitrag; Erschließungsaufwand; Erschließungsanlage; Erschlossensein; Verteilung; Aufwandsverteilung; Grundstück; Erschließungsbeitragspflicht;, Entstehen der Beitragspflicht; Berechenbarkeit; Abrechnung; Rechnung; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Berechenbarkeit des Erschließungsaufwands

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3803 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2005, 846
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 23.02.2000 - 11 C 3.99

    Erschließungsaufwand; Fremdfinanzierungszinsen; Gesamtdeckungsprinzip;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.02.2005 - 6 A 11716/04
    Verzögert die Gemeinde nach endgültiger Feststellung einer Erschließungsanlage den Eintritt der noch fehlenden Voraussetzungen für deren Abrechenbarkeit ohne jeden sachlich vertretbaren Grund jahrelang, hat dies allerdings zur Folge, dass Fremdfinanzierungskosten, die allein wegen dieser Verzögerung entstanden sind, nicht zum erforderlichen Erschließungsaufwand gehören (BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2000, BVerwGE 110, 344 = NVwZ 2001, 686).
  • BVerwG, 23.02.1990 - 8 C 75.88

    Erschließungsaufwand - Anbaustraße - Abbiegespur - Fernstraßen - Bundesstraße -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.02.2005 - 6 A 11716/04
    Die Auffassung der Beklagten, dass diese Kosten zum Aufwand der Erschließungsanlage "A." rechnen, findet keine Stütze in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Februar 1990 (BVerwGE 85, 1 = NVwZ 1990, 869).
  • BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 28.76

    Umfang des Erschließungsaufwands; Erforderlichkeit einer Erschließungsanlage;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.02.2005 - 6 A 11716/04
    Insoweit hat die Gemeinde keinen Entscheidungsspielraum, wie er ihr bei der Beurteilung der Angemessenheit der Kosten von beitragsfinanzierten öffentlichen Anlagen nach der Rechtsprechung zukommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1979, BVerwGE 59, 249 = KStZ 1980, 68; und Urteil des Senats vom 9. April 1997, NVwZ-RR 1998, 327, auch veröffentlicht in ESOVGRP).
  • BVerwG, 22.08.1975 - IV C 11.73

    Begriff der "endgültigen Herstellung" einer Erschließungsanlage; Maßgeblicher

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.02.2005 - 6 A 11716/04
    Diese setzt im Allgemeinen voraus, dass sämtliche beitragsfähigen Aufwendungen ermittelt werden können, was mit dem Eingang der letzten Unternehmerrechnung regelmäßig der Fall ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. August 1975, BVerwGE 49, 131 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.04.1997 - 6 A 12010/96

    Sind Erschließungsmaßnahmen immer ausschreibungspflichtig?

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.02.2005 - 6 A 11716/04
    Insoweit hat die Gemeinde keinen Entscheidungsspielraum, wie er ihr bei der Beurteilung der Angemessenheit der Kosten von beitragsfinanzierten öffentlichen Anlagen nach der Rechtsprechung zukommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1979, BVerwGE 59, 249 = KStZ 1980, 68; und Urteil des Senats vom 9. April 1997, NVwZ-RR 1998, 327, auch veröffentlicht in ESOVGRP).
  • VG Koblenz, 20.02.2006 - 4 K 905/05

    Ausbaubeitrag verjährt!

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 1. Februar 2005 ? 6 A 11716/04 ?.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.06.2006 - 6 A 10389/06

    Ausbaubeitragsrecht - zur Entstehung der sachlichen Erschließungsbeitragspflicht

    Die Ausbaubeitragspflicht entsteht nach Abschluss der Ausbauarbeiten mit der Berechenbarkeit des Aufwands, also regelmäßig mit dem Eingang der letzten Unternehmerrechnung bzw. mit dem Eintritt der Verjährung der betreffenden Forderung (Fortführung von OVG RP, KStZ 2005, 116 = NVwZ-RR 2005, 846, ESOVGRP).

    Der Senat (NVwZ-RR 2005, 846) hat außerdem entschieden, dass die sachliche Erschließungsbeitragspflicht auch dann erst mit der Berechenbarkeit des Aufwands entsteht, wenn die Gemeinde es versäumt, ihre Gläubiger zur zügigen Rechnungstellung zu veranlassen.

    Zwar hat der Senat (NVwZ-RR 2005, 846) auf diesen Gesichtspunkt bei der Erörterung der Frage hingewiesen, ob eine Gemeinde nach endgültiger Fertigstellung einer Erschließungsanlage ihre Gläubiger zur zügigen Rechnungstellung veranlassen muss.

  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2010 - 2 S 1314/10

    Verzögerter Eingang einer Unternehmerrechnung für Erschließungsanlage

    Ebenfalls unerheblich ist, ob die Gemeinde alles Zumutbare veranlasst hat, um die Schlussrechnung sobald wie möglich zu erhalten, d.h. ob sie den verspäteten Rechnungszugang zu vertreten hat (ebenso: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 1.2.2005 - 6 A 11716/04 KStZ 2005, 116 zum Erschließungsbeitragsrecht und Beschluss vom 6.6.2006 - 6 A 10389/06 - NVwZ-RR 2007, 128 zum Ausbaubeitragsrecht; Driehaus, aaO, § 19 Rn. 9).
  • VG Karlsruhe, 13.06.2013 - 2 K 3004/12

    Vorauszahlung auf Erschließungsbeitrag - hier: Kosten für die Herstellung einer

    Ebenfalls unerheblich ist, ob die Gemeinde alles Zumutbare veranlasst hat, um die Schlussrechnung sobald wie möglich zu erhalten, d.h. ob sie den verspäteten Rechnungszugang zu vertreten hat (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.11.2010 - 2 S 1314/10 - a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 01.02.2005 - 6 A 11716/04 - NVwZ-RR 2005, 846).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.01.2013 - 6 A 10940/12

    Kennzeichen eines Abgabenvorausverzichts; Ausbaubeitragsrecht; Möglichkeiten der

    Würde die Beklagte diese Forderung dennoch begleichen, könnten diese Kosten nicht als notwendiger Ausbauaufwand anerkannt werden (vgl. hierzu OVG RP, 6 A 11716/04.OVG, KStZ 2005, 116, esovgrp; 6 A 10389/06.OVG, esovgrp).
  • VGH Bayern, 19.08.2021 - 6 B 21.797

    Erfolgloses Berufungsverfahren gegen einen Bescheid auf Vorausleistung eines

    Wie das Verwaltungsgericht zu Recht ausgeführt hat, wird das Honorar für Leistungen der Architekten und der Ingenieure gemäß § 8 Abs. 1 HOAI erst fällig, wenn die Leistung vertragsgemäß erbracht und eine prüffähige Honorarabschlussrechnung überreicht worden ist (vgl. OVG RhPf, U.v. 1.2.2005 - 6 A 11716/04 - juris Rn. 21).
  • VG Halle, 26.10.2010 - 2 A 38/09

    Zeitpunkt der Ermittelbarkeit des Umlagefähigen Aufwandes bei

    Verzögert sich der Eingang der letzten Unternehmerrechnung oder der Mitteilung über die endgültige Zuschusshöhe, wird dadurch der Zeitpunkt des Entstehens der Beitragspflichten und dementsprechend der Beginn des Laufs der Verjährungsfrist hinausgeschoben; die sachlichen Beitragspflichten entstehen auch dann erst mit Eingang der letzten Unternehmerrechnung, wenn die Gemeinde es versäumt, ihre Gläubiger zur zügigen Rechnungsstellung zu veranlassen (OVG Koblenz, Urteil vom 01. Februar 2005, 6 A 11716/04, KSTZ 05, 116).
  • VGH Bayern, 19.08.2021 - 6 B 21.801

    Gemeinde, Bescheid, Berufung, Revision, Widerspruchsbescheid, Festsetzungsfrist,

    Wie das Verwaltungsgericht zu Recht ausgeführt hat, wird das Honorar für Leistungen der Architekten und der Ingenieure gemäß § 8 Abs. 1 HOAI erst fällig, wenn die Leistung vertragsgemäß erbracht und eine prüffähige Honorarabschlussrechnung überreicht worden ist (vgl. OVG RhPf, U.v. 1.2.2005 - 6 A 11716/04 - juris Rn. 21).
  • VG Koblenz, 11.08.2008 - 4 K 35/08

    Straßenausbaubeitragsrecht; Vorraussetzung für die Ausbaubeitragsfähigkeit einer

    Denn die Gemeinde ist an die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit gebunden; sie hat insoweit keinen Entscheidungsspielraum, wie er ihr bei der Beurteilung der Angemessenheit von Kosten im Übrigen zukommt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01.02.2005 - 6 A 11716/04.OVG zum Verzicht auf eine zivilrechtliche Verjährungseinrede).
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 21.06.2005 - 4 OB 193/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,9616
OVG Niedersachsen, 21.06.2005 - 4 OB 193/05 (https://dejure.org/2005,9616)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.06.2005 - 4 OB 193/05 (https://dejure.org/2005,9616)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. Juni 2005 - 4 OB 193/05 (https://dejure.org/2005,9616)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zuständigkeit der Sozialgerichte bei auf Landesrecht beruhenden sozialhilferechtlichen Erstattungsansprüchen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 AGB SHG NI; § 4 AGB SHG NI; § 51 Abs. 1 Nr. 6 a SGG
    Beschwerde gegen die Verweisung eines Rechtsstreits an die Sozialgerichtsbarkeit; Erstattungsstreitigkeiten zwischen verschiedenen Trägern der Sozialhilfe; Auslegung des Begriffs "Angelegenheiten der Sozialhilfe"

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Verweisung eines Rechtsstreits an die Sozialgerichtsbarkeit; Erstattungsstreitigkeiten zwischen verschiedenen Trägern der Sozialhilfe; Auslegung des Begriffs "Angelegenheiten der Sozialhilfe"

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Zuständigkeit der Sozialgerichte für SGB XII-Ausführungsgesetz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3803 (Ls.)
  • NVwZ 2005, 1097
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 15.04.1964 - V C 45.63

    Verfahrensmangel - Ladung des Sachverständigen - Ärztliches Gutachten -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.06.2005 - 4 OB 193/05
    Die Formulierung "Angelegenheiten der Sozialhilfe" in § 188 VwGO ist bis dahin in der Rechtsprechung - im Anschluss an den vorher verwendeten Begriff der "allgemeinen öffentlichen Fürsorge", der durch das Gesetz vom 20.08.1975 (BGBl. I S. 2189, 2229) nur sprachlich geändert und an den inzwischen aktuellen Sprachgebrauch bzw. die aktuellen Gesetzesbezeichnungen angepasst worden ist (Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl. 2003, Anm. 2 zu § 188) - stets weit ausgelegt worden in dem Sinn, dass darunter alle Sachgebiete fallen, die Fürsorgemaßnahmen betreffen (BVerwG, Urt. v. 15.04.1964 - BVerwG V C 45.63 -, BVerwGE 18, 216; Urt. v. 09.10.1973 - BVerwG V C 15.73 -, BVerwGE 44, 110).
  • BVerwG, 09.10.1973 - V C 15.73

    Zusammenhang zwischen dem durch den Besuch eines blinden Schülers in einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.06.2005 - 4 OB 193/05
    Die Formulierung "Angelegenheiten der Sozialhilfe" in § 188 VwGO ist bis dahin in der Rechtsprechung - im Anschluss an den vorher verwendeten Begriff der "allgemeinen öffentlichen Fürsorge", der durch das Gesetz vom 20.08.1975 (BGBl. I S. 2189, 2229) nur sprachlich geändert und an den inzwischen aktuellen Sprachgebrauch bzw. die aktuellen Gesetzesbezeichnungen angepasst worden ist (Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl. 2003, Anm. 2 zu § 188) - stets weit ausgelegt worden in dem Sinn, dass darunter alle Sachgebiete fallen, die Fürsorgemaßnahmen betreffen (BVerwG, Urt. v. 15.04.1964 - BVerwG V C 45.63 -, BVerwGE 18, 216; Urt. v. 09.10.1973 - BVerwG V C 15.73 -, BVerwGE 44, 110).
  • OVG Niedersachsen, 13.01.2011 - 4 KN 310/10

    Zuständigkeit der Sozialgerichte für den Streit eines Trägers der Sozialhilfe um

    Der Begriff "Streitigkeiten in Angelegenheiten der Sozialhilfe" ist schon von seinem Wortlaut her nicht auf Streitigkeiten um die Gewährung von Sozialhilfe beschränkt, sondern erfasst alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit der Sozialhilfegewährung ergeben (Senatsbeschl. v. 21.6.2005 - 4 OB 193/05 -, NVwZ 2005, 1097).

    Die Zuständigkeit der Sozialgerichte erstreckt sich daher auch auf Erstattungsansprüche zwischen Sozialhilfeträgern, die ihre Rechtsgrundlage nicht im SGB XII selbst, sondern in landesrechtlichen Ausführungsgesetzen zum SGB XII haben, zumal diese Regelungen einen engen inhaltlichen Zusammenhang mit den Regelungen des SGB XII über die Leistungsgewährung und die unterschiedlichen Zuständigkeiten hierfür aufweisen (Senatsbeschl. v. 21.6.2005 - 4 OB 193/05, a.a.O.; ferner OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 30.9.2005 - OVG 6 L 96.05 - LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 23.1.2006 - L 23 B 1080/05 SO -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2008 - 12 E 1232/08

    Überprüfung der Wirksamkeit eines Vergütungsfestsetzungsbeschlusses wegen eines

    - 4 OB 193/05 -, a.a.O.
  • BVerwG, 02.06.2008 - 5 B 188.07

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei auslaufendem Recht trotz

    Diese Rechtswegzuweisung betrifft nicht nur die Ansprüche der Hilfesuchenden, sondern auch Erstattungsansprüche für einem Hilfesuchenden erbrachte Sozialhilfe zwischen verschiedenen Trägern dieser Hilfeart (vgl. Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 21. Juni 2005 - 4 OB 193/05 - NVwZ 2005, 1097).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2006 - L 23 B 1080/05

    Rechtsweg bei Streitigkeit über Grundsicherungsleistungen

    Zwar sind von dem Begriff "Sozialhilfe" im Sinne des § 51 Abs. 1 Nr. 6 a SGG auch Streitigkeiten nach dem GSiG erfasst (BSG, Beschluss vom 13. Oktober 2005 - B 9b SF 4/05 R - zitiert nach JURIS) und es gilt die seit dem 1. Januar 2005 begründete Zuständigkeit der Sozialgerichte für Streitigkeiten in Angelegenheiten der Sozialhilfe auch für solche Verfahren, die nicht unmittelbar Leistungsansprüche von Hilfebedürftigen, sondern die Erstattung von im Zusammenhang mit Sozialhilfeleistungen entstandenen Kosten betreffen (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 21. Juni 2005 - 4 OB 193/05 - zitiert nach JURIS; OVG Berlin - Brandenburg, Beschluss vom 30. September 2005 - OVG 6 L 104/05 - GA Blatt 83 ff.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.02.2007 - L 23 B 260/06

    Umfassende sachliche Zuständigkeit des Sozialgerichts in Angelegenheiten der

    Das ist schon dem Wortlaut nach eine weitergehende Regelung, als es eine Zuständigkeitsregelung "für Streitigkeiten um Sozialhilfe" wäre, denn der Begriff "Angelegenheiten" erfasst alle Streitfragen, die sich im Zusammenhang mit der Sozialhilfegewährung ergeben können (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 21. Juni 2005, 4 OB 193/05, NVwZ 2005, S. 1097 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.09.2005 - 6 L 96.05

    Anspruch des örtlichen Trägers der Sozialhilfe gegen den überörtlichen Träger auf

    Dem Wortlaut des § 51 Abs. 1 Nr. 6 a SGG lässt sich nicht entnehmen, dass Erstattungsansprüche nur dann Sozialhilfeangelegenheiten sein können, wenn sie unmittelbar in den bundesrechtlichen Vorschriften des SGB XII geregelt sind, oder noch aus den erstattungsrechtlichen Vorschriften des Bundesozialhilfegesetzes herrühren (so auch zum NdsAGBSHG OVG Lüneburg, Beschluss vom 21. Juni 2005, NVwZ 2005, 1097).
  • VG Schleswig, 03.11.2009 - 7 A 123/08

    Kein Anspruch der Kreise und kreisfreien Städte gegen das Land auf Erstattung

    Zwar mag es sich bei dem AG-BSHG und den entsprechenden Erstattungsstreitigkeiten um Angelegenheiten des Sozialhilferechts handeln, die nach der Neuregelung zum 1.1.2005 nach § 51 Abs. 1 Nr. 6 a SGG der Sozialgerichtsbarkeit zugewiesen sind (so OVG Lüneburg, Beschluss vom 21.06.2005, 4 OB 193/05 und OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30.09.2005 - 4 L 96.05).
  • VG Oldenburg, 23.03.2007 - 13 B 665/07

    Zuständigkeit der Sozialgerichte für Rechtsstreitigkeiten um Leistungen nach Art

    Damit ist schon vom Wortlaut der Norm eine weitergehende Regelung, als sie bei einer Zuständigkeitsregelung mit den Wendungen "für Streitigkeiten des SGB XII" oder "um Sozialhilfe" bestünde, getroffen, da der Begriff "Angelegenheiten" alle Streitfragen erfasst, die sich im Zusammenhang mit der Gewährung von Leistungen der Sozialhilfe ergeben können (Nds. OVG, Beschluss vom 21. Juni 2005 - 4 OB 193/05 - FEVS 57, 269).
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