Weitere Entscheidung unten: BGH, 19.05.1999

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   BGH, 13.04.1999 - 1 StR 77/99   

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BGH, 13.04.1999 - 1 StR 77/99 (https://dejure.org/1999,2789)
BGH, Entscheidung vom 13.04.1999 - 1 StR 77/99 (https://dejure.org/1999,2789)
BGH, Entscheidung vom 13. April 1999 - 1 StR 77/99 (https://dejure.org/1999,2789)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB n.F.; § 2 Abs. 3 StGB;
    Bande; Exzeß eines Mittäters; Schwerer Raub;

  • Judicialis

    StGB § 250 Abs. 1 Nr. 2 nF; ; StGB § 2 Abs. 3; ; StGB § 249 Abs. 1; ; StGB § 46 a; ; StPO § 265; ; StPO § 349 Abs. 2 und 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 250 Abs. 1 Nr. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 454
  • StV 1999, 423
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 06.09.1949 - StS 106/49
    Auszug aus BGH, 13.04.1999 - 1 StR 77/99
    Zwar genügt es, wenn sich die Mitglieder einer Diebesbande am Tatort eines Diebstahls spontan entschließen, zum Raub überzugehen; Voraussetzung dafür ist aber, daß an dieser Erweiterung der Bandenabrede jedenfalls zwei Bandenmitglieder beteiligt sind (vgl. Geilen, Jura 1979, 446; im Ergebnis auch OGH NJW 1949, 910).
  • BGH, 03.03.2015 - 3 StR 595/14

    Schwere räuberische Erpressung durch Mitglieder einer Bande (keine Erweiterung

    Einer Erweiterung der Bandenabrede auf die zukünftig wiederholte Begehung von Raub- bzw. räuberischen Erpressungstaten bedarf es nicht (wohl anders, indes nicht tragend: BGH, Beschluss vom 13. April 1999 - 1 StR 77/99, NStZ 1999, 454; NK-StGB-Kindhäuser, 4. Aufl., § 250 Rn. 16).
  • BGH, 18.03.2015 - 3 StR 595/14

    Eindringen einer Diebesbande in das Haus eines schlafenden Ehepaares und

    Einer Erweiterung der Bandenabrede auf die zukünftig wiederholte Begehung von Raub- bzw. räuberischen Erpressungstaten bedarf es nicht (wohl anders, indes nicht tragend: BGH, Beschluss vom 13. April 1999 - 1 StR 77/99, NStZ 1999, 454; NK-StGB-Kindhäuser, 4. Aufl., § 250 Rn. 16).
  • BGH, 08.09.1999 - 3 StR 327/99

    Voraussetzungen des Täter-Opfer-Ausgleichs; Bestimmung des Strafrahmens bei

    Gleiches gilt für die bislang nur vereinbarte ratenweise Rückzahlung des Schadens (vgl. BGH. Beschl. vom 13. April 1999 - 1 StR 77/99).
  • BGH, 02.08.2012 - 3 StR 276/12

    Schadenswiedergutmachung: Vergleich im Adhäsionsverfahren

    Da der Täter das Opfer nicht schon dann im Sinne des § 46a Nr. 2 StGB ganz oder zum überwiegenden Teil entschädigt, wenn er lediglich die Schadenswiedergutmachung zusagt (vgl. BGH, Beschluss vom 13. April 1999 - 1 StR 77/99, BGHR StGB § 46a Wiedergutmachung 2), drängte allein der Vergleichsschluss das Landgericht nicht dazu, sich mit einer Strafmilderung nach §§ 46a, 49 Abs. 1 StGB auseinanderzusetzen.
  • BGH, 19.10.1999 - 1 StR 515/99

    Strafrahmenverschiebung nach § 46a StGB; Unterlassene Erörterung; Erhebliche

    Andererseits können Zusagen, den Schaden wiedergutmachen zu wollen, nicht genügen (BGHR StGB § 46a Wiedergutmachung 2).
  • OLG München, 02.08.2007 - 5St RR 113/07

    Kriterien einer Schadenswiedergutmachung im Sinne des § 46a Nr. 2 Strafgesetzbuch

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  • BGH, 07.12.1999 - 1 StR 573/99

    Aufhebung des Strafausspruchs bei schwerem Bandendiebstahl

    Ziff. 1a des Senatsbeschlusses vom 13. April 1999 - 1 StR 77/99 wird dahin berichtigt, daß der Angeklagte auf Grund des Urteils des Landgerichts Regensburg vom 13. Oktober 1998 schuldig ist des Diebstahls, des schweren Bandendiebstahls in fünf Fällen, des Bandendiebstahls, des versuchten schweren Bandendiebstahls und des Raubes.
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Rechtsprechung
   BGH, 19.05.1999 - 2 StR 176/99   

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https://dejure.org/1999,5679
BGH, 19.05.1999 - 2 StR 176/99 (https://dejure.org/1999,5679)
BGH, Entscheidung vom 19.05.1999 - 2 StR 176/99 (https://dejure.org/1999,5679)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 1999 - 2 StR 176/99 (https://dejure.org/1999,5679)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 212 StGB; § 22 StGB
    Feststellung des Tötungsvorsatzes aus dem Nachtatverhalten bei versuchten Totschlag

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    StGB § 212 Abs. 1
    Berücksichtigung des Nachtatverhaltens bei der Prüfung des Tötungsvorsatzes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 454
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 14.09.1999 - 1 StR 315/99

    Darlegungsvoraussetzungen; Tötungsvorsatz; Tatentschluß; Versuch; Schluß vom

    Der Schluß auf den direkten Vorsatz ist - wie beim bedingten Vorsatz - nur dann rechtsfehlerfrei, wenn der Tatrichter in seine Erwägungen alle Umstände einbezogen hat, die diese Folgerung in Frage stellen (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 7; Beschl. vom 19. Mai 1999 2 StR 176/99).
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