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   BVerfG, 03.07.2001 - 2 BvR 1008/01   

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    Anforderungen an Berufungsbegründung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Verfahrensgang

  • LG Berlin, 07.04.2001 - 13 S 1/01
  • BVerfG, 03.07.2001 - 2 BvR 1008/01

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2002, 135



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Wird zitiert von ... (5)  

  • BGH, 23.10.2012 - XI ZB 25/11  

    Berufungsbegründung muss auf den Streitfall zugeschnitten sein!

    Dies stellt eine anwaltlich vertretene Partei - wie hier die Klägerin - vor keine erheblichen oder gar unzumutbaren Anforderungen (vgl. BVerfG, NJW-RR 2002, 135 f. zu der Vorgängerregelung § 519 Abs. 3 Nr. 2 ZPO).
  • OLG Frankfurt, 28.06.2006 - 7 U 9/05  

    Private Krankenversicherung: Leistungsausschluss für Heilbehandlungen in

    Hierfür genügte weder eine globale Bezugnahme auf das erstinstanzliche Vorbringen noch die bloße Wiederholung (vgl. auch Bundesverfassungsgericht NJW 1992, 495; BGH NJW-RR 2002, 135; BGH NJW-RR 1998, 354; BGH VersR 2001, 1303).
  • OLG München, 28.03.2012 - 3 U 4678/10  

    Bankenhaftung bei kreditfinanzierter Kapitalanlage: Abgrenzung zwischen

    bb) Durch § 520 Abs. 3 ZPO soll aber primär eine Zusammenfassung und Beschränkung des Rechtsstoffes erreicht werden (vgl. BVerfG, NJW-RR 2002, 135 zu § 519 Abs. 3 Nr. 2 ZPO a.F.).
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  • OLG München, 04.07.2012 - 3 U 470/12  

    Rückforderung einer im Rahmen eines sog. Schenkkreises erfolgten Zahlung:

    Sinn und Zweck des § 520 Abs. 3 ZPO ist es, eine Zusammenfassung und Beschränkung des Prozess-Stoffs zu erreichen (vgl. Reichhold in Thomas/Putzo, ZPO; 32. Auflage, § 520 Rn. 20 unter Bezugnahme auf BVerfG, NJW-RR 02, 135 zur Vorläufernorm und BGH NJW-RR 07, 414).
  • OLG München, 13.06.2012 - 3 U 470/12  

    Voraussetzungen eines Glaubwürdigkeitsgutachtens

    Sinn und Zweck des § 520 Abs. 3 ZPO ist es, eine Zusammenfassung und Beschränkung des Prozess-Stoffs zu erreichen (vgl. Reichhold in Thomas/Putzo, ZPO ; 32. Auflage, § 520 Rn. 20 unter Bezugnahme auf BVerfG, NJW-RR 02, 135 zur Vorläufernorm und BGH NJW-RR 07, 414).
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