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   OLG Frankfurt, 08.11.2001 - 3 Ws 1022/01   

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https://dejure.org/2001,13097
OLG Frankfurt, 08.11.2001 - 3 Ws 1022/01 (https://dejure.org/2001,13097)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.11.2001 - 3 Ws 1022/01 (https://dejure.org/2001,13097)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. November 2001 - 3 Ws 1022/01 (https://dejure.org/2001,13097)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 20 StGB, § 64 Abs 1 StGB, § 67 Abs 1 StGB, § 67 Abs 2 StGB, § 67 Abs 3 StGB
    Reihenfolge der Vollstreckung: Umkehr der Vollstreckungsreihenfolge und Erledigung der Maßregel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollstreckungsreihenfolge; Änderung; Fehleinweisung; Gutachterliche Klärung; Unterbringung; Freiheitsstrafe

  • Wolters Kluwer

    (Reihenfolge der Vollstreckung: Umkehr der Vollstreckungsreihenfolge und Erledigung der Maßregel)

  • Judicialis

    StGB § 20; ; StGB § 21; ; StGB § 63; ; StVollstrO § 44 b; ; StVollstrO § 44; ; StPO § 67 III; ; StPO § 454 II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 27
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 20.03.1978 - 20 W 111/78
    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.11.2001 - 3 Ws 1022/01
    Allein aufgrund dieser Ausführungen steht indes nicht fest, daß der Verurteilte zur Tatzeit (oder jetzt) nicht (oder nicht mehr) an einem Zustand litt (oder leidet), der durch die in § 20 StGB genannten seelischen Störungen oder Abartigkeiten gekennzeichnet ist, was allein ­und bereits zum jetzigen Zeitpunkt- rechtfertigen würde, die Maßregel für erledigt zu erklären (st. Rspr. des Senats, vgl. NJW 1978, 2397 w.N. im Beschl. v. 30.6.2000 ­3 Ws 670/00).
  • OLG Hamm, 24.09.2007 - 2 Ws 304/07

    Jugendgerichtsverfahren; sofortige Beschwerde; Statthaftigkeit; Berufungsurteil

    Der Senat tritt damit der gefestigten obergerichtlichen Rechtsprechung bei, nach der die durch § 59 Abs. 1 Satz 2 JGG eingeräumte Möglichkeit, eine sofortige Beschwerde gegen ein Berufungsurteil einzulegen, wegen § 55 Abs. 2 JGG für denjenigen Verfahrensbeteiligten entfällt, der zuvor bereits Berufung eingelegt und dadurch das ihm zur Verfügung stehende Wahlrechtsmittel bereits verbraucht hat (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1994, 198f.; OLG Celle NStZ 1993, 401; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 27; OLG Saarbrücken StraFo 2003, 431; Brunner/Dölling, JGG, 10. Aufl., § 59 Rn 2, 3; § 55 Rn 14; Böhm, Einführung in das Jugendstrafrecht, 3. Aufl., S. 3; siehe auch noch OLG Hamm JMBl. NW 1954, 10).
  • OLG Zweibrücken, 07.12.2015 - 1 Ws 291/15

    Jugendstrafverfahren: Anfechtung eines Berufungsurteils, durch welches die

    Demgegenüber geht die gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung davon aus, dass die durch § 59 Abs. 1 JGG eingeräumte Möglichkeit, eine sofortige Beschwerde gegen das Berufungsurteil einzulegen, wegen § 55 Abs. 2 JGG für denjenigen Verfahrensbeteiligten entfällt, der zuvor Berufung eingelegt und dadurch das ihm zur Verfügung stehende Wahlrechtsmittel bereits verbraucht hat (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1994, 198f.; OLG Celle NStZ 1993, 401; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 27; OLG Saarbrücken StraFo 2003, 431; OLG Hamm VRS 113, 383).
  • OLG Bremen, 13.09.2023 - 1 Ws 96/23

    Zu den Voraussetzungen einer nachträglichen Änderung der

    Dies setzt voraus, dass der Zweck der Maßregel durch die geänderte Vollstreckungsreihenfolge leichter zu erreichen sein muss (siehe OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.11.2001 - 3 Ws 1022/01, juris Rn. 9, NStZ-RR 2002, 27; Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 04.06.1993 - 2 Ws 246/93, juris Rn. 4, MDR 1993, 1100).
  • OLG Köln, 02.09.2020 - 2 Ws 452/20
    Nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung entfällt - anders als teilweise in der Literatur vertreten (zu vgl. Ostendorf, JGG, 10. Aufl., § 59 Rn. 2) - die durch § 59 Abs. 1 JGG eingeräumte Möglichkeit, eine sofortige Beschwerde gegen das Berufungsurteil einzulegen, wegen § 55 Abs. 2 JGG für denjenigen Verfahrensbeteiligten, der zuvor Berufung eingelegt und dadurch das ihm zur Verfügung stehende Wahlrechtsmittel bereits verbraucht hat (zu vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 07.12.2015 - 1 Ws 291/15 -, juris; OLG Düsseldorf NStZ 1994, 198f.; OLG Celle NStZ 1993, 401; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 27; OLG Saarbrücken StraFo 2003, 431; OLG Hamm VRS 113, 383).
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