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Rechtsprechung
   BGH, 20.10.2009 - VI ZB 53/08   

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https://dejure.org/2009,1460
BGH, 20.10.2009 - VI ZB 53/08 (https://dejure.org/2009,1460)
BGH, Entscheidung vom 20.10.2009 - VI ZB 53/08 (https://dejure.org/2009,1460)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 2009 - VI ZB 53/08 (https://dejure.org/2009,1460)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • verkehrslexikon.de

    Feststellung des Gewinnentgangs durch ein Sachverständigengutachten

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Feststellung eines durch einen erlittenen Personenschaden entgangenen Gewinns nach § 485 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Zivilprozessordnung (ZPO) - Pflicht eines Antragstellers zum Vortrag ausreichender Anknüpfungspunkte durch einen Sachverständigen für die begehrte ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrsunfall mit Personenschaden - entgangener Gewinn

  • Judicialis

    ZPO § 287; ; ZPO § 485 Abs. 2; ; ZPO § 487; ; BGB § 249; ; BGB § 252; ; BGB § 842; ; BGB § 843

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 485 Abs. 2 S. 1 Nr. 3
    Ermittlung des dem Antragsteller entgangenen Gewinns als Feststellung des Aufwands für die Beseitigung eines Personenschadens durch selbstständiges Beweisverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Feststellung eines durch einen erlittenen Personenschaden entgangenen Gewinns nach § 485 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Zivilprozessordnung ( ZPO ); Pflicht eines Antragstellers zum Vortrag ausreichender Anknüpfungspunkte durch einen Sachverständigen für die begehrte ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensrecht - Personenschaden: Schätzung des entgangenen Gewinns

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entgangener Gewinn im Sachverständigenbeweis

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Nach Personenschäden ist die Feststellung des entgangenen Gewinns im selbstständigen Beweisverfahren zulässig

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Selbständiges Beweisverfahren: Entgangener Gewinn feststellbar? (IBR 2009, 1393)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 946
  • MDR 2010, 39
  • NZV 2010, 22
  • VersR 2010, 133
  • NJW-Spezial 2010, 10
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.01.2006 - VI ZR 43/05

    Ersatzfähigkeit von Rechtsverfolgungskosten des Geschädigten aus einem

    Auszug aus BGH, 20.10.2009 - VI ZB 53/08
    Wird infolge einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit die Erwerbsfähigkeit des Verletzten aufgehoben oder gemindert oder tritt eine Vermehrung seiner Bedürfnisse ein, so ist ihm darüber hinaus gemäß § 843 BGB Schadensersatz durch Entrichtung einer Geldrente zu leisten (vgl. Senatsurteil vom 10. Januar 2006 - VI ZR 43/05 - VersR 2006, 521).
  • BGH, 16.09.2004 - III ZB 33/04

    Anforderungen an den Vortrag des Antragstellers im selbständigen Beweisverfahren;

    Auszug aus BGH, 20.10.2009 - VI ZB 53/08
    Dementsprechend kann ein rechtliches Interesse nur in völlig eindeutigen Fällen verneint werden, in denen evident ist, dass der behauptete Anspruch keinesfalls bestehen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 16. September 2004 - III ZB 33/04 - NJW 2004, 3488).
  • BGH, 16.03.2004 - VI ZR 138/03

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung bzw. Haftungsverteilung für die

    Auszug aus BGH, 20.10.2009 - VI ZB 53/08
    Nach der Rechtsprechung des Senats dürfen zwar im Allgemeinen für die schwierige Darlegung der hypothetischen Entwicklung des Geschäftsbetriebs eines Selbständigen keine zu strengen Maßstäbe angelegt werden (vgl. Senat, Urteil vom 16. März 2004 - VI ZR 138/03 - VersR 2004, 874, 875 m.w.N.).
  • BGH, 17.01.1995 - VI ZR 62/94

    Bemessung eines Erwerbsschadens; Anforderungen an die Darlegung durch den

    Auszug aus BGH, 20.10.2009 - VI ZB 53/08
    Deshalb bedarf es grundsätzlich der Darlegung konkreter Anhaltspunkte für die Schadensermittlung, um dem Sachverständigen eine ausreichende Grundlage für die sachlichrechtliche Wahrscheinlichkeitsprognose des § 252 BGB und in der Folge für eine gerichtliche Schadensschätzung nach § 287 ZPO zu geben (vgl. Senat BGHZ 54, 45, 49 ff.; 90, 334, 336; Urteile vom 22. Dezember 1987 - VI ZR 6/87 - VersR 1988, 466, 467; vom 17. Januar 1995 - VI ZR 62/94 - VersR 1995, 422, 424).
  • BGH, 05.05.1970 - VI ZR 212/68

    Begriff des Schadens durch Wegfall der Arbeitskraft im haftungsrechtlichen Sinne

    Auszug aus BGH, 20.10.2009 - VI ZB 53/08
    Deshalb bedarf es grundsätzlich der Darlegung konkreter Anhaltspunkte für die Schadensermittlung, um dem Sachverständigen eine ausreichende Grundlage für die sachlichrechtliche Wahrscheinlichkeitsprognose des § 252 BGB und in der Folge für eine gerichtliche Schadensschätzung nach § 287 ZPO zu geben (vgl. Senat BGHZ 54, 45, 49 ff.; 90, 334, 336; Urteile vom 22. Dezember 1987 - VI ZR 6/87 - VersR 1988, 466, 467; vom 17. Januar 1995 - VI ZR 62/94 - VersR 1995, 422, 424).
  • BGH, 08.04.2008 - VI ZR 49/07

    Erwerbsschaden eines arbeitsunfähig gewordenen Arbeitslosengeldempfängers

    Auszug aus BGH, 20.10.2009 - VI ZB 53/08
    Der Begriff des Personenschadens bezieht sich somit auch auf den erlittenen Erwerbsschaden oder entgangenen Gewinn und erfasst alle wirtschaftlichen Beeinträchtigungen, die der Geschädigte erleidet, weil und soweit er seine Arbeitskraft verletzungsbedingt nicht verwerten kann, die also der Mangel der vollen Einsatzfähigkeit seiner Person mit sich bringt (vgl. Senat BGHZ 176, 109 Rn. 9; vgl. auch OLG Oldenburg VersR 1967, 900, 901; Erman/Ebert, BGB, 12. Aufl., § 252 Rn. 1 ff.; Geigel/Pardey, Der Haftpflichtprozess, 25. Aufl., Kap. 4 Rn. 1, 56 ff.; Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschäden, 8. Aufl., Rn. 1; Wussow/Schneider, Unfallhaftpflichtrecht, 15. Aufl., Kap. 80 Rn. 27).
  • BGH, 20.03.1984 - VI ZR 14/82

    Ersatzansprüche eines Erwerbslosen

    Auszug aus BGH, 20.10.2009 - VI ZB 53/08
    Deshalb bedarf es grundsätzlich der Darlegung konkreter Anhaltspunkte für die Schadensermittlung, um dem Sachverständigen eine ausreichende Grundlage für die sachlichrechtliche Wahrscheinlichkeitsprognose des § 252 BGB und in der Folge für eine gerichtliche Schadensschätzung nach § 287 ZPO zu geben (vgl. Senat BGHZ 54, 45, 49 ff.; 90, 334, 336; Urteile vom 22. Dezember 1987 - VI ZR 6/87 - VersR 1988, 466, 467; vom 17. Januar 1995 - VI ZR 62/94 - VersR 1995, 422, 424).
  • OLG Nürnberg, 29.05.2008 - 5 W 506/08

    Selbstständiges Beweisverfahren in Arzthaftungssachen bezüglich einer fehlerhaft

    Auszug aus BGH, 20.10.2009 - VI ZB 53/08
    Demgemäß handelt es sich bei dem entgangenen Gewinn um einen "Aufwand für die Beseitigung eines Personenschadens" im Sinne des § 485 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO, der alle anfallenden Kosten für eine notwendige Leistung in Geld oder Zeit zur Minderung eines Personenschadens, auch durch einen Dritten, erfasst (vgl. OLG Nürnberg VersR 2009, 803, 805; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 67. Aufl. § 485 Rn. 13; MünchKommZPO/-Schreiber, 3. Aufl., § 485 Rn. 16; Musielak/Huber, ZPO, 7. Aufl., § 485 Rn. 12).
  • BGH, 22.12.1987 - VI ZR 6/87

    Richterliche Schätzung unfallbedingt entgangener Verdienstmöglichkeiten

    Auszug aus BGH, 20.10.2009 - VI ZB 53/08
    Deshalb bedarf es grundsätzlich der Darlegung konkreter Anhaltspunkte für die Schadensermittlung, um dem Sachverständigen eine ausreichende Grundlage für die sachlichrechtliche Wahrscheinlichkeitsprognose des § 252 BGB und in der Folge für eine gerichtliche Schadensschätzung nach § 287 ZPO zu geben (vgl. Senat BGHZ 54, 45, 49 ff.; 90, 334, 336; Urteile vom 22. Dezember 1987 - VI ZR 6/87 - VersR 1988, 466, 467; vom 17. Januar 1995 - VI ZR 62/94 - VersR 1995, 422, 424).
  • BGH, 10.11.2015 - VI ZB 11/15

    Selbständiges Beweisverfahren: Substantiierung der im Einleitungsantrag zu

    a) Es kann dahinstehen, ob und in welchem Umfang die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens im vorliegenden Fall gemäß § 485 ZPO statthaft ist (vgl. dazu Senat, Beschlüsse vom 21. Januar 2003 - VI ZB 51/02, BGHZ 153, 302, 306 f.; vom 20. Oktober 2009 - VI ZB 53/08, VersR 2010, 133 Rn. 6; vom 24. September 2013 - VI ZB 12/13, BGHZ 198, 237 Rn. 18).

    Nur so ist der Verfahrensgegenstand zweifelsfrei abgrenzbar und hat der Sachverständige eine Grundlage für die ihm übertragene Tätigkeit (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Oktober 2009 - VI ZB 53/08, VersR 2010, 133 Rn. 10; BAG, EzA § 485 ZPO 2002 Nr. 1 Rn. 28).

  • BGH, 29.11.2016 - VI ZB 23/16

    Selbstständiges Beweisverfahren: Anfechtbarkeit der Ablehnung einer begehrten

    Dem Gericht ist es grundsätzlich verwehrt, bereits im Rahmen des selbständigen Beweisverfahrens eine Schlüssigkeits- oder Erheblichkeitsprüfung vorzunehmen (Senatsbeschluss vom 20. Oktober 2009 - VI ZB 53/08, VersR 2010, 133 Rn. 6; BGH, Beschluss vom 16. September 2004 - III ZB 33/04, MDR 2005, 162).
  • OLG Köln, 15.05.2019 - 5 W 3/19

    Sofortige Beschwerde gegen eine Beweisanordnung

    Dem Gericht ist es grundsätzlich verwehrt, bereits im Rahmen des selbständigen Beweisverfahrens eine Schlüssigkeits- oder Erheblichkeitsprüfung vorzunehmen (BGH, VI ZB 53/08, VersR 2010, 133 Rn. 6).
  • BGH, 14.03.2018 - V ZB 131/17

    Durchführung eines gegen die übrigen Wohnungseigentümer gerichteten selbständigen

    Dementsprechend kann ein rechtliches Interesse nur in völlig eindeutigen Fällen verneint werden, in denen evident ist, dass der behauptete Anspruch keinesfalls bestehen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2009 - VI ZB 53/08, NJW-RR 2010, 946 Rn. 6; Beschluss vom 16. September 2004 - III ZB 33/04, NJW 2004, 3488).
  • BGH, 25.06.2013 - VI ZR 128/12

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld II

    Ein solcher liegt nicht nur in dem Verlust von Arbeitseinkommen; der Erwerbsschaden umfasst vielmehr alle wirtschaftlichen Beeinträchtigungen, die der Geschädigte erleidet, weil und soweit er seine Arbeitskraft verletzungsbedingt nicht verwerten kann, die also der Mangel der vollen Einsatzfähigkeit seiner Person mit sich bringt (vgl. Senatsurteile vom 20. März 1984 - VI ZR 14/82, BGHZ 90, 334, 336 f.; vom 8. April 2008 - VI ZR 49/07, BGHZ 176, 109 Rn. 9; siehe auch Senatsbeschluss vom 20. Oktober 2009 - VI ZB 53/08, VersR 2010, 133 Rn. 7).
  • BGH, 27.11.2013 - III ZB 38/13

    Selbstständiges Beweisverfahren: Zulässigkeit der Begutachtung von entgangenem

    ee) Auch aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20. Oktober 2009 (VI ZB 53/08, NJW-RR 2010, 946 Rn. 6 f) folgt - entgegen der Auffassung der Beschwerde - kein weitergehendes Verständnis von § 485 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO.
  • BGH, 30.06.2015 - VI ZR 379/14

    Übergang eines Schadensersatzanspruchs auf den Sozialversicherungsträger:

    (1) Ein Geschädigter kann einerseits als Erwerbsschaden alle wirtschaftlichen Beeinträchtigungen geltend machen, die er erleidet, weil und soweit er seine Arbeitskraft verletzungsbedingt nicht verwerten kann, die also der Mangel der vollen Einsatzfähigkeit seiner Person mit sich bringt (vgl. Senatsurteile vom 25. Juni 2013 - VI ZR 128/12, aaO Rn. 13; vom 8. April 2008 - VI ZR 49/07, BGHZ 176, 109 Rn. 9; vom 20. März 1984 - VI ZR 14/82, BGHZ 90, 334, 336 f.; siehe auch Senatsbeschluss vom 20. Oktober 2009 - VI ZB 53/08, VersR 2010, 133 Rn. 7 mwN).
  • OLG München, 23.05.2022 - 25 W 622/22

    Selbstständiges Beweisverfahren zur medizinischen Notwendigkeit

    Insbesondere ist es dem Gericht grundsätzlich verwehrt, bereits im Rahmen des selbständigen Beweisverfahrens eine Schlüssigkeits- oder Erheblichkeitsprüfung vorzunehmen (BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2009 - VI ZB 53/08, VersR 2010, 133 Rn. 6; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. November 2015 - 3 W 41/15, BeckRS 2015, 121983 Rn. 4 f mwN).

    Dementsprechend kann ein rechtliches Interesse nur in völlig eindeutigen Fällen verneint werden, in denen evident ist, dass der behauptete Anspruch keinesfalls bestehen kann (BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2009, aaO; OLG Frankfurt, Beschluss vom 11. Dezember 2017 - 8 W 18/17, juris Rn. 43 mwN).

    Das Beweisgericht hat weder die Schlüssigkeit des Anspruchsvorbringens noch die Beweiserheblichkeit oder die Beweisbedürftigkeit der festzustellenden Tatsachen zu prüfen (BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2009 - VI ZB 53/08, VersR 2010, 133 Rn. 6); das rechtliche Interesse entfällt nicht dadurch, dass das selbständige Beweisverfahren sich nicht auf alle beweisbedürftigen Tatsachen erstreckt (OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. November 2015 - 3 W 41/15, BeckRS 2015, 121983 Rn. 4 f).

    Dieser materiellrechtliche Gesichtspunkt spielt für die Zulässigkeit des selbständigen Beweisverfahrens schon deshalb keine Rolle, weil in diesem die Schlüssigkeit des Anspruchsvorbringens nicht zu prüfen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2009 - VI ZB 53/08, VersR 2010, 133 Rn. 6).

    Der Aufwand für die Beseitigung eines Personenschadens im Sinne dieser Vorschrift erfasst alle anfallenden Kosten für eine notwendige Leistung in Geld oder Zeit zur Minderung eines Personenschadens, auch durch einen Dritten (BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2009 - VI ZB 53/08, VersR 2010, 133 Rn. 7 mwN; vgl. Anders/Gehle/Bünnigmann, ZPO, 80. Aufl., § 485 Rn. 13).

  • LAG Düsseldorf, 23.02.2010 - 17 Sa 1133/08

    Wettbewerbswidrige Abwerbung von Beschäftigten durch Konkurrentin; unbegründete

    Deshalb bedarf es grundsätzlich der Darlegung konkreter Anhaltspunkte für die Schadensermittlung (vgl. BGH Urteil v. 20.10.2009 - VI ZB 53/08 - MDR 2010, 39-41 m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 12.06.2017 - 1 W 51/17

    Unzulässige Fragen in einem selbständigen Beweisverfahren

    Nur so ist der Verfahrensgegenstand zweifelsfrei abgrenzbar und hat der Sachverständige eine Grundlage für die ihm übertragene Tätigkeit (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Oktober 2009 - VI ZB 53/08, VersR 2010, 133 Rn. 10 BAG, EzA § 485 ZPO 2002 Nr. 1 Rn. 28).
  • BGH, 27.10.2015 - VI ZR 183/15

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Berücksichtigung des Auslandsverwendungszuschlags

  • OLG Saarbrücken, 05.05.2021 - 2 W 11/21

    Sachverständigenbegutachtung bezüglich der Mietminderungshöhe im selbständigen

  • OLG Hamm, 27.04.2018 - 11 U 8/15

    Voraussetzungen der Schätzung eines unfallbedingten Verdienstausfallschadens

  • OLG Hamm, 03.05.2013 - 11 W 25/13

    Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens mit dem Ziel der Feststellung

  • OLG Köln, 09.02.2017 - 1 W 3/17

    Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens betreffend die Zulässigkeit von

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.06.2023 - VerfGH 48/22

    Verfassungsbeschwerde betreffend ein selbstständiges Beweisverfahren in einer

  • OLG Nürnberg, 07.03.2011 - 12 W 456/11

    Selbstständiges Beweisverfahren; Schadenersatzanspruch: rechtliches Interesse des

  • OLG Celle, 18.10.2010 - 8 W 32/10

    Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens zur Feststellung der

  • LG Baden-Baden, 21.07.2021 - 3 T 45/21

    Beweisverfahren über Mängel am Gemeinschaftseigentum ohne Beschluss möglich?

  • LG Nürnberg-Fürth, 25.03.2010 - 8 O 3107/08

    Schmerzensgeldanspruch nach Unfall mit einem Gabelstapler:

  • OLG Celle, 23.06.2011 - 16 U 130/10

    Schadensersatz; Amtshaftung; überlange Verfahrensdauer

  • OLG Hamm, 26.07.2022 - 7 U 52/22

    Nutzungsausfall, Nutzungswille, Indizien, Verdienstausfall

  • OLG Hamm, 28.10.2022 - 9 U 33/21

    Eingeschränkte Erwerbsfähigkeit aufgrund als Folge erlittenen Verkehrsunfalls;

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.12.2010 - 25 Sa 1959/10

    Schadensersatz - Nichtabschluss eines arbeitsvertraglich zugesagten Sparvertrags

  • KG, 25.05.2022 - 7 W 3/22

    Selbstständiges Beweisverfahren: Erstreckung der Beweisaufnahme auf die

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Rechtsprechung
   BGH, 04.11.2009 - IV ZR 35/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2611
BGH, 04.11.2009 - IV ZR 35/09 (https://dejure.org/2009,2611)
BGH, Entscheidung vom 04.11.2009 - IV ZR 35/09 (https://dejure.org/2009,2611)
BGH, Entscheidung vom 04. November 2009 - IV ZR 35/09 (https://dejure.org/2009,2611)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Mehrwertsteuererstattung auf fiktiver Abrechnungsbasis im Zusammenhang mit einem Erstattungsanspruch aus einer Kaskoversicherung für ein Kraftfahrzeug; Voraussetzungen für die Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im zivilgerichtlichen Verfahren

  • Judicialis

    AKB § 13 Abs. 6; ; BGB § 305c; ; BGB § 307

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)

    AKB § 13 Abs. 6; BGB § 305 c; BGB § 307
    Wirksame Klausel über Beschränkung des Ersatzes auf tatsächlich angefallene Umsatzsteuer

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Mehrwertsteuererstattung auf fiktiver Abrechnungsbasis im Zusammenhang mit einem Erstattungsanspruch aus einer Kaskoversicherung für ein Kraftfahrzeug; Voraussetzungen für die Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im zivilgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • schadensversicherungsreport.de (Kurzmitteilung)

    Kfz-Kaskoversicherung - Regelung in den AKB über die Erstattung nur tatsächlich angefallener Umsatzsteuer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 455
  • NZV 2010, 197
  • VersR 2010, 208
  • NJW-Spezial 2010, 10
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BGH, 04.11.2009 - IV ZR 35/09
    Erforderlich ist weiter, dass deren Auslegung über den konkreten Rechtsstreit hinaus in Rechtsprechung und Rechtslehre oder in den beteiligten Verkehrskreisen umstritten ist (Senatsbeschluss vom 10. Dezember 2003 - IV ZR 319/02 - r+s 2004, 166 unter II 2) und die Rechtssache damit eine Rechtsfrage im konkreten Fall als entscheidungserheblich, klärungsbedürftig und klärungsfähig aufwirft und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGHZ 154, 288, 291; 152, 182, 191).
  • BGH, 24.05.2006 - IV ZR 263/03

    Umfang der Ersatzpflicht der Mehrwertsteuer bei einem Verkehrsunfallschaden in

    Auszug aus BGH, 04.11.2009 - IV ZR 35/09
    In seinem Urteil vom 24. Mai 2006 (IV ZR 263/03 - VersR 2006, 1066) hat der Senat - insbesondere gemessen an § 307 BGB - inhaltlich keinerlei Bedenken an der Wirksamkeit vergleichbarer Regelungen gehabt, sondern lediglich der damals streitgegenständlichen Fassung der Klausel hinreichende Transparenz abgesprochen, weil dem Versicherungsnehmer nicht deutlich genug vor Augen geführt wurde, dass bei einer Ersatzbeschaffung die Erstattung der dafür gezahlten Mehrwertsteuer ausgeschlossen sein sollte.
  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus BGH, 04.11.2009 - IV ZR 35/09
    Erforderlich ist weiter, dass deren Auslegung über den konkreten Rechtsstreit hinaus in Rechtsprechung und Rechtslehre oder in den beteiligten Verkehrskreisen umstritten ist (Senatsbeschluss vom 10. Dezember 2003 - IV ZR 319/02 - r+s 2004, 166 unter II 2) und die Rechtssache damit eine Rechtsfrage im konkreten Fall als entscheidungserheblich, klärungsbedürftig und klärungsfähig aufwirft und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGHZ 154, 288, 291; 152, 182, 191).
  • OLG Celle, 28.03.2008 - 8 W 19/08

    Ersatz der Mehrwertsteuer durch den Versicherer i.F.d. Verlustes eines Fahrzeuges

    Auszug aus BGH, 04.11.2009 - IV ZR 35/09
    Das hat das Berufungsgericht in seiner vielfach veröffentlichten Entscheidung (unter anderem in VersR 2009, 924, NJW-RR 2009, 816, r+s 2009, 185 und [...] mit weiteren Veröffentlichungsnachweisen) in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. nur OLG Celle VersR 2008, 1204; OLG Köln r+s 2006, 102; OLG Frankfurt am Main VersR 2004, 1551) überzeugend herausgearbeitet.
  • OLG Saarbrücken, 28.01.2009 - 5 U 278/08

    Wirksamkeit der Begrenzung der Entschädigungsleistung auf den Nettobetrag in der

    Auszug aus BGH, 04.11.2009 - IV ZR 35/09
    Das hat das Berufungsgericht in seiner vielfach veröffentlichten Entscheidung (unter anderem in VersR 2009, 924, NJW-RR 2009, 816, r+s 2009, 185 und [...] mit weiteren Veröffentlichungsnachweisen) in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. nur OLG Celle VersR 2008, 1204; OLG Köln r+s 2006, 102; OLG Frankfurt am Main VersR 2004, 1551) überzeugend herausgearbeitet.
  • BGH, 10.12.2003 - IV ZR 319/02

    Begriff der grundsätzlichen Bedeutung; Auslegung einer Klausel in Allgemeinen

    Auszug aus BGH, 04.11.2009 - IV ZR 35/09
    Erforderlich ist weiter, dass deren Auslegung über den konkreten Rechtsstreit hinaus in Rechtsprechung und Rechtslehre oder in den beteiligten Verkehrskreisen umstritten ist (Senatsbeschluss vom 10. Dezember 2003 - IV ZR 319/02 - r+s 2004, 166 unter II 2) und die Rechtssache damit eine Rechtsfrage im konkreten Fall als entscheidungserheblich, klärungsbedürftig und klärungsfähig aufwirft und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGHZ 154, 288, 291; 152, 182, 191).
  • OLG Frankfurt, 15.06.2004 - 14 U 200/03

    Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Kfz-Vollkaskoversicherung:

    Auszug aus BGH, 04.11.2009 - IV ZR 35/09
    Das hat das Berufungsgericht in seiner vielfach veröffentlichten Entscheidung (unter anderem in VersR 2009, 924, NJW-RR 2009, 816, r+s 2009, 185 und [...] mit weiteren Veröffentlichungsnachweisen) in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. nur OLG Celle VersR 2008, 1204; OLG Köln r+s 2006, 102; OLG Frankfurt am Main VersR 2004, 1551) überzeugend herausgearbeitet.
  • OLG Köln, 08.11.2005 - 9 U 44/05

    Kfz-Versicherung - Kein Ersatz von Mehrwertsteuer bei Abrechnung auf

    Auszug aus BGH, 04.11.2009 - IV ZR 35/09
    Das hat das Berufungsgericht in seiner vielfach veröffentlichten Entscheidung (unter anderem in VersR 2009, 924, NJW-RR 2009, 816, r+s 2009, 185 und [...] mit weiteren Veröffentlichungsnachweisen) in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. nur OLG Celle VersR 2008, 1204; OLG Köln r+s 2006, 102; OLG Frankfurt am Main VersR 2004, 1551) überzeugend herausgearbeitet.
  • OLG Saarbrücken, 01.12.2010 - 5 U 395/09

    Versicherungsbedingungen - Einbeziehung - Darlegungslast

    Was das in Buchst. A.2.9 S. 1 Halbs. 2 AKB 2008 statuierte Erfordernis eines Nachweises angefallener Mehrwertsteuer durch Vorlage der Reparaturrechnung anbelangt, führt diese Formulierung mit Blick auf die Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts nicht zur Intransparenz, denn dieses Erfordernis ist aus der für die Auslegung maßgeblichen Sicht eines verständigen durchschnittlichen Versicherungsnehmers naturgemäß nur von Bedeutung, falls die Schadensbeseitigung im Wege der Reparaturkostenerstattung erfolgen soll (zur AGB-rechtlichen Wirksamkeit des Ausschlusses fiktiver Mehrwertsteuererstattung - mit ausführlicher Begründung - Senat, Urt. v. 28.1.2009 - 5 U 278/09 - VersR 2009, 924; zustimmend BGH, Hinweisbeschluss v. 4.11.2009 - IV ZR 35/09 - VersR 2010, 208).
  • LG Arnsberg, 12.02.2013 - 3 S 139/12

    Regulierung eines Kaskoschadens auf Basis des Bruttowiederbeschaffungswerts trotz

    Dieser ist - anders als das Schadensrecht - nicht auf vollen Ersatz des Vermögensschadens nach den Maßstäben des §§ 249 ff. BGB gerichtet, vielmehr sind bereits nach dem Inhalt des Vertrages Einschränkungen z. B. durch die Selbstbeteiligung und den Ausschluss des Ersatzes einer Wertminderung üblich (BGH, aaO; Beschluss vom 04.11.2009, VersR 2010, 208).

    Soweit der Bundesgerichtshof im Urteil vom 24.05.2006 (VersR 2006, 1066-1068) noch eine Intransparenz der dem damaligen Fall zugrunde liegenden Klausel angenommen hat, weil nicht ohne weiteres erkennbar war, ob nur bei einer Reparatur des beschädigten Fahrzeugs die angefallene Mehrwertsteuer erstattet werde oder auch bei einer Neuanschaffung eines Ersatzfahrzeugs, hat er in dem Beschluss vom 04.11.2009 (VersR 2010, 208) die Neufassung der Klausel für ausreichend transparent erachtet.

  • OLG Saarbrücken, 23.08.2017 - 5 U 61/16

    Umfang der Ersatzpflicht in der Kfz-Kaskoversicherung

    Demgegenüber ist die Mehrwertsteuer nach der Regelung in A.2.5.5 der Bedingungen, an deren Wirksamkeit keine Bedenken bestehen (vgl. BGH, Beschl. v. 04.11.2009 - IV ZR 35/09 - VersR 2010, 208; Senat, Urt. v. 28.01.2009 - 5 U 278/08 - VersR 2009, 924), nur dann erstattungsfähig, "wenn und soweit" sie tatsächlich angefallen ist, was der Versicherungsnehmer nachzuweisen hat (vgl. Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 29. Aufl. 2015, A.2.6 ff. AKB 2008, Rdn. 26).
  • KG, 01.06.2010 - 6 U 25/10

    Kfz-Kaskoversicherung: Wirksamkeit der Klausel über den Ersatz nur tatsächlich

    (Anschluss an BGH, Beschl. v. 4. November 2009, IV ZR 35/09, VersR 2010, 208; Abgrenzung zu BGH, Urt. v. 24. Mai 2006, IV ZR 263/03, VersR 2006, 1066) (Rn.3) (Rn.19) .

    a) Der Bundesgerichtshof hält eine Klausel, nach der der Versicherer Umsatzsteuer nur zu ersetzen hat, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist, mithin eine Erstattung der Mehrwertsteuer auf fiktiver Abrechnungsbasis in jedem Fall ausschließt, für wirksam (BGH, Beschluss vom 4. November 2009 - IV ZR 35/09 - zitiert nach juris: Rn. 9; BGH NJW 2006, 2545 -zitiert nach juris: Rn. 20).

  • OLG Dresden, 04.09.2018 - 4 U 427/18

    Anforderungen an den Beweis des äußeren Bildes nach einem Fahrzeugdiebstahl

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Klausel, nach der der Versicherer Umsatzsteuer nur zu ersetzen hat, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist, mithin eine Erstattung der Mehrwertsteuer auf fiktiver Abrechnungsbasis in jedem Fall ausschließt, auch wirksam (BGH, Beschluss vom 4. November 2009 - IV ZR 35/09 - Rn. 9; BGH NJW 2006, 2545 - Rn. 20; OLG Celle, Beschluss vom 28. März 2008 - 8 W 19/08 -, Rn. 3, juris ).
  • OLG Naumburg, 07.02.2013 - 4 U 16/12

    Vollkaskoversicherung: Nachweis eines Unfalls

    Daher ist eine Mehrwertsteuererstattung auf fiktiver Abrechnungsbasis - wie hier - ausgeschlossen (vgl. BGH , Beschluss vom 04. November 2009, Az.: IV ZR 35/09, zitiert nach juris ).
  • KG, 11.08.2010 - 12 U 179/09

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Mitverschuldensquote eines Fahrradfahrers bei

    Dementsprechend hätte er seine Geschwindigkeit aber auch soweit reduzieren müssen, dass er gefahrlos bremsen kann (vgl. OLG München - 10 U 2809/09 - NJW-Spezial 2010, 10).
  • LG Bonn, 10.05.2017 - 5 S 192/16

    Zahlungsanspruch einer Kindertagesstätte einer auf Grundlage eines

    Erforderlich ist vielmehr weiter, dass deren Auslegung über den konkreten Rechtsstreit hinaus in Rechtsprechung und Rechtslehre oder in den beteiligten Verkehrskreisen umstritten ist (Senatsbeschluss vom 10.12.2003, IV ZR 319/02 - r+s 2004, 166 unter II 2) und die Rechtssache damit eine Rechtsfrage im konkreten Fall als entscheidungserheblich, klärungsbedürftig und klärungsfähig aufwirft und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGHZ 154, 288, 291; 152, 182, 191; BGH, Beschluss vom 04.11.2009, IV ZR 35/09, Rn. 6).
  • OLG Köln, 20.08.2010 - 20 U 96/09

    Eintrittspflicht der Kfz-Vollkaskoversicherung für Vandalismusschäden;

    Die entsprechende Regelung in § 13 Abs. 3 a) AKB ist wirksam (so ausdrücklich für die hier in Rede stehende Klausel: BGH, VersR 2010, 208).
  • LG Karlsruhe, 25.10.2019 - 6 O 5/19

    Beitragserstattung in gesetzlichen Rentenversicherung und Betriebsrente

    Nur die auf Beitragsleistungen gründenden Elemente oder Faktoren der Anspruchskonstituierung sind in den besonderen Eigentumsschutz einbezogen (vgl. BGH, Beschluss vom 25.11.2009 - IV ZR 340/07, VersR 2010, 208-210; Urteil vom 14.01.2004 - IV ZR 56/03, VersR 2004, 453 unter II 1 d).
  • AG Hamburg-St. Georg, 12.01.2012 - 915 C 292/11

    Kaskoversicherung - Erstattung der Mehrwertsteuer bei Ersatzfahrzeugkauf

  • AG Bitterfeld-Wolfen, 12.08.2013 - 7 C 133/13

    Kaskoversicherung: Abrechnung eines Hagelschadens; Wirksamkeit von

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