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   BGH, 27.03.1996 - 3 StR 518/95   

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BGH, 27.03.1996 - 3 StR 518/95 (https://dejure.org/1996,360)
BGH, Entscheidung vom 27.03.1996 - 3 StR 518/95 (https://dejure.org/1996,360)
BGH, Entscheidung vom 27. März 1996 - 3 StR 518/95 (https://dejure.org/1996,360)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 2, Abs. 3 EMRK; § 177 Abs. 2 StGB; § 174 StGB; § 264 StPO; § 261 StPO
    Beweiswürdigung: Anforderungen an die tatbestandlichen Feststellungen bei der Vergewaltigung, wenn diese als Serienstraftat begangen wurde (Tat im prozessualen Sinne; Unschuldsvermutung; Verteidigungsrechte des Angeklagten); sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen bzw. ...

  • Wolters Kluwer

    Gewalt - Drohung - Gegenwärtige Gefahr für Leib oder Leben - Serienstraftaten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 200; StPO § 261

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 42, 107
  • NJW 1996, 2107
  • MDR 1996, 621
  • NStZ 1996, 349
  • NStZ 1997, 178
  • StV 1996, 363
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 25.03.1994 - 3 StR 18/94

    Anforderungen - Feststellungen - Serienstraftat

    Auszug aus BGH, 27.03.1996 - 3 StR 518/95
    Dennoch dürfen die Unschuldsvermutung und die Verteidigungsrechte des bestreitenden Angeklagten (vgl. BGH NStZ 1994, 352, 353), ferner die unterschiedlichen tatbestandlichen Anforderungen der in Betracht kommenden gesetzlichen Vorschriften und schließlich das Alter eines Geschädigten auch im Hinblick auf seine Aussagefähigkeit nicht außer Acht gelassen werden.

    Das Verbrechen der Vergewaltigung ist durch besondere tatbestandliche Voraussetzungen gekennzeichnet, die auch bei Serienstraftaten wegen der erfahrungsgemäß nicht gleichen Handlungsabläufe beim Einsatz des Nötigungsmittels genauer Feststellung bedürfen (BGH NStZ 1995, 204; BGHR StPO § 267 I 1 Mindestfeststellungen 7; BGH NStZ 1994, 352 und 555).

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 27.03.1996 - 3 StR 518/95
    Notwendig ist allerdings die Feststellung einer "Mindestzahl ihrer Begehung nach konkretisierter Einzeltaten innerhalb eines bestimmten Zeitraumes (innerhalb einer bestimmten Woche, eines bestimmten Monats)" (BGHSt 40, 138, 160).
  • BGH, 29.11.1994 - 4 StR 648/94

    Anklageschrift - Anforderungen - Inhalt - Vielzahl sexueller Übergriffe

    Auszug aus BGH, 27.03.1996 - 3 StR 518/95
    Eine Individualisierung der einzelnen Straftaten nach genauer Tatzeit und exaktem Geschehensablauf ist vielfach nicht möglich (BGH NStZ 1995, 245).
  • BGH, 31.08.1993 - 1 StR 418/93

    Vergewaltigung - Gewaltandrohung - Schläge - Gefahr für Leib und Leben - Schwere

    Auszug aus BGH, 27.03.1996 - 3 StR 518/95
    Zwar kann einmal angewandte Gewalt als Drohung im Sinne des § 177 StGB fortwirken (vgl. BGHR StGB § 177 I Drohung 8) und dazu führen, daß das Opfer nur aus Furcht vor weiterer Gewalt keinen nennenswerten Widerstand mehr leistet (BGH NStZ 1981, 344).
  • BGH, 10.05.1994 - 5 StR 239/94

    Fortgesetzte Handlung - Beschwer des Angekagten - Sexuelle Übergriffe

    Auszug aus BGH, 27.03.1996 - 3 StR 518/95
    Im Hinblick auf die Probleme der Stoffülle und der Beweisschwierigkeiten bei vielen sexuellen Übergriffen auf ein allein als Beweismittel zur Verfügung stehendes Kind dürfen an die Individualisierbarkeit der einzelnen Taten im Urteil allerdings keine übersteigerten Anforderungen gestellt werden (BGH NStZ 1994, 502).
  • BGH, 26.02.1986 - 2 StR 76/86

    Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch eines Kindes und sexuellem

    Auszug aus BGH, 27.03.1996 - 3 StR 518/95
    Die Gleichsetzung von Gewalt und Ausnutzung der Angst vor Gewalt kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn zwischen der Gewaltanwendung und dem späteren Geschlechtsverkehr ein längerer Zeitraum, etwa von Wochen oder sogar Monaten, liegt (BGH NStZ 1986, 409).
  • BGH, 03.08.1987 - 4 StR 358/87

    Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung: Vergewaltigung bei Fortwirken

    Auszug aus BGH, 27.03.1996 - 3 StR 518/95
    Der Täter muß erkennen und zumindest billigen, daß das Opfer sein Verhalten als Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben empfindet und nur deshalb den Geschlechtsverkehr erduldet (BGH aaO; BGHR StGB § 177 I Drohung 2, 6 und Gewalt 1).
  • BGH, 02.06.1981 - 1 StR 235/81

    Annahme einer Vergewaltigung bei nur geringer Gegenwehr des Opfers - Unterbleiben

    Auszug aus BGH, 27.03.1996 - 3 StR 518/95
    Zwar kann einmal angewandte Gewalt als Drohung im Sinne des § 177 StGB fortwirken (vgl. BGHR StGB § 177 I Drohung 8) und dazu führen, daß das Opfer nur aus Furcht vor weiterer Gewalt keinen nennenswerten Widerstand mehr leistet (BGH NStZ 1981, 344).
  • BGH, 24.08.1994 - 1 StR 432/94

    Feststellung einzelner Taten durch Verschaffen der Überzeugung von einer

    Auszug aus BGH, 27.03.1996 - 3 StR 518/95
    Der Tatrichter muß sich aber "unter tunlicher Konkretisierung der einzelnen Handlungsabläufe" (BGH NStZ 1995, 78), wie bei jeder anderen Verurteilung auch, die Überzeugung verschaffen, daß es in gewissen Zeiträumen zu einer bestimmten Mindestzahl von Straftaten gekommen ist.
  • BGH, 16.09.1992 - 3 StR 407/92

    Schätzende Angaben über die durchschnittliche Häufigkeit der Tatbegehung als

    Auszug aus BGH, 27.03.1996 - 3 StR 518/95
    Hinzu kommt, daß die Schätzung einer Mindestzahl gleichartiger Fälle, die letztlich allein auf Angaben über die (durchschnittliche) Häufigkeit der Tatbegehung gestützt sind und sachlich lediglich mathematische Hochrechnungen bedeuten ("samstags" im Tatzeitraum abzüglich ausfallender Samstage), zur Feststellung einer Vielzahl rechtlich selbständiger Einzeltaten nicht unbedenklich sind (vgl. BGHR StGB § 176 I Mindestfeststellungen 1; BGH, Beschluß vom 20. Juli 1995 - 4 StR 363/95).
  • BGH, 20.07.1995 - 4 StR 363/95

    Rechtsstaatliche Grundsätze - Schuldspruch - Ort der Tat - Zeit der Tat - Anlaß

  • BGH, 02.10.2002 - 2 StR 153/02

    Vergewaltigung (Einsperren und Festhalten als Nötigungsmittel, frühere

    Allerdings geht der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß die Gleichsetzung von Gewalt und Ausnutzung der Angst vor Gewalt im Sinne einer konkludenten Drohung in der Regel ausscheidet, wenn zwischen der Gewaltanwendung und dem späteren Geschlechtsverkehr Wochen oder sogar Monate liegen (vgl. BGH NStZ 1986, 409; BGHR StGB § 177 Serienstraftaten 5; NStZ-RR 1998, 105).
  • BGH, 12.06.2001 - 1 StR 190/01

    Sexueller Mißbrauch eines Kindes; Vergewaltigung; Zeugenaussage; Beweiswürdigung;

    Mögen solche Angaben auch nicht immer ohne weiteres hinlänglich zu konkretisieren sein (vgl. BGHSt 42, 107 ff), so sind sie aber nicht schon allein wegen solcher Ungenauigkeiten falsch.

    Es ist aber zu besorgen, daß die Strafkammer durch die sehr weitgehende Verfahrensbeschränkung nicht nur den Gesamtumfang der ursprünglichen Vorwürfe für die Würdigung des Gesamtergebnisses der Beweisaufnahme aus den Augen verloren hat; darüber hinaus kann durch die nachhaltige Verwischung der zuvor wesentlich klareren zeitlichen Konturen auch konkretes Verteidigungsvorbringen erschwert werden (vgl. BGHSt 42, 107, 109).

  • BGH, 17.04.2007 - 4 StR 34/07

    Vergewaltigung (Serientaten; Feststellung des Einsatzes eines Nötigungsmittels;

    Auch bei serienmäßig begangenen Vergewaltigungstaten, zumal wenn diese über einen erheblichen Zeitraum (hier: mehr als anderthalb Jahre) begangen werden, bedarf der jeweilige Einsatz des Nötigungsmittels genauer Feststellungen (st. Rspr., vgl. BGHSt 42, 107 f.; BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 7).

    Wenn jedoch - wie hier - zwischen Gewaltanwendung und dem späteren Geschlechtsverkehr ein längerer Zeitraum, etwa von Wochen oder sogar Monaten liegt, kommt eine Gleichsetzung von Gewalt und Ausnutzung der Angst vor Gewalt nicht in Betracht (vgl. BGHSt 42, 107, 111; BGH NStZ 1986, 409).

    Der Täter muss erkennen und zumindest billigen, dass das Opfer sein Verhalten als Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben empfindet und nur deshalb den Geschlechtsverkehr erduldet (BGHSt 42, 107, 111 m.w.N.).

  • BGH, 27.01.2022 - 3 StR 74/21

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (Anforderungen an die

    Entscheidend dabei ist nicht, dass eine - möglicherweise auf nicht völlig sicherer Grundlage hochgerechnete - Gesamtzahl festgestellt wird, sondern dass das Gericht von jeder einzelnen individuellen Straftat, die es aburteilt, überzeugt ist (BGH, Beschluss vom 27. März 1996 - 3 StR 518/95, BGHSt 42, 107, 109 f.).

    Dabei sind grundsätzlich bei Verurteilungen, die den sexuellen Missbrauch von Geschädigten über 14 Jahren betreffen, an die Konkretisierung einzelner Handlungsabläufe größere Anforderungen zu stellen als bei Tatserien zu Lasten von Kindern (BGH, Beschluss vom 27. März 1996 - 3 StR 518/95, BGHSt 42, 107, 110).

  • BGH, 21.02.2018 - 2 StR 431/17

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung in einem

    Der Tatrichter muss sich aber, möglichst unter Konkretisierung der einzelnen Handlungsabläufe (BGH, Beschluss vom 25. März 2010 - 5 StR 83/10, aaO; Beschluss vom 20. Juni 2001 - 3 StR 166/01, StV 2002, 523; Beschluss vom 24. August 1994 - 1 StR 432/94, NStZ 1995, 78), wie bei jeder anderen Verurteilung auch die Überzeugung verschaffen, dass es im gewissen Zeitraum zu einer bestimmten Mindestanzahl von Straftaten gekommen ist (BGH, Beschluss vom 27. März 1996 - 3 StR 518/95, BGHSt 42, 107, 110).

    Dabei muss das Tatgericht darlegen, aus welchen Gründen es die Überzeugung gerade von dieser Mindestzahl von Straftaten gewonnen hat (BGH, Beschluss vom 5. März 2008 - 5 StR 611/07, BGHSt 42, 107, 109; Beschluss vom 25. März 2010 - 5 StR 83/10, aaO).

  • BGH, 13.06.2006 - 4 StR 178/06

    Sexuelle Nötigung (Gewalt; fortwirkende Drohung; finale Verknüpfung;

    Allerdings kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einmal angewandte Gewalt als Drohung im Sinne des § 177 Abs. 1 Nr. 2 StGB fortwirken und dazu führen, dass das Opfer nur aus Furcht vor weiterer Gewalt keinen nennenswerten Widerstand mehr leistet; es kann aber nicht davon ausgegangen werden, dass bei lang andauernden Missbrauchsverhältnissen immer Gewalt angewendet oder ein Nötigungsmittel im Sinne des § 177 StGB eingesetzt wird (BGHSt 42, 107, 111).
  • BGH, 23.01.2002 - 5 StR 130/01

    Verurteilungen wegen Korruption von Fahrprüfern rechtskräftig

    b) Auch in Fällen der hier vorliegenden Art mag freilich eine tatrichterliche Überzeugung von einem über die Einzelfallindividualisierbarkeit hinausgehenden, im Wege der Schätzung zu ermittelnden Mindestschuldumfang in Betracht zu ziehen sein, was zur Aburteilung einer unter Beachtung des Zweifelsgrundsatzes zu bestimmenden Mindestzahl weiterer von der Anklage erfaßter Einzelfälle auf wahldeutiger Tatsachengrundlage führen kann (vgl. für allerdings ganz unterschiedliche Fälle BGHSt 40, 374, 376 f.; 42, 107, 109 f.; BGH NStZ 1997, 280; wistra 1999, 426).
  • BGH, 21.02.2017 - 1 StR 506/16

    Sexuelle Nötigung (Darstellung der Tatbestandsvoraussetzungen im Urteil bei

    Denn die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 177 Abs. 1 StGB aF müssen auch bei einer länger dauernden Serie von Tathandlungen grundsätzlich für jede Tat konkret und individualisiert festgestellt werden (BGH, Beschlüsse vom 27. März 1996 - 3 StR 518/95, BGHSt 42, 107, 111 und vom 13. Juni 2006 - 4 StR 178/06, NStZ-RR 2006, 269, 270 mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 20. März 2012 - 4 StR 561/11, NStZ 2013, 466 mwN zu geringeren Anforderungen, wenn sich der Tatrichter im Einzelfall die Überzeugung eines von dem Täter erzeugten und bewusst eingesetzten "Klima(s) der Angst und Einschüchterung' verschafft).
  • BGH, 21.03.2001 - 3 StR 50/01

    Vergewaltigung; Sexueller Mißbrauch von Kindern (Anforderung an die Darlegung der

    Zwar hat der Bundesgerichtshof zum serienmäßigen Kindesmißbrauch ausgesprochen, daß in solchen Fällen, in denen dem Angeklagten eine Vielzahl erst nach Jahren aufgedeckter sexueller Übergriffe zur Last gelegt wird, an die Individualisierung der einzelnen Mißbrauchshandlungen nach Tatzeit und Geschehensablauf keine überspannten Anforderungen gestellt werden dürfen, um gewichtige Lücken der Strafverfolgung zu vermeiden, jedoch darf eine unzureichende Konkretisierung auch nicht dazu führen, daß ein Angeklagter unangemessen in seiner Verteidigung beschränkt wird (vgl. BGHSt 42, 107, 109; BGHR StGB § 176 Serienstraftaten 7, 8).

    Dabei ist zu beachten, daß das Verbrechen der Vergewaltigung durch besondere tatbestandliche Voraussetzungen gekennzeichnet ist, die auch bei Serienstraftaten wegen der erfahrungsgemäß nicht gleichen Handlungsabläufe beim Nötigungsmittel genauer Feststellung bedürfen (BGHSt 42, 107, 111).

    Daß in solchen Fällen eine konkludente Drohung des Angeklagten vorgelegen hat und dieser sich dessen bewußt gewesen wäre (vgl. BGHSt 42, 107, 111), ist den Feststellungen nicht zu entnehmen, zumal es auch bei sonstigen Gelegenheiten zu körperlichen Züchtigungen gekommen war, deren finale Verknüpfung mit sexuellen Handlungen nicht ohne weiteres angenommen werden kann.

  • BGH, 14.07.2010 - 2 StR 200/10

    Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (Angestelltenbestechung;

    Feststellungsschwierigkeiten bei Serienstraftaten über einen längeren Zeitraum, die auch in Fällen immer wiederkehrender Bestechungstaten auftreten können, lässt sich entsprechend der hierzu bestehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Rechnung tragen (vgl. nur BGHSt 42, 107 ff.; st. Rspr.; zur Möglichkeit der Schätzung des Schuldumfangs bei Vermögensstraftaten im Falle nicht möglicher Zuordnung von bestimmten strafbaren Einzelakten s. BGH wistra 2007, 143 f.).
  • BGH, 30.10.2008 - 3 StR 375/08

    Tat im prozessualen Sinne (Individualisierung der Tat bei Serienstraftaten;

  • BGH, 05.10.2004 - 3 StR 256/04

    Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung (Fortwirken früherer Gewaltanwendung;

  • BGH, 07.11.2002 - 3 StR 274/02

    Nötigung; Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung; konkludente Drohung

  • BGH, 25.11.2003 - 1 StR 182/03

    Revisionsanträge der Staatsanwaltschaft (Auslegung); Beweiswürdigung (überspannte

  • BGH, 18.11.1997 - 4 StR 546/97

    Revision aufgrund einer Sachrüge - Eintreten einer Verfolgungsverjährung -

  • BGH, 05.09.2018 - 2 StR 454/17

    Ausschluss der Öffentlichkeit (Antragsstellung außerhalb der Hauptverhandlung;

  • BGH, 05.05.1999 - 3 StR 153/99

    Gebot der Konkretisierung und Individualisierung bei der Anklageschrift

  • BGH, 25.03.2010 - 5 StR 83/10

    Sexueller Missbrauch von Kindern; sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen;

  • OLG München, 30.01.2006 - 5St RR 206/05

    Umgrenzungsfunktion des Anklagesatzes - Feststellung von Einzeltaten -

  • BGH, 23.08.2013 - 1 StR 135/13

    Bewertung der Glaubhaftigkeit der Angaben einer Geschädigten in der

  • BGH, 12.12.2012 - 5 StR 544/12

    Unzureichende Beweiswürdigung (schwerer sexueller Missbrauch;

  • BGH, 12.11.1997 - 3 StR 559/97

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen

  • BGH, 20.09.2023 - 1 StR 152/23

    Wahrung der notwendigen Identität zwischen dem von der Anklageschrift umfassten

  • BGH, 24.04.2018 - 5 StR 635/17

    Sexuelle Nötigung / Vergewaltigung (Klima der Gewalt; finale Verknüpfung;

  • EGMR, 25.01.2018 - 76607/13

    BIKAS v. GERMANY

  • BGH, 19.08.2008 - 5 StR 259/08

    Sexueller Missbrauch von Kindern und Vergewaltigung (mangelnde Individualisierung

  • BGH, 24.09.1997 - 2 StR 422/97

    Zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen - Beurteilung schädlicher

  • BGH, 05.03.2008 - 5 StR 611/07

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen; sexueller Missbrauch von Kindern;

  • BGH, 06.07.2006 - 4 StR 163/06

    Mangelhafte Beweiswürdigung bei Vergewaltigung (Serientaten); Misshandlung einer

  • BGH, 09.06.2008 - 5 StR 169/08

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Anforderungen an die Individualisierung und die

  • BGH, 03.02.2004 - 5 StR 563/03

    Sexueller Missbrauch eines Kindes (Beweiswürdigung: fehlerhafter Teilfreispruch

  • BGH, 12.01.2007 - 2 StR 584/06

    Serienstraftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (Konkretisierung der

  • BGH, 20.06.2001 - 3 StR 166/01

    Individualisierung einzelner Taten in den Urteilsgründen bei in Serie begangenen

  • BGH, 07.04.2005 - 4 StR 82/05

    Strafverfolgungsverjährung; Beweiswürdigung (mangelhafte Feststellungen:

  • BGH, 28.10.1999 - 4 StR 370/99

    Vergewaltigung; Beweiswürdigung; Glaubwürdigkeit; Inbegriff der Hauptverhandlung

  • BGH, 05.11.2002 - 4 StR 304/02

    Vergewaltigung (Feststellung des Einsatzes eines Nötigungsmittels);

  • BGH, 30.08.2002 - 2 StR 274/02

    Serienstraftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (sexuelle Nötigung;

  • BGH, 02.12.1997 - 4 StR 557/97

    Einordnung einer dreifach ausgeführten Vergewaltigung als ein mehraktiges

  • BGH, 11.04.2022 - 2 StR 94/22

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Urteilsgründe: erforderliche Individualisierung

  • OLG Hamm, 14.11.2007 - 2 Ws 342/07

    Haftbeschwerde; Gegenstand der Prüfung; Anpassung des Haftbefehls, Fluchtgefahr

  • BGH, 29.05.1996 - 3 StR 157/96

    Richterliche Vernehmungsniederschrift - Angehöriger - Hauptverhandlung -

  • BGH, 25.09.1997 - 4 StR 437/97

    Zum sexuellen Missbrauch eines Kindes

  • OLG Brandenburg, 26.02.2009 - 1 Ss 10/09

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Erforderlichkeit von

  • BGH, 16.11.1999 - 4 StR 528/99

    Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung bei der Vergewaltigung (Anwendung von

  • BGH, 25.11.1997 - 4 StR 519/97

    Rüge der Verletzung formellen und sachlichen Rechts - Gemeinschaftliche

  • BGH, 07.04.2005 - 4 StR 82/05
  • BGH, 01.08.1996 - 5 StR 252/96

    Möglichkeit der Feststellung serienmäßigen gewaltsamen Mißbrauchs ohne

  • BGH, 09.11.2010 - 5 StR 439/10

    Serienstraftaten (gebotene Individualisierung); Gesamtstrafenbildung (Beruhen)

  • OLG Düsseldorf, 12.01.1998 - 5 Ss 355/97
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Rechtsprechung
   BGH, 22.10.1996 - 1 StR 449/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5427
BGH, 22.10.1996 - 1 StR 449/96 (https://dejure.org/1996,5427)
BGH, Entscheidung vom 22.10.1996 - 1 StR 449/96 (https://dejure.org/1996,5427)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 1996 - 1 StR 449/96 (https://dejure.org/1996,5427)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Annahme einer fortdauernden konkludenten Androhung von Gewalt - Verbindung von zwei Handlungsteilen zur Tateinheit durch eine einheitliche Nötigung - Konkurrenzen bei sexueller Nötigung und Vergewaltigung

  • rechtsportal.de

    StGB § 52, § 177

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 178
  • NStZ 1997, 179
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 19.01.1995 - 4 StR 711/94

    Sexuelle Nötigung - Vergewaltigung - Versuch - Konkurrenzen

    Auszug aus BGH, 22.10.1996 - 1 StR 449/96
    Nach der Rechtsprechung tritt jedoch die in diesem Verhalten liegende sexuelle Nötigung hinter § 177 StGB als der spezielleren Norm zurück (BGHR StGB § 178 Konkurrenzen 5 und 6; vgl. zur Abgrenzung zwischen den genannten Vorschriften allgemein BGHR StGB § 178 Konkurrenzen 4 und 7).

    Das Landgericht hätte das an sich als sexuelle Nötigung zu qualifizierende Verhalten als Tatmodalität strafschärfend berücksichtigen dürfen (BGH, Beschl. vom 19. Juli 1994 - 4 StR 341/94 - BGHR StGB § 178 Konkurrenzen 6, 7).

  • BGH, 20.06.1997 - 2 StR 129/97

    Alleinige Maßgeblichkeit des im Urteil festgestellten Sachverhaltes für die

    Auszug aus BGH, 22.10.1996 - 1 StR 449/96
    Nach der Rechtsprechung tritt jedoch die in diesem Verhalten liegende sexuelle Nötigung hinter § 177 StGB als der spezielleren Norm zurück (BGHR StGB § 178 Konkurrenzen 5 und 6; vgl. zur Abgrenzung zwischen den genannten Vorschriften allgemein BGHR StGB § 178 Konkurrenzen 4 und 7).

    Das Landgericht hätte das an sich als sexuelle Nötigung zu qualifizierende Verhalten als Tatmodalität strafschärfend berücksichtigen dürfen (BGH, Beschl. vom 19. Juli 1994 - 4 StR 341/94 - BGHR StGB § 178 Konkurrenzen 6, 7).

  • BGH, 07.09.1962 - 4 StR 266/62

    Tateinheit von Fahren ohne Fahrerlaubnis i.S.d. § 24 Abs. 1 Nr. 1 oder 2

    Auszug aus BGH, 22.10.1996 - 1 StR 449/96
    Diese einheitliche Nötigung, die jeweils einen Teil der tatbestandsmäßigen Ausführungshandlung bildet, verbindet beide Handlungsteile zur Tateinheit (BGH bei Holtz MDR 1981, 99; BGHSt 18, 66, 69; BGH, Beschluß vom 15. Mai 1984 - 1 StR 135/84).
  • BGH, 15.03.1984 - 1 StR 72/84

    Zeitlicher Zusammenhang zwischen körperlichen Misshandlungen und sexuellen

    Auszug aus BGH, 22.10.1996 - 1 StR 449/96
    Beide Tathandlungen wurden unter Ausnutzung derselben Gewalthandlung und - damit verbunden - der fortdauernden konkludenten Androhung weiterer Gewalt verübt (s. dazu BGH NJW 1984, 1632; BGH, Beschluß vom 16. Oktober 1984 - 1 StR 591/84).
  • BGH, 20.08.1992 - 4 StR 302/92

    Anfechtung des Urteils durch den Nebenkläger, mit dem Ziel einer Änderung des

    Auszug aus BGH, 22.10.1996 - 1 StR 449/96
    Nach der Rechtsprechung tritt jedoch die in diesem Verhalten liegende sexuelle Nötigung hinter § 177 StGB als der spezielleren Norm zurück (BGHR StGB § 178 Konkurrenzen 5 und 6; vgl. zur Abgrenzung zwischen den genannten Vorschriften allgemein BGHR StGB § 178 Konkurrenzen 4 und 7).
  • BGH, 23.09.1980 - 4 StR 473/80

    Änderung eines Schuldspruchs wegen des Vorliegens einer Tathandlung im Rahmen

    Auszug aus BGH, 22.10.1996 - 1 StR 449/96
    Diese einheitliche Nötigung, die jeweils einen Teil der tatbestandsmäßigen Ausführungshandlung bildet, verbindet beide Handlungsteile zur Tateinheit (BGH bei Holtz MDR 1981, 99; BGHSt 18, 66, 69; BGH, Beschluß vom 15. Mai 1984 - 1 StR 135/84).
  • BGH, 20.01.1993 - 3 StR 540/92

    Gewaltanwendung - Sexuelle Handlung - Tatvorbereitung - Unrechtsgehalt -

    Auszug aus BGH, 22.10.1996 - 1 StR 449/96
    Nach der Rechtsprechung tritt jedoch die in diesem Verhalten liegende sexuelle Nötigung hinter § 177 StGB als der spezielleren Norm zurück (BGHR StGB § 178 Konkurrenzen 5 und 6; vgl. zur Abgrenzung zwischen den genannten Vorschriften allgemein BGHR StGB § 178 Konkurrenzen 4 und 7).
  • BGH, 19.07.1994 - 4 StR 341/94

    Sexuelle Nötigung - Vergewaltigung - Konkurrenzen - Vorbereitungshandlung -

    Auszug aus BGH, 22.10.1996 - 1 StR 449/96
    Das Landgericht hätte das an sich als sexuelle Nötigung zu qualifizierende Verhalten als Tatmodalität strafschärfend berücksichtigen dürfen (BGH, Beschl. vom 19. Juli 1994 - 4 StR 341/94 - BGHR StGB § 178 Konkurrenzen 6, 7).
  • BGH, 15.05.1984 - 1 StR 135/84

    Abgrenzung zwischen Tateinheit und Tatmehrheit bei Vergewaltigung und sexueller

    Auszug aus BGH, 22.10.1996 - 1 StR 449/96
    Diese einheitliche Nötigung, die jeweils einen Teil der tatbestandsmäßigen Ausführungshandlung bildet, verbindet beide Handlungsteile zur Tateinheit (BGH bei Holtz MDR 1981, 99; BGHSt 18, 66, 69; BGH, Beschluß vom 15. Mai 1984 - 1 StR 135/84).
  • BGH, 16.10.1984 - 1 StR 591/84

    Abgrenzung zwischen Tateinheit und Tatmehrheit bei Vergewaltigungsversuch und

    Auszug aus BGH, 22.10.1996 - 1 StR 449/96
    Beide Tathandlungen wurden unter Ausnutzung derselben Gewalthandlung und - damit verbunden - der fortdauernden konkludenten Androhung weiterer Gewalt verübt (s. dazu BGH NJW 1984, 1632; BGH, Beschluß vom 16. Oktober 1984 - 1 StR 591/84).
  • BGH, 28.11.1996 - 4 StR 529/96

    Annahme von Tateinheit aufgrund einer natürlichen Handlungseinheit bei

    Wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 10. Oktober 1996 zutreffend ausgeführt hat, stellt sich das zusammenhängende, von einem einheitlichen Willen getragene (UA 25) und durch fortwirkende Gewalt und Drohung (UA 28 bis 32) verbundene mehraktige Tatgeschehen zum Nachteil der Bettina L. (Fall B I der Urteilsgründe) als natürliche Handlungseinheit dar (vgl. BGH bei Holtz MDR 1981, 99; NStZ 1985, 546; Beschluß vom 26. Juli 1995 - 4 StR 401/95 - und Urteil vom 22. Oktober 1996 - 1 StR 449/96; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. vor § 52 Rdn. 2, 2 b m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 01.08.1996 - 4 StR 321/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,6491
BGH, 01.08.1996 - 4 StR 321/96 (https://dejure.org/1996,6491)
BGH, Entscheidung vom 01.08.1996 - 4 StR 321/96 (https://dejure.org/1996,6491)
BGH, Entscheidung vom 01. August 1996 - 4 StR 321/96 (https://dejure.org/1996,6491)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwirklichung des Tatbestandes der Vergewaltigung bei Durchführung des Geschlechtsverkehrs gegen den Willen der Frau und auf Grund ihrer Angstempfindungen ohne Gewaltanwendung - Vorliegen von Gewaltanwendung bei Einsperren des Opfers

  • rechtsportal.de

    StGB § 177

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 178
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.01.1995 - 3 StR 588/94

    Vergewaltigung - Nötigung - Finale Verknüpfung - Tatmittel - Geschlechtsverkehr -

    Auszug aus BGH, 01.08.1996 - 4 StR 321/96
    Ein Geschlechtsverkehr allein gegen den Willen der Frau und aufgrund von nur deren Angstempfindungen stellt noch keine Vergewaltigung im Rechtssinne dar (BGH NStZ 1995, 229).
  • BGH, 23.11.1993 - 1 StR 739/93

    Freiheitsberaubung als Gewaltanwendung - Beurteilung von Konkurrenzfragen -

    Auszug aus BGH, 01.08.1996 - 4 StR 321/96
    Allerdings könnte die Gewaltanwendung auch in der in dem Einsperren von Frau M. liegenden Freiheitsberaubung zu erblicken sein (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 10).
  • BGH, 25.11.1997 - 4 StR 519/97

    Rüge der Verletzung formellen und sachlichen Rechts - Gemeinschaftliche

    Allein die resignierende Angst und die Vorstellung der Zeugin Ko., den Angeklagten ohnehin wehrlos ausgeliefert zu sein und deshalb alles erdulden zu müssen (UA S. 16 und 19), rechtfertigt die Anwendung der §§ 177, 178 a.F. StGB genausowenig wie die Verabredung der Angeklagten, notfalls gegen den Willen der Zeugin mit ihr sexuell verkehren zu wollen (UA S. 14; vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. September 1997 - 4 StR 401/97 - und vom 1. August 1996 - 4 StR 321/96 -).".
  • BGH, 26.08.1997 - 1 StR 431/97

    Anforderungen an eine Gewalthandlung bei Sexualdelikten - Strafzumessung unter

    Doch ist eine solche Gewaltanwendung hier nicht hinreichend mit Tatsachen belegt (vgl. BGH, Beschl. vom 1. August 1996 - 4 StR 321/96).
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Rechtsprechung
   BGH, 16.11.1995 - 4 StR 643/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,7129
BGH, 16.11.1995 - 4 StR 643/95 (https://dejure.org/1995,7129)
BGH, Entscheidung vom 16.11.1995 - 4 StR 643/95 (https://dejure.org/1995,7129)
BGH, Entscheidung vom 16. November 1995 - 4 StR 643/95 (https://dejure.org/1995,7129)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung für das Vorliegen eines minder schweren Falles der Vergewaltigung - Folgen des Aufhebens der Einzelstrafen für die Gesamtstrafe

  • rechtsportal.de

    StGB § 177

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 178
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe -

    Auszug aus BGH, 16.11.1995 - 4 StR 643/95
    Die Aufhebung der Einzelstrafen entzieht auch der Gesamtstrafe, deren Begründung ohnehin nicht den Anforderungen gem. § 54 Abs. 1 Satz 3 StGB entspricht (vgl. BGHSt 24, 268, 269 [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71]; Senatsbeschluß vom 10. März 1994 - 4 StR 644/93 = BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 7), die Grundlage.
  • BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75

    Strafbarkeit wegen Entführung gegen den Willen der Entführten in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 16.11.1995 - 4 StR 643/95
    Für die Prüfung dieser Frage ist deshalb, wie die Strafkammer auch erkannt hat, eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (vgl. BGHSt 26, 97, 98; BGH GA 1976, 303, 304; NStZ 1982, 246; StV 1988, 248, 249).
  • BGH, 29.04.1976 - 4 StR 133/76

    Revision wegen Annahme eines minder schweren Falls der Vergewaltigung -

    Auszug aus BGH, 16.11.1995 - 4 StR 643/95
    Für die Prüfung dieser Frage ist deshalb, wie die Strafkammer auch erkannt hat, eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (vgl. BGHSt 26, 97, 98; BGH GA 1976, 303, 304; NStZ 1982, 246; StV 1988, 248, 249).
  • BGH, 10.03.1994 - 4 StR 644/93

    Gesamtstrafe - Verhängung - Umstände - Bemessung

    Auszug aus BGH, 16.11.1995 - 4 StR 643/95
    Die Aufhebung der Einzelstrafen entzieht auch der Gesamtstrafe, deren Begründung ohnehin nicht den Anforderungen gem. § 54 Abs. 1 Satz 3 StGB entspricht (vgl. BGHSt 24, 268, 269 [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71]; Senatsbeschluß vom 10. März 1994 - 4 StR 644/93 = BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 7), die Grundlage.
  • BGH, 14.06.1988 - 1 StR 179/88

    Anforderungen an eine Verfahrensrüge - Verletzung der Menschenwürde des

    Auszug aus BGH, 16.11.1995 - 4 StR 643/95
    Diese gegen den Körper des Opfers gerichtete Einwirkung reicht zwar zur Tatbestandsverwirklichung noch aus, da Gewaltanwendung im Sinne des § 177 Abs. 1 StGB nicht unbedingt einen größeren Kraftaufwand erfordert (BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 4 m.w.N.; Senatsurteil vom 28. Februar 1991 - 4 StR 553/90); sie liegt jedoch eher an der unteren Grenze.
  • BGH, 28.02.1991 - 4 StR 553/90

    Voraussetzungen einer Verurteilung des Angeklagten wegen Vergewaltigung -

    Auszug aus BGH, 16.11.1995 - 4 StR 643/95
    Diese gegen den Körper des Opfers gerichtete Einwirkung reicht zwar zur Tatbestandsverwirklichung noch aus, da Gewaltanwendung im Sinne des § 177 Abs. 1 StGB nicht unbedingt einen größeren Kraftaufwand erfordert (BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 4 m.w.N.; Senatsurteil vom 28. Februar 1991 - 4 StR 553/90); sie liegt jedoch eher an der unteren Grenze.
  • BGH, 02.03.1982 - 1 StR 866/81

    Unzulässigkeit der Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht - Voraussetzung für

    Auszug aus BGH, 16.11.1995 - 4 StR 643/95
    Für die Prüfung dieser Frage ist deshalb, wie die Strafkammer auch erkannt hat, eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (vgl. BGHSt 26, 97, 98; BGH GA 1976, 303, 304; NStZ 1982, 246; StV 1988, 248, 249).
  • BGH, 15.01.1988 - 2 StR 657/87

    Wirtschaftliche Lage - Strafmilderung - Strafbare Handlung - Sicherung des

    Auszug aus BGH, 16.11.1995 - 4 StR 643/95
    Für die Prüfung dieser Frage ist deshalb, wie die Strafkammer auch erkannt hat, eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (vgl. BGHSt 26, 97, 98; BGH GA 1976, 303, 304; NStZ 1982, 246; StV 1988, 248, 249).
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Rechtsprechung
   BGH, 10.01.1996 - 2 StR 606/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,6666
BGH, 10.01.1996 - 2 StR 606/95 (https://dejure.org/1996,6666)
BGH, Entscheidung vom 10.01.1996 - 2 StR 606/95 (https://dejure.org/1996,6666)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 1996 - 2 StR 606/95 (https://dejure.org/1996,6666)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Annahme eines tateinheitlichen Geschehensablaufs - Fehlschlag des Versuchs einer Vergewaltigung - Anforderungen an den Entzug der Fahrerlaubnis

  • rechtsportal.de

    StGB § 177, § 52

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 178
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.03.1994 - 1 StR 33/94

    Rücktritt vom fortgesetzten unbeendeten Versuch (einheitlicher Lebensvorgang)

    Auszug aus BGH, 10.01.1996 - 2 StR 606/95
    Bei dieser Sachlage handelte es sich um einen selbständigen, in sich abgeschlossenen (fehlgeschlagenen; vgl. BGHSt 40, 75) Versuch der Vergewaltigung.".
  • BGH, 13.08.1985 - 4 StR 412/85

    Vergewaltigung - Sexuelle Nötigung - Ttaeinheit - Ausnutzung fortwirkender

    Auszug aus BGH, 10.01.1996 - 2 StR 606/95
    Deshalb ist von einem tateinheitlich verbundenen Geschehen auszugehen (vgl. BGH bei Holtz MDR 1981, 99; BGH NStZ 1985, 546; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 10).
  • BGH, 23.11.1993 - 1 StR 739/93

    Freiheitsberaubung als Gewaltanwendung - Beurteilung von Konkurrenzfragen -

    Auszug aus BGH, 10.01.1996 - 2 StR 606/95
    Deshalb ist von einem tateinheitlich verbundenen Geschehen auszugehen (vgl. BGH bei Holtz MDR 1981, 99; BGH NStZ 1985, 546; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 10).
  • BGH, 23.09.1980 - 4 StR 473/80

    Änderung eines Schuldspruchs wegen des Vorliegens einer Tathandlung im Rahmen

    Auszug aus BGH, 10.01.1996 - 2 StR 606/95
    Deshalb ist von einem tateinheitlich verbundenen Geschehen auszugehen (vgl. BGH bei Holtz MDR 1981, 99; BGH NStZ 1985, 546; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 10).
  • BGH, 07.03.1996 - 4 StR 35/96

    Kindesentziehung - Räumliche Trennung - Beeinträchtigung des elterlichen

    Das Geschehen am Abend des 30. Oktober 1994, bei dem das Tatopfer noch "unter dem Eindruck der Bedrohungen" stand, stellt sich für die wertende Betrachtung als ein einheitlicher Vorgang dar, so daß sich der Angeklagte trotz zweimaligen erzwungenen Geschlechtsverkehrs mit der Geschädigten (nur) einer Vergewaltigung schuldig gemacht hat (vgl. BGH NStZ 1985, 546; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 10; BGH, Beschluß vom 10. Januar 1996 - 2 StR 606/95).
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Rechtsprechung
   BGH, 16.04.1996 - 4 StR 119/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,11049
BGH, 16.04.1996 - 4 StR 119/96 (https://dejure.org/1996,11049)
BGH, Entscheidung vom 16.04.1996 - 4 StR 119/96 (https://dejure.org/1996,11049)
BGH, Entscheidung vom 16. April 1996 - 4 StR 119/96 (https://dejure.org/1996,11049)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,11049) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 178
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