Rechtsprechung
   OLG Köln, 30.03.1990 - 2 Wx 11/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,3373
OLG Köln, 30.03.1990 - 2 Wx 11/90 (https://dejure.org/1990,3373)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.03.1990 - 2 Wx 11/90 (https://dejure.org/1990,3373)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. März 1990 - 2 Wx 11/90 (https://dejure.org/1990,3373)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,3373) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beweiskraft; Vertretungsbefugnis ; Handelsregister; Beweisfunktion der Handelsregistereintragung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    HGB § 9 Abs. 3 S. 2

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 425
  • Rpfleger 1990, 352
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 10.10.1977 - 3 W 157/77
    Auszug aus OLG Köln, 30.03.1990 - 2 Wx 11/90
    Die Frage der Eintragungsfähigkeit eines derartigen Vermerks auf dem herrschenden Grundstück wird sowohl von der Rspr. als auch von der Lit. überwiegend bejaht (vgl. KG Rpf leger 1968, 52; OLG Düsseldorf DNotZ 1978, 353 = MittRhNotK 1977, 177 ; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 914 BGB , Anm. 3; Staudinger/Beutler, a.a.O., § 914 BGB , Rd.-Nrn. 5 f.; KEHE, a.a.O.; Einl. D, Rd.-Nr. 9; a.A. Meikel, GBR, 7. Aufl. 1986, § 9 GBO , Rd.-Nr. 25).

    Allein dieser Umstand begründet die Eintragungsfähigkeit des Vermerks auf dem herrschenden Grundstück, ganz abgesehen davon, daß diese Eintragung dem Rechtsfrieden dient (vgl. OLG Düsseldorf DNotZ 1978, 353 = MittRhNotK 1977, 177), so daß es nur zu verständlich erscheint, daß das KG in seiner Entscheidung ( Rpfleger 1968, 52 ) zur Frage der Eintragungsfähigkeit des Vermerkes nach § 9 Abs. 1 GBO auf dem herrschenden Grundstück keine weitere Begründung angeführt hat, weil die sich zwingend aus den vorstehenden Ausführungen zur Eintragungsfähigkeit des Verzichtes auf eine Überbaurente auf dem belasteten Grundstück ergibt.

    Nach § 914 Abs. 2 S. 2 BGB ist der Verzicht auf eine Überbaurente auf dem Grundbuchblatt des rentenpflichtigen Grundstücks einzutragen (vgl. KG JFG 4, 387; OLG Bremen DNotZ 1965, 295 -= Rpfleger 1965, 55 m. zust. Anm. Haegele; KG Rpfleger 1968, 52 m. zust. Anm. Haegele; BayObLG DNotZ 1977, 111 = Rpfleger 1976, 180; OLG Düsseldorf DNotZ 1978, 353 = MittRhNotK 1977, 177 ; Palandt/Bassenge, 49. Aufl., § 914 BGB , Anm. 3; Staudinger/Beutler, 12. Aufl., § 914 BGB , Rd.-Nrn. 5 f.; Haegele/Schönes/Stöber, GBR, B. Aufl., Rd.-Nr. 1168, Buchst. p; Horber/Demharter,18. Aufl.., § 9 GBO , Anm. 3; KEHE, Grundbuchrecht, 3. Aufl., Einl. D, Rd.-Nr. 9).

  • LG Düsseldorf, 15.01.1990 - 25 T 26/90

    Vermerk des Verzichts auf eine Überbaurente beim herrschenden Grundstück

    Auszug aus OLG Köln, 30.03.1990 - 2 Wx 11/90
    4. Liegenschaftsrecht/Grundbuchrecht - Vermerk des Verzichts auf eine Überbaurente beim herrschenden Grundstück (LG Düsseldorf, Beschluß vom 15.1.1990-25 T 26/90 - mitgeteilt von Notar Dr. Siegmar Rothstein, Düsseldorf-Benrath) BGB § 914 Abs. 2 Der gem. § 914 Abs. 2 S. 2 BGB erklärte Verzicht auf eine Überbaurente kann auch bei dem herrschenden (rentenberechtigten) Grundstück vermerkt werden.
  • BGH, 27.06.1990 - XII ZR 95/89

    Vermögenserwerb mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht

    Auszug aus OLG Köln, 30.03.1990 - 2 Wx 11/90
    5. Familienrecht - Zum Vermögenserwerb "mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht" (BGH, Urteil vom 27.6.1990 - XII ZR 95/89) BGB § 1374 Abs. 2 Wird einem Kind von seinen Eltern oder einem Elternteil Grundbesitz übertragen, handelt es sich i. d. R. auch dann um einen mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht und damit ein dem Zugewinnausgleich gern.
  • OLG Köln, 29.11.2010 - 2 Wx 26/10

    Anforderungen an den Nachweis der Existenz, Identität und Vertretungsverhältnisse

    Für die Personenhandelsgesellschaften und die Partnerschaften, die nach der ausdrücklichen Bestimmung des Gesetzes unter ihrer Firma bzw. ihrem Namen generell Rechte und insbesondere auch das Eigentum und andere dingliche Rechte an Grundstücken erwerben konnten und können (§§ 124 Abs. 1, 161 Abs. 2 HGB, § 7 Abs. 2 PartGG), ohne daß der Nachweis der aktuellen Vertretungsbefugnis stets in der Form des § 29 GBO hätte geführt werden können, war durch die besondere Regelung des § 32 Abs. 2 GBO (vgl. dazu Senat, NJW-RR 1991, 425 f.) - in den wechselnden, bis zum 31. August 2009 geltenden Fassungen dieser Norm - und ist heute durch die Regelung des § 32 Abs. 1 und 2 GBO Vorsorge getroffen, daß auch die insoweit erforderlichen Nachweise gegenüber dem Grundbuchamt erbracht werden können.
  • KG, 04.11.2014 - 1 W 247/14

    Grundbucheintragung: Formgerechter Nachweis der gesetzlichen Vertretungsmacht für

    Das Handelsregister, dem durch § 32 GBO Beweiskraft nur für den Grundbuchverkehr beigelegt wird (Demharter, a.a.O., § 32, Rdn. 1; Schaub, in: Bauer/von Oefele, a.a.O., § 32, Rdn. 3), trifft Aussagen aber erst für den Zeitpunkt der Eintragung; auf frühere Zeiträume erstreckt sich die Beweiswirkung hingegen nicht (OLG Köln; NJW-RR 1991, 425, 426; Demharter, a.a.O., Rdn. 14; Schaub, a.a.O., Rdn. 29; Schöner/Stöber, a.a.O., Rdn. 3638).
  • OLG Köln, 13.12.2010 - 2 Wx 137/10

    Anforderungen an den Nachweis der Existenz, der Identität und der Vertretung

    Für die Personenhandelsgesellschaften und die Partnerschaften, die nach der ausdrücklichen Bestimmung des Gesetzes unter ihrer Firma bzw. ihrem Namen generell Rechte und insbesondere auch das Eigentum und andere dingliche Rechte an Grundstücken erwerben konnten und können (§§ 124 Abs. 1, 161 Abs. 2 HGB, § 7 Abs. 2 PartGG), ohne daß der Nachweis der aktuellen Vertretungsbefugnis stets in der Form des § 29 GBO hätte geführt werden können, war durch die besondere Regelung des § 32 Abs. 2 GBO (vgl. dazu Senat, NJW-RR 1991, 425 f.) - in den wechselnden, bis zum 31. August 2009 geltenden Fassungen dieser Norm - und ist heute durch die Regelung des § 32 Abs. 1 und 2 GBO Vorsorge getroffen, daß auch die insoweit erforderlichen Nachweise gegenüber dem Grundbuchamt erbracht werden können.
  • OLG München, 30.09.2015 - 34 Wx 293/15

    Überprüfung einer grundbuchamtlichen Zwischenverfügung, die die Erledigung des

    Darauf, ob mit der Notarbescheinigung vom 6.8.2014 die Vertretungsberechtigung des erst am Folgetag nach der Beurkundung als Geschäftsführer eingetragenen Armin S. gemäß § 29 Abs. 1 GBO nachgewiesen ist (vgl. § 32 GBO; Hügel/Otto § 32 Rn. 17 und 18, sowie OLG Köln NJW-RR 1991, 425), kommt es in diesem Zusammenhang nicht an.
  • OLG Köln, 29.11.2010 - 2 Wx 3/10

    Anforderungen an Inhalt und Form einer Eintragungsbewilligung durch eine BGB

    Für die Personenhandelsgesellschaften und die Partnerschaften, die nach der ausdrücklichen Bestimmung des Gesetzes unter ihrer Firma bzw. ihrem Namen generell Rechte und insbesondere auch das Eigentum und andere dingliche Rechte an Grundstücken erwerben konnten und können (§§ 124 Abs. 1, 161 Abs. 2 HGB, § 7 Abs. 2 PartGG), ohne daß der Nachweis der aktuellen Vertretungsbefugnis stets in der Form des § 29 GBO hätte geführt werden können, war durch die besondere Regelung des § 32 Abs. 2 GBO (vgl. dazu Senat, NJW-RR 1991, 425 f.) - in den wechselnden, bis zum 31. August 2009 geltenden Fassungen dieser Norm - und ist heute durch die Regelung des § 32 Abs. 1 und 2 GBO Vorsorge getroffen, daß auch die insoweit erforderlichen Nachweise gegenüber dem Grundbuchamt erbracht werden können.
  • BayObLG, 28.09.2000 - 2Z BR 51/00

    Eintragung einer altrechtlichen Dienstbarkeit im Grundbuch

    Deshalb müssen die Voraussetzungen des § 22 Abs. 1 GBO erfüllt sein (BayObLGZ 1988, 102/105; BayObLG Rpfleger 1990, 352).
  • LG Berlin, 28.02.2001 - 86 T 589/00

    § 181 BGB bei der GmbH & Co. KG

    Die notarielle Vertretungsbescheinigung kann nur die Vertretungsverhältnisse ab dem Zeitpunkt der Registereintragung beweisen (vgl. OLG Köln Rpfleger 1990, 352, 353; Meikel/Roth, a. a. 0., § 32 GBO , Rn. 1; Beschl. der Kammer v. 6; 2.2001, a. a. 0.,m. w. N.).
  • LG Erfurt, 06.04.2001 - 7 T 123/00

    Voraussetzungen der Löschung einer Auflassungsvormerkung; Nachweis der

    Auf die vom Grundbuchamt zitierte Entscheidung des OLG Köln (Beschluss vom 30.03.1990, Rpfleger 1990, 352, 353) kommt es nicht an.
  • KG, 04.11.2014 - 1 W 248/14

    Nachweis der Vertretungsmacht einer nicht eingetragenen KG

    Das Handelsregister, dem durch § 32 GBO Beweiskraft nur für den Grundbuchverkehr beigelegt wird (Demharter, a.a.O., § 32, Rdn. 1; Schaub, in: Bauer/von Oefele, a.a.O., § 32, Rdn. 3), trifft Aussagen aber erst für den Zeitpunkt der Eintragung; auf frühere Zeiträume erstreckt sich die Beweiswirkung hingegen nicht (OLG Köln; NJW-RR 1991, 425, 426; Demharter, a.a.O., Rdn. 14; Schaub, a.a.O., Rdn. 29; Schöner/Stöber, a.a.O., Rdn. 3638).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht