Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 02.10.2002

Rechtsprechung
   BGH, 21.10.2002 - 5 StR 433/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3099
BGH, 21.10.2002 - 5 StR 433/02 (https://dejure.org/2002,3099)
BGH, Entscheidung vom 21.10.2002 - 5 StR 433/02 (https://dejure.org/2002,3099)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 2002 - 5 StR 433/02 (https://dejure.org/2002,3099)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Absoluter Revisionsgrund - Unterschrift - Vermerk des Strafkammervorsitzenden - Urlaubsbedingte Hinderung - Verhinderungsvermerk - Verfahrensfehler - Betäubungsmittel - Handeltreiben - Frühzeitiges Geständnis

  • Judicialis

    StGB § 276; ; StGB § ... 49 Abs. 2; ; StPO § 275 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 338 Nr. 7; ; StPO § 345 Abs. 1; ; StPO § 275 Abs. 2 Satz 2; ; BtMG § 31; ; BtMG § 31 Nr. 1; ; BtMG § 29a Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 275 Abs. 2
    Frist für die Anbringung des Verhinderungsvermerks

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 85
  • StV 2003, 151
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.11.2000 - 4 StR 354/00

    Fehlen einer Unterschrift oder eines Verhinderungsvermerks im Urteil; Wirksame

    Auszug aus BGH, 21.10.2002 - 5 StR 433/02
    Die Zustellung des so verfahrensfehlerhaft zustandegekommenen Urteils war indes wirksam (BGHR StPO § 345 Abs. 1 Fristbeginn 8).
  • BGH, 26.10.1999 - 4 StR 459/99

    Entscheidungsgründe; Urteilsunterzeichnung; Urteilsabsetzungsfrist;

    Auszug aus BGH, 21.10.2002 - 5 StR 433/02
    An dem hieraus folgenden Durchgreifen des absoluten Revisionsgrundes ändert der Umstand nichts, daß der zweite beisitzende Richter - wie ein nach Eingang der Revisionsbegründung gefertigter Vermerk des Strafkammervorsitzenden ergibt - zu dem Zeitpunkt, als das schriftliche Urteil zu den Akten gelangt war, urlaubsbedingt an der Unterschrift gehindert gewesen wäre; in diesem Fall hätte der Vorsitzende gemäß § 275 Abs. 2 Satz 2 StPO innerhalb der Urteilsabsetzungsfrist einen Verhinderungsvermerk anbringen müssen (BGHR StPO § 338 Nr. 7 Fristüberschreitung 4).
  • BGH, 11.11.2020 - 2 StR 241/20

    Ausschließung von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes (Vernehmung als

    Fehlt eine Unterschrift (vgl. BGH, Beschluss vom 1. April 2010 ? 3 StR 30/10, juris Rn. 2; Urteil vom 9. November 1994 ? 3 StR 436/94, juris Rn. 1; vgl. auch Senat, Beschluss vom 10. Januar 1978 - 2 StR 654/77, BGHSt 27, 334 f. zur Unterschrift, die Korrekturen nicht abdeckt) oder ein Verhinderungsvermerk (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2002 ? 5 StR 433/02, juris Rn. 3) ist das Urteil auf die Verfahrensrüge nach § 338 Nr. 7, § 275 Abs. 1 Satz 2 StPO ebenso aufzuheben, wie wenn ein Verhinderungsvermerk unzulässig angebracht wurde (vgl. zur fehlerhaft angenommenen Verhinderung aus Rechtsgründen BGH, Beschluss vom 19. Februar 2019 ? 5 StR 513/18, juris Rn. 2 f.; Senat, Urteil vom 8. November 2006 ? 2 StR 294/06, juris Rn. 3; BGH, Beschluss vom 19. August 1992 ? 5 StR 386/92, juris Rn. 1).
  • OLG Karlsruhe, 08.10.2015 - 2 (7) SsBs 467/15

    Bußgeldverfahren: Nachweis der rechtsgeschäftlichen Zustellungsvollmacht des

    Ungeachtet des Verstoßes gegen die Fertigstellungsfrist (vgl. auch § 338 Nr. 7 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG) verhindert demgegenüber die fehlende Unterschrift bei einer dem Empfänger zugestellten mit der Urschrift des Urteils übereinstimmenden Ausfertigung, woran zu Zweifeln kein Anlass besteht, nicht, dass die Rechtswirksamkeit der Zustellung berührt wird; es handelt sich nämlich nicht um einen Mangel der Zustellung, sondern des Urteils selbst (BGHSt 46, 204; BGH NStZ-RR 2003, 85; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 345 Rn. 5a; aA LR-Franke, a.a.O., § 345 Rn. 6).
  • BVerfG, 10.06.2003 - 2 BvR 790/03

    Nichtannahmebeschluss - Verwerfung einer strafprozessualen Revision mangels

    gegen a) den Besschluss des Bundesgerichtshof vom 21. Oktober 2002 - 5 StR 433/02 -,.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 02.10.2002 - 2 ObOWi 408/02, 2 ObOWi 408/2002   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,11990
BayObLG, 02.10.2002 - 2 ObOWi 408/02, 2 ObOWi 408/2002 (https://dejure.org/2002,11990)
BayObLG, Entscheidung vom 02.10.2002 - 2 ObOWi 408/02, 2 ObOWi 408/2002 (https://dejure.org/2002,11990)
BayObLG, Entscheidung vom 02. Oktober 2002 - 2 ObOWi 408/02, 2 ObOWi 408/2002 (https://dejure.org/2002,11990)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 85
  • NZV 2003, 293
  • VersR 2003, 1140 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.05.1960 - 4 StR 193/60
    Auszug aus BayObLG, 02.10.2002 - 2 ObOWi 408/02
    Entsprechendes gilt für Fälle der Fristwahrung (BGHSt 14, 306/309).
  • OLG Köln, 15.11.1996 - Ss 554/96

    Anforderungen an die Rechtzeitigkeit der Anbringung eines Einspruchs im

    Auszug aus BayObLG, 02.10.2002 - 2 ObOWi 408/02
    Bestehen ausreichende Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der von der Verteidigung erteilten Auskunft oder Beratung, muss diesen durch Nachfrage bei Gericht nachgegangen werden (Göhler aaO; Heidelberger Kommentar StPO 3. Aufl. § 329 Rn. 22 aE; Löwe-Rosenberg StPO 24. Aufl. § 329 Rn. 44; OLG Köln NStZ-RR 1997, 208/209; OLG Hamm JMBlNW 1979, 20).
  • OLG Zweibrücken, 28.10.1996 - 1 Ss 54/96

    Revisibilität der Nichtentscheidung über den Antrag auf Aufhebung der Anordnung

    Auszug aus BayObLG, 02.10.2002 - 2 ObOWi 408/02
    Dies soll jedenfalls dann gelten, wenn der Verteidiger zudem seinen Mandanten dahingehend beraten hatte, dieser brauche zum Termin nicht zu erscheinen, sofern der Entbindungsantrag nicht abgelehnt werde (BayObLG bei Rüth DAR 1973, 215 und BayObLG NJW 1995, 1568/1569; OLG Zweibrücken NZV 1998, 43 ).
  • OLG Düsseldorf, 04.03.1998 - 2 Ss OWi 42/98
    Auszug aus BayObLG, 02.10.2002 - 2 ObOWi 408/02
    So wurde insbesondere entschieden, dass ein Betroffener entschuldigt dem Termin fern geblieben ist, wenn über einen Antrag seines Verteidigers auf Entbindung von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen trotz rechtzeitiger Antragstellung nicht entschieden wurde (OLG Düsseldorf DAR 1998, 204 ; Beck DAR 1999, 521/522).
  • BayObLG, 25.10.1994 - 2 ObOWi 508/94
    Auszug aus BayObLG, 02.10.2002 - 2 ObOWi 408/02
    Dies soll jedenfalls dann gelten, wenn der Verteidiger zudem seinen Mandanten dahingehend beraten hatte, dieser brauche zum Termin nicht zu erscheinen, sofern der Entbindungsantrag nicht abgelehnt werde (BayObLG bei Rüth DAR 1973, 215 und BayObLG NJW 1995, 1568/1569; OLG Zweibrücken NZV 1998, 43 ).
  • OLG Brandenburg, 27.09.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 378/22

    Unzulässigkeit der Verfahrensrüge mangels vollständiger Mitteilung der

    Der Betroffene hatte keinerlei Veranlassung, auf die Richtigkeit dieser Anweisung zu vertrauen - die Entscheidung dieser Frage lag offensichtlich nicht in der Entscheidungskompetenz des Verteidigers (vgl. OLG Frankfurt DAR 2017, 595; BayObLG NZV 2003, 293).
  • KG, 09.05.2012 - 3 Ws (B) 260/12

    Bußgeldverfahren; Ausbleiben des Betroffenen in der Hauptverhandlung aufgrund

    Das Ausbleiben des Betroffenen im Hauptverhandlungstermin war hier im Sinne des § 74 Abs. 2 StPO als entschuldigt anzusehen, da es auf der Information seines Verteidigers beruht (vgl. Senat, Beschluss vom 15. August 2007 - 3 Ws (B) 440/07; BayObLG VRS 104, 302, 304; OLG Hamm JMBl. NW 1978, 32, 33).
  • OLG Hamm, 31.01.2013 - 1 RBs 178/12

    Verwerfung des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid wegen Ausbleibens in der

    Ein Fall, dass ausreichende Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der vom Verteidiger erteilten Auskunft bestanden hätten, die den Betroffenen zur Nachfrage bei Gericht veranlasst hätten (vgl. insoweit BayObLG, NZV 2003, 293 m.w.N.), lag hier nicht vor.
  • LG Frankfurt/Oder, 23.10.2012 - 22 Qs 104/12

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Ausbleiben des Betroffenen in der Hauptverhandlung

    11 Im Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren ist allgemein anerkannt, dass ein Ausbleiben zu einem Gerichtstermin auch dann als entschuldigt anzusehen sein kann, wenn es auf einem -auch unrichtigen oder rechtsirrigen - Rat oder Hinweis des Verteidigers beruht (vgl. BayObLG, NStZ-RR 2003, 85; OLG Flamm, NStZ-RR 2010, 245; KG Berlin, Beschluss vom 09.05.2012, 3 Ws (B) 260/12 = DAR 2012, 395; Meyer-Goßner, 55. Aufl., § 44 StPO Rn. 22a).
  • KG, 29.10.2013 - 2 Ws 481/13

    Zustellung an in einem Wohnheim lebenden Adressaten

    Insbesondere bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass es sich bei dem Zeugen um eine dem Justizbereich im weiteren Sinne zuzuordnende Person handelte (dazu vgl. BGH bei Kusch NStZ 1993, 27 [Justizvollzugsbeamter]; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2000, 111 [Geschäftsstellenbeamter]; BayObLGSt NStZ-RR 2003, 85 [Verteidiger]; Meyer-Goßner, § 44 StPO Rdn. 17).
  • OLG Hamburg, 06.05.2020 - 2 Rev 20/20

    Strafverfahren wegen Diebstahls und Körperverletzung: Verwerfung der Berufung bei

    Jedoch entschuldigt den Angeklagten eine falsche Rechtsansicht des Verteidigers dann nicht, wenn er begründete Zweifel an deren Richtigkeit haben musste und ihm eine Erkundigung zuzumuten war ( Gössel a.a.O. Rn. 40; Quentin a.a.O. Rn. 41), etwa bei einem klar erkennbaren Widerspruch zwischen dem Inhalt der dem Angeklagten zugegangenen Ladung und dem Hinweis des Verteidigers, dieser brauche nicht zu erscheinen (BayObLG, NStZ-RR 2003, 85).
  • LG Potsdam, 03.04.2013 - 24 Qs 51/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Bußgeldverfahren: Auskunft des

    Im Straf- wie im Ordnungswidrigkeitenverfahren ist allgemein anerkannt, dass ein Ausbleiben des Betroffenen in der Hauptverhandlung auch dann als entschuldigt anzusehen sein kann, wenn es auf einem - auch unrichtigen oder rechtsirrigen - Rat oder Hinweis des Verteidigers beruht (BayObLG, NStZ-RR 2003, 85; OLG Hamm, NStZ-RR 2010, 245; Göhler, Ordnungswidrigkeitengesetz, 16. Auflage, § 74, Rdn. 32; Meyer-Goßner, Strafprozessordnung, 55. Auflage, § 329, Rdn. 29, jeweils m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 31.01.2020 - 2 Ws 4/20

    Vertraut die/der Angeklagte auf das ihr/ihm fälschlicherweise vom Verteidiger

    Zwar hätte das aufmerksame und vollständige Lesen der Um- ladung sicherlich Zweifel erwecken müssen, ob die Äußerung zu- treffend ist (vgl. BayObLG NStZ-RR 2003, 85 in einem Fall, in dem eine Ladung sei- tens des Gerichts drei Tage vor einer Mitteilung des Verteidigers mit Be- zugnahme auf diese Ladung zugestellt worden ist).
  • KG, 15.08.2007 - 2 Ss 172/07

    Pflicht zur Terminsverlegung bei Verhinderung des Verteidigers

    Zwar ist im Straf- wie im Ordnungswidrigkeitsverfahren überwiegend anerkannt, dass ein Ausbleiben zu einem Gerichtstermin auch dann als entschuldigt im Sinn des § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO bzw. § 74 Abs. 2 OWiG anzusehen sein kann, wenn es auf einem - auch unrichtigen oder rechtsirrigen - Rat oder Hinweis des Verteidigers beruht (vgl. OLG Hamm JMBl. MW 1978, 32 (33); BayObLG VRS 104, 302 (304) ; Seitz in Göhler, OWiG 14. Aufl., § 74 Rdn. 32).
  • KG, 30.07.2014 - 3 Ws (B) 255/14

    Ausbleiben Betroffener zu Gerichtstermin wegen Hinweise Verteidiger

    Es ist im Straf- wie im Ordnungswidrigkeitenverfahren überwiegend anerkannt, dass ein Ausbleiben zu einem Gerichtstermin auch dann als entschuldigt im Sinne von § 329 Abs. 1 Satz 1StPO bzw. § 74 Abs. 2 OWiG anzusehen sein kann, wenn es auf einem - auch unrichtigen oder rechtirrigen - Rat oder Hinweis des Verteidigers beruht (vgl. Senat, Beschluss vom 15. August 2007 - 3 Ws (B) 440/07 - BayObLG, VRS 104, 302 (304)).
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