Weitere Entscheidung unten: AG Lüdinghausen, 13.07.2004

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   BGH, 06.07.2004 - 1 StR 129/04   

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BGH, 06.07.2004 - 1 StR 129/04 (https://dejure.org/2004,4220)
BGH, Entscheidung vom 06.07.2004 - 1 StR 129/04 (https://dejure.org/2004,4220)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 2004 - 1 StR 129/04 (https://dejure.org/2004,4220)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 34 Abs. 4 AWG i.V.m. § 69e Abs. 2 Buchst. c AWV; Irak-Embargo; § 52 Abs. 1 2. Alt. StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 29 StGB
    Verstoß gegen das Irak-Embargo gemäß § 34 Abs. 4 AWG i.V.m. § 69e Abs. 2 Buchst. c AWV (Konkurrenzen; Mittäterschaft)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Verstop gegen das Irak-Embargo - Hilfestellung beim Geldtransfer in den Südirak, ohne den Verwendungszweck zu kennen - Wahl eines Übermittlungsweges, der durch die Behörden nicht überprüft werden konnte

  • Judicialis

    AWG § 34 Abs. 4; ; AWG § 34 Abs. 4 Satz 1; ; AWV § 69e Abs. 2 Buchst. c; ; StGB § 25 Abs. 2; ; StGB § 52 Abs. 1 2. Alt.; ; StGB § 73 Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 73c Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 25 Abs. 2 § 52 Abs. 1 § 53 Abs. 1
    Konkurrenzen bei Mittäterschaft und natürlicher Handlungseinheit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 342
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.09.2002 - 1 StR 73/02

    Verstoß gegen das Irak-Embargo gem. § 34 Abs. 4 AWG i.V.m. § 69e Abs. 2 Buchst. c

    Auszug aus BGH, 06.07.2004 - 1 StR 129/04
    In einem solchen Fall würde sich zwar der Unrechtsgehalt des Tuns im Handeln ohne die erforderliche Genehmigung erschöpfen, so daß die Annahme minder schwerer Fälle in Betracht zu ziehen wäre (Senat NStZ-RR 2003, 55).
  • BGH, 10.05.2001 - 3 StR 52/01

    Konkurrenzen (Individuelle Beurteilung von Tatmehrheit und Tateinheit); Handlung;

    Auszug aus BGH, 06.07.2004 - 1 StR 129/04
    Es werden ihm vielmehr die einzelnen Taten der anderen Mittäter als gemäß § 52 Abs. 1 2. Alt. StGB (gleichartige Tateinheit) tateinheitlich begangen zugerechnet (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 26; BGH StV 2002, 73).
  • BVerfG, 01.03.2004 - 2 BvR 2251/03

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter; Neufestsetzung von Einzelstrafen unter

    Auszug aus BGH, 06.07.2004 - 1 StR 129/04
    Der Schuldgehalt der Tat wird von der anderen rechtlichen Bewertung des Konkurrenzverhältnisses nicht berührt (vgl. BVerfG, Beschluß vom 1. März 2004 - 2 BvR 2251/03).
  • BGH, 26.08.1993 - 1 StR 505/93

    Konkurrenzverhältnis bei mehreren, auf einem einzelnen Auftrag beruhenden

    Auszug aus BGH, 06.07.2004 - 1 StR 129/04
    Es werden ihm vielmehr die einzelnen Taten der anderen Mittäter als gemäß § 52 Abs. 1 2. Alt. StGB (gleichartige Tateinheit) tateinheitlich begangen zugerechnet (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 26; BGH StV 2002, 73).
  • BGH, 22.08.2001 - 1 StR 339/01

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln als im Vergleich zur Abgabe die

    Auszug aus BGH, 06.07.2004 - 1 StR 129/04
    Auch wenn die Zahl der Einzelaufträge nicht festgestellt ist, sieht der Senat von einer Änderung des Schuldspruchs ab, da der Angeklagte durch diesen Rechtsfehler nicht beschwert ist (vgl. BGHSt 8, 34, 37; Senatsbeschluß vom 22. August 2001 - 1 StR 339/01).
  • BGH, 30.06.1955 - 3 StR 133/55
    Auszug aus BGH, 06.07.2004 - 1 StR 129/04
    Auch wenn die Zahl der Einzelaufträge nicht festgestellt ist, sieht der Senat von einer Änderung des Schuldspruchs ab, da der Angeklagte durch diesen Rechtsfehler nicht beschwert ist (vgl. BGHSt 8, 34, 37; Senatsbeschluß vom 22. August 2001 - 1 StR 339/01).
  • LG Kiel, 03.04.2019 - 3 KLs 3/18

    Prozess gegen Sig-Sauer-Manager: Deutsche Pistolen für den Bürgerkrieg

    Die Genehmigungsfähigkeit schließt den Tatbestand des § 34 Abs. 1 Nr. 1 AWG a.F. jedoch nicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 06.07.2004 - 1 StR 129/04, zitiert nach juris, dort Rn. 11; BGH, Urteil vom 11.09.2002 - 1 StR 73/02, zitiert nach juris, dort Rn. 14; entsprechend für den Bereich des Umweltstrafrechts: BGH, Urteil vom 26.04.1990 - 4 StR 24/90, zitiert nach juris, dort Rn. 19; OLG Köln, Beschluss vom 13.02.1990 - 2 Ws 648/99, zitiert nach juris, dort Rn. 19; für den Bereich des Bauordnungswidrigkeitenrechts: OLG Hamm, Beschluss vom 11.03.2008 - 3 Ss OWi 687/07, dort Rn. 16; so auch Diemer in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, Band 1, 186. Ergänzungslieferung 2011, § 34 AWG a.F., Rn. 11; allgemein: Lenckner/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, Strafgesetzbuch, 30. Auflage 2019, Vor § 32 StGB, Rn. 62c; zum neuen Recht: Wagner in Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch, Bd. 7, 2. Auflage 2015, Vor § 17 AWG n.F., Rn. 52; Achenbach/Ransiek/Rönnau, Handbuch des Wirtschaftsstrafrechts, 4. Auflage 2015, Teil 4, Kapitel 3, Rn. 28, 90), sie ist lediglich bei der Strafzumessung zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 11.09.2002 - 1 StR 73/02, zitiert nach juris, dort Rn. 14; entsprechend für den Bereich des Bauordnungswidrigkeitenrechts: OLG Bamberg, Beschluss vom 19.03.2018 - 3 Ss OWi 270/18, zitiert nach juris, dort Rn. 5; OLG Hamm, Beschluss vom 11.03.2008 - 3 Ss OWi 687/07, dort Rn. 16; ebenso: Pelz in Hocke/Sachs/Pelz, Außenwirtschaftsrecht, 2017, Vor § 17 AWG n.F., Rn. 32).

    Hat nämlich ein Ausführender einen Anspruch auf die Genehmigung einer Ausfuhr, so bemakelt die Rechtsordnung nicht die Ausfuhr an sich, sondern lediglich die Umgehung der Kontrollbefugnis der Genehmigungsbehörde; erreicht er andererseits durch das Umgehen eines Genehmigungsvorbehalts, dass er eine - gegebenenfalls auch nur nach dem Ermessen der Genehmigungsbehörde - nicht genehmigungsfähige Ausfuhr durchführen kann, so ist diese Ausfuhr in vollem Umfang bemakelt (so für eine Verfallsentscheidung: BGH, Urteil vom 19.01.2012 - 3 StR 343/11, Rn. 19; großzügiger noch BGH, Urteil vom 06.07.2004 - 1 StR 129/04, zitiert nach juris, dort Rn. 10, und BGH, Urteil vom 11.09.2002 - 1 StR 73/02, zitiert nach juris, dort Rn. 14, wonach es bereits ausreichen sollte, dass eine Ausfuhr genehmigungs fähig ist).

    Dementsprechend wäre es strafmildernd zu berücksichtigen, wenn die ungenehmigten Ausfuhren im Falle einer wahrheitsgemäßen Antragstellung sicher genehmigt worden wären (vgl. BGH, Urteil vom 06.07.2004 - 1 StR 129/04, zitiert nach juris, dort Rn. 10; BGH, Urteil vom 11.09.2002 - 1 StR 73/02, zitiert nach juris, dort Rn. 14; Achenbach/Ransiek/Rönnau, Handbuch des Wirtschaftsstrafrechts, 4. Auflage 2015, Teil 4, Kapitel 3, Rn. 90; Tiedemann, Wirtschaftsstrafrecht, Allgemeiner Teil, 4. Auflage 2013, Rn. 319).

    Es lägen dann lediglich Formalverstöße vor (vgl. BGH, Urteil vom 19.01.2012 - 3 StR 343/11, Rn. 19; BGH, Urteil vom 06.07.2004 - 1 StR 129/04, zitiert nach juris, dort Rn. 11).

    Schon eine unzureichende Effizienz dieser Überwachung ist geeignet, die Beziehungen Deutschlands zu den übrigen Mitgliedern der Europäischen Union erheblich zu stören und seinem Ansehen zu schaden (vgl. BGH, Urteil vom 06.07.2004 - 1 StR 129/04, zitiert nach juris, dort Rn. 13; BGH, Urteil vom 11.09.2002 - 1 StR 73/02, zitiert nach juris, dort Rn. 7).

  • BGH, 13.04.2022 - 2 StR 1/21

    Beschränkung der Revision (Einziehungsentscheidung: losgelöst und selbständig

    Der Angeklagte hat die Buchgelder in Höhe von insgesamt 29.579,83 EUR für die von ihm begangenen Geldwäschetaten erlangt; diese sind ihm für sein rechtswidriges und vom Landgericht abgeurteiltes Handeln gewährt worden und waren spätestens mit Einbehalt des jeweiligen Betrages und Verwendung für eigene Zwecke sein Tatertrag (vgl. Senat, Beschluss vom 27. März 2019 - 2 StR 561/18, NJW 2019, 2182, 2183; BGH, Urteil vom 6. Juli 2004 - 1 StR 129/04, NStZ-RR 2004, 342, 343).
  • BGH, 20.12.2012 - 4 StR 458/12

    Konkurrenzen bei Skimming (bandenmäßiges und gewerbsmäßiges Nachmachen von

    Der vom Landgericht rechtsfehlerfrei als mittäterschaftliche Beteiligung bewertete Tatbeitrag des Angeklagten bestand in dem Beschaffen und Weiterleiten der Kundendaten gemeinsam mit dem gesondert verfolgten C. Auf diesen Beitrag ist bei der Bestimmung des Konkurrenzverhältnisses auch im Falle einer mittäterschaftlichen Beteiligung im Vorbereitungsstadium einer Tat abzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juli 2004 - 1 StR 129/04, NStZ-RR 2004, 342, 343; Beschluss vom 15. März 2011 - 3 StR 15/11, wistra 2011, 299, 300).
  • BGH, 05.02.2013 - 3 StR 499/12

    Anforderungen an die Mitwirkung eines Bandenmitglieds bei Betrugs- und

    Erbringt der Mittäter einer solchen Serie lediglich in deren Vorfeld einen einheitlichen, sämtliche dieser Taten fördernden Beitrag, ohne sich im Weiteren an der Tatausführung zu beteiligen, so sind ihm deshalb die von den anderen Mittätern begangenen Einzeltaten nicht als jeweils rechtlich selbständig, sondern als in gleichartiger Tateinheit begangen zuzurechnen (BGH, Urteil vom 6. Juli 2004 - 1 StR 129/04, NStZ-RR 2004, 342, 343; Fischer aaO vor § 52 Rn. 34 f.).
  • KG, 02.03.2006 - 5 Ws 68/06

    Untersuchungshaft: Haftgrund der Fluchtgefahr nach erstinstanzlicher Verurteilung

    So hat es festgestellt (UA S. 25), daß der Angeklagte nicht vorbestraft ist, er die Taten objektiv vollumfänglich eingeräumt hat, daß die von ihm bewirkten Geldzahlungen - anders als in dem Fall, der dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 6. Juli 2004 (NStZ-RR 2004, 342) zugrunde lag - ausschließlich humanitären Zwecken dienten und daß in den meisten Fällen lediglich kleine Beträge transferiert wurden.
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Rechtsprechung
   AG Lüdinghausen, 13.07.2004 - 9 Ds 17 Js 528/04 - 121/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,22779
AG Lüdinghausen, 13.07.2004 - 9 Ds 17 Js 528/04 - 121/04 (https://dejure.org/2004,22779)
AG Lüdinghausen, Entscheidung vom 13.07.2004 - 9 Ds 17 Js 528/04 - 121/04 (https://dejure.org/2004,22779)
AG Lüdinghausen, Entscheidung vom 13. Juli 2004 - 9 Ds 17 Js 528/04 - 121/04 (https://dejure.org/2004,22779)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3726 (Ls.)
  • NStZ-RR 2004, 342
  • NZV 2005, 163
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