Rechtsprechung
   BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 2.05   

Volltextveröffentlichungen (5)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 81b Alt. 2
    Zuständigkeit für polizeiliche Maßnahmen des strafprozessualen Erkennungsdienstes nach Polizeigesetzen der Länder

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Vorbeugende Verbrechensbekämpfung; Strafverfolgungsvorsorge; Rechtsweg; erkennungsdienstliche Unterlagen

Sonstiges (2)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des BVerwG vom 23.11.2005, Az.: 6 C 2.05 (Zuständigkeit für polizeiliche Maßnahmen der Strafverfolgungsvorsorge)" von Prof. Dr. Ulrich Eisenberg und Dr. Jens Puschke, LL.M., original erschienen in: JZ 2006, 729 - 732.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Die Rechtsnatur einer erkennungsdienstlichen Maßnahme gem. § 81 b Alt. 2 StPO" von Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Schenke, original erschienen in: JZ 2006, 707 - 712.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2006, 1225
  • NJ 2006, 231
  • DVBl 2006, 923
  • DÖV 2006, 967
  • NVwZ 2006, 713 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (92)  

  • VG Ansbach, 05.12.2012 - AN 1 S 12.01657  

    Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen; Erwerb bzw. Besitz

    Die Notwendigkeit der erkennungsdienstlichen Behandlung ermesse sich danach, ob der in dem Ermittlungsverfahren festgestellte Sachverhalt unter Berücksichtigung der Art, Schwere und Begehungsweise der Anlasstat, der Täterpersönlichkeit sowie der Berücksichtigung des Zeitraums, währenddessen der Antragsteller strafrechtlich nicht mehr in Erscheinung getreten sei, Anhaltspunkte für die Annahme biete, dass er künftig oder gegenwärtig in den Kreis Verdächtiger einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen fördern könnten (vgl. BVerfG vom 23.11.2005, NJW 2006, 1225).

    Daher beurteilt sich diese nach Bayerischem Landesrecht (BVerwG, Urteil vom 23.11.2005 - 6 C 2/05, NJW 2006, 1225).

    Ein möglicher späterer Wegfall der Beschuldigteneigenschaft vor Abschluss des noch anhängigen Hauptsacheverfahrens (AN 1 K 12.01657) infolge der Beendigung des Strafverfahrens durch Einstellung, Verurteilung oder Freisprechung als solcher ließe die Rechtmäßigkeit der Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung unberührt (vgl. BeckOK StPO, Rdnr. 2 zu § 81 b; Pfeiffer, a.a.O., Rdnr. 1 zu § 81 b; BVerwG, Urteil vom 23.11.2005 - 6 C 2/05, NJW 2006, 1225; BayVGH, Beschluss vom 15.1.2010 - 10 CS 09.2112).

    Ihre Anfertigung, Aufbewahrung und systematische Zusammenstellung in kriminalpolizeilichen Sammlungen dienen nach ihrer gesetzlichen Zweckbestimmung vielmehr - ohne unmittelbaren Bezug zu einem konkreten Strafverfahren - der vorsorgenden Bereitstellung von sächlichen Hilfsmitteln für die sachgerechte Wahrnehmung der Aufgaben, die der Kriminalpolizei hinsichtlich der Erforschung und Aufklärung von Straftaten durch § 163 StPO zugewiesen sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 23.11.2005 - 6 C 2/05, a.a.O. und vom 19.10.1982 - 1 C 29.79, BVerwGE 66, 192; Beschluss vom 12.7.1989 - 1 B 85.89, DÖV 1990, 117).

    Die Notwendigkeit erkennungsdienstlicher Maßnahmen bemisst sich dementsprechend danach, ob der Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls - insbesondere angesichts der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, während dessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder anderwärts gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten (vgl. BVerwG, Urteile vom 23.11.2005 - 6 C 2/05, a.a.O. und vom 19.10.1982 - 1 C 29/79, a.a.O.; BayVGH, Beschluss vom 15.7.2009 - 10 CS 09.1433; Beschluss vom 27.12.2010 - 10 ZB 10.2847).

  • OVG Saarland, 05.10.2012 - 3 A 72/12  

    Fortsetzungsfeststellungsklage gerichtet auf die Feststellung der

    BVerwG, Urteil vom 23.11.2005 - 6 C 2/05 -, juris.

    BVerwG, ständige Rechtsprechung, Urteil vom 23.11.2005 - 6 C 2.05 -, juris.

    ständige Rechtsprechung des BVerwG, vgl. etwa Urteile vom 19.10.1982 - 1 C 29/79 -, BVerwGE 66, 192, 199 und vom 23.11.2005 - 6 C 2/05 - juris.

    BVerwG, Urteil vom 23.11.2005 - 6 C 2.05 - VG Minden, Urteil vom 20.2.2008 - 11 K 40/08 -, juris.

  • VGH Hessen, 08.12.2010 - 8 E 1698/10  

    Erkennungsdienstliche Maßnahmen/Rechtsweg

    Die Behörde kann zwar festlegen, ob sie gegenüber einem Bürger eine verbindliche Regelung treffen will und welchen Inhalt diese Regelung haben und welchem Zweck sie dienen soll, sie hat aber keine Deutungshoheit darüber, welchem Rechtsgebiet die getroffene Regelung zuzuordnen und in welchem Rechtsweg sie dementsprechend zu überprüfen ist; dies richtet sich vielmehr nach deren wahrer Rechtsnatur (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. November 2005 - 6 C 2/05 - NJW 2006 S. 1225 ff. = DVBl 2006 S. 923 ff. = juris Rdnr. 13; VG Berlin, Beschluss vom 28. März 2006 - 1 A 152/05 - juris Rdnr. 2).

    Der Zuordnung zum Strafverfahrensrecht steht nicht entgegen, dass die gemäß § 81b 2. Alt. StPO angeordnete erkennungsdienstliche Behandlung der Klägerin nicht dem gegen sie wegen des Verdachts des Ladendiebstahls am 24. November 2009 konkret geführten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, sondern der Vorsorge für die Durchführung künftiger Strafverfahren diente (so aber u. a. BVerwG, Urteile vom 19. Oktober 1982 a.a.O. juris Rdnr. 28 und vom 23. November 2005 a.a.O. juris Rdnr. 18; OVG Berlin, Beschluss vom 24. Juni 2004 - 1 S 76.03 - juris Rdnr. 5).

    Die kompetenzrechtlich als Maßnahme des strafgerichtlichen Verfahrens gemäß Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG in die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes fallenden erkennungsdienstlichen Maßnahmen gemäß § 81b 2. Alt. StPO stellen kein materielles Polizeirecht dar, das trotz seiner Regelung in der Strafprozessordnung als allgemeines präventives Gefahrenabwehrrecht der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung unterläge (so aber u. a. BVerwG, Urteil vom 23. November 2005 a.a.O. juris Rdnr. 18 und OVG Berlin, Beschluss vom 24. Juni 2004 a.a.O. juris Rdnr. 5).

    Der vom Bundesverfassungsgericht geforderte Sachzusammenhang zum Strafrecht besteht auch bei erkennungsdienstlichen Maßnahmen gemäß § 81b 2. Alt. StPO, da diese nur gegen einen Beschuldigten in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren angeordnet werden und für die erforderliche Gefahrenprognose maßgeblich (auch) auf die Anlasstat abgestellt wird (vgl. u. a. BVerwG, Urteile vom 19. Oktober 1982 a.a.O. juris Rdnr. 33 und vom 23. November 2005 a.a.O. juris Rdnrn. 20 ff.), und zwar - wie im Widerspruchsbescheid vom 10. Juni 2010 unter Bezug auf diese Rechtsprechung ausgeführt - "nach kriminalistischer Erfahrung"; das spricht ebenfalls dafür, dass die Polizei in diesem Zusammenhang nicht als Gefahrenabwehr-, sondern als Strafverfolgungsbehörde tätig wird.

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  • VGH Bayern, 23.11.2009 - 10 CS 09.1854  

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Beschuldigteneigenschaft des Betroffenen;

    Diese Vorschrift ermächtigt zu präventiv-polizeilichen Maßnahmen der Strafverfolgungsvorsorge und dient - ohne unmittelbaren Bezug zu einem konkreten Strafverfahren - der vorsorgenden Bereitstellung von Hilfsmitteln für die künftige Erforschung und Aufklärung von Straftaten (vgl. BVerwG vom 23.11.2005 DVBl 2006, 923/925).

    Die erkennungsdienstliche Behandlung nach § 81b 2. Alt. StPO setzt voraus, dass der betroffene Antragsteller zum Zeitpunkt der streitbefangenen Anordnung noch Beschuldigter in einem gegen ihn geführten Strafverfahren war; der spätere Wegfall der Beschuldigteneigenschaft infolge der Beendigung des Strafverfahrens durch Einstellung, Verurteilung oder Freispruch lässt die Rechtmäßigkeit der angeordneten Maßnahmen dagegen unberührt (vgl. BVerwG vom 23.11.2005 a.a.O. S. 925).

    Die Notwendigkeit der angeordneten erkennungsdienstlichen Maßnahmen beurteilt sich grundsätzlich danach, ob der Sachverhalt, der anlässlich eines gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellt wurde, nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalles Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene in den Kreis Verdächtiger einer noch aufzuklärenden anderen strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen fördern könnten (vgl. BVerwG vom 23.11.2005 a.a.O. S. 925 und vom 19.10.1982 BVerwGE 66, 192/199).

    Aufgrund des präventiven Charakters dieser Maßnahme kann bei der Prognose, ob eine Wiederholungsgefahr vorliegt, der in einem Ermittlungsverfahren erhobene Tatverdacht auch dann berücksichtigt werden, wenn dieses Ermittlungsverfahren nach §§ 153 ff. oder § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden ist (vgl. BVerwG vom 23.11.2005 a.a.O. S. 925; NdsOVG vom 20.11.2008 RdNr. 9 m.w.N.).

  • VG Köln, 26.05.2008 - 20 K 2797/07  
    Ihre Anfertigung, Aufbewahrung und systematische Zusammenstellung in kriminalpolizeilichen Sammlungen dient der vorsorgenden Bereitstellung von sächlichen Hilfsmitteln für die sachgerechte Wahrnehmung der Aufgaben, die der Kriminalpolizei hinsichtlich der Erforschung und Aufklärung von Straftaten zugewiesen sind, vgl. BVerwG, Urteil vom 19.10.1982, - 1 C 29.79 -, BVerwGE 66, 192, Beschluss vom 12.07.1989, - 1 B 85.89 -, DÖV 1990, 117 und zuletzt Urteil vom 23.11.2005 - 6 C 2.05 -, NJW 2006, 1225.

    Der spätere Wegfall der Beschuldigteneigenschaft infolge der Beendigung des Strafverfahrens durch Einstellung, Verurteilung oder Freispruch lässt daher die Rechtmäßigkeit der angeordneten Maßnahmen unberührt, BVerwG, Urteil vom 19.10.1982, - 1 C 29.79 -, BVerwGE 66, 192, Beschluss vom 06.07.1988, - 1 B 61.88 -, Buchholz 306 § 81 b StPO Nr. 1 sowie Urteil vom 23.11.2005, - 6 C 2.05 -, NJW 2006, 1225.

    Vielmehr dürfen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erkennungsdienstliche Maßnahmen nach § 81 b 2. Alt. StPO nur gegen einen Beschuldigten angeordnet werden, vgl. BVerwG, Urteile vom 03.11.1955 - 1 C 176.53 -, NJW 1956, s. 234; vom 19.10.1982 - 1 C 29/79 -, NJW 83, S. 773 und vom 23.11.2005 a.a.O..

    Ferner muss sich die Notwendigkeit der erkennungsdienstlichen Behandlung jedenfalls auch aus den Ergebnissen dieses Verfahrens herleiten, vgl. ständige Rechtssprechung des BVerwG, vgl. BVerwG 19.10.1982 - 1 C 114/79, NJW 83, S. 1338 und zuletzt Urteil vom 23.11.2005, - 6 C 2.05 -, NJW 2006, 1225.

  • OVG Niedersachsen, 20.11.2008 - 11 ME 297/08  

    Einbeziehung jugendtypischen Fehlverhaltens bei Prognose einer

    Ihre Anfertigung, Aufbewahrung und systematische Zusammenstellung in kriminalpolizeilichen Sammlungen dient nach ihrer gesetzlichen Zweckbestimmung - ohne unmittelbaren Bezug zu einem konkreten Strafverfahren - der vorsorgenden Bereitstellung von sächlichen Hilfsmitteln für die sachgerechte Wahrnehmung der Aufgaben, die der Kriminalpolizei hinsichtlich der Erforschung und Aufklärung von Straftaten zugewiesen sind (BVerwG, Urt. v. 23.11.2005 - 6 C 2.05 -, NJW 2006, 1225 m. w. Nachw.).

    Die Notwendigkeit erkennungsdienstlicher Maßnahmen bemisst sich dementsprechend danach, ob der Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls - insbesondere angesichts der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, währenddessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder anderwärts gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten (BVerwG, Urt. v. 19.10.1982 - 1 C 29/79 -, BVerwGE 66, 192 ff. = NJW 1983, 772 ff.; Urt. v. 23.11.2005, a.a.O.).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Nds. OVG, B. v. 12.8.2008 - 11 LA 257/08 - m. w. Nachw.) kann bei der Prognose, ob eine Wiederholungsgefahr vorliegt, ein Tatvorwurf - auch hinsichtlich der Anlasstat - selbst dann berücksichtigt werden, wenn das Ermittlungsverfahren nach §§ 153 ff. StPO oder § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden ist (vgl. BVerwG, Urt v. 23.11.2005, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 26.02.2009 - 11 LB 431/08  

    Zur Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung zum Zweck der

    Ihre Anfertigung, Aufbewahrung und systematische Zusammenstellung in kriminalpolizeilichen Sammlungen dient nach ihrer gesetzlichen Zweckbestimmung - ohne unmittelbaren Bezug zu einem konkreten Strafverfahren - der vorsorgenden Bereitstellung von sächlichen Hilfsmitteln für die sachgerechte Wahrnehmung der Aufgaben, die der Kriminalpolizei hinsichtlich der Erforschung und Aufklärung von Straftaten zugewiesen sind (BVerwG, Urt. v. 23.11.2005 - 6 C 2.05 -, NJW 2006, 1225 m. w. Nachw.).

    Die Notwendigkeit erkennungsdienstlicher Maßnahmen bemisst sich dementsprechend danach, ob der Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls - insbesondere angesichts der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, währenddessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder anderwärts gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten (BVerwG, Urt. v. 19.10.1982 - 1 C 29/79 -, BVerwGE 66, 192 ff. = NJW 1983, 772 ff.; Urt. v. 23.11.2005, a.a.O.).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Nds. OVG, B. v. 12.8.2008 - 11 LA 257/08 - m. w. Nachw.) kann bei der Prognose, ob eine Wiederholungsgefahr vorliegt, ein Tatvorwurf - auch hinsichtlich der Anlasstat - selbst dann berücksichtigt werden, wenn das Strafverfahren nach §§ 153 ff. StPO oder § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden ist (vgl. BVerwG, Urt v. 23.11.2005, a.a.O.).

  • VG Ansbach, 15.02.2011 - AN 1 K 10.02380  

    Anordnung erkennungsdienstlicher Behandlung

    Denn auch der spätere Wegfall der Beschuldigteneigenschaft infolge der Beendigung des Strafverfahrens durch Einstellung, Verurteilung oder Freisprechung als solcher lässt die Rechtmäßigkeit der gegen den Betroffenen als Beschuldigten des inzwischen abgeschlossenen Strafverfahrens getroffenen Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung unberührt (vgl. BeckOK StPO, Rdnr. 2 zu § 81 b; Pfeiffer, a.a.O., Rdnr. 1 zu § 81 b; BVerwG, Urteil vom 23.11.2005 - 6 C 2/05, NJW 2006, 1225; BayVGH, Beschluss vom 15.1.2010 - 10 CS 09.2112).

    Ihre Anfertigung, Aufbewahrung und systematische Zusammenstellung in kriminalpolizeilichen Sammlungen dienen nach ihrer gesetzlichen Zweckbestimmung vielmehr - ohne unmittelbaren Bezug zu einem konkreten Strafverfahren - der vorsorgenden Bereitstellung von sächlichen Hilfsmitteln für die sachgerechte Wahrnehmung der Aufgaben, die der Kriminalpolizei hinsichtlich der Erforschung und Aufklärung von Straftaten durch § 163 StPO zugewiesen sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 23.11.2005 - 6 C 2/05, a.a.O. und vom 19.10.1982 - 1 C 29.79, BVerwGE 66, 192; Beschluss vom 12.7.1989 - 1 B 85.89, DÖV 1990, 117).

    Die Notwendigkeit erkennungsdienstlicher Maßnahmen bemisst sich dementsprechend danach, ob der Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls - insbesondere angesichts der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, während dessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder anderwärts gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten (vgl. BVerwG, Urteile vom 23.11.2005 - 6 C 2/05, a.a.O. und vom 19.10.1982 - 1 C 29/79, a.a.O.; BayVGH, Beschluss vom 15.7.2009 - 10 CS 09.1433).

    Aufgrund des präventiven Charakters der streitgegenständlichen Maßnahme kann bei der Prognose, ob eine Wiederholungsgefahr vorliegt, der in einem Ermittlungsverfahren erhobene Tatverdacht auch dann berücksichtigt werden, wenn dieses Ermittlungsverfahren nach §§ 153 ff. oder § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden ist (vgl. BVerwG vom 23.11.2005 a.a.O.; BayVGH, Beschluss vom 23.11.2009, a.a.O.; NdsOVG vom 20.11.2008 - 11 ME 297/08).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.05.2008 - 1 S 1503/07  

    Erkennungsdienstliche Behandlung wegen des Besitzes kinderpornographischer

    Die Kriminalpolizei hat die Maßnahme nicht für die Zwecke des konkret gegen den Kläger betriebenen Strafverfahrens, sondern vielmehr im Interesse der Strafverfolgungsvorsorge "für die Zwecke des Erkennungsdienstes" angeordnet (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.11.2005 - 6 C 2.05 -, NJW 2006, 1225 ; dazu Schenke, JZ 2006, 707 f. m.N.).

    Als gesetzliche Ausprägung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bemisst sich die Notwendigkeit der Anfertigung und Aufbewahrung von erkennungsdienstlichen Unterlagen danach, ob der anlässlich des gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls - insbesondere angesichts der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, während dessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder anderwärts gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten (stRspr. des BVerwG, vgl. Urteile vom 19.10.1982 - 1 C 29.79 -, BVerwGE 66, 192 und - 1 C 114.79 -, BVerwGE 66, 202 ; vom 23.11.2005 - 6 C 2.05 -, NJW 2006, 1225 ).

  • VG Köln, 16.08.2007 - 20 K 1674/06  
    Ihre Anfertigung, Aufbewahrung und systematische Zusammenstellung in kriminalpolizeilichen Sammlungen dient der vorsorgenden Bereitstellung von sächlichen Hilfsmitteln für die sachgerechte Wahrnehmung der Aufgaben, die der Kriminalpolizei hinsichtlich der Erforschung und Aufklärung von Straftaten zugewiesen sind, vgl. BVerwG, Urteil vom 19.10.1982, - 1 C 29.79 -, BVerwGE 66, 192, Beschluss vom 12.07.1989, - 1 B 85.89 -, DÖV 1990, 117 und zuletzt Urteil vom 23.11.2005 - 6 C 2.05 -, NJW 2006, 1225.

    Der spätere Wegfall der Beschuldigteneigenschaft infolge der Beendigung des Strafverfahrens durch Einstellung, Verurteilung oder Freispruch lässt daher die Rechtmäßigkeit der angeordneten Maßnahmen unberührt, vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.05.2002, - 1 BvR 2257/01 -, NJW 2002, 3231 f; BVerwG, Urteil vom 19.10.1982, - 1 C 29.79 -, BVerwGE 66, 192, Beschluss vom 06.07.1988, - 1 B 61.88 -, Buchholz 306 § 81 B StPO Nr. 1 sowie Urteil vom 23.11.2005, - 6 C 2.05 -, NJW 2006, 1225.

    Die Notwendigkeit der Anfertigung von erkennungsdienstlichen Unterlagen bemisst sich des Weiteren danach, ob der anlässlich des gegen den Betroffenen gerichteten Ermittlungs- oder Strafverfahrens festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls - insbesondere angesichts der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, während dessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen fördern könnten, indem sie den Betroffenen überführen oder entlasten, vgl. ständige Rechtsprechung des BVerwG, Beschluss vom 06.07.1988 - 1 B 61.88 -, BVerwGE 66, 192 ff. sowie Urteil vom 23.11.2005, - 6 C 2.05 -, NJW 2006, 1225.

  • VG Saarlouis, 21.01.2010 - 6 K 860/08  

    Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen aus präventiven

  • VG Stuttgart, 04.08.2010 - 1 K 1266/09  
  • VG Göttingen, 21.10.2009 - 1 A 180/09  

    Erkennungsdienstliche Behandlung von Jugendlichen

  • VG Köln, 26.07.2007 - 20 L 478/07  
  • VG Köln, 29.11.2007 - 20 K 3331/06  
  • VG Köln, 16.08.2007 - 20 K 2321/06  
  • VG Köln, 19.06.2008 - 20 K 2866/07  
  • VG Köln, 20.11.2008 - 20 K 3088/08  
  • OVG Niedersachsen, 13.11.2009 - 11 ME 440/09  

    Erkennungsdienstliche Behandlung zur Strafverfolgungsvorsorge im Bereich der

  • VG Köln, 28.01.2010 - 20 K 7887/08  
  • VGH Bayern, 27.12.2010 - 10 ZB 10.2847  

    Erkennungsdienstliche Behandlung erfordert keine strafgerichtliche

  • VG Ansbach, 10.08.2010 - AN 1 K 10.00499  

    Anordnung erkennungsdienstlicher Behandlung

  • OVG Niedersachsen, 28.06.2007 - 11 LC 372/06  

    Erkennungsdienstliche Behandlung u.a. Lichtbild, Fingerabdruck, Messungen,

  • VG Augsburg, 21.04.2011 - Au 5 K 10.841  

    Erkennungsdienstliche Maßnahme: gesteigerter Ermittlungserfolg für die Zukunft

  • VGH Bayern, 28.11.2012 - 10 ZB 12.1468  

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Beschuldigteneigenschaft; Notwendigkeit

  • VG Aachen, 17.02.2010 - 6 K 224/09  
  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.2011 - 1 S 350/11  

    (Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung nach § 81 b 2. Alt.

  • VG Köln, 14.05.2009 - 20 K 1861/08  
  • VG Köln, 20.10.2011 - 20 K 7035/10  
  • VG Köln, 14.04.2008 - 20 K 1503/07  
  • VG Aachen, 22.10.2008 - 6 K 1655/08  
  • VG Braunschweig, 23.05.2007 - 5 A 14/06  

    Erkennungsdienstliche Maßnahmen; Erkennungsdienst; Fingerabdrücke; Internet;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2010 - 3 L 372/09  

    Anforderungen an die Begründung der Anordnung einer erkennungsdienstlichen

  • VG Aachen, 21.11.2011 - 6 K 29/10  
  • VG Ansbach, 09.10.2012 - AN 1 K 12.01194  

    Rechtmäßigkeit der Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen

  • VG Braunschweig, 27.09.2006 - 5 A 53/06  

    Zur Zulässigkeit erkennungsdienstlicher Maßnahmen; Aliasname; Betrugsstraftaten;

  • VG Aachen, 10.11.2008 - 6 L 448/08  
  • OVG Saarland, 13.03.2009 - 3 B 34/09  

    Zur Rechtmäßigkeit der Anordnung erkennungsdienstlicher

  • VG Göttingen, 26.08.2009 - 1 A 342/07  

    Erkennungsdienstliche Behandlung

  • VG Schwerin, 30.03.2007 - 1 B 71/07  
  • VG Aachen, 15.08.2007 - 6 L 145/07  
  • VG Köln, 02.04.2009 - 20 K 625/08  
  • VG Aachen, 19.11.2010 - 6 K 2372/09  
  • BVerwG, 18.05.2011 - 6 B 1.11  

    Erkennungsdienstliche Unterlagen; strafrechtliches Ermittlungsverfahren;

  • VG Aachen, 08.11.2010 - 6 K 1843/09  
  • VGH Bayern, 20.01.2011 - 10 CS 10.2725  

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Beschuldigteneigenschaft des Betroffenen;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2012 - 16 B 174/12  
  • VG Potsdam, 30.09.2010 - 3 K 775/06  
  • VGH Bayern, 23.03.2011 - 10 CS 10.3068  

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Wiederholungsgefahr; Verhältnismäßigkeit

  • OVG Niedersachsen, 21.02.2008 - 11 LB 417/07  

    Erkennungsdienstliche Behandlung gemäß § 81 b 2. Alt. StPO;

  • VG Ansbach, 18.05.2010 - AN 1 K 10.00372  

    Rechtmäßigkeit der Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen

  • VG Bayreuth, 17.08.2010 - B 1 K 08.761  
  • VG Trier, 09.05.2012 - 1 L 403/12  

    Die Angabe eines Zustellungsbevollmächtigten genügt dem Erfordernis der Angabe

  • OVG Niedersachsen, 28.09.2006 - 11 LB 53/06  

    Erkennungsdienstliche Behandlung gemäß § 81 b 2. Alt. StPO; Anklageschrift;

  • VGH Bayern, 12.11.2012 - 10 C 12.346  

    Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die Prüfung der Erfolgsaussichten der

  • VGH Bayern, 05.11.2012 - 10 CS 12.1855  

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Wiederholungsgefahr; Notwendigkeit konkreter

  • OVG Niedersachsen, 16.09.2009 - 11 ME 402/09  

    Erkennungsdienstliche Behandlung nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Nds. SOG

  • OVG Sachsen, 06.10.2009 - 3 B 187/08  

    Erkennungsdienstliche Maßnahmen gegen einen Jugendlichen wegen

  • OVG Sachsen, 06.10.2009 - 3 A 106/09  

    Erkennungsdienstliche Maßnahmen

  • VG Aachen, 15.06.2009 - 6 K 1979/08  
  • VGH Bayern, 24.07.2008 - 10 C 08.1780  

    Vernichtung erkennungsdienstlicher Daten richtet sich nach Polizeiaufgabengesetz

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2008 - 5 B 1046/08  
  • VG Stade, 09.03.2010 - 1 B 1530/09  

    Anordnung erkennungsdienstlicher Behandlung; Wiederholungsgefahr von Verstößen

  • OLG Hamm, 13.04.2012 - 15 W 131/12  

    Erkennungsdienstliche Maßnahmen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2010 - 5 A 479/09  
  • VGH Bayern, 06.12.2011 - 10 ZB 11.365  

    Drogenstraftat; Wiederholungsgefahr; Notwendigkeit der erkennungsdienstlichen

  • VG Düsseldorf, 13.09.2012 - 18 K 7552/11  
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.03.2007 - 4 MB 5/07  
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.10.2008 - 3 L 491/04  

    Zur Duldung erkennungsdienstlicher Maßnahmen bei Einstellung des Strafverfahrens

  • VG Saarlouis, 05.03.2010 - 6 K 691/09  

    Erkennungsdienstliche Behandlung bei Verkehrsdelikten

  • VG Osnabrück, 24.06.2008 - 6 B 58/08  

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Erkennungsdienstliche Maßnahmen

  • VG Minden, 30.06.2008 - 11 K 578/08  
  • VG Aachen, 22.12.2010 - 6 K 1100/09  
  • VG Saarlouis, 15.02.2012 - 6 K 115/10  

    Erkennungsdienstliche Maßnahme: Kein vorzeitiger Löschungsanspruch bei

  • VG Köln, 06.09.2012 - 20 K 5942/11  
  • VG Freiburg, 12.06.2006 - 1 K 150/04  

    Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen

  • VG Stade, 30.05.2008 - 1 B 725/08  

    Anordnung erkennungsdienstlicher Behandlung; erkennungsdienstliche Behandlung;

  • VGH Bayern, 02.09.2008 - 10 C 08.2087  

    Erkennungsdienstliche Unterlagen; Löschungsanspruch

  • VGH Bayern, 15.01.2010 - 10 CS 09.2112  

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Wiederholungsgefahr; Erforderlichkeit

  • VG Köln, 21.01.2010 - 20 K 3582/09  
  • LG Landshut, 31.08.2011 - 6 Qs 93/11  
  • VG Hamburg, 27.03.2007 - 10 K 1162/06  

    Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen; Einstellung des Strafverfahrens

  • VG Augsburg, 27.11.2008 - Au 5 K 08.547  

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Fortsetzungsfeststellungsklage;

  • VG Ansbach, 19.05.2009 - AN 5 S 09.00097  

    Anordnung von erkennungsdienstlicher Maßnahme bei Körperverletzungsdelikt unter

  • VG Ansbach, 16.07.2009 - AN 5 K 08.01791  

    Rechtmäßigkeit der Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen auch nach nur einer

  • VG Kassel, 30.11.2009 - 4 K 1084/08  

    Erkennungsdienstliche Maßnahmen bei Verdacht auf Sexualstraftat

  • VG Augsburg, 11.03.2010 - Au 5 K 09.1283  

    Erkennungsdienstliche Behandlung; ursprünglich fehlende Bestimmtheit in

  • VG Hamburg, 31.05.2011 - 11 K 1333/10  

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Wegfall der Beschuldigteneigenschaft vor Erlass

  • VG Ansbach, 27.07.2011 - AN 1 S 11.00861  

    Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen; trotz bereits vorhandener

  • VG Saarlouis, 13.02.2012 - 6 K 2434/10  

    Erkennungsdienstliche Behandlung nach falscher Bombendrohung

  • VG Meiningen, 28.10.2008 - 2 K 280/07  

    Polizeirecht; Zulässigkeit erkennungsdienstlicher Behandlung und

  • VG Augsburg, 11.04.2011 - Au 5 K 10.1602  

    Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung; unzutreffende

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