Rechtsprechung
BGH, 12.12.1996 - IX ZR 214/95 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Selbständige Tierärzte - Bezug von Tierarzneimitteln - Provision - Eingliederung in Herstellungsunternehmen - Verdeckte Treuhandschaft - Empfänger der Lieferung - Vorsteuerabzug
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
UStG 1991 § 2 Abs. 2 Nr. 1; UStG 1991 § 15 Abs. 1 Nr. 1
Berechtigung zum Vorsteuerabzug bei verdeckter Treuhandschaft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UStG (1991) § 2 Abs. 2 Nr. 1, § 15 Abs. 1 Nr. 1
Berechtigung zum Vorsteuerabzug bei Lieferung von Tierarzneimitteln - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 134, 212
- NJW 1997, 1008
- NJW-RR 1997, 952 (Ls.)
- VersR 1997, 759
- WM 1997, 335
- DB 1997, 673
Wird zitiert von ... (46) Neu Zitiert selbst (35)
- BFH, 26.11.1987 - V R 85/83
Rechnungserteilung und Vorsteuerabzug bei Leistungsvergabe durch Ehegatten
Auszug aus BGH, 12.12.1996 - IX ZR 214/95
Dies steht im Einklang mit der von § 14 UStG geforderten formgebundenen Abrechnung, die Nebenfolge des dem Leistungsaustausch zugrundeliegenden Schuldverhältnisses ist (…vgl. BGH, Urt. v. 11. Dezember 1974 - VIII ZR 186/73, NJW 1975, 310 [BGH 11.12.1974 - VIII ZR 186/73]): Der leistende Unternehmer ist berechtigt und, soweit er die Umsätze an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausführt, auf Verlangen des anderen verpflichtet, diesem Rechnungen mit gesondertem Steuerausweis auszustellen; nur mit einer solchen, ihm erkennbar erteilten Abrechnung kann der Leistungsempfänger den Vorsteuerabzug geltend machen (BFHE 151, 479, 483).Werden Personen vor-, zwischen- oder nachgeschaltet, um bestimmte umsatzsteuerrechtliche Folgen dieser Gestaltungen zu erreichen, so setzt dies eine klare Vereinbarung und deren erkennbare Durchführung voraus (BFHE 151, 479, 483); die Klarheit und Gleichmäßigkeit der Besteuerung verlangen, daß dafür grundsätzlich das Auftreten einer Mittelsperson nach außen hin entscheidend ist (BFH BStBl III 1967, 719).
Diese zivilrechtliche Betrachtungsweise ("Zwei-Unternehmer-Theorie") hat der Bundesfinanzhof auch in ähnlichen Fällen vertreten (BFHE 151, 479, 482 f: Auftragsvergabe durch einen Ehegatten für Rechnung der Grundstücksgemeinschaft der Eheleute; BStBl II 1985, 21, 22 und UR 1989, 384: Bestellung durch Gesellschafter für Rechnung der Gesellschaft; UR 1991, 168, 169: Kauf von Zertifikaten durch eine Bank für Rechnung ihrer Kunden).
- BGH, 11.05.1995 - IX ZR 140/94
Verjährung des Ersatzanspruchs gegen einen Steuerberater; Geltung der …
Auszug aus BGH, 12.12.1996 - IX ZR 214/95
Insbesondere muß der Steuerberater seinen Auftraggeber möglichst vor Schaden bewahren und diesen in die Lage versetzen, eigenverantwortlich seine Rechte und Interessen wahrzunehmen und eine Fehlentscheidung zu vermeiden (BGHZ 129, 386, 396) [BGH 11.05.1995 - IX ZR 140/94].Es entlastet die Beklagte nicht, daß die Finanzbehörde diesen Vorsteuerabzug jahrelang hingenommen hat (vgl. BGHZ 129, 386, 399) [BGH 11.05.1995 - IX ZR 140/94].
- BGH, 09.06.1994 - IX ZR 125/93
Zulässigkeit eines Grundurteils über eine Feststellungsklage; Beiziehung von …
Auszug aus BGH, 12.12.1996 - IX ZR 214/95
Den - vom Geschädigten zu beweisenden - haftungsausfüllenden Ursachenzusammenhang zwischen Haftungsgrund und geltend gemachtem Schaden hat das Regreßgericht gemäß § 287 ZPO festzustellen; dafür ist zu prüfen, welchen Verlauf die Dinge bei pflichtgemäßem Verhalten des Beraters genommen hätten und wie die Vermögenslage des Mandanten wäre, wenn der Berater seine Vertragspflicht erfüllt hätte (vgl. § 249 Satz 1 BGB; BGHZ 123, 311 [BGH 30.09.1993 - IX ZR 73/93]; 126, 217 [BGH 09.06.1994 - IX ZR 125/93];… BGH, Urt. v. 20. Oktober 1994 - IX ZR 116/93, WM 1995, 398, 401).Entgegen der Ansicht der Revisionserwiderung kehrt sich die Beweislast für die haftungsausfüllende Kausalität auch bei einem groben Beratungsfehler nicht um (BGHZ 126, 217, 221 ff) [BGH 09.06.1994 - IX ZR 125/93].
- BGH, 11.12.1974 - VIII ZR 186/73
Verpflichtung zur Ausstellung von Rechnungen, in denen die Umsatzsteuer gesondert …
Auszug aus BGH, 12.12.1996 - IX ZR 214/95
Dies steht im Einklang mit der von § 14 UStG geforderten formgebundenen Abrechnung, die Nebenfolge des dem Leistungsaustausch zugrundeliegenden Schuldverhältnisses ist (vgl. BGH, Urt. v. 11. Dezember 1974 - VIII ZR 186/73, NJW 1975, 310 [BGH 11.12.1974 - VIII ZR 186/73]): Der leistende Unternehmer ist berechtigt und, soweit er die Umsätze an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausführt, auf Verlangen des anderen verpflichtet, diesem Rechnungen mit gesondertem Steuerausweis auszustellen; nur mit einer solchen, ihm erkennbar erteilten Abrechnung kann der Leistungsempfänger den Vorsteuerabzug geltend machen (BFHE 151, 479, 483).Steht ein verdeckter Treuhänder in der Umsatzkette, so hat auch er nach Treu und Glauben als Nebenpflicht aus seinem Schuldverhältnis mit dem Treugeber diesem eine Lieferrechnung zu erteilen, die den Vorsteuerabzug ermöglicht (vgl. BGHZ 103, 284, 287 [BGH 24.02.1988 - VIII ZR 64/87]; BGH, Urt. v. 11. Dezember 1974 - VIII ZR 186/73, NJW 1975, 310 [BGH 11.12.1974 - VIII ZR 186/73]; BFH BStBl II 1982, 309, 311 f).
- BFH, 15.07.1987 - X R 19/80
1. Arbeitnehmer trotz Auftretens wie ein Kaufmann - 2. Unter fremdem Namen …
Auszug aus BGH, 12.12.1996 - IX ZR 214/95
a) Mit Erfolg beanstandet die Revision zunächst die Feststellung des Berufungsgerichts, die von der Klägerin eingeschalteten Tierärzte hätten die Stellung von weisungsgebundenen Angestellten der Klägerin, nicht jedoch diejenige selbständiger Unternehmer gehabt, so daß die Klägerin Leistungsempfängerin gewesen sei (vgl. BFHE 150, 459, 465 f).Für die Eingliederung in ein Unternehmen und die daraus folgende Weisungsgebundenheit können die Merkmale der Arbeitnehmereigenschaft sprechen (BFHE 144, 225, 227 f; 150, 459, 463 f; BFH BStBl II 1995, 559, 561 m.w.N.).
- BFH, 24.09.1987 - V R 152/78
Aufsteller als leistender Unternehmer bei Aufstellung von Geldspielgeräten in …
Auszug aus BGH, 12.12.1996 - IX ZR 214/95
Leistender und Leistungsempfänger im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG sind im allgemeinen nach dem zugrundeliegenden Rechtsverhältnis zu bestimmen, so daß Leistungsempfänger grundsätzlich derjenige ist, der aus dem Schuldverhältnis, auf dem die Leistung beruht, als Auftraggeber berechtigt und verpflichtet ist (BFHE 151, 90, 95 f und 479, 482; 157, 255, 260; BFH NV 1986, 121, 122; 1992, 569, 570; NV 1996, 185, 186;… vgl. Wenzel, in: Rau/Dürrwächter/Flick/Geist, UStG 7. Aufl. § 15 Rdnrn. 225 ff m.w.N.); ausnahmsweise gilt ein Dritter als Leistungsempfänger, wenn an ihn geleistet wurde unter Mißachtung des schuldrechtlichen Anspruchs eines anderen (BFHE 157, 255, 260).Damit ist regelmäßig eine Deckungsgleichheit zwischen zivilrechtlicher Gestaltung und umsatzsteuerrechtlicher Bewertung gewährleistet (BFHE 151, 90, 96).
- BFH, 24.08.1967 - V 239/64
Voraussetzungen für die Anerkennung von Rechtsanwaltskosten bei Behörden als …
Auszug aus BGH, 12.12.1996 - IX ZR 214/95
Werden Personen vor-, zwischen- oder nachgeschaltet, um bestimmte umsatzsteuerrechtliche Folgen dieser Gestaltungen zu erreichen, so setzt dies eine klare Vereinbarung und deren erkennbare Durchführung voraus (BFHE 151, 479, 483); die Klarheit und Gleichmäßigkeit der Besteuerung verlangen, daß dafür grundsätzlich das Auftreten einer Mittelsperson nach außen hin entscheidend ist (BFH BStBl III 1967, 719).Die Anknüpfung an das Außenverhältnis dient danach der Rechtsklarheit und -sicherheit; unkontrollierbare und oft nur vorgeschobene Vereinbarungen in der Innenbeziehung können nicht zu steuerlichen Manipulationen führen (vgl. BFH BStBl III 1967, 719).
- BGH, 08.10.1984 - II ZR 223/83
Fortführung eines Handelsgeschäfts durch Erbengemeinschaft
Auszug aus BGH, 12.12.1996 - IX ZR 214/95
Die Sonderfälle eines Vertrages zugunsten Dritter (§ 328 BGB), eines "unternehmensbezogenen" Geschäfts (vgl. BGHZ 92, 259, 268) oder eines "Geschäfts für den, den es angeht" (vgl. BGHZ 114, 74, 80) [BGH 13.03.1991 - XII ZR 53/90], für die eine wirtschaftliche Zuordnung des Leistungsverhältnisses erörtert wird (…Weiss aaO.; Stadie UR 1988, 19;… Wagner aaO. 154, 158), liegen hier nicht vor. - BGH, 13.03.1991 - XII ZR 53/90
Erwerb von Miteigentum durch einen Ehegatten
Auszug aus BGH, 12.12.1996 - IX ZR 214/95
Die Sonderfälle eines Vertrages zugunsten Dritter (§ 328 BGB), eines "unternehmensbezogenen" Geschäfts (vgl. BGHZ 92, 259, 268) oder eines "Geschäfts für den, den es angeht" (vgl. BGHZ 114, 74, 80) [BGH 13.03.1991 - XII ZR 53/90], für die eine wirtschaftliche Zuordnung des Leistungsverhältnisses erörtert wird (…Weiss aaO.; Stadie UR 1988, 19;… Wagner aaO. 154, 158), liegen hier nicht vor. - BGH, 24.02.1988 - VIII ZR 64/87
Anspruch auf Erteilung einer Rechnung mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer
Auszug aus BGH, 12.12.1996 - IX ZR 214/95
Steht ein verdeckter Treuhänder in der Umsatzkette, so hat auch er nach Treu und Glauben als Nebenpflicht aus seinem Schuldverhältnis mit dem Treugeber diesem eine Lieferrechnung zu erteilen, die den Vorsteuerabzug ermöglicht (vgl. BGHZ 103, 284, 287 [BGH 24.02.1988 - VIII ZR 64/87];… BGH, Urt. v. 11. Dezember 1974 - VIII ZR 186/73, NJW 1975, 310 [BGH 11.12.1974 - VIII ZR 186/73]; BFH BStBl II 1982, 309, 311 f). - BGH, 04.06.1996 - IX ZR 246/95
Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des Steuerberaters wegen …
- BFH, 04.03.1982 - V R 107/79
Umsatzsteuer - Dürfen Vorausrechnungen ausgestellt werden?
- BGH, 20.11.1992 - V ZR 279/91
Schadensersatz nach ungerechtfertigter einstweiligen Anordnung in …
- BGH, 16.04.1973 - VII ZR 140/71
Wirksamkeit des § 18 Abs. 1 GOI 1956?
- BGH, 02.07.1996 - IX ZR 157/95
Auszahlung des Vermögens einer LPG an die Genossenschaftsmitglieder; Rechtsnatur …
- BGH, 30.04.1952 - II ZR 143/51
Kaufmannseigenschaft einer kommunalen Sparkasse
- BFH, 22.02.1968 - V R 100/67
Zurechnung der Herstellungsmaßnahmen, Bearbeitungsmaßnahmen und …
- BGH, 30.09.1993 - IX ZR 73/93
Anscheinsbeweis bei Rechtsberatungsvertrag
- BGH, 20.10.1994 - IX ZR 116/93
Verletzung der anwaltlichen Beratungspflicht im Rahmen der Rückabwicklung eines …
- BGH, 13.06.1996 - IX ZR 233/95
Prüfungsmaßstab im Regreßprozeß bei Führung des Ausgangsverfahrens nach dem …
- BGH, 22.10.1981 - III ZR 149/80
Scheingeschäft - Strohmann - Abgrenzung - Haftung des Strohmannes - Haftung des …
- BFH, 01.06.1989 - V R 72/84
1. Keine Versagung rechtlichen Gehörs bei nicht ausreichender Darlegung von …
- BGH, 24.01.1980 - III ZR 169/78
- BFH, 18.01.1995 - XI R 71/93
1. Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben durch (beliehene) Unternehmer des privaten …
- BFH, 13.03.1987 - V R 33/79
1. Rechtsanwaltssozietät oder einzelner Rechtsanwalt als Leistender bei …
- BGH, 15.01.1981 - VII ZR 44/80
Schaden durch entgangene Steuervorteile
- BGH, 09.10.1956 - II ZB 11/56
"Strohmann" bei der Gründung einer GmbH
- BFH, 15.09.1994 - XI R 56/93
1. Leistungen eines "Strohmannes" sind dem "Hintermann" als Leistendem …
- BFH, 15.12.1983 - V R 169/75
Zum Vorsteuerabzug bei sog. Zwischenmietverhältnissen
- BGH, 14.11.1978 - VI ZR 112/77
Beweismittel im Anwaltshaftungsprozeß
- BFH, 13.09.1984 - V B 10/84
Leistungen für das Unternehmen liegen grundsätzlich nur dann vor, wenn der …
- BFH, 25.10.1990 - V R 20/85
Handel mit Lieferansprüchen auf Edelmetall als sonstige Leistung eines …
- BFH, 24.04.1969 - V 176/64
Verschaffung der Verfügungsmacht - Fabrikationsunternehmer - Fremder Grund und …
- BFH, 14.09.1967 - V 108/63
Abgrenzung eines selbständigen Gewerbetreibenden von einem Angestelltenverhältnis …
- BFH, 17.02.1966 - V 152/64
Tätigkeit als Schlachthaustierarzt einer Gemeinde als nicht selbständige …
- BGH, 23.10.2014 - III ZR 82/13
Schadensersatzprozess wegen Falschberatung durch einen Versicherungsmakler: …
a) Der hier maßgebliche haftungsausfüllende Ursachenzusammenhang zwischen dem - unterstellten - Haftungsgrund und dem Eintritt des geltend gemachten Schadens ist nach dem Beweismaß des § 287 Abs. 1 ZPO zu beurteilen; dabei ist zu prüfen, welchen Verlauf die Dinge ohne die Pflichtverletzung genommen hätten und wie sich die Vermögenslage des Anspruchstellers ohne die Pflichtverletzung darstellen würde; darlegungs- und beweisbelastet ist insoweit grundsätzlich der Geschädigte (vgl. nur BGH, Urteile vom 22. Mai 1985 - IVa ZR 190/83, BGHZ 94, 356, 362; vom 30. September 1993 - IX ZR 73/93, BGHZ 123, 311, 313; vom 12. Dezember 1996 - IX ZR 214/95, BGHZ 134, 212, 214 …und vom 23. November 2006 - IX ZR 21/03, VersR 2007, 393 Rn. 21). - BGH, 25.07.2022 - VIa ZR 485/21
Grundsätze der Vorteilsausgleichung: Einschränkung eines begründeten …
Soweit das Berufungsgericht insofern § 255 BGB analog angewendet hat, hat es zwar durchaus richtig ausgeführt, dass § 255 BGB - wie die Vorteilsausgleichung - seinen Hintergrund im schadensersatzrechtlichen Bereicherungsverbot hat (BGH, Urteil vom 12. Dezember 1996 - IX ZR 214/95, NJW 1997, 1008, 1012). - BGH, 15.04.2010 - IX ZR 223/07
Rechtsanwaltshaftung: Verschuldet unvollständiger Abschluss einer …
Der Schädiger kann den Geschädigten nicht darauf verweisen, er habe gegen einen Dritten einen Anspruch, der zum Ausgleich der erlittenen Vermögensbeeinträchtigung führen kann (BGHZ 120, 261, 268; BGH, Urt. v. 12. Dezember 1996 - IX ZR 214/95, NJW 1997, 1008, 1012, insoweit in BGHZ 134, 212 nicht abgedruckt; v. 19. Juli 2001 - IX ZR 62/00, NJW 2001, 3190, 3192;… v. 24. September 2009 - IX ZR 87/08, FamRZ 2009, 2075, 2076 Rn. 26).
- OLG Hamm, 14.09.2004 - 28 U 158/03
Pflichten des Anwalts bei Kündigung eines Vertrages; Vorlage der …
Soweit die Kläger den substantiierten Vortrag des Beklagten bestreiten, sind sie im Rahmen der hier zu erörternden Pflichtverletzung für ihren Vortrag beweisbelastet (BGH NJW 1997, 1008, 1011; BGH NJW 1996, 2929, 2932).Dies gilt auch wenn es sich - wie hier - bei der zu beweisenden Tatsache, nämlich, dass die Kläger dem Beklagten nicht die von ihm behauptete Information gegeben haben, um eine negative Tatsache handelt (BGH NJW 1997, 1008, 1011; BGHZ 126, 217, 225).
(BGH NJW 1997, 1008, 1011; BGH NJW 1996, 2929, 2932).
Dies gilt auch dann, wenn es sich bei der von den Klägern zu beweisenden Tatsache um eine negative Tatsache handelt (BGH NJW 1997, 1008, 1011; BGHZ 126, 217, 225).
- BGH, 19.07.2001 - IX ZR 62/00
Haftung des Konkursverwalters für Fälschung eines Überweisungsauftrags durch …
Es ist ein allgemein anerkannter Grundsatz des Schadensersatzrechts, daß der Schädiger den Geschädigten nicht darauf verweisen kann, er habe gegen einen Dritten einen Anspruch, der zum Ausgleich seiner Vermögensbeeinträchtigung führen könne (BGHZ 120, 261;… BGH, Urt. v. 17. Februar 1982 - IVa ZR 284/80, NJW 1982, 1806;… v. 31. Mai 1994 - VI ZR 12/94, aaO S. 2359; v. 12. Dezember 1996 - IX ZR 214/95, WM 1997, 335, 340, insoweit in BGHZ 134, 212 nicht abgedr.).Die Rechtsgrundlage dafür bietet, wenn kein gesetzlicher Forderungsübergang stattfindet, eine entsprechende Anwendung des § 255 BGB, wonach der Ersatzpflichtige Abtretung der Ansprüche aus dem beeinträchtigten Recht verlangen kann (…vgl. BGH, Urt. v. 2. Juli 1996 - IX ZR 157/95, WM 1996, 1681, 1683; v. 12. Dezember 1996 - IX ZR 214/95, aaO).
- BGH, 08.10.2003 - VIII ZR 55/03
Formularmäßige Abwälzung der Sach- und Preisgefahr eines Kfz-Leasinggebers
Das folgt aus dem Rechtsgedanken des § 255 BGB, der Ausdruck des schadensersatzrechtlichen Bereicherungsverbots ist, wonach der Geschädigte nicht in unangemessener Weise zu Lasten des Schädigers besser gestellt werden soll, als er ohne das Schadensereignis stehen würde (BGHZ 120, 261, 268; BGH, Urteil vom 12. Dezember 1996 - IX ZR 214/95, WM 1997, 335 unter B II 1 c, insoweit in BGHZ 134, 212 nicht abgedruckt, jew. m.w.Nachw.). - BGH, 06.06.2002 - III ZR 206/01
Rechtsfolgen der pflichtwidrigen Herausgabe einer Bürgschaftserklärung durch …
Denkbar ist aber - als Ausdruck des schadensersatzrechtlichen Bereicherungsverbots - ein Zurückbehaltungsrecht des Schädigers, mit dem die Abtretung einer anderweitigen Ausgleichsforderung nach § 255 BGB geltend gemacht wird, wobei die Möglichkeit eines solchen Anspruchs genügt (BGH, Urteil vom 12. Dezember 1996 - IX ZR 214/95 - NJW 1997, 1008, 1012). - OLG Hamm, 18.07.2002 - 28 U 101/01
Ersatzpflichtigkeit eines Rechtsanwalts gegenüber seinem Mandanten gemäß den …
Unerheblich ist, wie seinerzeit mutmaßlich entschieden worden wäre (vgl. BGH in NJW 2000, 1572 [1573]; NJW 1994, 1211 ff.; NJW 1993, 1323 ff.; NJW 1997, 1008 ff.;… Fischer in Zugehör, Handbuch der Anwaltshaftung, Rdn. 1100 ff.).Insoweit gilt das § 249 BGB zugrundeliegende schadensrechtliche Bereicherungsverbot (vgl. BGH in NJW 1985, 128 [129]; NJW 1986, 2037; NJW 1997, 1008 [1012]), daß der Geschädigte nicht in unangemessener Weise zu Lasten des Schädigers besser gestellt werden soll, als er ohne das Schadensereignis stehen würde (BGHZ 60, 353 [358]).
Es stellt sich vielmehr die Frage, wie sich die Vermögenslage der Klägerin bei pflichtgemäßem Verhalten des Beklagten entwickelt hätte (…vgl. Fischer in "Handbuch der Anwaltshaftung" Rdn. 1087; BGH in NJW 2001, 673 [674]; NJW 2000, 1572 [1573]; NJW 2000, 664 [667]; NJW-RR 1999, 19 [21]; NJW 1998, 1860 [1862]; NJW 1998, 982 [983]; NJW 1997, 1008; NJW 1990, 2128 [2129]).
- BGH, 24.09.2009 - IX ZR 87/08
Bindungswirkung eines Grundurteils; Schadensberechnung und Verurteilung bei …
Aus § 255 BGB folgt, dass der Schädiger den Geschädigten nicht darauf verweisen kann, er habe gegen den Dritten einen Anspruch, der zum Ausgleich seiner Vermögensbeeinträchtigung führen kann (BGHZ 120, 261, 268; BGH, Urt. v. 12. Dezember 1996 - IX ZR 214/95, NJW 1997, 1008, 1012, insoweit in BGHZ 134, 212 nicht abgedruckt; v. 19. Juli 2001 - IX ZR 62/00, NJW 2001, 3190, 3192).§ 255 BGB betrifft danach direkt nur Ansprüche, die dem Ersatzberechtigten aufgrund des Rechts zustehen, für dessen Verlust der Schädiger Ersatz zu leisten hat (BGH, Urt. v. 12. Dezember 1996 aaO;… MünchKomm-BGB/Oetker, 4. Aufl. § 255 Rn. 15;… Erman/Ebert, BGB 12. Aufl. § 255 Rn. 4).
- FG Niedersachsen, 26.08.2009 - 16 K 56/09
Identität von Rechnungsempfänger und Leistungsempfänger als Voraussetzung des …
Bei verdeckter Treuhand ist Empfänger der Lieferungen eines Unternehmens der Treuhänder, nicht der Treugeber, sodass diesem nicht der Vorsteuerabzug aufgrund von Rechnungen zusteht, die dem Treuhänder erteilt wurden (vgl. BFH, Urteil vom 12. Dezember 1996 IX ZR 214/95, BGHZ 134, 212, DStRE 1997, 297, UR 1997, 427). - OLG Stuttgart, 27.07.2011 - 4 U 78/08
Amtshaftungsprozess: Schadensersatz wegen Nichternennung zum Notar bei …
- OLG Düsseldorf, 20.12.2001 - 23 U 49/01
Haftung eines später eintretenden Sozius einer Steuerberatungssozietät für …
- OLG Köln, 27.01.2004 - 3 U 71/03
Haftung eines Rechtsanwalts gegenüber seinem Mandanten; Abtretung eines …
- OLG Hamm, 14.10.2003 - 28 U 82/03
Schadensersatz wegen Schlechterfüllung anwaltlicher Vertragspflichten; Verletzung …
- OLG Hamm, 14.10.2003 - 28 U 88/03
Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs wegen anwaltlicher …
- OLG Hamm, 20.11.2007 - 28 U 11/07
- OLG Düsseldorf, 03.05.2002 - 23 U 152/01
Steuerberaterhonorar und Steuerberaterhaftung- Pauschalvereinbarung - …
- OLG Hamm, 05.03.2002 - 28 U 121/01
Schutzwirkung eines Anwaltsvertrages zu Gunsten Dritter
- OLG Hamm, 29.09.2005 - 28 U 212/04
Strenge Trennung und Unterscheidung der Pflichtenkreise des Prozessanwaltes und …
- BGH, 17.05.2001 - IX ZR 62/00
- OLG Düsseldorf, 05.03.2002 - 23 U 82/01
Steuerberaterhaftung- Eintritt in GbR, Haftung des Neugesellschafters - Haftung …
- OLG Celle, 21.09.2005 - 3 U 99/05
Pflichten von einem Verkehrsanwalt und einem Prozessanwalt gegenüber einem …
- OLG Köln, 19.11.2002 - 24 U 52/02
Pflichten des Fertighausherstellers bei Erstellung des Baugrundes - Tauglichkeit …
- BFH, 20.02.2001 - V B 191/00
Unternehmereigenschaft
- OLG Hamm, 09.10.2003 - 28 U 73/03
Umfang des Schadensersatzes bei Beratungsverschulden eines Rechtsanwalts
- OLG Hamm, 08.11.2007 - 28 U 100/07
Abgrenzung beschränktes und unbeschränktes Mandat im Rahmen der Anwaltshaftung
- OLG Düsseldorf, 09.07.2002 - 23 U 183/01
Voraussetzungen, Umfang und Verjährung des Schadensersatzes gegen einen …
- KG, 24.04.2009 - 6 U 49/08
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Steuerberater: Abgrenzung zwischen …
- BGH, 23.11.2006 - IX ZR 72/03
Berücksichtigung von Ersatzansprüchen des Geschädigten gegen Dritte bei der …
- OLG Düsseldorf, 20.11.2001 - 23 U 30/01
Fehlerhafte Gestaltungsberatung ; Betriebsaufspaltung ; Industriemaschinen ; …
- BGH, 12.05.2011 - IX ZR 103/09
Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
- BFH, 04.04.2000 - V B 186/99
Vorsteuerabzug; Bestimmung der Leistungen und der Leistungsbeziehungen
- BGH, 09.09.1999 - IX ZR 334/97
Hemmung der Verjährung bei schuldhafter Verletzung der Pflichten aus einem …
- OLG Hamm, 27.05.2008 - 28 U 144/07
Laufende Informationspflichten des Anwalts
- OLG Düsseldorf, 28.11.2002 - 23 U 259/01
Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen …
- FG Hessen, 20.12.2001 - 6 K 3030/97
Scheinunternehmen; Geschäftssitz; Lieferung; Computer; Handy; Briefkasten; …
- OLG Frankfurt, 10.09.2001 - 1 UF 169/01
Kindesvermögenermögen, vormundschaftsgerichtliche Genehmigung
- FG Köln, 30.09.1997 - 8 K 2585/93
Vorsteuerabzug bei offenem Treuhandverhältnis
- LAG Hamm, 31.08.1998 - 16 Sa 917/96
Rechtsmissbräuchlichkeit des Anspruches aus einer Vergleichsvereinbarung; …
- OLG Düsseldorf, 15.02.2001 - 6 U 3/00
Vollstreckung der Kosten einer Prozessbürgschaft
- LG Stuttgart, 30.10.2002 - 27 O 211/02
Wirksamkeit eines Rücktritts nach einem keine synallagmatischen …
- FG Baden-Württemberg, 21.08.2001 - 2 K 284/00
Umsatzsteuerhinterziehung durch Einschaltung eines ausländischen Gesellschafters …
- LG Duisburg, 27.08.2009 - 4 O 76/09
- OLG Düsseldorf, 30.01.2002 - 18 U 67/01
- FG Baden-Württemberg, 24.11.1999 - 2 K 338/97
Vorsteuerabzug: Anforderungen an eine Rechnung
- AG Marienberg, 22.10.2002 - 2 C 211/02
Rechtsprechung
BGH, 19.03.1997 - IV ZB 14/96 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Versäumung der Berufungsfrist durch Einlegen der Berufung per Telefax bei einem falschen Gericht - Einlegen der Berufung bei einem falschen Gericht wegen Entnahme der Telefaxnummer aus dem "Ortsverzeichnis der Gerichte und Finanzbehörden des Deutschen Anwaltverlages ...
- VersR (via Owlit)
ZPO § 85 Abs. 2
Vertrauen des Anwalts auf Telefaxnummer im privaten Verzeichnis - ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
ZPO § 85 Abs. 2
Verschulden des Rechtsanwalts bei Ermittlung der Rufnummer eines Telefax-Anschlusses
Papierfundstellen
- NJW-RR 1997, 952
- VersR 1997, 853
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.05.1994 - III ZB 35/93
Sofortig Beschwerde gegen die Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand …
Auszug aus BGH, 19.03.1997 - IV ZB 14/96
Der Bundesgerichtshof hat im Beschluß vom 26. Mai 1994 (III ZB 35/93 - NJW 1994, 2300) lediglich die Verwendung eines gebräuchlichen Verzeichnisses verlangt, das auch in der Kanzlei selbst zusammengestellt und geführt werden kann, um die Gefahr von Irrtümern bei einer telefonischen Auskunft der Telekom zu vermeiden.
- BGH, 03.11.1998 - VI ZB 29/98
Anfechtung eines streitigen, als Versäumnisurteil bezeichneten Urteils
Wenn ihr schon nicht, wie es von der Rechtsprechung für erforderlich gehalten wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Mai 1994 - III ZB 35/93 - NJW 1994, 2300 und vom 19. März 1997 - IV ZB 14/96 - VersR 1997, 853), die Telefaxnummer des Oberlandesgerichts zuverlässig bekannt war, so wäre ihr jedenfalls, wie das Berufungsgericht zutreffend ausführt, eine Überprüfung mit Hilfe des Telefonbuches der Deutschen Telekom unschwer möglich gewesen. - BAG, 25.01.2001 - 8 AZR 525/00
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
So hat der Bundesgerichtshof die im "Ortsverzeichnis der Gerichte und Finanzbehörden des Deutschen Anwaltsverlages" enthaltenen Telefaxnummern als zuverlässig angesehen (vgl. BGH 19. März 1997 - IV ZB 14/96 - VersR 1997, 853). - BGH, 26.09.2006 - VIII ZB 101/05
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist; …
Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts war der Prozessbevollmächtigte des Klägers im vorliegenden Fall auch weder verpflichtet, das Büropersonal zu einer Abgleichung der Empfängernummer anhand "amtlicher" Verzeichnisse anzuhalten (vgl. BGH, Beschluss vom 19. März 1997 - IV ZB 14/96, NJW-RR 1997, 952; Beschluss vom 24. Juni 2004 - VII ZB 35/03, NJW 2004, 2830;… Beschluss vom 10. Mai 2006, aaO), noch bedurfte es zur Überprüfung des Sendevorgangs einer Anweisung dahin, dass der Empfänger des Schriftsatzes hätte namentlich feststellbar sein und anderenfalls eine fernmündliche Rückfrage bei dem Berufungsgericht hätte erfolgen müssen.
- BGH, 11.03.2014 - VIII ZB 52/13
Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen eines Organisationsversvhuldens des …
Denn der Rechtsanwalt muss durch geeignete Anordnungen sicherstellen, dass die richtige Nummer des Empfangsgerichts - vorzugsweise anhand des letzten in der Handakte befindlichen Schreibens dieses Gerichts oder eines gebräuchlichen Verzeichnisses - ermittelt und nicht etwa aus dem Gedächtnis abgerufen wird (BGH, Beschlüsse vom 17. August 2011 - VIII ZB 39/10;… NJW-RR 2011, 1557 Rn. 11; vom 19. März 1997 - IV ZB 14/96, NJW-RR 1997, 952; vom 6. Juni 2005 - II ZB 9/04, NJW-RR 2005, 1373 unter II 1 b). - LAG Hamburg, 29.04.2004 - 1 Sa 47/03
Anwaltsverschulden bei Verwendung falscher Faxnummer aus veralteter …
Es ist heute anerkannt, dass auch Verzeichnisse anderer Privatunternehmen benutzt werden können, soweit es sich um gebräuchliche Verzeichnisse handelt (vergl. BGH, 19. März 1997 in NJW-RR 97, 952; BGH, 26. Mai 1994 in NJW 94, 2300). - BayObLG, 13.08.2004 - Verg 17/04
Voraussetzungen und Folgen der Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen …
Die Telefaxnummern sind grundsätzlich gebräuchlichen Verzeichnissen zu entnehmen (vgl. BGH NJW-RR 1997, 952), die auch in der Kanzlei gefertigt werden können (vgl. BayObLG VergabeR 2003, 207); sie können aber auch erfragt werden. - OLG Koblenz, 05.12.2005 - 1 Verg 5/05
Vergabeverfahren: Keine Wiedereinsetzung gegen Beschwerdefristversäumung bei …
Es verstößt auch nicht gegen die anwaltliche Sorgfaltspflicht, die Ermittlung der Anschlussnummer an Hand des Ortsverzeichnisses der Gerichte und Finanzbehörden des Deutschen Anwaltsverlags vornehmen zu lassen (BGH NJW-RR 1997, 952).
Rechtsprechung
OLG Koblenz, 18.02.1997 - 3 U 286/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz wegen positiver Forderungsverletzung eines abgeschlossenen Anwaltsvertrages; Beweispflichten eines Rechtsanwalts für das Vorliegen eines Einzelmandats; Schadensersatzhaftung von nur nach außen durch ein gemeinsames Praxisschild auftretenden Rechtsanwälten; ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1997, 952
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 24.01.1978 - VI ZR 264/76
Haftung eines Scheinsozius
Auszug aus OLG Koblenz, 18.02.1997 - 3 U 286/96
Dies gilt auch dann, wenn es sich um eine vorsätzliche Vertragsverletzung handelt, die zugleich eine strafbare Handlung (hier Veruntreuung von Mandantengeld) darstellt (BGHZ 70, 247 ff.).Zwar hat der Bundesgerichtshof ausgesprochen, es "dürfte wohl dann, wenn der Mandant die Prozeßvollmacht nur auf einen der Anwälte der Sozietät ausgestellt habe, anzunehmen sein, daß er seinen Anwaltsvertrag nur mit diesem einen Anwalt abgeschlossen habe" (BGHZ 56, 355, 358; BGHZ 70, 247, 251).
- BGH, 27.02.1978 - AnwZ (B) 26/77
Beamter auf Widerruf als Rechtsanwalt
Auszug aus OLG Koblenz, 18.02.1997 - 3 U 286/96
Soll in derartigen Fällen der Auftrag nicht für die Sozietät angenommen werden, sondern nur für einen bestimmten Anwalt, dann ist dies dem Mandanten sofort und ausdrücklich zu erklären (…vgl. auch Borgmann/Haug, Anwaltshaftung, 3. Aufl. 1995, § 36 Rdnr. 10; vgl. auch BGH NJW 1978, 1004 Sp. 1 Abs. 3). - BGH, 06.07.1971 - VI ZR 94/69
Anwaltssozietät - §§ 611, 425 BGB
Auszug aus OLG Koblenz, 18.02.1997 - 3 U 286/96
Zwar hat der Bundesgerichtshof ausgesprochen, es "dürfte wohl dann, wenn der Mandant die Prozeßvollmacht nur auf einen der Anwälte der Sozietät ausgestellt habe, anzunehmen sein, daß er seinen Anwaltsvertrag nur mit diesem einen Anwalt abgeschlossen habe" (BGHZ 56, 355, 358; BGHZ 70, 247, 251). - BGH, 05.11.1993 - V ZR 1/93
Umfang des einer Anwaltssozietät erteilten Mandats
Auszug aus OLG Koblenz, 18.02.1997 - 3 U 286/96
Die Benennung eines einzelnen Mitglieds einer Sozietät kann auf verschiedenen Gründen beruhen und läßt für sich allein keinen Rückschluß darauf zu, daß ein Einzelmandat erteilt werden soll (vgl. auch BGHZ 124, 47, 49). - BGH, 24.01.1978 - VI ZR 220/76
Zur Beauftragung von Rechtsanwälten, vor allem einer Sozietät, durch …
Auszug aus OLG Koblenz, 18.02.1997 - 3 U 286/96
Die Formulierung "dürfte" und der Gesamtzusammenhang zeigen aber, daß einer bei Auftragserteilung unterzeichneten Vollmacht nur eine Indizwirkung für ein Einzelmandat zukommt (vgl. schon BGH NJW 1978, 1003, 1004 [BGH 24.01.1978 - VI ZR 220/76] ).
- OLG Hamm, 28.09.2010 - 28 U 238/09
Haftung eines freien Mitarbeiters einer anwaltlichen Bürogemeinschaft für …
- BGH, 12.12.2002 - V ZB 23/02
Voraussetzungen des Gebührenabschlags nach der Einigungsvertragsmaßgabe zur BRAGO
Das verlangt aber auch unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung (dazu: Hartung, MDR 2002, 1224, 1225) und der standesrechtlichen Erfordernisse (…dazu: BGH, Urt. v. 29. Oktober 1990, aaO.) eine ausdrückliche Vereinbarung (OLG Koblenz, NJW-RR 1997, 952; Hartung, MDR 2002, 1224), die hier nicht vorliegt. - OLG Koblenz, 08.05.2001 - 3 U 511/96
Haftung der Sozien eines Rechtsanwalts
Die Beklagte haftet als Gesamtschuldnerin mit Rechtsanwalt M für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Anwaltspflichten, weil die beiden Rechtsanwälte seinerzeit zumindest nach außen den Anschein erweckten, zwischen ihnen bestehe eine Anwaltssozietät (vgl. auch die Urteile des Senats vom 18.02.1997 - 3 U 286/96 - und vom 01.07.1997 - 3 U 1754/95 -).