Rechtsprechung
BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 94/90 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Haftung des Alleingesellschafters/ Kommanditisten - Zahlung einer Abfindung für Verlust des Arbeitsplatzes - Prüfung des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses - Gesellschafterwechsel in einer Personengesellschaft - Vorliegen eines Betriebsinhaberwechsels und eines ...
- archive.org
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftung des Alleingesellschafters einer GmbH & Co. KG
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BetrVG § 113 Abs. 3; BGB §§ 613a, 826; HGB § 171; AktG §§ 17, 18, 291, 303, 308, 322
Betriebsänderung: Begriffe des Unternehmers und des Arbeitgebers - Haftung des Alleingesellschafters einer GmbH & Co. KG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Ulm, 16.06.1989 - 1 Ca 410/88
- LAG Baden-Württemberg, 24.01.1990 - 7 Sa 63/89
- BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 94/90
Papierfundstellen
- NJW 1991, 2923
- ZIP 1991, 884
- NZA 1991, 681
- BB 1991, 1051
- DB 1991, 1472
Wird zitiert von ... (31) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 09.12.1969 - VI ZR 50/68
Bank - Kreditgewährung - Schadenersatzpflicht
Auszug aus BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 94/90
Nur wer einem konkursreifen Unternehmen lediglich soviel an Kredit gewährt, daß ihm Zeit bleibt, sich zum Nachteil anderer Gläubiger Sicherheiten zu verschaffen oder sich aus diesen zu befriedigen, wissend oder billigend in Kauf nehmend, daß dadurch andere Gläubiger Schaden nehmen können, handelt aus anstößigem Eigennutz, der sein Verhalten sittenwidrig macht (BGH NJW 1970, 657; WM 1979, 878; RGZ 136, 247). - RG, 09.04.1932 - IX 74/31
1. Unter welchen Voraussetzungen kann ein Kreditgeber, dessen Schuldner einem …
Auszug aus BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 94/90
Nur wer einem konkursreifen Unternehmen lediglich soviel an Kredit gewährt, daß ihm Zeit bleibt, sich zum Nachteil anderer Gläubiger Sicherheiten zu verschaffen oder sich aus diesen zu befriedigen, wissend oder billigend in Kauf nehmend, daß dadurch andere Gläubiger Schaden nehmen können, handelt aus anstößigem Eigennutz, der sein Verhalten sittenwidrig macht (BGH NJW 1970, 657; WM 1979, 878; RGZ 136, 247). - BGH, 16.09.1985 - II ZR 275/84
Persönliche Inanspruchnahme der Gesellschafter einer GmbH wegen der Vermischung …
Auszug aus BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 94/90
Zu Recht ist das Landesarbeitsgericht in diesem Zusammenhang jedoch nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 16. September 1985 - II ZR 275/84 - BGHZ 95, 330 [BGH 16.09.1985 - II ZR 275/84]) davon ausgegangen, daß eine Haftung der Beklagten für Schulden der Fa. H unter konzernrechtlichen Gesichtspunkten in Betracht kommt.
- BGH, 08.11.1965 - II ZR 223/64
Gesellschafterauswechslung - § 105 HGB, gleichzeitige Auswechslung aller …
Auszug aus BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 94/90
Tritt in einer Personengesellschaft ein Gesellschafterwechsel ein, so liegt darin kein Betriebsinhaberwechsel, weil die Personengesellschaft dadurch in ihrer Identität als Arbeitgeber und Betriebsinhaber nicht berührt wird (BAG Urteil vom 3. Mai 1983, BAGE 42, 312 = AP Nr. 4 zu § 128 HGB; BGH Urteil vom 8. November 1965, BGHZ 44, 229). - BAG, 23.08.1988 - 1 AZR 276/87
Anspruch auf Zahlung eines Nachteilsausgleich - Entlassung durch Ausscheiden von …
Auszug aus BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 94/90
Für daneben bestehende oder weitergehende Schadenersatzansprüche gegen den Arbeitgeber ist kein Raum (Urteil des Senats vom 23. August 1988, BAGE 59, 242 = AP Nr. 17 zu § 113 BetrVG 1972). - BAG, 03.05.1983 - 3 AZR 1263/79
Versorgungszusage - Wartezeit - ALtersgrenze - Versorgungsregelung - Teilwert - …
Auszug aus BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 94/90
Tritt in einer Personengesellschaft ein Gesellschafterwechsel ein, so liegt darin kein Betriebsinhaberwechsel, weil die Personengesellschaft dadurch in ihrer Identität als Arbeitgeber und Betriebsinhaber nicht berührt wird (BAG Urteil vom 3. Mai 1983, BAGE 42, 312 = AP Nr. 4 zu § 128 HGB; BGH Urteil vom 8. November 1965, BGHZ 44, 229). - BAG, 12.01.1977 - 5 AZR 593/75
Kündigungsschutzklage - Rechtskraft - Urteil - Berufung des Arbeitgebers auf das …
Auszug aus BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 94/90
Zwar hat der Fünfte Senat entschieden (Urteil vom 12. Januar 1977 - 5 AZR 593/75 - AP Nr. 3 zu § 4 KSchG 1969), daß mit der Rechtskraft eines der Kündigungsschutzklage stattgebenden Urteils auch rechtskräftig feststeht, daß zwischen den Parteien im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung ein Arbeitsverhältnis bestanden habe. - BAG, 24.09.1974 - 3 AZR 589/73
Aufklärungspflicht bei Zahlungsschwierigkeiten - Haftung des Vertreters wegen …
Auszug aus BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 94/90
Über deren eigene Rechtsfähigkeit darf daher "nicht leichtfertig und schrankenlos" hinweggegangen werden (BAG Urteil vom 24. September 1974 - 3 AZR 589/73 - AP Nr. 1 zu § 13 GmbHG unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs).
- BGH, 29.03.1993 - II ZR 265/91
Haftung des eine GmbH beherrschenden Unternehmensgesellschafters
b) Das Bundesarbeitsgericht hat die Haftung der alleinigen Gesellschafterin der Komplementär-GmbH einer in Vermögensverfall geratenen GmbH & Co. KG für Abfindungs- und Gehaltsansprüche eines Arbeitnehmers dieser Gesellschaft unter Anwendung der vom Senat entwickelten Haftungsgrundsätze im qualifizierten faktischen GmbH-Konzern unter der vom Kläger behaupteten Voraussetzung bejaht, daß die Beklagte, die selbst Inhaberin eines branchengleichen Unternehmens war, die Geschäfte der Kommanditgesellschaft wie die einer eigenen Betriebsabteilung geführt hatte; es hat die Sache zur Feststellung der dafür maßgebenden Tatsachen an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen (BAG, ZIP 1991, 884, 888 f.). - BAG, 14.04.2015 - 1 AZR 794/13
Betriebsänderung - Nachteilsausgleich
Bei einer das Unternehmen betreffenden Betriebsänderung ist dieses - und nicht das herrschende oder ein anderes konzernangehöriges Unternehmen - zur Beteiligung des Betriebsrats nach § 111 BetrVG verpflichtet und damit ggf. Schuldner des Nachteilsausgleichs iSd. § 113 BetrVG (vgl. BAG 15. Januar 1991 - 1 AZR 94/90 - zu I 2 der Gründe; vgl. auch Oetker GK-BetrVG 10. Aufl. § 113 Rn. 10 und 81 mwN) . - BAG, 18.03.1999 - 8 AZR 306/98
Betriebsübergang (Druckerei)
Somit kann die Klageabweisung durchaus auch damit begründet werden, es habe kein Arbeitsverhältnis (mehr) bestanden (vgl. BAG Urteil vom 15. Januar 1991 - 1 AZR 94/90 - AP Nr. 21 zu § 113 BetrVG 1972).
- BAG, 03.09.1998 - 8 AZR 189/97
Haftung des Gesellschafter-Geschäftsführers bei Insolvenz der GmbH
Schließlich darf kein konkreter, ausgleichsfähiger Eingriff vorliegen; denn dann hätte die GmbH einen entsprechenden Anspruch, und die Gläubiger wären letztlich nicht geschädigt, weil sich das Haftungskapital der GmbH durch den Eingriff nicht verringerte (BAG Urteil vom 15. Januar 1991 - 1 AZR 94/90 - AP Nr. 21 zu § 113 BetrVG 1972, zu II 2 der Gründe; BAG Urteil vom 28. April 1992 - 3 AZR 244/91 - BAGE 70, 158, 162 ff. = AP Nr. 25 zu § 16 BetrAVG, zu III 2 c und 3 der Gründe; BAG Urteil vom 6. Oktober 1992 - 3 AZR 242/91 - AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Konzern, zu II der Gründe; BAG Urteil vom 14. Dezember 1993 - 3 AZR 519/93 - AP Nr. 29 zu § 16 BetrAVG, zu III 2 der Gründe; BAG Urteil vom 8. März 1994 - 9 AZR 197/92 - BAGE 76, 79, 83 ff. = AP Nr. 6 zu § 303 AktG, zu II der Gründe; BAG Urteil vom 1. August 1995 - 9 AZR 378/94 - AP Nr. 8 zu § 303 AktG, zu 2, 3 der Gründe; BGH Urteil vom 29. März 1993 - II ZR 265/91 - BGHZ 122, 123, 126 ff.; BSG Urteil vom 27. September 1994 - 10 RAr 1/92 - BSGE 75, 82, 87 ff.). - LAG Berlin-Brandenburg, 11.05.2016 - 15 Sa 108/16
Betriebsübergang - echter Betriebsführungsvertrag
Ob ein Arbeitsverhältnis zu einer früheren Zeit bestanden hat, ist damit nicht entschieden (BAG 15.01.1991 - 1 AZR 94/90-juris Rn. 24).Damit steht auf Basis des Urteils vom 14.04.2015 gerade nicht fest, dass zwischen dem Beklagten und der FHK ein Arbeitsverhältnis bestanden hatte. - BAG, 14.12.1993 - 3 AZR 519/93
Anpassung der Betriebsrente im Konzern an die Kaufkraftentwicklung - …
Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat sich dieser Rechtsprechung angeschlossen (Urteil vom 15. Januar 1991 - 1 AZR 94/90 - AP Nr. 21 zu § 113 BetrVG 1972). - BAG, 28.04.1992 - 3 AZR 244/91
Nachholende Anpassung der Betriebsrente im Konzern
Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat diese Haftungsgrundsätze übernommen (Urteil vom 15. Januar 1991 - 1 AZR 94/90 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt). - BAG, 01.08.1995 - 9 AZR 378/94
Ausfallhaftung im qualifiziert faktischen Konzern
Dieser Rechtsprechung hat sich das Bundesarbeitsgericht auch für den Fall des alleinigen Gesellschafters einer Komplementär-GmbH angeschlossen (BAG Urteil vom 15. Januar 1991 - 1 AZR 94/90 - AP Nr. 21 zu § 113 BetrVG 1972).Bei einem solchen Abhängigkeitsverhältnis geht die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vom Bestehen eines qualifiziert faktischen Konzerns aus (BAG Urteile vom 15. Januar 1991 - 1 AZR 94/90 - AP Nr. 21 zu § 113 BetrVG 1972 und vom 6. Oktober 1992 - 3 AZR 242/91 - AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Konzern).
- OLG Stuttgart, 03.12.2008 - 20 W 12/08
Handelsregistereintragung eines Squeeze-out-Beschlusses: Offensichtliche …
Jedenfalls in einer derartigen Situation ist an einem beherrschende Einfluss der Aktiengesellschaft nicht zu zweifeln (vgl. BGHZ 89, 162, 166 f. - Heumann/Ogilvy; WM 1983, 1278; BAG ZIP 1991, 884, 888; 1996, 969, 971; OLG München DB 2004, 1356 mit Anm. Götz; OLG Frankfurt AG 1970, 370;… Windbichler in Großkomm, AktG, 4 Aufl., § 17 Rn. 28;… Koppensteiner in KK-AktG, a.a.O., § 17 Rn. 81;… Schall in Spindler/Stilz, a.a.O., § 17 Rn. 47;… Bayer in MünchKomm, AktG, a.a.O., § 17 Rn. 115 ff.). - LAG Hamm, 23.11.2000 - 4 Sa 1179/00
Passivlegitimation einer GmbH im Insolvenzverfahren; Zustellung "demnächst"; …
Wenn nicht einmal ein Gesellschafterwechsel einen Betriebsinhaberwechsel darstellt (BAG v. 15.01.1991 - 1 AZR 94/90, NZA 1991, 681, 682 = ZIP 1991, 884, 885/886), dann stellt der Wechsel in der Geschäftsführung durch Austausch der Geschäftsführer oder Bestellung von Liquidatoren erst Recht keinen Betriebsübergang dar. - LAG Baden-Württemberg, 23.06.2015 - 10 Sa 59/14
Nachteilsausgleich bei Betriebsstilllegung eines insolventen Konzernunternehmens …
- BAG, 16.03.1993 - 3 AZR 299/92
Insolvenzschutz bei wirtschaftlicher Notlage
- LAG Bremen, 24.09.1991 - 1 Sa 159/90
Durchgriffshaftung ; Gesellschafter; Konzernmäßige Beherrschung; …
- LAG Hamm, 25.10.2000 - 4 Sa 363/00
Betriebsübergang: Keine Anwendbarkeit von § 613a auf ein freies Dienstverhältnis, …
- BAG, 31.07.2002 - 10 AZR 420/01
Durchgriffshaftung - Bevorrechtigte Forderung im Konkurs
- BAG, 06.10.1992 - 3 AZR 242/91
Haftung für Versorgungsansprüche im Konzern
- BAG, 14.04.2015 - 1 AZR 795/13
Betriebsänderung - Nachteilsausgleich
- LAG Hessen, 05.03.2007 - 19 Sa 686/06
Arbeitgebergruppe - einheitliches Arbeitsverhältnis - gemeinsamer Betrieb
- BAG, 22.02.1995 - 10 ABR 21/94
Sozialplan neugegründeter Unternehmen
- LAG Sachsen, 25.01.2023 - 1 Ta 10/23
Aussetzung des Verfahrens als Ermessensentscheidung; Vorgreiflichkeit eines …
- LAG Baden-Württemberg, 24.06.2015 - 22 Sa 59/14
Nachteilsausgleich bei Betriebsstilllegung eines insolventen Konzernunternehmens …
- LAG Baden-Württemberg, 23.06.2015 - 22 Sa 61/14
Nachteilsausgleich - Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats für …
- LAG Hamm, 12.12.1996 - 4 Sa 1206/96
Durchgriffshaftung im sog. qualifiziert faktischen Konzern: Haftung des …
- LAG Berlin, 11.02.2005 - 2 TaBV 945/04
Vorliegen eines Konzerns, Konzernvermutung, Voraussetzungen für den Beschluss zur …
- LAG Hamm, 20.10.1999 - 2 Sa 248/99
Arbeitnehmereigenschaft - Buffetier
- LAG Hamm, 25.10.2000 - 4 Sa 821/00
Beendigung des Anstellungsverhältnisses; Kündigung einer Arbeitnehmerin im …
- LAG Bremen, 09.06.1994 - 3 Sa 96/93
Kündigung; Soziale Rechtfertigung; Betriebliche Erfordernisse ; …
- LAG Bremen, 31.05.1994 - 1 Sa 286/93
Rechtswirksamkeit einer ordentlichen Kündigung; Sächliche und immaterielle …
- LAG Hamburg, 22.11.1993 - 4 Sa 78/91
Auskunftsanspruch; Arbeitsverhältnis; Aushändigung; Überlassung; Unterlagen; …
- LAG Berlin, 27.03.1996 - 6 Ta 3/96
Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen bei Inanspruchnahme der …
- ArbG Köln, 01.06.1993 - 16 Ca 9583/92