Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 01.03.2001 - 8 U 106/00   

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https://dejure.org/2001,8591
OLG Düsseldorf, 01.03.2001 - 8 U 106/00 (https://dejure.org/2001,8591)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.03.2001 - 8 U 106/00 (https://dejure.org/2001,8591)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. März 2001 - 8 U 106/00 (https://dejure.org/2001,8591)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf eine monatliche Mehrbedarfsrente ; Spastische Tetraplegie; Unentgeltliche Pflegeleistungen durch Angehörige ; Betreuungsaufwand; Schadensermittlung; Vermehrte menschliche Zuwendung ; Volljährigkeit

  • Judicialis

    BGB § 843 Abs. 1; ; BGB § 284 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 288 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 287; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711 Satz 1; ; ZPO § 108 Abs. 1 Satz 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 843; ZPO § 287
    Keine erhöhte Entschädigung wegen besonders liebevoller Zuwendung und Aufmerksamkeit für Eltern eines schwerbehinderten Kindes L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf eine monatliche Mehrbedarfsrente und auf Ersatz der künftig eintretenden Schäden bei Schädigung aufgrund geburtshilflicher Versäumnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 869
  • VersR 2002, 858 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.11.1988 - VI ZR 126/88

    Ersatzfähigkeit elterlicher Zuwendung bei Schadensersatzanspruch eines Kindes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.03.2001 - 8 U 106/00
    Dieser Aspekt muß nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGHZ 106, 28; NJW 1999, 2819) aus grundsätzlichen Erwägungen außer Betracht bleiben: Es ist sicherlich nachvollziehbar, anerkennenswert und für die persönliche Entwicklung bedeutsam, daß sich die Angehörigen einem behinderten Kind mit besonderer Fürsorge widmen; häufig ist es das Bestreben der Eltern, die offensichtliche Hilfsbedürftigkeit einer geistig und körperlich behinderten Person verstärkt durch liebevolle Zuwendung und Aufmerksamkeit auszugleichen.
  • BGH, 08.06.1999 - VI ZR 244/98

    Ersatz für Betreuungsleistungen der Eltern eines geschädigten Kindes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.03.2001 - 8 U 106/00
    Dieser Aspekt muß nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGHZ 106, 28; NJW 1999, 2819) aus grundsätzlichen Erwägungen außer Betracht bleiben: Es ist sicherlich nachvollziehbar, anerkennenswert und für die persönliche Entwicklung bedeutsam, daß sich die Angehörigen einem behinderten Kind mit besonderer Fürsorge widmen; häufig ist es das Bestreben der Eltern, die offensichtliche Hilfsbedürftigkeit einer geistig und körperlich behinderten Person verstärkt durch liebevolle Zuwendung und Aufmerksamkeit auszugleichen.
  • OLG Karlsruhe, 13.08.2014 - 7 U 128/13

    hypoxischer Hirnschaden - Arzthaftung: Bemessung des Pflege- und

    bb) Naturgemäß ist es nicht möglich, den zu ersetzenden Schaden für jeden Lebenstag zeitlich exakt zu ermitteln; vielmehr ist der Umfang der erforderlichen Aufwendungen nach § 287 ZPO unter Berücksichtigung der nachvollziehbaren Angaben der mit der Betreuung befassten Angehörigen und unter Zugrundelegung von Erfahrungswerten zu schätzen (OLG Dresden, Urteil vom 23.06.2011 - 4 U 1409/10, juris Tz. 14; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2002, 869 f., juris Tz. 18).
  • OLG Dresden, 23.06.2011 - 4 U 1409/10

    Begriff des Pflegemehraufwandes im Sinne von § 843 BGB; finanzielle Bewertung der

    (BGH VersR 1989, 188; OLG Zweibrücken aaO.; OLG Düsseldorf, aaO.; NJW-RR 2002, 869; Urteil vom 11.05.95, Az. 8 U 136/93 - juris).
  • OLG Düsseldorf, 07.12.2010 - 1 U 57/10
    Schadensersatz für elterliche Zuwendung wird nicht geschuldet (BGH NJW 1999, 2815; OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 869).

    Im Übrigen liegt der Betrag von 10 EUR je Stunde im Rahmen dessen, was andere Oberlandesgerichte ausgeurteilt haben (OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 869: 18 DM; OLG Köln VRS 82, 1: 20 DM; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 90: 20 DM; OLG Koblenz VersR 2002, 244: 20 DM; OLG Zweibrücken NJW-RR 2008 620: 10 EUR).

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