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   BGH, 26.09.2012 - 4 StR 348/12   

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BGH, 26.09.2012 - 4 StR 348/12 (https://dejure.org/2012,34386)
BGH, Entscheidung vom 26.09.2012 - 4 StR 348/12 (https://dejure.org/2012,34386)
BGH, Entscheidung vom 26. September 2012 - 4 StR 348/12 (https://dejure.org/2012,34386)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB; § 62 StGB; § 316 StGB; § 353 StPO; § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (hinreichende Feststellung eines dauerhaften Zustands ausgeschlossener oder verminderter Schuldfähigkeit: Bezugnahme auf Sachverständigengutachten; Gefährlichkeitsprognose: ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 StGB, § 21 StGB, § 267 StPO
    Strafverfahren wegen Diebstahls: Auswirkungen der Diagnose einer paranoid-halluzinatorischen Psychose auf die Schuldfähigkeit

  • Wolters Kluwer

    Begehung einer Tat bei fehlender oder verminderter Schuldfähigkeit aufgrund nicht nur vorübergehender psychischer Störung als Voraussetzung für eine Unterbringung nach § 63 StGB; Qualifizierung einer Paranoid-halluzinatorischen Psychose als Schuldausschließungsgrund für ...

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen Diebstahls: Auswirkungen der Diagnose einer paranoid-halluzinatorischen Psychose auf die Schuldfähigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 424
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 29.05.2012 - 2 StR 139/12

    Anforderungen an die Begründung der Schuldunfähigkeit bzw. verminderten

    Auszug aus BGH, 26.09.2012 - 4 StR 348/12
    Es ist daher stets im Einzelnen darzulegen, wie sich die Erkrankung in der konkreten Tatsituation auf die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat und warum die Anlasstaten auf sie zurückzuführen sind (BGH, Beschluss vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12, NStZ-RR 2012, 306, 307; Beschluss vom 2. Oktober 2007 - 3 StR 412/07, NStZ-RR 2008, 39; Beschluss vom 3. Juli 1991 - 3 StR 69/91, NStZ 1991, 527, 528).

    Soweit das Landgericht im Anschluss an den Sachverständigen davon ausgeht, dass bei dem Angeklagten ein auf seiner Schizophrenie beruhendes psychotisches Erleben mit Fremdbeeinflussungsgedanken im Vordergrund gestanden habe, werden die diese Bewertung tragenden Anknüpfungs-und Befundtatsachen nicht wiedergegeben, sodass eine Überprüfung nicht möglich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12, NStZ-RR 2012, 306, 307; Beschluss vom 14. September 2010 - 5 StR 229/10, Rn. 8).

    Schließlich war es auch rechtsfehlerhaft, dass das Landgericht mit dem Sachverständigen eine gleichzeitige Aufhebung der Einsichts- und der Steuerungsfähigkeit für möglich gehalten hat (BGH, Beschluss vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12, NStZ-RR 2012, 306, 307; Beschluss vom 14. September 2010 - 5 StR 229/10, Rn. 8; Beschluss vom 9. September 1986 - 4 StR 470/86, BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 1).

    Dieses gesetzgeberische Ziel kann nur erreicht werden, wenn das Revisionsgericht in diesen Fällen nicht nur die auf rechtsfehlerhaften Feststellungen zur Schuldfähigkeit beruhende Maßregelanordnung, sondern auch den hierauf gestützten Freispruch aufhebt (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12, NStZ-RR 2012, 306, 307; Beschluss vom 14. September 2010 - 5 StR 229/10, Rn. 11; Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 3 StR 369/09, Rn. 9).

  • BGH, 14.09.2010 - 5 StR 229/10

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

    Auszug aus BGH, 26.09.2012 - 4 StR 348/12
    Soweit das Landgericht im Anschluss an den Sachverständigen davon ausgeht, dass bei dem Angeklagten ein auf seiner Schizophrenie beruhendes psychotisches Erleben mit Fremdbeeinflussungsgedanken im Vordergrund gestanden habe, werden die diese Bewertung tragenden Anknüpfungs-und Befundtatsachen nicht wiedergegeben, sodass eine Überprüfung nicht möglich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12, NStZ-RR 2012, 306, 307; Beschluss vom 14. September 2010 - 5 StR 229/10, Rn. 8).

    Schließlich war es auch rechtsfehlerhaft, dass das Landgericht mit dem Sachverständigen eine gleichzeitige Aufhebung der Einsichts- und der Steuerungsfähigkeit für möglich gehalten hat (BGH, Beschluss vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12, NStZ-RR 2012, 306, 307; Beschluss vom 14. September 2010 - 5 StR 229/10, Rn. 8; Beschluss vom 9. September 1986 - 4 StR 470/86, BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 1).

    Dieses gesetzgeberische Ziel kann nur erreicht werden, wenn das Revisionsgericht in diesen Fällen nicht nur die auf rechtsfehlerhaften Feststellungen zur Schuldfähigkeit beruhende Maßregelanordnung, sondern auch den hierauf gestützten Freispruch aufhebt (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12, NStZ-RR 2012, 306, 307; Beschluss vom 14. September 2010 - 5 StR 229/10, Rn. 11; Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 3 StR 369/09, Rn. 9).

  • BGH, 11.03.2009 - 2 StR 42/09

    Schwere Vergewaltigung (Beisichführen eines Mittels, mit dem Widerstand mit

    Auszug aus BGH, 26.09.2012 - 4 StR 348/12
    Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB darf nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei der Begehung der Anlasstaten aufgrund einer nicht nur vorübergehenden psychischen Störung schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war und die Tatbegehung auf diesem Zustand beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2009 - 2 StR 42/09, NStZ-RR 2009, 198; Beschluss vom 8. April 2003 - 3 StR 79/03, NStZ-RR 2003, 232).

    Dass ein Täter trotz bestehenden Defekts über Jahre hinweg keine Straftaten begangen hat, ist ein Indiz gegen die Wahrscheinlichkeit künftiger gefährlicher Straftaten (BGH, Beschluss vom 11. März 2009 - 2 StR 42/09, NStZ-RR 2009, 198, 199).

  • BGH, 22.02.2011 - 4 StR 635/10

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 26.09.2012 - 4 StR 348/12
    Eine Unterbringung nach § 63 StGB kommt nur in Betracht, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades dafür besteht, dass der Täter infolge seines Zustands in Zukunft Taten begehen wird, die eine schwere Störung des Rechtsfriedens zur Folge haben (BGH, Urteil vom 2. März 2011 - 2 StR 550/10, NStZ-RR 2011, 240, 241; Beschluss vom 22. Februar 2011 - 4 StR 635/10, NStZ-RR 2011, 202).

    Ob eine zu erwartende Straftat zu einer schweren Störung des Rechtsfriedens führt, muss anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls entschieden werden (BGH, Beschluss vom 22. Februar 2011 - 4 StR 635/10, NStZ-RR 2011, 202; Beschluss vom 26. April 2001 - 4 StR 538/00, StV 2002, 477 f.).

  • BGH, 02.03.2011 - 2 StR 550/10

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gewicht der

    Auszug aus BGH, 26.09.2012 - 4 StR 348/12
    Eine Unterbringung nach § 63 StGB kommt nur in Betracht, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades dafür besteht, dass der Täter infolge seines Zustands in Zukunft Taten begehen wird, die eine schwere Störung des Rechtsfriedens zur Folge haben (BGH, Urteil vom 2. März 2011 - 2 StR 550/10, NStZ-RR 2011, 240, 241; Beschluss vom 22. Februar 2011 - 4 StR 635/10, NStZ-RR 2011, 202).

    Sind die zu erwartenden Delikte nicht wenigstens dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzuordnen, ist die Annahme einer schweren Störung des Rechtsfriedens nur in Ausnahmefällen begründbar (BGH, Urteil vom 2. März 2011 - 2 StR 550/10, NStZ-RR 2011, 240, 241; Beschluss vom 18. März 2008 - 4 StR 6/08; Beschluss vom 18. Februar 1992 - 4 StR 27/92, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 16; Beschluss vom 28. Juni 2005 - 4 StR 223/05, NStZ-RR 2005, 303, 304).

  • BGH, 10.12.1953 - 3 StR 620/53
    Auszug aus BGH, 26.09.2012 - 4 StR 348/12
    Da nach § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO nunmehr eine Bestrafung des Angeklagten möglich ist, wenn sich seine Schuldfähigkeit herausstellen sollte, lässt sich die Wirksamkeit einer isolierten Anfechtung der Maßregelanordnung nicht mehr mit der Erwägung rechtfertigen, dass aufgrund des Verbots der Schlechterstellung (§ 358 Abs. 2 Satz 1 StPO) unabhängig von der Bewertung der Schuldfrage in jedem Fall wieder auf Freispruch erkannt werden müsste (vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 1953 - 3 StR 620/53, BGHSt 5, 267, 268).
  • BGH, 23.04.1963 - 5 StR 13/63
    Auszug aus BGH, 26.09.2012 - 4 StR 348/12
    Der Senat braucht an dieser Stelle nicht zu entscheiden, ob § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO eine isolierte Anfechtung der Anordnung einer Unterbringung nach § 63 StGB auch dann hindert, wenn die den Freispruch tragende Schuldunfähigkeit des Angeklagten feststeht und nur die der Maßregelanordnung zugrunde liegende Gefährlichkeitsprognose zu überprüfen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 23. April 1963 - 5 StR 13/63, NJW 1963, 1414, 1415).
  • BGH, 17.08.1977 - 2 StR 300/77

    Voraussetzung an die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 26.09.2012 - 4 StR 348/12
    Die erforderliche Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von 9 10 ihm begangenen Anlasstaten zu entwickeln (BGH, Urteil vom 17. August 1977 - 2 StR 300/77, BGHSt 27, 246, 248 f.; Urteil vom 17. November 1999 - 2 StR 453/99, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 27).
  • BGH, 09.09.1986 - 4 StR 470/86

    Schuldunfähigkeit aufgrund paranoider Wahnvorstellungen - Erfordernis der

    Auszug aus BGH, 26.09.2012 - 4 StR 348/12
    Schließlich war es auch rechtsfehlerhaft, dass das Landgericht mit dem Sachverständigen eine gleichzeitige Aufhebung der Einsichts- und der Steuerungsfähigkeit für möglich gehalten hat (BGH, Beschluss vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12, NStZ-RR 2012, 306, 307; Beschluss vom 14. September 2010 - 5 StR 229/10, Rn. 8; Beschluss vom 9. September 1986 - 4 StR 470/86, BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 1).
  • BGH, 03.07.1991 - 3 StR 69/91

    Schizophrenie - Schuldfähigkeit - Unterbingung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 26.09.2012 - 4 StR 348/12
    Es ist daher stets im Einzelnen darzulegen, wie sich die Erkrankung in der konkreten Tatsituation auf die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat und warum die Anlasstaten auf sie zurückzuführen sind (BGH, Beschluss vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12, NStZ-RR 2012, 306, 307; Beschluss vom 2. Oktober 2007 - 3 StR 412/07, NStZ-RR 2008, 39; Beschluss vom 3. Juli 1991 - 3 StR 69/91, NStZ 1991, 527, 528).
  • BGH, 18.02.1992 - 4 StR 27/92

    Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Anordnung der Unterbringung in einem

  • BGH, 17.11.1999 - 2 StR 453/99

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 26.04.2001 - 4 StR 538/00

    Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 08.04.2003 - 3 StR 79/03

    Sicherungsverfahren; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus;

  • BGH, 28.06.2005 - 4 StR 223/05

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (mangelhaft begründete

  • BGH, 08.11.2006 - 2 StR 465/06

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

  • BGH, 02.10.2007 - 3 StR 412/07

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Urteilsgründe)

  • BGH, 18.03.2008 - 4 StR 6/08

    Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anforderungen

  • BGH, 27.10.2009 - 3 StR 369/09

    Schuldunfähigkeit (psychiatrischer Sachverständiger; selbständige Entscheidung

  • BGH, 04.07.2012 - 4 StR 224/12

    Voraussetzungen der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

  • Drs-Bund, 26.04.2006 - BT-Drs 16/1344
  • BGH, 19.12.2012 - 4 StR 417/12

    Nachstellung (unbefugtes Nachstellen; schwerwiegende Beeinträchtigung der

    Erforderlich ist stets die konkretisierende Darstellung, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung bei Begehung der Taten auf die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (BGH, Beschlüsse vom 24. April 2012 - 5 StR 150/12, NStZ-RR 2012, 239; vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12, NStZ-RR 2012, 306, 307; vom 26. September 2012 - 4 StR 348/12; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 20 Rn. 47).

    Die gebotene Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstaten zu entwickeln (Senatsbeschlüsse vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12 und vom 26. September 2012 - 4 StR 348/12).

  • BGH, 30.07.2013 - 4 StR 275/13

    Anordnung der Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik (Beruhen der Tat auf

    aa) Soweit das Landgericht im Anschluss an die Sachverständige davon ausgeht, dass die Angeklagte an einer schizoaffektiven Psychose gemäß ICD 10, F 25.0 erkrankt ist, werden die diese Bewertung tragenden Anknüpfungs- und Befundtatsachen nicht in ausreichendem Umfang wiedergegeben (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2012 - 4 StR 348/12 Rn. 8, NStZ 2013, 424 (insoweit nicht abgedruckt); Beschluss vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12, NStZ-RR 2012, 306, 307; Beschluss vom 14. September 2010 - 5 StR 229/10 Rn. 8).

    Die erforderliche Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstaten zu entwickeln (BGH, Beschluss vom 16. Januar 2013 - 4 StR 520/12 aaO; Beschluss vom 26. September 2012 - 4 StR 348/12 aaO; Urteil vom 17. November 1999 - 2 StR 453/99, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 27).

    An die Darlegungen und die vorzunehmende Abwägung sind umso höhere Anforderungen zu stellen, je mehr es sich bei dem zu beurteilenden Sachverhalt unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (§ 62 StGB) um einen Grenzfall handelt (BGH, Beschluss vom 16. Januar 2013 - 4 StR 520/12 aaO; Beschluss vom 26. September 2012 - 4 StR 348/12 aaO; Beschluss vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12 Rn. 8; Beschluss vom 8. November 2006 - 2 StR 465/06, NStZ-RR 2007, 73, 74).

    Dieses gesetzgeberische Ziel kann nur erreicht werden, wenn das Revisionsgericht in diesen Fällen nicht nur die auf rechtsfehlerhaften Feststellungen zur Schuldfähigkeit beruhende Maßregelanordnung, sondern auch den hierauf gestützten Freispruch aufhebt (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2012 - 4 StR 348/12 aaO; Beschluss vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12, NStZ-RR 2012, 306, 307; Beschluss vom 14. September 2010 - 5 StR 229/10, NStZ-RR 2011, 320; Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 3 StR 369/09 Rn. 9).

  • BGH, 19.12.2012 - 4 StR 494/12

    Raub (Zueignungsabsicht bezüglich Behältnis, in dem Bargeld vermutet wird und

    Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB darf nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei der Begehung der Anlasstaten aufgrund einer nicht nur vorübergehenden psychischen Störung schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war und die Tatbegehung auf diesem Zustand beruht (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2012 - 4 StR 348/12, Tz. 6; Beschluss vom 25. September 2003 - 4 StR 316/03, NStZ-RR 2004, 38; Beschluss vom 8. April 2003 - 3 StR 79/03, NStZ-RR 2003, 232).

    Die Rechtslage unterscheidet sich hier nicht durchgreifend von den bereits mehrfach entschiedenen Fällen, in denen auf die erfolgreiche Revision eines wegen Schuldunfähigkeit freigesprochenen, aber nach § 63 StGB untergebrachten Angeklagten auch der Freispruch aufzuheben ist, um dem neuen Tatrichter die durch § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO eröffnete Möglichkeit einer Bestrafung zu erhalten, wenn sich nunmehr die Schuldfähigkeit des Angeklagten herausstellen sollte (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2012 - 4 StR 348/12, Tz. 13; Beschluss vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12, NStZ-RR 2012, 306, 307; Beschluss vom 14. September 2010 - 5 StR 229/10, Tz. 11; Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 3 StR 369/09, Tz. 9).

  • BGH, 10.01.2019 - 1 StR 463/18

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Die zu stellende Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat zu entwickeln (vgl. BGH, Urteil vom 11. Oktober 2018 - 4 StR 195/18, aaO; Beschluss vom 26. September 2012 - 4 StR 348/12, Rn. 10 (insoweit nicht abgedruckt in NStZ 2013, 424), jeweils mwN).
  • BGH, 16.01.2013 - 4 StR 520/12

    Anordnung der Unterbringung in einer psychiatrischen Krankenhaus (zeitliche

    Soweit das Landgericht im Anschluss an den Sachverständigen davon ausgeht, dass der Beschuldigte an einer schizo-affektiven Störung mit manischen Zügen leide, werden die diese Bewertung tragenden Anknüpfungs- und Befundtatsachen nicht in ausreichendem Umfang wiedergegeben (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2012 - 4 StR 348/12, Rn. 8; Beschluss vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12, NStZ-RR 2012, 306, 307; Beschluss vom 14. September 2010 - 5 StR 229/10, Rn. 8).

    Die erforderliche Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstaten zu entwickeln (BGH, Beschluss vom 26. September 2012 - 4 StR 348/12, Rn. 10; Urteil vom 17. November 1999 - 2 StR 453/99, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 27).

    An die Darlegungen sind umso höhere Anforderungen zu stellen, je mehr es sich bei dem zu beurteilenden Sachverhalt unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (§ 62 StGB) um einen Grenzfall handelt (BGH, Beschluss vom 26. September 2012 - 4 StR 348/12, Rn. 10; Beschluss vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12, Rn. 8; Beschluss vom 8. November 2006 - 2 StR 465/06, NStZ-RR 2007, 73, 74).

  • BGH, 21.11.2017 - 2 StR 375/17

    Schuldunfähigkeit (erforderliche zweistufige Prüfung in Bezug auf die konkrete

    Der Umstand, dass allein der Angeklagte Revision eingelegt hat, steht der Aufhebung des Freispruchs gemäß § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO nicht entgegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. April 2017 - 5 StR 78/17; vom 26. September 2012 - 4 StR 348/12, NStZ 2013, 424; vom 20. November 2012 - 1 StR 504/12, NJW 2013, 246, 247, und vom 5. August 2014 - 3 StR 271/14, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Satz 2 Freispruch 1), weil die Unterbringung nach § 63 StGB und der auf § 20 StGB gestützte Freispruch gleichermaßen von der Bewertung der Schuldfähigkeit abhängen und deshalb zwischen beiden Entscheidungen aus sachlichrechtlichen Gründen ein untrennbarer Zusammenhang besteht.
  • BGH, 16.06.2014 - 4 StR 111/14

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose: zu

    Diese ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstaten zu entwickeln (Senatsbeschlüsse vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12, NStZ-RR 2012, 337, 338 und vom 26. September 2012 - 4 StR 348/12).
  • BGH, 12.10.2016 - 4 StR 78/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    In diesem Umfang ist die Beschränkung der Revision auf die Maßregelanordnung wegen des untrennbaren Zusammenhangs zwischen der Entscheidung über die Unterbringung nach § 63 StGB und den auf § 20 StGB gestützten Freisprüchen unwirksam (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. September 2012 - 4 StR 348/12, NStZ 2013, 424; vom 21. Mai 2013 - 2 StR 29/13, NStZ-RR 2014, 54).
  • BGH, 23.11.2016 - 2 StR 108/16

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gesamtwürdigung des Täters

    Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus als außerordentlich belastende Maßnahme, die einen besonders gravierenden Eingriff in die Rechte des Angeklagten darstellt, darf nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass die unterzubringende Person bei Begehung der Anlasstaten aufgrund einer nicht nur vorübergehenden psychischen Störung schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war und die Begehung der Taten auf diesem Zustand beruht (BGH, Beschluss vom 26. September 2012 - 4 StR 348/12; Senat, Beschluss vom 26. März 2015 - 2 StR 37/15).
  • BGH, 28.01.2015 - 4 StR 514/14

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Soweit das Landgericht im Anschluss an den Sachverständigen davon ausgeht, dass der Beschuldigte an einer schizoaffektiven Störung mit manischen Zügen leide, werden die diese Bewertung tragenden Anknüpfungs- und Befundtatsachen nicht in ausreichendem Umfang wiedergegeben (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Januar 2013 - 4 StR 520/12, NStZ-RR 2013, 141, 142; Beschluss vom 26. September 2012 - 4 StR 348/12, Rn. 8; Beschluss vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12, NStZ-RR 2012, 306, 307; Beschluss vom 14. September 2010 - 5 StR 229/10, Rn. 8; Urteil vom 21. Januar 1997 - 1 StR 622/96, BGHR StGB § 63 Zustand 20).

    Die erforderliche Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstaten zu entwickeln (BGH, Beschluss vom 26. September 2012 - 4 StR 348/12, Rn. 10; Urteil vom 17. November 1999 - 2 StR 453/99, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 27).

  • BGH, 28.03.2019 - 4 StR 530/18

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

  • BGH, 10.12.2014 - 2 StR 170/14

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 25.10.2023 - 5 StR 104/23

    Vorwurf des Mordes an Ehefrau in Flöha muss neu verhandelt werden

  • BGH, 11.10.2018 - 4 StR 195/18

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Gefährlichkeitsprognose:

  • BGH, 18.11.2013 - 1 StR 594/13

    Anordnung der Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt (Voraussetzungen:

  • BGH, 20.11.2012 - 1 StR 504/12

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen: Fehlen der

  • BGH, 27.08.2013 - 4 StR 311/13

    Form des Revisionsantrages (entbehrliche ausdrückliche Bezeichnung); Anordnung

  • BGH, 05.06.2019 - 2 StR 42/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

  • BGH, 10.10.2013 - 4 StR 135/13

    Beweiswürdigung des Tatrichters (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit); Anordnung

  • BGH, 25.03.2021 - 3 StR 408/20

    Anordnung der unbefristeten Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 04.12.2018 - 4 StR 443/18

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Auswirkungen der Diagnose

  • BGH, 31.08.2017 - 4 StR 221/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 25.04.2017 - 5 StR 78/17

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

  • BGH, 06.03.2013 - 1 StR 654/12

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Zustand der

  • BGH, 20.04.2016 - 1 StR 62/16

    Schuldunfähigkeit (erforderliche Auseinandersetzung mit einem

  • BGH, 03.12.2020 - 4 StR 175/20

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (mehrstufige Prüfung; Schwachsinn:

  • BGH, 21.10.2020 - 4 StR 151/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Auswirkung der Aufhebung der

  • BGH, 26.01.2017 - 1 StR 637/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 23.08.2017 - 2 StR 278/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 23.06.2020 - 2 StR 43/20

    Anordnung der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen

  • BGH, 06.07.2016 - 4 StR 210/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 21.05.2013 - 2 StR 29/13

    Verschlechterungsverbot (Aufhebung der Anordnung der Unterbringung in einem

  • BGH, 28.04.2022 - 2 StR 17/22

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefahrenprognose: umfassende

  • BGH, 30.01.2020 - 1 StR 552/19

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (erforderliche

  • BGH, 22.05.2013 - 1 StR 71/13

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Begründung und

  • BGH, 05.06.2013 - 2 StR 94/13

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 30.07.2014 - 4 StR 183/14

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anforderungen

  • BGH, 15.07.2014 - 4 StR 228/14

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Vorliegen eines

  • BGH, 18.05.2022 - 6 StR 189/22

    Unzureichende Prüfung der Schuldfähigkeit

  • BGH, 20.04.2022 - 6 StR 138/22

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (unzureichende Darlegung der

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