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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.07.2005 - 5 C 13.03   

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https://dejure.org/2005,2669
BVerwG, 07.07.2005 - 5 C 13.03 (https://dejure.org/2005,2669)
BVerwG, Entscheidung vom 07.07.2005 - 5 C 13.03 (https://dejure.org/2005,2669)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Juli 2005 - 5 C 13.03 (https://dejure.org/2005,2669)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    WoGG F. 2001 § 10; WoGV F. 2001 § 8; SGB X §§ 104, 107; BSHG § 91a
    Wohngeld, im Wege der Erstattung vereinnahmte Rente als Einkommen bei der Berechnung von ...; Einkommen, im Wege der Erstattung vereinnahmte Rente als - im Wohngeldrecht; Erstattung, im Wege der - vereinnahmte Rente als Einkommen im Wohngeldrecht; Rente als Einkommen.

  • Bundesverwaltungsgericht

    WoGG F. 2001 § 10
    Einkommen, im Wege der Erstattung vereinnahmte Rente als - im Wohngeldrecht; Erstattung, im Wege der - vereinnahmte Rente als Einkommen im Wohngeldrecht; Rente als Einkommen; Wohngeld, im Wege der Erstattung vereinnahmte Rente als Einkommen bei der Berechnung von -

  • Wolters Kluwer

    Erfüllungsfiktion des § 107 Abs. 1 Sozialgesetzbuch 10. Buch (SGB X); Berücksichtigung der Erwerbsunfähigkeitsrente bei der Berechnung des Wohngeldes als Einkommen; Vorrang-Nachrang-Verhältnis zwischen Wohngeldanspruch und Sozialhilfeanspruch

  • Judicialis

    WoGV F. 2001 § 8; ; WoGG F. 2001 § 10; ; SGB X § 104; ; SGB X § 107; ; BSHG § 91a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung einer vom Sozialhilfeträger vereinnahmten Rente bei der Berechnung des Wohngeldes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 124, 75
  • NJW 2006, 310 (Ls.)
  • NVwZ 2005, 1428
  • FamRZ 2006, 266 (Ls.)
  • DVBl 2006, 307
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 11.12.2003 - 5 C 83.02

    Anrechnung von Sozialhilfeleistungen (Hilfe zur Pflege bei Heimunterbringung),

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2005 - 5 C 13.03
    Dies folgt, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden hat (BVerwGE 119, 322 ), daraus, dass Sozialhilfeleistungen gegenüber den Leistungen des Wohngeldgesetzes nachrangig sind (vgl. § 2 Abs. 1 BSHG) und der Kläger im Falle des Bestehens des geltend gemachten Wohngeldanspruchs erstattungsberechtigt ist (§ 104 Abs. 1 SGB X, § 26 SGB I).

    2.3 Ungeachtet der Frage, ob § 10 Abs. 2 Nr. 16 WoGG, § 8 WoGV F. 2001 auch auf Fälle nach § 27 Abs. 3 BSHG anzuwenden ist (vgl. dazu BVerwGE 119, 322 ), ist im vorliegenden Fall der Pauschbetrag nach § 8 WoGV F. 2001 nicht als Einkommen zu berücksichtigen.

    Die Festsetzung des Betrages von (im Streitjahr) 1 100 DM für die in einem Heim mitgewährte Sozialhilfe zum Lebensunterhalt ist dann unbedenklich, wenn der Hilfebedürftige kein anderweitiges Einkommen hat (BVerwGE 119, 322 ).

    Dagegen ist es nicht gerechtfertigt, die Pauschale in § 8 WoGV F. 2001 in Höhe von 1 100 DM als einen absoluten Festbetrag zu verstehen, der auch dann maßgeblich bleiben soll, wenn der Hilfeempfänger anderweitiges Einkommen hat und sich deshalb die geleistete Sozialhilfe (infolge Kostenbeitrags oder Erstattungsanspruchs in Bezug auf Kostenbeitrag) um dieses Einkommen verringert hat (BVerwGE 119, 322 mit weiterer Begründung).

  • BVerwG, 29.08.1997 - 8 C 13.96

    Schwerbehinderte - Unterbringung in einem Heim für Behinderte -

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2005 - 5 C 13.03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 29. August 1997 - BVerwG 8 C 13.96 - ) zählten zum Einkommen eines Hilfebedürftigen nicht Zahlungen, die an den Sozialhilfeträger auf einen nach § 91 BSHG auf ihn übergegangenen Unterhaltsanspruch des Hilfebedürftigen geleistet würden.

    Diese Auffassung lässt sich nicht auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. August 1997 - BVerwG 8 C 13.96 - (Buchholz 454.71 § 10 WoGG Nr. 9 = NDV-RD 1998, 27 = ZMR 1998, 113) stützen.

  • BVerwG, 21.10.2004 - 5 C 30.03

    Anrechnung von Kindergeld auf Jugendhilfeleistungen; Kindergeld, Anrechnung auf

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2005 - 5 C 13.03
    Zwar ist die "Doppelanrechnung" von Einkommen ausgeschlossen, wie es für das Sozialhilferecht ausdrücklich in § 87 Abs. 1 BSHG (jetzt § 89 Abs. 1 SGB XII) angeordnet ist und wie es der Senat im Urteil vom 21. Oktober 2004 - BVerwG 5 C 30.03 - (Buchholz 436.0 § 76 BSHG Nr. 40 = DVBl 2005, 763 = FEVS 56, 341 = NDV-RD 2005, 44 = NVwZ 2005, 341) für Kindergeld, das auf einen Jugendhilfebedarf anzurechnen ist, entschieden hat.
  • VGH Bayern, 31.05.2019 - 12 BV 14.163

    Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers gegenüber dem Träger der

    Zur Vermeidung eines systemwidrigen Zirkelschlusses tritt vielmehr an Stelle der Leistung an den Auszubildenden die Feststellung einer entsprechenden Leistungspflicht des Beklagten gegenüber dem Auszubildenden (so ausdrücklich bezüglich der Vorgängervorschrift des § 95 SGB XII - § 91a BSHG - BVerwG, U.v. 7.7.2005 - 5 C 13.03 - BVerwGE 124, 75 = NVwZ 2005, 1428 ff. [1428]; BSG, U.v. 26.1.2000 - B 13 RJ 37/98 R - FEVS 54, 481 = BeckRS 2000, 40672; U.v. 22.4.1998 - B 9 VG 6/96 R - BSGE 82, 112 = BeckRS 1998, 30012278 Rn. 23; für die Parallelbestimmung § 97 Satz 1 SGB VIII vgl. BSG, U.v. 12.10.2017 - B 11 AL 20/16 - BeckRS 2017, 137673 Rn.13 f.; vgl. ferner Kirchhoff in Hauck/Noftz, SGB XII, Stand 03/2015, § 95 Rn. 20).
  • BFH, 07.04.2011 - III R 88/09

    Klage des nachrangig verpflichteten Sozialleistungsträgers gegen die

    In den Erstattungsfällen nach §§ 102 ff. SGB X geht der Anspruch auf eine andere Sozialleistung (hier Kindergeld) nicht mit der Erbringung von Leistungen zum Lebensunterhalt auf den nachrangig verpflichteten Leistungsträger über, d.h. es findet kein Wechsel des Anspruchsinhabers statt (vgl. z.B. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 7. Juli 2005  5 C 13/03, BVerwGE 124, 75).
  • BVerwG, 29.09.2005 - 5 C 7.03

    Antragsberechtigung, wohngeldrechtliche Antragsberechtigung von Heimbewohnern;

    Dies folgt, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden hat (BVerwGE 119, 322 und Urteil vom 7. Juli 2005 - BVerwG 5 C 13.03 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt), daraus, dass Sozialhilfeleistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz gegenüber den Leistungen des Wohngeldgesetzes nachrangig sind (vgl. § 2 Abs. 1 BSHG) und der Kläger im Falle des Bestehens des geltend gemachten Wohngeldanspruchs erstattungsberechtigt ist (§ 104 Abs. 1 SGB X, § 26 SGB I).
  • VGH Bayern, 31.05.2019 - 12 BV 14.236

    Erstattung der Kosten des Sozialhilfeträgers für Unterbringung im Internat eines

    Zur Vermeidung eines systemwidrigen Zirkelschlusses tritt vielmehr an Stelle der Leistung an die Auszubildende die Feststellung einer entsprechenden Leistungspflicht des Beklagten gegenüber der Auszubildenden (so ausdrücklich bzgl. der Vorgängervorschrift des § 95 SGB XII - § 91a BSHG - BVerwG, U.v. 7.7.2005 - 5 C 13.03 - BVerwGE 124, 75 = NVwZ 2005, 1428 ff. [1428]; BSG, U.v. 26.1.2000 - B 13 RJ 37/98 R - FEVS 54, 481 = BeckRS 2000, 40672; U.v. 22.4.1998 - B 9 VG 6/96 R - BSGE 82, 112 = BeckRS 1998, 30012278 Rn. 23; für die Parallelbestimmung § 97 Satz 1 SGB VIII vgl. BSG, U.v. 12.10.2017 - B 11 AL 20/16 - BeckRS 2017, 137673 Rn. 13 f.; vgl. ferner Kirchhoff in Hauck/Noftz, SGB XII, Stand 03/2015, § 95 Rn. 20).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2019 - 12 E 1035/17
    Auch der Hinweis der Klägerin auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Juli 2005 - 5 C 13.03 - greift nicht zu ihren Gunsten.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2005 - 5 C 13.03 -, juris Rn. 14 ff.

  • VGH Baden-Württemberg, 07.02.2006 - 7 S 2426/05

    Gerichtskostenfreiheit bei Betreiben der Feststellung einer Sozialleistung durch

    § 91a BSHG gibt einem Sozialleistungsträger damit keinen über die §§ 102 bis 105 SGB X hinausgehenden, zusätzlichen Erstattungsanspruch (vgl. zu alledem Oestreicher/Schelter/Kunz/Decker, BSHG, § 91a Rn. 22; W. Schellhorn/H. Schellhorn, BSHG, 16. Aufl., 2002, § 91a Rn. 16); vielmehr begehrt der Sozialleistungsträger im Verfahren nach § 91a BSHG die Feststellung eines Sozialleistungsanspruchs als Voraussetzung eines Erstattungsanspruchs (BVerwG, Urteil vom 07.07.2005 - 5 C 13.03 -, NDV-RD 2005, 112 ).
  • VGH Bayern, 31.05.2019 - 12 BV 14.174

    Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers gegenüber dem Träger der

    Zur Vermeidung eines systemwidrigen Zirkelschlusses tritt vielmehr an Stelle der Leistung an den Auszubildenden die Feststellung einer entsprechenden Leistungspflicht des Beklagten gegenüber dem Auszubildenden (so ausdrücklich bezüglich der Vorgängervorschrift des § 95 SGB XII - § 91a BSHG - BVerwG, U.v. 7.7.2005 - 5 C 13.03 - BVerwGE 124, 75 = NVwZ 2005, 1428 ff. [1428]; BSG, U.v. 26.1.2000 - B 13 RJ 37/98 R - FEVS 54, 481 = BeckRS 2000, 40672; U.v. 22.4.1998 - B 9 VG 6/96 R - BSGE 82, 112 = BeckRS 1998, 30012278 Rn. 23; für die Parallelbestimmung § 97 Satz 1 SGB VIII vgl. BSG, U.v. 12.10.2017 - B 11 AL 20/16 - BeckRS 2017, 137673 Rn.13 f.; vgl. ferner Kirchhoff in Hauck/Noftz, SGB XII, Stand 03/2015, § 95 Rn. 20).
  • BVerwG, 13.06.2003 - 5 B 274.02

    Aufhebung der Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision - Zulassung der

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 5 C 13.03 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • SG Osnabrück, 01.08.2006 - S 1 RA 251/03
    Soweit die Beklagte im Hinblick auf den Mietzuschuss zu dem Ergebnis gekommen ist, dass bei der Berechnung des Wohngeldes auch eine vom Sozialhilfeträger im Wege der Erstattung vereinnahmte Rente als Einkommen des Ren-tenberechtigten zu berücksichtigen ist, ist diese Auffassung inzwischen höchstrichterlich bestätigt worden, vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 07.07.2005 zum Akten-zeichen 5 C 13/03, BVerwGE 124, 75.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.08.2005 - 2 Ss OWi 546/05   

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https://dejure.org/2005,3200
OLG Hamm, 25.08.2005 - 2 Ss OWi 546/05 (https://dejure.org/2005,3200)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.08.2005 - 2 Ss OWi 546/05 (https://dejure.org/2005,3200)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. August 2005 - 2 Ss OWi 546/05 (https://dejure.org/2005,3200)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung eines Fahrverbots bei langem Zeitablauf durch Verfahrensverzögerung; Verfahrensverzögerung durch Ausschöpfen von Rechtsmitteln; Beschränkung der Rechtsbeschwerde auf den Rechtsfolgenausspruch

  • Wolters Kluwer

    Strafrechtliche Verurteilung wegen einer fahrlässigen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit; Anforderungen an die Identifizierung anhand eines vom Verkehrsverstoß gefertigten Lichtbildes eines Betroffenen

  • Judicialis

    BKatVO § 4

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BKatVO § 4
    Fahrverbot, Absehen; Ausschöpfen von Rechtsmitteln; langer Zeitablauf

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Fahrverbot allgemein - Fahrverbotsthemen - Absehen vom Fahrverbot - Fahrverbot und Zeitablauf

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Absehen vom Fahrverbot - Langer Zeitablauf zwischen Tat und Urteil: Ausschöpfen von Rechtsmitteln nicht unlauter

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Absehen vom Fahrverbot - Langer Zeitablauf zwischen Tat und Urteil: Ausschöpfen von Rechtsmitteln nicht unlauter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 310 (Ls.)
  • NZV 2006, 50
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 153/03

    Überlange Dauer eines Strafverfahrens infolge rechtsstaatswidriger

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2005 - 2 Ss OWi 546/05
    Dem entspricht die Rechtsprechung des BVerfG und des BGH, die Verfahrensverzögerungen, die durch die Aufhebung des Urteils und Zurückverweisung der Sache durch das Revisionsgericht eintreten, als Ausfluss der rechtsstaatlichen Ausgestaltung des Rechtsmittelsystems ansehen (vgl. BVerfG NJW 2003, 2897; BGH NStZ 2001, 106 = wistra 2000, 462; BGH, Beschluss vom 22. März 2005, 3 StR 77/05).
  • BGH, 19.07.2000 - 3 StR 259/00

    Beschleunigungsgebot; Bildung einer Gesamtstrafe

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2005 - 2 Ss OWi 546/05
    Dem entspricht die Rechtsprechung des BVerfG und des BGH, die Verfahrensverzögerungen, die durch die Aufhebung des Urteils und Zurückverweisung der Sache durch das Revisionsgericht eintreten, als Ausfluss der rechtsstaatlichen Ausgestaltung des Rechtsmittelsystems ansehen (vgl. BVerfG NJW 2003, 2897; BGH NStZ 2001, 106 = wistra 2000, 462; BGH, Beschluss vom 22. März 2005, 3 StR 77/05).
  • BGH, 22.03.2005 - 3 StR 77/05

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Zurückverweisung durch das

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2005 - 2 Ss OWi 546/05
    Dem entspricht die Rechtsprechung des BVerfG und des BGH, die Verfahrensverzögerungen, die durch die Aufhebung des Urteils und Zurückverweisung der Sache durch das Revisionsgericht eintreten, als Ausfluss der rechtsstaatlichen Ausgestaltung des Rechtsmittelsystems ansehen (vgl. BVerfG NJW 2003, 2897; BGH NStZ 2001, 106 = wistra 2000, 462; BGH, Beschluss vom 22. März 2005, 3 StR 77/05).
  • BGH, 22.01.1992 - 3 StR 440/91

    Langer Zeitablauf und erhebliche Verfahrensverzögerung als wesentliche

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2005 - 2 Ss OWi 546/05
    Für eine "Milderung" des Fahrverbots auf eine Dauer von einem oder zwei Monaten spreche auch die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur angemessenen Herabsetzung der Ahndung bei einer Verletzung des Beschleunigungsgebots nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK (BGHSt 24, 239/242; NStZ 1992, 229; NStZ-RR 2002, 219).
  • BGH, 10.11.1971 - 2 StR 492/71

    Lange Verfahrensdauer als Verstoß gegen Art. 6 der Europäischen

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2005 - 2 Ss OWi 546/05
    Für eine "Milderung" des Fahrverbots auf eine Dauer von einem oder zwei Monaten spreche auch die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur angemessenen Herabsetzung der Ahndung bei einer Verletzung des Beschleunigungsgebots nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK (BGHSt 24, 239/242; NStZ 1992, 229; NStZ-RR 2002, 219).
  • OLG Hamm, 30.03.2005 - 4 Ss OWi 173/05

    Vorsätzlicher Geschwindigkeitsverstoß bei deutlichem Überschreiten allgemein

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2005 - 2 Ss OWi 546/05
    Es beschwert den Betroffenen nicht, dass das Amtsgericht ihn nur wegen eines fahrlässigen Verstoßes verurteilt hat, obwohl angesichts des Maßes der Geschwindigkeitsüberschreitung die Annahme von Vorsatz im Zweifel nicht zu beanstanden gewesen wäre (vgl. dazu OLG Hamm DAR 2005, 407 = VA 2005, 102 = VRS 108, 447).
  • OLG Köln, 08.06.2004 - Ss 247/04

    Zu den Voraussetzungen eines Fahrverbots, wenn seit der Tat mehr als zwei Jahre

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2005 - 2 Ss OWi 546/05
    Sämtliche darauf beruhende Verfahrensverzögerungen hat der Betroffene nicht zu vertreten (OLG Zweibrücken DAR 2000, 586; a.A. wohl OLG Köln NZV 2000, 217; siehe auch OLG Köln NZV 2004, 422).
  • OLG Hamm, 14.10.2003 - 2 Ss OWi 219/03

    Verfolgungsverjährung; Bußgeldbescheid, Zustellung; Ersatzzustellung;

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2005 - 2 Ss OWi 546/05
    Zutreffend ist, dass nach letztlich übereinstimmender obergerichtlicher Rechtsprechung es trotz eines längeren Zeitablaufs nicht zum Wegfall des Fahrverbotes kommt, wenn die zeitliche Verzögerung der Ahndung vom Betroffenen zu vertreten ist (vgl. nur BayObLG NZV 2002, 280; OLG Hamm NZV 2004, 600 = zfs 2004, 135).
  • BGH, 18.04.2002 - 3 StR 79/02

    Beschleunigungsgrundsatz; rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2005 - 2 Ss OWi 546/05
    Für eine "Milderung" des Fahrverbots auf eine Dauer von einem oder zwei Monaten spreche auch die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur angemessenen Herabsetzung der Ahndung bei einer Verletzung des Beschleunigungsgebots nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK (BGHSt 24, 239/242; NStZ 1992, 229; NStZ-RR 2002, 219).
  • OLG Jena, 22.12.2004 - 1 Ss 282/04

    Ordnungswidrigkeit, Geldbuße, wirtschaftliche Verhältnisse

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2005 - 2 Ss OWi 546/05
    c) Das Amtsgericht hat schließlich auch die Vorgaben der obergerichtlichen Rechtsprechung zum Umfang der tatsächlichen Feststellungen hinsichtlich der der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen beachtet und festgestellt, dass der Betroffene von beruf Chemiker ist und in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt (OLG Hamm NZV 2001, 177; siehe auch OLG Jena VRR 2005, 114).
  • BayObLG, 19.02.2004 - 1 ObOWi 40/04

    Fahrverbot - Langer Zeitablauf zw. Vorfall und Verurteilung

  • OLG Köln, 16.12.1999 - Ss 559/99

    Verhängung eines Fahrverbots zwei Jahre nach der Tat

  • OLG Hamm, 09.02.2004 - 2 Ss OWi 35/04

    Geschwindigkeitsüberschreitung; standardisiertes Messverfahren; Umfang der

  • BayObLG, 09.10.2003 - 1 ObOWi 270/03

    Fahrverbot und lange Verfahrensdauer

  • BayObLG, 23.01.2002 - 1 ObOWi 671/01

    Sinnverfehlung des Fahrverbots

  • OLG Naumburg, 25.11.2002 - 1 Ss (B) 429/02

    Lückenhafte Urteilsfeststellungen zu Einkommens- und Vermögensverhältnissen und

  • OLG Hamm, 02.09.2004 - 2 Ss OWi 470/04

    Sachverständigengutachten; Anknüpfungstatsachen; Mitteilung im Urteil;

  • OLG Hamm, 12.07.2004 - 2 Ss OWi 403/04

    Täteridentifizierung, Lichtbild; Bezugnahme; Selbstbelastungsfreiheit im

  • OLG Frankfurt, 22.10.2003 - 2 Ss OWi 288/03

    Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse im Urteil; Fahrverbot bei langer

  • OLG Zweibrücken, 11.09.2000 - 1 Ss 223/00

    Absehen von Regelfahrverbot

  • OLG Hamm, 10.02.2000 - 5 Ss OWi 1342/99

    Qualifizierter Rotlichtverstoß, Feststellung der Rotlichtzeit durch

  • AG Lüdinghausen, 17.02.2014 - 19 OWi 21/14

    Fahrverbot, Absehen, Erhöhung, Geldbuße, Stuhldrang

    § 4 Abs. 4 BKatV ("Erhöhung der Geldbuße bei Absehen vom Fahrverbot") kam hier nicht zur Anwendung, da es sich nach Ansicht des Gerichtes bei der Beschränkung des Fahrverbotes auf einzelne Fahrzeugarten nicht um ein teilweise Absehen von einem Regelfahrverbot handelt (vgl. Krumm, in NK-GVR, 1. Aufl. 2014, § 25 StVG, Rn. 61; a.A aber die h.M., so u.a. Burmann in: Burmann/Heß/Jahnke/Jahnker, Straßenverkehrsrecht, § 25 StVG Rn. 6; OLG Jena zfs 2007, 412; OLG Hamm DAR 2006, 100).
  • OLG Hamm, 03.03.2022 - 5 RBs 48/22

    Unbillige Härte bei Verhängung eines Fahrverbots; Gerichtliche Begründungspflicht

    Bei so schweren Verkehrsverstößen wie dem vorliegenden ist jedoch - zur Vermeidung einer ungerechtfertigten Besserstellung des Betroffenen gegenüber Tätern wesentlich geringerer Verstöße - auch zu erwägen, ob nicht zumindest ein reduziertes Fahrverbot anstelle eines vollständigen Verzichts in Frage kommt, denn auch dieses kann womöglich schon ausreichen, eine drohende Existenzgefährdung zu verhindern (vgl. etwa: OLG Bamberg ZfSch 2005, 533; OLG Hamm, Beschl. v. 25.08.2005 - 2 Ss OWi 546/05 - juris).
  • OLG Hamm, 23.07.2007 - 2 Ss 224/07

    Kein Fahrverbot, wenn es sich nicht in einem angemessenen zeitlichen Abstand

    Dabei ist das Ausschöpfen von Rechtsmitteln und anderen strafprozessualen Rechten durch den Angeklagten in der Regel nicht als unlauter anzusehen (vgl. Senat in NZV 2006, 50).
  • OLG Oldenburg, 03.08.2011 - 2 SsBs 172/11

    Voraussetzungen für ein Absehen vom Fahrverbot nach § 25 StVG bei zweijährigem

    Dabei kann einem Betroffenen nicht zur Last gelegt werden, wenn er ihm in der StPO eingeräumte Rechte in Anspruch nimmt bzw. von Rechtsmitteln Gebrauch macht (vgl. OLG Hamm NZV 06, 50).
  • OLG Hamm, 05.12.2006 - 2 Ss OWi 687/06

    Fahrverbot; Absehen; erhebliche Umstände; Erschwernisse

    Es kann dahinstehen, ob diese Erwägung, wovon der Verteidiger offenbar ausgeht, immer unzulässig ist (vgl. dazu auch OLG Hamm DAR 2006, 100).
  • OLG Hamm, 17.01.2023 - III RBs 331/22

    Fahrverbot, Zeitablauf, Absehen

    Ergänzend ist anzumerken, dass bei einem mehrmonatigen Regelfahrverbot zwar auch die Prüfung veranlasst ist, ob das Fahrverbot komplett zu entfallen hat oder lediglich zu mildern ist (OLG Hamm NZV 2006, 50 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 07.03.2006 - 4 Ss 28/06

    Nötigung im Straßenverkehr, Fahrverbot, Aufhebung des Fahrverbotes, Zeuge,

    Dabei ist das Ausschöpfen von Rechtsmitteln und anderen strafprozessualen Rechten durch den Angeklagten regelmäßig nicht als unlauter anzusehen (vgl. OLG Hamm, NZV 2006, 50).
  • OLG Hamm, 17.01.2023 - 5 RBs 331/22

    Verhängung eines Fahrverbots bei einer nicht mehr als zwei Jahre zurückliegenden

    Ergänzend ist anzumerken, dass bei einem mehrmonatigen Regelfahrverbot zwar auch die Prüfung veranlasst ist, ob das Fahrverbot komplett zu entfallen hat oder lediglich zu mildern ist (OLG Hamm NZV 2006, 50 m.w.N.).
  • OLG Jena, 07.12.2006 - 1 Ss 285/06

    Rechtsfolgen, Verkehr

    Hiergegen spricht nicht, dass § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG, der auch im Anwendungsbereich der BKatV die alleinige Rechtsgrundlage für die Verhängung eines Fahrverbotes ist, keine Wertung dahingehend zum Ausdruck bringt, dass die Anordnung eines "Fahrzeuge jeder Art" umfassenden Fahrverbots die Regel und die Anordnung eines auf "Fahrzeuge einer bestimmten Art" beschränkten Fahrverbots die Ausnahme sein soll, mit der Folge, dass die beschränkte Fahrverbotsanordnung nicht als teilweises Absehen vom Fahrverbot, sondern als eine dem unbeschränkten Fahrverbot gleichwertige Anordnungsmöglichkeit angesehen werden könnte, bei der eine Erhöhung der Geldbuße nicht in Betracht käme (vgl. Krumm, DAR 2006, 100, Anmerkung zu OLG Hamm, DAR 2006, 99).
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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 07.07.2005 - 1 Bf 172/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4873
OVG Hamburg, 07.07.2005 - 1 Bf 172/03 (https://dejure.org/2005,4873)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 07.07.2005 - 1 Bf 172/03 (https://dejure.org/2005,4873)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 07. Juli 2005 - 1 Bf 172/03 (https://dejure.org/2005,4873)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • webshoprecht.de

    Kein Anodnungsrecht der Datenschutzbehörde gegenüber Privaten

  • Wolters Kluwer

    Befähigung eines Datenschutzbeauftragten gegenüber Privatleuten Anordnungen zu treffen; Anordnung zur Sicherstellung der Rechtmäßigkeit einer Datenerhebung; Auferlegung der Pflicht einer Detektei zur Dokumentation der Tätigkeit zur Verhinderung des Ausspionierens ...

  • Judicialis

    BDSG § 38 Abs. 5; ; BDSG § 34 Abs. 1; ; BDSG § 27; ; BDSG § 9

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • tu-darmstadt.de PDF (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Zugangs- und Eingabekontrolle

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 310
  • NVwZ 2006, 957 (Ls.)
  • DÖV 2005, 1050
 
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Wird zitiert von ...

  • VG Lüneburg, 05.07.2007 - 1 A 132/05

    Erhebung einer Gebühr für eine datenschutzrechtliche Kontrolle einer Detektei

    Dies zeigt bereits der Umstand, dass eine datenschutzrechtliche Anordnung zur Sicherstellung der Rechtmäßigkeit einer Datenerhebung gegenüber der Klägerin vom Verwaltungsgericht Hamburg im November 2002 als rechtmäßig angesehen wurde und diese Entscheidung erst durch Urteil des Oberverwaltungsgerichts Hamburg vom 7. Juli 2005 (1 BF 172/03 - NJW 2006, 310) geändert worden ist und nunmehr rechtliche Klarheit gebracht hat.
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